Beamte des stellvertretenden Lagerleiters. Stellenbeschreibung eines Lagerleiters, Aufgabenbereiche eines Lagerleiters, Beispiel-Stellenbeschreibung eines Lagerleiters Stellenbeschreibung eines Schichthelfer-Lagerleiters

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Die beruflichen Zuständigkeiten, Wissensanforderungen und Qualifikationen von Stellvertretern anderer Führungsebenen werden anhand der Qualifikationsmerkmale der Positionen der jeweiligen Führungskräfte ermittelt. (Absatz 10 der ECTS-Allgemeinen Bestimmungen), also überarbeiten Sie einfach diese Anleitung:

Ich habe zugestimmt
(Name der Firma)
(Name der Position des Leiters der Organisation)
ARBEITSBESCHREIBUNG _________ ________________________
___________________ Nr.___________ (Unterschrift) (Unterschriftsprotokoll)
(Ort der Zusammenstellung)___________

AN LAGERLEITER (Datum)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Lagerleiter gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. Der Lagerleiter wird auf Anordnung des Leiters der Organisation auf Vorschlag des stellvertretenden Leiters der Organisation (anderer Beamter) in die Position berufen und entlassen.

1.3. Für die Position des Lagerleiters wird eine Person mit einer Fachhochschulausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung in Buchhaltung und Kontrolle oder einer allgemeinbildenden Sekundarschulbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Buchhaltung und Kontrolle ernannt.

1.4. Bei seiner Tätigkeit wird der Lagerleiter geleitet von:

Regulierungsgesetze, sonstige Richtlinien und methodische Materialien zur Organisation der Lagerhaltung;

Normen und technische Bedingungen für die Lagerung von Inventargegenständen;

Satzung der Organisation;

Anordnungen, Weisungen des Leiters der Organisation;

Diese Stellenbeschreibung.

1.5. Der Lagerleiter muss wissen:

Leitende, normative und methodische Materialien zur Organisation der Lagerhaltung;

Normen und technische Bedingungen für die Lagerung von Inventargegenständen;

Arten, Größen, Marken und Qualitäten sowie andere qualitative Merkmale von Inventargegenständen und deren Verbrauchsraten;

Organisation von Be- und Entladevorgängen;

Regeln und Verfahren für die Lagerung und Lagerung von Inventargegenständen, Vorschriften und Anweisungen für deren Abrechnung;

Vertragsbedingungen für den Transport und die Lagerung von Gütern, für die Vermietung von Lagerflächen und -geräten;

Das Zahlungsverfahren für erbrachte Dienstleistungen und geleistete Arbeit;

Regeln für den Betrieb von Computergeräten, Kommunikation und Kommunikation;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes.

1.6. Im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit des Lagerleiters werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Leiters der Organisation ernannten Person wahrgenommen, die für deren ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich ist.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Lagerleiter nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Verwaltet die Arbeit des Lagers für die Aufnahme, Lagerung und Freigabe von Inventargegenständen, deren Platzierung unter Berücksichtigung der rationellsten Nutzung der Lagerfläche, erleichtert und beschleunigt die Suche nach notwendigen Materialien, Inventar usw.

2.2. Gewährleistet die Sicherheit des gelagerten Inventars, die Einhaltung von Lagervorschriften sowie Regeln für die Registrierung und Zustellung von Quittungen und Ausgabendokumenten.

2.3. Überwacht die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten, den Zustand von Räumlichkeiten, Geräten und Inventar im Lager und sorgt für deren rechtzeitige Reparatur.

2.4. Organisiert Be- und Entladevorgänge im Lager unter Einhaltung der Normen, Regeln und Anweisungen zum Arbeitsschutz.

2.5. Stellt die Abholung, Lagerung und rechtzeitige Rückgabe der Ladegüter an die Lieferanten sicher.

2.6. Beteiligt sich an der Durchführung von Inventarisierungen von Inventargegenständen.

2.7. Steuert die Pflege von Aufzeichnungen über Lagervorgänge und erstellte Berichte.

2.8. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Lagerbetriebs, zur Reduzierung der Kosten für Transport und Lagerung von Lagerbeständen und zur Einführung moderner Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation in die Organisation von Lagereinrichtungen.

Der Lagerleiter hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung zu Fragen des Lagerbetriebs vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung des Lagerbetriebs zur Prüfung durch das Management.

3.3. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten festgestellten Mängel in der Tätigkeit der Organisation (Struktureinheit, einzelne Mitarbeiter) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.5. Interagieren Sie mit den Leitern der Strukturabteilungen der Organisation und erhalten Sie von ihnen Informationen und Dokumente, die zur Erfüllung ihrer offiziellen Aufgaben erforderlich sind.

3.6. Unterbreiten Sie dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Ernennung, Versetzung, Entlassung von Lagerarbeitern, Vorschläge zu ihrer Förderung oder zur Verhängung von Strafen gegen sie.

3.7. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

4. Beziehungen (Beziehungen nach Position)

4.1. Der Lagerleiter ist direkt dem stellvertretenden Leiter der Organisation (anderer Beamter) unterstellt.

4.2. Der Lagerleiter interagiert mit den Leitern aller Strukturabteilungen der Organisation zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

5. Arbeitsbewertung und Verantwortung

5.1. Die Ergebnisse der Arbeit des Lagerleiters werden vom stellvertretenden Leiter der Organisation (anderer Beamter) bewertet.

5.2. Der Lagerleiter ist verantwortlich für:

Nichterfüllung (unzulässiger Erfüllung) der eigenen Amtspflichten;

Nichteinhaltung interner Arbeitsvorschriften, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz und Brandschutz;

Falsche Nutzung und unvollständige Nutzung eingeräumter Rechte;

Schlechte Qualität der Aufgabenerfüllung durch ihm unterstellte Mitarbeiter;

Geringe Leistungsfähigkeit und Arbeitsdisziplin der ihm unterstellten Mitarbeiter;

Der Organisation materiellen Schaden zufügen – in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung.

Name der Position des Managers ______________ _____________________
Struktureinheit (Signatur) (Signaturtranskript)
______________
(Datum)
Visa
Ich habe die Anleitung gelesen ______________ _____________________
(Signatur) (Signaturentschlüsselung)
______________
(Datum)

Notiz. Die Stellenbeschreibung für einen Lagerleiter wurde auf der Grundlage des Einheitlichen Qualifikationsverzeichnisses für Arbeitnehmerpositionen, Abschnitt 1 „Wirtschaft“, Ausgabe 1 „Mitarbeiterpositionen für alle Sektoren der Wirtschaft“ (genehmigt durch Beschluss des Arbeitsministeriums) entwickelt Republik Belarus vom 30. Dezember 1999 Nr. 159 in der jeweils gültigen Fassung) und erstellt gemäß den Anforderungen der staatlichen Norm STB 6.38-2004 „Einheitliche Dokumentationssysteme. System der organisatorischen und administrativen Dokumentation. Anforderungen an die Erstellung von Dokumenten“ (genehmigt durch Beschluss des Ausschusses für Normung, Metrologie und Zertifizierung des Ministerrats der Republik Belarus vom 21. Dezember 2004 Nr. 69).

Generaldirektor

Firmen_________________

I.O.F.

„___“ _________ 200__

Arbeitsbeschreibung
Leiter der Lagerabteilung

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Lagerabteilung gehört zur Kategorie der Manager.

2. Für die Stelle wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung und Berufserfahrung als Leiter einer Lagerabteilung von mindestens 1 Jahr oder einer mittleren (vollständigen) Allgemeinbildung und Berufserfahrung als Leiter einer Lagerabteilung von mindestens 3 Jahren ernannt des Leiters der Lagerabteilung.

3. Die Ernennung zum Leiter der Lagerabteilung und die Entlassung aus dieser erfolgt auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens auf Empfehlung des stellvertretenden Generaldirektors für kaufmännische Angelegenheiten.

4. Der Leiter der Lagerabteilung muss wissen:

4.1. Regulatorische und methodische Materialien zur Organisation der Lagerverwaltung.

4.2. Normen und technische Bedingungen für die Lagerung von Gütern.

4.3. Arten, Größen, Marken, Qualitäten und andere Qualitätsmerkmale von Waren sowie deren Verbrauchsraten.

4.4. Organisation von Be- und Entladevorgängen.

4.5. Regeln und Verfahren für die Lagerung und Lagerung von Gütern, Vorschriften und Anweisungen für deren Abrechnung.

4.6. Vertragsbedingungen für den Transport und die Lagerung von Gütern, für die Vermietung von Lagerflächen und -geräten.

4.7. Das Verfahren zur Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen und ausgeführten Arbeiten.

4.8. Regeln für den Betrieb von Computertechnik, Kommunikation und Kommunikation.

4.9. Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management.

4.10. Grundlagen des Arbeitsrechts.

4.11. Interne Arbeitsvorschriften.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Stellvertretender Generaldirektor für kommerzielle Angelegenheiten:

____________________/UND. O.F./ „__“__________200__

Die beruflichen Aufgaben eines Lagerleiters liegen vor allem in seinen organisatorischen Fähigkeiten. Es sollte sowohl ein kompetenter Manager als auch ein erfahrener Lagerspezialist sein. Der Lagerleiter ist für die Organisation der Lagerfläche und deren Aufteilung in Zonen verantwortlich. Das Lager muss einen Bereich für den Empfang, die Kommissionierung, den Versand und die Lagerung von Sachwerten umfassen. Entscheidungen über die Lieferung bestimmter Komponenten sowie die Verfügbarkeit von Restbeständen im Lager fallen ebenfalls in die Zuständigkeit des Lagerleiters.

Der richtige Einsatz des Personals und eine klare Unterordnungsstruktur sind weitere Aufgaben des Lagerleiters. Die Verantwortung für eine bestimmte Zone wird den Ladenbesitzern zugewiesen. Um Probleme mit Produktengpässen aufgrund fehlender Neuberechnung bei der Annahme zu vermeiden. Das Lager muss vollständig mit Arbeitskräften und technischer Ausrüstung ausgestattet sein. Auch der Lieferplan der Komponenten spielt eine wichtige Rolle.

Zu den Aufgaben des Lagerleiters gehört auch die Durchführung der Inventur. Eine jährliche Bestandsaufnahme der Produkte ist obligatorisch. Darüber hinaus können Zwischenbestände installiert werden. Der Lagerleiter legt den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Inventur fest und beteiligt sich auch daran. Um eine unabhängige Prüfung durchzuführen, tatsächliche Lagerbestände zu ermitteln und Verstöße bei der Lagerung von Produkten zu erkennen, greifen Organisationen häufig auf die Dienste von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zurück.

Arbeitsbeschreibung

Es sollte sehr detailliert sein und alle Nuancen seiner Arbeit enthalten. Besonderes Augenmerk sollte auf die Aufgaben des Lagerleiters gelegt werden. Dieser Punkt der Stellenbeschreibung kann je nach Tätigkeit und Struktur des Unternehmens variieren. Aber Es gibt mehrere grundlegende Punkte, die für jedes Unternehmen geeignet sind:

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Eine Frage stellen

  • Organisation des Prozesses der Annahme, des Versands und der Lagerung von Sachwerten;
  • Einhaltung der Brandschutzvorschriften und Aufrechterhaltung des guten Zustands der Ausrüstung;
  • Einhaltung der Regeln für die Einreichung und Bearbeitung von Buchhaltungsunterlagen, Berichterstattung.

Aufgaben eines Lagerleiters

Der Lagerhalter ist die finanziell verantwortliche Person. Sie können Untergebene haben: Kommissionierer, Gabelstaplerfahrer, Computerbediener, Spediteure und Lader.

Die Aufgaben eines Lagerhalters lassen sich in zwei Gruppen einteilen.

Organisation der Lagerarbeit

  • Gewährleistung der Buchhaltung und Sicherheit der anvertrauten Sachwerte;
  • Kenntnis des Sortiments der hergestellten oder gekauften Produkte;
  • Führen von Lagerberichten über den Eingang und die Entsorgung von Sachwerten;
  • Registrierung von Mehrwegverpackungen;
  • Durchführung einer Bestandsaufnahme und Dokumentation der Ergebnisse;
  • Rechtzeitige Neuberechnung der angenommenen Sachwerte und Erstellung von Berichten über deren Mangel;
  • Registrierung von Abschreibungsakten von Produkten (für bestimmte Branchen);
  • Einhaltung der Aufbewahrungspflichten für Sachwerte;
  • Aufrechterhaltung der Ordnung im Lager;
  • Rationelle Lagerung materieller Vermögenswerte;
  • Lagerung von Produkten in getrennten Bereichen und Behältern nach Art, Qualität und Name;
  • Überwachung und Organisation der Arbeit von Gabelstaplerfahrern, Kommissionierern und anderen Lagerarbeitern.

Interaktion mit anderen Abteilungen

Die Verantwortung eines Lagerhalters im Hinblick auf die Interaktion mit anderen Abteilungen besteht darin, die für die rechtzeitige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Mitwirkung bei der Verbesserung der Lagerleistung, indem sie ihre Empfehlungen dem Management mitteilen. Ausführung der Anweisungen des Lagerleiters und des Unternehmensleiters bezüglich der Tätigkeiten des Lagers.

1.1 Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters des Unterlagers.

1.2 Der Leiter des Unterlagers gehört zur Kategorie der Manager.

1.3 Der Leiter des Unterlagers wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung des stellvertretenden Direktors für Produktionsangelegenheiten auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.4 Beziehungen nach Position:

1.4.1

Direkte Unterordnung

Stellvertretender Direktor für Produktionsfragen

1.4.2.

Zusätzliche Unterordnung

An den Direktor des Unternehmens

1.4.3

Gibt Befehle

Mitarbeiter des Unterlagers

1.4.4

Der Mitarbeiter wird ersetzt

Stellvertretender Leiter des Unterlagers

1.4.5

Der Mitarbeiter ersetzt

‑‑‑

  1. Qualifikationsvoraussetzungen für den Leiter des Unterlagers:

2.1

Ausbildung

höhere Berufsausbildung

2.2

Berufserfahrung

mindestens 3 Jahre

2.3

Wissen

regulatorische und methodische Materialien zur Waldbewirtschaftung und Lagerorganisation;

Waldbewirtschaftungsregeln;

Normen und technische Bedingungen für die Holzlagerung;

Arten, Größen, Qualitäten und andere Qualitätsmerkmale von Holz;

Forsttechnik;

Protokollierungstechnologie;

Struktur und Arbeitsorganisation des Unterlagers (Sägewerke, Container- und andere Holzbearbeitungsbereiche, Werkstätten für Sägen und Holzverarbeitung);

Produktionskapazität des unteren Lagers;

Ausrüstung zur Mechanisierung der Arbeit;

Organisation von Be- und Entladevorgängen;

Sicherheitsanforderungen für Be- und Entladevorgänge im Unterlager;

Regeln und Verfahren für die Lagerung und Lagerung von Holz, Vorschriften und Anweisungen für deren Abrechnung;

Normen für Holzverlust im Unterlager;

elektrische Sicherheitsanforderungen in unteren Lagerhallen;

Regeln für den Betrieb von Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

das Verfahren zur Führung der technischen Dokumentation, festgelegte Berichtsformulare und das Verfahren zu ihrer Erstellung;

Methodik zur Untersuchung und Aufzeichnung produktionsbedingter Unfälle;

Grundlagen der Arbeitsorganisation;

interne Arbeitsvorschriften;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Arbeitsschutz-, Gesundheits-, Hygiene- und Brandschutzvorschriften;

2.4

Fähigkeiten

Arbeit in der Spezialität

2.5

Zusätzliche Anforderungen

---

  1. Dokumente, die die Tätigkeiten des Leiters des Unterlagers regeln

3.1 Externe Dokumente:

Gesetzgebungs- und Regulierungsakte im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

3.2 Interne Dokumente:

Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters; Vorschriften für Unterlager, Stellenbeschreibung des Leiters des Unterlagers, Interne Arbeitsvorschriften.

  1. Aufgabenbereiche des Leiters des Unterlagers

Der Leiter des Unterlagers nimmt folgende Aufgaben wahr:

4.1. Verwaltet die Arbeit des Lagers für die Annahme, Lagerung, Verarbeitung und Freigabe von Holz sowie deren Platzierung unter Berücksichtigung der rationellsten Nutzung der Lagerfläche.

4.2. Führt endgültige Aufzeichnungen über das geerntete Holz auf der Grundlage der tatsächlichen Erntedaten.

4.3. Organisiert Be- und Entladevorgänge unter Einhaltung von Arbeitsschutz-, Sicherheitsvorschriften, Betriebshygiene und Brandschutz.

4.4. Beaufsichtigt die Arbeit von Lagerdiensten, Lagerhallen, Werkstätten zum Stapeln und Zuschneiden von Stämmen, zur Verarbeitung, Sammlung und Sortierung von Holz, zum Bilden und Zerlegen von Stapeln und Sortimentspaketen, zum Verbrennen von Holzresten an speziell vorbereiteten Orten unter Gewährleistung von Brandschutzmaßnahmen usw.

4.5. Gewährleistet die Sicherheit des gelagerten Holzes, die Einhaltung von Lagervorschriften, Regeln für die Registrierung und Zustellung von Quittungen und Ausgabenbelegen.

4.6. Organisiert die Abrechnung des Holzverlustes im unteren Lager.

4.7. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aktivitäten des Unterlagers, indem es landwirtschaftliche Reserven identifiziert und nutzt.

4.8. Gewährleistet die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit der Feuerlöschausrüstung, den Zustand der Räumlichkeiten, der Ausrüstung und des Inventars im Unterlager und sorgt für deren rechtzeitige Reparatur.

4.9. Beteiligt sich an der Durchführung von Inventuren von Holz und anderen Inventargegenständen.

4.10. Steuert die Pflege von Aufzeichnungen über Lagervorgänge und erstellte Berichte.

4.11. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Lagerbetriebs, zur Reduzierung der Kosten für Transport, Lagerung und Verarbeitung von Holz und zur Einführung moderner Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation in die Organisation von Lagereinrichtungen.

4.12. Überwacht den korrekten und rationellen Einsatz der Material-, Technik- und Arbeitsressourcen des Unterlagers und reduziert so die Stückkosten.

4.13. Gewährleistet die korrekte und rechtzeitige Übermittlung von Berichten über die Aktivitäten des Unterlagers an den Leiter der Organisation.

4.14. Überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen bei der Durchführung von Produktions- und Wirtschaftstätigkeiten des Unterlagers sowie die korrekte Verwendung persönlicher Schutzausrüstung durch Lagerarbeiter.

4.15. Organisiert die Unterweisung der Lagerarbeiter, ihre Schulung in sicheren Arbeitspraktiken, Schulungen am Arbeitsplatz, spezielle Schulungen und Tests von Kenntnissen zum Arbeitsschutz sowie die Führung der entsprechenden Dokumentation.

4.16. Gewährleistet die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Zulassung zu Hochrisikoarbeiten.

4.17. Beteiligt sich an der Arbeit der Kommission zur Untersuchung von Arbeitsunfällen.

4.18. Analysiert aufgetretene Unfälle und entwickelt Maßnahmen zu deren Vermeidung.

4.19. Sorgt für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.

4.20. Beaufsichtigt die Mitarbeiter des Unterlagers.

4.21. Führt damit verbundene Aufgaben aus.

  1. Rechte des Leiters des Unterlagers

Der Leiter des Unterlagers hat das Recht:

5.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Entscheidungsentwürfe des Leiters der Organisation.

5.2. Entsorgen Sie das ihm anvertraute Eigentum und die ihm anvertrauten Gelder in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die in den gesetzlichen und behördlichen Rechtsakten und der Satzung der Organisation festgelegt sind.

5.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

5.4. Initiieren und leiten Sie Besprechungen zu produktionstechnischen, wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Themen.

5.5. Fordern und erhalten Sie notwendige Informationen und Unterlagen von Struktureinheiten.

5.6. Führen Sie Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen durch.

5.7. Fordern Sie die Einstellung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen erteilen.

5.8. Dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Aufnahme, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern, zur Förderung angesehener Mitarbeiter und zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Mitarbeiter vorlegen, die gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin verstoßen.

5.9. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

5.10. Fordern Sie den Leiter der Organisation auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner offiziellen Pflichten und Rechte zu unterstützen.

  1. Verantwortung des Leiters des Unterlagers

Der Leiter des Unterlagers ist verantwortlich für:

6.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

  1. Arbeitsbedingungen für den Leiter des Unterlagers

7.1. Der Arbeitsplan des Leiters des Unterlagers richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

7.2. Aus Produktionsgründen kann der Leiter des Unterlagers auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) entsandt werden.

7.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme können dem Leiter des Unterlagers Dienstfahrzeuge zugewiesen werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Vergütungsbedingungen für den Leiter des Unterlagers richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen eines beim Unternehmen und das andere beim Mitarbeiter verbleibt.

9.2 Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend Änderungen in der Struktur, den Aufgaben und Funktionen der Struktureinheit und des Arbeitsplatzes geklärt werden.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag des Generaldirektors des Unternehmens.

Leiter der Struktureinheit

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

VEREINBART:

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Ich habe die Anleitung gelesen:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.00

ARBEITSBESCHREIBUNG

Ich habe zugestimmt
__________________________
(VOLLSTÄNDIGER NAME.)
„____“ _____________ 200__
Generaldirektor
LLC „Name“

ARBEITSBESCHREIBUNG
Stellvertretender Lagerleiter für Transportlogistik


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Stellvertretenden Lagerleiters für Transportlogistik.

1.2. Der stellvertretende Lagerleiter für Transportlogistik wird auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und von der Position entlassen.

1.3. Der stellvertretende Lagerleiter für Transportlogistik berichtet direkt an den Lagerleiter.

1.4. Für die Position des stellvertretenden Lagerleiters für Transportlogistik wird eine Person mit einer besonderen höheren oder sekundären Berufsausbildung und Berufserfahrung ernannt.

1.5. Der stellvertretende Lagerleiter für Transportlogistik muss wissen:
Gesetzgebung, Organisations- und Verwaltungsdokumente von Führungskräften in Bezug auf Lager- und Transporteinrichtungen;
regulatorische und methodische Materialien zur Organisation von Transporteinrichtungen;
Organisation von Be- und Entladevorgängen;
Regeln und Verfahren für die Lagerung und Lagerung von Inventargegenständen, Vorschriften und Anweisungen für deren Abrechnung; Vertragsbedingungen für den Transport und die Lagerung von Gütern;
Transportrecht;
interne Arbeitsvorschriften;
Arbeitsschutzregeln und -vorschriften;
Sicherheitsvorschriften, industrielle Hygiene und Hygiene, Brandschutz, Zivilschutz.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Stellvertretenden Lagerleiters für Transportlogistik werden seine Aufgaben __________________________________________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN


2.1. Entwickelt und implementiert optimale Vertriebssysteme, die die Lieferung, den Transport und den Verkauf von Produkten umfassen. Analysiert alle möglichen Interaktionsmöglichkeiten zwischen den an der Warenförderung beteiligten Strukturen und wählt die wirtschaftlichsten Methoden zur Warenlieferung aus.

2.2. Beteiligt sich an der Optimierung des Lagerbetriebs für die Aufnahme, Lagerung und Freigabe von Inventargegenständen, deren Platzierung unter Berücksichtigung einer möglichst rationellen Nutzung der Lagerfläche und erleichtert und beschleunigt die Suche nach notwendigen Materialien und Geräten; Reduzierung der Kundendienstzeit.

2.3. Kontrolliert die ordnungsgemäße Ausführung von Dokumenten für den schnellen Güterdurchgang entlang der gesamten Strecke.

2.4. Entwickelt und implementiert Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Lagerbetriebs, zur Reduzierung der Kosten für Transport und Lagerung von Lagerbeständen und zur Einführung moderner Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation in die Organisation von Lager- und Transporteinrichtungen.

2.5. Bietet eine technologische Einheit des Transport- und Lagerprozesses und reduziert Ausfallzeiten für den Schienen- und Gütertransport.

2.6. Entwickelt ein Logistikschema für die Frachtlieferung, das verschiedene Transportarten zu einer Transportkette verbindet und dabei die Eigenschaften jeder Fracht und den Lieferort berücksichtigt.
3. RECHTE

Der stellvertretende Lagerleiter für Transportlogistik hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung von Produktionsaufgaben, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge durch nachgeordnete Dienste und einzelne Mitarbeiter.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des stellvertretenden Lagerleiters für Transportlogistik, nachgeordneter Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie im Namen des Unternehmens mit relevanten Diensten und Mitarbeitern anderer Organisationen, um Fragen der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten im Rahmen seiner Zuständigkeit umgehend zu lösen.

3.5. Bei Bedarf vertreten Sie das Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen.

4. VERANTWORTUNG


Der stellvertretende Lagerleiter für Transportlogistik ist verantwortlich für:

4.1. Effizienz der Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

4.2. Versäumnis, die Erfüllung seiner funktionalen Verantwortlichkeiten und der Verantwortlichkeiten der nachgeordneten Dienststellen des Unternehmens hinsichtlich der Optimierung der Produktionsaktivitäten sicherzustellen.

4.3. Ungenaue Informationen über den Status der Erfüllung von Produktionsaufgaben durch nachgeordnete Dienste.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Unternehmensleiters.

4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für den normalen (sicheren) Betrieb des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.6. Nichteinhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste und Personal, das dem stellvertretenden Leiter des Lagers für Transportlogistik unterstellt ist.

5. BETRIEBSMODUS


5.1. Die Arbeitszeiten des stellvertretenden Lagerleiters für Transportlogistik richten sich nach der im Unternehmen geltenden Betriebsordnung.

5.2. Aus Produktionsgründen kann der Stellvertretende Lagerleiter für Transportlogistik Dienstreisen (auch vor Ort) unternehmen.

5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme zur Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem stellvertretenden Lagerleiter für Transportlogistik Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.


Ich habe die Anleitung gelesen: ___________________ _________________
(Unterschrift) (vollständiger Name)

„___“______________200__g.

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