Arbeitsfunktionen eines Bibliothekars. Stellenbeschreibungen für Schulbibliotheksmitarbeiter

heim / Bau und Reparatur

Ich bin damit einverstanden

Schulleiter

Amtliche Verpflichtungen

BIBLIOTHEK (BIBLIOTHEKSLEITER)

1. Allgemeine Bestimmungen

1. 2. Der Bibliothekar (Bibliotheksleiter) wird vom Schulleiter ernannt und entlassen.

1.3. Der Bibliothekar muss über eine höhere oder mittlere Berufsausbildung verfügen, ohne dass eine Berufserfahrung oder eine allgemeine Sekundarschulbildung, Kursvorbereitung und mindestens dreijährige Berufserfahrung als Bibliothekar (Bibliograph) erforderlich sind

1.4. Der Bibliothekar ist für die pädagogische Arbeit direkt dem stellvertretenden Schulleiter unterstellt

1.5. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der Bibliothekar an der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Kultur, Bildung und Bibliothekswesen, an Dekreten der Regierung der Russischen Föderation zur Festlegung der Kulturentwicklung, an Regelungsdokumenten höherer Behörden zur Bibliotheksarbeit und an Regeln für die Organisation der Bibliotheksarbeit , Buchhaltung, Inventar, Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz sowie die Satzung und die interne Arbeitsordnung der Schule und diese Anweisungen.

2. Funktionen

Die Haupttätigkeiten eines Bibliothekars sind:

1.2. Ein Laborassistent wird vom Schulleiter aus dem Kreis der Personen ernannt und entlassen, die über eine berufsbildende Sekundarausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder eine berufsbildende Grundausbildung, eine Sonderausbildung nach einem festgelegten Programm und eine Berufserfahrung im Profil von mindestens 2 Jahren verfügen

Ausnahmsweise kann zum Laborassistenten eine Person ernannt werden, die nicht über eine besondere Ausbildung oder die erforderliche Berufserfahrung verfügt, aber über ausreichende praktische Erfahrung verfügt und die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und vollständig erfüllt

1.3. Der Laborassistent ist direkt dem Lehrer unterstellt, der die Aufgaben des Büroleiters wahrnimmt, und bei der Betreuung mehrerer Räume dem stellvertretenden Direktor der Schule für pädagogische Arbeit

1.4. Bei seiner Arbeit orientiert sich der Laborant an Verordnungen, Anordnungen, sonstigen leitenden und behördlichen Dokumenten höherer und sonstiger Stellen, die sich auf die Betriebstechnik der Dienststelle(n), einschlägiger Normen und technischer Bedingungen, Regeln für den Betrieb von Laborgeräten usw. beziehen Instrumentierung, Regeln für den Betrieb von Computergeräten, Regeln und Standards des Arbeitsschutzes, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz sowie die Satzung und interne Arbeitsordnung der Schule und diese Anweisungen.

2. Funktionen

Der Hauptzweck der Stelle als Laborassistent besteht darin, den Lehrer(n) bei der Organisation und Durchführung von Schulungssitzungen sowie bei der Wartung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Unterrichtsgeräte zu unterstützen.

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Laborassistent führt Folgendes durch Verantwortlichkeiten

3.1. überwacht den guten Zustand der Laborgeräte, führt deren Einstellung durch,

3.2. bereitet Geräte (Instrumente, Apparate, technische Trainingshilfen) für die Durchführung von Experimenten vor, führt durch

seine Überprüfung und einfache Einstellung gemäß den entwickelten Anweisungen und anderen Unterlagen,

3.3. führt nach den Anweisungen des Lehrers, des Klassenleiters und des Stundenplans die erforderlichen Vorbereitungs- und Hilfsarbeiten bei Labor-, Praxis- und Demonstrationsarbeiten durch,

3.4. stellt den Studierenden bei der Durchführung von Labor- und Praxisarbeiten die notwendige Ausrüstung, Materialien, Reagenzien etc. zur Verfügung,

3.5. führt verschiedene rechnerische und grafische Arbeiten im Zusammenhang mit den Kursen durch,

3.6. führt Aufzeichnungen über Verbrauchsmaterialien, erstellt Berichte in der vorgeschriebenen Form,

3.7. reproduziert auf Anweisung des Lehrers, des Klassenleiters praktische Materialien,

3.8. bringt die Geräte nach der Durchführung von Labor-, Praxis- und Demonstrationsarbeiten in den ordnungsgemäßen Zustand, wäscht und reinigt die Geräte bei Bedarf gemäß den entsprechenden Betriebsanweisungen,

3.9. hält sich strikt an die Regeln des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes,

3.10. kümmert sich um die Erweiterung der Materialbasis der betreuten Büros, erstellt im Auftrag des Büroleiters Anträge für Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien, pflegt Kontakte zu Bildungssammlern, Filmbibliotheken und anderen

ähnliche Organisationen

4. Rechte

Der Laborassistent hat das Recht

4.1. den Einsatz fehlerhafter Geräte (Geräte, Instrumente, technische Ausbildungshilfen etc.) verbieten

4.2. offensichtliche Verstöße von Studierenden gegen Sicherheitsvorschriften, Arbeitsschutz, Betriebshygiene und Brandschutz bei der Verwendung von Geräten und Materialien, die dem betreuten Büro zugewiesen sind, unverzüglich stoppen,

5. Verantwortung

5.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ohne triftigen Grund der Satzung und der internen Arbeitsordnung der Schule, der gesetzlichen Anordnungen der Verwaltung und des Lehrpersonals der Schule sowie der in dieser Weisung festgelegten Amtspflichten, einschließlich der Nichtnutzung der gewährten Rechte Rechte, der Laborassistent trägt die disziplinarische Verantwortung in der vorgeschriebenen Weise Arbeitsrecht

5.2. Für die schuldhafte Zufügung eines Schadens an der Schule oder an Teilnehmern des Bildungsprozesses im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) ihrer dienstlichen Pflichten haftet der Laborassistent in der durch die Arbeits- und (und) Satzung festgelegten Art und Weise und in den Grenzen finanziell

Zivilrecht).

Laborassistent

6.1. arbeitet unregelmäßige Arbeitszeiten nach einem vom Schulleiter genehmigten Zeitplan, der auf einer 36-Stunden-Woche basiert,

6.2. während der Ferienzeit, die nicht mit den Ferien zusammenfällt, im Auftrag des Büroleiters oder des stellvertretenden Direktors der Schule für pädagogische Arbeit (unter Berücksichtigung der Qualifikation) wirtschaftliche und gestalterische Arbeiten durchführt,

6.3. unterzieht sich unter Anleitung des Leiters der zuständigen Dienststelle oder des stellvertretenden Direktors der Schule für pädagogische Arbeit einer Unterweisung in Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitsschutz, Betriebshygiene und Brandschutz,

6.4. arbeitet eng mit Lehrkräften relevanter Fächer zusammen

Ich bin damit einverstanden

Schulleiter

ARBEITSBESCHREIBUNG

BERATER

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage der Tarif- und Qualifikationsmerkmale eines leitenden Beraters entwickelt, genehmigt durch Beschluss des Bildungsministeriums der Russischen Föderation und des Staatlichen Komitees für Hochschulbildung der Russischen Föderation vom 01.01.01 Nr . 000/1268 im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation (Beschluss des Arbeitsministeriums Russlands vom 01.01.01 Nr. 46).

1.5. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der Oberberater an der Verfassung und den Gesetzen der Russischen Föderation in Fragen der Bildung und Erziehung der Studierenden; Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz sowie die Satzung und örtliche Rechtsakte der Schule (einschließlich interner Arbeitsvorschriften, Anordnungen und Weisungen des Direktors, dieser Stellenbeschreibung), Arbeitsvertrag (Vertrag). Der Schulleiter hält sich an die Kinderrechtskonvention.

2 Funktionen.

Die Haupttätigkeiten des Senior Counselors sind:

2.1. Förderung der Entwicklung und Aktivitäten öffentlicher Kindereinrichtungen

2.2. Gestaltung der Freizeit für Studierende

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der leitende Berater nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

3.1. fördert die Entwicklung und Aktivitäten von öffentlichen Organisationen und Vereinen für Kinder und hilft bei der Programmierung ihre Aktivitäten zu den Grundsätzen Freiwilligkeit, Initiative, Menschlichkeit und Demokratie unter Berücksichtigung der Initiative, Interessen und Bedürfnisse der Studierenden;

3.2 fördert die Erneuerung der Inhalte und Tätigkeitsformen von Kinderorganisationen und -vereinen, organisiert ihre kollektiven kreativen Aktivitäten entsprechend den Altersinteressen der Studierenden und den Anforderungen des Lebens;

3.3. schafft Voraussetzungen für eine umfassende Information der Studierenden über bestehende Kinder- und Jugendorganisationen und -vereine;

3.4. organisiert die visuelle Gestaltung der Schule entsprechend dem Thema der von ihm durchgeführten Arbeit;

3.6. kümmert sich um die Gesundheit und Sicherheit der ihm anvertrauten Studierenden; hält die Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Brandschutzes ein;

3.7. unterzieht sich regelmäßigen kostenlosen ärztlichen Untersuchungen;

3.8. organisiert Ferien für Studenten;

3.9. studiert und wendet Best Practices in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an, verbessert ihre Fähigkeiten;

3.10 führt Arbeiten zur Auswahl und Ausbildung von Leitern (Organisatoren) von Primärteams von Kinderorganisationen und -vereinen durch;

3.11. plant seine Arbeit, führt die Dokumentation gemäß dem festgelegten Verfahren;

3.12. hält sich an ethische Verhaltensstandards in der Schule, zu Hause und an öffentlichen Orten, die dem sozialen Status des Lehrers entsprechen.

4. Rechte

Der Oberberater hat das Recht:

4.1. Wählen Sie selbstständig Formen und Methoden der Arbeit mit Studierenden aus und planen Sie diese auf dieser Grundlage aus der allgemeine Arbeitsplan und die pädagogische Zweckmäßigkeit der Schule;

4.2. sich an der Leitung der Schule in der in der Schulsatzung festgelegten Weise zu beteiligen; an der Arbeit des Pädagogischen Rates der Schule teilnehmen;

4.3. die berufliche Ehre und Würde zu schützen;

4.4. Machen Sie sich mit Beschwerden und anderen Dokumenten vertraut, die eine Bewertung seiner Arbeit enthalten, und geben Sie Erläuterungen dazu.

4.5. Ihre Interessen unabhängig und/oder durch einen Vertreter, einschließlich eines Anwalts, im Falle einer Disziplinaruntersuchung oder internen Untersuchung im Zusammenhang mit einem Verstoß eines Lehrers gegen die Berufsethik schützen;

4.6. zur Vertraulichkeit einer disziplinarischen (amtlichen) Untersuchung, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;

4.7. Fähigkeiten zu verbessern;

4.8. sich auf freiwilliger Basis für die entsprechende Qualifikationskategorie zertifizieren lassen und diese bei erfolgreicher Zertifizierung erhalten;

4.9. den Schülern während des Unterrichts und in den Pausen verbindliche Anweisungen in Bezug auf die Organisation des Unterrichts und die Einhaltung der Disziplin zu erteilen, die Schüler in den Fällen und in der Weise disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen, die in den Regeln über Belohnungen und Strafen für Schüler der Schule festgelegt sind;

5. Verantwortung

5.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der Satzung und der internen Arbeitsordnung der Schule, anderer örtlicher Vorschriften, gesetzlicher Anordnungen der Schulverwaltung und der in dieser Weisung festgelegten beruflichen Verantwortlichkeiten ohne triftigen Grund trägt der leitende Berater die disziplinarische Haftung in der von Arbeitsrecht.

5.2. Für die Anwendung, einschließlich der einmaligen Anwendung, von pädagogischen Methoden, die mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit des Schülers verbunden sind, oder für die Begehung einer anderen sittenwidrigen Straftat kann ein leitender Berater in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht von seinem Amt entlassen werden und das Gesetz der Russischen Föderation „Über Bildung“. Eine Entlassung wegen dieses Vergehens stellt keine Disziplinarmaßnahme dar.

5.3. Für die schuldhafte Zufügung von Schäden an der Schule oder an Teilnehmern des Bildungsprozesses im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) ihrer Amtspflichten trägt der Oberberater die finanzielle Verantwortung in der Art und Weise und im Rahmen der arbeits- und (oder) zivilrechtlichen Bestimmungen Gesetzgebung.

6. Beziehungen. Beziehungen nach Position

Leitender Berater:

6.1. arbeitet nach einem Zeitplan, der auf einer 36-Stunden-Woche basiert und vom Schulleiter genehmigt wurde;

6.2. pflegt enge Kontakte zu Selbstverwaltungsorganen, Lehrkräften von Schulen und Bildungseinrichtungen für zusätzliche Bildung für Kinder und öffentlichen Organisationen;

6.3. plant seine Arbeit selbstständig für jedes Studienjahr und jedes Studienquartal. Der Arbeitsplan wird vom stellvertretenden Direktor der Schule für pädagogische Arbeit spätestens fünf Tage nach Beginn des geplanten Zeitraums genehmigt;

6.4. legt dem stellvertretenden Direktor der Schule für pädagogische Arbeit innerhalb von 10 Tagen nach Ende jedes akademischen Quartals einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im Umfang von höchstens fünf maschinengeschriebenen Seiten vor;

6.5. erhält von der Schulleitung Informationen regulatorischer, organisatorischer und methodischer Art, macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut;

6.6. tauscht systematisch Informationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit dem Lehrpersonal der Schule aus;

Ich habe die Anleitung gelesen


Ich bin damit einverstanden

Schulleiter

Stellvertretender Direktor für ACh

ICH. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der stellvertretende Direktor für Verwaltungsangelegenheiten wird vom Schuldirektor ernannt und entlassen. Während des Urlaubs und der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des stellvertretenden Direktors für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit können seine Aufgaben anderen stellvertretenden Direktoren oder einem Mitglied der erfahrensten Nachwuchskräfte übertragen werden. Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage einer Anordnung des Schulleiters, die unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Anforderungen erlassen wird.

1.2. Der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit muss in der Regel über eine höhere oder mittlere Fachausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung in Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Führungspositionen verfügen.

1.3. Der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit ist direkt dem Schuldirektor unterstellt.

1.4. Der Nachwuchsdienst (JOP) ist direkt dem Stellvertretenden Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit unterstellt.

1.5. Der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit orientiert sich bei seiner Tätigkeit an der Verfassung der Russischen Föderation. Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und das Gesetz der Russischen Föderation „Über Bildung“, geändert durch das Bundesgesetz vom 1. Januar 2001. Musterordnung einer allgemeinbildenden Einrichtung. Bundesgesetz „Über die Rechnungslegung“, Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation, Entscheidungen von Bildungsbehörden aller Ebenen zu Bildungsfragen; Verwaltungs-, Arbeits- und Wirtschaftsgesetzgebung; Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz sowie die Satzung und örtliche Rechtsakte der Schule (einschließlich interner Arbeitsvorschriften, Anordnungen und Weisungen des Direktors, dieser Stellenbeschreibung), Arbeitsvertrag (Vertrag).

Der stellvertretende Direktor für Verwaltung und Betrieb hält sich an die Konvention über die Rechte des Kindes.

1.6. Bei der Entlassung aus dem Amt übergibt der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit die Fälle gemäß dem Gesetz innerhalb von 5 Arbeitstagen an eine auf Anordnung des Schulleiters ernannte Person, unabhängig vom Zeitpunkt der Entlassung aus dem Amt und dem Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Aus beruflichen und anderen Gründen.

2. Funktionen

Die Haupttätigkeitsbereiche des stellvertretenden Direktors für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit sind:

2.1. Organisation der wirtschaftlichen Aktivitäten der Schule, ihre Leitung und Kontrolle über die Entwicklung dieser Aktivitäten.

2.2. Leitung eines Teams von Nachwuchskräften.

2.3. Überwachung der Instandhaltung und des ordnungsgemäßen Zustands der Schule.

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. Analysen:

Aktualität, Genauigkeit und Effizienz der Verwendung finanzieller und materieller Ressourcen, die für den wirtschaftlichen Bedarf bereitgestellt werden;

Der Zustand der materiellen und technischen Basis der Schule;

Ergebnisse der MOP-Arbeit.

3.2. Prognostiziert:

Tendenzen der Veränderungen in der Situation der Finanzpolitik im Bildungswesen zur Anpassung der Strategie für die Entwicklung der materiellen und technischen Basis der Schule:

Konsequenzen der geplanten Arbeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der materiellen und technischen Basis der Schule.

3.3. Plant und organisiert:

Aktuelle und langfristige Planung der Aktivitäten eines Teams von Nachwuchskräften;

Durchführung einer systematischen Überwachung der Arbeitsqualität des MOP;

Arbeiten zur Vorbereitung der Räumlichkeiten für Prüfungen und andere Veranstaltungen in der Schule;

Arbeiten an der Landschaftsgestaltung, Landschaftsgestaltung und Reinigung des Territoriums;

Maßnahmen zur Ausstattung von Klassenräumen und anderen Schulräumen mit moderner Ausstattung, Anschauungsmitteln und technischen Lehrmitteln:

Arbeiten Sie daran, die Brandschutznormen im Bildungsprozess einzuhalten:

Unter Beteiligung stellvertretender Direktoren für pädagogische und methodische Arbeit zeitnahe und qualitativ hochwertige Zertifizierung von Unterrichtsräumen, Werkstätten, Turnhallen sowie Hauswirtschaftsräumen;

Erstellung von Listen der Nachwuchskräfte, die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterzogen werden müssen, auf der Grundlage der von der medizinischen Einrichtung erhaltenen Materialien unter Angabe des Faktors, anhand dessen die Notwendigkeit einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung festgestellt wurde;

Die Arbeit finanziell verantwortlicher Personen für die rechtzeitige Abschreibung von Sachwerten.

3.4. Koordinaten:

Entwicklung der notwendigen Geschäftsdokumentation;

Die Arbeit des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Schule und Vertreter von Drittorganisationen, die Reparaturarbeiten sowie die materielle und technische Ausrüstung der Schule durchführen;

Der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Recht;

4.1. Anwesend sein

Bei allen Arbeiten von Nachwuchskräften.

4.2. Geben

Verbindliche Unterweisung für Nachwuchskräfte.

4.3. Einführen

Zur disziplinarischen Haftung der stellvertretenden Direktoren für die pädagogische, methodische und pädagogische Arbeit der Studierenden für Straftaten, die den Bildungsprozess desorganisieren, in der in den Belohnungs- und Strafregeln festgelegten Weise.

4.4. Nehmen Sie häufig Folgendes ein:

Bei der Auswahl und Vermittlung von MOP-Personal;

Verhandlungen mit Schulpartnern über Logistik und Wartung.

4.5. Installieren

Im Auftrag der Schule geschäftliche Kontakte zu Einzelpersonen und Organisationen, die zur Verbesserung der materiellen und technischen Ausstattung der Schule beitragen können.

4.6. Vorschläge machen:

Zu Ermutigung, moralischen und materiellen Anreizen für MOP;

Verbesserung der Arbeit des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft und der technischen Instandhaltung der Schule.

4.7. Erheben

Ihre Qualifikationen.

5, Verantwortung

5.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der Satzung und der internen Arbeitsordnung der Schule, der gesetzlichen Anordnungen des Schulleiters und anderer örtlicher Vorschriften ohne triftigen Grund gelten die in dieser Weisung festgelegten beruflichen Verantwortlichkeiten, einschließlich der Nichtnutzung von Rechten. durch diese Anleitung bereitgestellt. sowie die Annahme von Managemententscheidungen, die zur Desorganisation des Bildungsprozesses und (oder) des Prozesses der materiellen und technischen Unterstützung führten und ersetzten

Der Leiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit trägt die disziplinarische Verantwortung gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Bei grober Verletzung der Arbeitspflichten kann die Entlassung als Disziplinarstrafe verhängt werden.

5.2.Hinter Bei Verstößen gegen Brandschutz-, Arbeitsschutz-, Hygiene- und Hygienevorschriften für die Organisation des Bildungsprozesses wird der stellvertretende Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit in der in der Verwaltungsgesetzgebung vorgesehenen Weise und in den Fällen zur Verwaltungsverantwortung gebracht.

5.3. Für die schuldhafte Zufügung von (auch moralischem) Schaden an der Schule oder den Teilnehmern des Bildungsprozesses im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) ihrer Amtspflichten sowie der Nichtnutzung der durch diese Weisung eingeräumten Rechte haftet der stellvertretende Direktor für Die administrative und wirtschaftliche Arbeit trägt die finanzielle Verantwortung in der Art und Weise und in den Grenzen, die durch das Arbeits- und (oder) Zivilrecht festgelegt sind.

6. Beziehungen. Beziehungen nach Position Stellvertretender Direktor für Verwaltungs- und Wirtschaftsarbeit:

6.1. Arbeitet unregelmäßige Arbeitszeiten nach einem Zeitplan, der auf basiert

36-Stunden-Woche und vom Schulleiter genehmigt.

6.2. Plant seine Arbeit selbstständig für jedes Studienjahr und jedes Studienquartal. Der Arbeitsplan wird spätestens fünf Tage nach Beginn des geplanten Zeitraums vom Schulleiter genehmigt.

6.3. Legt dem Direktor innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Schuljahres einen schriftlichen Bericht über seine Aktivitäten von höchstens fünf maschinengeschriebenen Seiten vor.

6.4. Erhält von der Schulleitung Informationen regulatorischer, rechtlicher, organisatorischer und methodischer Art und macht sich gegen Unterschrift mit den entsprechenden Unterlagen vertraut.

6.5. Befürwortet die Anordnungen des Schulleiters zur Organisation der Aktivitäten des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft.

6.6. Tauscht systematisch Informationen zu Themen aus, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit dem Personal der Grundschule, stellvertretenden Direktoren und Lehrern.

6.7. Fungiert während seiner vorübergehenden Abwesenheit (Urlaub, Krankheit usw.) als Schulleiter. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht und der Satzung der Schule auf der Grundlage der Anordnung des Direktors.

6.8. Übermittelt Informationen, die bei Besprechungen und Seminaren auf verschiedenen Ebenen eingehen, unmittelbar nach Erhalt an den Direktor.

Ich bin damit einverstanden

Schulleiter

ARBEITSBESCHREIBUNG

STELLVERTRETENDER SCHULDIREKTOR
ÜBER PÄDAGOGISCHE ARBEIT

1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Der stellvertretende Direktor der Schule für pädagogische Arbeit wird vom Direktor der Schule ernannt und entlassen.

Während der Ferien und der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit kann der stellvertretende Direktor der Schule für pädagogische Arbeit, seine Aufgaben dem stellvertretenden Direktor für pädagogische Arbeit oder einem Lehrer aus dem Kreis der erfahrensten Lehrer übertragen werden. Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage einer Anordnung des Schulleiters, die unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Anforderungen erlassen wird.

1.3. Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit muss über eine höhere Berufsausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Lehr- oder Führungspositionen verfügen.

1.4. Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit ist direkt dem Schulleiter unterstellt.

1.5. Dem stellvertretenden Direktor der Schule für pädagogische Arbeit sind direkt unterstellt: Methodiker, Klasse. Manager

1.6. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit an der Verfassung und den Gesetzen der Russischen Föderation, dem Präsidenten der Russischen Föderation, den Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation und den Entscheidungen des Bildungsministeriums von Dombarovsky. Die Satzung der Schule, Bildung auf allen Ebenen zu Fragen der Bildung und Erziehung der Schüler; Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz sowie die Satzung und die örtlichen Rechtsakte der Schule (einschließlich interner Arbeitsvorschriften, Anordnungen und Anweisungen des Direktors, dieser Stellenbeschreibung), Arbeitsvertrag (Vertrag).

:Der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit beachtet die Konvention über die Rechte des Kindes.

2. Funktionen

Die Haupttätigkeiten des stellvertretenden Schulleiters für Bildungsarbeit sind:

2.1. Organisation der außerschulischen und außerschulischen Bildungsarbeit mit Studierenden;

2.2.methodische Anleitung des Bildungsprozesses;

2.3. Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften bei der außerschulischen und außerschulischen Arbeit mit Studierenden;

3. BeamteVerantwortlichkeiten

Der stellvertretende Schulleiter für Bildungsarbeit nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. organisiert die aktuelle und langfristige Planung der außerschulischen und außerschulischen Bildungsarbeit mit Schülern und deren Verhalten;

3.2. koordiniert die Arbeit von Lehrern, Klassenlehrern, Oberberatern und anderen direkt unterstellten Mitarbeitern;

3.3. organisiert und koordiniert die Entwicklung der notwendigen pädagogischen und methodischen Dokumentation;

H.4. führt eine systematische Überwachung der Qualität des Bildungsprozesses, der Arbeit von Vereinen, erweiterten Tagesgruppen und der Durchführung außerschulischer Aktivitäten durch; nimmt an außerschulischen und außerschulischen Aktivitäten, Vereinsklassen und erweiterten Tagesgruppen teil (mindestens 180 Stunden pro Studienjahr), analysiert deren Form und Inhalt und macht die Lehrkräfte auf die Ergebnisse der Analyse aufmerksam;

3.5. organisiert die Bildungsarbeit für Eltern, empfängt Eltern (ihre Ersatzpersonen) zu Fragen der Gestaltung des Bildungsprozesses;

3.6. unterstützt das Lehrpersonal bei der Beherrschung der Entwicklung innovativer Bildungsprogramme und -technologien

3.7. erstellt gemeinsam mit dem stellvertretenden Direktor der Schule für Bildungsarbeit einen Stundenplan für erweiterte Tagesgruppen und andere Arten von Bildungs-, Kultur- und Freizeitaktivitäten; sorgt für einen rechtzeitigen und qualitativ hochwertigen Ersatz vorübergehend abwesender Lehrkräfte und anderer direkt unterstellter Lehrkräfte;

3.8. stellt die rechtzeitige Erstellung der etablierten Berichtsdokumentation sicher, kontrolliert die korrekte und rechtzeitige Führung von außerschulischen Gruppentagebüchern, Klassentagebüchern und anderen Unterlagen durch Pädagogen, Klassenlehrer, leitende Berater und andere Lehrer;

3.9. unterstützt Studentengruppen bei der Durchführung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitaktivitäten;

3.10. beteiligt sich an der Personalausstattung der Schule, ergreift Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schülerzahl in Vereinen usw.;

3.11. überwacht die Einhaltung der Satzung und der Regeln für Schüler der Schule durch die Schüler;

3.12. beteiligt sich an der Auswahl und Vermittlung von Lehrkräften, organisiert die Verbesserung ihrer Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten, leitet die Arbeit der Vereinsmethode, verbessert ihre Qualifikationen

3.13. macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses, beteiligt sich an der Arbeit des Pädagogischen Rates der Schule;

3.14. beteiligt sich an der Vorbereitung und Zertifizierung von Lehrkräften und anderen Schulmitarbeitern;

3.15. pflegt, unterschreibt und übermittelt dem Schulleiter den Stundenzettel für die ihm direkt unterstellten Lehrkräfte sowie das ihm direkt unterstellte Lehr- und Betreuungspersonal;

3.16. ergreift Maßnahmen, um die Bibliothek mit pädagogischer, methodischer und belletristischer Literatur, Zeitschriften und Zeitungen im Zusammenhang mit dem Profil ihrer Arbeit aufzufüllen:

3. 17. stellt sicher, dass Klassenlehrer, Erzieher und andere direkt unterstellte Mitarbeiter die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen, um die Lebenssicherheit der Schüler zu gewährleisten; organisiert die Bildungsarbeit und die sozial nützliche Arbeit der Studierenden in strikter Übereinstimmung mit den Normen und Regeln des Arbeitsschutzes;

3.18. beteiligt sich an der administrativen und öffentlichen Kontrolle zu Fragen der Gewährleistung der Lebenssicherheit, an der Untersuchung von Unfällen mit Mitarbeitern und Studenten;

3.19. bietet methodische Unterstützung für Klassenlehrer, Leiter von Gruppen, Vereinen, Sportabteilungen, Wanderungen, Exkursionen, Arbeitsgemeinschaften, sozial nützlicher, produktiver Arbeit usw., auch in Fragen der Gewährleistung der Arbeitssicherheit für Schüler. Prävention von Verletzungen und anderen Unfällen;

3.20. weist direkt unterstellte Mitarbeiter in Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz mit der Erstellung der entsprechenden Dokumentation ein; erstellt Sicherheitsanweisungen für Schulclubs;

3.21. überwacht die Einhaltung und ergreift Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene- und Hygienestandards, Anforderungen, Arbeitsschutzregeln und Brandschutz bei der Durchführung von Bildungsaktivitäten und der Arbeit außerhalb der Bildungseinrichtung mit Studierenden;

3.22. organisiert mit Schülern und ihren Eltern (Vertreter) Aktivitäten zur Vorbeugung von Verletzungen, Verkehrsunfällen, Unfällen auf der Straße, Wasser usw.; organisiert die Einbindung der Eltern in die Bildungsarbeit mit Schülern, fördert die Schaffung eines umfassenden Bildungssystems;

3.23. baut und pflegt Verbindungen zwischen der Schule und Einrichtungen der Kinderweiterbildung und anderen Organisationen für gemeinsame Aktivitäten in der außerschulischen Bildung;

3.24. hält ethische Verhaltensstandards in der Schule, zu Hause und an öffentlichen Orten ein, die dem sozialen Status des Lehrers entsprechen;

3.25. unterzieht sich regelmäßigen kostenlosen ärztlichen Untersuchungen;

3.26. ist Leiter der Schulkommission für Jugendangelegenheiten und führt diesbezüglich relevante Unterlagen

Der stellvertretende Direktor der Schule für pädagogische Arbeit hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Recht;

4.1. Überprüfen Sie die Arbeit der direkt unterstellten Mitarbeiter, nehmen Sie an den von ihnen durchgeführten Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen teil und erteilen Sie ihnen verbindliche Anweisungen (ohne Kommentarrecht während der Lehrveranstaltungen und anderen Veranstaltungen).

4.2. Schüler disziplinarisch für Straftaten zur Rechenschaft ziehen, die den Bildungsprozess desorganisieren, gemäß der Schulsatzung und den Regeln für Belohnungen und Strafen

4.3. bei Bedarf vorübergehende Änderungen am Stundenplan von Vereinen und erweiterten Tagesgruppen, Sportabteilungen usw. vornehmen, Kurse absagen, Gruppen vorübergehend zu gemeinsamen Kursen zusammenlegen;

4.4. von den Mitarbeitern die notwendigen Informationen, Dokumente, Erläuterungen anfordern;

5. Verantwortung

5.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ohne triftigen Grund der Satzung und der internen Arbeitsordnung der Schule, der gesetzlichen Anordnungen des Schulleiters und anderer örtlicher Vorschriften, der in dieser Weisung festgelegten beruflichen Verantwortlichkeiten, einschließlich der Nichtnutzung der gewährten Rechte: der Stellvertreter Der Leiter der Schule für pädagogische Arbeit unterliegt der disziplinarischen Verantwortung in der durch das Arbeitsrecht vorgeschriebenen Weise. Bei grober Verletzung der Arbeitspflichten kann die Entlassung als Disziplinarstrafe verhängt werden.

5.2. Für die Anwendung, auch die einmalige Anwendung, von pädagogischen Methoden, die mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit des Schülers verbunden sind, sowie für die Begehung sonstiger sittenwidriger Straftaten kann der stellvertretende Direktor der Schule für pädagogische Arbeit entbunden werden seine Position gemäß der Arbeitsgesetzgebung und dem Recht der Russischen Föderation. Föderation „Über“ Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt in Übereinstimmung mit der Arbeitsgesetzgebung und der Satzung der Schule auf der Grundlage der Anordnung des Direktors. Entlassung hierfür Ein Vergehen ist kein Maß für die disziplinarische Haftung.

5.3. Bei Verstößen gegen Brandschutz-, Arbeitsschutz-, Hygiene- und Hygienevorschriften bei der Organisation des Bildungsprozesses wird der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit in der in der Verwaltungsgesetzgebung vorgesehenen Weise und in den Fällen zur Verwaltungsverantwortung gebracht.

5.4. Für die schuldhafte Schädigung der Schule oder von Teilnehmern des Bildungsprozesses im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) seiner Amtspflichten trägt der stellvertretende Direktor der Schule für Bildungsarbeit die finanzielle Verantwortung in der Art und Weise und in den Grenzen, die durch festgelegt sind Arbeits- und (oder) Zivilrecht.

6. Beziehungen. Beziehungen nach Position

Stellvertretender Schulleiter für Bildungsarbeit:

6.1. arbeitet unregelmäßige Arbeitszeiten nach einem vom Schulleiter genehmigten Zeitplan, der auf einer 36-Stunden-Woche basiert;

6.2 plant selbstständig seine Arbeit für jedes Studienjahr. und jedes akademische Viertel. Der Arbeitsplan wird vom Schuldirektor spätestens fünf Tage nach Beginn des geplanten Zeitraums genehmigt;

6.3. legt dem Direktor innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Studienjahres einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im Umfang von höchstens fünf maschinengeschriebenen Seiten vor;

6.4. erhält von der Schulleitung Informationen regulatorischer, rechtlicher, organisatorischer und methodischer Art, macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut;

6.5. befürwortet Anordnungen des Schulleiters in organisatorischen Fragen

Bildungsarbeit;

6.6 tauscht systematisch Informationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit der Verwaltung und dem Lehrpersonal der Schule aus;

6.7. fungiert während seiner vorübergehenden Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) als stellvertretender Leiter der Schule für pädagogische Arbeit. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt arbeitsrechtlich auf Anordnung des Schulleiters.

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Bibliothekar

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Bibliothekars [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Bibliothekars erfolgt gemäß den geltenden Arbeitsgesetzen auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Ein Bibliothekar gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.4. Der Bibliothekar berichtet direkt an [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Für die Position eines Bibliothekars kann eine Person mit entsprechender Qualifikation ernannt werden:

Leitender Bibliothekar: höhere Berufsausbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik) und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Bibliothekar (Bibliograph) der Kategorie I.

Kategorie Bibliothekar I: höhere Berufsausbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik) und Berufserfahrung als Bibliothekar (Bibliograph) der Kategorie II von mindestens 3 Jahren.

Kategorie Bibliothekar II: Höhere Berufsausbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik), ohne dass eine Berufserfahrung oder eine weiterführende Berufsausbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik) sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Bibliothekar (Bibliograph) vorliegen müssen.

Bibliothekar: Sekundarschulbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik) oder Sekundarschulbildung (vollständige) Allgemeinbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung.

1.6. Bei der praktischen Tätigkeit sollte sich der Bibliothekar leiten lassen von:

  • Gesetze, Vorschriften sowie lokale Gesetze und Organisations- und Verwaltungsdokumente;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Der Bibliothekar sollte wissen:

  • Gesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die die Entwicklung in den Bereichen Bibliotheks- und Archivwissenschaft bestimmen;
  • Grundlagen des Bibliothekswesens, Bibliographie;
  • grundlegende bibliothekstechnologische Prozesse; Formen, Methoden der Einzel- und Massenarbeit mit Lesern;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Bibliothekars werden seine Aufgaben dem [stellvertretenden Stellentitel] zugewiesen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Bibliothekar nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Führt Arbeiten zur Sicherstellung der Bibliotheksprozesse gemäß der Ausrichtung und Technologie eines der Produktionsstandorte durch (Erwerb, Bearbeitung von Bibliotheksbeständen, Organisation und Nutzung von Katalogen und anderen Elementen des Referenz- und Bibliographieapparats, Pflege und Nutzung automatisierter Datenbanken, Buchhaltung). , Organisation und Lagerung von Geldern, Wartung von Lesern und Abonnenten).

2.2. Beteiligt sich an der Forschungs- und Methodenarbeit der Bibliothek, an der Entwicklung und Umsetzung von Bibliotheksentwicklungsprogrammen, Plänen für Bibliotheksdienstleistungen für die Bevölkerung.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann der Bibliothekar in gesetzlich vorgeschriebener Weise zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben Überstunden leisten.

3. Rechte

Der Bibliothekar hat das Recht:

3.1. Erhalten Sie umfassende und zuverlässige Informationen über die Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz.

3.2. Erhalten Sie Materialien und Dokumente zu Themen seiner beruflichen Tätigkeit.

3.3. Erhalten Sie eine Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung in der im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen festgelegten Weise.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Dienststellen des Unternehmens zu Produktions- und anderen Themen, die in seine funktionalen Verantwortlichkeiten fallen.

3.5. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch den Manager.

3.6. Melden Sie dem Vorgesetzten alle festgestellten Verstöße und Mängel im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

3.7. Besorgen Sie sich einen Arbeitsplatz, der den staatlichen gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und den im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen entspricht.

3.8. Interagieren Sie mit allen Abteilungen des Unternehmens, um betriebliche Probleme ihrer beruflichen Aktivitäten zu lösen.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Bibliothekar trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.1.7. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Das Verursachen materieller Schäden und/oder Verluste für das Unternehmen oder Dritte im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung dienstlicher Pflichten.

4.2. Die Arbeit des Bibliothekars wird bewertet:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Durch die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Bibliothekars ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitszeit des Bibliothekars richtet sich nach der unternehmensinternen Arbeitsordnung.

5.2. Aus Produktionsgründen kann der Bibliothekar auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) gehen.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „__“ _______ 20__

Stellenbeschreibung Bibliothekar
1. Allgemeine Bestimmungen.
1.1. Die Ernennung und Entlassung des Bibliothekars erfolgt durch den Direktor des Gymnasiums.

1.2. Der Bibliothekar ist direkt dem Leiter der Bibliothek, dem Direktor des Gymnasiums, unterstellt.

1.3. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der Bibliothekar an den Gesetzen der Russischen Föderation „Über Bildung“ und „Über Bibliothekswesen“, den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation, den Dokumenten höherer Behörden zur Bibliotheksarbeit und den Regeln für die Organisation der Bibliotheksarbeit , Buchhaltung, Inventar, Vorschriften zum Arbeitsschutz und zum Brandschutz sowie die Satzung und die Betriebsordnung und diese Weisung.
2. Funktionen.
Die Haupttätigkeiten eines Bibliothekars sind:

2.1. Sicherstellung des Bildungsprozesses und der Selbstbildung durch Bibliotheks- und informationsbibliografische Dienste für Schüler, Lehrer und andere Leserkategorien.

2.2. Ausbildung selbstständiger Benutzerkompetenzen bei Lesern, Schulung im Umgang mit Büchern und anderen Medien, Recherche, Auswahl und kritische Bewertung von Informationen.

2.3. Verbesserung traditioneller und Beherrschung neuer Bibliothekstechnologien.
3. Berufliche Verantwortlichkeiten
Bibliothekar:

3.1. Bedient Leser im Abonnement und im Lesesaal.

3.2. Beschäftigt sich mit der Anordnung und Entstaubung der Sammlung (Kinderliteratur, russische Literatur, Referenzliteratur).

3.3. Verantwortlich für die Registrierung und Archivierung von Zeitschriften.

3.4. Führt Einzel- und Massenarbeit mit Lesern durch.

3.5. Verarbeitet Bücher.3.6. Arbeitet mit Schuldnern.
4. Rechte
Der Bibliothekar hat das Recht:

4.1. Freier Zugang zu Informationen zur Lösung der der Bibliothek zugewiesenen Probleme.

4.2. Zur Selbstbildung.

4.3. Für den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresurlaub.

4.4. Auf Präsentation zu verschiedenen Formen der Ermutigung.
5. Verantwortung.
Der Bibliothekar ist verantwortlich für:

5.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Satzung und der internen Arbeitsordnung des Gymnasiums, der gesetzlichen Anordnungen des Direktors des Gymnasiums oder anderer örtlicher Vorschriften, der in dieser Weisung festgelegten beruflichen Pflichten ohne triftigen Grund trägt der Bibliothekar die disziplinarische Verantwortung in der vorgeschriebenen Weise durch das Arbeitsrecht.

5.2. Für Schäden, die der Turnhalle oder den Teilnehmern des Bildungsprozesses durch die Nichterfüllung seiner Amtspflichten entstehen, trägt der Bibliothekar eine finanzielle Teilverantwortung in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise.
6. Beziehungen. Beziehungen nach Position.
Bibliothekar:

6.1. Arbeitet nach einem Zeitplan, der auf einer 40-Stunden-Woche basiert und vom Direktor des Gymnasiums genehmigt wurde.

6.2. Erhält vom Direktor, vom Manager. Bibliotheksinformationen normativ-rechtlicher und organisatorisch-methodischer Art, macht sich gegen Erhalt mit den relevanten Dokumenten vertraut.

Ich habe die Anleitung gelesen _____________________________________

Alexander Lozhechkin, Leiter Solutions Architecture bei AWS EMEA Emerging Markets, sagt auf seiner Facebook-Seite. Die Herausgeber von vc.ru veröffentlichen den Text mit Genehmigung des Autors. Ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch bei Amazon ist sehr schwierig. Es gibt jedoch noch viel zu tun ...

Sberbank-Präsident German Gref glaubt, dass der Prozess des Lernens in der Schule „jede Lust am Lernen zunichte macht“. Dies erklärte er auf dem Eastern Economic Forum, berichtet RIA Novosti. Gref sagte, dass ihm insbesondere der Bewertungs- und Prüfungsprozess nicht gefällt: „Ich...

Was könnte im Verhalten eines Spezialisten der letzte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt? Vielleicht nicht erfüllte KPIs oder systematische Verzögerungen? Das erfahren Sie am besten aus erster Hand – von Führungskräften, die sich schon mehr als einmal von Mitarbeitern getrennt haben. Wir haben Unternehmer gefragt und...

Dmitri Woloschin Nur jeder zehnte Arbeitgeber ist mit dem Ausbildungsniveau der Hochschulen in Russland zufrieden. Unternehmen müssen anfangen, ihr Personal selbst auszubilden und sich nicht mehr auf den Staat und die Universitäten zu verlassen. Man kann nicht einfach auf dem Markt gefragt sein...

Vera Vitaleva, Elizaveta Muravyova Die siebte globale Studie von Deloitte, Global Human Capital Trends 2019, an der rund zehntausend Menschen auf der ganzen Welt teilnahmen, identifizierte erneut vorrangige Bereiche für die Arbeit mit Personal....

Der KPI für den Kreml umfasste einen Rückgang der Proteste und das Wachstum patriotischer Jugendlicher. Zu den Effizienzkriterien gehören auch das Vertrauen in die Behörden und das korrekte Ergebnis der Wahlen. Für die Abteilungen des internen politischen Blocks des Kremls wurden sechs zentrale Leistungsindikatoren festgelegt, wie ich herausfand ...

Maxim Belukhin Bisher herrschte die allgemeine Meinung vor, dass die Entwicklung eines Mitarbeiters keinen direkten Bezug zum Unternehmen habe. Manager taten dies nicht, weil sie glaubten, für solche Kleinigkeiten keine Zeit zu haben, weil sie dafür bezahlt wurden, große Ziele zu erreichen. Aber es stellte sich heraus, dass die Entwicklung...

ARBEITSBESCHREIBUNG

KopfNowotinchurinskajaländliche Bibliothek,

Struktureinheit des MBUK „CBS Yalchik District“

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek ist ein qualifizierter Spezialist, der bestimmte Arten von bibliothekarischer und bibliografischer Arbeit ausführt, um Benutzer zu bedienen, Sammlungen zu organisieren, sie zu nutzen, zu studieren und für ihre Erhaltung zu sorgen.

1.2. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek ist direkt dem Direktor unterstellt.

1.3. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek wird auf Anordnung des Bibliotheksdirektors ernannt und entlassen.

  1. Benötigte Qualifikationen

2.1. Zum Leiter einer ländlichen Bibliothek wird eine Person mit einer höheren oder weiterführenden Fachausbildung ernannt.

  1. Muss es wissen

3.1. Leitmaterialien höherer Behörden zu Fragen der Bibliotheksarbeit.

3.2. Satzung und interne Ordnung der Bibliothek.

3.3.Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeits- und Unternehmensorganisation.

3.4. Verfahren und Methoden der Planung, Abrechnung und Berichterstattung der Produktionsarbeiten.

3.5. Anforderungen an die Qualität der Arbeit und Technologie für deren Umsetzung.

3.6.Tätigkeiten anderer Strukturbereiche der Bibliothek, die in direktem Zusammenhang mit Aufgaben der Benutzerbetreuung stehen.

3.7. System der Bibliotheksbestände und Bibliothekskataloge.

3.8. Grundlegende Arbeitsnormen für Arbeitsarten.

3.9.Grundlagen des Arbeitsrechts.

3.10. Bibliotheksausstattung, Regeln für ihren technologischen Betrieb.

3.11. Arbeitsschutzvorschriften, Brandschutz.

IV. Amtliche Verpflichtungen

4.1. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Lehr- und Methodenmaterialien, Rechtsdokumente, die die Aktivitäten der Bibliothek regeln;
  • Langfristige und jährliche Pläne der Bibliothek;
  • Diese Stellenbeschreibung;
  • Befehle und Weisungen des Direktors.

4.2. Leiter der ländlichen Bibliothek:

  • Erstellt langfristige, jährliche, vierteljährliche, monatliche und thematische Pläne für die Aktivitäten der ländlichen Bibliothek und trägt die volle Verantwortung für deren rechtzeitige und qualitativ hochwertige Umsetzung.
  • Berichterstattung an den Direktor rechtzeitig über die geleistete Arbeit, über den Stand der statistischen Indikatoren und stellt auf Anfrage der Bibliotheksleitung auch alle anderen Informationen über die Aktivitäten der ländlichen Bibliothek bereit.
  • Verantwortlich für den Zustand und die ordnungsgemäße Führung der Buchhaltungsunterlagen und übermittelt diese gemäß den „Hinweisen zum Verfahren zur Übergabe von Unterlagen zur Aufbewahrung“ an das Bibliotheksarchiv.
  • Leitet die Hauptrichtungen der Informations-, Nachschlage- und bibliografischen Arbeit der Bibliothek.
  • Entwickelt und verwaltet die Umsetzung von Projekten und Programmen zur Entwicklung von Informationen und bibliografischen Aktivitäten.
  • Verantwortlich für den Aufbau des Informationsabrufsystems der Bibliothek, die Organisation und Pflege des Nachschlagewerks und des bibliografischen Apparats der Bibliothek.
  • Beteiligt sich aktiv an den organisatorischen und methodischen Aktivitäten der Bibliothek.
  • Analysiert die Arbeit der ländlichen Bibliothek, erstellt Informationen, Berichte, Zertifikate über Informations-, Nachschlage- und bibliografische Dienste für die Bevölkerung.
  • Untersucht bewährte Praktiken bei der Organisation der Arbeit von Bibliotheken entsprechend dem Profil ländlicher Bibliotheken; analysiert und implementiert die Bibliotheksarbeit. Bietet Bibliotheken in seiner ländlichen Gemeinde methodische und praktische Unterstützung.
  • Verbessert systematisch sein berufliches Niveau;
  • Beherrscht die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Computertechnologie;
  • Erhöht das kulturelle Niveau und die Produktionsqualifikationen;
  • Beteiligt sich an der Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Organisation der betrieblichen Ausbildung.
  • Organisiert Arbeiten zur Zusammenstellung und Veröffentlichung kleiner Handbücher;
  • Koordinierung der Aktivitäten der Bibliothek mit dem Verein, mit der Schule, mit der ländlichen Siedlung.
  • Führt Aktivitäten zur Pflege der Webseite der ländlichen Bibliothek durch
  • Verantwortlich für den Brandschutz und die sanitären Bedingungen der ländlichen Bibliothek.
  • Gewährleistet die vollständigste und zeitnahe Bereitstellung von Dokumenten auf Benutzeranfragen;

4.3. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek führt Folgendes aus:

Eine Reihe von Benutzerdiensten

Organisiert Arbeiten zur Herausgabe von Büchern;

  • Führt neue Leser in die Regeln für die Nutzung der Bibliothek ein;
  • Empfängt und gibt Bücher aus dem Hilfsfonds aus, lagert Bücher und überwacht deren Sicherheit;
  • Studieren Sie die Zusammensetzung der Benutzer und die Themen ihrer Anfragen.
  • Ordnet die von den Lesern abgegebenen Bücher und kontrolliert deren rechtzeitige Rückgabe;

Eine Reihe von Arbeiten zur Organisation und Aufbewahrung des Fonds

  • Arbeitet mit dem Fonds zusammen, studiert und analysiert ihn;
  • Überprüft die Sammlung nach Inhalt, um veraltete, heruntergekommene und doppelte Literatur zu identifizieren;
  • Überprüft die Einrichtung des Fonds, aktualisiert umgehend Buchformulare, führt kleinere Reparaturen durch;
  • Akzeptiert und reicht Literatur zu HSKO und MBA ein;
  • Führen Sie eine Aufzeichnung der Ablehnungen für Literatur ein.

Eine Reihe von Werken zur Leseförderung

  • Organisiert Ausstellungen und Besichtigungen;
  • Konzipiert aktuelle thematische Ausstellungen;
  • Führt aktuelle Rezensionen und Rezensionen neuer Bücher durch;
  • Führt umfangreiche Arbeit zur Lese- und Bücherförderung durch.

V. Verantwortung

5.1. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek ist verantwortlich für:

  • Für die fristgerechte Erfüllung des kommunalen Auftrags der städtischen Haushaltsbehörde „MCB des Bezirks Jaltschik“ und der Anweisungen des Direktors auf angemessener Ebene;
  • Für die Sicherheit der Gelder;
  • Für den Zustand von Geräten, Möbeln, Bibliotheksausstattung, für den hygienischen Zustand Ihres Arbeitsplatzes;
  • Koordinierung der Aktivitäten der Bibliothek mit dem Verein, mit der Schule, mit der ländlichen Siedlung;
  • Führt Aktivitäten zur Pflege der Webseite der ländlichen Bibliothek durch;
  • Verantwortlich für den Brandschutz und die sanitären Bedingungen der ländlichen Bibliothek;
  • Trägt die volle individuelle finanzielle Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Nutzung der Sachwerte der ländlichen Bibliothek (Fonds an gedruckten und nicht gedruckten Veröffentlichungen; Ausstattung).

VI. Rechte

6.1. Der Leiter einer ländlichen Bibliothek hat das Recht:

  • Bringen Sie dem Direktor grundlegende Fragen zur Sprache, deren Lösung zur Verbesserung der Arbeit der Bibliothek erforderlich ist;
  • Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Pläne und Ergebnisse der Arbeit der städtischen Haushaltsbehörde „Zentraler Kesseldienst des Bezirks Jaltschik“.

Vereinbart

mit dem Gewerkschaftsausschuss

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel einer Stellenbeschreibung für einen Chefbibliothekar aufmerksam, Muster 2019/2020. In diese Position kann eine Person berufen werden, die über eine höhere Berufsausbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik) und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als leitender Bibliothekar (Bibliograph) und mindestens 5 Jahre als Bibliothekar der Kategorie I verfügt . Vergessen Sie nicht, dass jede Anweisung des Hauptbibliothekars handschriftlich gegen Unterschrift ausgestellt wird.

Auf der Website des HR-Portals finden Sie typische Informationen zu den Kenntnissen, die ein Chefbibliothekar mitbringen sollte. Über Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten.

Dieses Material ist in der umfangreichen Bibliothek mit Stellenbeschreibungen auf unserer Website enthalten, die täglich aktualisiert wird.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Chefbibliothekar gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. Für die Stelle wird eine Person angenommen, die über eine höhere Berufsausbildung (Bibliothek, Kultur und Kunst, Pädagogik) und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als leitender Bibliothekar (Bibliograph) und mindestens 5 Jahre als Bibliothekar der Kategorie I verfügt Chefbibliothekar.

1.3. Der Chefbibliothekar sollte wissen:

  • Gesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die die wissenschaftliche, produktive oder wissenschaftliche Tätigkeit der Bibliothek regeln;
  • Bibliotheksstruktur;
  • Bibliotheksurkunde;
  • Theorie und Praxis des Bibliothekswesens, Trends in seiner Entwicklung;
  • Bibliotheksprozesstechnologie;
  • theoretische und praktische Methoden der Informationsverarbeitung und -beschaffung mit modernen Technologien;
  • Grundlagen des Managements;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Betriebshygiene und Brandschutz;

1.4. Der Chefbibliothekar wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Regelungen zu ________________ (Name der Bibliothek);
  • Regelungen zum ________________ (Name der vom Hauptbibliothekar geleiteten Struktureinheit);
  • diese Stellenbeschreibung;
  • ___________________ (andere Handlungen und Dokumente, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsfunktion des Hauptbibliothekars stehen)

1.5. Der Chefbibliothekar berichtet direkt an ______. (Name der Position des Managers)

1.6. Während der Abwesenheit des Hauptbibliothekars (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem in der vorgeschriebenen Weise bestellten Mitarbeiter wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist im Zusammenhang mit dem Ersatz.

1.7. Der Chefbibliothekar gehört zur Berufsqualifikationsgruppe „Positionen führender Arbeitnehmer in Kultur, Kunst und Kinematographie“ (Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 31. August 2007 N 570).


Für die Stellenbeschreibung eines Mitarbeiters einer Haushaltsinstitution.

2. Funktionen des Chefbibliothekars

2.1. Management _________________. (Richtung/Richtungen der Bibliothekstätigkeit)

2.2. Mitwirkung an den wissenschaftlichen und produktiven Prozessen der Bibliothek.

3. Aufgabenbereiche des Chefbibliothekars

Der Chefbibliothekar nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. Führt einen unabhängigen Arbeitsbereich zu ______________ (Richtung/Richtungen der Bibliotheksaktivitäten) durch.

3.2. Leitet eine Funktionsgruppe, einen Komplex der wissenschaftlichen und produktiven Arbeit der Gruppe, und ersetzt bei Bedarf Gruppenmitarbeiter in jedem Arbeitsbereich.

3.3. Organisiert die wissenschaftliche und produktive Arbeit der Gruppe, verteilt und verteilt die wissenschaftlichen und produktiven Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der Gruppe neu.

3.4. Nimmt direkt an Produktionsprozessen teil, stellt deren Qualität und Effizienz sicher, basierend auf dem breiten Einsatz moderner Technologien, fortschrittlichen Formen der Arbeitsorganisation, wissenschaftlich fundierten Standards und dem Studium bewährter Verfahren (im In- und Ausland).

3.5. Überwacht die Umsetzung des Forschungs- und Produktionsplans der Gruppe.

3.6. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung aktueller und langfristiger Pläne (Projekte, Programme) der Gruppe und der gesamten Bibliothek, bibliothekarischer normativer Dokumente, Vorschriften, Standards und Technologien.

3.7. Beteiligt sich entsprechend dem Tätigkeitsbereich an der wissenschaftlichen Forschung sowie an der Umsetzung von Forschungsergebnissen.

3.8. Beteiligt sich an Arbeiten im Zusammenhang mit der Marktforschung im Bereich Bildung und Nutzung von Bibliotheksressourcen, Leserschaft und Nachfrage nach Bibliotheksdiensten.

3.9. Beteiligt sich am System der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung von Bibliotheksmitarbeitern.

4. Rechte des Chefbibliothekars

Der Chefbibliothekar hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen der Leitung der Institution (Organisation).

4.2. Entsorgen Sie das ihm anvertraute Vermögen und die ihm anvertrauten Gelder gemäß den Anforderungen, die in den behördlichen Rechtsakten und Gründungsdokumenten festgelegt sind.

4.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie ___________ (Arten von Dokumenten)

4.4. Initiieren und leiten Sie Besprechungen zu organisatorischen Themen.

4.6. Führen Sie Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen durch.

4.7. Fordern Sie die Einstellung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen erteilen.

4.8. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

4.9. Unterbreiten Sie _____________ (Name der Position des Managers) Vorschläge zur Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern der von ihm geleiteten Abteilung zur Prüfung; Vorschläge, um sie zu ermutigen oder Strafen gegen sie zu verhängen.

4.10. Aufforderung an die Leitung der Institution (Organisation), Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und Rechte zu leisten.

5. Verantwortlichkeiten des Chefbibliothekars

5.1. Der Hauptbibliothekar ist verantwortlich für:

  • wegen unsachgemäßer Leistung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;
  • für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden – in der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;
  • für die Schädigung einer Institution (Organisation) – in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Stellenbeschreibung des Hauptbibliothekars - Muster 2019/2020. Aufgabenbereiche des Chefbibliothekars, Rechte des Chefbibliothekars, Verantwortung des Chefbibliothekars.

© 2024 youmebox.ru – Über das Geschäft – Portal mit nützlichem Wissen