Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen S. 49. Aktuelle Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger: Normen und Qualitätsstandards

Heimat / Nützlich

Regierungsdekret Nr. 307 vom 23. Mai 2006 abgelaufen ab 1. September 2012 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354 , der die Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden genehmigt hat.

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ERBRINGUNG ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN FÜR BÜRGER


Nr. 580 vom 29. Juli 2010, Nr. 354 vom 6. Mai 2011, Nr. 635 vom 25. Juni 2012)

Zum Schutz der Rechte der Verbraucher von Versorgungsleistungen und gemäß Artikel 157 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation beschließt die Regierung der Russischen Föderation:
1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger.
2. Als ungültig erkennen:
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. September 1994 N 1099 "Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen für die Beseitigung von festen und flüssigen Haushaltsabfällen" (Gesammelte Gesetzgebung der Russische Föderation, 1994, N 26, Art. 2795);
Absatz 2 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Februar 1995 N 182 „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestimmter Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1995, N 10, Art. 894);
Absatz 2 der Änderungen und Ergänzungen, die an den Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation zu Wohnungsfragen vorgenommen werden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Oktober 1997 N 1303 (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1997, N 42, Art. 4788);
Unterabsatz "h" von Absatz 1 der Änderungen und Ergänzungen, die an den Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren und an der Liste der Non-Food-Produkte von guter Qualität vorgenommen werden, die nicht der Rückgabe oder dem Umtausch gegen ein ähnliches Produkt unterliegen eine andere Größe, Form, Abmessung, Stil, Farbe oder Konfiguration, genehmigt durch Regierungsdekret der Russischen Föderation vom 6. Februar 2002 N 81 (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2002, N 6, Art. 584), in Bezug auf die Ergänzung der Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Januar 1998 N 55, Abschnitt XVI "Merkmale des Verkaufs von Flüssiggas";
Absatz 4 der Änderungen, die an den Akten der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Februar 2005 N 49 (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2005, N 7, Art. 560) .
3. Klausel 2 des Verfahrens für Zahlungen für Strom, Wärmeenergie und Erdgas, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. April 2000 N 294 (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2000, N 15, Art. 1594) , ist wie folgt anzugeben:
"2. Die Zahlung durch Verbraucher von elektrischer, thermischer Energie und Erdgas auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgt durch Vorauszahlungen oder Abrechnungen im Rahmen eines Akkreditivs in der durch eine Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und der Energieversorgungsorganisation festgelegten Weise. sofern nicht anders durch Vereinbarung der Parteien festgelegt.Diese Regel gilt nicht für Haushaltsinstitutionen, deren Aktivitäten aus dem jeweiligen Haushalt auf der Grundlage einer Schätzung der Einnahmen und Ausgaben finanziert werden, staatliche Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbau, Wohnungsbau und andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaften, Verwaltungsorganisationen oder Einzelunternehmer, die Wohngebäude verwalten, wenn die Vorauszahlung von Nebenkosten nicht im Vertrag über die Verwaltung von Wohngebäuden festgelegt ist.
4. In Absatz 3 der Regeln für die Nutzung öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassersysteme in der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Februar 1999 N 167 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1999, N 8, Art. 1028; 2003, N 33, Art. . 3269), die Worte "Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. September 1994 N 1099 (Gesammelte Gesetzgebung von der Russischen Föderation, 1994, N 26, Art. 2795; 1995, N 10, Art. 894; 1997, N 42, Art. 4788)“ durch die Worte „Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation".
5. abgelaufen ist. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Juni 2012 N 635.
6. Stellen Sie fest, dass das Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation Erläuterungen zur Anwendung der durch diesen Erlass genehmigten Regeln gibt.

Premierminister
Russische Föderation
M. FRADKOV

Zugelassen
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 23. Mai 2006 N 307

VORSCHRIFTEN
BEREITSTELLUNG ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN FÜR BÜRGER

(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 2008 N 549,
vom 29.07.2010 N 580, vom 06.05.2011 N 354)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln regeln die Beziehungen zwischen Auftragnehmern und Verbrauchern von Versorgungsleistungen, legen ihre Rechte und Pflichten, Verantwortlichkeiten sowie das Verfahren zur Überwachung der Qualität der Erbringung von Versorgungsleistungen und das Verfahren zur Bestimmung der Zahlungshöhe für Versorgungsunternehmen unter Verwendung von Zählern fest Geräte und bei deren Abwesenheit das Verfahren zur Neuberechnung des Zahlungsbetrags für bestimmte Arten öffentlicher Dienstleistungen während der Zeit der vorübergehenden Abwesenheit von Bürgern in den besetzten Wohnräumen und das Verfahren zur Änderung des Zahlungsbetrags für öffentliche Dienstleistungen bei der Erbringung von öffentliche Dienstleistungen von unzureichender Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die festgelegte Dauer überschreiten.
2. Diese Regeln gelten für Beziehungen im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, die sich rechtmäßig in Wohngebäuden privater, staatlicher und kommunaler Wohnungsfonds aufhalten.
3. Die folgenden Definitionen werden in diesen Regeln verwendet:
„öffentliche Dienstleistungen“ - die Tätigkeiten des Versorgungsunternehmens für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung, Gasversorgung und Heizung, die Gewährleistung komfortabler Lebensbedingungen für die Bürger in Wohngebäuden;
"Executor" - eine juristische Person, unabhängig von der Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der Versorgungsdienstleistungen erbringt, Versorgungsressourcen produziert oder erwirbt und für die Wartung interner technischer Systeme verantwortlich ist, mit denen Versorgungsdienstleistungen für den Verbraucher erbracht werden. Der Auftragnehmer kann eine Verwaltungsorganisation, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Wohnungsbau-, Wohnungsbau- oder andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaft und im Falle der direkten Verwaltung eines Mehrfamilienhauses durch die Eigentümer von Grundstücken eine andere Organisation sein, die kommunale Ressourcen erzeugt oder erwirbt;
"Verbraucher" - ein Bürger, der Versorgungsunternehmen für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse nutzt, die nicht mit unternehmerischen Aktivitäten zusammenhängen;
„leitende Organisation“ – eine juristische Person, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der ein Mehrfamilienhaus auf der Grundlage eines Mehverwaltet;
"rohstoffliefernde Organisation" - eine juristische Person, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der kommunale Ressourcen verkauft;
"autorisierte Stellen" - lokale Selbstverwaltungsorgane, staatliche Behörden der föderalen Städte Moskau und St. Petersburg;
„kommunale Ressourcen“ – Kaltwasser, Warmwasser, elektrische Energie, Gas, Haushaltsgas in Flaschen, thermische Energie, feste Brennstoffe, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verwendet werden;
"Standard für den Verbrauch kommunaler Dienstleistungen" - das monatliche Volumen (Menge) des Verbrauchs kommunaler Ressourcen durch den Verbraucher, das zur Bestimmung der Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen in Ermangelung individueller, gemeinsamer (Wohnungs-) Zähler sowie in anderen angegebenen Fällen verwendet wird in diesen Regeln;
"Wohngebäude" - ein isoliertes Gebäude, das ein unbewegliches Vermögen ist und für den dauerhaften Aufenthalt von Bürgern geeignet ist (erfüllt die festgelegten sanitären und technischen Vorschriften und Vorschriften, andere Anforderungen des Gesetzes). Als Wohngebäude gelten ein Wohnhaus, ein Wohnhausteil, eine Wohnung, ein Wohnungsteil, ein Zimmer;
„hausinterne technische Systeme“ - technische Kommunikation und Ausrüstung, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bestimmt sind und sich in den Räumlichkeiten eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohngebäudes befinden;
"kollektives (gemeinsames) Messgerät" - ein Messgerät zur Bestimmung des Volumens (Menge) der Versorgungsressourcen, die einem Mehrfamilienhaus zugeführt werden;
"allgemeines (Wohnungs-) Messgerät" - ein Messgerät zur Bestimmung des Volumens (der Menge) des Verbrauchs von Gemeinschaftsressourcen in einer Gemeinschaftswohnung;
"Einzelmessgerät" - ein Messgerät zur Bestimmung des Volumens (Menge) des Verbrauchs kommunaler Ressourcen durch Verbraucher, die im selben Wohngebäude eines Mehrfamilienhauses oder in einem Wohngebäude wohnen;
„Verteiler“ – Maßeinheit zur Bestimmung des relativen Anteils der Wohn- oder Nichtwohnräume, in denen der Verteiler installiert ist, an der gemeinschaftlichen Hausvergütung für Wärmeenergie, deren Höhe anhand der Messwerte des Kollektivs ermittelt wird (Gemeinschaftshaus) Wärmeenergiezähler;
"kommunale Dienstleistungen von angemessener Qualität" - Versorgungsunternehmen, die die Anforderungen dieser Regeln, hygienischen und technischen Anforderungen an das Regime, den Umfang und die Qualität der Bereitstellung von Versorgungsunternehmen, andere Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie eine abgeschlossene Vereinbarung erfüllen vom Auftragnehmer gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und mit Bedingungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.
4. Versorgungsleistungen werden dem Verbraucher in der durch Bundesgesetze, andere Regulierungsgesetze der Russischen Föderation und diese Ordnung vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage einer Vereinbarung bereitgestellt, die die Bedingungen für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen enthält und vom Auftragnehmer mit dem Eigentümer geschlossen wird der Wohnräume gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) .
Die Bedingungen für die Änderung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen bei der Bereitstellung von Versorgungsunternehmen von unzureichender Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die festgelegte Dauer überschreiten, sind in Anhang Nr. 1 angegeben.
Die Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen ist in Anhang Nr. 2 angegeben.
5. Verpflichtungen zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in angemessener Qualität gehen den Auftragnehmer gegenüber allen Verbrauchern ein.
6. Die Zusammensetzung der dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Versorgungsleistungen wird durch den Verbesserungsgrad des Mehrfamilienhauses oder Wohngebäudes bestimmt, was bedeutet, dass im Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude hausinterne technische Systeme vorhanden sind, die dem Verbraucher die Bereitstellung ermöglichen folgende Dienstprogramme:
Kaltwasserversorgung - Versorgung des Verbrauchers rund um die Uhr mit kaltem Trinkwasser in angemessener Qualität, das in den erforderlichen Mengen über das angeschlossene Netz an die Wohnung oder an die Zapfstelle geliefert wird;
Warmwasserversorgung - Versorgung des Verbrauchers rund um die Uhr mit Warmwasser in angemessener Qualität, das in den erforderlichen Mengen über das angeschlossene Netz an die Wohnung geliefert wird;
Kanalisation - Entfernung von häuslichem Abwasser aus einer Wohnung über ein angeschlossenes Netzwerk;
Stromversorgung - Versorgung des Verbrauchers rund um die Uhr mit elektrischer Energie in angemessener Qualität, die in den erforderlichen Mengen über das angeschlossene Netz an die Wohngebäude geliefert wird;
Gasversorgung - Versorgung des Verbrauchers rund um die Uhr mit Gas in angemessener Qualität, das in den erforderlichen Mengen über das angeschlossene Netz an die Wohngebäude geliefert wird, sowie Verkauf von Haushaltsgas in Flaschen;
Heizung - Aufrechterhaltung in einem Wohngebiet, das durch ein angeschlossenes Netz der in Absatz 15 des Anhangs Nr. 1 zu diesen Regeln angegebenen Lufttemperatur beheizt wird, sowie der Verkauf von festen Brennstoffen bei Vorhandensein einer Ofenheizung.
7. Wenn die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus (im Falle der direkten Verwaltung eines solchen Hauses) oder die Eigentümer von Wohngebäuden keinen Vertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen haben, schließen diese Eigentümer einen Vertrag über den Kauf von kaltem Wasser , Warmwasser, Strom, Gas und Wärme sowie zur Abwasserentsorgung direkt mit dem jeweiligen Ressourcenversorgungsunternehmen. Die Rist in diesem Fall für die Art und Qualität der Kaltwasser-, Warmwasser-, Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie die Wasserentsorgung an der Grenze von Netzen verantwortlich, die zum Gemeinschaftseigentum der gehören Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder Eigentum von Eigentümern von Wohngebäuden mit öffentlichen Infrastruktursystemen. Gleichzeitig wird die Wartung der hausinternen technischen Anlagen durch Vertragsbeteiligte von Eigentümern von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder von Eigentümern von Wohngebäuden oder von den angegebenen Eigentümern unabhängig durchgeführt, sofern nicht anders angegeben der Vertrag mit der Ressourcenversorgungsorganisation.
Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus und Eigentümer von Wohngebäuden zahlen für die von einem Ressourcenversorgungsunternehmen bezogenen Mengen (Menge) an Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Gas und Wärme sowie für die erbrachten Leistungen zur Abwasserentsorgung nach die Messwerte von Messgeräten, die an der Grenze von Netzen installiert sind, die zum gemeinsamen Eigentum der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus gehören oder den Eigentümern von Wohngebäuden gehören, mit Versorgungsinfrastruktursystemen, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht. Das Gesamtvolumen (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, der elektrischen Energie, des Gases und der Wärmeenergie sowie des eingeleiteten Abwassers, das anhand der Ablesungen der kollektiven (Haus-)Zähler ermittelt wird, wird auf die angegebenen Eigentümer in der verteilt Art und Weise, die in Absatz 21 dieser Regeln festgelegt ist, und wenn in allen Räumen eines Mehrfamilienhauses individuelle oder gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte vorhanden sind - im Verhältnis zu ihrer Aussage. In Ermangelung dieser Messgeräte erfolgt die Berechnung des Gebührenbetrags in der in Absatz 19 dieser Vorschriften vorgeschriebenen Weise.
8. Die Bedingungen der Vereinbarung über den Erwerb kommunaler Ressourcen und die Wasserentsorgung (Annahme (Ableitung) von Abwasser), die mit Resgeschlossen wurden, um dem Verbraucher Versorgungsleistungen zu erbringen, dürfen diesen Regeln und anderen Rechtsvorschriften nicht widersprechen der Russischen Föderation.

II. Anforderungen an die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

9. Bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen muss Folgendes bereitgestellt werden:
ununterbrochene Versorgung der Wohngebäude mit kommunalen Ressourcen in angemessener Qualität in den vom Verbraucher benötigten Mengen;
ununterbrochene Entsorgung von häuslichem Abwasser aus der Wohnung;
ununterbrochene Beheizung der Wohnung während der Heizperiode in Abhängigkeit von der Außentemperatur.
10. Bei der Erbringung von Versorgungsleistungen sind Pausen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Arbeiten zum Anschluss neuer Verbraucher nach vorheriger (schriftlicher) Benachrichtigung des Verbrauchers in der in diesen Regeln vorgeschriebenen Weise zulässig. Die Dauer dieser Pausen wird in Übereinstimmung mit diesen Regeln und anderen Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt. Pausen aufgrund von Naturkatastrophen und Notfällen sind ebenfalls erlaubt.
11. Die Bedingungen für die Bestimmung des Anfangs- und (oder) Enddatums der Heizperiode sowie des Anfangs- und (oder) Enddatums der Heizperiode werden von den Eigentümern von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder von den Eigentümern festgelegt von Wohngebäuden unabhängig, wenn diese über eine autonome Heizungsanlage verfügen und mit dem Auftragnehmer vereinbart sind.
12. Wenn die Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus oder Eigentümer von Wohngebäuden die Bedingungen für die Bestimmung des Anfangs- und (oder) Enddatums der Heizperiode oder des Anfangs- und (oder) Enddatums der Heizperiode nicht festgelegt haben, wie sowie wenn Wärmeenergie für den Bedarf der Raumheizung über das Fernwärmenetz geliefert wird, beginnt und beendet der Ausführende die Heizperiode innerhalb der von der autorisierten Stelle festgelegten Fristen. Gleichzeitig wird der Beginn der Heizperiode auf eine durchschnittliche Tagesaußentemperatur unter +8 Grad festgelegt. C, und das Ende der Heizperiode - bei einer durchschnittlichen täglichen Außentemperatur über +8 Grad. C an 5 aufeinanderfolgenden Tagen. Die Heizperiode muss am Tag nach dem letzten Tag der festgelegten Periode beginnen oder enden.
13. Die Verpflichtung, die Bereitschaft zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von hausinternen technischen Systemen sicherzustellen, die Teil des gemeinsamen Eigentums der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus sind, sowie von darin befindlichen mechanischen, elektrischen, sanitären und anderen Geräten ein Wohngebäude eines Mehrfamilienhauses oder in einem Wohngebäude (im Folgenden - hausinterne Ausstattung) und zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bestimmt ist, wird den Eigentümern von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, Eigentümern von Wohngebäuden sowie an zugewiesen die Auftragnehmer und sonstige von ihnen vertragsgemäß beteiligte Personen.

III. Das Verfahren zur Berechnung und Zahlung einer Gebühr
für Versorgungsunternehmen

14. Der Abrechnungszeitraum für die Zahlung von Stromrechnungen wird auf einen Kalendermonat festgelegt.
15. Die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Kanalisation, Stromversorgung, Gasversorgung und Heizung wird gemäß den Tarifen berechnet, die für Resin der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise festgelegt wurden.
Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Wohnungsbau-, Wohnungsbau- oder sonstige spezialisierte Verbrauchergenossenschaft oder eine Verwaltungsorganisation, so erfolgt die Berechnung der Höhe der Nebenkostenabrechnung sowie der Bezug von Kaltwasser, Warmwasser, sanitäre Dienstleistungen, Strom, Gas und Wärmeenergie werden zu Tarifen durchgeführt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt und zur Berechnung der Höhe der Zahlungen für Versorgungsunternehmen durch die Bürger verwendet werden.
16. Wenn in den Räumlichkeiten individuelle, gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte vorhanden sind und keine kollektiven (gemeinsamen Haus-) Messgeräte vorhanden sind, wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Messwerte einzelner, gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte bestimmt .
17. Bei der Anwendung von Tarifen, die 2 oder mehr Komponenten enthalten (insbesondere die Berechnung der Kosten des tatsächlich verbrauchten Volumens kommunaler Ressourcen und die Berechnung der Kosten ihrer Bereitstellung), wird der Zahlungsbetrag für Versorgungsunternehmen als Summe berechnet der Zahlungen für jede dieser Komponenten.
18. Bei der Anwendung von Tarifen, die nach Tageszeit (Tag und Nacht) und (oder) verbrauchter Last pro Zeiteinheit differenziert sind, wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Messwerte der Messgeräte und der entsprechenden Tarife berechnet.
Bei der Erzeugung von Wärmeenergie zum Heizen eines Mehrfamilienhauses mit einem autonomen Heizsystem, das Teil des gemeinsamen Eigentums der Eigentümer von Räumen in einem Mehrfamilienhaus ist (wenn keine Zentralheizung vorhanden ist), wird die Höhe der Heizkostenpauschale auf der Grundlage der Messwerte berechnet von Messgeräten und die entsprechenden Tarife für Brennstoffe, die für die Erzeugung von Wärmeenergie verwendet werden. Gleichzeitig sind die Kosten für die Wartung und Reparatur von hausinternen technischen Anlagen, die zur Erzeugung von Wärmeenergie verwendet werden, in der Zahlung für die Wartung und Reparatur einer Wohnung enthalten.
Bei der Warmwasserbereitung mit den hauseigenen technischen Systemen eines Mehrfamilienhauses (ohne zentrale Warmwasserbereitung) wird die Höhe der Zahlung für die Warmwasserversorgung auf der Grundlage der Messwerte der Messgeräte und der entsprechenden Tarife für Kaltwasser berechnet und Brennstoff für die Warmwasserbereitung. Gleichzeitig sind die Kosten für die Wartung und Reparatur von hausinternen technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung in der Vergütung für die Instandhaltung und Reparatur einer Wohnung enthalten.
19. In Ermangelung kollektiver (gemeinsamer Haus), gemeinsamer (Wohnung) und individueller Messgeräte wird die Höhe der Zahlung für Nebenkosten in Wohngebäuden bestimmt durch:
a) zum Heizen - gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln;

b) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Wasserentsorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 1 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt der Verbraucher während des Zeitraums, dessen Dauer und Beginndatum vom Verbraucher in der an den Auftragnehmer gesandten Mitteilung angegeben sind, als vorübergehend in den Wohnräumen aufhaltend, und die ihm zuzurechnende Nebenkostenabrechnung vorübergehend wohnender Verbraucher wird im Verhältnis zu der Anzahl der gelebten Tage berechnet;
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
c) für die Gasversorgung - gemäß Absatz 1 Unterabsatz 5 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln.
20. In Ermangelung individueller Messgeräte für Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Gas und Wärmeenergie in Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen in Nichtwohngebäuden nach den jeweils festgelegten Tarifen berechnet in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie auf der Grundlage der verbrauchten kommunalen Ressourcen, die bestimmt werden durch:
a) in Ermangelung eines gemeinsamen (gemeinsamen Haus-) Zählers für Kaltwasser und (oder) Warmwasser in einem Mehrfamilienhaus - durch Berechnung auf der Grundlage von Wasserverbrauchsnormen und in Ermangelung solcher Normen - gemäß den Anforderungen des Baus Codes und Vorschriften. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgerät und einzelnen Räumlichkeiten in einem solchen Haus mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohn-) Messgeräten wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 bestimmt des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln;
(Klausel "a" in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
b) für Abwasser - als Gesamtmenge des verbrauchten Kalt- und Warmwassers;
c) in Ermangelung eines kollektiven (gemeinsamen) Gas- und (oder) Stromzählers in einem Mehrfamilienhaus - nach Berechnung, vereinbart von der Rmit der Person, die mit ihr einen Vertrag abgeschlossen hat, auf der Grundlage der Leistung und Betriebsweise der in diesen Räumlichkeiten installierten Verbraucher. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgerät und einzelnen Räumlichkeiten in einem solchen Haus mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohn-) Messgeräten wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 bestimmt des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln;
(Abschnitt "c" in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
d) zum Heizen - gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1, Absatz 2 Unterabsatz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen der Höhe der Heizkostenzahlung in der in Absatz 2 Unterabsatz 3 und Absatz 3 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln vorgeschriebenen Weise vor.
(Absatz "d" geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
21. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (gemeinsamen) Messgeräten und in Ermangelung individueller und gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte wird die Höhe der Zahlung für Nebenkosten in einem Wohngebäude bestimmt durch:
a) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln;
b) zum Heizen - gemäß Absatz 2 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen der Höhe der Heizkostenzahlung gemäß Absatz 2 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln vor.
22. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgeräten sind die Verbraucher von Versorgungsleistungen in einem Mehrfamilienhaus verpflichtet, die Versorgungsleistungen auf der Grundlage der Ablesungen des kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgeräts zu bezahlen.
(Klausel 22 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
23. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgerät und Ausrüstung teilweise oder vollständig individueller und (oder) gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte für Räumlichkeiten in einem solchen Haus, die Höhe der Zahlung für die in Wohn- und Nichtwohngebäuden verbrauchten Nebenkosten -Wohnräume, ausgestattete oder nicht ausgestattete individuelle und (oder) allgemeine (Wohnungs-) Messgeräte, wird bestimmt durch:
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
a) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 3 Unterabsatz 1 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln;
b) zum Heizen - gemäß Absatz 3 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen der Höhe der Heizkostenzahlung gemäß Absatz 3 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln vor.
24. Bei wiederholter (2 oder mehrmaliger) Weigerung des Verbrauchers, dem Auftragnehmer oder einer von ihm bevollmächtigten Person das Betreten der vom Verbraucher bewohnten Wohnräume zu gestatten, um Ablesungen an einzelnen Messgeräten oder Verteilern vorzunehmen:
a) der Leistungserbringer dem Verbraucher (schriftlich) oder gegen Unterschrift eine Mitteilung über die Notwendigkeit zusendet, den Verbraucher innerhalb eines Monats durch den Auftragnehmer über das für den Verbraucher geeignete Datum und die Uhrzeit für die Ablesung einzelner Messgeräte oder Verteiler zu informieren oder a Person, die von ihm gemäß Ziffer 50 Buchstabe „d“ und Ziffer 52 Buchstabe „e“ dieser Vorschriften bevollmächtigt wurde, sowie die Folgen der Untätigkeit des Verbrauchers;
b) Der Verbraucher ist verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Erhalt der in Unterabsatz "a" dieses Absatzes genannten Mitteilung den Leistungserbringer (schriftlich) über das Datum und die Uhrzeit der Ablesung einzelner Messgeräte oder Verteiler zu informieren innerhalb eines Monats durch den Auftragnehmer oder eine von ihm beauftragte Person;
c) Wenn der Verbraucher die in Unterabsatz "b" dieses Absatzes genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen gemäß den Absätzen 19, 21 und zu berechnen 22 dieser Regeln und Anhang Nr. 2 dieser Regeln, beginnend mit dem Monat, in dem die letzte Überprüfung der Richtigkeit der Ablesungen einzelner Messgeräte oder Verteiler durch den Verbraucher, ihrer Betriebsfähigkeit sowie der Unversehrtheit vorgenommen wurde Siegel darauf;
d) nachdem der Verbraucher dem Auftragnehmer einen (schriftlichen) Antrag über die Verwendung einzelner Messgeräte oder Verteiler zur Berechnung der Höhe der Vergütung für Versorgungsunternehmen und den Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person zur Ablesung einzelner Messgeräte übermittelt hat oder Distributoren, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Höhe des Honorars gemäß dieser Ordnung neu zu berechnen.
25. Wenn in einem Mehrfamilienhaus kollektive (Haus-)Zähler für den Verbrauch von Wärmeenergie vorhanden sind und Verteiler in allen oder in einzelnen Räumen vorhanden sind, wird die Höhe der Heizvergütung auf der Grundlage der durchschnittlichen monatlichen Mengen des Wärmeenergieverbrauchs berechnet für das Vorjahr und in Ermangelung von Informationen über die Wärmeverbrauchsenergie für das Vorjahr - basierend auf der Norm des Wärmeenergieverbrauchs und dem gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigten Tarif für Wärmeenergie. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen des Zahlungsbetrags für die Beheizung von mit Verteilern ausgestatteten Wohn- und (oder) Nichtwohnräumen gemäß Absatz 3 Unterabsatz 5 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln vor.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
26. Die Höhe der Zahlung für die Heizung in Räumen, die nicht mit Verteilern ausgestattet sind, wird auf der Grundlage der Gesamtfläche von Wohn- und beheizten Nichtwohnräumen und Normen für den Verbrauch von Wärmeenergie bestimmt. Wenn Wohnräume mit Verteilern ausgestattet sind, deren Gesamtfläche weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus beträgt, wird die Höhe der Zahlung für die Heizung entsprechend berechnet mit Unterabsatz 2 des Absatzes 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln.
27. Der Betrag, der sich aus der Anpassung des Zahlungsbetrags für die Heizungsversorgungsleistung ergibt und gemäß Absatz 20 Buchstabe "d", Absatz 21 Buchstabe b, Absatz 23 und 25 dieser Regeln berechnet wird, wird berücksichtigt bei der Berechnung des Entgelts für die im nächsten Monat zu zahlende Gemeinschaftswärmeleistung verrechnet oder spätestens 1 Monat nach der Neuberechnung durch den Auftragnehmer an den Verbraucher vergütet.
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
28. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-) Messgeräten wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen in diesem Wohngebiet berechnet:
a) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Kanalisation, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 4 Unterabsatz 1 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln;
b) zum Heizen - gemäß Absatz 4 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln.
29. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-) und individuellen Stromzählern wird die Höhe der Zahlung für die Beleuchtung von Nebenräumen, die gemeinsames Eigentum in einer Gemeinschaftswohnung sind, gemäß Absatz 5 des Anhangs Nr. 2 zu diesen bestimmt Regeln.
30. Die Berechnung des Zahlungsbetrags für die Warmwasserversorgung bei der Warmwasserbereitung unter Verwendung des gemeinsamen Eigentums der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder des Eigentums des Eigentümers eines Wohngebäudes erfolgt auf der Grundlage der Tarife (Preise) für Kaltwasser-, Gas- oder Wärmeenergie sowie Volumen (Mengen) von Betriebsmitteln, die bei der Warmwasserbereitung verwendet werden.
31. Bei Ausfall eines einzelnen Messgeräts (wenn das Volumen (Menge) des Verbrauchs kommunaler Ressourcen in einem Wohngebäude von mehreren Messgeräten bestimmt wird, dann bei Ausfall mindestens eines Messgeräts) oder nach Ablauf des vom Hersteller festgelegten Überprüfungszeitraums, sofern nicht durch behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation anders festgelegt, oder im Falle einer Verletzung der Unversehrtheit der darauf befindlichen Siegel werden die Berechnungen gemäß den Absätzen 19, 21 durchgeführt und 22 dieser Regeln.
32. Während der Reparatur, des Austauschs, der Überprüfung eines individuellen oder kollektiven (gemeinsamen Haus-) Messgeräts, das 30 Kalendertage nicht überschreitet, das Volumen (die Menge) des Verbrauchs von Kaltwasser, Warmwasser, häuslichem Abwasser, Strom, Gas und Wärmeenergie zur Berechnung der Größe Stromrechnungen werden als der durchschnittliche monatliche Verbrauch von Versorgungsressourcen und die durchschnittliche monatliche Menge an eingeleitetem häuslichem Abwasser berechnet, die von dem angegebenen Gerät in den letzten 6 Monaten bestimmt wurde, und wenn die Betriebsdauer einer Einzelperson oder eines Kollektivs (gemeinsames Haus) Messgerät war weniger als 6 Monate, dann für die tatsächliche Betriebszeit des Geräts Abrechnung, aber nicht höher als die Verbrauchsnormen für die relevanten Energieversorger.
33. Wenn in den in den Absätzen 16, 27 und 28 dieser Regeln genannten Fällen Stromrechnungen ohne Verwendung von Zählerständen bezahlt wurden und gleichzeitig die Schulden des Verbrauchers zur Zahlung von Stromrechnungen für die letzten 12 Monate 2 durchschnittliche monatliche Zahlungen überschreiten für die betreffende Versorgungsleistung hat der Auftragnehmer das Recht, die Vergütung für diese kommunale Leistung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs an kommunalen Ressourcen neu zu berechnen sowie vom Eigentümer der Wohnung Schadensersatz zu verlangen.
34. Im Falle der Feststellung eines unbefugten Anschlusses an das System von Rohrleitungen, elektrischen Netzen, Ausrüstungen, Geräten und Strukturen auf ihnen, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bestimmt sind, für deren ordnungsgemäßen technischen Zustand und Sicherheit der Auftragnehmer (angeschlossenes Netz) ist verantwortlich ist, hat der Auftragnehmer das Recht, die Vergütung für die ohne ordnungsgemäße Abrechnung verbrauchten Nebenkosten für die 6 Monate vor dem Monat, in dem die angegebene Handlung bekannt wurde, neu zu berechnen und weitere Abrechnungen mit dem Verbraucher gemäß den Ziffern 19, 21 vorzunehmen und 22 dieser Regeln bis einschließlich dem Tag, an dem die Verstöße beseitigt werden.
35. Die Zahlung für Versorgungsleistungen erfolgt monatlich vor dem 10. Tag des Monats, der auf den abgelaufenen Monat folgt, für den die Zahlung erfolgt ist, es sei denn, im Wohnungsverwaltungsvertrag ist eine andere Zahlungsfrist für Versorgungsrechnungen festgelegt.
36. Wenn die vom Mieter der Wohnräume des staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestands gezahlte Vergütung für Versorgungsleistungen geringer ist als die im Wohnungsverwaltungsvertrag festgelegte Vergütung, wird der verbleibende Teil der Zahlung gezahlt der Vermieter in der mit der verwaltenden Organisation vereinbarten Weise.
37. Die Zahlung für Nebenkosten wird auf der Grundlage der vom Auftragnehmer eingereichten Zahlungsdokumente spätestens am 1. Tag des Monats gezahlt, der auf den abgelaufenen Monat folgt, für den die Zahlung erfolgt ist, es sei denn, das Apartmenthaus legt eine andere Frist für die Einreichung der Zahlungsdokumente fest Managementvereinbarung.
38. Auf dem Zahlungsbeleg sind anzugeben:
a) die Postanschrift der Räumlichkeiten, Informationen über den Eigentümer (Eigentümer) der Räumlichkeiten (unter Angabe des Namens der juristischen Person oder der Nachnamen, Namen und Vornamen der Bürger) und für Wohnimmobilien des staatlichen und kommunalen Wohnungsbestands - Informationen über den Mieter der Wohnräume (unter Angabe des Nachnamens, des Namens und des Patronyms des Arbeitgebers);
b) den Namen des ausübenden Künstlers (unter Angabe des Namens der juristischen Person oder des Nachnamens, Vornamens und Vatersnamens eines einzelnen Unternehmers), seine Bankkontonummer und Bankverbindung, Adresse (Standort), Kontakttelefonnummern, Faxnummern und (falls verfügbar) E-Mail-Adressen, Adresse einer Seite im öffentlichen Informations- und Telekommunikationsnetz;
c) eine Angabe des bezahlten Monats, der Name der bezahlten Versorgungsdienste, die Werte der Tarife (Preise) für Versorgungsunternehmen, die soziale Verbrauchsrate, falls eine solche festgelegt ist, Maßeinheiten für das Volumen ( Menge) von kommunalen Ressourcen oder eingeleitetem Abwasser;
d) Volumen (Menge) der im Abrechnungszeitraum verbrauchten kommunalen Ressourcen und eingeleiteten Abwässer, die:
bei der Berechnung anhand der Messwerte einzelner Messgeräte - wird vom Verbraucher unabhängig in speziellen Spalten des Zahlungsbelegs angegeben (mit Ausnahme von Wärmeenergie zum Heizen);
in Berechnungen unter Verwendung der Ablesungen von kollektiven (gemeinsamen Haus-) Messgeräten - angegeben vom Auftragnehmer auf der Grundlage der Verbrauchsmengen (Menge) der entsprechenden kommunalen Ressourcen (außer Wärmeenergie zum Heizen) und der entsprechend berechneten Abwassermengen mit diesem Abschnitt;
bei der Bezahlung der Heizung unter Verwendung der Messwerte von Kollektiv- (Gemeinschaftshaus) und (oder) individuellen Messgeräten - angegeben vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 31 dieser Regeln;
In Ermangelung kollektiver (allgemeiner Häuser) und (oder) individueller Messgeräte wird dies vom Auftragnehmer auf der Grundlage des Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen, der Gesamtfläche der Räumlichkeiten (zum Heizen) oder der angegeben Anzahl der in der Wohnanlage gemeldeten Bürger (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Strom- und Gasversorgung);
e) Informationen über Änderungen der Höhe der Entgelte für Nebenkosten unter Angabe der Gründe, auch im Zusammenhang mit:
mit vorübergehenden Bewohnern;
mit einer Abnahme der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen;
mit der Zahlung der durch Bundesgesetze und den Vertrag festgelegten Verluste (Bußgelder, Strafen) durch den Auftragnehmer an den Verbraucher;
f) Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer für frühere Perioden;
g) Informationen über die Bereitstellung von Subventionen und Leistungen für die Bezahlung von Versorgungsunternehmen in Form von Rabatten (vor dem Übergang zur Bereitstellung von Subventionen und Entschädigungen oder anderen Maßnahmen der sozialen Unterstützung für Bürger in bar);
h) andere Informationen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation und im Vertrag vorgesehen sind.
39. Die Höhe der Strafen (Bußgelder, Strafen) für die Verletzung der Vertragsbedingungen durch den Verbraucher, berechnet gemäß den Bundesgesetzen und dem Vertrag, wird vom Auftragnehmer in einem separaten Dokument angegeben, das dem Verbraucher innerhalb von 5 Werktagen zugesandt wird .
40. Sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist, haben Verbraucher nach ihrer Wahl das Recht:
a) Stromrechnungen bar, bargeldlos über Konten bei Banken ihrer Wahl oder durch Überweisung ohne Eröffnung eines Bankkontos sowie per Postanweisung bezahlen;
b) andere Personen anweisen, die Stromrechnungen an ihrer Stelle auf eine Weise zu bezahlen, die den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und dem Vertrag nicht widerspricht;
c) Stromrechnungen für den vergangenen Monat in Teilen zu bezahlen, ohne die festgelegte Zahlungsfrist zu verletzen;
d) Vorauszahlungen für Versorgungsleistungen für zukünftige Monate leisten.
41. Die Bedingungen für die Stundung oder Ratenzahlung für Nebenkosten (einschließlich der Rückzahlung von Schulden für Nebenkostenabrechnungen) werden mit dem Auftragnehmer vereinbart.
42. Informationen über Änderungen der Zahlungshöhe für Versorgungsunternehmen, Tarife und Normen für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen werden vom Auftragnehmer dem Verbraucher (schriftlich) spätestens 30 Tage vor dem Ausstellungsdatum der Zahlungsdokumente zugesandt auf deren Grundlage Zahlungen für Versorgungsunternehmen zu neuen Tarifen oder Standards gezahlt werden (sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist).
43. Wenn die Wohnräume von Verbrauchern bewohnt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation oder den Rechtsvorschriften der Teileinheiten der Russischen Föderation Vorteile in Form eines Rabatts bei der Bezahlung von Versorgungsleistungen erhalten Kosten der jeweiligen Budgets wird die Höhe der Nebenkostenpauschale um den Rabattbetrag gekürzt.
44. Wenn die Wohnräume von Verbrauchern bewohnt werden, denen die Kosten für die Zahlung von Stromrechnungen auf Kosten der entsprechenden Budgets erstattet werden oder für die andere Maßnahmen der sozialen Unterstützung von Bürgern in bar angewendet werden, wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen durch die Höhe der Entschädigung oder die Höhe der einschlägigen Maßnahmen soziale Unterstützung nicht verringert.
45. Zahlungen für Versorgungsleistungen von Verbrauchern, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eine Entschädigung für die Kosten der Zahlung von Versorgungsrechnungen erhalten oder für die Maßnahmen zur sozialen Unterstützung der Bürger in bar gelten, sind zu tragen aus, ohne die Höhe der Zahlung für Versorgungsleistungen zu verringern.
46. ​​Die Zahlung für Versorgungsleistungen durch Verbraucher, denen Subventionen für die Bezahlung von Wohngebäuden und Versorgungsleistungen gewährt wurden, erfolgt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.
47. Die Höhe der Zahlung für Haushaltsgas in Flaschen wird nach den Tarifen berechnet, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf der Grundlage der vom Verbraucher gekauften Masse des Haushaltsgases in Flaschen festgelegt wurden.
48. Die Höhe der Zahlung für feste Brennstoffe wird nach den Tarifen berechnet, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf der Grundlage der Menge (Volumen oder Gewicht) des festen Brennstoffs festgelegt wurden. Die Höhe der Zahlung für die Lieferung von festen Brennstoffen an den vom Verbraucher angegebenen Ort wird zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer (Verkäufer) vereinbart.

IV. Rechte und Pflichten des ausübenden Künstlers

49. Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
a) dem Verbraucher Versorgungsleistungen in dem für ihn erforderlichen Umfang zu erbringen;
b) dem Verbraucher Versorgungseinrichtungen von angemessener Qualität bereitzustellen, die für sein Leben und seine Gesundheit sicher sind und sein Eigentum nicht schädigen, gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, dieser Regeln und des Vertrags;
c) Vereinbarungen mit ressourcenliefernden Organisationen treffen oder selbstständig kommunale Ressourcen produzieren, die für die Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen für Verbraucher erforderlich sind;
d) selbstständig oder unter Einbeziehung anderer Personen hausinterne Engineering-Systeme unterhalten, mit deren Nutzung Versorgungsleistungen für den Verbraucher erbracht werden;
e) Unfälle zu beseitigen sowie Verbraucherwünsche innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Vertrag festgelegten Fristen zu erfüllen;
f) falls Sammelzähler (Gemeinschaftshaus) vorhanden sind, monatlich in der letzten Woche des Monats deren Ablesungen vornehmen und in das Ableseregister der Sammelzähler (Gemeinschaftshaus) eintragen. Auf Anfrage des Verbrauchers innerhalb eines Werktages nach dem Tag der Anfrage dem Verbraucher das angegebene Journal zur Verfügung stellen;
g) gemäß dem in Abschnitt VII dieser Regeln festgelegten Verfahren den Zahlungsbetrag für Versorgungsunternehmen bei der Bereitstellung von Versorgungsunternehmen von unzureichender Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die zulässige Dauer überschreiten, zu reduzieren;
h) Aufzeichnungen über Beschwerden (Anträge, Forderungen, Forderungen) von Verbrauchern über das Regime und die Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu führen, ihre Leistung aufzuzeichnen;
i) innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde (Erklärung, Forderung, Reklamation) dem Verbraucher eine Mitteilung über die Annahme und anschließende Erfüllung oder Ablehnung der Erfüllung unter Angabe der Gründe für die Ablehnung zusenden;
j) nach Erhalt einer Beschwerde (Erklärung, Forderung, Reklamation) des Verbrauchers über die Feststellung von Gasgeruch in Wohn- oder Nichtwohngebäuden sowie im Hofbereich unverzüglich Maßnahmen zur Überprüfung der erhaltenen Beschwerde ergreifen, im Falle der Feststellung eines Gaslecks die Sicherheit des Verbrauchers gewährleisten und das festgestellte Leck beseitigen;
k) den Verbraucher innerhalb von 24 Stunden ab dem Datum der Feststellung von Störungen im Betrieb von hausinternen technischen Systemen und (oder) technischen Kommunikationsmitteln und Geräten, die sich außerhalb des Mehrfamilienhauses oder Wohngebäudes befinden, zu informieren (im Falle seiner persönlichen Beschwerde - sofort ) über die Gründe und die voraussichtliche Dauer der Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sowie die Gründe für die Verletzung der Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen;
l) den Verbraucher spätestens 10 Werktage vor Beginn der Unterbrechung über geplante Unterbrechungen der Erbringung von Versorgungsleistungen zu informieren;
m) auf Verlangen des Verbrauchers seinen Vertreter zu entsenden, um die Gründe für die Nichterbringung oder Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität zu klären (mit Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes), sowie eines Gesetzes zur Festsetzung des dem entstandenen Schadens Leben, Gesundheit oder Eigentum des Verbrauchers im Zusammenhang mit Unfällen, Naturkatastrophen, mangelnder oder mangelhafter Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen;
o) nicht später als 3 Tage vor den geplanten Arbeiten in der Wohnung, vereinbaren Sie mit dem Verbraucher den Zeitpunkt des Zugangs zu diesem Raum oder senden Sie ihm eine schriftliche Mitteilung über die Arbeiten in der Wohnung, die Folgendes angibt:
voraussichtliches Datum und Uhrzeit der Arbeit;
Telefonnummer, unter der der Verbraucher das Recht hat, ein anderes Datum und eine andere Uhrzeit für die Arbeit zu vereinbaren, jedoch nicht später als 5 Werktage nach Erhalt der Benachrichtigung;
die Art der auszuführenden Arbeiten;
Arbeitsbedingungen;
Position, Nachname, Name und Patronym der für die Arbeit verantwortlichen Person;
n) dem Verbraucher die folgenden Informationen über den ausübenden Künstler zur Verfügung stellen:
Name, Ort (Adresse seines ständigen Exekutivorgans), Informationen zur staatlichen Registrierung, Arbeitsweise, Nachname, Vorname und Patronym des Leiters und für einen einzelnen Unternehmer - zusätzliche Informationen zur staatlichen Registrierung und Name des Organs, das registriert (im Vertrag angegeben sowie an den Anschlagtafeln an allen Eingängen eines Mehrfamilienhauses oder auf dem Grundstück, auf dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, sowie an den Anschlagtafeln in der Nähe von Wohngebäuden);
Adressen und Telefonnummern der Leitstelle, des Not- oder Notrufdienstes (im Vertrag angegeben und auch an den Anschlagtafeln an allen Eingängen eines Wohngebäudes oder auf dem Grundstück, auf dem sich das Wohngebäude befindet, sowie an Schwarzen Brettern in der Nähe von Wohngebäuden);
Tarife für Versorgungsleistungen, Tarifzuschläge und Angaben zu Rechtsakten, auf deren Grundlage Tarife erhoben werden (Aushang an Schwarzen Brettern in allen Eingängen eines Mehrfamilienhauses oder auf dem Grundstück, auf dem sich ein Mehrfamilienhaus befindet, sowie an Schwarzen Brettern in der Nähe von Wohngebäuden);
das Verfahren und die Zahlungsweise für Nebenkosten (im Vertrag angegeben und auch am Schwarzen Brett in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers an einem für alle Besucher zugänglichen Ort ausgehängt);
Qualitätsparameter für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, Fristen für die Beseitigung von Unfällen und anderen Verstößen gegen das in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sowie Informationen zu diesen Regeln (im Vertrag angegeben und auch am Schwarzen Brett in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers an einem für alle Verbraucher zugänglichen Ort ausgehängt);
Informationen über die maximal zulässige Leistung von Geräten, Ausrüstungen und Haushaltsmaschinen, die der Verbraucher zur Deckung des Haushaltsbedarfs verwenden kann (im Vertrag angegeben);
Namen, Adressen und Telefonnummern von föderalen Exekutivbehörden (ihrer Gebietskörperschaften und Unterabteilungen), Exekutivbehörden von Teileinheiten der Russischen Föderation und lokalen Regierungen, die befugt sind, die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln auszuüben;
p) auf Wunsch des Verbrauchers Zahlungen für Versorgungsunternehmen abgleichen und spätestens innerhalb von 3 Werktagen Dokumente ausstellen, die die Richtigkeit der Berechnung der Zahlungen an den Verbraucher unter Berücksichtigung der Übereinstimmung der Qualität der bereitgestellten Versorgungsunternehmen bestätigen Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, dieser Regeln und des Vertrags sowie die Richtigkeit der Berechnung nach Bundesgesetzen und Verfallsverträgen (Bußgelder, Strafen);
c) andere Verpflichtungen zu tragen, die durch das Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation und andere in Übereinstimmung damit erlassene Bundesgesetze, andere ordnungsrechtliche Rechtsakte der Russischen Föderation und den Vertrag festgelegt sind.
50. Der Auftragnehmer hat das Recht:
a) die Zahlung für verbrauchte Versorgungsleistungen sowie in Fällen, die durch Bundesgesetze und den Vertrag festgelegt sind, die Zahlung von Strafen (Bußgeldern, Strafen) zu verlangen;
b) zu einem mit dem Verbraucher vereinbarten Zeitpunkt Zutritt zu den von ihm, Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftragnehmers (einschließlich Rettungskräften) bewohnten Wohnräumen zu verlangen, um den technischen und hygienischen Zustand der hausinternen Einrichtungen zu überprüfen und das Notwendige vorzunehmen Reparaturen und Unfallbeseitigung - jederzeit;
c) vom Verbraucher vollen Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch Verschulden des Verbrauchers und (oder) seiner Familienangehörigen entstanden ist, falls der Verbraucher der Verpflichtung nicht nachkommt, Arbeitnehmer und Vertreter des Auftragnehmers (einschließlich Notdienste) zuzulassen Arbeitnehmer) in die von ihm bewohnten Wohnräume in den in Absatz 52 Unterabsatz "e" dieser Vorschriften genannten Fällen;
d) zu einem mit dem Verbraucher vereinbarten Zeitpunkt, jedoch höchstens einmal alle 6 Monate, die Richtigkeit der Ablesungen des Verbrauchers der einzelnen Messgeräte, ihre Funktionsfähigkeit sowie die Unversehrtheit der Siegel auf ihnen zu überprüfen;
e) die Lieferung von Warmwasser, Strom und Gas an den Verbraucher gemäß dem in Abschnitt X dieser Vorschriften festgelegten Verfahren auszusetzen oder einzuschränken;
f) andere Rechte ausüben, die im Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation, anderen föderalen Gesetzen und dem Abkommen vorgesehen sind.

V. Rechte und Pflichten des Verbrauchers

51. Der Verbraucher hat das Recht:
a) Versorgungsleistungen von angemessener Qualität in den erforderlichen Mengen zu erhalten, die für sein Leben und seine Gesundheit sicher sind und seinem Eigentum keinen Schaden zufügen;
b) vom Auftragnehmer Informationen über den Stand der Abrechnungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen zu erhalten (persönlich oder durch seinen Vertreter);
c) vom Auftragnehmer eine Handlung über die Nichterbringung oder Erbringung kommunaler Dienstleistungen von unzureichender Qualität und über die Beseitigung festgestellter Mängel innerhalb der festgelegten Fristen zu erhalten;
d) vom Auftragnehmer Informationen über den Umfang und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen, die Bedingungen für ihre Erbringung, Änderungen in der Höhe der Gebühren für öffentliche Dienstleistungen und das Verfahren für ihre Zahlung zu erhalten;
e) in Übereinstimmung mit diesen Regeln oder der Vereinbarung ganz oder teilweise von der Zahlung von Versorgungsleistungen während der Zeit der vorübergehenden Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz oder für die Zeit der Nichterbringung von Versorgungsleistungen befreit sein;
f) bei Nichterbringung öffentlicher Dienstleistungen oder Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in ungenügender Qualität in der Art und Weise und in den Fällen, die durch Bundesgesetze und den Vertrag vorgesehen sind, vom Auftragnehmer die Zahlung von Verwirkungen (Bußgeldern, Strafen) zu verlangen;
g) vom Auftragnehmer Ersatz für Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum des Verbrauchers (mit ihm zusammenlebende Personen) infolge der Nichtbereitstellung oder Bereitstellung von Versorgungsleistungen mangelhafter Qualität sowie für immaterielle Schäden zu verlangen Art und Höhe gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;
h) vom bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers die Vorlage von Dokumenten zu verlangen, die seine Vollmacht bestätigen, in den in Absatz 50 Buchstaben „b“ und „d“, Buchstaben „e“ und „e“ von Absatz 52 dieser Vorschriften genannten Fällen;
i) andere Rechte auszuüben, die im Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen in Übereinstimmung damit erlassenen Bundesgesetzen, anderen aufsichtsrechtlichen Rechtsakten der Russischen Föderation und dem Abkommen vorgesehen sind.
52. Der Verbraucher ist verpflichtet:
a) bei Feststellung von Störungen (Unfällen) von wohnungsinternen Geräten, kollektiven (gemeinsamen Haus), gemeinsamen (Wohnung) oder individuellen Messgeräten diese unverzüglich dem Auftragnehmer und dem Rettungsdienst zu melden und wenn möglich alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen sie zu beseitigen;
b) bei Bränden, Unfällen an hausinternen technischen Anlagen sowie bei sonstigen Verstößen, die sich aus der Nutzung von Gemeinschaftsmitteln ergeben, diese unverzüglich dem Auftragnehmer und dem Rettungsdienst zu melden;
c) um die an den Verbraucher gelieferten kommunalen Ressourcen zu berücksichtigen, verwenden Sie kollektive (allgemeines Haus), gemeinsame (Wohnung) oder individuelle Messgeräte, die in das staatliche Messgeräteregister eingetragen sind;
d) Gewährleistung der Sicherheit von Siegeln an Sammel- (Gemeinschaftshaus), Gemeinschafts- (Wohnung) oder individuellen Messgeräten und Verteilern, die in einem Wohngebiet installiert sind;
e) Mitarbeitern und Vertretern des Auftragnehmers (einschließlich Rettungsdienstmitarbeitern), Vertretern staatlicher Kontroll- und Aufsichtsbehörden den technischen und sanitären Zustand der werkseigenen Einrichtungen zu prüfen und notwendige Reparaturen durchzuführen, und Vertretern des Auftragnehmers (einschließlich Mitarbeitern von Rettungsdienste) zur Beseitigung von Unfällen - jederzeit;
f) zu einem vorher mit dem Auftragnehmer vereinbarten Zeitpunkt (höchstens einmal alle 6 Monate) den Zugang zum Ablesen von gemeinsamen (Wohnungs-) und individuellen Messgeräten zu ermöglichen;
g) den Auftragnehmer über die Änderung der Gründe und Bedingungen für die Nutzung von Versorgungsleistungen und deren Zahlung spätestens 10 Arbeitstage nach dem Datum der Änderungen informieren;
h) Stromrechnungen pünktlich und vollständig bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung von Stromrechnungen innerhalb der festgelegten Frist zahlt der Verbraucher dem Auftragnehmer eine Strafgebühr in Höhe des im Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Betrags, der den Verbraucher nicht von der Zahlung von Stromrechnungen befreit;
i) andere Verpflichtungen zu tragen, die durch das Wohnungsgesetzbuch der Russischen Föderation, andere föderale Gesetze und die Vereinbarung festgelegt sind.
53. Dem Verbraucher ist untersagt:
a) Haushaltsmaschinen (Instrumente, Geräte) mit einer Kapazität des Typenschilds zu verwenden, die die maximal zulässigen Belastungen überschreitet, die in den technischen Merkmalen der im technischen Pass des Wohngebäudes angegebenen technischen Eigenschaften der hauseigenen technischen Systeme festgelegt sind, die gemäß dem Verfahren für beibehalten werden staatliche Buchhaltung des Wohnungsbestandes;
b) ohne Zustimmung des Auftragnehmers das Kühlmittel aus der Heizungsanlage abzulassen;
c) Haustechniksysteme willkürlich verbinden oder unter Umgehung von Sammel- (Gemeinschaftshaus), Gemeinschafts- (Wohnungs-) oder Einzelmessgeräten verbinden, Änderungen an Haustechniksystemen vornehmen, ohne Änderungen an der technischen Dokumentation eines Mehrfamilienhauses oder Wohngebäudes vorzunehmen in der vorgeschriebenen Weise oder im technischen Pass der Wohnung;
d) die Heizflächen der in Wohngebäuden installierten Heizgeräte willkürlich über die im technischen Pass des Wohngebäudes angegebenen Parameter hinaus zu erhöhen;
e) Messgeräte eigenmächtig versiegeln, Messgeräte demontieren und Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, deren Messwerte zu verfälschen oder zu beschädigen.

VI. Das Verfahren zur Neuberechnung von Gebühren für bestimmte Typen
Nebenkosten für die Zeit der vorübergehenden Abwesenheit
Verbraucher in den bewohnten Räumen

54. Bei vorübergehender Abwesenheit des Verbrauchers in den Wohnräumen für mehr als 5 volle Kalendertage hintereinander wird die Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Wasserentsorgung, Stromversorgung und Gasversorgung neu berechnet.
55. Die Neuberechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen gemäß Absatz 54 dieser Regeln erfolgt in Ermangelung individueller Messgeräte für die entsprechenden Arten von Versorgungsunternehmen in den Wohngebäuden.
56. Die Neuberechnung des Zahlungsbetrags für Nebenkosten wird vom Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Verbrauchers durchgeführt, der innerhalb eines Monats nach Ablauf der vorübergehenden Abwesenheit des Verbrauchers eingereicht wird. Die Ergebnisse der Neuberechnung des Gebührenbetrags werden in dem Zahlungsbeleg wiedergegeben, der auf die in Absatz 36 dieser Regeln festgelegte Weise eingereicht wird. Dem Antrag sind Unterlagen beigefügt, die die Dauer der vorübergehenden Abwesenheit des Verbrauchers und (oder) der mit ihm am Ort des ständigen Wohnsitzes zusammenlebenden Personen bestätigen. Das Dokument, das die vorübergehende Abwesenheit des Verbrauchers bestätigt, kann sein:
a) eine am Arbeitsort beglaubigte Kopie einer Dienstreisebescheinigung oder einer Dienstreisebescheinigung;
b) eine Bescheinigung über die Behandlung in einer stationären medizinischen Einrichtung;
c) auf den Namen des Verbrauchers ausgestellte Fahrkarten (wenn der Name des Verbrauchers in diesen Dokumenten gemäß den Vorschriften für deren Ausstellung angegeben ist) oder Kopien davon;
d) Rechnungen für die Unterbringung in einem Hotel, einer Herberge oder einem anderen Ort des vorübergehenden Aufenthalts oder deren Kopien;
e) Meldebescheinigung am Wohnort;
(Absatz "e" im Wortlaut des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 29.07.2010 N 580)
f) Zertifikat der Organisation, die die Wohnräume schützt, in denen sich der Verbraucher vorübergehend aufgehalten hat;
g) andere Dokumente, die die vorübergehende Abwesenheit des Verbrauchers bestätigen.
57. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien der vom Verbraucher vorgelegten Dokumente anzufertigen und ihre Echtheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der darin enthaltenen Informationen zu überprüfen, einschließlich durch Übermittlung offizieller Anfragen an die Stellen und Organisationen, die sie ausgestellt haben.
58. Die Neuberechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen erfolgt im Verhältnis zur Anzahl der Tage der vorübergehenden Abwesenheit des Verbrauchers, die auf der Grundlage der Anzahl der vollen Kalendertage seiner Abwesenheit bestimmt wird, ohne den Tag der Abreise von ihm Ort des ständigen Wohnsitzes und der Tag der Ankunft an diesem Ort.
59. Die Neuberechnung des Zahlungsbetrags für die Wasserentsorgung erfolgt im Falle einer Neuberechnung des Zahlungsbetrags für die Kaltwasserversorgung und (oder) Warmwasserversorgung.

VII. Das Verfahren zum Ändern der Höhe der Stromrechnungen
Dienstleistungen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unsachgemäß
Qualität und (oder) mit Unterbrechungen übersteigen
Dauer einstellen

60. Bei der Erbringung von Versorgungsleistungen von unzureichender Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die in Anhang Nr. 1 zu diesen Regeln festgelegte Dauer überschreiten, wird der Zahlungsbetrag für jede Versorgungsleistung gemäß dem angegebenen Anhang gekürzt.
61. Im Falle von Unterbrechungen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die die festgelegte Dauer überschreiten, sowie wenn einmal im Jahr vorbeugende Arbeiten gemäß Absatz 10 dieser Regeln durchgeführt werden, wird die Zahlung für Versorgungsunternehmen ohne kollektive ( allgemeines Haus), gemeinsame (Wohnung) oder einzelne Messgeräte wird auf die Höhe der Kosten für nicht bereitgestellte Nebenkosten reduziert.
62. Das Volumen (Menge) der nicht bereitgestellten kommunalen Ressource wird anhand des Standards für den Verbrauch kommunaler Dienstleistungen, der Anzahl der Verbraucher (für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Strom- und Gasversorgung) oder der Gesamtfläche von ​​​​ berechnet Wohnräume (zum Heizen) sowie die Zeit der Nichterbringung kommunaler Dienstleistungen.
63. Wenn der Auftragnehmer nach Vertragsschluss nicht rechtzeitig mit der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen begonnen hat, hat der Verbraucher das Recht, vom Auftragnehmer Ersatz des entstandenen Schadens und Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß dem Zivilrecht zu verlangen, Verbraucherschutzrecht und Vertrag.

VIII. Das Verfahren zur Feststellung der Tatsache
Versäumnis, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen oder bereitzustellen
Dienstprogramme von schlechter Qualität

64. Im Falle der Nichterbringung von Versorgungsleistungen oder der Erbringung von Versorgungsleistungen von unzureichender Qualität benachrichtigt der Verbraucher den Notdienst des Auftragnehmers oder einen anderen vom Auftragnehmer bestimmten Dienst (im Folgenden als Notdienst bezeichnet).
65. Eine Mitteilung über die Nichterbringung von Versorgungsleistungen oder die Erbringung von Versorgungsleistungen unzureichender Qualität kann vom Verbraucher schriftlich oder mündlich (einschließlich telefonisch) erfolgen und unterliegt der obligatorischen Anmeldung beim Notrufdienst. In diesem Fall ist der Verbraucher verpflichtet, seinen Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen, die genaue Wohnadresse sowie die Art der nicht erbrachten oder unzureichenden Versorgungsleistung anzugeben. Ein Mitarbeiter des Notrufdienstes ist verpflichtet, dem Verbraucher Informationen über die Person, die den Antrag angenommen hat (Nachname, Vorname und Vatersname), die Registrierungsnummer des Antrags und den Zeitpunkt seines Eingangs mitzuteilen.
66. Wenn einem Mitarbeiter des Notrufdienstes die Gründe für die Nichtbereitstellung von Versorgungsleistungen oder die Bereitstellung von Versorgungsleistungen unzureichender Qualität bekannt sind, ist er verpflichtet, den Verbraucher unverzüglich darüber zu informieren und einen entsprechenden Vermerk im Registrierungsprotokoll der Anwendung anzubringen. Dieses Zeichen ist die Grundlage dafür, dass der Auftragnehmer die Tatsache der Nichtbereitstellung von Versorgungsleistungen oder der Bereitstellung von Versorgungsleistungen in unzureichender Qualität anerkennt.
67. Wenn dem Mitarbeiter des Notrufdienstes die Gründe für die Nichtbereitstellung von Versorgungsleistungen oder die Bereitstellung von Versorgungsleistungen unzureichender Qualität nicht bekannt sind, ist er verpflichtet, mit dem Verbraucher den genauen Zeitpunkt und das Datum der Feststellung der Tatsache zu vereinbaren Nichtbereitstellung von Versorgungsleistungen oder Überprüfung der Qualität der Bereitstellung von Versorgungsleistungen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion wird ein Gesetz über die Nichtbereitstellung oder Bereitstellung von Versorgungsleistungen unzureichender Qualität erstellt, das vom Verbraucher (oder seinem Vertreter) und dem Auftragnehmer (oder seinem Vertreter) unterzeichnet wird.
68. Wenn der Verbraucher (oder sein Vertreter) und der Auftragnehmer (oder sein Vertreter) keine einheitliche Entscheidung über die Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen getroffen haben, legen sie den neuen Zeitpunkt und das neue Datum für die Bewertung der Qualität der Erbringung fest der öffentlichen Dienste, dem ein Vertreter der staatlichen Wohnungsinspektion und ein Vertreter der öffentlichen Verbraucherverbände angehören. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Neubewertung der Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wird ein Gesetz über die Nichterbringung öffentlicher Dienstleistungen oder die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität ausgearbeitet, das vom Verbraucher unterzeichnet wird (bzw seinem Vertreter) und dem Auftragnehmer (oder seinem Vertreter). Zusammen mit den angegebenen Personen kann das Gesetz von einem Vertreter der staatlichen Wohnungsinspektion und einem Vertreter einer öffentlichen Verbrauchervereinigung unterzeichnet werden.
69. Das Gesetz über die Nichterbringung öffentlicher Dienstleistungen oder die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unzureichender Qualität weist auf Verstöße gegen die Qualitätsparameter, Uhrzeit und Datum des Beginns der Nichterbringung öffentlicher Dienstleistungen oder der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen hin unzureichende Qualität.
70. Als Datum des Beginns der Nichterbringung öffentlicher Dienstleistungen oder der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unzureichender Qualität gilt:
a) der Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher beim Notdienst einen Antrag auf Nichtversorgung oder Bereitstellung von Versorgungsleistungen unzureichender Qualität stellt;
b) die in dem vom Auftragnehmer gemäß den Absätzen 67 - 69 dieser Regeln erstellten Akt festgelegte Zeit - für den Fall, dass der Auftragnehmer die Tatsache aufdeckt, dass Versorgungsunternehmen von unzureichender Qualität bereitgestellt werden;
c) der Zeitpunkt des Beginns der Erbringung kommunaler Dienstleistungen von unzureichender Qualität, erfasst durch kollektive (Generalhaus), gemeinsame (Wohnung) oder individuelle Messgeräte, - im Falle der Feststellung der Erbringung kommunaler Dienstleistungen von unzureichender Qualität durch Messgeräte .
71. Das Gesetz über die Nichtbereitstellung von Versorgungsunternehmen oder die Bereitstellung von Versorgungsunternehmen von unzureichender Qualität ist die Grundlage für die Neuberechnung der Höhe der Gebühren für Versorgungsunternehmen sowie für die Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Auftragnehmer wegen Verletzung seiner Verpflichtungen in der durch Bundesgesetze und den Vertrag festgelegte Betrag.
72. Für den Fall, dass der Auftragnehmer oder Dritte Schäden an Leben, Gesundheit und (oder) Eigentum des Verbrauchers oder der mit ihm zusammenlebenden Personen verursachen, das gemeinsame Eigentum der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, der Auftragnehmer (oder seine Vertreter) und der Verbraucher (oder sein Vertreter) erstellen und unterzeichnen eine Urkunde , die die Tatsache festhält, dass ein solcher Schaden verursacht wurde. Die angegebene Handlung muss vom Auftragnehmer erstellt und von seinem bevollmächtigten Vertreter spätestens 12 Stunden nach Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Notdienst unterzeichnet werden. Wenn es nicht möglich ist, die Urkunde vom Verbraucher (oder seinem Vertreter) zu unterzeichnen, muss sie von zwei Augenzeugen unterzeichnet werden.
73. Ein Gesetz über die Nichterbringung öffentlicher Dienstleistungen oder die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität oder ein Gesetz über die Schädigung des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums des Verbrauchers oder der mit ihm zusammenlebenden Personen, das gemeinsame Eigentum der Eigentümer Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus werden in 2 Exemplaren erstellt, von denen eines an den Verbraucher (oder seinen Vertreter) übertragen wird, das zweite - beim Darsteller verbleibt.
74. Der Zeitraum für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unzureichender Qualität gilt als abgelaufen:
a) ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Verbraucher (oder seinen Vertreter) des Gesetzes zur Beseitigung der Mängel bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, das in der in den Absätzen 67 - 69 dieser Geschäftsordnung festgelegten Weise erstellt wurde;
b) ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in angemessener Qualität, erfasst durch das entsprechende Messgerät.

IX. Verantwortung des Darstellers und Verbrauchers

75. Der Auftragnehmer trägt die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Verantwortung für die Verletzung der Qualität und des Verfahrens für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.
76. Der Auftragnehmer trägt die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Verantwortung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum des Verbrauchers sowie der mit ihm zusammenlebenden Personen aufgrund der Nichtbereitstellung oder Bereitstellung von Versorgungsleistungen von unzureichender Qualität, ungeachtet seines Verschuldens.
Der Auftragnehmer ist von der Haftung für die Verschlechterung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen befreit, wenn er nachweist, dass sie auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als solche Umstände gelten insbesondere nicht Pflichtverletzungen von Auftragnehmern des Auftragnehmers oder Handlungen (Untätigkeit) des Auftragnehmers, einschließlich des Fehlens der erforderlichen Mittel des Auftragnehmers.
77. Der Verbraucher hat das Recht, vom Auftragnehmer die Zahlung einer Strafe (Bußgelder, Strafen) gemäß den Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucherrechte zu verlangen.
Bei der Erbringung von Versorgungsleistungen von unzureichender Qualität hat der Verbraucher in den folgenden vertraglich vorgesehenen Fällen das Recht, vom Auftragnehmer Verzug (Bußgelder, Vertragsstrafen) zu verlangen:
a) wenn die Gesamtzeit der Unterbrechungen bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste für den Abrechnungszeitraum die zulässigen Unterbrechungen bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste überschreitet, die in Anhang Nr. 1 zu diesen Regeln festgelegt sind;
b) wenn der Druck von kaltem oder heißem Wasser sowie die Temperatur von heißem Wasser zum Zeitpunkt der Demontage nicht den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation entsprechen;
c) wenn der Druck des Netzgases in Wohngebäuden nicht den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation entspricht;
d) wenn die Spannungs- und Frequenzparameter im Stromnetz in Wohngebäuden nicht den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation entsprechen;
e) wenn die Lufttemperatur in einem Wohngebäude in einem Mehrfamilienhaus (einschließlich in einem separaten Raum in einer Wohnung) oder in einem Wohngebäude um mehr als niedriger ist als die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Werte die zulässige Temperaturabweichung und wenn der Druck in der Heizungsanlage des Hauses niedriger als der in Anhang Nr. 1 zu diesen Regeln angegebene Wert ist. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, hat der Verbraucher das Recht, vom Auftragnehmer die Zahlung von Verzugszinsen (Bußgeldern, Strafen) für minderwertige Heizung zu verlangen, falls der Verbraucher Maßnahmen ergreift, um die Wohnung für den Betrieb in der Herbst-Winter-Periode vorzubereiten;
f) wenn der Notrufdienst keine Verbrauchermeldung über eine Verletzung der Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen oder deren Nichterbringung registriert;
g) Der Verbraucher hat das Recht, vom Unternehmer die Zahlung von Vertragsstrafen (Bußgeldern, Vertragsstrafen) in anderen vertraglich vorgesehenen Fällen zu verlangen.
78. Personen, die Stromrechnungen nicht rechtzeitig und (oder) nicht vollständig bezahlt haben (Schuldner), sind verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Geldbuße in der in Artikel 155 Teil 14 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation festgelegten Höhe zu zahlen.

X. Aussetzung oder Einschränkung der Bereitstellung
Dienstprogramme

79. Der Auftragnehmer hat das Recht, ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers die Erbringung von Versorgungsleistungen auszusetzen, wenn:
a) das Auftreten oder die Gefahr von Notfällen an Anlagen oder Netzen, durch die Wasser, Wärme, Strom und Gas geliefert werden, sowie Wasserentsorgung;
b) das Eintreten von Naturkatastrophen und Notsituationen sowie gegebenenfalls deren Lokalisierung und Beseitigung.
80. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Erbringung von Versorgungsleistungen 1 Monat nach einer schriftlichen Mahnung (Mitteilung) an den Verbraucher auszusetzen oder einzuschränken, wenn:
a) unvollständige Bezahlung von Versorgungsleistungen durch den Verbraucher. Unvollständige Zahlung von Versorgungsleistungen bedeutet, dass der Verbraucher eine Zahlungsschuld für eine oder mehrere Versorgungsleistungen hat, die 3 monatliche Gebühren übersteigt, die auf der Grundlage der einschlägigen Normen für den Verbrauch von Versorgungsleistungen und Tarifen bestimmt werden, die am Tag der Bereitstellung der Versorgungsleistung gelten Dienstleistungen eingeschränkt sind, sofern keine Vereinbarung über die Rückzahlung der Schuld besteht, die der Verbraucher mit dem Auftragnehmer geschlossen hat, und (oder) im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen einer solchen Vereinbarung;
(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354)
b) Durchführung planmäßiger vorbeugender Reparaturen und Wartung von internen technischen Systemen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Eigentum der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus;
c) Aufdecken der Tatsache des unbefugten Anschlusses des Verbrauchers an interne Engineering-Systeme;
d) Einholung einer entsprechenden Anordnung von autorisierten staatlichen oder kommunalen Stellen;
e) die Verwendung von Haushaltsmaschinen (Instrumenten, Geräten) durch den Verbraucher mit einer Leistung, die die technischen Eigenschaften der im technischen Pass des Wohngebäudes angegebenen internen technischen Systeme übersteigt;
f) ungenügender Zustand der eigenen technischen Systeme, für deren technischen Zustand der Verbraucher verantwortlich ist, die einen Unfall bedrohen oder das Leben und die Sicherheit der Bürger gefährden, die von einer Abteilung der staatlichen Wohnungsinspektion einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation bescheinigt wurden Bund oder eine andere zur staatlichen Kontrolle und Überwachung befugte Stelle über die Übereinstimmung der betriebsinternen technischen Anlagen sowie der betriebsinternen Einrichtungen mit den festgelegten Anforderungen.
81. Sofern nicht anders durch Bundesgesetze, Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation und Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vorgesehen, hat der Auftragnehmer, wenn der Verbraucher ein Verschulden trifft, nach einer (schriftlichen) Mahnung das Recht auf die Erbringung einer oder mehrerer Versorgungsleistungen in dem in Unterabsatz „a“ Absatz 80 dieser Regeln genannten Fall in der folgenden Reihenfolge auszusetzen oder einzuschränken:
a) der Auftragnehmer sendet (schriftlich) an den Verbraucher eine Mitteilung, dass im Falle der Nichtzahlung der Schuld innerhalb von 1 Monat nach dem Versand der besagten Mitteilung die Erbringung von Versorgungsleistungen an ihn ausgesetzt werden kann und (oder) begrenzt. Die Liste dieser Dienstleistungen ist der Mitteilung beigefügt, die dem Verbraucher per Zustellung gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben (mit einer Beschreibung des Anhangs) an die von ihm angegebene Postanschrift zugestellt wird;
b) wenn die Schuld nicht innerhalb der in der Benachrichtigung angegebenen Frist zurückgezahlt wird, hat der Auftragnehmer das Recht, die Bereitstellung der in der Benachrichtigung angegebenen Dienstprogramme mit einer vorläufigen (3 Tage) schriftlichen Mitteilung an den Verbraucher zu beschränken;
c) Im Falle der Nichtzahlung der daraus resultierenden Schulden und nach 1 Monat ab dem Datum der Einführung der Beschränkungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen hat der Auftragnehmer das Recht, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen mit Ausnahme von Heizung und Kälte auszusetzen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
82. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung kommunaler Dienstleistungen (oder der Versorgung mit kommunalen Ressourcen) kann bis zur Tilgung der Schulden oder bis zur Beseitigung der festgestellten Verstöße erfolgen. Die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wird innerhalb von 2 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Beseitigung der in den Absätzen 79 und 80 dieser Vorschriften genannten Gründe wieder aufgenommen, einschließlich ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Schulden vollständig zurückgezahlt hat.
83. Bei der Einschränkung der Erbringung kommunaler Dienstleistungen (oder der Lieferung kommunaler Ressourcen) hat der Auftragnehmer das Recht, das Volumen (Menge) der Lieferung einzelner kommunaler Ressourcen an den Verbraucher vorübergehend zu reduzieren und (oder) eine Regelungsbestimmung einzuführen kommunale Dienstleistungen.
84. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung kommunaler Dienstleistungen (oder der Bereitstellung kommunaler Ressourcen) kann nicht als Vertragsbeendigung angesehen werden.
85. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung kommunaler Dienstleistungen (oder der Lieferung kommunaler Ressourcen) an Verbraucher, die die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Vertrag festgelegten Verpflichtungen vollständig erfüllen, ist nicht zulässig.
86. Maßnahmen zur Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (oder der Bereitstellung öffentlicher Ressourcen) sollten nicht zu Folgendem führen:
a) Schäden am gemeinsamen Eigentum der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, Verletzung der Rechte und Interessen der Bürger, die andere Räumlichkeiten in diesem Mehrfamilienhaus nutzen;
b) Verletzung der festgelegten Anforderungen an die Eignung von Wohnräumen für den ständigen Aufenthalt von Bürgern.

XI. Merkmale der Kaltwasserversorgung durchgeführt
durch die Wassersäule

87. Die Kaltwasserversorgung, die über eine Wassersäule erfolgt, erfolgt gemäß diesen Regeln auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer mit dem Verbraucher geschlossenen Kaltwasserversorgungsvertrags.
88. Die Sicherstellung des ordnungsgemäßen technischen Zustands der Zapfstellen und ihres sicheren Betriebs erfolgt durch den Auftragnehmer, und wenn sich die Zapfstelle im Eigentum des Verbrauchers befindet, vom Verbraucher selbstständig oder aufgrund eines mit dem Auftragnehmer oder einer anderen Fachorganisation geschlossenen Vertrages .
89. Wenn ein verbrauchereigenes Zapfrohr vorhanden ist, erfolgt die Abrechnung des verbrauchten Kaltwassers und die Berechnung des verbrauchten Kaltwassers auf der Grundlage der Ablesungen eines einzelnen Zählers.
90. Wenn der Verbraucher, dem das Standrohr gehört, keinen individuellen Kaltwasserzähler hat, wird die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung in der in Absatz 19 Unterabsatz "b" dieser Regelung festgelegten Weise unter Verwendung des Standards für bestimmt Kaltwasserverbrauch über das Standrohr.
91. Zusätzlich zu den in Absatz 53 dieser Vorschriften vorgesehenen Bestimmungen ist es dem Verbraucher untersagt:
a) das Waschen von Fahrzeugen, Tieren sowie Wäsche an Wasserhähnen durchzuführen;
b) eigenmächtig, ohne Erlaubnis des Auftragnehmers, Rohre, Schläuche und andere Vorrichtungen und Konstruktionen an den Wassersäulen anzubringen.

XII. Merkmale der Gasversorgung der Verbraucher
über das angeschlossene Netzwerk

92. Der Auftragnehmer stellt dem Verbraucher die Gasversorgung zur Verfügung, wenn er über eine Gasempfangsvorrichtung verfügt, die den festgelegten technischen Anforderungen entspricht, über eine interne Gasleitung und andere erforderliche interne Gasausrüstung.
93. Der Verbraucher ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen technischen Zustand und den sicheren Betrieb der hauseigenen Gasanlagen zu sorgen.
94. Verwendet ein Verbraucher Gaszähler ohne Temperaturkompensation, so werden die Messwerte dieser Zähler bei Gasberechnungen mit Temperaturkoeffizienten verwendet, die von der Bundesbehörde mit Kontroll- und Aufsichtsfunktionen im Bereich der technischen Regulierung und des Messwesens genehmigt wurden.
95. Die Gasversorgung eines in einem Wohngebiet lebenden Verbrauchers unterliegt der ordnungsgemäßen Wartung und Reparatur der hauseigenen Gasausrüstung durch eine spezialisierte Organisation.
96. Zusätzlich zu den in Absatz 79 dieser Vorschriften vorgesehenen Fällen ist die Unterbrechung der Gasversorgung des Verbrauchers ohne vorherige Ankündigung in folgenden Fällen zulässig:
a) hausinterne Gasanlagen zu identifizieren, deren Betrieb jederzeit zu einem Unfall führen kann;
b) Unfälle oder Gaslecks aus Haushaltsgasgeräten sowie in anderen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.
97. Zusätzlich zu den in Absatz 80 dieser Vorschriften vorgesehenen Fällen ist die Aussetzung der Gasversorgung der Verbraucher 1 Monat nach einer schriftlichen Warnung (Mitteilung) an den Verbraucher zulässig, wenn:
a) Weigerung des Verbrauchers, dem Auftragnehmer (oder seinem Vertreter) Zutritt zu den vom Verbraucher bewohnten Wohnräumen zu gewähren, um eine Kontrolle des Zustands der hausinternen Gasausrüstung in der in Ziffer 52 Buchstabe „e“ vorgeschriebenen Weise durchzuführen dieser Regeln;
b) Kündigung (Kündigung) eines in einem Wohnhaus wohnenden Verbrauchers eines Vertrages über die Wartung und Reparatur von hausinternen Gasanlagen.
98. Arbeiten zur Unterbrechung der Gasversorgung des Verbrauchers dürfen nur von einer Organisation durchgeführt werden, die hausinterne Gasanlagen wartet und repariert.
99. Eine Organisation, die hausinterne Gasgeräte wartet und repariert, unterbricht auf Wunsch des Verbrauchers die Gasempfangsgeräte zu trennen und (oder) anzuschließen, die Gasversorgung des Verbrauchers für die Dauer der Arbeiten, jedoch nicht länger als für den Zeitraum die in den Normen für die Durchführung dieser Arbeiten vorgesehen sind und gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigt wurden, vorbehaltlich einer Entschädigung für die Verluste des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der vorübergehenden Abschaltung anderer Verbraucher.

XIII. Merkmale des Verkaufs von Haushaltsgas in Flaschen

100. Beim Verkauf von verflüssigtem Kohlenwasserstoffgas in Flaschen (im Folgenden - Gasflaschen) ist eine technische Vorprüfung der Gasflaschen erforderlich. Sie müssen in gutem Zustand sein.
101. Bei Gasflaschen muss eine Vorbereitung vor dem Verkauf durchgeführt werden, die die Inspektion der Flasche, die Überprüfung ihres technischen Zustands auf Dichtheit und mechanische Beschädigung (durch äußere Anzeichen), die Überprüfung des Gasfüllstands durch Wiegen oder eine andere Methode umfasst gewährleistet die vorgeschriebene Kontrolle sowie die Überprüfung der Verfügbarkeit der notwendigen Informationen über das Produkt.
102. Der Verbraucher hat das Recht, eine Kontrollwiegung von Gasflaschen zu verlangen.
103. Informationen über Gas und Gasflaschen müssen Angaben über die Marke des Gases und seine physikalischen und chemischen Parameter, den technischen Zustand der Gasflasche (Flaschennummer, Masse einer leeren Flasche, Herstellungsdatum und Datum der nächsten technischen Prüfung) enthalten , Betriebs- und Prüfdruck, Kapazität) . Diese Informationen sind auf der Oberfläche des Zylinders oder auf einem daran angebrachten Schild angegeben.
104. Ein Verbraucher, der eine gekaufte Gasflasche selbstständig transportiert, sollte sich mit den Sicherheitsvorschriften für deren Transport sowie mit den Sicherheitsvorschriften für den Austausch einer leeren Flasche vertraut machen können.
105. Zusammen mit der Gasflasche erhält der Verbraucher einen Kassen- und Kaufbeleg, auf dem neben den Pflichtangaben die Nummer der Gasflasche, die Masse des Gases in der Flasche, der Preis der Ware und der Verkaufsdatum angegeben.

XIV. Merkmale des Verkaufs und der Lieferung von festen Brennstoffen

106. Feste Brennstoffe können Verbrauchern sowohl direkt an einem bestimmten Verkaufs- oder Lagerort als auch über Vorbestellungen für den Verkauf und die Lieferung von Brennstoffen an einen vom Verbraucher bestimmten Ort verkauft werden.
107. Informationen über den zum Verkauf angebotenen festen Brennstoff sollten Informationen über Art, Marke, Typ, Größe, Qualität des Brennstoffs und seine anderen Hauptindikatoren enthalten (einschließlich der Kubatur des Schnittholzes, der Regeln für seine Messung, der Koeffizienten für die Umrechnung). Holz und Schnittholz in dichte Kubikmasse) sowie über die Bedingungen für die mögliche Lieferung von Festbrennstoffen an den vom Verbraucher angegebenen Ort. Solche Informationen werden am Ort des Verkaufs oder der Lagerung von festen Brennstoffen ausgehängt. Beim Verkauf von Kohle muss der Auftragnehmer (Verkäufer) den Heizwert dieses Brennstoffes angeben und Qualitätszertifikate dafür haben.
108. Der Antrag auf Verkauf von festen Brennstoffen muss Art, Marke, Art, Größe, Qualität und andere Schlüsselindikatoren, Menge (Volumen oder Gewicht), Ort und Zeitpunkt der Lieferung angeben.
109. Der Verbraucher sollte in der Lage sein, sich mit dem Verfahren zur Messung des Volumens und des Gewichts fester Brennstoffe sowie mit der Bestimmung seiner Klasse und der Einhaltung festgelegter Anforderungen vertraut zu machen.
110. Proben fester Brennstoffe werden unter Angabe von Art, Marke, Typ, Größe, Qualität und Einzelhandelspreis pro Gewichtseinheit und (oder) Volumen direkt am Ort des Verkaufs oder der Lagerung platziert. Feste Brennstoffe werden am Ort ihres Verkaufs oder ihrer Lagerung getrennt nach Typen, Marken, Größen, Qualitäten und anderen Schlüsselindikatoren platziert, die ihren Umfang und ihre Verbrauchereigenschaften bestimmen.
111. Der Verbraucher kann feste Brennstoffe am Ort des Verkaufs oder der Lagerung auswählen.
112. Dem Verbraucher müssen auf seinen Wunsch technische Mittel zur Selbstkontrolle des zum Kauf ausgewählten festen Brennstoffs zur Verfügung gestellt werden. Der Verbraucher hat das Recht, das Wiegen, Messen und Kontrollieren der Qualität des gekauften festen Brennstoffs zu verlangen.
113. Das Laden von festen Brennstoffen auf den Transport erfolgt ohne zusätzliche Zahlung des Verbrauchers. Das Entladen von an den Verbraucher gelieferten festen Brennstoffen erfolgt gegen eine zusätzliche Gebühr.

XV. Überwachung der Einhaltung dieser Regeln

114. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln wird in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation von föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und lokalen Regierungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit durchgeführt, die durch Gesetze festgelegt wurde, die den Status dieser Organe bestimmen .

B) gelten nicht für Beziehungen, die während der Gasversorgung zur Deckung des häuslichen Bedarfs der Bürger entstehen und deren Regulierung gemäß den per Dekret genehmigten Regeln für die Versorgung mit Gas zur Deckung des häuslichen Bedarfs der Bürger erfolgt der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 2008 N 549 ;

C) treten nach 2 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen in Kraft, die an den Regeln zur Festlegung und Bestimmung der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen vorgenommen werden, die in Absatz 4 von Unterabsatz "b" von Absatz 4 dieser Verordnung angegeben sind .

3. Stellen Sie fest, dass das Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation Erläuterungen zur Anwendung der durch diesen Erlass genehmigten Regeln gibt.

A) innerhalb von 2 Monaten im Einvernehmen mit dem Energieministerium der Russischen Föderation und unter Beteiligung interessierter föderaler Exekutivorgane der Regierung der Russischen Föderation Vorschläge zur Verbesserung der Regeln für die Gasversorgung zur Deckung des inländischen Bedarfs unterbreiten der Bürger, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 2008, Herr N 549, und die wichtigsten Bestimmungen für das Funktionieren der Strommärkte für Endkunden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August , 2006 N 530;

Genehmigen Sie im Einvernehmen mit dem Federal Tariff Service eine ungefähre Form eines Zahlungsdokuments für Zahlungen für die Instandhaltung und Reparatur von Wohngebäuden und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sowie methodische Empfehlungen zum Ausfüllen.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Föderalen Tarifdienst gemäß dem festgelegten Verfahren der Regierung der Russischen Föderation einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zur Festlegung und Bestimmung von Verbrauchsnormen vorlegen von Versorgungsunternehmen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 306, einschließlich:

Ausschluss von der Menge an Gemeinschaftsmitteln, die bei der Bestimmung der Standards für die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsleistungen in einem Wohngebäude, der Menge an Gemeinschaftsmitteln, die für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums eines Mehrfamilienhauses bereitgestellt werden, und der regulatorischen technologischen Verluste an Gemeinschaftsmitteln berücksichtigt werden ;

Das Verfahren zur Festlegung von Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen mit Ausnahme der Gasversorgung bei Nutzung eines Grundstücks und von Nebengebäuden;

C) innerhalb von 5 Monaten im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation die ungefähren Bedingungen eines Energiedienstleistungsvertrags genehmigen, der auf die Einsparung und (oder) Steigerung der Effizienz des Verbrauchs von Versorgungsunternehmen bei der Nutzung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus abzielt ;

D) innerhalb von 6 Monaten die Kriterien für das Vorhandensein (Nichtvorhandensein) der technischen Machbarkeit der Installation individueller, gemeinsamer (Wohnung), kollektiver (gemeinsamer Haus) Messgeräte sowie die Form des Besichtigungsberichts zur Feststellung des Vorhandenseins genehmigen ( Fehlen) der technischen Machbarkeit des Einbaus solcher Messgeräte und des Verfahrens zum Ausfüllen.

5. Empfehlen Sie den staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation, die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen in Wohngebäuden, die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen für den allgemeinen Hausbedarf, die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen bei der Verwendung von a Grundstück und Nebengebäude spätestens 2 Monate ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen, die in den Regeln zur Festlegung und Bestimmung der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen vorgenommen werden, die in Absatz 4 von Absatz 4 Unterabsatz "b" angegeben sind Dekret.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 23, Art. 2501);

Klausel 3 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 2008 N 549 „Über das Verfahren der Gasversorgung zur Deckung des häuslichen Bedarfs der Bürger“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, N 30, Art. 3635);

Absatz 5 der Änderungen der Gesetze der Regierung der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Juli 2010 N 580 "Über die Änderung und Ungültigkeitserklärung bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation" ( Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2010, N 31, Art. 4273).

1. Diese Geschäftsordnung regelt die Beziehungen zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu Eigentümern und Nutzern von Räumen in Mehrfamilienhäusern, Eigentümern und Nutzern von Wohngebäuden, einschließlich der Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Verbrauchern öffentlicher Dienstleistungen, legt ihre Rechte und Pflichten fest, das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung mit Bestimmungen über die Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen sowie das Verfahren zur Überwachung der Qualität der Erbringung öffentlicher Versorgungsleistungen, das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Gebühren für Versorgungsunternehmen, die Messgeräte verwenden, und bei deren Fehlen das Verfahren zur Neuberechnung der Höhe der Gebühren für bestimmte Arten von Versorgungsunternehmen während der Zeit der vorübergehenden Abwesenheit von Bürgern in den besetzten Wohngebäuden, das Verfahren zur Änderung der Höhe der Gebühren für öffentliche Dienstleistungen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die überschreiten festgelegte Dauer, bestimmen Sie die Gründe und das Verfahren für die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sowie regeln Fragen im Zusammenhang mit dem Beginn der Verantwortlichkeit von ausübenden Künstlern und Verbrauchern öffentlicher Dienstleistungen.

„Inhouse-Engineering-Systeme“ - Engineering-Kommunikation (Netzwerke), mechanische, elektrische, sanitäre und andere Ausrüstung, die gemeinsames Eigentum der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus sind und dazu bestimmt sind, kommunale Ressourcen von zentralisierten Engineering-Netzwerken an das eigene Haus zu liefern Ausrüstung sowie für die Produktion und Bereitstellung von Versorgungsleistungen für die Heizung und (oder) Warmwasserversorgung durch den Auftragnehmer (falls keine zentrale Wärmeversorgung und (oder) Warmwasserversorgung vorhanden ist).

In Wohngebäuden umfassen hausinterne technische Systeme diejenigen, die sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich das Wohngebäude befindet, sowie technische Kommunikation (Netzwerke) im Wohngebäude, mechanische, elektrische, sanitäre und andere Geräte, die welches Versorgungsunternehmen verwenden Dienstleistungen werden verbraucht;

"Wohnungsinterne Ausrüstung" - technische Kommunikation (Netzwerke), mechanische, elektrische, sanitäre und andere Ausrüstung, die sich in Wohn- oder Nichtwohngebäuden eines Wohngebäudes befinden und nicht in den internen technischen Systemen eines Wohngebäudes enthalten sind und welches Versorgungsunternehmen verwenden Dienstleistungen werden verbraucht;

"Wohneigentum" - ein Wohngebäude (Teil eines Wohngebäudes) und Nebengebäude (Garage, Badehaus (Sauna, Schwimmbad), Gewächshaus (Wintergarten), das daran angrenzt und (oder) separat auf einem gemeinsamen Grundstück mit einem Wohngebäude steht Gebäude (Teil eines Wohngebäudes), Räumlichkeiten für Vieh- und Geflügelhaltung, sonstige Einrichtungen);

"Einzelmessgerät" - ein Messgerät (eine Reihe von Messgeräten und Zusatzgeräten), mit dem das Volumen (die Menge) des Verbrauchs einer Gemeinschaftsressource in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus bestimmt wird (mit Ausnahme von Wohnräume in einer Wohngemeinschaft), in einem Wohnhaus (Teile eines Wohnhauses) oder Haushalt;

"Leistungserbringer" - eine juristische Person, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, oder ein einzelner Unternehmer, der dem Verbraucher Versorgungsdienstleistungen erbringt;

"kollektives (allgemeines) Messgerät" - ein Messgerät (eine Reihe von Messgeräten und Zusatzgeräten), mit dem das Volumen (die Menge) einer kommunalen Ressource bestimmt wird, die einem Mehrfamilienhaus zugeführt wird;

"Versorgungsdienstleistungen" - die Durchführung der Tätigkeiten des Auftragnehmers bei der Versorgung von Verbrauchern mit beliebigen kommunalen Ressourcen einzeln oder 2 oder mehr davon in beliebiger Kombination, um günstige und sichere Bedingungen für die Nutzung von Wohn-, Nichtwohngebäuden, Gemeinschaftseigentum zu gewährleisten ein Mehrfamilienhaus sowie Grundstücke und darauf befindliche Wohngebäude (Haushalte);

"Gemeinderessourcen" - Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Erdgas, Wärmeenergie, Haushaltsgas in Flaschen, feste Brennstoffe bei vorhandener Ofenheizung, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verwendet werden. Häusliches Abwasser, das über zentralisierte Netze von Technik und technischer Unterstützung eingeleitet wird, wird ebenfalls kommunalen Ressourcen gleichgestellt;

§ 1 Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt der Verbraucher während des Zeitraums, dessen Dauer und Beginndatum vom Verbraucher in der an den Auftragnehmer gesandten Mitteilung angegeben werden, als vorübergehend in den Wohnräumen aufhaltend und der Stromrechnung zurechenbar für den vorübergehend ansässigen Verbraucher wird im Verhältnis zu der Anzahl der gelebten Tage berechnet;

C) für die Gasversorgung - gemäß Unterabsatz 5 von Absatz 1 von Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln.

20. In Ermangelung individueller Messgeräte für Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Gas und Wärmeenergie in Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen in Nichtwohngebäuden nach den jeweils festgelegten Tarifen berechnet in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie auf der Grundlage der verbrauchten kommunalen Ressourcen, die bestimmt werden durch:

A) in Ermangelung eines gemeinsamen (gemeinsamen Haus-) Zählers für Kaltwasser und (oder) Warmwasser in einem Mehrfamilienhaus - durch Berechnung auf der Grundlage von Wasserverbrauchsnormen und in Ermangelung solcher Normen - in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gebäudes Codes und Vorschriften. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgerät und einzelner Räumlichkeiten in einem solchen Haus mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohn-) Messgeräten wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 bestimmt

B) für Abwasser - als Gesamtmenge des verbrauchten Kalt- und Warmwassers;

C) in Ermangelung eines kollektiven (gemeinsamen) Gas- und (oder) Stromzählers in einem Mehrfamilienhaus - nach Berechnung, vereinbart von der Rmit der Person, die mit ihr einen Vertrag abgeschlossen hat, basierend auf der Leistung und Betriebsweise der in diesen Räumlichkeiten installierten Verbraucher. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgerät und einzelnen Räumlichkeiten in einem solchen Haus mit individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohn-) Messgeräten wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 bestimmt des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln;

D) zum Heizen - gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1, Absatz 2 Unterabsatz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen der Höhe der Heizkostenzahlung in der in Absatz 2 Unterabsatz 3 und Absatz 3 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln vorgeschriebenen Weise vor.

21. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (gemeinsamen) Messgeräten und in Ermangelung individueller und gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte wird die Höhe der Zahlung für Nebenkosten in einem Wohngebäude bestimmt durch:

Unterabsatz 1 von Absatz 2 von Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln;

Unterabsatz 2 Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich eine Anpassung der Höhe der Heizkostenpauschale gemäß Absatz 2 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln vor.

22. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgeräten sind die Verbraucher von Versorgungsleistungen in einem Mehrfamilienhaus verpflichtet, die Versorgungsleistungen auf der Grundlage der Ablesungen des kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgeräts zu bezahlen.

23. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem kollektiven (Gemeinschaftshaus-) Messgerät und Ausrüstung teilweise oder vollständig individueller und (oder) gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte für Räumlichkeiten in einem solchen Haus, die Höhe der Zahlung für die in Wohn- und Nichtwohngebäuden verbrauchten Nebenkosten -Wohnräume, ausgestattete oder nicht ausgestattete individuelle und (oder) allgemeine (Wohnungs-) Messgeräte, wird bestimmt durch:

A) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 3 Unterabsatz 1 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln;

B) zum Heizen - gemäß Absatz 3 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen der Höhe der Heizkostenzahlung gemäß Absatz 3 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln vor.

24. Bei wiederholter (2 oder mehrmaliger) Weigerung des Verbrauchers, dem Auftragnehmer oder einer von ihm bevollmächtigten Person das Betreten der vom Verbraucher bewohnten Wohnräume zu gestatten, um Ablesungen an einzelnen Messgeräten oder Verteilern vorzunehmen:

a) der Auftragnehmer dem Verbraucher (schriftlich) oder gegen Unterschrift eine Mitteilung über die Notwendigkeit zusendet, den Verbraucher innerhalb eines Monats durch den Auftragnehmer über das für den Verbraucher geeignete Datum und die Uhrzeit für die Ablesung einzelner Messgeräte oder Verteiler zu informieren oder a Person, die von ihm gemäß Ziffer 50 Buchstabe „d“ und Ziffer 52 Buchstabe „e“ dieser Vorschriften bevollmächtigt wurde, sowie die Folgen der Untätigkeit des Verbrauchers;

B) Der Verbraucher ist verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Erhalt der in Unterabsatz "a" dieses Absatzes genannten Mitteilung den Leistungserbringer (schriftlich) über das Datum und die Uhrzeit der Ablesung einzelner Messgeräte oder Verteiler zu informieren innerhalb eines Monats durch den Auftragnehmer oder eine von ihm beauftragte Person;

C) Wenn der Verbraucher die in Unterabsatz "b" dieses Absatzes genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen gemäß Absatz 19 und diesen zu berechnen Regeln und Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln, beginnend mit dem Monat, in dem die letzte Überprüfung der Richtigkeit der Ablesungen einzelner Messgeräte oder Verteiler durch den Verbraucher, ihrer Funktionsfähigkeit sowie der Unversehrtheit der Siegel durchgeführt wurde ;

d) nachdem der Verbraucher dem Auftragnehmer einen (schriftlichen) Antrag über die Verwendung einzelner Messgeräte oder Verteiler zur Berechnung der Höhe der Vergütung für Versorgungsunternehmen übermittelt und der Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ablesungen einzelner Messgeräte vornimmt oder Vertriebspartnern ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Höhe des Entgelts gemäß dieser Ordnung neu zu berechnen.

25. Wenn in einem Mehrfamilienhaus kollektive (Haus-)Zähler für den Verbrauch von Wärmeenergie vorhanden sind und Verteiler in allen oder in einzelnen Räumen vorhanden sind, wird die Höhe der Heizvergütung auf der Grundlage der durchschnittlichen monatlichen Mengen des Wärmeenergieverbrauchs berechnet für das Vorjahr und in Ermangelung von Informationen über die Wärmeverbrauchsenergie für das Vorjahr - basierend auf der Norm des Wärmeenergieverbrauchs und dem gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigten Tarif für Wärmeenergie. Gleichzeitig nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich Anpassungen des Zahlungsbetrags für die Beheizung von mit Verteilern ausgestatteten Wohn- und (oder) Nichtwohnräumen gemäß Absatz 3 Unterabsatz 5 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln vor.

26. Die Höhe der Zahlung für die Heizung in Räumen, die nicht mit Verteilern ausgestattet sind, wird auf der Grundlage der Gesamtfläche von Wohn- und beheizten Nichtwohnräumen und Normen für den Verbrauch von Wärmeenergie bestimmt. Wenn Wohnräume mit Verteilern ausgestattet sind, deren Gesamtfläche weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus beträgt, wird die Höhe der Zahlung für die Heizung entsprechend berechnet mit Unterabsatz 2 des Absatzes 2 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln.

27. Der Betrag, der sich aus der Anpassung des Zahlungsbetrags für die Heizungsdienstleistung ergibt und gemäß Absatz 20 Buchstabe "d", Absatz 21 Buchstabe b, Absatz 23 und diesen Regeln berechnet wird, wird berücksichtigt, wenn Berechnung der Zahlung für die Heizungsversorgungsleistung, die im nächsten Monat zu zahlen ist oder vom Auftragnehmer spätestens 1 Monat nach der Neuberechnung an den Verbraucher gezahlt wird.

28. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-) Messgeräten wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsunternehmen in diesem Wohngebiet berechnet:

A) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Kanalisation, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 4 Unterabsatz 1 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln;

B) zum Heizen - gemäß Absatz 4 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln.

29 - 48. Macht verloren. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 N 354 (in der Fassung vom 27. August 2012).

IV-XV. Verlorene Kraft. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 N 354 (in der Fassung vom 27. August 2012).

Anhang Nr. 1

zu den Regeln für die Bereitstellung

öffentliche Dienstleistungen für die Bürger

BEDINGUNGEN

ÄNDERUNGEN DER NUTZUNGSGEBÜHREN

BEI DER BEREITSTELLUNG VON ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN VON UNZULÄSSIGEM

QUALITÄT UND (ODER) MIT ÜBERSCHREITENDEN UNTERBRECHUNGEN

DAUER EINSTELLEN

Verlorene Kraft. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 N 354 (in der Fassung vom 27. August 2012).

Anhang Nr. 2

zu den Regeln für die Bereitstellung

öffentliche Dienstleistungen für die Bürger

BETRAG DER NUTZUNGSZAHLUNG

1. In Ermangelung kollektiver (allgemeiner Haus), gemeinsamer (Wohnung) und individueller Messgeräte in einem Wohngebäude oder in den Räumlichkeiten eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Zahlung für Nebenkosten in der folgenden Reihenfolge bestimmt:

1) Die Höhe der Heizkosten (Rubel) in einem Wohngebäude oder im i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäude wird durch die Formel bestimmt:

Normativer Wärmeenergieverbrauch zum Heizen (Gcal / m²);

Tarif für thermische Energie gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (Rubel/Gcal);

2) ist abgelaufen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354;

3) Die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Kanalisation und Stromversorgung (Rubel) in den i-ten Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird gemäß Absatz 20 festgelegt

Die Anzahl der im i-ten Wohngebäude (Wohnung, Wohnhaus) lebenden (registrierten) Bürger (Personen);

Der Verbrauchsstandard für die jeweilige Versorgungsleistung (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung und Abwasserentsorgung - Kubikmeter pro Monat für 1 Person; für Stromversorgung - kWh pro Monat für 1 Person);

Tarif für die entsprechende kommunale Ressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung und Abwasserentsorgung - Rubel / Kubikmeter; für Strom - Rubel / kWh);

4) ist ungültig geworden. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.05.2011 N 354;

5) Die Höhe der Zahlung für die Gasversorgung (Rubel) im i-ten Nichtwohngebäude eines Mehrfamilienhauses wird gemäß Absatz 20 dieser Geschäftsordnung in einem Wohngebäude oder im i-ten Wohngebäude eines Wohngebäudes festgelegt Mehrfamilienhaus - nach der Formel:

Die Gesamtfläche der i-ten Prämisse (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (qm);

Gasverbrauchsstandard zum Heizen von Wohngebäuden in einem Mehrfamilienhaus oder einem Wohngebäude, einschließlich Wirtschaftsräumen eines Wohngebäudes, einschließlich Räumen für die Haltung von Vieh, Bädern und Gewächshäusern, festgelegt pro Flächeneinheit des Objekts (Kubikmeter / qm pro Monat);

Gasverbrauchsstandard zum Kochen (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

Gasverbrauchsstandard für die Warmwasserbereitung ohne zentrale Warmwasserversorgung (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

Tarif (Preis) für Gas gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (Rubel/Kubikmeter).

2. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (gemeinsamen) Messgeräten und dem Fehlen individueller und gemeinsamer (Wohnungs-) Messgeräte wird die Höhe der Nebenkostenabrechnung in einem Wohngebäude in der folgenden Reihenfolge bestimmt:

1) Die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

Die während des Abrechnungszeitraums tatsächlich verbrauchte Menge (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), ermittelt durch die Anzeige eines gemeinsamen (Haus-) Zählers in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Wohnhaus ( Kubikmeter, kWh) ;

Das Volumen (Menge) der kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas, elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in den i-ten Nichtwohngebäuden (ohne Gemeinschaftsräume) verbraucht wird (Kubikmeter, kWh), bestimmt gemäß mit Absatz 20 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger;

Tarif für die entsprechende kommunale Ressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Abwasserentsorgung - Rubel / Kubikmeter; für Strom - Rubel / kWh);

Die Anzahl der in der i-ten Wohnanlage (Wohnung, Wohngemeinschaft, Wohnhaus) lebenden (angemeldeten) Bürger (Personen);

Die Anzahl der am Wohn- und Aufenthaltsort registrierten Bürger in allen Wohnräumen des Hauses, die nicht mit individuellen Messgeräten (Personen) ausgestattet sind;

2) Die Höhe der Heizungszahlung (Rubel) im i-ten Wohngebäude eines Mehrfamilienhauses wird durch die Formel bestimmt:

Die Gesamtfläche der i-ten Prämisse (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (qm);

Durchschnittlicher monatlicher Wärmeenergieverbrauch zum Heizen für das Vorjahr (Gcal / m²);

Tarif für Wärmeenergie gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (Rubel/Gcal).

In Ermangelung von Informationen über die Verbrauchsmengen von Wärmeenergie für das vergangene Jahr wird die Höhe der Heizkostenzahlung nach Formel 1 bestimmt;

3) Die Höhe der Heizkosten im i-ten Wohngebäude eines Mehrfamilienhauses (Rubel) wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach folgender Formel angepasst:

Die Höhe der Zahlung für Wärmeenergie, die auf der Grundlage der Messwerte von in einem Mehrfamilienhaus installierten Sammelzählern (Gemeinschaftshaus) (Rubel) ermittelt wird;

Die Gesamtfläche der i-ten Prämisse (Wohnung, Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (qm);

Die Gesamtfläche aller Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude (m²);

Der Gesamtbetrag der Zahlung für die Heizung im i-ten Wohngebäude eines Mehrfamilienhauses für das vergangene Jahr (Rubel).

3. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (Gemeinschafts-) Messgeräten und einzelner oder aller Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus mit einzelnen und (oder) gemeinsamen (Wohn-) Messgeräten wird die Höhe der Nebenkostenabrechnung in der folgenden Reihenfolge bestimmt:

1) der Zahlungsbetrag (Rubel) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die mit einem individuellen und (oder) gemeinsamen (Wohnungs-) Messgerät ausgestattet sind oder nicht mit einem Individuum ausgestattet sind und (oder) gemeinsame (Wohnungs-) Geräteabrechnung, wird durch die Formel bestimmt:

Die während des Abrechnungszeitraums tatsächlich verbrauchte Menge (Menge) eines kommunalen Betriebsmittels (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), ermittelt durch die Ablesungen eines Gemeinschaftszählers in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Wohnhaus ( Kubikmeter, kWh) ;

Das Gesamtvolumen (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in mit Messgeräten ausgestatteten Wohn- oder Nichtwohngebäuden verbraucht wird, gemessen durch einzelne Messgeräte, und in Gemeinschaftswohnungen - durch gängige (Wohnungs-) Messgeräte (Kubikmeter, kWh);

Die Gesamtmenge (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in Wohn- oder Nichtwohngebäuden verbraucht wird, die nicht mit Messgeräten ausgestattet sind, ermittelt für Wohngebäude – basierend auf der Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen gemäß den Formeln 3 und , für Nichtwohngebäude - gemäß Absatz 20

Das Volumen (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in dem mit einem Zähler ausgestatteten i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäude verbraucht wird, gemessen von einem Einzelzähler, und in Gemeinschaftswohnungen - durch ein gemeinsames (Wohnungs-) Messgerät oder in den i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäuden, die nicht mit einem für Wohngebäude bestimmten Messgerät ausgestattet sind - basierend auf den Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen gemäß den Formeln 3 und , für Nichtwohngebäude - gemäß Absatz 20 dieser Regeln (Kubikmeter, kWh);

Der Tarif für eine kommunale Ressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Abwasserentsorgung - Rubel / Kubikmeter; für Strom - Rubel / kWh);

2) Die monatliche Zahlung für die Heizung (Rubel) in einem Raum, der nicht mit Messgeräten ausgestattet ist, wird durch Formel 1 bestimmt, und in den i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäuden eines mit Messgeräten ausgestatteten Mehrfamilienhauses wird bestimmt durch Formel 7;

3) Die Höhe der Heizkosten im i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäude eines Mehrfamilienhauses (Rubel) wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach folgender Formel angepasst:

Die Höhe der Zahlung für die im vergangenen Jahr in allen Räumlichkeiten verbrauchte Wärmeenergie, die auf der Grundlage der Ablesungen des gemeinsamen (gemeinsamen) Zählers und des gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigten Wärmeenergietarifs (Rubel) ermittelt wird;

Die Höhe der Zahlung für Wärmeenergie, die während des Abrechnungszeitraums in mit Messgeräten ausgestatteten Räumen verbraucht wird, die auf der Grundlage der Ablesungen einzelner Messgeräte ermittelt werden, in Gemeinschaftswohnungen - gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte und der Tarif für Wärmeenergie, der gemäß dem genehmigt wurde Gesetzgebung der Russischen Föderation (rub .);

Die Höhe der Zahlung für Wärmeenergie, die während des Abrechnungszeitraums in Räumen verbraucht wird, die nicht mit Messgeräten ausgestattet sind, bestimmt auf der Grundlage des Standards für den Verbrauch von Wärmeenergie und des gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigten Tarifs für Wärmeenergie (Rubel );

Die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohngebäude in einem Mehrfamilienhaus (m²);

Die Gesamtfläche der i-ten Prämisse (Wohnung, Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus (qm);

4) die monatliche Zahlung für Heizung (Rubel) in Wohn- und Nichtwohngebäuden in einem mit Verteilern ausgestatteten Mehrfamilienhaus wird durch Formel 7 bestimmt;

5) Die Höhe der Heizungszahlung im i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäude in einem mit Verteilern (Rubeln) ausgestatteten Mehrfamilienhaus wird einmal jährlich vom Auftragnehmer nach folgender Formel angepasst:

Zahlung für Wärmeenergie, die anhand von in einem Mehrfamilienhaus installierten Sammelzählern (Gemeinschaftshaus) ermittelt wird (Rubel);

Zahlung für Heizenergie nach Verbrauchsnormen im u-ten Raum, der nicht mit Verteilern ausgestattet ist (Rubel);

K - Anzahl der Wohnungen, die nicht mit Wärmeverteilern ausgestattet sind (Stk.);

Der Anteil der Zahlungen, der auf den im i-ten Raum installierten q-ten Verteiler entfällt;

P ist die Anzahl der im i-ten Raum installierten Verteiler (Stk.);

Der Anteil der Zahlungen, der auf den in einem Mehrfamilienhaus installierten j-ten Verteiler entfällt;

T - die Anzahl der in einem Mehrfamilienhaus installierten Verteiler (Stk.);

Der Gesamtbetrag der Zahlung für die Heizung in der j-ten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus für das vergangene Jahr (Rubel).

4. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-) Messgeräten und dem Fehlen einzelner Messgeräte wird die Höhe der Nebenkostenabrechnung im i-ten Wohngebäude in folgender Reihenfolge berechnet:

1) Die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung oder Abwasserentsorgung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

Die Menge (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter), der elektrischen Energie (kWh) oder die Menge des eingeleiteten häuslichen Abwassers (Kubikmeter) im j-ten Wohnraum der i-ten Gemeinschaftswohnung;

Tarif für die entsprechende kommunale Ressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Kanalisation - Rubel / Kubikmeter; für Strom - Rubel / kWh);

2) das Volumen (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter), elektrische Energie (kWh) oder das Volumen des eingeleiteten häuslichen Abwassers (Kubikmeter) im j-ten Wohnraum der i-ten Gemeinde Wohnung berechnet sich nach Formel:

Das Volumen (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter) oder der elektrischen Energie (kWh) in der i-ten Gemeinschaftswohnung, ermittelt nach den Ablesungen des allgemeinen (Wohnungs-)Zählers, oder das Volumen von umgeleitete Abwässer, berechnet als Gesamtmenge des verbrauchten Kalt- und Warmwassers (Kubikmeter);

die Zahl der in der j-ten Wohnung in der i-ten Gemeinschaftswohnung lebenden Bürger (Personen);

Absätze 1 - Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln über das Verfahren zur Berechnung des Zahlungsbetrags für eine Versorgungsleistung für Heizung.


Nach Prüfung eines Verwaltungsverfahrens in öffentlicher Sitzung über den Antrag von A. auf Aufhebung von Absatz 23 Unterabsatz "b" der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307, Unterabsatz 2 von Absatz 3 von Anhang Nr. 2 zu den Regeln,


3. Für die Zwecke dieser Ordnung gelten Dienstleistungen und Arbeiten als mit unzureichender Qualität erbracht oder ausgeführt, wenn sie nicht den Anforderungen der Ordnung für die Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums in einem Mehrfamilienhaus, der Ordnung für die Bereitstellung von öffentlichen Gebäuden entsprechen Dienstleistungen für Bürger, andere Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und die Vertragsbedingungen, die in Absatz 5 dieser Regeln angegeben sind .


B) die im Ressourcenliefervertrag enthaltene Bestimmung gemäß Unterabsatz "a" des Absatzes 18 der Regeln über die Verantwortung des Auftragnehmers für die Handlungen von Verbrauchern kommunaler Dienstleistungen, die zu einer Verletzung der Qualitätsindikatoren der kommunalen Ressource geführt haben festgelegt durch diese Vereinbarung und das Volumen der bereitgestellten kommunalen Ressourcen, wird vorbehaltlich des Absatzes 53 der Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger angewendet, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 (im Folgenden bezeichnet als die Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger);


B) Entscheidungen staatlicher Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation über den Antrag, bei der Berechnung des Zahlungsbetrags für eine Versorgungsleistung für Heizung, das Verfahren zur Durchführung einer solchen Berechnung, das in den Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen festgelegt ist Bürger, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger", unter Verwendung der Normen für den Verbrauch von Wärmeenergie zum Heizen, gültig am 30. Juni 2012 , angenommen gemäß Unterabsatz "b" von Absatz 1 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 27. August 2012 N 857 "Über die Merkmale der Anwendung in den Jahren 2012 - 2014 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Eigentümer und Benutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden", gelten bis zur Aufhebung durch die Behörden, die sie erlassen haben, spätestens jedoch an dem Tag, ab dem die Absätze 15 - der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger und Absätze 1 - von Anhang Nr. 2 zur angegebenen Regel Lam.


Absatz 6 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger" und Absatz 8 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006 N 491 "Nach Genehmigung der Regeln für die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus und der Regeln für die Änderung des Zahlungsbetrags für die Instandhaltung und Reparatur von Wohngebäuden im Falle der Erbringung von Dienstleistungen und der Durchführung von Arbeiten an der Verwaltung, Wartung und Reparatur von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus von unzureichender Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die festgelegte Dauer überschreiten "im Zusammenhang mit zahlreichen Einsprüchen von Verbrauchern und Versorgungsunternehmen, informiert .


"c) die Kosten für Nebenkosten während der Heiz- und Nichtheizperioden, die gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Regeln für die Bereitstellung von Nebenkosten für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden festgelegt werden, wenn die staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, in Übereinstimmung mit der Regierung der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit dem Verfahren, wurde keine Entscheidung über die Umsetzung der Zahlung für Versorgungsleistungen durch die Verbraucher für die Heizung gleichmäßig für alle Abrechnungsmonate getroffen Kalenderjahr oder eine Entscheidung zur Anwendung, bei der Berechnung des Zahlungsbetrags für eine Versorgungsleistung zum Heizen, das Verfahren zur Berechnung des Zahlungsbetrags für eine Versorgungsleistung zum Heizen gemäß den Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Bürger, genehmigt per Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 unter Verwendung der am 30. Juni 2012 geltenden Normen für den Verbrauch von Wärmeenergie zum Heizen. Saison Für die Berechnung und Gewährung von Zuschüssen gelten alle regionalen Normen für die Kosten von Wohnungen und kommunalen Dienstleistungen, beginnend mit dem von der Kommunalverwaltung festgelegten Anfangs- oder Enddatum der Heizperiode.


Das Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation, gemäß Absatz 6 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 „Über das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger“, im Zusammenhang mit zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern und Versorgungsdienstleister, bietet Erläuterungen zur Anwendung von Absatz 8 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger.


Über die Anwendung der Absätze 3 und 49 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307

Das Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation hat gemäß Absatz 6 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 „Über das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger“ im Zusammenhang mit zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern und Versorgungsdienstleistern, stellt Erläuterungen zur Anwendung von Absatz 3 und Unterabsätzen "a"-"g" von Absatz 49 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger bereit. In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 (im Folgenden als Regeln bezeichnet), ist der Auftragnehmer öffentlicher Dienstleistungen a juristische Person, unabhängig von der Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der Versorgungsdienstleistungen erbringt, die kommunale Ressourcen erzeugen oder erwerben und für die Wartung von hausinternen technischen Anlagen verantwortlich sind, mit deren Verwendung Versorgungsdienstleistungen für den Verbraucher erbracht werden. Auf der Grundlage der Absätze 3 und 49 der Geschäftsordnung kann der Auftragnehmer je nach Art der Verwaltung von Wohngebäuden, die gemäß Artikel 161 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation gewählt wurde, sein: - eine Wohnungseigentümergemeinschaft (Wohnbau-, Wohnungs- oder sonstige spezialisierte Konsumgenossenschaft), zu deren Aufgaben die Erbringung aller Versorgungsleistungen je nach vorhandenem Ausbaugrad eines Mehrfamilienhauses gehört; - eine andere Organisation, die kommunale Ressourcen produziert oder erwirbt (einschließlich einer Ressourcen liefernden Organisation) - nur bei der direkten Verwaltung der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder bei der Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Eigentümer von Wohngebäuden. Gemäß den Absätzen 3 und 49 der Regeln kann in Fällen, in denen die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses von einer Verwaltungsorganisation, einer Partnerschaft von Hausbesitzern (einer Wohnungsbau-, Wohnungs- oder anderen spezialisierten Verbrauchergenossenschaft) durchgeführt wird, eine Rnicht sein ein Versorgungsdienstleister. In Übereinstimmung mit Absatz 3 und den Unterabsätzen "a" - "d" von Absatz 49 der Geschäftsordnung liegt ein obligatorisches Zeichen für den Status eines Versorgungsdienstleisters in der Verantwortung einer Person für die Versorgung der Wohnung mit kommunalen Ressourcen und gleichzeitig Zeit für die Wartung hausinterner technischer Systeme, mit deren Hilfe den Verbraucherdiensten Dienstprogramme zur Verfügung gestellt werden. Gemäß § 49 Unterabsatz "d" der Geschäftsordnung ist der Versorgungsdienstleister verpflichtet, die hausinternen technischen Systeme zu warten, mit denen Versorgungsdienstleistungen für den Verbraucher erbracht werden, sowohl unabhängig als auch unter Einbeziehung anderer Personen auf der Grundlage eines erstattungsfähigen Vertrages. Ich bitte Sie, die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und diese Klarstellungen an Wohnungs- und Kommunaldienstleistungsorganisationen, Wohnungseigentümerverbände oder Wohnungs- oder andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaften, die in den Gebieten der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und der Gemeinden tätig sind, zu richten die Anwendung der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, genehmigt durch ein Regierungsdekret der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307. Handeln Direktor der Abteilung für Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen S.A. Krainev

Die Bereitstellung für die Öffentlichkeit ist durch Bundesgesetze, Verordnungen, Verordnungen und andere Gesetze streng geregelt.

Wenn die Bürger die Standards ihrer Bereitstellung, Umfang, Qualität und Zeitpunkt der Einreichung kennen, können sie versuchen, den Dienst zu verbessern. Aber wir dürfen unsere Pflichten nicht vergessen - die Zulassung von Controllern.

Wohnverhältnisse zwischen Verbrauchern und Leistungserbringern sind ohne staatliche Eingriffe nicht möglich. Dies geschieht durch die Verabschiedung von Gesetzen und deren Änderung.

Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die das Wohnen und kommunale Dienstleistungen regeln, sind:

Darüber hinaus werden Wohnungs- und kommunale Dienstleistungsunternehmen von vielen geführt spezialisierte Vorschriften im Rahmen seiner Tätigkeit:

  1. Regeln für die Nutzung des Kanalisations- und Wasserversorgungssystems in der Russischen Föderation (Regierungserlass Nr. 167).
  2. Dekret Nr. 761 definiert Bürger-Verbraucher.
  3. Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger Nr. 307 regeln die Beziehung zwischen Eigentümern und Endnutzern von Dienstleistungen mit Lieferanten, legen Standards für den Verbrauch individueller Ressourcen fest.
  4. Spezielle Vorschriften in Bezug auf einen bestimmten Wohnungs- und Kommunalsektor - Gasversorgung, Kanalisation, Wasserversorgung, Instandhaltung von Wohngebäuden usw.

Änderungen in Bezug auf das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Das wichtigste maßgebliche Dokument ist "Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger", genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 307 vom 23. Mai 2006. Im Jahr 2015 hat dieses Dokument einige Änderungen erfahren.

Servicekunden, die Zähler installieren können, dies aber nicht getan haben, zahlen mehr. Diese Maßnahme soll die Bevölkerung dazu anregen, Messgeräte zu installieren, sowohl allgemein als auch individuell.

Ein solcher normativer Akt existierte schon früher, war aber nicht weit verbreitet. Nun, nach der Legitimierung der Neuerung, gelten die Auflagen ausnahmslos für alle Bürgerinnen und Bürger.

Dementsprechend hat sich auch die Klausel geändert, die die Erhebung von Gebühren während der Eichung (vorübergehende Abwesenheit) des Zählers regelt.

Wenn frühere Verbrauchsindikatoren für die letzten drei Monate des „Standard“ -Tarifs zur Berechnung herangezogen wurden, jetzt der erhöhte Satz wird berücksichtigt mit steigenden Koeffizienten. Anfang 2017 liegt dieser Wert bei 1,5.

Die Anwendung erhöhter Koeffizienten ist möglich, wenn der Verantwortliche die Wohnung oder das Haus zur Beweisaufnahme nicht betreten darf über drei aufeinanderfolgende Monate.

Erhöhte Tarife gelten nicht für die Gasversorgung.

Daher beziehen sich alle Neuerungen auf die Verwendung von Multiplikationsfaktoren in Abwesenheit von Messgeräten im Raum.

Wichtig ist, dass ihre Abwesenheit begründet werden kann, zum Beispiel wann es gibt keine technische Möglichkeit, IPU, OPU zu montieren. In diesem Fall wird die Gebühr zu den alten Sätzen berechnet.

Allgemeine Bestimmungen der Geschäftsordnung

Die wichtigsten Punkte des Dokuments sind:

Darüber hinaus enthalten die allgemeinen Bestimmungen eine Entschlüsselung der wichtigsten Begriffe und Konzepte, die bei der Bereitstellung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen verwendet werden.

Das Dokument gilt für Verbraucher (Bürger mit rechtmäßigem Wohnsitz, privates, staatliches Eigentum) und Dienstleister.

Rechte und Pflichten der Parteien öffentlicher Dienstleistungen

Der Verbraucher hat das Recht:

  • Dienstleistungen in angemessener Qualität rechtzeitig und vollständig zu erhalten;
  • erhalten ununterbrochen öffentliche Dienstleistungen, fordern die Verbesserung ihrer Qualität auf das etablierte Niveau;
  • an der Entscheidungsfindung in Bezug auf gemeinsames Eigentum und angrenzendes Territorium teilnehmen;
  • Kontrolle und Bezahlung des tatsächlich ausgegebenen Dienstleistungsvolumens;
  • bei Lieferunterbrechungen, mangelhafter Qualität oder eigener Abwesenheit vom Haus eine Minderung der Vergütung verlangen;
  • Schadensersatz verlangen, wenn dieser durch ein Verschulden des Leistungserbringers verursacht wurde;
  • geleistete Zahlungen überprüfen;
  • Erhalten Sie vollständige Informationen, machen Sie sich mit Dokumenten und Vorschriften zu bestimmten Dienstleistungen vertraut.

Der Lieferant hat das Recht:

  • rechtzeitig verlangen ;
  • erfordern die Einhaltung der Regeln für den Betrieb von Gehäusen, IPU, OPU;
  • Entschädigung vom Staat für Verbraucher erhalten, die haben;
  • die Räumlichkeiten frei betreten, um die Messwerte und die Wartungsfreundlichkeit der Messgeräte zu überprüfen.

Der Verbraucher verpflichtet sich rechtzeitige Bezahlung der verbrauchten Nebenkosten, Gewährung des Zugangs der Vertreter des Lieferanten zu den Räumlichkeiten, Überwachung der Funktionsfähigkeit der technischen Netzwerke in der Wohnung.

Lieferant ist verpflichtet Dienstleistungen rechtzeitig, vollständig und ohne lange Unterbrechungen in der festgelegten Qualität erbringen, eine Vereinbarung mit dem Verbraucher schließen und den technischen Zustand der Systeme im Haus überwachen.

Qualitätsstandard

Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen müssen gemäß GOST R 51617-2000, Bundesgesetzen und anderen Vorschriften durchgeführt werden.
Alle Leistungen müssen in der Menge erbracht werden, die für die Bedürfnisse der Bevölkerung festgelegt ist, um einen kontinuierlichen Verbrauch zu gewährleisten.

Pausen sind nur dann erlaubt Reparatur oder höhere Gewalt.

Alle Dienstleistungen müssen für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung sicher sein.

Der Lieferant muss die Qualitätskontrolle der Dienstleistungen durchführen:

  • visuell;
  • analytisch;
  • instrumental.

Geräte, Produkte, Substanzen, die für die Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden müssen kontrolliert werden und Standards erfüllen.

Das Verfahren zum Bezahlen von Stromrechnungen

Das Wohnungsgesetz verpflichtet den Verbraucher:

  • sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen;
  • Zahlung bis zum 10. eines jeden Monats leisten;
  • Zahlungsdokumente gemäß den erhaltenen Belegen erstellen;
  • erhalten, wenn Gründe vorliegen;
  • zahlen für alle Räumlichkeiten im Besitz von;
  • Teilweise sind nicht nur laufende, sondern auch größere Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern zahlungspflichtig.

Beilegung von Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten

Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer können folgender Art sein:

Gerade in der Wohnungswirtschaft sind Mediatoren nicht beliebt. Der Grund ist banal - die Seite, die keinen eigenen erhalten hat, hält sich für richtig und versucht, den Schuldigen zu bestrafen. Dabei berücksichtigt sie nicht, dass sich der Prozess über Jahre hinziehen und mit großem Geld-, Arbeits- und Zeitaufwand verbunden sein kann.

Vermittlung bei Wohnungs- und Kommunaldiensten auf Versöhnung ausgerichtet, Schadensersatz für das Opfer in kurzer Zeit.

Aber bis Änderungen an der geltenden Gesetzgebung vorgenommen werden, die die Streitparteien dazu verpflichten, Mediation anzuwenden, werden kommunale Konflikte vor Gericht gelöst.

Video: In Russland wurden die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen erhöht

Der Bericht erörtert das Problem der Berechnung der Kosten verbrauchter Versorgungsunternehmen bei Vorhandensein oder Fehlen einzelner Messgeräte.

Es wird mitgeteilt, welche Multiplikationsfaktoren für Eigentümer von Wohngebäuden eingeführt werden, die nicht mit Zählern ausgestattet sind.

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