Bilder zum Thema „Schutz personenbezogener Daten. Präsentation „Schutz personenbezogener Daten“ für eine Unterrichtsstunde zum Thema Sozialplakat, Schützen Sie Ihre personenbezogenen Daten

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„Personalcomputergerät“ – Manchmal sagt man auch „Personalcomputer“. Es gibt drei Arten von Druckern: Matrix-Tintenstrahllaser. Systemeinheit; Monitor; Tastatur; Maus. Monitor ist ein Gerät zur visuellen Wiedergabe symbolischer und grafischer Informationen. Den Computer kennenlernen. PC-Peripheriegeräte. Computergerät.

„Datenbanken studieren“ – Informationsmodell „Hierarchische Struktur der Tierwelt.“ Das Studium des Themas „Datenbanken“ fördert die Weiterentwicklung solcher Fähigkeiten wie: Der Untersuchung von Informationsprozessen, Methoden und Mitteln zur Gewinnung, Umwandlung, Übertragung, Speicherung und Nutzung von Informationen wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Von Studierenden abgeschlossene Projekte.

„Datenstruktur“ – Abfragesprachen für Multimediadaten. Ein abstrakter Blick auf mögliche MPEG-7-basierte Anwendungen: Indizierung in strukturierten Multimedia-Datenbanken. Informationen zur Benutzerinteraktion mit dem Material (Benutzereinstellungen, Nutzungsverlauf). Organisation multimedialer Informationen.

„Entwicklung von Datenbanken“ – Der zweite Bereich der Nutzung von Computertechnologie entstand etwas später als der erste. Merkmale der ersten Stufe. Der Datenverwaltung kommt eine wesentliche Rolle zu. Die erste Stufe sind Datenbanken auf Großrechnern. Geschichte der Datenbankentwicklung. Einführung. Ganz funktionale Anwendungen, die beispielsweise auf Clipper entwickelt wurden, funktionierten auf dem PC 286.

„Datenarchivierung“ – Daten werden auf Magnetbändern oder optischen Datenträgern gespeichert. Daher wird die Archivierung immer wichtiger. Die ersten werden etwa um das Vierfache komprimiert. Die Archivierung dient im Gegensatz zum Backup der langfristigen Speicherung von Informationen. Archive werden durch spezielle Benutzeraktionen erstellt.

„Datenbank“ – Demografische Daten. Erweiterte Datenbankfunktionen. Daten zur Bildungsstatistik. Hauptgruppen statistischer Daten, die in Berechnungen verwendet werden. Hauptmenüansicht. Tools zum Sammeln, Verarbeiten und Analysieren von Daten zur Verwaltung der Bildungsqualität. DB-Schnittstelle. In der Datenbank verwendete Daten.

Die Verordnung über personenbezogene Daten wird vom Arbeitgeber durch Erlass einer Anordnung erlassen und genehmigt, die vom Leiter der Organisation unterzeichnet wird. Wenn es in der Organisation eine Arbeitnehmervertretung gibt, übermittelt der Arbeitgeber vor der Entscheidung über den Erlass eines lokalen Regulierungsgesetzes seinen Entwurf und die Begründung für seine Veröffentlichung an das gewählte Gremium der primären Gewerkschaftsorganisation, das die Interessen vertritt alle oder die Mehrheit der Arbeitnehmer. Diese Stelle übermittelt dem Arbeitgeber spätestens fünf Arbeitstage nach Eingang des Entwurfs des genannten örtlichen Regulierungsgesetzes eine begründete, schriftlich verfasste Stellungnahme zum Entwurf. Wenn in dieser Stellungnahme Unstimmigkeiten mit dem Projekt zum Ausdruck gebracht werden oder Vorschläge zu dessen Verbesserung enthalten sind, kann der Arbeitgeber der Stellungnahme des Gewerkschaftsgremiums zustimmen oder innerhalb von drei Tagen nach Erhalt zusätzliche Konsultationen mit dem genannten Gremium durchführen, um eine Lösung zu finden passt zu beiden Seiten. Kommt keine Einigung zustande, werden die auftretenden Meinungsverschiedenheiten in einem Protokoll dokumentiert, woraufhin der Arbeitgeber das Recht hat, per Beschluss ein örtliches Regulierungsgesetz zu erlassen.


Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern sind in der Verfassung der Russischen Föderation, dem Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 149-FZ „Über Informationen, Informationstechnologien und Informationsschutz“ geregelt; Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 149-FZ „Über Informationen, Informationstechnologien und Informationsschutz“; Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation untergeordnete Rechtsakte (Beschlüsse des Die Regierung der Russischen Föderation, abteilungsbezogene Regulierungsgesetze) sowie auf lokaler Ebene müssen Regulierungs- und andere Gesetze erlassen, um den Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeiter zu gewährleisten. untergeordnete Regulierungsgesetze (Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation, abteilungsbezogene Regulierungsgesetze) sowie auf lokaler Ebene müssen Regulierungs- und andere Gesetze erlassen werden, um den Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeiter zu gewährleisten.


Personenbezogene Daten – alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, die anhand dieser Informationen identifiziert oder bestimmt wurde (Gegenstand personenbezogener Daten), inkl. sein Nachname, Vorname, Vatersname, Jahr, Monat, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Familie, soziales Umfeld, Vermögensstatus, Ausbildung, Beruf, Einkommen, andere Informationen. Personenbezogene Daten – alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, die anhand dieser Informationen identifiziert oder bestimmt wurde (Gegenstand personenbezogener Daten), inkl. sein Nachname, Vorname, Vatersname, Jahr, Monat, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Familie, soziale Lage, Vermögensstatus, Ausbildung, Beruf, Einkommen, andere Informationen.


Personenbezogene Daten gehören zur Kategorie der vertraulichen Informationen, die in der Liste vertraulicher Informationen aufgeführt sind (genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 6. März 1997 Nr. 188 „Über die Genehmigung der Liste vertraulicher Informationen“). Personenbezogene Daten gehören zur Kategorie der vertraulichen Informationen, die in der Liste vertraulicher Informationen aufgeführt sind (genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 6. März 1997 Nr. 188 „Über die Genehmigung der Liste vertraulicher Informationen“). Ein Arbeitgeber, der Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, muss die Vertraulichkeit dieser Daten gewährleisten. Ein Arbeitgeber, der Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, muss die Vertraulichkeit dieser Daten gewährleisten.


Bildungseinrichtungen, die gemeinnützige Organisationen sind, sind in den durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen verpflichtet, auch im Rahmen der Umsetzung des Informationsrechts nach dem Bundesgesetz „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ (Art 17), auf Anfrage einer Gewerkschaftsorganisation Informationen über die Anzahl und Vergütung der Mitarbeiter der Einrichtung bereitzustellen. Bildungseinrichtungen, die gemeinnützige Organisationen sind, sind in den durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen verpflichtet, auch im Rahmen der Umsetzung des Informationsrechts nach dem Bundesgesetz „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ (Art 17), auf Anfrage einer Gewerkschaftsorganisation Informationen über die Anzahl und Vergütung der Mitarbeiter der Einrichtung bereitzustellen.


Mit dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 17. November 2007 Nr. 781 wurden die Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten bei ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten genehmigt. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 17. November 2007 Nr. 781 genehmigte die Verordnung zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten. Es wurden Anforderungen festgelegt, um die Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten zu gewährleisten, bei denen es sich um eine Reihe personenbezogener Daten handelt, die in Datenbanken enthalten sind sowie Informationstechnologien und technische Mittel, die die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten mithilfe von Automatisierungstools ermöglichen. Es wurden Anforderungen festgelegt, um die Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten zu gewährleisten, bei denen es sich um eine Reihe personenbezogener Daten handelt, die in Datenbanken enthalten sind, sowie für Informationstechnologien und technische Mittel, die die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten mithilfe von Automatisierungstools ermöglichen .


Informationssysteme für personenbezogene Daten von Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2010 erstellt wurden, müssen spätestens zum 1. Januar 2011 mit den Anforderungen des Bundesgesetzes über personenbezogene Daten in Einklang gebracht werden. Informationssysteme für personenbezogene Daten von Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2010 erstellt wurden, müssen spätestens zum 1. Januar 2011 mit den Anforderungen des Bundesgesetzes über personenbezogene Daten in Einklang gebracht werden.


Mit dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 15. September 2008 Nr. 687 wurden die Vorschriften über die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ohne den Einsatz von Automatisierungstools genehmigt. Mit dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 15. September 2008 Nr. 687 wurden die Vorschriften über die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ohne den Einsatz von Automatisierungstools genehmigt.


Mit der Verordnung des Föderalen Dienstes für technische Kontrolle und Exportkontrolle (FSTEC) vom 5. Februar 2010 58 wurden die Vorschriften über Methoden und Methoden zum Schutz von Informationen in Informationssystemen für personenbezogene Daten genehmigt, die Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anwendung von Methoden und Methoden zum Schutz von Informationen in regeln Informationssysteme für personenbezogene Daten durch den Betreiber oder eine von ihm autorisierte Person. Mit der Verordnung des Föderalen Dienstes für technische Kontrolle und Exportkontrolle (FSTEC) vom 5. Februar 2010 58 wurden die Vorschriften über Methoden und Methoden zum Schutz von Informationen in Informationssystemen für personenbezogene Daten genehmigt, die Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anwendung von Methoden und Methoden zum Schutz von Informationen in regeln Informationssysteme für personenbezogene Daten durch den Betreiber oder eine von ihm autorisierte Person.


Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologien und Massenkommunikation (Rossvyazkomnadzor) Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologien und Massenkommunikation (Rossvyazkomnadzor), Beschluss vom 17. Juli 2008 08, Beschluss vom 17. Juli 2008 08 genehmigte Musterbenachrichtigung über die Verarbeitung (der Absicht zur Verarbeitung) personenbezogener Daten und Empfehlungen zum Ausfüllen eines Musterformulars für die Benachrichtigung über die Verarbeitung (der Absicht zur Verarbeitung) personenbezogener Daten. eine Mustermitteilung über die Verarbeitung (der Absicht zur Verarbeitung) personenbezogener Daten und Empfehlungen zum Ausfüllen eines Musterformulars einer Mitteilung über die Verarbeitung (der Absicht zur Verarbeitung) personenbezogener Daten wurden genehmigt.


Kunst. 22 des Bundesgesetzes über personenbezogene Daten legt fest, dass der Betreiber das Recht hat, ohne Benachrichtigung der zuständigen Stelle zum Schutz der Rechte personenbezogener Daten Personen personenbezogene Daten von Personen personenbezogener Daten zu verarbeiten, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Betreiber stehen. Kunst. 22 des Bundesgesetzes über personenbezogene Daten legt fest, dass der Betreiber das Recht hat, ohne Benachrichtigung der zuständigen Stelle zum Schutz der Rechte personenbezogener Daten Personen personenbezogene Daten von Personen personenbezogener Daten zu verarbeiten, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Betreiber stehen. Folglich sollten Bildungseinrichtungen diese autorisierte Stelle nicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern informieren, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit den Einrichtungen stehen. Folglich sollten Bildungseinrichtungen diese autorisierte Stelle nicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern informieren, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit den Einrichtungen stehen.




Notwendig: Notwendig: Entwicklung lokaler (regulatorischer und rechtlicher) Gesetze, die sich nicht nur auf den organisatorischen und rechtlichen, sondern auch auf den technischen Schutz personenbezogener Daten beziehen; Entwicklung lokaler (regulatorischer und rechtlicher) Gesetze, die sich nicht nur auf den organisatorischen und rechtlichen, sondern auch auf den technischen Schutz personenbezogener Daten beziehen; die Mechanismen der Beziehungen zu Verwaltungsorganen im Bildungsbereich, Gewerkschaftsorganisationen, Kontroll- und Aufsichtsorganen usw. zu erarbeiten. die Mechanismen der Beziehungen zu Verwaltungsorganen im Bildungsbereich, Gewerkschaftsorganisationen, Kontroll- und Aufsichtsorganen usw. zu erarbeiten.


Obligatorische Arbeitsschritte zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern: - Ermittlung aller Situationen, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist; - Hervorhebung der Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden; - Hervorhebung der Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden; - Auswahl einer begrenzten Anzahl von Prozessen zur Durchführung von Analysen (in dieser Phase wird eine Liste der Abteilungen und Mitarbeiter erstellt, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind); - Auswahl einer begrenzten Anzahl von Prozessen zur Durchführung von Analysen (in dieser Phase wird eine Liste der Abteilungen und Mitarbeiter erstellt, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind); - Bestimmung des Umfangs der Informationssysteme und der Gesamtheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten; - Bestimmung des Umfangs der Informationssysteme und der Gesamtheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten; - Durchführung der Kategorisierung personenbezogener Daten und vorläufige Klassifizierung von Informationssystemen; - Durchführung der Kategorisierung personenbezogener Daten und vorläufige Klassifizierung von Informationssystemen; - Entwicklung eines Pakets organisatorischer und administrativer Dokumente zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten (Vorschriften, Anordnungen, Gesetze, Weisungen usw.); - Entwicklung eines Pakets organisatorischer und administrativer Dokumente zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten (Vorschriften, Anordnungen, Gesetze, Weisungen usw.); - Implementierung eines Informationssicherheitssystems - Implementierung eines Informationssicherheitssystems


Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern einer Bildungseinrichtung; Erstellung interner Dokumentation zum Umgang mit personenbezogenen Daten; Erstellung interner Dokumentation zum Umgang mit personenbezogenen Daten; Schaffung eines Organisationssystems zum Schutz personenbezogener Daten; Schaffung eines Organisationssystems zum Schutz personenbezogener Daten; Umsetzung technischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Umsetzung technischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.






Verantwortlichkeit bei Verstößen gegen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. Gemäß Artikel 24 des Bundesgesetzes über personenbezogene Daten haften Personen, die gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes verstoßen, zivil-, strafrechtlich, verwaltungsrechtlich, disziplinarisch und anderweitig gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. Gemäß Art. Gemäß Artikel 24 des Bundesgesetzes über personenbezogene Daten haften Personen, die gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes verstoßen, zivil-, strafrechtlich, verwaltungsrechtlich, disziplinarisch und anderweitig gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.


Artikel 87 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation legt fest, dass das Verfahren zur Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderer Bundesgesetze festgelegt wird, was eine Regelung der Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern gemäß lokalen Vorschriften und anderen Gesetzen. Artikel 87 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation legt fest, dass das Verfahren zur Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderer Bundesgesetze festgelegt wird, was eine Regelung der Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern gemäß lokalen Vorschriften und anderen Gesetzen.


Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, die unter Berücksichtigung der Meinung des gewählten Gremiums der primären Gewerkschaftsorganisation der Einrichtung in der in Art. 1 vorgeschriebenen Weise erlassen werden. 372 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation, Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, die unter Berücksichtigung der Meinung des gewählten Gremiums der primären Gewerkschaftsorganisation der Institution in der in Art. 3 vorgeschriebenen Weise angenommen werden. 372 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation


Darüber hinaus sind folgende Unterlagen erforderlich: Bei der Erhebung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern: - Einwilligung des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten von Dritten erhält - Einwilligung des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten von Dritten erhält - Benachrichtigung des Arbeitnehmers darüber Erhalt seiner personenbezogenen Daten von Dritten – Benachrichtigung des Arbeitnehmers über den Erhalt seiner personenbezogenen Daten von Dritten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern: – die Einwilligung des Arbeitnehmers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten – die Einwilligung des Arbeitnehmers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten - Anordnung zur Genehmigung der Liste der Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern - Anordnung zur Genehmigung der Liste von Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern - Verpflichtung zur Geheimhaltung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern - Verpflichtung zur Geheimhaltung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern: - Zustimmung des Arbeitnehmers zur Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an Dritte. - Zustimmung des Arbeitnehmers zur Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an Dritte


Es wird empfohlen, dass eine Bildungseinrichtung die folgenden Buchhaltungsdokumente für die Bewegung personenbezogener Daten von Mitarbeitern führt: ein Protokoll des internen Zugriffs auf personenbezogene Daten von Mitarbeitern in der Einrichtung; Protokoll des internen Zugriffs auf personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Einrichtung; Protokoll über die Weitergabe personenbezogener Daten von Mitarbeitern der Einrichtung an Organisationen und staatliche Stellen; Protokoll über die Weitergabe personenbezogener Daten von Mitarbeitern der Einrichtung an Organisationen und staatliche Stellen; Protokoll der Überprüfung der Verfügbarkeit von Dokumenten mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern. Protokoll der Überprüfung der Verfügbarkeit von Dokumenten mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern. Protokoll der vom Arbeitgeber verwendeten Informationsträger. Protokoll der vom Arbeitgeber verwendeten Informationsträger.


Rechtsempfänger der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers sind: Sozialversicherungsträger, Rentenversicherungsträger sowie sonstige Stellen und Organisationen; Sozialversicherungsträger, Rentenversicherungsträger sowie andere Körperschaften und Organisationen; Steuerbehörden); Steuerbehörden); Staatsanwaltschaft und andere Strafverfolgungsbehörden Staatsanwaltschaft und andere Strafverfolgungsbehörden Bundesarbeitsinspektion Bundesarbeitsinspektion Gewerkschaften Gewerkschaften andere Körperschaften und Organisationen in den durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen. andere Körperschaften und Organisationen in den durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen.


System der staatlichen Überwachung und Kontrolle im Bereich personenbezogener Daten Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich Kommunikation, Informationstechnologien und Massenkommunikation (Roskomnadzor) Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich Kommunikation, Informationstechnologien und Massenkommunikation (Roskomnadzor) Föderaler Dienst für technische und Exportkontrolle (FSTEC) ) Föderaler Dienst für technische und Exportkontrolle (FSTEK) Föderaler Sicherheitsdienst (FSB) Föderaler Sicherheitsdienst (FSB) Föderales Arbeitsinspektorat Föderales Arbeitsinspektorat

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