Zivilrechtliche Stellung staatlicher Körperschaften und Gesellschaften. Zum öffentlichen Status staatlicher Körperschaften

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Staatliche Körperschaften sind besondere öffentliche Organisationen ohne Erwerbszweck, die mit bedeutenden Eigentumsrechten ausgestattet sind. Die öffentliche Stellung staatlicher Körperschaften ergibt sich aus ihrem besonderen Verhältnis zu Exekutivbehörden und anderen öffentlichen Stellen. Die wichtigste gesetzliche Voraussetzung für die Gründung einer Landeskörperschaft ist die Durchführung ihrer gesellschaftlich bedeutsamen Tätigkeiten in den Bereichen Sozialpolitik, Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (z Bankgeschäfte, die den Bedürfnissen des Staates entsprechen. Der Inhalt vorrangiger nationaler Aktivitäten, zu deren Zweck eine staatliche Körperschaft gegründet wird, wird durch Bundesgesetz bestimmt. Der besondere Status von Körperschaften ist durch ihren rechtlichen Status vorgegeben: Von allen Formen gemeinnütziger Organisationen werden nur staatliche Körperschaften und autonome Institutionen vom Staat - der Russischen Föderation - geschaffen. Die Republiken innerhalb Russlands sowie die Russische Föderation, die ebenfalls einen staatsrechtlichen Status haben, sind nicht berechtigt, staatliche Körperschaften zu gründen.

Im Bereich der gesetzlichen Regulierung wird der Status von Kapitalgesellschaften festgelegt Bundesgesetze, jedoch sollten die folgenden Merkmale des Status solcher Gesetze berücksichtigt werden.

Gesetzliche Bundesgesetze bestimmen die Zuständigkeit sowie die Organisations- und Rechtsform von Kapitalgesellschaften. In Bezug auf jede von ihnen wird ein gesetzliches Bundesgesetz verabschiedet, das ihre Funktionen und Befugnisse, die Art der Rechtsbeziehungen mit den Exekutivbehörden und den Vermögensstatus der Körperschaft festlegt. Das gesetzliche Bundesgesetz dominiert stets das System der Bundesgesetze zur Regelung der Tätigkeit von Kapitalgesellschaften: Bei Widersprüchen zwischen seinen Vorschriften und den Vorschriften anderer Bundesgesetze ist das gesetzliche Bundesgesetz anzuwenden, das regelt, wann und in welchen Fällen andere Bundesgesetze können angewendet werden.

In bundesgesetzlich bestimmten Fällen können Organisationsformen der Landeskörperschaft bestimmt werden besonderes Bundesgesetz im Einklang mit dem gesetzlichen Bundesgesetz. Besondere Bundesgesetze können insbesondere das Verfahren der Verwendung des Vermögens einer Landeskörperschaft im Falle ihrer Umstrukturierung oder Liquidation und den Zeitpunkt dieser organisatorischen Maßnahmen regeln.

Ordentliche Bundesgesetze definieren die Grundlagen des öffentlichen Status der Staatskörperschaft als Ganzes als eine der Formen der gemeinnützigen Organisation, ohne die einzelnen Elemente ihres Status zu regeln. So können beispielsweise die Bezeichnung der Organe einer Kapitalgesellschaft und ihre Zuständigkeit nur durch ein gesetzliches Bundesgesetz festgelegt werden. Der Anwendungsbereich der ordentlichen Bundesgesetze wird durch einzelne Vorschriften eingeschränkt (zB bestimmt sich die Grundlage für die öffentliche Stellung staatlicher Körperschaften nach den Vorschriften des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes „Über nichtkommerzielle Organisationen“). In den durch gesetzliche Bundesgesetze festgelegten Bereichen gelten die ordentlichen Bundesgesetze. Zum Beispiel Teil 3 der Kunst. 17 des Bundesgesetzes „Über die Entwicklungsbank“ sieht vor, dass die staatliche Registrierung der Entwicklungsbank als besondere Art von staatlicher Körperschaft durch das Bundesgesetz vom 8. August 2001 Nr. 129-FZ „Über die staatliche Registrierung von Legal Körperschaften und Einzelunternehmer". So kann gegenüber der genannten Landeskörperschaft auf die Vorschriften eines ordentlichen Bundesgesetzes zurückgegriffen werden.

Zu Satzung, die die Tätigkeit staatlicher Unternehmen regeln, sind hauptsächlich Dekrete der Regierung der Russischen Föderation. Normative Rechtsakte der föderalen Exekutivorgane werden nur in Fällen angewendet, die in den betreffenden föderalen Gesetzen, Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation oder Dekreten der Regierung der Russischen Föderation ausdrücklich vorgesehen sind.

  • Auch Konzerne.
  • Im Gegensatz zu staatlichen Körperschaften können autonome Einrichtungen nicht nur von der Russischen Föderation, sondern auch von anderen öffentlichen Einrichtungen - einer konstituierenden Einrichtung der Russischen Föderation oder einer Gemeinde - gegründet werden (siehe Teil 1, Artikel 2 des Bundesgesetzes "Über autonome Einrichtungen"). .
  • Im Sinne von Art. 7.1 des Bundesgesetzes "Über nichtkommerzielle Organisationen" Bundesgesetze sehen nicht nur die Schaffung einer entsprechenden staatlichen Körperschaft vor, sondern legen auch ihre Aufgaben, Befugnisse und andere Bestandteile ihres öffentlichen Status fest. Insbesondere bestimmen solche Gesetze den Vermögensstatus von Körperschaften (siehe Abschnitt 2, Artikel 7.1 des genannten Bundesgesetzes).
  • In Bezug auf die staatliche Körperschaft „Entwicklungsbank“ legt das gesetzliche Bundesgesetz vom 17. Mai 2007 Nr. 82-FZ die nicht anwendbaren Bestimmungen des Bundesgesetzes „Über nichtkommerzielle Organisationen“ fest. Also, nach Teil 2 der Kunst. 19 des Bundesgesetzes "Über die Entwicklungsbank" gelten die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Insolvenz (Konkurs) nicht für das Liquidationsverfahren dieser staatlichen Körperschaft. Die Anwendung des Bundesgesetzes über Banken und Banktätigkeiten bei der Entwicklungsbank ist nur in den Fällen möglich, die in den Teilen 2 und 3 von Art. 4 des Bundesgesetzes "Über die Entwicklungsbank".
  • Siehe Teil 1 der Kunst. 19 des Bundesgesetzes "Über die Entwicklungsbank".
  • Zum Geltungsbereich von Satzungen siehe beispielsweise Teile 2 und 4 von Art. 6, Teil 4, Kunst. 10 des Bundesgesetzes "Über die Entwicklungsbank". In diesem Fall ist die Regulierung der Tätigkeit einer staatlichen Körperschaft durch Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation nur in Bezug auf Teil 2 der Kunst möglich. 15 des genannten Bundesgesetzes.

Staatliche Körperschaften sind besondere öffentliche Organisationen ohne Erwerbszweck, die mit bedeutenden Eigentumsrechten ausgestattet sind. Die öffentliche Stellung staatlicher Körperschaften ergibt sich aus ihrem besonderen Verhältnis zu Exekutivbehörden und anderen öffentlichen Stellen.

Wichtigste gesetzliche Voraussetzung für die Errichtung einer Landeskörperschaft ist die bedarfsgerechte Durchführung ihrer gesellschaftlich bedeutsamen Tätigkeiten in den Bereichen der Sozialpolitik, der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (z des Staates. Der Inhalt vorrangiger nationaler Aktivitäten, zu deren Zweck eine staatliche Körperschaft gegründet wird, wird durch Bundesgesetz bestimmt.

Die Sonderstellung einer Kapitalgesellschaft ist durch ihre Rechtsform vorgegeben; Von allen Formen gemeinnütziger Organisationen werden nur staatliche Körperschaften und autonome Institutionen vom Staat - der Russischen Föderation - gegründet. Betrachten Sie die wichtigsten Komponenten des öffentlichen Status von Unternehmen. Wie bereits erwähnt, wird im Bereich der rechtlichen Regelung die Rechtsstellung der Körperschaften durch Bundesgesetze festgelegt, wobei jedoch folgende Besonderheiten der Rechtsstellung solcher Bundesgesetze zu berücksichtigen sind: Gesetzliche Bundesgesetze bestimmen die Zuständigkeit sowie die Organisations- und Rechtsform der Körperschaften Unternehmen. In Bezug auf jede von ihnen wird ein gesetzliches Bundesgesetz verabschiedet, das ihre Funktionen und Befugnisse, die Art der Rechtsbeziehungen mit den Exekutivbehörden und den Vermögensstatus der Körperschaft festlegt. Ein gesetzliches Bundesgesetz dominiert stets das System der Bundesgesetze zur Regelung der Tätigkeit von Kapitalgesellschaften: Bei Widersprüchen zwischen seinen Vorschriften und den Vorschriften anderer Bundesgesetze ist das gesetzliche Bundesgesetz anzuwenden, das regelt, wann und in welchen Fällen andere Bundesgesetze können angewendet werden. In den durch ein gesetzliches Bundesgesetz bestimmten Fällen können die organisatorischen Formen der Tätigkeit einer Landeskörperschaft durch ein besonderes Bundesgesetz neben dem gesetzlichen Bundesgesetz bestimmt werden. Besondere Bundesgesetze können beispielsweise das Verfahren zur Verwendung des Vermögens einer Landeskörperschaft im Falle ihrer Umstrukturierung oder Liquidation und den Zeitpunkt dieser organisatorischen Maßnahmen regeln.

Ordentliche Bundesgesetze definieren die Grundlagen des öffentlichen Rechts einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Ganzes als eine der Formen gemeinnütziger Organisationen. Dabei sind einzelne Elemente ihrer Stellung nicht geregelt, beispielsweise können die Bezeichnung der Unternehmensleitung und ihre Zuständigkeit nur durch ein gesetzliches Bundesgesetz festgelegt werden.


Der Anwendungsbereich der einfachen Bundesgesetze wird durch gesonderte Vorschriften eingeschränkt, so bestimmt sich beispielsweise die Grundlage für die öffentlich-rechtliche Stellung der Landeskörperschaften in Art. 7.1 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 N 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“ (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 8. Juli 1999 N 140-FZ). Ordentliche Bundesgesetze werden in den durch gesetzliche Bundesgesetze festgelegten Bereichen angewendet, z. B. Absatz 3 von Art. 17 des Bundesgesetzes Nr. 82-FZ vom 12. Mai 2007 „Über die Entwicklungsbank“ sieht vor, dass die staatliche Registrierung der Entwicklungsbank als besondere Art der staatlichen Körperschaft durch das Bundesgesetz Nr. 129-FZ vom 8. August 2001 geregelt wird "Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern". So kann gegenüber der genannten Landeskörperschaft auf die Vorschriften eines ordentlichen Bundesgesetzes zurückgegriffen werden.

Zu den Verordnungen, die die Tätigkeit staatlicher Körperschaften regeln, gehören hauptsächlich Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation. Normative Rechtsakte der föderalen Exekutivorgane werden nur in Fällen angewendet, die in den betreffenden föderalen Gesetzen, Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation oder Dekreten der Regierung der Russischen Föderation ausdrücklich vorgesehen sind.

Für staatliche Körperschaften wurde ein besonderes Verfahren für die Beziehungen zu Exekutivbehörden und anderen öffentlichen Stellen eingeführt. Betrachten wir näher die Interaktionsformen zwischen Körperschaften und öffentlichen Körperschaften im Verwaltungs-, Organisations- und Vermögensbereich.

Das Zusammenwirken von Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Verwaltungsbereich entsteht im Moment des Abschlusses organisatorischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung von Körperschaften. Zu diesen Maßnahmen gehört die Vermögenseinlage einer öffentlichen Stelle in Form von Immobilien, öffentlichen Finanzmitteln und technischer Unterstützung. Die öffentliche Vermögenseinlage bildet die Grundlage des genehmigten Kapitals der Kapitalgesellschaft. In den nachfolgenden Phasen der Aktivität, d.h. Nach Abschluss aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft sind die Einnahmen aus der Durchführung ihrer satzungsmäßigen Aktivitäten bei der Verwaltung öffentlicher Finanzen, der Durchführung von Investitionsprojekten und anderen gesellschaftlich bedeutenden Funktionen die Grundlage ihres Vermögensstatus. In der Regel wird der Abschluss der oben genannten organisatorischen Maßnahmen durch die Beendigung öffentlicher Verfahren bestimmt, zu denen die staatliche Registrierung einer Kapitalgesellschaft als juristische Person und die anschließende Bildung ihrer Organe gehören. Durch gesetzliches Bundesgesetz können andere öffentliche Verfahren eingerichtet werden, in deren Verlauf die Körperschaft in vollem Umfang mit den Befugnissen einer gemeinnützigen Landesgesellschaft ausgestattet wird. Registrierungsverfahren im Zusammenhang mit der Gründung von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehen anderen organisatorischen Maßnahmen (z. B. der Bildung ihrer Einzel- und Kollegialorgane) voraus; Registrierungsverfahren werden vom Bundesregistrierungsdienst durchgeführt und zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Bescheinigung über die staatliche Registrierung abgeschlossen.

Somit übt eine staatliche Körperschaft ihre Befugnisse als Subjekt der Öffentlichkeitsarbeit im Moment der Aufnahme von Registrierungsbeziehungen aus, jedoch wird die Körperschaft mit Vermögens- und anderen Befugnissen in vollem Umfang nach Abschluss aller durch das gesetzliche Bundesgesetz bestimmten öffentlichen Verfahren ausgestattet.

Organisatorische Verfahren finden im Stadium der Bildung der Organe der Landeskörperschaft statt, ihre Zuständigkeit wird durch das gesetzliche Bundesgesetz bestimmt. Die Arten der Leitungsgremien einer Körperschaft werden durch ihren Zweck bestimmt, aber einige einheitliche Merkmale können für alle staatlichen Körperschaften festgestellt werden. Exekutivbehörden oder andere öffentliche Stellen regeln die Formen ihrer Vertretung in den kollegialen Leitungsorganen der Kapitalgesellschaft – im Aufsichtsrat, Vorstand oder anderen durch Bundesgesetz bestimmten Organen. Der Status einer Körperschaft wird im Gegensatz zu anderen Arten von gemeinnützigen Organisationen durch Bundesgesetze, Akte von Exekutivbehörden und anderen öffentlichen Stellen festgelegt. Die Anforderungen von Art. 52 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation über die Annahme der Charta als besonderes Gründungsdokument findet in diesem Fall keine Anwendung.

Aufgaben, Funktionen und Befugnisse der Kollegialorgane werden durch Reglemente und andere interne Vorschriften festgelegt, die von diesen Organen genehmigt wurden. Das Verfahren für die Einberufung und Abhaltung von Sitzungen der Kollegialorgane sowie das Verfahren für deren Beschlussfassung regelt die Satzung; Diese normativen Rechtsakte werden angewendet, um die organisationsinternen Aktivitäten der Körperschaft zu rationalisieren, und gelten nicht für Gründungsdokumente. Die öffentlichen Interessen des Staates dominieren stets die Entscheidungen des kollegialen Leitungsorgans der Körperschaft.

Der Staat, vertreten durch seine Vertreter in den Kollegialorganen, kontrolliert die Tätigkeit des Vorsitzenden oder eines anderen hochrangigen Beamten der Körperschaft. Das Verfahren zur Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden einer Körperschaft wird durch Bundesgesetz geregelt. In Bezug auf die Entwicklungsbank werden die entsprechenden Befugnisse der Zuständigkeit des Staatsoberhauptes übertragen. Der Vorsitzende der Gesellschaft ist ihr alleiniges Exekutivorgan, bei seiner Tätigkeit richtet er sich nach den Beschlüssen der Kollegialorgane. Das Verfahren für das Verhältnis des Vorsitzenden der Gesellschaft zu dem zuständigen Kollegium bestimmt sich durch die Verordnung über den Aufsichtsrat oder andere gesellschaftsinterne Akte, die auch die Verantwortlichkeit des Vorsitzenden der Gesellschaft begründen.

Somit ist der Vorsitzende der Körperschaft gegenüber dem Kollegialorgan kontrolliert und rechenschaftspflichtig und verpflichtet, die von ihm getroffenen Entscheidungen umzusetzen. Damit werden auch die öffentlichen Interessen des Staates verwirklicht, die in der Körperschaft durch Beamte der Exekutivorgane, die Mitglieder des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) sind, und des Vorstands der Landeskörperschaft verwirklicht werden. Allgemeine Staatsinteressen dominieren immer Unternehmensinteressen, dies wird durch die dominierende Rolle des Aufsichtsrats (Board of Directors) einer staatlichen Körperschaft im System ihrer Leitungsgremien bestätigt: Es sind die Räte als besondere Kollegialorgane, denen Vertreter der Öffentlichkeit angehören Gremien, die stets die Mehrheit der Vorstandsmitglieder stellen, bestimmen die Politik der täglichen Vorstandsarbeit.

Nationale Interessen bestimmen den Eigentumsstatus der Kapitalgesellschaft. Alle staatlichen Körperschaften üben gemäß dem Status einer gemeinnützigen Organisation Tätigkeiten für ihren beabsichtigten Zweck aus - in den durch das Bundesgesetz über die Gründung einer staatlichen Körperschaft festgelegten Formen. Der Staat gibt den Konzernen besondere Eigentumsrechte und -pflichten, solche Beziehungen sind der Politik des staatlichen Protektionismus geschuldet. Die öffentliche Schirmherrschaft über die Aktivitäten von Unternehmen sieht die Übertragung bestimmter staatlicher Befugnisse auf sie sowie die Bereitstellung besonderer Vorteile und Vorteile vor, die anderen Teilnehmern an kommerziellen Aktivitäten nicht zur Verfügung stehen. Die Interessen der Russischen Föderation in den Beziehungen zu staatlichen Unternehmen werden von der Regierung der Russischen Föderation, föderalen Exekutivorganen, der Bank von Russland, anderen öffentlichen Stellen und ihren Beamten vertreten.

Körperschaften werden bestimmte hoheitliche Befugnisse in Form und Umfang übertragen, die durch gesetzliches Bundesrecht festgelegt sind. Beispielsweise hat die Entwicklungsbank das Recht, russischen und ausländischen Handelsorganisationen (einschließlich Banken) staatliche Garantien zu gewähren, zusammen mit ihnen stellt die Entwicklungsbank ihre eigenen Bankgarantien für Teilnehmer an Außenhandelsaktivitäten aus. Die Entwicklungsbank handelt im Namen der Russischen Föderation in zwischenstaatlichen Finanzbeziehungen, insbesondere in Beziehungen, die sich aus der Gewährung von Krediten und Darlehen eines ausländischen Staates an die Russische Föderation ergeben, und führt Zahlungen für solche Kredite und Darlehen im Namen der Russischen Föderation durch .

Die Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen und Körperschaften basieren auf dem Prinzip der öffentlich-privaten Partnerschaft, wonach die Körperschaft die dominierende Rolle nationaler Interessen in den Beziehungen zu einer öffentlichen Körperschaft anerkennt. Die Korporation beteiligt sich an der Durchführung von föderalen Zielprogrammen und staatlichen Investitionsprogrammen (einschließlich ausländischer Wirtschaftsprogramme), die in erster Linie von den öffentlichen Interessen des Staates zusammen mit den Unternehmensinteressen geleitet werden. Bei der Regelung der Eigentumsbefugnisse der Körperschaft sind ordnungsrechtliche Rechtsakte der Regierung der Russischen Föderation von besonderer Bedeutung. Beispielsweise genehmigt die Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf eines der größten staatlichen Unternehmen - die Entwicklungsbank - die Hauptrichtungen und Indikatoren für Investitionen und Finanzaktivitäten.

So üben staatliche Körperschaften ihre Befugnisse durch Vereinbarung oder unter direkter Beteiligung von Exekutivbehörden aus. Folgende Hauptbereiche der Beziehungen zwischen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts lassen sich unterscheiden:

Bei der Umsetzung der Lizenzierungs- und Genehmigungsvorschriften sind Unternehmen-Lizenznehmer verpflichtet, die von der Lizenzierungsbehörde festgelegten Anforderungen einzuhalten, insbesondere wenn diese Behörde Lizenzkontrollmaßnahmen durchführt. Je nach bundesrechtlicher Körperschaftseigenschaft gelten für sie die allgemeinen bundesgesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen oder für die Kapitalgesellschaft besondere bundesrechtliche Voraussetzungen. Beispielsweise führt die Entwicklungsbank Bankgeschäfte gemäß dem Bundesgesetz „Über die Entwicklungsbank“, den allgemeinen Genehmigungsanforderungen gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes "Über die Bank und die Banktätigkeit" finden in diesem Fall keine Anwendung;

Im Bereich der gewerblichen Tätigkeit sind die Befugnisse einer staatlichen Körperschaft im Interesse der Befriedigung nationaler Bedürfnisse beschränkt. Der Gewinn einer Körperschaft des öffentlichen Rechts darf im Einvernehmen mit einer durch Bundesgesetz errichteten Körperschaft des öffentlichen Rechts verwendet werden. Diese Gewinne können in der Regel mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines anderen Kollegiums der staatlichen Interessenvertretung verwendet werden.

Rechtshandlungen sind eine der Hauptformen der Fremdverwaltung einer Kapitalgesellschaft. Solche Gesetze sind die wichtigste Methode, um das Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu allgemeinen und besonderen Kontrollorganen, Exekutivbehörden, anderen öffentlichen Stellen sowie zu einer unabhängigen Revisionsstelle zu regeln.

Der Status einer Kapitalgesellschaft schließt die Einmischung staatlicher Behörden in ihre wirtschaftliche Tätigkeit aus, mit Ausnahme der Fälle, die im Bundesgesetz über die Gründung einer Kapitalgesellschaft unmittelbar festgelegt sind. Der Gesetzgeber regelt die folgenden Fälle direkter öffentlicher Eingriffe in die Tätigkeit staatlicher Körperschaften.

Die bedeutendste öffentliche Intervention im Bereich der Eigentumsverhältnisse. Bei der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten haben staatliche Körperschaften das Recht, Gewinne für ihren beabsichtigten Zweck zu verwenden - in Übereinstimmung mit den durch das Bundesgesetz über die Gründung einer Körperschaft festgelegten sozialen Schwerpunktbereichen.

Die öffentliche Kontrolle über die Tätigkeit staatlicher Körperschaften sieht die Durchführung interner Kontrollmaßnahmen vor, die auf Initiative der Körperschaft durchgeführt werden, und externer Kontrollmaßnahmen, die der Zuständigkeit der Exekutivbehörde oder einer anderen öffentlichen Körperschaft übertragen sind. Zu den Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung der internen Finanzkontrolle gehört die Erbringung der internen Revision, d. h. Überprüfung der Einhaltung der Rechnungslegungs- und Rechnungslegungsvorschriften durch die Strukturabteilungen der staatlichen Körperschaft. Die interne Finanzkontrolle beschränkt sich nicht auf die Wirtschaftsprüfung, ihr Gegenstand ist die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft als Ganzes. Anders als eine Wirtschaftsprüfung betrifft eine Wirtschaftsprüfung auch die gesetzlichen Pflichten und dient der Kontrolle über den Abschluss von Transaktionen, die Durchführung von Investitionen und andere Arten von Immobilientätigkeiten, die die Verwendung von Mitteln oder die Veräußerung von Immobilien beinhalten.

Staatliche Körperschaften sind besondere öffentliche gemeinnützige Organisationen, die im Gegensatz zu anderen juristischen Personen keiner zivilrechtlichen Sanktion in Form einer Liquidation der Organisation durch eine gerichtliche Entscheidung gemäß den in Abs. 2 S. 2 Kunst. 61 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Die Regeln nach Art. 65 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und andere föderale Gesetze zur Insolvenz (Konkurs).

Die Liquidation einer Körperschaft und ihr Verfahren sind nicht zivilrechtlichen, sondern ausschließlich bundesgesetzlich festgelegten öffentlichen Voraussetzungen geschuldet. So wird das Liquidationsverfahren durch ein spezielles Bundesgesetz bestimmt, das zusammen mit dem gesetzlichen Gesetz über die Gründung einer Kapitalgesellschaft gilt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Liquidation einer Körperschaft werden durch ein gesetzliches Bundesgesetz in den Fällen bestimmt, in denen Körperschaften gegründet werden, um vorrangige soziale Tätigkeiten durchzuführen, die auf die durch dieses Gesetz festgelegte Frist begrenzt sind, nach deren Ablauf die Befugnisse der Körperschaft erlöschen und die Verfahren zu seiner Liquidation in Kraft tritt. Bei den dauernd tätigen Landeskörperschaften bestimmt sich das Liquidationsverfahren nach einem besonderen Bundesgesetz.

Staatliche Körperschaften sind besondere Subjekte der Verwaltungstätigkeit, ihre Geschäftsbefugnisse beschränken sich auf die Befriedigung der öffentlichen Bedürfnisse des Staates. Folgende Elemente des öffentlich-rechtlichen Status staatlicher Körperschaften lassen sich unterscheiden:

a) In der Organisations- und Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden nur große Wirtschaftseinheiten mit erheblicher Kapitalausstattung geschaffen. Zum Beispiel übersteigt das genehmigte Kapital der Entwicklungsbank 70 Milliarden Rubel, die Höhe des öffentlichen Eigentumsbeitrags für den Reformhilfefonds für Wohnungswesen und Versorgungsunternehmen beträgt 240 Milliarden Rubel, die Höhe der öffentlichen Finanzierung, die der Agentur für die Umstrukturierung von Krediten zur Verfügung gestellt wird Organisationen beliefen sich auf 3 Milliarden Rubel. (zu Preisen von Dezember 2003);

b) Exekutivbehörden und andere Organe sichern die Eigentumsautarkie der staatlichen Körperschaften, indem sie ihnen Haushaltsmittel, öffentliche Immobilien, Logistik und anderes öffentliches Eigentum als Vermögenseinlage übertragen;

c) öffentliche Körperschaften gewähren die Meistbegünstigung für die Tätigkeit staatlicher Körperschaften. Sie unterliegen keinen Vermögenslasten, die für andere Wirtschaftssubjekte errichtet wurden, insbesondere werden auf sie keine Finanzinsolvenzverfahren (Konkursverfahren) angewendet;

d) die Interessen öffentlicher Stellen in allen Leitungsorganen der staatlichen Körperschaft vertreten werden, die die gewerbliche Tätigkeit zulassen. Die Mittel des Unternehmens werden investiert, um vorrangige soziale Bedürfnisse zu erfüllen;

e) Exekutivbehörden und andere Staatsorgane delegieren hoheitliche Befugnisse an Körperschaften im Bereich der Durchführung von föderalen Zielprogrammen, staatlichen Investitionsprogrammen. Unternehmen stellen gewerblichen Organisationen staatliche Garantien zur Verfügung, sichern und zahlen staatliche Kredite und Darlehen zurück und üben andere durch Bundesgesetze festgelegte öffentliche Befugnisse aus. Das Handelspotential der Staatskorporation wird mit Eigentum und rechtlicher Unterstützung öffentlicher Körperschaften gesichert. Die Finanzierung sozialer Schwerpunktprogramme durch die Körperschaft ist somit eine indirekte Form der Verteilung öffentlicher Finanzen für nationale Zwecke.

Staatliche Körperschaften beteiligen sich zusammen mit staatlichen Behörden an der Umsetzung der sozioökonomischen Politik des Staates.

1. Dobrovolsky, V.I. Gesellschaftsrecht für praktizierende Rechtsanwälte / V.I. Dobrovolsky. – M.: Wolters Klüver, 2009. – 656 S.

2. Kashanina, TV Gesellschaftsrecht. Das Recht der Wirtschaftspartnerschaften: Ein Lehrbuch für Hochschulen / T.V. Kashanin. – M.: NORMA, 2009. – 815 S.

3. Gesellschaftsrecht. Aktuelle Probleme von Theorie und Praxis / Hrsg. ed. V.A. Belova. – M.: Yurayt, 2009. – 678 S.

4. Gesellschaftsrecht: Lehrbuch. Handbuch für Hochschulen / Hrsg. I.A. Eremitschew. - M.: Recht und Recht, UNITI-DANA, 2005. - 255 p.

5. Malakhova, M.N. Gesellschaftsrecht: Vorlesungsskript / M.N. Malakhov, A. Yu. Salomatin. – Penza: Penz-Verlag. un-ta, 2003. - 108 p.

6. Mogilevsky, S.D. Unternehmen in Russland: Rechtsstatus und Grundlagen der Tätigkeit: Lehrbuch. Zulage / S.D. Mogilevsky, I.A. Samoilow. – M.: Delo, 2006. – 480 S.


Staatliches Unternehmertum wird hauptsächlich durch die Aktivitäten staatlicher Unternehmen umgesetzt. Es sei darauf hingewiesen, dass der Begriff "Gesellschaft" trotz seiner praktischen Anwendung für die russische Gesetzgebung nicht charakteristisch ist, im Gegensatz zu der Gesetzgebung ausländischer Länder, wo er aktiv entweder zur Definition einer juristischen Person oder zur Charakterisierung ihrer verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Aspekte verwendet wird Formen. (Mogilevsky S.D., Samoilov I.A. Unternehmen in Russland: Rechtsstatus und Grundlagen der Tätigkeit: Lehrbuch. Nutzen. -M., 2006).

Im Wörterbuch der russischen Sprache S.I. Ozhegov "ein Unternehmen ist:

1) eine vereinigte Gruppe, ein Kreis von Personen eines Berufes, eines Standes;

2) eine der Formen der monopolistischen Vereinigung.

Als Kapitalgesellschaft wird im weiteren Sinne ein Sammelbegriff verstanden, der sich auf unternehmerische Kapitalvereinigungen mit unterschiedlichen Organisations- und Rechtsformen bezieht. Als Kapitalgesellschaft im engeren Sinne bezeichnet man solche Formen der unternehmerischen Kapitalvereinigung wie die Aktiengesellschaft und ihre „Abwandlungen“. Folglich ist eine Kapitalgesellschaft eine Vereinigung von Kapital, die geschaffen wurde, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Diese Ziele können unterschiedlicher Art sein, was gewissermaßen unterschiedliche Arten von Unternehmen vorgibt.

Die Gesetzgebung Russlands enthält nicht den eigentlichen Begriff „Gesellschaft“, obwohl der Gesetzgeber ihn verwendet hat, um die Organisations- und Rechtsform einer juristischen Person im Bundesgesetz „Über gemeinnützige Organisationen“ zu bestimmen, um eine solche Organisations- und Rechtsform zu bestimmen einer gemeinnützigen Organisation als "Staatskörperschaft".

Eine staatliche Körperschaft (im Folgenden als SC bezeichnet) in Russland ist eine gemeinnützige Organisation ohne Mitgliedschaft, die von der Russischen Föderation auf der Grundlage einer Vermögenseinlage gegründet und geschaffen wurde, um Management-, soziale oder andere gesellschaftlich nützliche Funktionen zu erfüllen. Die Aufgabe des Funktionierens solcher Körperschaften ist sehr spezifisch und läuft auf die Umsetzung gemeinsamer Interessen für den Staat oder die Gesellschaft hinaus, was die Notwendigkeit der Schaffung einer solchen Organisation vorbestimmt.


Name

Erstelldatum

Zweck der Tätigkeit

Staatliche Körperschaft "Bank für die Entwicklung der Außenwirtschaft" (Vnesheconombank)

Mai 2007

Gewährleistung einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Russischen Föderation, ihrer Diversifizierung,
Stimulierung der Innovationstätigkeit durch die Durchführung von Investitionen, Außenwirtschafts-,
Versicherungs-, Beratungs- und andere Aktivitäten zur Durchführung von Projekten in der Russischen Föderation und im Ausland, einschließlich solcher mit Beteiligung ausländischen Kapitals, die auf die Entwicklung von Infrastruktur, Innovationen, Sonderwirtschaftszonen, Umweltschutz, Unterstützung des Exports russischer Waren und Arbeiten abzielen und Dienstleistungen sowie zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen

Staatskorporation "Russische Korporation für Nanotechnologien" (SC "Rosnanotech")

Juli 2007

Unterstützung bei der Umsetzung der staatlichen Politik auf dem Gebiet der Nanotechnologien, der Entwicklung innovativer Infrastrukturen auf dem Gebiet der Nanotechnologien, der Durchführung von Projekten zur Schaffung vielversprechender Nanotechnologien und der Nanoindustrie

Fonds zur Unterstützung der Reform des Wohnungsbaus und der kommunalen Dienstleistungen

Juli 2007

Schaffung sicherer und günstiger Lebensbedingungen für die Bürger und Förderung der Reform des Wohnungsbaus und der kommunalen Dienstleistungen, Bildung wirksamer Mechanismen zur Verwaltung des Wohnungsbestands, Einführung ressourcenschonender Technologien durch finanzielle Unterstützung auf Kosten des Fonds

Staatliches Komitee für den Bau olympischer Anlagen und die Entwicklung der Stadt Sotschi als Bergklimakurort (GK Olimpstroy)

Oktober 2007

Umsetzung von Management- und anderen sozial nützlichen Funktionen im Zusammenhang mit Ingenieurvermessungen während des Baus, der Planung und des Baus
und mit dem Wiederaufbau, der Organisation des Betriebs von Einrichtungen, die für die Durchführung der XXII. Olympischen Winterspiele und der XI. Paralympischen Winterspiele im Jahr 2014 in der Stadt Sotschi sowie für die Entwicklung der Stadt Sotschi als Bergklimakurort erforderlich sind

GC zur Förderung von Entwicklung, Produktion und Export
Hightech-Industrieprodukte von Russian Technologies (Russian Technologies State Corporation)

November 2007

Erleichterung der Entwicklung, Produktion und des Exports von High-Tech-Industrieprodukten durch Unterstützung russischer Organisationen - Entwickler und Hersteller - auf dem In- und Auslandsmarkt
High-Tech-Industrieprodukte, die Investitionen in Organisationen verschiedener Branchen anziehen, einschließlich des militärisch-industriellen Komplexes

Staatliche Körperschaft für Atomenergie "Rosatom"
(SC "Rosatom")

Dezember 2007


im Bereich Atomenergienutzung, Entwicklung und sicherer Betrieb
Organisationen der Kernenergieindustrie und Kernwaffenkomplexe der Russischen Föderation, Gewährleistung der Nuklear- und Strahlensicherheit, Nichtverbreitung von Nuklearmaterialien und -technologien, Entwicklung der Nuklearwissenschaft, -technologie und -berufsausbildung, Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Staatskorporation "Russische Autobahnen" (SC "Rosawtodor")

Juli 2009

Umsetzung der Staatspolitik, Umsetzung der Rechtsvorschriften, Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und Verwaltung des Staatseigentums
im Bereich des Straßen- und Kommunalbaus die Bildung wirksamer Mechanismen zur Verwaltung des Straßenfonds.


Diese Organisations- und Rechtsform nichtkommerzieller juristischer Personen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation nicht vorgesehen. Es wurde vor relativ kurzer Zeit in das russische Rechtssystem eingeführt.

Nach der aktuellen Gesetzgebung können folgende Hauptmerkmale einer staatlichen Körperschaft unterschieden werden:

  1. Eine staatliche Körperschaft ist eine juristische Person mit Vermögensabsonderung, die selbstständig im bürgerlichen Verkehr handelt.

  2. Dies ist eine gemeinnützige Organisation, d.h. eine Organisation, die Profit nicht als Hauptziel setzt. Der aus der unternehmerischen Tätigkeit der Staatskörperschaft erzielte Gewinn dient der Erreichung ihrer Ziele.

  3. Eine staatliche Körperschaft ist eine Körperschaft mit einer Rechtspersönlichkeit mit besonderem Zweck, sie wird nur für die Erfüllung der Funktionen gegründet, die im Gesetz über ihre Gründung direkt vorgeschrieben sind.

  4. Eine Landeskörperschaft wird auf der Grundlage eines Bundesgesetzes gegründet.

  5. Das von der Russischen Föderation an die staatliche Körperschaft übertragene Eigentum ist Eigentum des GC, dh es ist kein Staatseigentum (dieses GC unterscheidet sich von FSUEs). Somit wird die Kontrolle über das Eigentum des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Aufsicht der Rechnungskammer der Russischen Föderation entzogen.

  6. Das Zivilgesetzbuch haftet nicht für die Verpflichtungen der Russischen Föderation und die Russische Föderation haftet nicht für die Verpflichtungen des Zivilgesetzbuchs, sofern das Gesetz zur Schaffung des Zivilgesetzbuchs nichts anderes vorsieht.

  7. Eine staatliche Kapitalgesellschaft unterscheidet sich sowohl von JSCs mit überwiegender staatlicher Beteiligung als auch von State Unitary Enterprises (FSUEs): Insbesondere unterliegen staatliche Kapitalgesellschaften nicht den für öffentliche AGs zwingend vorgeschriebenen Offenlegungsvorschriften sowie dem Konkursrecht; Im Gegensatz zu bundesstaatlichen Einheitsunternehmen sind GCs von einer Reihe staatlicher Stellen nicht kontrollierbar.

  8. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist nicht verpflichtet, den staatlichen Stellen Dokumente vorzulegen, die einen Bericht über seine Tätigkeit enthalten (mit Ausnahme einiger Dokumente, die der Regierung der Russischen Föderation vorgelegt werden). Insbesondere können staatliche Stellen ohne Zustimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht:

    a) von den Organen der Gesellschaft ihre Verwaltungsunterlagen anfordern;
    b) Informationen über die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft bei den staatlichen Statistikbehörden, den zur Kontrolle und Überwachung von Steuern und Abgaben befugten Bundesvollzugsorganen und anderen staatlichen Aufsichts- und Kontrollorganen sowie bei Kredit- und anderen Finanzbehörden anzufordern und zu erhalten Organisationen;
    c) Vertreter entsenden, um an den Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen;
    d) prüft die Übereinstimmung der Tätigkeit der Körperschaft, einschließlich der Verwendung von Geldern und der Verwendung von anderem Vermögen, mit den in ihren Gründungsdokumenten vorgesehenen Zielen in der Weise, die vom föderalen Exekutivorgan, das die gesetzlichen Funktionen ausübt, bestimmt wird Regulierung im Bereich Justiz;
    e) im Falle eines Verstoßes gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation oder der Begehung von Handlungen durch die Körperschaft, die den in ihren Gründungsdokumenten vorgesehenen Zielen zuwiderlaufen, eine schriftliche Verwarnung an sie auszustellen, in der die begangene Verletzung und die Frist dafür angegeben sind Beseitigung;
    f) die Vereinbarkeit der Verwendung von Mitteln und der Verwendung von anderem Eigentum durch Körperschaften mit den in ihren Gründungsdokumenten vorgesehenen Zielen festzustellen.


  9. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 127-FZ „Über Insolvenz (Konkurs)“ gelten nicht für staatliche Unternehmen. Benutzt aber eine staatliche Körperschaft Staatsgrundstücke, dann gibt es formelle Gründe für die Ausübung der Kontrolle durch die Rechnungskammer. Zum Beispiel: „Überwachung der Wirksamkeit und Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung von Staatseigentum (Grundstücken) bei der Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...“. Darüber hinaus umfasst Artikel 12 des Bundesgesetzes „Über die Rechnungskammer der Russischen Föderation“ Organisationen im Bereich der Kontrollbefugnisse in Bezug auf die ihnen gewährten Steuer-, Zoll- und anderen Vergünstigungen und Vorteile. Das Verfahren zur Gründung einer staatlichen Körperschaft, dh die Vermögenseinlage der Russischen Föderation, ist der Vorteil, aufgrund dessen diese Organisationen der Kontrolle durch die Rechnungskammer der Russischen Föderation unterliegen. Gegenstand der Kontrolle ist die Wirksamkeit der Vermögensbeitragsverwaltung der Russischen Föderation.

  10. Die Kontrolle über die Aktivitäten des Bürgerlichen Gesetzbuches wird von der Regierung der Russischen Föderation auf der Grundlage der jährlichen Vorlage des Jahresberichts durch die Gesellschaft, des Berichts des Wirtschaftsprüfers über die Rechnungslegung und des Jahresabschlusses sowie des Abschlusses durchgeführt des Prüfungsausschusses auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses (Buchhaltung) und anderer Unterlagen der Gesellschaft. Alle anderen föderalen Staatsbehörden, Staatsbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation, lokale Regierungen sind nicht berechtigt, sich in die Aktivitäten von Unternehmen einzumischen. Die Landeskörperschaft ist nicht verpflichtet, die vorgegebene Berichterstattung zu veröffentlichen.

  11. Die Merkmale des rechtlichen Status einer staatlichen Körperschaft, einschließlich der Ernennung eines Leiters, werden durch ein Gesetz festgelegt, das die Gründung einer staatlichen Körperschaft vorsieht (nach den meisten dieser Gesetze wird der Leiter des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom Präsidenten des Die Russische Föderation).

Sergej Kusnezow. Rechtsstellung staatlicher Körperschaften // STAATSDIENST,

2015, №1 (93)

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Sergej Kusnezow, Assoziierter Professor der Fakultät für Finanzen und Bankwesen der Russischen Akademie für Volkswirtschaft und öffentliche Verwaltung (119571, Moskau, Vernadsky Avenue, 82). Email: [E-Mail geschützt]~ Kusnezow
Anmerkung. Der Artikel diskutiert die Kritikrichtungen an den Staatsunternehmen, die als Grundlage für die Aufnahme des entsprechenden Fragenblocks in Dokumente zur Reform des Zivilrechts und zur Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der Staatsunternehmen dienten. Die Hauptkritikpunkte waren Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsnatur staatlicher Körperschaften, individueller Regulierung durch Gesetze, dem Fehlen von Gründungsdokumenten, dem Fehlen einer allgemeinen Regulierung staatlicher Körperschaften; hohes Korruptionsrisiko, geringere wirtschaftliche Effizienz ihrer Aktivitäten.
Stichworte: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Aktiengesellschaften.

Staatliche Unternehmen werden aktiv kritisiert, obwohl viele Gegner dieses Phänomens sich über die Rechtsnatur und die Geschichte seines Erscheinens in der Gesetzgebung nicht ganz im Klaren sind. Die vorgeschlagene Studie fasst ausschließlich die rechtlichen Aspekte der Kritik an staatlichen Körperschaften zusammen, um auf dieser Grundlage eine „rechtliche Landkarte identifizierter Probleme“ für die Weiterentwicklung der Theorie der juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu erstellen. Die Rezension ist in Form einer Reflexion der geäußerten Kritik zu einem beliebigen Thema und eines Kommentars dazu aufgebaut.

  1. Staatliche Körperschaften sind weder Körperschaften (sie haben keine Mitgliedschaft), noch staatliche Organisationen (die private Eigentümer ihres Eigentums sind), noch gemeinnützige Organisationen, da sie in einer Reihe von Fällen gegründet wurden, um unternehmerische Aktivitäten durchzuführen.

Kritiker äußern die Position, dass bei der Gründung staatlicher Körperschaften ihre tatsächliche Rechtsnatur nicht der ihnen im Gesetz zugewiesenen Rechtsform entspricht. Gleichzeitig gelten die vom Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschlagenen Organisations- und Rechtsformen als Dogma. Hier liegt ein klares Missverständnis der Rechtsnatur staatlicher Kapitalgesellschaften vor, die gerade in der öffentlich-privaten Herkunft (öffentliche Ziele durch private Wege) liegt, da unternehmerische Tätigkeit in diesem Fall kein Zweck, sondern ein Mittel ist.

  1. Jede staatliche Körperschaft wird auf der Grundlage eines besonderen Bundesgesetzes gegründet und hat daher im Gegensatz zu allen anderen juristischen Personen keine Gründungsdokumente. Dies ist das Hauptmerkmal ihres Status.

Aus rechtsdogmatischer und ausländischer Erfahrungssicht ist dieses Merkmal in der Tat prägend für juristische Personen des öffentlichen Rechts. In dieser Hinsicht handelt es sich um staatliche Körperschaften, die mit öffentlichen Behörden verbunden sind, die als juristische Personen ebenfalls keine Gründungsurkunden haben, sondern auf der Grundlage öffentlicher Gesetzgebungsakte handeln. In diesem Fall beeinträchtigt die Tatsache der Legalisierung staatlicher Körperschaften auf der Ebene des Gesetzes nicht im geringsten ihren Status als juristische Person, sondern verleiht ihnen im Gegenteil zusätzliche rechtliche Befugnisse.

Die Kritik an einer solchen Organisationsform lässt sich vielleicht nur durch eine Art zivilrechtliche Voreingenommenheit bei der Beurteilung von Rechtssubjekten erklären, den Vorrang des Begriffs, wonach die Tätigkeit juristischer Personen ausschließlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt wird. Dies trifft jedoch nicht zu, da sich in der Russischen Föderation seit langem eine Rechtslage etabliert hat, in der die Tätigkeit öffentlicher Gewalten als juristische Personen durch andere Akte öffentlich-rechtlichen Inhalts bestimmt wird. In Übereinstimmung mit dieser Kritik liegt der Gedanke von V.A. Vaypan über die Notwendigkeit der „Umsetzung allgemeiner Grundsätze in Bezug auf die gleiche Art von juristischen Personen auf gesetzgeberischer Ebene. Es muss eine bestimmte Rechtsmatrix entwickelt werden, in die alle uns bekannten Rechtsgebiete eingetragen werden müssen. Und diese Matrix sollte auf der Ebene des Bundesgesetzes liegen … Die Verletzung dieser Logik der Gesetzgebung führt zur Zerstörung der Rechtsgrundsätze, zur Verzerrung der Chancengleichheit“ [Vaipan V.A. Zur Frage der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Recht und Wirtschaft. 2011. Nr. 3].

  1. Es gibt kein allgemeines Gesetz über staatliche Körperschaften, und das Bundesgesetz „Über nichtkommerzielle Organisationen“ reicht für eine einheitliche Regelung nicht aus. In dieser Hinsicht wurden keine einheitlichen Anforderungen entwickelt, und jedes neue Gesetz über eine staatliche Körperschaft wiederholt viele Normen bestehender Gesetze.

Dieser Punkt sollte als ganz natürlich anerkannt werden. Das allgemeine Gesetz über die juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird es ermöglichen, eine Reihe von Rechtsinstituten zu regeln, über die vor allem zwischen Fachleuten und Politikern gestritten wird. Andere Experten teilen diese Ansicht. Zum Beispiel V.I. Lafitsky ist der Ansicht, dass "es notwendig ist ... ein spezielles allgemeines Gesetz über juristische Personen des öffentlichen Rechts zu erlassen, das Regeln über ihre besondere Rechtsfähigkeit aufstellt ... Ein solcher allgemeiner rechtlicher Regulierungsrahmen wird als Grundlage für die Entwicklung von dienen Sondergesetze über bestimmte Arten oder einzelne juristische Personen des öffentlichen Rechts" [ Lafitsky V.I. Zur Frage der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Zeitschrift für russisches Recht. 2011. Nr. 3]. V.V. schreibt auch über die Notwendigkeit eines allgemeinen Gesetzes. Bondarenko: „Der erste Schritt könnte die gesetzliche Konsolidierung des Konzepts der Aufteilung der Wirtschaftssubjekte in juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts sein, vor allem auf der Ebene der kodifizierten Quellen. Der nächste Schritt könnte die Ausarbeitung und Verabschiedung eines besonderen ordnungsrechtlichen Rechtsakts sein, der die Rechtsstellung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts definiert, die Kennzeichen festlegt, auf deren Grundlage eine juristische Person als juristische Person des öffentlichen Rechts eingestuft werden könnte Öffentliches Recht usw.“ [Bondarenko V. V. Öffentliche Rechtsstellung staatlicher Körperschaften. Rechtsgebiet der modernen Wirtschaft. 2012. Nr. 2. S. 115]

  1. Vom Staat an eine staatliche Körperschaft übertragene Vermögenswerte sind nicht mehr Gegenstand des Staatseigentums. Der Staat hat daher weder ein dingliches Recht auf dieses Eigentum (anders als bundesstaatliche Einheitsunternehmen und staatliche Einrichtungen), noch Pflichten gegenüber der Landeskörperschaft selbst (anders als eine Aktiengesellschaft mit Landesbeteiligung oder eine gemeinnützige Personengesellschaft). , ist ein solcher Vorgang seiner Rechtsnatur nach eine unentgeltliche Privatisierung.

In diesem Fall müssen mehrere Umstände gleichzeitig hervorgehoben werden. Aus privatisierungsrechtlicher Sicht ist die Gründung staatlicher Unternehmen zwar eine Privatisierung, aber nur auf den ersten Blick. Das Eigentum wird zwar aus dem Besitz der Russischen Föderation entfernt, aber dieser Akt ist nicht endgültig, da die Staatskörperschaft selbst nicht das Recht hat, das Eigentum der Föderation zumindest rechtlich zu veräußern, und ihr rechtliches Schicksal mit dem Schicksal verbunden ist der Landeskörperschaft selbst als juristische Person. Das endgültige Schicksal der Landeskörperschaft wird wiederum durch Bundesgesetz, also einen Akt des Staates, bestimmt. Damit wird das an staatliche Körperschaften übertragene Eigentum nicht vollständig dem Staatseigentum entzogen, da der Staat stets das Recht hat, über dieses Eigentum weiter zu verfügen. Beispielsweise wurde die Russian Corporation of Nanotechnologies in eine staatliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Das heißt, der Vergleich der Eigentumsübertragung an staatliche Unternehmen mit der illegalen (kostenlosen) Privatisierung ist rechtlich nicht ganz korrekt.

Dieser Ansatz hängt mit der Lehrbestimmung zusammen, dass die Regierung der Russischen Föderation das einzige Subjekt der Verfügung über Bundesvermögen ist. Tatsächlich ist die Situation der Mehrsubjektverfügung über Bundesvermögen seit langem etabliert. Auch das Recht der Bundesversammlung, im Gesetzgebungsverfahren über Staatseigentum zu verfügen, wird nicht bestritten.

Auf rechtlicher Ebene wäre es daher richtiger, die Frage nicht nach der Rechtswidrigkeit der Privatisierung durch Übertragung von Vermögen auf staatliche Körperschaften (juristische Personen des öffentlichen Rechts) auf der Grundlage des Bundesrechts zu stellen, sondern nach der gesetzgeberischen Konsolidierung von Verbesserung der Formen und Methoden der Verwaltung des Bundesvermögens. Im Rahmen eines solchen Paradigmas erhält der Staat einerseits eine zusätzliche Mobilitätsebene bei der Umsetzung seiner wirtschaftlichen Aktivitäten, andererseits werden Vermögensgegenstände nicht der staatlichen Hoheitsgewalt entzogen.

  1. Die Eigentumsübertragung von Staatseigentum erhöht das Korruptionsrisiko.

An sich ist ein solcher Vorwurf gegen die Organisations- und Rechtsform eher widersprüchlich, da Korruption nicht schon durch die Tatsache der Eigentumsübertragung gefördert wird, sondern durch die rechtlichen Verfahren dieses Gesetzes und die Regelung für die spätere Verwendung von Eigentum. Bei den staatlichen Unternehmen läuft das Problem auf die unzureichende Kontrolle über die Nutzung des Staatseigentums hinaus. Es ist der Mangel an angemessener Kontrolle, auf den Anwälte verweisen, wenn sie staatliche Unternehmen kritisieren: „... im Vergleich zu staatlichen Einheitsunternehmen ist das Eigentum staatlicher Unternehmen praktisch der direkten staatlichen Kontrolle entzogen“ [Dubovtsev D. Hat russische Staatsunternehmen eine Zukunft ? Föderalismus. 2012. Nr. 2 (66). S. 168]. Die Analyse ergab eine Reihe von Bereichen, die es ermöglichen, das Vermögen der staatlichen Körperschaft aus ihrem Eigentum zu entfernen. FERNSEHER. Bondar nennt als Hauptmerkmal des „staatlichen Unternehmenseigentums das Fehlen natürlicher Motivationen für seine Untertanen, effektiv zu arbeiten“ [Bondar T.V. Staatskorporation als organisatorische Form der Verwirklichung des Staatseigentums. Nachrichten der Staatlichen Wirtschaftsakademie Irkutsk. (Baikal State University of Economics and Law), (elektronisches Journal). 2012. Nr. 2. S. 30], was die Effektivität dieser Eigentumsform erheblich mindert. Viele Forscher weisen auf die Notwendigkeit hin, "Leistungsindikatoren einzuführen, die eine objektive Bewertung der Arbeit des Managements von Unternehmen ermöglichen, sowie Mechanismen, die die Verantwortung des Managements für die Ergebnisse der Arbeit der Organisation begründen" [Bagaryakov A. Staatliche Unternehmen: Erfahrung und Perspektiven. Risiko: Ressourcen, Informationen, Angebot, Wettbewerb. 2011. Nr. 3. S. 229]. Damit die Leiter staatlicher Unternehmen, die im Wesentlichen Beamte sind, das gesellschaftlich vorteilhafte Ergebnis der Aktivitäten dieser Organisationen sicherstellen können, „muss auf ihren organisatorischen und rechtlichen Status gebührend geachtet werden ... Es scheint möglich, eine zu schaffen Anstalt juristischer Personen des öffentlichen Rechts, zu denen auch staatliche Körperschaften gehören. Diese juristischen Personen müssen unbedingt verwaltungsrechtlich geregelt werden“ [Adarchenko E.O. Staatliche Körperschaften als eine Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verwaltungs- und Kommunalrecht. 2012. Nr. 7. S. 15].

Betrachten wir konkrete Beispiele möglicher Korruptionsrisiken.

Kostenlose Finanzierung. Einige Unternehmen (Rosnanotech, Rostekhnologii, FSR Housing and Public Utilities) hatten (hatten) das Recht, Gelder auf der Grundlage unentgeltlicher Finanzierung an verschiedene Empfänger zu vergeben, was sogenannte „Kickbacks“ ermöglicht.

Vergabe von Vorzugsdarlehen. Der nichtkommerzielle Status staatlicher Unternehmen ermöglicht es ihnen, Vorzugsdarlehen für gezielte Aktivitäten zu einem Zinssatz zu vergeben, der deutlich unter dem Marktzinssatz liegt, was selbst bei Vermögenswerten mit mittlerer Rendite Gewinne bringen kann. Ein Teil dieses Gewinns geht an die Manager staatlicher Unternehmen, die sich entschieden haben, ein Darlehen zu vergeben. Die mit der Vergabe von Soft Loans und unentgeltlichen Finanzierungen verbundenen Risiken werden dadurch verschärft, dass potenzielle Empfänger dieser Mittel nicht wirklich die Möglichkeit haben, viel Geld in kurzer Zeit rational zu bewältigen.

Einlage von Mitteln in das genehmigte Kapital von Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen. Die Mitbegründer solcher Tochtergesellschaften können private Unternehmen sein, einschließlich solcher, die im Ausland oder in Offshore-Zonen registriert sind und sich letztendlich im Besitz der Manager der Gesellschaft befinden. So landen Budgetgelder im Eigentum privater Unternehmen, die nicht vom Staat kontrolliert werden.

Leasing von Vermögenswerten zu Vorzugskonditionen. Mieter sind in der Regel Unternehmen, die formal zu den Tätigkeitsbereichen gehören, zu deren Unterstützung die Landeskörperschaft gegründet wurde. In Wirklichkeit hindert sie nichts daran, Vermögenswerte zu realen Marktpreisen unterzuvermieten und die Gewinne mit den Managern der staatlichen Körperschaft zu teilen.

Einkäufe zu überhöhten Preisen. Die Kontrolle über Käufe durch öffentliche Körperschaften ist viel schwächer als die Kontrolle über Käufe durch staatliche Institutionen und kommerzielle Organisationen mit staatlicher Beteiligung. Dies ermöglicht es Managern, Waren zu überhöhten Preisen einzukaufen und dafür Schmiergelder von den Lieferanten zu erhalten. Solche Regelungen sind nicht nur beim Erwerb von Sachwerten möglich, sondern auch bei der Einstellung von Personal, dem Abschluss von Versicherungsgeschäften etc.

Überhöhte Bau- und Renovierungskosten. Bau- und Reparaturkosten sind ein Bereich mit erhöhtem Missbrauchsrisiko, selbst unter den Bedingungen einer optimalen institutionellen Struktur der Organisation. Jedes Bau- und Reparaturprojekt ist bis zu einem gewissen Grad einzigartig, und daher kann nur der Manager, der das Projekt direkt leitet, die Gültigkeit der damit verbundenen Kosten genau einschätzen. Unter diesen Bedingungen besteht ein Anreiz für Manager, offensichtlich überhöhte Beträge auszugeben, Taschenunternehmer einzusetzen oder mit ihnen zu konspirieren.

Ausgabe von Schuldverschreibungen mit erhöhter Rendite. Einigen staatlichen Unternehmen wurde das Recht eingeräumt, Schuldverschreibungen – Anleihen und Wechsel – auszugeben. Gleichzeitig haben Manager alle Möglichkeiten, die Kosten für diese Wertpapiere sehr niedrig (bzw. hohe Rentabilität) und das Verfahren für ihre Platzierung - äußerst geschlossen und auf einen engen Kreis enger Mitarbeiter konzentriert - zu gestalten. Daher kann eine staatliche Körperschaft den Inhabern dieser Wertpapiere systematisch beträchtliche Beträge zahlen.

Börsenmanipulation. Ein „rechtzeitiges“ Informationsleck darüber, in welche Wertpapiere das Unternehmen seine vorübergehend freien Mittel investieren wird, wird es sowohl dem Aktienspekulanten, der diese Informationen erhalten hat, als auch dem Organisator des Lecks ermöglichen, einen großen Gewinn zu erzielen. Die öffentliche Körperschaft selbst, die ein solches Leck zugelassen hat, wird gezwungen sein, Wertpapiere zu höheren Preisen zu kaufen oder zu niedrigeren Preisen zu verkaufen, da die Verbreitung von Informationen auf dem Markt die Preise ändern wird, bevor die Körperschaft ihre geplante Tätigkeit aufnimmt.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese These in vielerlei Hinsicht hypothetisch ist: Mit der Verabschiedung von Änderungen des Bundesgesetzes „Über die Rechnungskammer der Russischen Föderation“ im Jahr 2010 wurden staatliche Unternehmen in den Bereich der Aufsichtsbefugnisse der Rechnungskammer eingeführt.

  1. Für staatliche Körperschaften stellt das Gesetz eine institutsimmanente Bestimmung über die gezielte Verwendung ihres Eigentums auf.

Diese Bestimmung berücksichtigt nicht die ganz klare Norm des Absatzes 3 der Kunst. 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, der genau bestimmt, dass das Gesetz die Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Nutzung, Besitz und Veräußerung von Eigentum, einschließlich des Bundes, festlegen kann. Ein Hinweis auf die beabsichtigte Art der Nutzung des Eigentums staatlicher Körperschaften bezieht sich genau auf die Besonderheiten seiner Nutzung.

  1. Die Frage der Verwendung des Eigentums staatlicher Unternehmen zur Unterstützung ihrer Aktivitäten (Gehälter für Mitarbeiter, Bewirtungskosten, Erwerb von Eigentum usw.) wurde nicht gelöst.

Das Fehlen einer klaren gesetzgeberischen Lösung dieser Frage gibt weitgehend Anlass zum Vorwurf einer besonderen Korruptionsfähigkeit dieser Organisationsform. Die Nichtverteilung des Gewinns unter den Beteiligten – ein wesentliches Merkmal, das diese Organisations- und Rechtsform gemeinnützig macht – ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Begriff der „ungeordneten Gewinnverwendung“. Offensichtlich kann das von der Russischen Föderation erhaltene Eigentum staatlicher Unternehmen nur zum Zweck der Sicherstellung ihrer eigenen Aktivitäten verwendet werden.

Gleichzeitig wurden in der Gesetzgebung über staatliche Körperschaften unterschiedliche Ansätze zu diesem Thema aufgezeigt. So sorgt beispielsweise die Einlagensicherungsanstalt für die Finanzierung der Ausgaben streng nach Schätzung, und der Einlagensicherungsfonds, dem die Einnahmen zugeführt werden, ist von seinem sonstigen Vermögen getrennt. Der Housing and Utilities Reform Assistance Fund sieht auch die Genehmigung der Schätzung vor. Andere Landeskörperschaften haben durch Beschluss der obersten Organe das Recht, in ihrem Vermögen zweckgebundene Rücklagen (Sondervermögen) zu bilden.

  1. Die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsstellung der staatlichen Körperschaften enthalten verschiedene und zahlreiche Ausnahmen von der allgemeinen Rechtsstellung der juristischen Personen: Sie unterliegen insbesondere nicht der allgemeinen Verpflichtung der gemeinnützigen Organisationen, der zuständigen Stelle regelmäßig einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen und über die Nutzung ihres Eigentums.

Diese Befreiung vom rechtlichen Status gemeinnütziger Organisationen führte in der Praxis zu einer Reihe ernsthafter Behauptungen über die mangelnde Kontrolle über die Aktivitäten staatlicher Unternehmen im Allgemeinen. Also V.A. Vaypan betont, dass eine Sonderregulierung nur auf Grundlage der bestehenden allgemeinen Regulierung erfolgen soll [Vaipan V.A. Zur Frage der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Recht und Wirtschaft. 2011. Nr. 3. In diesem Sinne können in einem allgemeinen Gesetz über die Tätigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts allgemeine Regelungen zur Berichterstattung staatlicher Körperschaften vorgesehen werden, die in Spezialgesetzen konkretisiert werden können.

Bis 2010 wurde die Rechtslage wie folgt beschrieben: Eigentum wird vom Staat in das Eigentum einer staatlichen Körperschaft überführt, sodass deren Tätigkeit nicht den Kontrollbefugnissen der Rechnungskammer der Russischen Föderation unterliegt. Auch andere Kontrollmechanismen erwiesen sich als unwirksam: Es gibt keine eigene Regierungsbehörde, der staatliche Unternehmen unterstellt wären, und es gibt auch keine Behörde, die staatliche Unternehmen kontrolliert. Die im Jahr 2010 verabschiedeten Änderungen des Bundesgesetzes „Über die Rechnungskammer“ ermöglichten es, die Tätigkeit der staatlichen Körperschaften für den Staat vollständig transparent zu machen.

  1. Tatsächlich ist eine staatliche Körperschaft keine Organisations- und Rechtsform einer juristischen Person im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Zivilrechts im Allgemeinen, sondern eine besondere Form der Schaffung von Rechtssubjekten, die in ihrer Rechtsstellung einzigartig sind.

Diese Bestimmung weist darauf hin, dass die Natur öffentlich-rechtlicher Personen für die russische Wissenschaftsgemeinschaft keine absolute Neuheit mehr ist. Gleichzeitig wird die Schaffung von Rechtssubjekten, die ihrer Rechtsnatur nach öffentlich-privat sind, weiterhin als negative Tatsache angesehen, obwohl die Einführung einer neuen Kategorie juristischer Personen in das Rechtssystem Russlands bewertet werden sollte , im Gegenteil, nur auf der positiven Seite.

  1. Die wirtschaftliche Realisierbarkeit dieser Organisations- und Rechtsform wird in Frage gestellt.

Die Hauptthese dieses Kritikpunkts basiert auf den Widersprüchen in den Aktivitäten staatlicher Unternehmen. Einige Forscher, zum Beispiel K.S. Stepanov, stellen Sie fest, dass in staatlichen Unternehmen Widersprüche zwischen der kommerziellen Natur der Unternehmen, die die Körperschaft bilden, und der gesetzlich vorgeschriebenen nichtkommerziellen Natur bestehen. „Bei der Gründung der betreffenden Unternehmen wurden ihre Ziele (Entwicklung von High-Tech-Produkten) durch den Wunsch ersetzt, eine Monopolstellung auf dem Markt bei der Bildung der staatlichen Ordnung einzunehmen und ein Preismonopol zu errichten“ [Stepanov K.S. Staatskorporationen: Externalitäten und Widersprüche der Entwicklung. Bulletin des VSU. Reihe: Ökonomie und Management. 2011. Nr. 2. S. 42–43.], was ein bereits ernstes Problem für unser Land noch verschärft – das Wettbewerbsproblem.

Es sollte jedoch betont werden, dass eine solche Logik auf dem kommerziellen Wesen einer staatlichen Körperschaft basiert, während sie die Merkmale einer Verwaltungsbehörde mit den Aktivitäten einer wirtschaftlichen Einheit kombiniert, was ihr "generisches" Merkmal ist. Daher all die Missverständnisse bei der Bestimmung der Wirksamkeit ihrer Aktivitäten als ausschließlich wirtschaftliche Einheit.

Literatur

Adarchenko E.O. Staatliche Körperschaften als eine Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verwaltungs- und Kommunalrecht. 2012. Nr. 7.

Bagaryakov A. Staatliche Unternehmen: Erfahrungen und Perspektiven. Risiko: Ressourcen, Informationen, Angebot, Wettbewerb. 2011. Nr. 3.

Bondarenko V.V. Öffentliche Rechtsstellung staatlicher Körperschaften. Rechtsgebiet der modernen Wirtschaft. 2012. Nr. 2.

Bondar TV Staatskorporation als organisatorische Form der Verwirklichung des Staatseigentums. Nachrichten der Irkutsk State Economic Academy (Baikal State University of Economics and Law), (elektronisches Journal). 2012. Nr. 2.

Vaypan V.A. Zur Frage der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Recht und Wirtschaft, 2011. Nr. 3.

Winnizki A.V. Zur Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Konsolidierung der Anstalt juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Zeitschrift für russisches Recht. Nr. 5, 2011.

Dubovtsev D. Haben russische Staatsunternehmen eine Zukunft? Föderalismus, 2012. Nr. 2 (66) .

Lafitsky V.I. Zur Frage der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Zeitschrift für russisches Recht. Nr. 3. 2011.

Stepanow K.S. Staatskorporationen: Externalitäten und Widersprüche der Entwicklung. Bulletin des VSU. Reihe: Ökonomie und Management. 2011. Nr. 2.

Diese Kritik wurde vor Beginn der Reform der Staatskorporationen geäußert.

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