Reparatur, Design, Möbel, Bau, Anleitung. Stellenbeschreibung und Verantwortlichkeiten des Cheftechnologen Wem berichtet der Cheftechnologe im Unternehmen?

heim / Unternehmensführung

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Cheftechnologe gehört zur Kategorie der Manager.

2. Auf die Position des Cheftechnologen wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen im jeweiligen Branchenprofil des Unternehmens verfügt.

3. Die Ernennung zum Cheftechnologen und seine Entlassung erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.

4. Der Cheftechnologe muss wissen:

4.1. Regulatorische und methodische Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion.

4.2. Spezialisierungsprofil und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens.

4.3. Technologie zur Herstellung der Produkte des Unternehmens.

4.4. Systeme und Entwurfsmethoden.

4.5. Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen.

4.6. Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion.

4.7. Technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte.

4.8. Vorschriften, Anweisungen und andere Leitfäden für die Erstellung und Ausführung technischer Dokumentation.

4.9. Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen.

4.10. Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen.

4.11. Das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten.

4.12. Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser.

4.13. Das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten.

4.14. Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse.

4.15. In- und ausländische Errungenschaften von Wissenschaft und Technik in der jeweiligen Branche.

4.16. Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte.

4.17. Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management.

4.18. Grundlagen der Umweltgesetzgebung.

4.19. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

5. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Chefingenieur.

6. Während der Abwesenheit des Cheftechnologen (Geschäftsreise, Krankheit, Urlaub etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (im Falle seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und verantwortlich ist für deren ordnungsgemäße Ausführung.

II. Amtliche Verpflichtungen

Cheftechnologe:

1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte sowie die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und Technik gewährleisten Umrüstung der Produktion, Senkung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Qualität von Produkten, Arbeiten (Dienstleistungen) und Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die umfassende Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert die Kontrolle über die Bereitstellung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens mit Es.

4. prüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsweisen.

5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

6. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Entwicklung neuer Geräte, neuer leistungsstarker technologischer Prozesse, Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung, die Erhöhung des technologischen Produktionsniveaus und des Schichtverhältnisses der Geräte, Erstellung und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Prozessbrennstoff- und Stromverbrauch, Rohstoffe und Materialien, Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung Mängel verringern die Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung.

7. Sorgt für eine Verbesserung der Fertigungstechnologie.

8. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie zur Herstellung von Produkten, zur Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), zur Einführung von Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittlichen Basistechnologien, leistungsstarken Ressourcen, umweltfreundlichen, abfallfreien Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme und Umweltschutzmaßnahmen , umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten.

9. Implementiert Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen.

10. Beteiligt sich an Arbeiten zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimaler Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle.

11. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Bereich der Produktionstechnologie und gibt Schlussfolgerungen zu deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer umweltfreundlichen Produktionstechnologie.

12. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern.

13. Sorgt für die Implementierung automatisierter Kontrollsysteme für Geräte und technologische Prozesse.

14. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung der Energie- und Materialintensität der Produktion, zur Steigerung ihrer Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation .

15. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Geräten Systeme in Betrieb zu nehmen.

16. Verwaltet die Abteilungsmitarbeiter, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

III. Rechte

Der Cheftechnologe hat das Recht:

1. Im Namen der Abteilung handeln, die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Strukturbereichen des Unternehmens, Organisationen und Regierungsstellen vertreten.

2. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Informationen von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens und von Spezialisten.

3. Überprüfen Sie die Aktivitäten der Strukturabteilungen des Unternehmens im Bereich der technologischen Vorbereitung der Produktion.

4. Unterbrechen Sie die Arbeit bei Abweichungen vom genehmigten technologischen Prozess mit obligatorischer Benachrichtigung des Chefingenieurs.

5. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

6. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen der Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

7. Erteilen Sie den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens Anweisungen zu Fragen der technologischen Vorbereitung der Produktion.

8. Unterzeichnen und bestätigen Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Dokumente. mit seiner Unterschrift Aufträge für das Unternehmen zu Fragen der technologischen Vorbereitung der Produktion erteilen.

9. Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

10. Unterbreiten Sie dem Direktor des Unternehmens Vorschläge zur materiellen und disziplinarischen Haftung von Beamten auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen.

IV. Verantwortung

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Ernennung zum Cheftechnologen erfolgt auf Anordnung des Direktors (Leiter der Organisation).

2. Qualifikationsanforderungen.

Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen in der für das Unternehmen relevanten Branche von mindestens 5 Jahren.

3. Der Cheftechnologe muss wissen:

— regulatorische und methodische Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion

— Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens

— Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens

— Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens

— Systeme und Entwurfsmethoden

— Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen

— Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten der Ausrüstung, Betriebsregeln

— Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion

— technische Anforderungen an Rohstoffe, Lieferungen und Fertigprodukte

— Vorschriften, Anweisungen und andere Anleitungsmaterialien zur Entwicklung und Ausführung der technischen Dokumentation

— Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen

— Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen

— Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten

— Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser Technologie

— Verfahren zur Inbetriebnahme der Ausrüstung

— Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse

— inländische und ausländische wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der betreffenden Branche

— fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte

— Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Organisation von Produktion, Arbeit und Management

— Grundlagen der Umweltgesetzgebung

— Grundlagen des Arbeitsrechts

— Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

II. AMTLICHE VERPFLICHTUNGEN

Cheftechnologe:

1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen) und sorgt so für eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und Technik Umrüstung der Produktion, Senkung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Qualität von Produkten, Arbeiten (Dienstleistungen) und Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die umfassende Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert die Kontrolle über die Bereitstellung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens mit Es.

4. prüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsweisen.

5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

6. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Entwicklung neuer Geräte, neuer leistungsstarker technologischer Prozesse, Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung, die Erhöhung des technischen Produktionsniveaus und des Schichtverhältnisses der Geräte, Erstellung und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Prozessbrennstoff- und Stromverbrauch, Rohstoffe und Materialien, Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung Mängel verringern die Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung.

7. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie zur Herstellung von Produkten, zur Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), zur Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittlicher Basistechnologien, leistungsstarker ressourcen- und naturschonender Nicht-Abfall-Technologien sowie zur Gestaltung und Implementierung technologischer Systeme , Umweltschutzmittel, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten.

8. Implementiert Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen.

9. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle.

10. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie und gibt Schlussfolgerungen zu deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Produktionstechnologie.

11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern.

12. Sorgt für die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.

13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung der Energie- und Materialintensität der Produktion, zur Steigerung ihrer Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation .

14. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Geräten Systeme in Betrieb zu nehmen.

15. Verwaltet die Abteilungsmitarbeiter, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

Der Cheftechnologe hat das Recht:

1. Erteilung von Anordnungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.

3. Berichten Sie dem Generaldirektor über alle bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellten Mängel und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

5. Dem Generaldirektor der Organisation zur Prüfung vorlegen:

5.1. Ideen zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von ihm unterstellten Mitarbeitern.

5.2. Bietet an:

— über die Förderung herausragender Mitarbeiter

— über die Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions-, Technologie- und Arbeitsdisziplin

IV. VERANTWORTUNG

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

ARBEITSBESCHREIBUNG

Cheftechnologe

(ungefähre Form)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Cheftechnologen der Organisation.

1.2. Der Cheftechnologe wird auf Anordnung des Leiters der Organisation auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und von der Position entlassen.

1.3. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Leiter der Organisation.

1.4. Auf die Position des Cheftechnologen wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen im entsprechenden Profil der Branchenorganisation von mindestens 5 Jahren berufen.

1.5. Der Cheftechnologe muss wissen:

Regulierungs- und methodische Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion;

Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur der Organisation;

Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und der Organisation;

Herstellungstechnologie der Produkte der Organisation;

Designsysteme und -methoden;

Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und in der Organisation;

Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten der Ausrüstung, Betriebsregeln;

Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion;

Technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte;

Vorschriften, Anweisungen und andere Leitfäden zur Erstellung und Ausführung technischer Dokumentation;

Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;

Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;

Das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten;

Möglichkeit des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser;

Das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten;

Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;

In- und ausländische Errungenschaften von Wissenschaft und Technik in der betreffenden Branche;

Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

Grundlagen der Umweltgesetzgebung;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Notiz. Die fachlichen Verantwortlichkeiten des Cheftechnologen werden auf der Grundlage und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Cheftechnologen festgelegt und können bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung unter Berücksichtigung konkreter Umstände ergänzt und präzisiert werden.

Cheftechnologe:

2.1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der von der Organisation hergestellten Produkte sowie die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und der technischen Erneuerung gewährleisten. Produktionsausrüstung, Reduzierung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2.2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

2.3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionseinheiten der Organisation.

2.4. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi.

2.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.6. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Beherrschung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse, führt Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung durch, erhöht das technische Produktionsniveau und das Schichtverhältnis der Geräte, erstellt und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostenstandards, Verbrauch von Prozessbrennstoff und Strom, Rohstoffe und Materialien, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung des Materialverbrauchs Intensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Produktion.

2.7. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie zur Herstellung von Produkten, zur Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), zur Einführung von wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften, fortschrittlichen Basistechnologien, leistungsstarken ressourcen- und umweltschonenden Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme sowie Umweltschutzmitteln , umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten.

2.8. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um.

2.9. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle.

2.10. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesnormen sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Bereich der Produktionstechnik und gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und ökologischen Produktionstechnik.

2.11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit den Abteilungen der Organisation, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern.

2.12. Gewährleistet die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau der Organisation, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung der Energie- und Materialintensität der Produktion, zur Steigerung ihrer Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung Arbeitsorganisation.

2.14. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Ausrüstungssystemen Betrieb.

2.15. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Abteilungen der Organisation, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

3. RECHTE

Der Cheftechnologe hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Leiters der Organisation über die Aktivitäten der geleiteten Abteilung vertraut.

3.2. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

3.3. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der geleiteten Abteilung zur Prüfung durch den Leiter der Organisation.

3.4. Interagieren Sie mit den Leitern anderer Strukturabteilungen der Organisation.

3.5. Unterzeichnen (unterzeichnen) Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.6. Unterbreiten Sie dem Management der Organisation Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.

3.7. Fordern Sie den Leiter der Organisation auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner offiziellen Pflichten und Rechte zu unterstützen.

4. VERANTWORTUNG

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

4.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten – gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung.

4.2. Für Straftaten, die während der Dauer seiner Tätigkeit begangen wurden – gemäß der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für Sachschäden – gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

4.4. Bei Verstößen gegen die im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften – gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5. BETRIEBSMODUS. UNTERZEICHNUNGSRECHT

5.1. Die Arbeitszeit des Cheftechnologen richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund von Produktionsanforderungen kann der Cheftechnologe Geschäftsreisen (auch vor Ort) unternehmen.

5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem Cheftechnologen Dienstfahrzeuge zugewiesen werden.

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit _________ _________________________________________________________________________ erstellt. (Name, Nummer und Datum des Dokuments)

EINVERSTANDEN VON: Rechtsberater ____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

"___"__________ ___ G.

Ich habe die Anleitung gelesen: _____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)


1. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Stellenbeschreibung definiert die beruflichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Cheftechnologen.

2. Auf die Position des Cheftechnologen wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen im jeweiligen Branchenprofil des Unternehmens verfügt.

3. Der Cheftechnologe muss die regulatorischen und methodischen Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion kennen; Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens; Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens; Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens; Systeme und Entwurfsmethoden; Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen; Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten der Ausrüstung, Betriebsregeln; Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion; technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte; Vorschriften, Anweisungen und andere Anleitungsmaterialien zur Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentation; Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen; Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen; Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten; Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser; Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten; Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse; inländische und ausländische Errungenschaften von Wissenschaft und Technik in der betreffenden Branche; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation; Grundlagen der Umweltgesetzgebung; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

4. Der Cheftechnologe wird auf Anordnung des Leiters der Institution (Unternehmen, Organisation) gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation in die Position berufen und von der Position entlassen.

5. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Leiter der Institution (Unternehmen, Organisation).

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und der technischen Erneuerung gewährleisten. Produktionsausrüstung, Reduzierung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Beherrschung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse, führt Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung durch, erhöht das technische Produktionsniveau und das Schichtverhältnis der Geräte, erstellt und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozesskraftstoff und Strom, Roh- und Betriebsstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung der Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie zur Herstellung von Produkten, zur Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), zur Einführung von wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften, fortschrittlichen Basistechnologien, leistungsstarken ressourcen- und umweltschonenden Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme sowie Umweltschutzmitteln , umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie und gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Produktionstechnologie. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern. Gewährleistet die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Ausrüstungssystemen Betrieb. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

3. Rechte

Der Cheftechnologe hat das Recht:

1. Befehle erteilen, die für die Ausführung durch die ihm unterstellten Mitarbeiter verbindlich sind;

2. an der Auswahl und Vermittlung von Personal für ihre Tätigkeiten mitwirken;

3. der Geschäftsführung Vorschläge zur Förderung und Verhängung von Strafen gegen die Mitarbeiter des Unternehmens bei ihrer Tätigkeit zu unterbreiten;

4. Vorschläge zur Entwicklung und Verbesserung der Unternehmensaktivitäten machen;

5. von der Geschäftsleitung Informationsmaterialien und behördliche Dokumente anzufordern, zu erhalten und zu verwenden, die für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind;

6. an Konferenzen und Treffen teilnehmen, bei denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit besprochen werden;



















ARBEITSBESCHREIBUNG CHEFTECHNOLOGE

Ich bin damit einverstanden

_____________________________ (Nachname, Initialen)

(Name der Organisation, ihre ________________________________

Organisations- und Rechtsform) (Geschäftsführer; sonstiger Bevollmächtigter

Stellenbeschreibung genehmigen)

——————————————————————-

(Name der Einrichtung)

00.00.201_g. №00

  1. ICH. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die Rechte, Pflichten und beruflichen Verantwortlichkeiten des Cheftechnologen der Organisation _____________________ (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) fest. Name der Einrichtung

1.2. Der Cheftechnologe des Unternehmens gehört zur Kategorie der Manager.

1.3. Der Cheftechnologe des Unternehmens wird in die Position berufen und von dieser entlassen

im Auftrag des Direktors (Geschäftsführers) des Unternehmens auf Empfehlung von _________________________________________________________________________.

1.4. Eine Person, die zum Cheftechnologen eines Unternehmens ernannt wird, muss über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet im Ingenieurwesen sowie in technischen und leitenden Positionen im entsprechenden Profil des Unternehmens in der Branche von mindestens _________ Jahren verfügen.

1.5. Bei Abwesenheit des Cheftechnologen des Unternehmens (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben vorübergehend von einem in der vorgeschriebenen Weise bestellten Stellvertreter wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Qualität und Effizienz verantwortlich ist und rechtzeitige Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.

1.6. Der Cheftechnologe des Unternehmens berichtet direkt.

1.7. Der Cheftechnologe des Unternehmens wird bei seiner Arbeit geleitet von:

— die Satzung des Unternehmens;

— diese Stellenbeschreibung;

Anordnungen, Weisungen, Weisungen des Betriebsleiters sowie Anordnungen und Weisungen des Chefingenieurs sowie behördliche und gesetzgeberische Akte zu Produktionsfragen;

- Arbeitsvorschriften.

1.8. Der Cheftechnologe muss wissen:

— Spezialisierung, Profil und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens;

— Entwurfsmethoden und -systeme;

Technologie zur Herstellung der Produkte des Unternehmens, Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen;

— technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte;

Produktionskapazitäten, technische Merkmale, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion;

Vorschriften, Anweisungen und andere Anleitungsmaterialien zur Entwicklung und Ausführung der technischen Dokumentation sowie regulatorische und methodische Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion;

— Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;

— Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;

— Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser Technologie;

— Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;

— das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten;

— Verfahren zur Inbetriebnahme der Ausrüstung;

— in- und ausländische wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche sowie fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen bei der Herstellung ähnlicher Produkte;

— Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes;

— Grundlagen der Umweltgesetzgebung, der Ökonomie, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation.

  1. II. Amtliche Verpflichtungen

Der Cheftechnologe des Unternehmens nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens.

2.2. Bietet Kontrolle über die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.3. Überprüft und genehmigt Änderungen, die an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung technologischer Prozesse und Produktionsweisen vorgenommen werden.

2.4. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und umweltschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und der technischen Re -Produktionsausrüstung, eine Senkung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten und eine Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und des Arbeitsproduktivitätswachstums.

2.5. Verwaltet die Arbeiten zur Organisation und Gestaltung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Entwicklung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse sowie die Arbeiten zur Berechnung der Produktionskapazität und Geräteauslastung, zur Erhöhung des technologischen Niveaus der Produktion und das Schaltverhältnis der Ausrüstung.

2.6. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse in der Produktion, neuester Materialien und die flächendeckende Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

2.7. Verwaltet die Erstellung und Überarbeitung technischer Spezifikationen und Anforderungen für Rohstoffe, Haupt- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozessbrennstoff und Strom, Rohstoffe und Materialien, Maßnahmen zur Vermeidung und Mängel beseitigen, die Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung verringern.

2.8. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um.

2.9. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie zur Herstellung von Produkten, zur Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), zur Einführung von wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften, fortschrittlichen Basistechnologien, leistungsstarken ressourcenschonenden Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme, Umweltschutzmaßnahmen und umfassender Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Designkapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten.

2.10. Gewährleistet die Implementierung automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.

2.11. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.

2.12. Übernimmt die Führung bei der Durchführung von Forschungsarbeiten und experimentellen Arbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an industriellen Tests neuer Arten von Maschinen und Mechanismen,

Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, bei der Arbeit von Kommissionen zur Inbetriebnahme von Anlagensystemen.

2.14. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern.

2.15. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die für die technologische Vorbereitung der Produktion sorgen.

2.16. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

2.17. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie und gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer umweltfreundlichen Produktionstechnologie.

2.18. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle.

III. Rechte

Der Cheftechnologe des Unternehmens hat das Recht:

3.1. Überprüfen Sie die Aktivitäten der strukturellen Abteilungen des Unternehmens in

im Bereich der technologischen Vorbereitung der Produktion.

3.2. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

3.3. Stellen Sie Anfragen und erhalten Sie die erforderlichen Informationen von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens und von Spezialisten.

3.4. Führen Sie Maßnahmen im Namen der Abteilung durch und vertreten Sie die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Strukturbereichen des Unternehmens, Organisationen und Regierungsbehörden.

3.5. Machen Sie dem Direktor des Unternehmens Vorschläge, Beamte auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen materiell und disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen.

3.6. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.7. Erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift Aufträge für das Unternehmen zu Fragen der technologischen Vorbereitung der Produktion.

3.8. Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

3.9. Stoppen Sie die Arbeiten im Falle einer Abweichung vom genehmigten technologischen Prozess mit obligatorischer Benachrichtigung des Chefingenieurs.

3.10. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen der Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

3.11. Erteilen Sie den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens Anweisungen zu Fragen der technologischen Vorbereitung der Produktion.

  1. IV. Verantwortung

Der Cheftechnologe des Unternehmens ist verantwortlich für:

- im Falle der Verursachung eines materiellen Schadens, innerhalb der durch die Straf-, Zivil- und Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

- im Falle der Begehung einer Straftat im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit, innerhalb der durch die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

- bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Leiter der Struktureinheit: _____________ __________________

(Unterschrift) (Nachname, Initialen)

Ich habe die Anleitung gelesen,

ein Exemplar erhalten: _____________ __________________

(Unterschrift) (Nachname, Initialen)


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