Arten des Sozialmanagements im Verwaltungsrecht. Managementbegriff und Managementarten im Verwaltungsrecht

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Um ein hochqualifizierter Anwalt zu werden, müssen Sie mehr als ein Rechtsgebiet kennen, inkl. Außerdem müssen Sie die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts kennen. Um Rechtsanfängern und Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu helfen, haben wir alle notwendigen Informationen über (alles über) Verwaltungsrecht zusammengestellt, berücksichtigen: Begriffe, Typen, Normen, Merkmale, Zeichen, Gegenstände, Quellen, Funktionen, Grundsätze und vieles mehr Verwaltungsrecht, das "Von und Bis" genannt wird.

Der Inhalt des Artikels(Navigation):

Berücksichtigte Grundbegriffe des Verwaltungsrechts

Der Begriff des Verwaltungsrechts und seine Besonderheiten

Der Begriff des Verwaltungsrechts als Rechtsgebiet

Zunächst wird der Begriff des Verwaltungsrechts aus rechtswissenschaftlicher Sicht erläutert. Begriff "Verwaltungsrecht" kurz und in einfachen Worten - Dies ist ein Zweig des russischen Rechts, bei dem es sich um eine Reihe von Rechtsnormen handelt, die die Öffentlichkeitsarbeit mit Exekutivbehörden sowie die Beziehungen innerhalb von Organisationen in Unternehmen, Institutionen und Organisationen regeln sollen.

Prüfen vollständige Definition Verwaltungsrecht in der Russischen Föderation. Verwaltungsrecht- ein Zweig des russischen Rechtssystems, bei dem es sich um eine Reihe von Rechtsnormen handelt, die die sozialen Beziehungen regeln, die sich bei der Umsetzung der Aufgaben und Funktionen staatlicher Behörden sowie der lokalen Selbstverwaltung bei der Umsetzung von Exekutiv- und Verwaltungstätigkeiten entwickeln als innerbetriebliche Beziehungen in Unternehmen, Institutionen, Organisationen.

Der Begriff des Verwaltungsrechts als Wissenschaft

Und jetzt werden wir den Begriff des Verwaltungsrechts aus wissenschaftlicher Sicht (verwaltungsrechtliche Lehre) enthüllen. Begriff "Verwaltungsrecht„Wie eine Wissenschaft kurz und in einfachen Worten - Es ist ein Teil der russischen Rechtswissenschaft, ein System wissenschaftlicher Ansichten und Ideen, Kenntnisse und theoretischer Bestimmungen über den Zweig des Verwaltungsrechts und den Gegenstand seiner Regulierung.

Prüfen vollständige Definition Verwaltungsrecht in der Russischen Föderation als Wissenschaft. Wissenschaft "Verwaltungsrecht"- dies ist ein integraler Bestandteil der Rechtswissenschaft, definiert als ein System staatsadministrativer, verwaltungstechnischer Ansichten, Ideen, Ideen über die Gesetze, die die Beziehungen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung regeln, über ihre soziale Bedingtheit und Wirksamkeit, über Muster, Reformen und Trends in der Entwicklung des Verwaltungsrechts, über die Grundsätze des Verwaltungsrechts, Geschichte und Entwicklungsperspektiven.

Zeichen des Verwaltungsrechts

Rechtsanwälte beschreiben seit langem die Zeichen des Verwaltungsrechts. Es gibt folgende Zeichen Zweige des Verwaltungsrechts:

  • ist eines der Grundgebiete des öffentlichen Rechts;
  • ist eine Reihe von Rechtsnormen;
  • hat einen separaten Gegenstand der gesetzlichen Regelung - Managementbeziehungen, die sowohl im Bereich der öffentlichen Verwaltung als auch in anderen Bereichen entstehen;
  • hat seine eigene Methode der gesetzlichen Regelung;
  • hat innere Konsistenz, besteht aus bestimmten Elementen;
  • hat einen externen Ausdruck, d.h. in bestimmten Formularquellen behoben.

Normenbegriff, Normentypen des Verwaltungsrechts, Merkmale und Aufbau von Normen

In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen, was der Begriff verwaltungsrechtliche Normen bedeutet und beschreiben detailliert die Arten des Verwaltungsrechts bzw. die Arten von verwaltungsrechtlichen Normen. Außerdem werden die Struktur der Verwaltungsrechtsnormen und die Merkmale der Verwaltungsrechtsnormen ausführlich beschrieben.

Der Begriff des Verwaltungsrechts

Die Frage nach dem Begriff der Norm des Verwaltungsrechts wird oft gestellt, weshalb wir uns entschieden haben, sie hier vorzustellen. Verwaltungs- und Rechtsnormen - dies sind die vom Staat aufgestellten Verhaltensregeln, die die Beziehungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung regeln, sowie die Beziehungen mit Führungscharakter, die sich im Prozess der Ausübung der Staatsgewalt ergeben.

Die Normen des Verwaltungsrechts in der Russischen Föderation bestimmen das Verfahren zur Schaffung, Umstrukturierung und Abschaffung von Exekutivbehörden, ihre Liste, die Ziele und Ziele ihrer Tätigkeit, die Zuständigkeit und andere Aspekte des Rechtsstatus dieser Organe, ihre Struktur und Verfahren. Sie gelten auch für die Organisation der kommunalen Selbstverwaltung und das Verfahren für das Zusammenwirken ihrer Organe mit staatlichen Behörden.

Die Normen des Verwaltungsrechts legen außerdem das Verfahren für die Gründung, Umstrukturierung und Aufhebung von verwalteten Objekten - Unternehmen, Institutionen und Organisationen fest und regeln viele Aspekte ihrer Aktivitäten, unabhängig von der Eigentümerschaft, ihrer Beziehung zu staatlichen Verwaltungsorganen. Die verwaltungsrechtlichen Normen legen auch das Verfahren zur Prognose, Planung und Preisfestsetzung, Verteilung der Sachmittel und Lohnregulierung fest.

Die Struktur des Verwaltungsrechts

So, Die Struktur der Norm des Verwaltungsrechts- die Art und Form der Beziehung seiner Elemente. Diese Elemente sind Hypothese, Anordnung und Sanktion. Zugleich ist die Ermutigung auch den Normen des Verwaltungsrechts inhärent.

zugeteilt Elemente der Struktur verwaltungsrechtlicher Normen:

  • Hypothese kennzeichnet die Bedingungen, unter denen die Bestimmungen der einschlägigen Rechtsnorm anzuwenden sind. Tatsächlich sieht die Hypothese Umstände vor, die als Grundlage für die Entstehung, Änderung und Beendigung von Verwaltungsrechtsverhältnissen dienen. Die Hypothese fehlt normalerweise in den Verwaltungs- und Rechtsnormen, die die Organisation und Aktivitäten regeln sowie die Befugnisse der Regierungsbehörden und ihrer Beamten definieren. In den Verwaltungs- und Rechtsnormen, die die Zusammensetzung von Ordnungswidrigkeiten vorsehen, verschmilzt die Hypothese mit der Disposition. Die Hypothese kann sich auch nicht in der Verwaltungsrechtsnorm selbst, sondern in den allgemeinen Bestimmungen des Normakts (Einleitung, Präambel) und sogar in anderen Rechtsvorschriften finden.
  • Anordnung So lautet der Wortlaut der Verhaltensregeln. Dieses Element der Struktur der verwaltungsrechtlichen Norm drückt sich in direkten Anweisungen aus, die verbindliche Verhaltensregeln, Verbote und Beschränkungen bestimmter Handlungen festlegen.
  • Sanktion- Dies ist ein Hinweis auf die Maßnahmen der Verantwortung, die im Falle von Verstößen gegen die verwaltungsrechtliche Norm angewendet werden. Meistens sehen Sanktionen ein Maß an Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen gegen den Übertreter vor.

Merkmale der Normen des Verwaltungsrechts

Es gibt folgende Merkmale des Verwaltungsrechts:

  • sind eine Art Rechtsnormen;
  • Gegenstand der Regulierung ist eine besondere Art von sozialen Beziehungen - Management;
  • Verwaltungs- und Rechtsnormen - ein Mittel zur Verwirklichung öffentlicher Interessen im Bereich der öffentlichen Verwaltung;
  • gegründet von staatlichen Behörden, lokaler Selbstverwaltung, Verwaltung von Unternehmen, Institutionen, Organisationen;
  • sind in aufsichtsbehördlichen Rechtsakten unterschiedlicher Rechtskraft (Gesetze und Satzungen) enthalten;
  • repräsentativen und verbindlichen Charakter haben;
  • mit staatlichen Zwangsmaßnahmen versehen sind;
  • das Ziel verfolgen, eine ordnungsgemäße Verwaltungsordnung sicherzustellen;
  • In vielen Fällen regeln sie soziale Beziehungen, die Gegenstand anderer Rechtsgebiete sind (Finanzen, Land, Umwelt, Arbeit usw.).

Arten des Verwaltungsrechts (Normenarten)

Die Arten des Verwaltungsrechts bzw. die Arten von Verwaltungs- und Rechtsnormen sind in der juristischen Literatur gut erforscht und werden von vielen Juristen studiert. Daher ist es möglich, eine unterschiedliche Klassifizierung von Verwaltungs- und Rechtsnormen vorzunehmen, je nachdem, welche Gründe der Klassifizierung zugrunde liegen. Lassen Sie uns die bestehenden Arten von verwaltungsrechtlichen Normen auflisten.

Für den vorgesehenen Zweck:

  • Regulierung- enthält die Regeln der kreativen, normalen Tätigkeit;
  • Schützend- bestimmt, um Schutz zu bieten, Schutz von Beziehungen, die durch Rechtsnormen geregelt sind.
  • Material. Sie legen gesetzlich eine Reihe von Pflichten, Rechten sowie die Verantwortung der Teilnehmer an geregelter Öffentlichkeitsarbeit fest, dh tatsächlich ihren administrativen und rechtlichen Status.
    zum Beispiel, FZ-79 „Über den staatlichen öffentlichen Dienst der Russischen Föderation“ vom 27. Juli 2004 definiert den öffentlichen Dienst als eine berufliche Tätigkeit zur Gewährleistung der Ausübung der Befugnisse staatlicher Stellen. Diese Norm ist statisch, da sie nur die in ihr beschriebene Möglichkeit der Erlangung des Beamtenstatus in allgemeiner Form festlegt.
  • Verfahrenstechnisch. Sie bestimmen (regeln) ihrem Zweck entsprechend das Verfahren oder den Ablauf der Durchsetzung der durch die Normen des materiellen Verwaltungsrechts festgelegten Pflichten und Rechte im Rahmen geregelter Leitungsverhältnisse.
    Insbesondere, sie bestimmen das Verfahren für den Eintritt in den öffentlichen Dienst und dessen Übertritt.

Nach der Einflussmethode:

  • Bindung, d.h. eine Rechtsordnung enthält, um unter den von der Norm vorgesehenen Bedingungen ordnungsgemäß zu handeln.
    zum Beispiel, um bestimmte Arbeiten auszuführen, ist eine Lizenz (behördliche Erlaubnis) erforderlich; beim Eintritt in den öffentlichen Dienst sind die zuständigen Beamten verpflichtet, eine Anordnung zu erlassen; die entstehende Wirtschaftsvereinigung muss sich einer staatlichen Registrierung bei den Justizbehörden unterziehen usw.
  • Verboten, d.h. Vorsehen eines Verbots der Begehung bestimmter Handlungen unter den in dieser Regel festgelegten Bedingungen.
    zum Beispiel, allgemein ist das Verbot von Handlungen (Untätigkeit), die unter die Zeichen von Ordnungswidrigkeiten fallen (CAO RF); Es ist verboten, eine Beschwerde eines Beamten zu prüfen, dessen Handlungen Gegenstand einer Bürgerbeschwerde usw. sind.
  • Autorisieren (permissiv), d.h. die Möglichkeit des Adressaten vorsehen, im Rahmen der Anforderungen dieser Vorschrift nach eigenem Ermessen zu handeln. Es gibt eine Erlaubnis, die es ermöglicht, die eine oder andere Handlungsvariante (Untätigkeit) zu wählen, jedoch im Rahmen einer bestimmten Rechtsordnung, die durch diese Norm geschaffen wird.
    zum Beispiel wird dem Bürger die Möglichkeit gegeben, Fragen im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung seiner subjektiven Rechte und Freiheiten im Bereich der öffentlichen Verwaltung (z. Wenn wir zum Beispiel über Beamte sprechen, dann bedeuten permissive Normen in Bezug auf sie eine unabhängige Wahl einer bestimmten Verhaltensvariante, aber nicht willkürlich, sondern eine von denen, die diese Norm bietet. So können Beamte, die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse ausüben, gegen den Übertreter der einschlägigen Verhaltensregeln eine der in der verwaltungsrechtlichen Norm vorgesehenen Maßnahmen des Verwaltungszwangs anwenden.
  • Anregend (lohnend), d.h. Sicherstellung eines angemessenen Verhaltens mit Hilfe geeigneter Mittel zur materiellen oder moralischen Einflussnahme auf die Beteiligten in geregelten Führungsverhältnissen.
    zum Beispiel, Steuer- oder andere Vergünstigungen, die Nutzung von Krediten zu Vorzugsbedingungen usw.
  • Empfehlungen, d.h. ermöglicht die Suche nach den am besten geeigneten Optionen zur Lösung bestimmter Probleme.
    zum Beispiel, Empfehlungen zur effektivsten Organisation der Arbeit der staatlichen Steuerinspektionen zur Anwendung von Sanktionen bei Verstößen gegen das Steuerrecht.

Nach Thema:

  • Durch Aktion im Raum (territoriale Skala): föderal, tätig auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder einer Region, intersektoral, sektoral, lokal (intraorganisatorisch). Die Wirkung von Verwaltungs- und Rechtsnormen im Raum ist mit der Stellung der erlassenen Körperschaft verbunden;
  • Nach Personenkreis: obligatorisch für alle Fächer, für spezielle Fächer (bestimmte Personengruppen).

Durch Rechtskraft:

  • Gesetzgebungsakte;
  • Vorschriften- können in Dekreten des Präsidenten, Beschlüssen der Regierung, Anordnungen und Beschlüssen von Ressortorganen, Beschlüssen von Verwaltungsleitern enthalten sein.

Nach Gültigkeitszeitraum:

  • Vorübergehend. Wenn die Gültigkeitsdauer der Norm vorbestimmt ist, dann ist sie vorübergehend, dringend. Eine dringende Norm endet, wenn sie nicht vorzeitig gekündigt wird, automatisch zu einem vorher festgelegten Termin;
  • Dauerhaft. Dauernormen gelten auf unbestimmte Zeit, ihre Dauer ist nicht im Voraus festgelegt, sie gelten bis zu ihrer Aufhebung.

Adressregulierung:

  • verwaltungsrechtlicher Status eines Bürgers;
  • administrativer und rechtlicher Status von Handelsorganisationen;
  • administrativer und rechtlicher Status von öffentlichen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen;
  • verwaltungsrechtlicher Status von Exekutivbehörden;
  • verwaltungsrechtlicher Status staatlicher Unternehmen und Institutionen;
  • administrative und rechtliche Stellung der Beamten;
  • verschiedene Fragen der Organisation und Tätigkeit der Exekutiveinheiten.

Nach Wirkungsskala:

  • Bundesvorschriften;
  • Normen der Subjekte der Russischen Föderation;
  • Vorschriften der Kommunalverwaltung.

Nach dem Regelungsgegenstand:

  • Allgemein, die die wichtigsten Aspekte der Verwaltungsvorschriften regelt und eine breite Anwendung findet. Solche Normen richten sich an alle Bereiche und Zweige der öffentlichen Verwaltung;
  • Branchenübergreifend alle oder mehrere Zweige der öffentlichen Verwaltung regeln, dabei aber einen besonderen Charakter haben. Zum Beispiel die im Zollrecht verfügbaren Verwaltungsnormen;
  • Industrie Regelung der in bestimmten Zweigen der Exekutive entstehenden Führungsbeziehungen.

Durch rechtzeitiges Handeln:

  • dringend, für die ein Ablaufdatum definiert ist;
  • ewig, d.h. ihre Gültigkeitsdauer ist nicht festgelegt und sie gelten bis zur Aufhebung durch die zuständige Behörde.

Der Begriff des Verwaltungsrechts und seine Arten

Der Begriff des Verwaltungsrechts

Zunächst werden wir den Begriff der Subjekte des Verwaltungsrechts aufzeigen. Begriff "Gegenstand des Verwaltungsrechts" kurz und in einfachen Worten - dies ist ein bestimmter Teilnehmer an verwaltungsrechtlichen Beziehungen, die er entweder auf eigenen Wunsch (nach eigenem Ermessen) oder aufgrund einer ihm durch eine besondere Rechtsnorm auferlegten Verpflichtung eingeht.

Prüfen vollständige Definition Themen des Verwaltungsrechts in der Russischen Föderation. Gegenstand des Verwaltungsrechts- dies ist ein bestimmter Teilnehmer an Beziehungen, die die in den Normen des Verwaltungsrechts verankerten Besonderheiten aufweisen, die die Fähigkeit zum Erwerb und zur Ausübung von Rechten und Pflichten auf der Grundlage solcher Normen bestimmen, die er entweder auf eigenen Wunsch eingeht (Ermessen) , oder aufgrund der ihm durch Sondergesetz übertragenen Verpflichtung.

zum Beispiel, kann ein Bürger die von der Exekutive erlassene Entscheidung vor Gericht anfechten, wenn er der Ansicht ist, dass sie seine Rechte und Freiheiten verletzt. Er kann diese Entscheidung jedoch nicht anfechten. Ein Beamter im öffentlichen Dienst eines Exekutivorgans ist verpflichtet, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung zu treffen. Bei Vorliegen hinreichender Gründe ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei einer Ordnungswidrigkeit ein Verfahren einzuleiten; diese Entscheidung ist die Verwirklichung ihrer Rechtsstellung. Beispiele für die Umsetzung ihrer Rechtsstellung durch die Subjekte des Verwaltungsrechts sind sehr, sehr zahlreich.

Traditionell Gegenstand des Verwaltungsrechts ist eine natürliche oder juristische Person (Organisation), die gemäß den durch die Verwaltungsgesetzgebung festgelegten Normen an der Durchführung der öffentlichen Verwaltung, der Durchführung der Funktionen der Exekutivgewalt beteiligt ist.

Arten von Fächern des Verwaltungsrechts

  • einzelne Fächer(natürliche Person, Bürger, Staatenloser, Ausländer, Beamter usw.);
  • kollektives Thema(Einzelperson: Teilnehmer einer Kundgebung, Demonstration, Streikposten, Streik usw.; juristische Person, Organisation, Struktureinheit, Staat, Kommunalverwaltung usw.);
  • spezielles Thema.

Unter individuelles Thema Verwaltungsrecht bezieht sich auf eine natürliche Person (Person), die an Verwaltungsrechtsbeziehungen teilnimmt. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verwaltungsrechts, in dem die überwiegende Mehrzahl der Rechtsbeziehungen den Charakter der „Unterordnungsmacht“ haben, weisen einzelne Rechtsgebiete eine Reihe von Merkmalen auf, die sie von Rechtsgebieten anderer Rechtsgebiete maßgeblich unterscheiden. Je nachdem, welche Partei ein einzelnes Subjekt am Verwaltungsrechtsverkehr beteiligt, bestimmt sich dessen Rechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit.

Als kollektive Themen Verwaltungsrecht sind verschiedene Organisationen und Verbände. Gleichzeitig muss im Verwaltungsrecht ein Kollektivsubjekt nicht zwangsläufig den Status einer juristischen Person haben. So werden Teilnehmer an Kundgebungen, Demonstrationen, Streikposten, Streiks etc. als Kollektivsubjekt im Verwaltungsrecht anerkannt. Subjekte des Verwaltungsrechts sind die Vollzugsbehörden der staatlichen und kommunalen Selbstverwaltung, Unternehmen und Institutionen, öffentliche Organisationen und Vereine usw.

Auch das Verwaltungsrecht sieht den Begriff vor spezielles Thema, dessen Rechtsstatus eine Reihe von Merkmalen aufweist, die es von anderen Subjekten des Verwaltungsrechts unterscheiden. Folgende Spezialgebiete des Verwaltungsrechts werden unterschieden: Mitglieder von Verwaltungsteams; Themen der Verwaltungsvormundschaft; Gegenstände des Lizenzsystems; Einwohner von Gebieten mit einem besonderen Verwaltungs- und Rechtsregime; Themen der Verwaltungsaufsicht usw.

Gegenstand des Verwaltungsrechts

In diesem Absatz werden wir den Begriff des Verwaltungsrechtsgegenstandes aufdecken. Begriff "Gegenstand des Fachgebiets Verwaltungsrecht" kurz und in einfachen Worten - gesellschaftliche Beziehungen, die durch die Normen des Verwaltungsrechts geregelt werden.

Prüfen vollständige Definition Gegenstand des Zweiges des Verwaltungsrechts in der Russischen Föderation. Gegenstand des Verwaltungsrechts- eine Reihe sozialer Rechtsbeziehungen, die sich im Prozess der Organisation und Tätigkeit der Exekutive, anderer staatlicher Stellen und Beamter, Unternehmen, Institutionen und Organisationen entwickeln.

Das Fach Verwaltungsrecht umfasst drei Bereiche des Rechtsverkehrs, nämlich:

  1. Managementbeziehungen- sind exekutive und administrative Tätigkeiten. Im Rahmen dieser Rechtsbeziehungen werden die Ziele, Aufgaben, Funktionen, Befugnisse der Exekutive unmittelbar umgesetzt;
  2. organisatorische Rechtsbeziehungen- Hilfsmittel. Organisatorische Rechtsbeziehungen werden bei der Bildung der Zusammensetzung der Staatsorgane, der Verteilung von Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten zwischen ihnen im Allgemeinen bei der Bildung der Verwaltungsstruktur umgesetzt;
  3. Rechtsbeziehungen kontrollieren- Wie jede andere Tätigkeit wird die Durchführung der öffentlichen Verwaltung von spezialisierten Stellen kontrolliert. Bis zu einem gewissen Grad sind Kontrollbefugnisse typisch für jedes staatliche Organ, aber für einige Organe ist diese Funktion die Hauptfunktion. Die Methode der administrativen und rechtlichen Regulierung ist eine Reihe von Mitteln und Methoden zur Beeinflussung der Managementbeziehungen und des Verhaltens ihrer Teilnehmer.

Das Konzept der Quellen des Verwaltungsrechts, ihre Typen und ihr System

Vielleicht interessieren Sie sich für die Quellen des Verwaltungsrechts? Daher haben wir uns in diesem Abschnitt entschieden, die Interpretation des Quellenbegriffs des Verwaltungsrechts, die Quellentypen und das Quellensystem zu betrachten.

Das Konzept der Quellen des Verwaltungsrechts

Prüfen vollständige Definition Quellen des Verwaltungsrechts in der Russischen Föderation. Quellen des Verwaltungsrechts- dies sind äußere konkrete Ausdrucksformen verwaltungsrechtlicher Normen, d.h. bezieht sich auf die Rechtsakte verschiedener staatlicher Stellen, die diese Art von Rechtsnormen enthalten (ansonsten normative Akte).

Arten von Quellen des Verwaltungsrechts

Außerdem interessieren sich die Leute oft dafür, welche Arten von Quellen des Verwaltungsrechts es gibt, dann werden wir ausführlicher darauf eingehen.

Rechtsquellen des Verwaltungsrechts sind unterteilt in die folgenden Arten:

  • Bundesrechtliche Quellen(von Bundesbehörden angenommen und im ganzen Land tätig);
  • Rechtsquellen der Subjekte der Russischen Föderation(von den staatlichen Behörden der Subjekte der Russischen Föderation akzeptiert und auf dem Territorium dieses Subjekts tätig).

Zur Nummer föderale Rechtsquellen Verwaltungsrecht umfassen:

  • die Verfassung der Russischen Föderation;
  • internationale rechtliche Verträge und Vereinbarungen;
  • Bundesverfassungsgesetze; Bundesgesetze;
  • Beschlüsse der Staatsduma und des Föderationsrates der Bundesversammlung; Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation; Dekrete der Regierung der Russischen Föderation;
  • Rechtsakte zur Begründung der Rechtsstellung von Bundesministerien, Bundesdienststellen und Bundesbehörden;
  • Rechtsverordnungen der Bundesministerien und anderer Bundesorgane.

Auf der Ebene Untertanen der Russischen Föderation Die Quellen des Verwaltungsrechts sind:

  • legislative und andere normative Akte von Vertretungs- und Exekutivorganen (Verfassungen der Republiken - Subjekte der Russischen Föderation, Chartas von Territorien, Regionen, Städten von föderaler Bedeutung, autonomen Regionen, autonomen Bezirken);
  • Rechtsakte der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, ihrer Verwaltungs- und Exekutivorgane, die im Rahmen der ihnen übertragenen Befugnisse angenommen werden.

Das Quellensystem des Verwaltungsrechts und seine Besonderheiten

Zuordnen sechs Funktionen System der Quellen des Verwaltungsrechts (SIAP):

  1. Den Kern bildet das Verwaltungsrecht (im Gegensatz zum Quellensystem des Strafrechts);
  2. Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht werden gemeinsam von der Russischen Föderation und ihren konstituierenden Einheiten verwaltet (in Übereinstimmung mit);
  3. Vielzahl von Quellen;
  4. besteht aus einer großen Anzahl von Quellen, die im SIAP enthalten sind;
  5. Mobilität und Variabilität von SIAP;
  6. die Komplexität der Systematisierung von Verwaltungs- und Rechtsnormen und die Unmöglichkeit ihrer einheitlichen Kodifizierung.

Methoden des Verwaltungsrechts und ihr Wesen

Das Verwaltungsrecht verwendet verschiedene Techniken und Methoden, um Verwaltungsbeziehungen zu regeln. Und vor allem die Methoden, die allen (oder vielen) Rechtsgebieten eigen sind. Im Vergleich zur Methodik der allgemeinen Rechtstheorie können wir sagen, dass all dies auf die Methode des Verwaltungsrechts anwendbar ist. Alle Rechtszweige, einschließlich der Verwaltung, werden verwendet drei Hauptmethoden:

  1. Verschreibung: die Einrichtung eines bestimmten Verfahrens für Maßnahmen - eine Anweisung, unter angemessenen Bedingungen und auf die in dieser verwaltungsrechtlichen Norm vorgesehene Weise zu handeln. Die Nichteinhaltung einer solchen Anordnung zieht keine Rechtsfolgen nach sich, deren Verwirklichung sich an der Norm orientiert;
  2. Verbot: das Verbot bestimmter Handlungen unter Androhung der Anwendung geeigneter rechtlicher Einflussmöglichkeiten (z. B. disziplinarische oder verwaltungsrechtliche Haftung). So ist es untersagt, Bürgerbeschwerden zur Prüfung an Beamte zu richten, deren Handlungen Gegenstand der Beschwerde sind; schuldige Beamte tragen die disziplinarische Verantwortung für die Verletzung dieses Verbots;
  3. Erlaubnis: Bereitstellung der Möglichkeit, eine der von der verwaltungsrechtlichen Norm vorgesehenen Optionen für ein angemessenes Verhalten zu wählen. In der Regel dient diese Methode dazu, das Verhalten von Beamten zu regulieren, und letztere haben kein Recht, sich einer solchen Wahl zu entziehen. Es handelt sich um eine „harte“ Variante der Erlaubnis, die es ermöglicht, selbstständig zu entscheiden, beispielsweise über die Frage, ob gegen einen Ordnungswidrigen die eine oder andere Maßnahme der behördlichen Beeinflussung (Strafe) verhängt oder erlassen werden soll Haftung.
    Die Erlaubnis drückt sich auch in der Bereitstellung der Möglichkeit aus, nach eigenem Ermessen zu handeln (oder nicht zu handeln), dh die von der Verwaltungsrechtsnorm vorgesehenen Handlungen unter den von ihr festgelegten Bedingungen durchzuführen oder nicht durchzuführen. Dies geschieht in der Regel in der Durchsetzung subjektiver Rechte. So entscheidet beispielsweise ein Bürger selbst, ob es notwendig ist, gegen die von ihm als rechtswidrig eingestuften Handlungen eines Beamten Rechtsmittel einzulegen. Dies ist die "weiche" Version der Erlaubnis. Dabei ist hervorzuheben, dass die eigentlich zulässigen Steuerungsmöglichkeiten alle Merkmale einer behördlichen Erlaubnis zur Vornahme bestimmter Handlungen aufweisen.

Nach einer anderen Klassifizierung in der Rechtstheorie Es gibt zwei Hauptmethoden gesetzliche Regelung - Imperativ und Dispositiv, die für zwei große, in ihrer Rechtsnatur und ihrem Zweck entgegengesetzte Blöcke von Rechtszweigen charakteristisch sind - öffentlich (z. B. administrativ, staatlich (verfassungsrechtlich), verfahrensrechtlich) und privat (z. B. zivilrechtlich, arbeitsrechtlich). ) Gesetz.

  1. Imperative Methode der gesetzlichen Regelung- Dies ist eine Methode autoritativer Vorschriften, die vor allem für das Verwaltungsrecht charakteristisch ist. Diese Methode zeichnet sich durch die imperativ-imperativen Prinzipien der Regulierung von Beziehungen aus und ist durch Unterordnungsverhältnisse (Unterordnung), die Schaffung des angemessenen Rechtsstatus von Rechtssubjekten, gekennzeichnet. Zum Beispiel enthält das System der rechtlichen Regulierung der Strafverfolgung oder des Militärdienstes viele zwingende rechtliche Merkmale, die den ordnungsgemäßen Aufbau und das Funktionieren solcher Arten des öffentlichen Dienstes bestimmen. Gleichzeitig basiert die Beziehung zwischen Strafverfolgungsbeamten oder Militärangehörigen auf direkter Unterordnung, Befehlsgewalt und Zentralisierung der Kontrolle;
  2. Dispositive Methode beinhaltet die Herstellung der rechtlichen Gleichstellung der Beteiligten im Rechtsverkehr, die Freiheit, ihren Willen auszuüben. Diese Methode wird hauptsächlich in den Bereichen des Privatrechts (Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familie) angewandt. Der rechtliche Tatbestand ist in diesem Fall in der Regel eine Vereinbarung, in der die Parteien Rechte, Pflichten und Haftung für die Verletzung ihrer Bestimmungen gleichberechtigt eigenständig begründen. Die dispositive Methode kann innerhalb bestimmter Grenzen im System der Verwaltungs- und Rechtsordnung angewendet werden, beispielsweise beim Abschluss von Verwaltungsverträgen, der Verteilung staatlicher Aufgaben zwischen Behörden.

Das System des Verwaltungsrechts und seine Teile

In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, was der Begriff Verwaltungsrechtsordnung bedeutet und beschreiben die Teile der Verwaltungsrechtsordnung im Detail.

Der Begriff des Verwaltungsrechts

Wir werden den Begriff des „Verwaltungsrechtssystems“ enthüllen und seine Teile beschreiben. So, System des Verwaltungsrechts - Dies ist die interne Konstruktion des Verwaltungsrechts als Rechtsgebiet, eine Reihe miteinander verbundener und voneinander abhängiger Rechtsinstitute und Normen, die die sozialen Beziehungen in verschiedenen Bereichen und Zweigen der Verwaltung regeln.

Teile des Systems des Verwaltungsrechts

Wie versprochen werden wir Teile des Verwaltungsrechts betrachten. Zunächst das System des Verwaltungsrechts in zwei Teile geteilt:

  1. BEIM allgemeiner Teil enthält Normen mit Grundsätzen, Methoden der Verwaltung (Gegenstand, Formen und Methoden, Gegenstände des Verwaltungsrechts, verwaltungsrechtliche Verantwortung, Verwaltungsverfahren);
  2. BEIM besonderer Teil- spezifische Normen, die bestimmte Tätigkeitsbereiche unter Beteiligung der Exekutive regeln (Wirtschaftsbereich, soziokultureller Bereich, administrativ-politischer Bereich, intersektoral).

Wiederum, ein gemeinsamer Teil Das System des Verwaltungsrechts besteht aus:

  1. Allgemeine Bestimmungen und allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts (Gegenstand der AP, Methode der AP, System des Verwaltungsrechts, Verwaltungsrechtsverhältnisse, Quellen, Normen der AP, Gegenstände der AP-Beziehungen);
  2. Die wichtigsten Fragen der Organisation der Tätigkeit der Exekutivbehörden (Fragen des Systems der föderalen OIV und der OIV der Föderationssubjekte; der Rechtsstatus der einzelnen föderalen OIV und der OIV der Subjekte);
  3. Teilgebiet - Dienstrecht (Institut für öffentliche Ämter, Institut für die Rechtsstellung der Beamten, Institut für den öffentlichen Dienst);
  4. Institut für besondere verwaltungsrechtliche Status (Flüchtlinge, Arbeitslose, Einzelunternehmer usw.);
  5. Institut für Verwaltungsverfahren (regelt das Verfahren zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben);
  6. Institut für Verwaltungs- und Rechtszwang;
  7. Verwaltungs- und Deliktsrecht;
  8. Verwaltungsstreitigkeiten.

Im Vergleich zum allgemeinen Teil besonderer Teil System des Verwaltungsrechts, verfügt nicht über ein vollständiges System und eine vollständige Struktur des Rechtsbereichs, aber es gibt zwei Ansätze für den besonderen Teil des Systems des Verwaltungsrechts:

  • Nach Managementbereichen die drei Bereiche umfasst:
    • 1) Management im Bereich der administrativen und politischen Aktivitäten (staatliche Verwaltung im Bereich Verteidigung, Sicherheit);
    • 2) Verwaltung im Wirtschaftsbereich des Staates (Verwaltung des öffentlichen Eigentums);
    • 3) Management im soziokulturellen Tätigkeitsbereich des Staates (im Bereich Wissenschaft, Kultur usw.).
  • Untersektor- das nach dem konkreten Regelungsgegenstand gruppierte Hauptelement des Besonderen Teils, die Dominanz des verwaltungsrechtlichen Verfahrens und das Vorhandensein eines relativ separaten Regelungsrahmens: Zollrecht, Schulrecht, Städtebaurecht, Kartellrecht, Medizin-, Transport-, öffentliches und staatliches Sicherheitsrecht etc.

Aufbau des Verwaltungsrechts

In diesem Abschnitt stellen wir einen der wesentlichen Parameter vor, den Begriff der Struktur des Verwaltungsrechts. Definition (Begriff) "Aufbau des Verwaltungsrechts" - eine Reihe von Normen, die das Verwaltungsrecht bilden, zusammengefasst in Institutionen, Teilgebieten und Teilen des Verwaltungsrechts.

Die Beleuchtung der Struktur ist jedoch auch auf nicht traditionelle Weise möglich. Doktor der Rechtswissenschaften Yu.N. Starilov schlägt beispielsweise vor, das Verwaltungsrecht als eine Reihe von Rechtssegmenten zu betrachten, die Normen auf funktionaler Basis kombinieren. So erscheint dem Professor das allgemeine Verwaltungsrecht als ein System allgemeiner Normen, die das Wesen der Verwaltungs- und Rechtsregelung in ihrer Gesamtheit und in Bezug auf alle Rechtsgebiete bestimmen und die vier größten Beziehungsblöcke regeln:

  • Organisations- und Verwaltungsrecht Regulierung der Beziehungen im Bereich der allgemeinen Organisation des Managements und seiner Umsetzung in verschiedenen Branchen und Bereichen;
  • Managementprozess, d.h. das Verfahren für die Durchführung von Managementmaßnahmen, die Einrichtung von Managementverfahren, die Verabschiedung und Ausführung von Rechtsakten der Verwaltung (regulatorisch und individuell), der Verwaltungsvertrag;
  • Verwaltungsverfahren(Verwaltungsverfahren), d.h. gerichtlicher Schutz der Bürger vor Handlungen und Entscheidungen von Behörden, die ihre Rechte und Freiheiten verletzen (Prüfung einer Bürgerbeschwerde gegen die Handlungen und Entscheidungen von Regierungsorganen, Beamten, Staats- und Gemeindeangestellten durch das Gericht); Die russische Wissenschaft des Verwaltungsrechts definiert den gerichtlichen Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger vor Handlungen und Verwaltungsakten, die die Freiheitsrechte der Bürger verletzen, als „Verwaltungsgerichtsbarkeit“;
  • Verwaltungs- und Schadenersatzrecht, die sog. verwaltungsrechtliche (administrativ-gerichtliche) Beziehungen herstellen, d.h. Beziehungen, die bei der Anwendung von Verwaltungszwangsmaßnahmen durch autorisierte Stellen und Beamte auf Personen entstehen, die gegen die für alle verbindlichen Verhaltensregeln verstoßen; Ordnungswidrigkeitsrecht, laut Yu.N. Starilov, besteht aus zwei Teilen: dem materiellen Verwaltungsstrafrecht und dem Verwaltungsstrafverfahrensrecht.

Der Managementbegriff im Verwaltungsrecht und seine Typen

In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen, was der Begriff Management im Verwaltungsrecht bedeutet und beschreiben detailliert die Arten des Managements im Verwaltungsrecht.

Der Managementbegriff im Verwaltungsrecht

Die Frage nach dem Managementbegriff im Verwaltungsrecht wird oft gestellt, weshalb wir uns entschieden haben, ihn hier vorzustellen. "Management im Verwaltungsrecht" - Dies sind exekutive und administrative Maßnahmen, die nach der Methode der Macht und Unterordnung durchgeführt werden und auf das Funktionieren komplex organisierter Systeme abzielen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und das Aktivitätsregime aufrechtzuerhalten.

Managementarten im Verwaltungsrecht

Die Managementarten im Bereich des Verwaltungsrechts sind von vielen Juristen untersucht worden. Daher ist es einfach, die bestehenden Managementarten im Bereich des Verwaltungsrechts aufzulisten.

Es gibt folgende Managementarten im Verwaltungsrecht:

  • Zustand;
  • kollektiv - Regulierung auf Teamebene;
  • Familie.

Von Methoden beeinflussen folgendes unterscheiden Arten:

  • mechanisch;
  • technologisch;
  • Sozial;
  • biologisch.

Funktionen des verwaltungsrechtlichen Begriffs und Typen

In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, was der Begriff verwaltungsrechtliche Funktionen bedeutet, und beschreiben detailliert die Arten von verwaltungsrechtlichen Funktionen.

Der Funktionsbegriff des Verwaltungsrechts

Die Funktionen des Verwaltungsrechts bestimmen seine Bedeutung und Rolle bei der Begründung von Verwaltungsrechtsbeziehungen, spiegeln die Art und Rolle der sozialen Beziehungen der Verwaltung wider, die sich im Bereich der Organisation und Arbeitsweise der Exekutive ergeben.

Funktionsarten des Verwaltungsrechts

Die Funktionsarten des Verwaltungsrechts werden von vielen Juristen beschrieben. Unter Berücksichtigung der Struktur des allgemeinen Teils des Verwaltungsrechts unterscheiden sie sich zwei Hauptfunktionen Verwaltungsrecht: regulatorisch und schützend. Die regulatorische Funktion besteht wiederum aus fünf Unterarten. Wir listen also die Arten und Unterarten der Funktionen des Verwaltungsrechts auf:

  • Regulierung die Funktion drückt sich in der Auswirkung auf die sozialen Beziehungen durch die Begründung von Rechten, Pflichten, Verboten, Beschränkungen, Befugnissen, Zuständigkeiten der Subjekte des Verwaltungsrechts aus. Rechtsnormen legen beispielsweise den Begriff und die Art der Beamtenstellen, die Rechte und Grundpflichten der Beamten, das Dienstverfahren, das Bescheinigungsverfahren und die Notwendigkeit des Abschlusses eines Dienstvertrages fest. Unterarten der Regulationsfunktion:
    • 1) Organisatorisch Die Art dieser Funktion des Verwaltungsrechts sichert das angemessene Niveau und die Grenzen der normativen gesetzlichen Regelung der Organisation und Arbeitsweise sowohl der Exekutive als auch aller Arten, Formen und Methoden der öffentlichen Verwaltung.
    • 2) Exekutivansicht diese Funktion trägt zur Umsetzung der Subjekte der verwaltungsrechtlichen Beziehungen ihres Rechtsstatus bei. Das Verwaltungsrecht in diesem Sinne gewährleistet die Umsetzung der russischen Verwaltungsgesetzgebung, die die Beziehungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung, Organisation und Arbeitsweise der Exekutive regelt.
    • 3) Berechtigungstyp Diese Funktion des Verwaltungsrechts verwirklicht sich in der Errichtung verwaltungsrechtlicher Konzessionsregime, d. h. in der Festlegung der in vielen Institutionen des Verwaltungsrechts angewandten Systematik des Konzessionsverfahrens. In diesem Fall ermöglicht die verwaltungsrechtliche Regelung die Ausübung einer solchen Funktion der öffentlichen Verwaltung wie die Genehmigung jeglicher Tätigkeit, die Bestimmung der entsprechenden Rechtsstellung der Teilnehmer an verwaltungsrechtlichen Beziehungen im angemessenen Umfang.
    • 4) Regelsetzungsansicht diese Funktion des Verwaltungsrechts ist willkürlich von der Funktion der Rechtsetzung, die von staatlichen Exekutivbehörden wahrgenommen wird. Gleichzeitig wird das Verfahren zum Erlass von Rechtsakten mit Verordnungscharakter durch Bundesorgane der Exekutive durch die einschlägigen Rechtsakte mit Verordnungscharakter geregelt. Verwaltungsvorschriften beruhen auf dem Gesetz, sind also rechtmäßig, d. h. mit dem Legalitätsprinzip vereinbar.
    • 5) Aufsichtsansicht Diese Funktion des Verwaltungsrechts manifestiert sich in der Notwendigkeit, die Kontroll- und Aufsichtsfunktion im festgelegten Tätigkeitsbereich durch speziell geschaffene föderale Exekutivorgane, ihre territorialen Organe in den Teilstaaten der Russischen Föderation sowie durch die zuständigen regionalen zu erfüllen staatliche Exekutivorgane.
  • Schützend Die Funktion manifestiert sich in der Auswirkung des Verwaltungsrechts auf die Themen der Öffentlichkeitsarbeit und veranlasst sie, die vom Staat festgelegten Verwaltungs- und Rechtsnormen einzuhalten. Bei der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Schutzfunktion kann der Verwaltungszwang ebenso eingesetzt werden wie gesetzliche Haftungsmaßnahmen und restaurative Sanktionen. Die Schutzfunktion des Verwaltungsrechts wird durch entsprechende Tätigkeiten staatlicher Stellen, staatlicher und kommunaler Bediensteter und anderer Subjekte des Verwaltungsrechts verwirklicht. Ein Beamter hat beispielsweise das Recht, sich an die zuständigen staatlichen Stellen oder an das Gericht zu wenden, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst beizulegen, einschließlich in Fragen der Bescheinigung, der disziplinarischen Haftung eines Arbeitnehmers, der Nichteinhaltung gesetzlicher und sozialer Garantien Schutz eines Beamten, Entlassung aus dem Dienst.

Grundsätze des Verwaltungsrechts

In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen, was der Begriff verwaltungsrechtliche Grundsätze bedeutet und führen die wesentlichen Grundsätze im Detail auf.

Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören:

  1. Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Gemäß Art. 1.4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation sind Personen, die Ordnungswidrigkeiten begangen haben, vor dem Gesetz gleich. Personen unterliegen der Verwaltungshaftung unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Vermögens- und Amtsstellung, Wohnort, Religionseinstellung, Weltanschauung, Mitgliedschaft in öffentlichen Vereinigungen sowie sonstigen Umständen. Juristische Personen haften unabhängig von Ort, Organisations- und Rechtsform, Unterordnung sowie sonstigen Umständen verwaltungsrechtlich. Besondere Bedingungen für die Anwendung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Verfahrens im Falle einer Ordnungswidrigkeit und zur Übernahme der Verwaltungsverantwortung von Beamten, die bestimmte staatliche Funktionen ausüben (Abgeordnete, Richter, Staatsanwälte und andere Personen), werden durch die Verfassung der Russischen Föderation und föderale Gesetze festgelegt .
  2. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung ist verankert Kunst. 1.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, wonach eine Person nur für solche Ordnungswidrigkeiten haftbar gemacht werden kann, an denen ihre Schuld feststeht. Eine Person, gegen die ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit geführt wird, gilt als unschuldig, bis ihre Schuld in der im Verwaltungsgesetzbuch vorgeschriebenen Weise nachgewiesen und durch eine gültige Entscheidung des Richters, Organs oder Beamten festgestellt wurde, der den Fall behandelt hat . Eine Person, die der Verwaltungsverantwortung zugeführt wird, muss ihre Unschuld nicht beweisen. Unbestreitbare Zweifel an der Schuld einer zur Verwaltungsverantwortung gebrachten Person sind zugunsten dieser Person auszulegen.
  3. Prioritätsprinzip Interessen des Einzelnen im Leben der Gesellschaft. heißt es: „Der Mensch, seine Rechte und Freiheiten sind das höchste Gut. Die Anerkennung, Achtung und der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers ist Aufgabe des Staates. Der Staat garantiert, auch bei der Ausübung der Exekutivgewalt, die Rechte und Freiheiten der Bürger und gewährleistet deren Schutz.
  4. Rechtsstaatsprinzip bei der Anwendung von Maßnahmen des Verwaltungszwangs im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit festgestellt, dass eine in die Verwaltungsverantwortung überführte Person nicht anders als der Begründung und der Art nach mit Verwaltungsstrafen und verfahrenssichernden Maßnahmen einer Ordnungswidrigkeit belegt werden kann gesetzlich festgelegt. Die Beantragung von Ordnungsstrafen und verfahrenssichernden Maßnahmen in einem Fall einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit durch eine befugte Stelle oder einen Bediensteten erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes in der Zuständigkeit der befugten Stelle oder des Bediensteten. Bei der Anwendung von Verwaltungszwangsmaßnahmen sind Entscheidungen und Handlungen (Untätigkeit), die die Menschenwürde herabsetzen, nicht zulässig.
  5. Das Prinzip der Gewaltenteilung- eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren des Rechtsstaats. Jeder Machtzweig (Exekutive, Legislative und Judikative) muss unabhängig sein, was die Verhinderung der Ersetzung eines Machtzweiges durch einen anderen impliziert, das Eindringen beispielsweise der Legislative in die Sphäre der Exekutive ausschließt und impliziert das geschäftliche Zusammenspiel aller Branchen. Nur in diesem Fall ist die öffentliche Verwaltung wirksam und die Interessen des Einzelnen werden gewährleistet und geschützt. Bei Beachtung dieses Grundsatzes ist eine ordnungsgemäße Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Normen möglich.
  6. Das Legalitätsprinzip beinhaltet die Anwendung von Verwaltungs- und Rechtsnormen in strikter Übereinstimmung mit der Verfassung, den Gesetzen der Russischen Föderation und anderen Vorschriften.
  7. Das Prinzip der Öffentlichkeit bedeutet, dass Verwaltungsakte in der Regel frühestens mit ihrer amtlichen Veröffentlichung in Kraft treten. Verwaltungs- und Rechtsakte, Tätigkeiten der Exekutive, Ergebnisse von Verwaltungs- und Rechtsverordnungen etc. sollte gemeinfrei sein. Darüber hinaus sollte beim Erlass und der Umsetzung verwaltungsrechtlicher Normen die Meinung von Bürgern, öffentlichen Verbänden etc. berücksichtigt werden.
  8. Das Verantwortungsprinzip. Die etablierten Rechtsnormen müssen respektiert werden, andernfalls haften die Übertreter. Gleichzeitig muss die Verwaltungshaftung gemäß dem Verfahren und der Höhe verhängt werden, die durch das Verwaltungsgesetzbuch und die dafür zuständigen staatlichen Stellen festgelegt sind.

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Informationsquellen

PravoDeystvie LLC dankt den folgenden Quellen herzlich für die Bereitstellung von Informationen zum Verwaltungsrecht: ru.wikipedia.org; Seiten www.grandars.ru:, Nr. 3; be5.biz.

Die meisten Wissenschaftler des 21. Jahrhunderts forschen an einem Menschen aus der Sicht seiner Außenwelt. Solche Aktionen helfen, die effektivsten Wege aufzuzeigen.Es sollte beachtet werden, dass der Suchprozess lange vor dem Erscheinen der bestehenden Zivilisation begann. Eine interessante Tatsache ist, dass die Menschen bereits in den Tagen des antiken Roms wussten, dass die erfolgreichste "Erfindung" zur Regulierung sozialer Beziehungen das Gesetz ist. Seitdem hat dieses Konzept nicht an Kraft verloren.

Heute wird in der Russischen Föderation fast das gesamte Leben der Bürger durch die Rechtsnormen verschiedener Zweige der Rechtswissenschaft geregelt. Dies erlaubt zunächst einmal dem Staat, weitreichende Kontrolle auszuüben und seinen Willen zu diktieren. Eine Vielzahl von Fragen wirft jedoch der Managementprozess selbst auf, der von der bereits im Artikel erwähnten Staatsgewalt durchgeführt wird. Der Begriff "Management" selbst hat mehrere ziemlich interessante Bedeutungen. Der Staat hat seine eigenen Besonderheiten - sowohl rechtlich als auch praktisch. In dem Artikel betrachten wir den Managementbegriff und die Managementarten durch das Prisma des jeweiligen Rechtszweigs – des Verwaltungsrechts.

Die Vielseitigkeit des Begriffs

Bevor man sich mit dem Managementbegriff und den Managementarten im Verwaltungsrecht befasst, ist es notwendig, die Vielseitigkeit dieses Begriffs im Allgemeinen zu beachten. Es sollte beachtet werden, dass es in mehreren Bereichen der menschlichen Tätigkeit gleichzeitig verwendet wird. Darauf aufbauend kann die Charakterisierung des Begriffs auf ganz unterschiedliche Weise erfolgen.

In der Philosophie wird Management als eine bestimmte Aktivität eines beliebigen Subjekts verstanden, die darauf abzielt, ein Ziel oder eine Reihe von Zielen zu erreichen. Während einer solchen Aktivität ändert sich ein Objekt. Der philosophische Begriff gab den Anstoß zur Schaffung eines „klassischen“ Universalbegriffs. Daher sind Management, Essenz, Konzepte, deren Arten im Artikel vorgestellt werden, ein spezifischer Prozess der Kontrolle, Organisation, Planung und Motivation, der zur Erreichung der Ziele erforderlich ist. Die Besonderheiten dieser Kategorie lassen sich im militärischen und administrativen Umfeld perfekt nachvollziehen.

Die Besonderheiten des Militärmanagements

Wir haben bereits an früherer Stelle darauf hingewiesen, dass das Konzept von Befehl und Kontrolle im militärischen Umfeld seine eigenen Besonderheiten hat. Das gilt auch für das Verwaltungsrecht. Die Merkmale dieser Branche werden später in diesem Artikel vorgestellt. In Bezug auf militärische Angelegenheiten sind Management, Konzept und Zeichen, deren Arten unten dargestellt werden, eine Reihe von Maßnahmen, deren Zweck es ist, die Aktionen einzelner Militärformationen zu koordinieren. Gleichzeitig müssen die Führungssubjekte in diesen Formationen einen angemessenen Organisationsgrad aufrechterhalten, der den Grundanforderungen der Landesverteidigungsfähigkeit gerecht wird.

Es gibt verschiedene Arten von Befehlen und Kontrollen in militärischen Angelegenheiten, nämlich:

  • Das Management aller Truppen ist der Prozess der Koordinierung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Kampfbereitschaft auf allen Ebenen der Streitkräfte des Staates.
  • Mit der Flugsicherung können Sie die Aktivitäten der Militärluftfahrt koordinieren.
  • Das Formationsmanagement findet zum größten Teil während eines direkten militärischen Konflikts statt, wenn einzelne strukturierte Kampfeinheiten aus verschiedenen Zweigen der Streitkräfte gebildet werden.

Unter Berücksichtigung der obigen Spezifizierung können wir also schlussfolgern, dass die militärische Führung und Kontrolle eine Reihe charakteristischer Merkmale aufweist.

Was ist Verwaltungsrecht?

Versuchen wir nun, die Besonderheiten zu verstehen, schließlich werden wir das Konzept des Managements und die Arten des Managements durch das Prisma dieser Branche betrachten. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Branche in den Weiten der Russischen Föderation relativ jung ist. Es wurde in der UdSSR und teilweise im Russischen Reich gegründet - dem Vorläufer des modernen Russland. Zunächst war es ein rein polizeilicher Zweig der staatlichen Rechtsordnung. Näher am 21. Jahrhundert haben Wissenschaftler jedoch festgestellt, dass der Managementprozess, wie andere Mechanismen im Land, bestimmten rechtlichen Mustern unterliegt. Bei der Analyse der Besonderheiten des Verwaltungsprozesses wurde deutlich, dass es sich um einen Gegenstand des Verwaltungsrechts handelt, da es öffentliche Merkmale enthält. Damit hat sich die Rechtsbranche stark verändert.

Heute kommt das Verwaltungsrecht aus dem Management, da es als Hauptregulierungsgegenstand der Branche gilt. Daraus folgt, dass die Inhalte, Merkmale und Arten des Managements identifiziert, untersucht und im Rahmen der Verwaltungswissenschaft betrachtet werden können.

Management im Verwaltungsrecht

Das allgemeine Konzept und die Arten der Verwaltung im Verwaltungsrecht werden von Wissenschaftlern überall untersucht, da dies im modernen Russland die höchste Priorität hat. In diesem Rechtszweig und dieser Teilzeitwissenschaft werden die umstrittensten Momente der Koordinierung des öffentlichen Lebens durch die Staatsgewalt untersucht. Mit anderen Worten, die Fragen der Interaktion zwischen staatlichen Stellen aller Ebenen und Bürgern, sowohl insgesamt als auch getrennt, werden betrachtet.

Unter Berücksichtigung aller oben genannten Merkmale können wir den Schluss ziehen, dass Management (ein Konzept, Zeichen, deren Arten weiter unten vorgestellt werden) im Verwaltungsrecht Maßnahmen sind, die administrativer Natur sind. Sie zielen darauf ab, das Funktionieren ziemlich komplexer Systeme zu organisieren, um die Sicherheit und Qualität ihrer Aktivitäten zu gewährleisten. Je nach Ausstattung der Systeme werden verschiedene Arten und Arten der Verwaltung im Verwaltungsrecht unterschieden.

Zu beachten ist, dass die Verwaltung des Verwaltungszweiges eine eigene Struktur hat. Dies ermöglicht eine effektivere und effizientere Umsetzung dieser Kategorie in die reale Regulierung sozialer Beziehungen.

Administrative Verwaltungsstruktur

Das Managementkonzept und seine Typen stehen in direktem Zusammenhang mit der Struktur dieser spezifischen Kategorie. Wir haben bereits an früherer Stelle darauf hingewiesen, dass es gerade aufgrund der Strukturierung des Managements ein hohes Maß an Effizienz bei der Regulierung sozialer Beziehungen gibt. In der Regel gibt es drei Hauptstrukturelemente: Objekt, Subjekt und Inhalt. Das Thema Management ist immer der Mensch. Einige Gelehrte zählen öffentliche Behörden zu den Fächern, was grundsätzlich falsch ist. Denn auch staatliche Behörden bestehen eigentlich aus Menschen. Es ist zu beachten, dass die Themen in zwei große Gruppen unterteilt sind: Einzelpersonen (einzelne Bürger der Russischen Föderation) und Kollegiaten (gesellschaftliche Gruppen). Gegenstand des Managements sind neben sozialen Beziehungen beispielsweise Systeme, Formationen von Menschen, alle Arten von Phänomenen (wirtschaftlich, rechtlich usw.).

Das interessanteste und wichtigste Element ist der Inhalt des Managements. Sie kennzeichnet das eigentlich bei der Durchführung geregelte Bündel von Rechtsverhältnissen und enthält darüber hinaus konkrete Möglichkeiten der Beeinflussung dieser Rechtsverhältnisse, da sie mit bestimmten Mitteln und Methoden durchgeführt werden. Tatsächlich ist das Inhaltselement der vorgestellten Verwaltungs- und Rechtskategorie die eigentliche „Wurzel“ des staatlichen Verwaltungsprozesses. Darauf aufbauend werden verschiedene Arten der im Artikel betrachteten Institution unterschieden.

Die wichtigsten Managementarten im Verwaltungsrecht

Es sei darauf hingewiesen, dass die Unterscheidung zwischen Arten und Merkmalen der Verwaltung nur durch die Analyse einzelner Arten dieser Kategorie des Verwaltungsrechts erfolgt. Zu diesem Thema wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Hypothesen von Industrietheoretikern aufgestellt. Das Hauptproblem bestand darin, dass sich die Wissenschaftler nicht auf die Typologie der Governance im Verwaltungsrecht einigen konnten. Die Tatsache, dass Management, dessen Wesen, Konzept und Typen im Artikel vorgestellt werden, tatsächlich ein komplexes Gebilde war, wirkte sich aus. Trotzdem wurde eine Typologie geschaffen, die aus vier Elementen besteht und bis heute besteht. Es bietet folgende Managementarten im Verwaltungsrecht an:

  • Die technische Art des Managements, dh die Koordination der Aktivitäten von Objekten auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Physik, Mathematik usw.
  • Die biologische Bewirtschaftung hat Möglichkeiten zur Beeinflussung bestimmter Objekte unter Berücksichtigung der Naturgesetze aufgenommen.
  • Der soziale Typ ist einer der komplexesten. Seine Merkmale manifestieren sich in der Struktur und den Methoden der Regulierung, auf die später eingegangen wird.
  • Die Schlüsselart im Verwaltungsrecht ist die öffentliche Verwaltung. Die Analyse berührt Themen wie das Wesen des Staates, das Zusammenwirken von Staat und Gesellschaft, Regierung und einzelnen Bürgern.

Die vorgestellte Typologie ist somit der „Standard“ des innerstaatlichen Verwaltungsrechts. Das Studium seiner Elemente ermöglicht es uns, das Konzept und die Arten der Verwaltungsformen, die Hauptmerkmale nicht nur der Institution der Verwaltungstätigkeit, sondern auch des gesamten Zweigs der gesetzlichen Regulierung zu sehen.

Managementarten im Verwaltungsrecht

Konzept und Managementmethoden sind untrennbar miteinander verbundene Begriffe, die sich eigentlich ergänzen. Aber ihr Wesen wird am deutlichsten durch bestimmte Arten der im Artikel vorgestellten Kategorie verfolgt. Es sollte beachtet werden, dass viele Menschen die Konzepte von "Typen" und "Arten" ziemlich oft verwechseln. In diesem Fall muss daran erinnert werden, dass eine bestimmte Reihe von Methoden und Möglichkeiten zur Beeinflussung bestimmter sozialer Beziehungen als Spezies bezeichnet wird. Und der Typ wiederum ist nur ein separater Zielbereich im Fokus. Das Konzept des Managements und seiner Typen sind, wie bereits erwähnt, komplementär. Anhand der Begriffsdefinition lassen sich somit verschiedene Methodenkomplexe im Verwaltungsrecht unterscheiden.

Bis heute haben Theoretiker des Verwaltungsrechts drei Haupttypen identifiziert, nämlich:

  • öffentliche Verwaltung;
  • Kollektiv;
  • Familie.

Nach unserem Verständnis ermöglichen uns das oben dargestellte allgemeine Konzept und die Arten der Verwaltung, das Wesen dieser spezifischen Rechtsinstitution aufzuzeigen. Sie müssen daher getrennt voneinander betrachtet werden. Anzumerken ist, dass wir die Verwaltung als Institution des Verwaltungsrechts bezeichnen, da die im Beitrag vorgestellte Kategorie nicht nur ein bestimmtes Set von Methoden und Methoden, sondern auch homogene Rechtsnormen der Regulierung vereint.

Öffentliche Verwaltung: Konzept und Methoden

Der Begriff des Managements, seine Merkmale und Typen im Prisma des Verwaltungsrechts hängen direkt vom Staat ab. Tatsächlich ist in dieser Branche die Verwaltungsinstitution der Ausgangspunkt der höchsten Behörden des Landes. Die öffentliche Verwaltung wiederum hat die wichtigsten Methoden und Grundsätze der Tätigkeit staatlicher Stellen übernommen. Was stellt es dar? Die öffentliche Verwaltung ist somit eine Art von Tätigkeit staatlicher Organe sowie ihrer Beamten, die auf die Umsetzung eines bestimmten politischen Kurses abzielt. Performer dieses Typs interessieren sich nicht für die Quellen des bestehenden Kurses, da sie dessen Bestimmungen nur in die Form der realen Umsetzung bringen.

Die Hauptmethode bei der Umsetzung der öffentlichen Verwaltung ist in der Regel zwingend erforderlich. Dies ist angesichts der Tatsache, dass es ein Befehlsrecht gibt, das dem Staat in der Person seiner Hauptorgane verliehen wird, nicht verwunderlich. Einige Wissenschaftler schreiben die Umsetzung der staatlichen Verwaltung häufig nur den Exekutivbehörden der Russischen Föderation zu. Diese Theorie ist größtenteils falsch. Denn auch Justiz und Gesetzgeber machen sich im Prozess der Regulierung der Gesellschaft ihre eigenen Notizen. In einigen Fällen ist die Legislative wichtiger als andere Zweige, da die Legislative in der Russischen Föderation die höchste Priorität hat.

Grundsätze der öffentlichen Verwaltung

  • Gesetzlich. Dieser Aspekt verbindet die Begriffe Recht und Ordnung und Legalität sowie den Vorrang von Menschen- und Bürgerrechten und -freiheiten. Darüber hinaus festigt der rechtliche Ansatz das Prinzip der beherrschenden Stellung der Verfassung in der Hierarchie der Rechtsakte und der gesamten Rechtsordnung.
  • Politische Prinzipien sind größtenteils Ideen zur Verkörperung politischer Doktrin. Heute gibt es in Russland einen zunehmenden Trend dazu, dass die Staatsmacht für die maximale Verkörperung der Idee der Demokratie existiert. Der politische Ansatz ist eigentlich ein Protest gegen jede Art von Diskriminierung, Verletzung der Meinungsfreiheit usw.
  • Der Managementansatz stärkt die Grundsätze der Effizienz, Sparsamkeit und Effektivität der öffentlichen Verwaltung.
  • Die letzte Gruppe ist die „Pesik-Prinzipgruppe“, die im 20. Jahrhundert von dem polnischen Wissenschaftler Przech Pesik entwickelt wurde. Die Besonderheit der Gruppe besteht darin, dass sie mehrere relativ homogene Prinzipien der öffentlichen Verwaltung vereint. Damit wird eine einzige Bestimmung geschaffen, dass die Staatsgewalt für das Volk „bequem“ sein soll. Sie darf die Rechte der Bürger dieses oder jenes Staates nicht verletzen, sondern muss sie im Gegenteil unterstützen und sichern. Die Wirksamkeit der Macht sollte sich zuallererst in der Gesundheit der Nation und im außenpolitischen Wohlergehen manifestieren.

Wir haben bereits an früherer Stelle darauf hingewiesen, dass die Inhalte, Merkmale und Arten des zustandsorientierten Managements weitgehend von den oben dargestellten Prinzipien abhängen. Tatsächlich ist es diesen Prinzipien in der Russischen Föderation zu verdanken, dass die Aktivitäten der Behörden bei der Regulierung der Öffentlichkeitsarbeit ein Höchstmaß an Effizienz aufweisen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Konzepte, Arten und Funktionen des Managements im Verwaltungsrecht weitgehend auf den ursprünglichen Bestimmungen der Branche und der Institution „aufgebaut“ sind.

Sozialmanagement im Verwaltungsrecht

Ein besonderer Typ im Verwaltungsbereich ist das Sozialmanagement. Es hat die folgenden Funktionen:

  • Gegenstand der Beeinflussung ist immer der Mensch, also die Gesellschaft.
  • Alle im Prozess des Sozialmanagements entstehenden Beziehungen sind dispositiver, rechtlicher Natur.
  • Diese Art der Verwaltung basiert auf der Priorität des Willens der Person und nicht auf dem Befehl des Staates.
  • Die Themen sind in der Regel meist Menschen und ihre gebildeten Gruppen. Was die Behörden betrifft, so handelt es sich um ein besonderes Thema in der Struktur des Sozialmanagements.

Aus den vorgestellten Merkmalen lässt sich also schließen, dass im Gegensatz zum Staat die Sozialverwaltung im Umfeld der Interaktion zwischen den Bürgern entsteht. Gleichzeitig spielen die Behörden in einigen Fällen nur eine „unterstützende“ Rolle.

Fazit

Daher wurden das Konzept des Managements und seine Typen in diesem Artikel kurz vorgestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Frage der Rolle von Bürgern und Behörden bei der Organisation von Verwaltungen jeglicher Art ein vorrangiges Studiengebiet sowohl im Rahmen der vorgestellten Institution als auch des Verwaltungsrechts insgesamt ist. Darüber hinaus ist das Studium der Rechtsbeziehungen der Führungskräfte für die Organisation der effektiven Arbeit der Regierungsbehörden erforderlich, dies ist jedoch nicht mehr Gegenstand dieses Artikels.

Um das eigentliche System dieser Organe zu organisieren und die rechtlichen Regelungen ihrer Arbeit zu gewährleisten, d.h. um positive Managementaktivitäten zur Lösung staatlicher Probleme und zur Umsetzung von Regulierungsgesetzen durchzuführen (Maßnahmen zu ergreifen, um die Aktivitäten der Exekutivorgane der Staatsmacht selbst zu organisieren , Verbesserung der Institution des öffentlichen Dienstes, Entwicklung und Verabschiedung normativer Rechtsakte);

  • externe öffentliche Verwaltung wird von Exekutivbehörden durchgeführt, um "externe" (einschließlich manchmal Zwangs-) Befugnisse durchzusetzen, d. h. Befugnisse, die sich an Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen) richten, die nicht Teil der staatlichen Verwaltungsstruktur sind (z Durchführung von Aktivitäten zur Registrierung und Lizenzierung);
  • innerorganisatorische öffentliche Verwaltung - die Wahrnehmung von Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen durch gesetzgebende (repräsentative) Behörden, Gerichte, die Staatsanwaltschaft und andere staatliche Organe, die traditionell nicht mit den Exekutivorganen der Staatsgewalt verbunden sind.
  • Die öffentliche Verwaltung wird durch das öffentliche (Verwaltungs-)Recht geregelt, während bestimmte Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung dem Privatrecht (Zivilrecht) unterliegen. Zu unterscheiden ist daher zwischen hoheitlicher Staatsverwaltung und privatrechtlicher Verwaltung. Diese Arten der Geschäftsführung sind durch unterschiedliche Rechtsformen gekennzeichnet. Wird die öffentliche Verwaltung in Form des öffentlichen Rechts ausgeübt, so handelt es sich um hoheitliche (öffentliche) Verwaltung, die vom Staat selbst (seinen Organen, Beamten) oder in seinem Auftrag durchgeführt wird; ist die geschäftsführungstätigkeit privatrechtlich begründet, so handelt es sich hier um eine privatrechtliche geschäftsführung.

    Hoheitsverwaltung ist eine „Zwangsverwaltung“ (Strafverfolgung, Angriff, „Angriff“, Einschränkung der Rechte von Rechtssubjekten, Zwang), d. h. die Anwendung von Maßnahmen des Verwaltungszwangs. In diesem Fall wenden Kontroll- und Aufsichtsorgane und Beamte Maßnahmen einstweiliger, präventiver, präventiver, strafender und restaurativer Natur an. Hier ist es möglich, die Ausübung der Rechte und Freiheiten der Bürger, das Verfügungsrecht über Vermögensgegenstände natürlicher und juristischer Personen vorübergehend einzuschränken. Zwangskontrollen werden hauptsächlich von der Polizei und anderen Ordnungsbehörden durchgeführt, zu deren Aufgaben die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, die Verhinderung von Straftaten und der Schutz der Gesellschaft vor Gefahren gehören. Das Hauptprinzip des „Zwangsmanagements“ ist die Legalität.

    In der inländischen Verwaltungs- und Rechtsliteratur der letzten Jahrzehnte werden die Probleme der „privatrechtlichen“ Verwaltung nicht berührt. Diese Art der Verwaltung erfolgt in Fällen, in denen der Staat selbst nicht als hoheitlicher Beteiligter im Rechtsverkehr auftritt. Sie setzt daher die Gleichberechtigung des Staates als Teilnehmer an privatrechtlichen Beziehungen voraus, dh er nimmt am allgemeinen wettbewerbsorientierten Wirtschaftsleben teil, erhält finanzielle Einkünfte, vermehrt sein Vermögen oder verkauft es unter Vornahme entsprechender Handlungen. Tätigkeiten in privatrechtlichen Formen zielen darauf ab, staatsverwaltungstechnische Ziele zu erreichen und staatsrechtliche Probleme durch die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu lösen.

    Der private Bereich der öffentlichen Verwaltung deckt den materiellen (wirtschaftlichen) Bedarf der Verwaltung ab, also wenn der Staat als privater Unternehmer auftritt und diverse Verträge abschließt. Hierzu zählen beispielsweise Kaufverträge, die die Bewirtschaftung von für die Verwaltungstätigkeit notwendigen Materialien sicherstellen sollen (Bildung und Bereitstellung von Führungspersonal, Kauf von Materialien, Betriebsmitteln, Schreibwaren, Grundstücken für den Bau eines Bürogebäudes), Werkvertragsvereinbarungen mit Straßenbauunternehmen, Leasing- und Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge mit Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst. An diesen Vereinbarungen nimmt der Staat nicht nur als Kunde und Konsument teil, sondern auch als gleichberechtigte Einheit, die als unabhängiger Unternehmer wirtschaftlichen (finanziellen) Gewinn erzielen möchte.

    Bewirtschaftung, in deren Zuge privatrechtliche Mittel und Mechanismen zum Einsatz kommen, kann auch als wirtschaftliche Tätigkeit öffentlicher Gewalten zur Sicherung des „normalen“ Daseins der Gesellschaft erfolgen (z.B. staatliche Bereitstellung von Strom, Gas, Wasser, Wärme ; Organisation durch Städte, Gemeinden und andere administrativ-territoriale Einheiten für Müllabfuhr, Abwasserbehandlung, Schadstoffbeseitigung usw.). Ein solches Management, das als kreativ, „positiv“ bezeichnet werden kann, ist ein notwendiges Merkmal eines modernen Wohlfahrtsstaates. „Positives“ Management ist die Sorge des Staates um das normale Dasein der Menschen; dies ist das Bildungsmanagement, der soziale Bau (Bau von Wohnungen zu günstigen Bedingungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen) und das Management im Bereich des Gesundheitswesens, der Wirtschaft, des Verkehrs, der Elektrizität, der Wasserversorgung usw. Diese Form der Verwaltungsorganisation ist in vielen Ländern üblich und nur in bestimmten Fällen erlaubt. Wo es keine klare gesetzliche Regelung durch den Staat gibt, kann positives Management von privaten Unternehmen durchgeführt werden.

    Das Management ist aus organisatorischer Sicht grundsätzlich in allen Bereichen gleich, jedoch ist zwischen allgemeinem Management und speziellem (Sonder-)Management zu unterscheiden. General Management ist für jede Art von Managementtätigkeit bestimmt und wird unabhängig von Branchen und Bereichen der Managementtätigkeit durch die gleichen Mechanismen, Formen und Methoden umgesetzt. Die Sonderverwaltung erstreckt sich auf bestimmte Bereiche und Bereiche - Finanzen, Bauwesen, Landwirtschaft, Bergbau, Innen- und Außenangelegenheiten usw.

    Vorwort

    Aktienvorlesungen können von Studierenden juristischer Fachrichtungen beim Studium der Fachrichtung „ Verwaltungsrecht ».

    Der Zweck des Studiums der Disziplin "Verwaltungsrecht" ist die Bildung und Entwicklung der Berufskultur der Studenten, die Verbesserung der kreativen Qualitäten des zukünftigen Anwalts und der Erwerb praktischer Fähigkeiten, die für ihre berufliche Tätigkeit erforderlich sind.

    Beim Studium der Disziplin werden folgende Aufgaben gelöst:

    Gewährleistung der Assimilation von Konzepten, Kategorien und Institutionen der öffentlichen Verwaltung durch Studenten;

    Bildung von Schülervorstellungen über administrative und rechtliche Normen und Beziehungen; Fächer des Verwaltungsrechts; Verwaltungszwang und Verwaltungsverantwortung; die Grundlagen der verwaltungsrechtlichen Organisation der Wirtschaftsführung, soziokulturelle und verwaltungspolitische Sphären;

    Entwicklung der Fähigkeiten der Studierenden zur Anwendung normativer Rechtsakte, die Beziehungen regeln, die Gegenstand des Verwaltungsrechts sind.

    Das Studium des Faches beinhaltet eine sinnvolle Verknüpfung von Vorlesungen und Seminaren sowie die eigenständige Bearbeitung von Lehrmaterialien durch die Studierenden.

    Diese Vorlesungen werden unter Berücksichtigung von Änderungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Rechtsprechung verfasst und zur Vorbereitung und Durchführung von praktischen Lehrveranstaltungen, zur Durchführung von Selbst- und Kontrollarbeiten sowie zur Vorbereitung auf die Prüfung im Kurs empfohlen.

    Management, öffentliche Verwaltung, Exekutive

    Fragen zum Thema:

    1. Konzept, Inhalt und Arten der Verwaltung. Sozialmanagement.

    2. Konzept, Merkmale und Arten der öffentlichen Verwaltung. Korrelation zwischen den Begriffen der Exekutive und der öffentlichen Verwaltung.

    3. Merkmale der Exekutive. Exekutiv- und Verwaltungstätigkeiten.

    Das Konzept, Inhalte und Arten des Managements. Sozialmanagement.

    Geschäftsführung ist zielgerichteter und ständiger Prozess der Einflussnahme des Führungssubjekts auf das Führungsobjekt. Als Objekt der Kontrolle fungieren verschiedene Phänomene und Prozesse: eine Person, ein Team, eine soziale Gemeinschaft, Mechanismen, technologische Prozesse, Apparate. Management als Prozess der Einflussnahme des Subjekts auf das Managementobjekt ist ohne ein Managementsystem nicht denkbar, das in der Regel als ein Mechanismus verstanden wird, der den Managementprozess bereitstellt, d. h. eine Reihe von miteinander verbundenen Elementen, die in einem funktionieren koordiniert und zielgerichtet. Die am Managementprozess beteiligten Elemente werden über Informationsverknüpfungen, genauer gesagt nach dem Feedback-Prinzip, zu einem System zusammengeführt.

    „Managen“ bedeutet „leiten, führen“(sich um etwas kümmern, etwas für etwas tun, ausführen und verfügen). In den 60er Jahren. 20. Jahrhundert eine neue wissenschaftliche Richtung wurde gebildet - Kybernetik, dessen Thema die Managementprozesse in verschiedenen Bereichen waren. Mit dem mathematischen Apparat, der mathematischen Logik und der Funktionentheorie gelang es, die wichtigsten Errungenschaften der Regelungstheorie, der Informatik und vieler anderer wissenschaftlicher Erkenntnisbereiche zu vereinen. Diese Wissenschaft befasst sich mit den Themen Management, Kommunikation, Steuerung, Regulierung, Empfang, Speicherung und Verarbeitung von Informationen in beliebigen komplexen dynamischen Systemen. Gleichzeitig wird Management auf einer hohen Abstraktionsebene betrachtet und besonderes Augenmerk auf Managementverfahren, ihre Prinzipien, Muster und Beziehungen zahlreicher Elemente gelegt, die ein einheitliches System bilden.


    Das Konzept des "Systems", das das Wesen des Managements offenbart, ist durch das Vorhandensein der folgenden Merkmale gekennzeichnet: Aufgaben und Ziele; Themen und Gegenstände des Managements; Funktionen; organisatorische Struktur; Einheit, Unabhängigkeit und gegenseitige Abhängigkeit der Elemente des Systems; bestimmte Formen und Methoden der Tätigkeit.

    Regiert durch im allgemeinsten Sinne kann man die zielgerichtete Beeinflussung des Managementgegenstandes auf die Managementgegenstände verstehen, um ein effizient funktionierendes System auf Basis von Informationsverknüpfungen und -beziehungen zu schaffen. Eine sehr genaue Definition von Management wurde von G.V. geschaffenen Körperschaften und Strukturen (Staatsorgane, politische Parteien, öffentliche Vereinigungen, Unternehmen, Vereine, Gewerkschaften usw.) gegeben.

    Es sollte notiert werden dass das Wesen des Managements seit vielen Jahrzehnten unverändert geblieben ist.

    Der Klassiker des Managements A. Fayol definiert den Begriff „Management“ und benennt die folgenden sechs Funktionen (Operationen):

    1) technisch (Herstellung, Aufbereitung und Verarbeitung);

    2) Handel (Kauf, Verkauf und Tausch);

    3) finanziell (Geldbeschaffung und Verwaltung);

    4) Versicherung (Versicherung und Schutz von Eigentum und Personen);

    5) Rechnungswesen (Buchführung, Kalkulation, Rechnungswesen, Statistik usw.);

    6) administrativ (Vorausschau, Organisation, Führung, Koordination und Kontrolle).

    Der Wissenschaftler enthüllt die Bedeutung des Verwaltungsvorgangs und erklärt:

    - „Verwalten bedeutet vorauszusehen, zu organisieren, zu disponieren, zu koordinieren und zu kontrollieren;

    Voraussehen, das heißt, die Zukunft berücksichtigen und ein Aktionsprogramm entwickeln;

    Organisieren, d.h. einen doppelten – materiellen und sozialen – Organismus des Unternehmens aufbauen;

    entsorgen, d. h. das Personal zwingen, ordnungsgemäß zu arbeiten;

    Koordinieren, d. h. verknüpfen, vereinen, harmonisieren alle Aktionen und alle Bemühungen;

    Kontrollieren, also dafür sorgen, dass alles nach den festgelegten Regeln und erteilten Anweisungen geschieht.

    Die Literatur befasst sich mit verschiedene Arten von Systemen: technische Systeme (Energiesystem, Informations- und Computernetzwerk, technologischer Prozess usw.); sozioökonomische Systeme (Branchen, einzelne Unternehmen, Dienstleistungssektor usw.); Organisationssysteme, deren Hauptelement die Person selbst ist. In der Regel sind die meisten Mitglieder einer Gesellschaft Mitglieder einer oder mehrerer Organisationen, das heißt, Organisationsbeziehungen sind ein charakteristisches Merkmal menschlicher Existenz.

    Menschen treten in die Organisation ein, um Probleme durch Managementprozesse zu lösen. Eine Organisation ist ein bewusster Zusammenschluss von Menschen, der sich durch die Prinzipien der Systemizität, der sinnvollen Organisation, der Strukturiertheit und der Verfolgung der Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Ziele und der Lösung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben auszeichnet. Jede Organisation verfügt über die erforderlichen Managementprozesse, um ihre Ziele und Ziele zu erreichen.

    Jeder Managementprozess hat die folgenden charakteristischen Merkmale:

    1) die Notwendigkeit, ein komplettes System zu erstellen und zu betreiben;

    2) gezielte Einwirkung auf das System, deren Ergebnis die Erzielung einer Ordnung der Beziehungen und Verbindungen ist, die zur Erfüllung der gestellten Aufgaben geeignet sind;

    3) das Vorhandensein des Verwaltungssubjekts und des Verwaltungsobjekts als direkte Beteiligte an der Verwaltung;

    4) Informationen als wichtigstes Bindeglied zwischen den Beteiligten des Managements;

    5) das Vorhandensein einer Hierarchie in der Managementstruktur (Elemente, Subsysteme, Branchen, Bereiche);

    6) die Verwendung verschiedener Formen der Unterordnung des Verwaltungsobjekts zum Verwaltungsgegenstand, bei denen verschiedene Methoden, Formen, Methoden, Mittel und Techniken des Managements verwendet werden.

    Traditionell werden folgende Managementarten unterschieden:

    1) mechanisches, technisches Management (Verwaltung von Geräten, Maschinen, technologischen Prozessen);

    2) biologisches Management (Management lebenswichtiger Prozesse lebender Organismen);

    3) Sozialmanagement (Management von sozialen Prozessen, Menschen und Organisationen).

    Jede dieser Arten von Management zeichnet sich durch ihren Zweck, qualitative Originalität, Besonderheiten, Intensität der Managementfunktionen und durchgeführten Operationen aus.

    Sozialmanagement

    Unter Sozialmanagement Management im Bereich menschlicher, sozialer Aktivität wird verstanden; Management sozialer Beziehungen, Prozesse in der Gesellschaft, das Verhalten von Menschen und ihren Teams, Organisationen, in denen Menschen Arbeits- oder Dienstleistungstätigkeiten ausüben. Gemeinsame soziale Aktivitäten von Menschen werden in verschiedenen Bereichen durchgeführt, beispielsweise im Prozess der Produktion und des Konsums materieller Güter, im gesellschaftspolitischen, ideologischen, ethischen, kulturellen und familiären Bereich. Die in diesen Bereichen ablaufenden Prozesse, die sich manchmal durch ihre besondere Komplexität und Bedeutung auszeichnen, bedürfen der Führung, d. In jedem Bereich, der eine qualitative Originalität hat, sind nur spezielle Systeme der Managementorganisation akzeptabel.

    Daher ist das Führungsprinzip insbesondere für ein soziales System obligatorisch, in dem zwei Teilnehmer an der Führung unterschieden werden - ein Subjekt und ein Objekt mit direkten und rückkoppelnden Verbindungen zwischen ihnen.

    Das Wesen des Sozialmanagements zeigt sich im Prozess der Analyse seiner folgenden Merkmale:

    1) Management - der Prozess der bewusst-willkürlichen Beeinflussung eines bestimmten Managementgegenstands auf die entsprechenden Objekte;

    2) Management – ​​eine auf bestimmten Grundsätzen aufbauende Tätigkeit zur Umsetzung von Managementmaßnahmen, zur Erreichung bestimmter Managementziele und zur Lösung administrativer Aufgaben;

    3) Management ist ein funktionales gesellschaftsrechtliches Phänomen, d. h. die öffentliche Verwaltung ist durch eine Vielzahl von Verwaltungsfunktionen gekennzeichnet;

    4) Management wird von speziell ausgebildeten Managementsubjekten organisiert und durchgeführt, für die Management ein Beruf, eine berufliche Tätigkeit ist;

    5) Management ist ein Managementprozess, ein System von Verwaltungsverfahren, die einen bestimmten rechtlichen Inhalt haben;

    6) Management wird entweder durchgeführt, um allgemeine Managementaufgaben zu erfüllen , oder zur Lösung von Verwaltungsangelegenheiten in bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen oder staatlichen Lebens (Verwaltung der inneren Angelegenheiten, Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten, Schutz der öffentlichen Ordnung, Verwaltung der Finanzen, Verwaltung der Justiz, Verwaltung des Landes Baukomplex);

    7) Management kann als spezifisches geschlossenes Organisationssystem betrachtet werden, das auf bestimmten Rechtsgrundlagen aufgebaut ist; dh es ist eine separate Organisation, die spezifische Managementziele und -ziele, Organisationsstruktur, Befugnisse und Struktur hat und mit anderen Organisationen interagiert.

    Der Inhalt des Sozialmanagements ist die Straffung der sozialen Beziehungen, die Regelung der Organisation und des Funktionierens der Gesellschaftsordnung und der öffentlichen Vereinigungen, die Schaffung von Bedingungen für die harmonische Entwicklung des Einzelnen, die Achtung und der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers. In all diesen Fällen werden sozial-willkürliche Zusammenhänge, menschliches Verhalten und Handeln zum Gegenstand der Kontrolle. Eine Person ist aber auch Gegenstand sozialer Kontrolle, die von ihr gegenüber anderen Personen ausgeübt wird. Gegenstand des Sozialmanagements sind jeweils sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen: staatlich, öffentlich, international.

    Sozialmanagement umfasst das Konzept Sozialmanagementaktivitäten, der weiter gefasst ist als der Begriff „Management“. Die Managementtätigkeit setzt das Vorhandensein eines praktischen Elements bei der Umsetzung des Managements voraus, dh sie ist durch die direkte Umsetzung der Funktionen des Sozialmanagements gekennzeichnet - die Umsetzung von Normen, Regeln, Organisation, Führung, Koordination, Buchhaltung und Kontrolle.

    Schaffung organisatorische Struktur Sozialmanagement ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung, um die Ziele und Ziele des Managements zu erreichen. Die Realität des Managements wird durch Qualitäten wie Organisation, Verantwortung, Unterordnung, Stärke, Wille bereitgestellt. Zusammengenommen bilden sie eine neue Qualität - Dominanz kontrollieren, d.h. die Befähigung des Subjekts der Leitungstätigkeit mit den erforderlichen Befugnissen zur erfolgreichen Umsetzung der ihm übertragenen Leitungsfunktionen.

    Somit ist Management untrennbar mit den Begriffen „Macht“, „Staatsmacht“ verbunden. Die Führungsmacht bestimmt die Entstehung organisatorischer Bindungen, die die Unterordnung der Teilnehmer an gemeinsamen gesellschaftlichen Aktivitäten unter das Begehren des Führungssubjekts, seinen „herrschenden“ Willen, gewährleisten. Macht ist ein notwendiges Mittel zur Regulierung sozialer Prozesse; sie bildet einen einheitlichen Organisations- und Leitungswillen, der den öffentlichen Interessen gerecht wird und die Schaffung einer sozialen Ordnung, demokratischer Grundlagen des gesellschaftlichen Lebens sicherstellt.

    Die Macht des Sozialmanagements schließt ein solches soziales Phänomen wie Autorität ein. Soziales Management soll das Zusammenwirken zweier Faktoren gewährleisten: einerseits die Macht und Autorität des Führungs- und Verwaltungssubjekts (im weiteren Sinne die Autorität des Staates) und andererseits die freiwillige Erfüllung durch Menschen und deren Organisation sozialer Normen, die bewusste Unterwerfung unter das Thema Macht und Führung sowie seine Weisungen. Die Ausgewogenheit dieser Phänomene schafft die notwendige Qualität gesellschaftlicher Managementtätigkeit.

    Sozialmanagement zeichnet sich dadurch aus, dass es:

    1) entsteht im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Aktivitäten von Menschen und ihren Organisationen zu organisieren und zu regulieren sowie Standards für ihr Verhalten und Handeln festzulegen;

    2) zielt darauf ab, die Ziele und Ziele des Managements zu erreichen, die öffentliche Interessen durch die Umsetzung gemeinsamer Aktivitäten von Menschen befriedigen sollen;

    3) nutzt die verfügbaren Befugnisse und Funktionen;

    4) wird auf der Grundlage der Unterordnung der Teilnehmer an Managementaktivitäten unter einen einzigen Kontrollwillen des Managementsubjekts (Person, Team, Organisation) durchgeführt.

    Sozialmanagement umfasst mehrere Spezies, die sich in Zielen, Zielen, Funktionen, Themen und deren Befugnissen sowie Managementverfahren unterscheiden:

    1) öffentliche Verwaltung (Verwaltung im Bereich der Organisation und Arbeitsweise des Staates, staatliche Exekutivgewalt);

    2)Kommunalverwaltung (Gemeindeverwaltung, kommunale Selbstverwaltung, kommunale Selbstverwaltung);

    3) öffentliche Verwaltung (Management in öffentlichen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen);

    4) kaufmännische Leitung (Management in kommerziellen Organisationen, die mit dem Ziel gegründet wurden, Gewinne zu erzielen und den erhaltenen Gewinn unter ihren Teilnehmern zu verteilen).

    Management ist ein Prozess der gezielten Beeinflussung eines Systems (mechanisch, technologisch, biologisch, sozial), wodurch seine Ordnung und Entwicklung gemäß den gesetzten Zielen erreicht wird.

    Zeichen des Managements:

    Die Qualität eines integral organisierten Systems ist obligatorisch;

    Das Vorhandensein obligatorischer Elemente: Verwaltungsgegenstand und Verwaltungsgegenstand;

    Ein gewisser Fokus, Erreichen des gesetzten Ziels (Führungsergebnis);

    Dient den Interessen des Zusammenspiels der Hauptelemente;

    Es wird durch ein System bestimmter Mittel bereitgestellt.

    Managementarten: mechanisch, technologisch, biologisch, sozial.

    1.2. Sozialmanagement: Konzept, Gemeinsamkeiten, Typen, Elemente

    Sozialmanagement ist eine Art von Management, der Prozess der Beeinflussung der Gesellschaft, sozialer Gruppen und Einzelpersonen, um ihre Aktivitäten zu rationalisieren und den Organisationsgrad des sozialen Systems zu erhöhen.

    Allgemeine Merkmale des Sozialmanagements:

    1) besteht dort, wo es eine gemeinsame Aktivität von Menschen und ihren Gemeinschaften gibt;

    2) sorgt für eine geordnete Wirkung auf die Teilnehmer an gemeinsamen Aktivitäten;

    4) ist durch das Vorhandensein eines Subjekts und eines Verwaltungsobjekts gekennzeichnet;

    5) das Thema Management ist mit einer bestimmten Machtressource ausgestattet;

    6) das Kontrollobjekt ist ein Subjektsubjekt, dessen bewusstes Willensverhalten sich gemäß den Anweisungen des Subjekts ändern muss;

    7) wird innerhalb eines bestimmten Mechanismus implementiert.

    Arten der Sozialverwaltung: öffentliche Verwaltung, lokale (kommunale) Selbstverwaltung, öffentliche Selbstverwaltung.

    Elemente des Sozialmanagements: das Thema des Managements, das Objekt des Managements, Managementverbindungen (direkte Verbindungen und Rückmeldungen).

    Das Thema Management kann individuell oder kollektiv sein.

    Solche Verwaltungsobjekte wie eine Person (Individuum), Kollektive (soziale Gruppen), der Staat (Gesellschaft als Ganzes) werden herausgegriffen.

    Direkte Verbindungen sind gezielt organisierende Einwirkungen des Verwaltungssubjekts auf das verwaltete Objekt.

    Feedback ist ein Kanal der Informationswirkung des Kontrollobjekts auf das Kontrollsubjekt, um über die Erfüllung der ihm übertragenen Führungsaufgaben zu informieren.

    Managementzyklus - eine Reihe zusammenhängender, logisch bestimmter Managementphasen, die durch bestimmte Aufgaben und die Zusammensetzung der Teilnehmer gekennzeichnet sind.

    Phasen des Managementprozesses:

    Analyse der Führungssituation;

    Entwicklung und Entscheidungsfindung;

    Organisation und Vollzug der Entscheidung;

    Überwachung der Umsetzung der Entscheidung;

    Zusammenfassen, Anpassungen vornehmen.

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