Über die Einführung von Änderungen bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen. Das Journal der Registrierung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln kann in elektronischer Form geführt werden.

Heimat / Sonstig

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER VERÄNDERUNGEN
IN EINIGEN AKTEN DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit dem Umsatz vorgenommen wurden Drogen und psychotrope Substanzen.

2. Satz 1 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Premierminister
Russische Föderation
D. MEDWEDEW

Zugelassen
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 10. November 2017 N 1353

ÄNDERUNGEN,
DIE IN RECHTSAKTE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION EINGEFÜHRT WERDEN
ÜBER FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKEHR VON SUCHTMITTELN
UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

1. In den Regeln für die Führung und Aufbewahrung spezieller Protokolle für die Registrierung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Umlauf von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644 „Über das Verfahren zur Übermittlung von Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen und Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen "(Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 46, Art. 4795; 2010, N 25, Art 3178, 2012, N 37, Art. 5002, 2013, N 51, Pos. 6869, 2015, N 33, Pos. 4837, 2017, N 2, Pos. 375):

a) Satz 3 nach den Worten „gemäß Anlage Nr. 1“ um die Worte „auf Papier oder in elektronisches Formular";

b) Ziffer 5 wird um folgenden Absatz ergänzt:

„Die Festlegung der Abrechnungseinheit bei Änderung der Menge und Beschaffenheit von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen erfolgt durch den Leiter juristische Person oder Manager bauliche Einheit juristische Person, unter Berücksichtigung der Form der Freisetzung des entsprechenden Suchtgifts und psychotropen Stoffs.

c) in Absatz 6:

der erste Absatz nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgestellt“ ergänzt;

folgende Absätze hinzufügen:

„In elektronischer Form ausgefüllte Meldeprotokollblätter werden monatlich ausgedruckt, nummeriert, von der für ihre Führung und Aufbewahrung Verantwortlichen unterzeichnet und mit der Bezeichnung des Suchtgifts oder des psychotropen Stoffs, der Dosierung, der Darreichungsform (falls das Suchtgift bzw psychotrope Substanz ist ein Heilmittel).

Gemäß Kalenderjahr Monatlich gebundene Meldebuchblätter werden im Meldebuch erstellt, mit Angabe der Blattzahl versiegelt und durch die Unterschrift des für die Führung und Aufbewahrung des Meldebuchs Verantwortlichen, des Leiters der juristischen Person und des Siegels beglaubigt der juristischen Person (falls ein Siegel vorhanden ist).";

d) in Absatz 8:

im ersten Absatz werden die Worte „mit einem Kugelschreiber (Tinte)“ gestrichen;

Absatz zwei wird wie folgt geändert:

Dokumente oder deren Kopien, die den Abschluss einer Transaktion mit einem Suchtgift oder einer psychotropen Substanz bestätigen, die in der vorgeschriebenen Weise beglaubigt sind, werden entweder in einem separaten Ordner abgelegt, der zusammen mit dem entsprechenden Registrierungsprotokoll aufbewahrt wird, oder im Archiv eines Gerichts aufbewahrt Unternehmen mit der Möglichkeit, sie auf Verlangen der Regulierungsbehörden vorzulegen.“;

e) Ziffer 10 Absatz 2 wird um die Worte „durch den Föderalen Dienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung – an das staatliche Register für Tierarzneimittel“ ergänzt;

f) Ziffer 11 Absatz 2 nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

g) Ziffer 12 nach dem Wort „Signatur“ wird um die Worte „einschließlich einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur“ ergänzt;

h) die Sätze 1 und 2 des Absatzes 13 nach den Worten „in den Registrierungsprotokollen“ werden um die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

i) Absatz 15 wird um den folgenden Absatz ergänzt:

"Zugriff auf Informationssystem, mit deren Hilfe das Registrierungsprotokoll in elektronischer Form geführt wird, Personen haben, die für die Führung und Aufbewahrung des Registrierungsprotokolls verantwortlich sind.“;

j) Anhang Nr. 1 zu den genannten Regeln wird wie folgt geändert:

„Anhang Nr. 1
zu den Regeln für die Aufbewahrung und Aufbewahrung
spezielle Register
umsatzbezogene Vorgänge
Drogen
und psychotrope Substanzen
(in der Fassung des Beschlusses
Regierung der Russischen Föderation
vom 10. November 2017 N 1353)

________________________________ (Name der juristischen Person) JOURNAL der Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen ____________________________________________________________ (Suchtstoff (psychotrope Substanz) ____________________________________________________________ (Name, Dosierung, Form der Freisetzung, Maßeinheit)
Monat Saldo am ersten Werktag des Monats Kommen Ankunft mit dem Restbetrag für den Monat - insgesamt Verbrauch Saldo am letzten Werktag des Monats Aktueller Saldo am letzten Geschäftstag des Monats Inventarhinweis das Datum Ankunftstransaktionsnummer Name, N und Datum des Eingangsdokuments Menge Einkommen pro Monat - insgesamt das Datum Ausgabentransaktionsnummer Name, N und Datum des Spesenbelegs Menge Nachname, Initialen, Unterschrift der verantwortlichen Person Ausgaben pro Monat - insgesamt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

2. In Absatz 2 des Artikels 3 (2) der Vorschriften für den Transport von Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausführung der dafür erforderlichen Dokumente, genehmigt durch Dekret vom der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 449 „Über das Verfahren zum Transport von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausfertigung der dafür erforderlichen Dokumente“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, Nr. 25, Art. 2982; 2011, Nr. 51, Art. 7534; 2015, Nr. 33, 4837; 2017, N 2, Art. 373), die Worte "Einheiten des Föderalen Dienstes von der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ durch die Worte „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt werden.

3. In Abschnitt I des Anhangs zum Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juni 2009 N 508 „Über die Festlegung staatlicher Quoten für Suchtstoffe und psychotrope Substanzen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2009, N 26, Art. 3184, 2014, N 23, Artikel 2999, 2015, N 44, Artikel 6123):

durch Stellung ersetzen:

4. In den Regeln für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „Über das Verfahren zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2010, N 4, Punkt 394; N 25, Punkt 3178; 2011, N 51, Punkt 7534; 2013, N 8, Punkt 831; 2014, N 15, Punkt 1752; 2015, N 33 , Pos. 4837; 2017, N 2, Pos. 373):

a) In Absatz 4 Nummer 1 Absatz 1 werden die Wörter „primäre Gesundheitsversorgung, Notfallversorgung und spezialisierte Versorgung“ durch die Wörter „primäre Gesundheitsversorgung, spezialisierte Versorgung, einschließlich Hightech-, Notfall- und Palliativversorgung“ ersetzt;

b) in Absatz 10:

Im zweiten Absatz werden die Worte „Einheiten des Föderalen Dienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ durch die Worte „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt;

im vierten Absatz:

die Wörter „ländlich“ werden gestrichen;

Die Wörter „Einheiten des Föderalen Dienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ werden durch die Wörter „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Dezember 2015 N 1353 (in der Fassung vom 30. Dezember 2017) „Über die Höchstzahl und den Lohnfonds der Bundesbeamten und Arbeitnehmer, die Positionen ersetzen, die keine Positionen der Bundesstaatsbeamten sind Dienst, Zentralstellen und Gebietskörperschaften Bundesorgane Exekutivgewalt, sowie über die Ungültigerklärung bestimmter Akte der Regierung der Russischen Föderation"


Rechtsprechung und Gesetzgebung - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Dezember 2015 N 1353 (in der Fassung vom 30. Dezember 2017) „Über die Höchstzahl und den Lohnfonds der Bundesbeamten und Arbeitnehmer, die Stellen ersetzen, die keine Stellen sind des öffentlichen Dienstes der Bundesstaaten, der Zentralstellen und Gebietskörperschaften der föderalen Exekutivorgane sowie über die Aufhebung bestimmter Akte der Regierung der Russischen Föderation"


In Übereinstimmung mit dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. Dezember 2015 N 1353 „Über die Höchstzahl und den Lohnfonds der Bundesbeamten und Arbeitnehmer, die Positionen besetzen, die keine Positionen des Bundesstaatsbeamten, der Zentralstellen und der Territorialbeamten sind Organe der föderalen Exekutivorgane sowie über die Ungültigkeitserklärung bestimmter Akte der Regierung der Russischen Föderation", befehle ich.


REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

ÜBER VERÄNDERUNGEN

IN EINIGEN AKTEN DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Billigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen vorgenommen werden.

2. Satz 1 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Premierminister

Russische Föderation

D. MEDWEDEW

Zugelassen

Regierungsdekret

Russische Föderation

ÄNDERUNGEN,

DIE IN RECHTSAKTE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION EINGEFÜHRT WERDEN

ÜBER FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKEHR VON SUCHTMITTELN

UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

1. In den Regeln für die Führung und Aufbewahrung spezieller Protokolle für die Registrierung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Umlauf von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644 „Über das Verfahren zur Übermittlung von Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen und Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen "(Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 46, Art. 4795; 2010, N 25, Art 3178, 2012, N 37, Art. 5002, 2013, N 51, Pos. 6869, 2015, N 33, Pos. 4837, 2017, N 2, Pos. 375):

a) Satz 3 ist nach den Worten „gemäß Anlage Nr. 1“ um die Worte „auf Papier oder in elektronischer Form“ zu ergänzen;

b) Ziffer 5 wird um folgenden Absatz ergänzt:

„Die Definition der Abrechnungseinheit bei Änderung der Menge und des Zustands von Suchtmitteln und psychotropen Stoffen wird vom Leiter der juristischen Person oder dem Leiter der Struktureinheit der juristischen Person unter Berücksichtigung der Form festgelegt Ausgabe des entsprechenden Betäubungsmittels und psychotropen Stoffes.“;

c) in Absatz 6:

der erste Absatz nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgestellt“ ergänzt;

folgende Absätze hinzufügen:

„In elektronischer Form ausgefüllte Meldeprotokollblätter werden monatlich ausgedruckt, nummeriert, von der für ihre Führung und Aufbewahrung Verantwortlichen unterzeichnet und mit der Bezeichnung des Suchtgifts oder des psychotropen Stoffs, der Dosierung, der Darreichungsform (falls das Suchtgift bzw psychotrope Substanz ist ein Heilmittel).

Nach Ablauf des Kalenderjahres werden im Meldebuch monatlich gebundene Seiten des Meldebuches erstellt, mit Angabe der Blattzahl versiegelt und durch Unterschrift der für die Führung und Aufbewahrung des Meldebuches Verantwortlichen beglaubigt Kopf der juristischen Person und das Siegel der juristischen Person (sofern ein Siegel vorhanden ist).";

d) in Absatz 8:

im ersten Absatz werden die Worte „mit einem Kugelschreiber (Tinte)“ gestrichen;

Absatz zwei wird wie folgt geändert:

„Unterlagen oder deren Kopien, die den Abschluss einer Transaktion mit einem Suchtgift oder psychotropen Stoff vorschriftsmäßig beglaubigt belegen, werden entweder in einer gesonderten Mappe abgelegt, die zusammen mit dem jeweiligen Meldeprotokoll aufbewahrt wird, oder im Archiv eines juristische Person mit der Möglichkeit, sie auf Anfrage von Regulierungsbehörden vorzulegen.";

e) Ziffer 10 Absatz 2 wird um die Worte „durch den Föderalen Dienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung – an das staatliche Register für Tierarzneimittel“ ergänzt;

f) Ziffer 11 Absatz 2 nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

g) Ziffer 12 nach dem Wort „Signatur“ wird um die Worte „einschließlich einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur“ ergänzt;

h) die Sätze 1 und 2 des Absatzes 13 nach den Worten „in den Registrierungsprotokollen“ werden um die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

i) Absatz 15 wird um den folgenden Absatz ergänzt:

„Der Zugang zum Informationssystem, mit dessen Hilfe das Registrierungsprotokoll in elektronischer Form geführt wird, wird Personen gewährt, die für die Führung und Aufbewahrung des Registrierungsprotokolls verantwortlich sind.“;

j) Anhang Nr. 1 zu den genannten Regeln wird wie folgt geändert:

„Anhang Nr. 1

zu den Regeln für die Aufbewahrung und Aufbewahrung

spezielle Register

umsatzbezogene Vorgänge

Drogen

und psychotrope Substanzen

(in der Fassung des Beschlusses

Regierung der Russischen Föderation

________________________________ (Name der juristischen Person) JOURNAL der Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen ____________________________________________________________ (Suchtstoff (psychotrope Substanz) ____________________________________________________________ (Name, Dosierung, Form der Freisetzung, Maßeinheit)

Saldo am ersten Werktag des Monats

Ankunft mit dem Restbetrag für den Monat - insgesamt

Saldo am letzten Werktag des Monats

Aktueller Saldo am letzten Geschäftstag des Monats

Inventarhinweis

Ankunftstransaktionsnummer

Name, N und Datum des Eingangsdokuments

Menge

Einkommen pro Monat - insgesamt

Ausgabentransaktionsnummer

Name, N und Datum des Spesenbelegs

Menge

Nachname, Initialen, Unterschrift der verantwortlichen Person

Ausgaben pro Monat - insgesamt

2. In Absatz 2 des Artikels 3 (2) der Vorschriften für den Transport von Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausführung der dafür erforderlichen Dokumente, genehmigt durch Dekret vom der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 449 „Über das Verfahren zum Transport von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausfertigung der dafür erforderlichen Dokumente“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, Nr. 25, Art. 2982; 2011, Nr. 51, Art. 7534; 2015, Nr. 33, 4837; 2017, N 2, Art. 373), die Worte "Einheiten des Föderalen Dienstes von der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ durch die Worte „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt werden.

3. In Abschnitt I des Anhangs zum Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juni 2009 N 508 „Über die Festlegung staatlicher Quoten für Suchtstoffe und psychotrope Substanzen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2009, N 26, Art. 3184, 2014, N 23, Artikel 2999, 2015, N 44, Artikel 6123):

durch Stellung ersetzen:

4. In den Regeln für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 „Über das Verfahren zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2010, N 4, Punkt 394; N 25, Punkt 3178; 2011, N 51, Punkt 7534; 2013, N 8, Punkt 831; 2014, N 15, Punkt 1752; 2015, N 33 , Pos. 4837; 2017, N 2, Pos. 373):

a) In Absatz 4 Nummer 1 Absatz 1 werden die Wörter „primäre Gesundheitsversorgung, Notfallversorgung und spezialisierte Versorgung“ durch die Wörter „primäre Gesundheitsversorgung, spezialisierte Versorgung, einschließlich Hightech-, Notfall- und Palliativversorgung“ ersetzt;

b) in Absatz 10:

Im zweiten Absatz werden die Worte „Einheiten des Föderalen Dienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ durch die Worte „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt;

im vierten Absatz:

die Wörter „ländlich“ werden gestrichen;

Die Wörter „Einheiten des Föderalen Dienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ werden durch die Wörter „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt.

AUFLÖSUNG
vom 10. November 2017 N 1353

ÜBER DIE EINFÜHRUNG VON ÄNDERUNGEN ZU EINIGEN RECHTSAKTEN DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ZU FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM HANDEL MIT SUCHTSTOFFEN UND PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Billigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen vorgenommen werden.

2. Satz 1 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Premierminister
Russische Föderation
D. MEDWEDEW

ZUGELASSEN
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 10. November 2017 N 1353

ÄNDERUNGEN DER GESETZE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ZU FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKEHR MIT SUCHTMITTELN UND PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN

der erste Absatz nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgestellt“ ergänzt;

folgende Absätze hinzufügen:

„In elektronischer Form ausgefüllte Meldeprotokollblätter werden monatlich ausgedruckt, nummeriert, von der für ihre Führung und Aufbewahrung Verantwortlichen unterzeichnet und mit der Bezeichnung des Suchtgifts oder des psychotropen Stoffs, der Dosierung, der Darreichungsform (falls das Suchtgift bzw psychotrope Substanz ist ein Heilmittel).

Nach Ablauf des Kalenderjahres werden im Meldebuch monatlich gebundene Seiten des Meldebuches erstellt, mit Angabe der Blattzahl versiegelt und durch Unterschrift der für die Führung und Aufbewahrung des Meldebuches Verantwortlichen beglaubigt Kopf der juristischen Person und das Siegel der juristischen Person (sofern ein Siegel vorhanden ist).";

im ersten Absatz werden die Worte „mit einem Kugelschreiber (Tinte)“ gestrichen;

Absatz zwei wird wie folgt geändert:

Dokumente oder deren Kopien, die den Abschluss einer Transaktion mit einem Suchtgift oder einer psychotropen Substanz bestätigen, die in der vorgeschriebenen Weise beglaubigt sind, werden entweder in einem separaten Ordner abgelegt, der zusammen mit dem entsprechenden Registrierungsprotokoll aufbewahrt wird, oder im Archiv eines Gerichts aufbewahrt Unternehmen mit der Möglichkeit, sie auf Verlangen der Regulierungsbehörden vorzulegen.“;

e) Ziffer 10 Absatz 2 wird um die Worte „vom Föderalen Dienst für tierärztliche und pflanzengesundheitliche Überwachung an das Staatliche Register für Tierarzneimittel“ ergänzt;

f) Ziffer 11 Absatz 2 nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

h) die Sätze 1 und 2 des Absatzes 13 nach den Worten „in den Registrierungsprotokollen“ werden um die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

„ANHANG N 1
zu den Regeln für die Aufbewahrung und Aufbewahrung
spezielle Register
umsatzbezogene Vorgänge
Drogen
und psychotrope Substanzen
(in der Fassung des Beschlusses
Regierung der Russischen Föderation
vom 10. November 2017 N 1353)

JOURNAL OF REGISTRATION OF TÄTIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM HANDEL MIT SUCHTMITTELN UND PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN

(Betäubungsmittel (psychotrope Substanz)
(Name, Dosierung, Darreichungsform, Maßeinheit)
Monat Saldo am ersten Werktag des Monats Kommen Ankunft mit dem Restbetrag für den Monat - insgesamt Verbrauch Saldo am letzten Werktag des Monats Aktueller Saldo am letzten Geschäftstag des Monats Inventarhinweis
das Datum Ankunftstransaktionsnummer Name, N und Datum des Eingangsdokuments Menge Einkommen pro Monat - insgesamt das Datum Ausgabentransaktionsnummer Name, N und Datum des Spesenbelegs Menge Nachname, Initialen, Unterschrift der verantwortlichen Person Ausgaben pro Monat - insgesamt
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

2. In Absatz zwei von Abschnitt 3.2 der Vorschriften für den Transport von Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausführung der dafür erforderlichen Dokumente, genehmigt durch Dekret der Regierung von der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 449 "Über das Verfahren zum Transport von Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausfertigung der dafür erforderlichen Dokumente" (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2008, Nr. 25, Art. 2982; 2011, Nr. 51, Art. 7534; 2015, Nr. 33, Art. 4837; 2017, N 2, Art. 373), die Worte „Einheiten des Bundesdienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation" wird durch die Worte "Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation" ersetzt.

Im zweiten Absatz werden die Worte „Einheiten des Föderalen Dienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ durch die Worte „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt;

im vierten Absatz:

die Wörter „ländlich“ werden gestrichen;

Die Wörter „Einheiten des Föderalen Dienstes der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ werden durch die Wörter „Einheiten der Nationalgardetruppen der Russischen Föderation“ ersetzt.

"Über Änderungen bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation und psychotrope Substanzen"

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

ÜBER VERÄNDERUNGEN

IN EINIGEN AKTEN DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKEHR VON SUCHTMITTELN

UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Billigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen vorgenommen werden.

2. Satz 1 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Premierminister

Russische Föderation

D. MEDWEDEW

Zugelassen

Regierungsdekret

Russische Föderation

ÄNDERUNGEN,

DIE IN RECHTSAKTE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION EINGEFÜHRT WERDEN

ÜBER FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKEHR VON SUCHTMITTELN

UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

1. In den Regeln für die Führung und Aufbewahrung spezieller Protokolle für die Registrierung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Umlauf von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644 „Über das Verfahren zur Übermittlung von Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen und Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen "(Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 46, Art. 4795; 2010, N 25, Art 3178, 2012, N 37, Art. 5002, 2013, N 51, Pos. 6869, 2015, N 33, Pos. 4837, 2017, N 2, Pos. 375):

a) Satz 3 ist nach den Worten „gemäß Anlage Nr. 1“ um die Worte „auf Papier oder in elektronischer Form“ zu ergänzen;

b) Ziffer 5 wird um folgenden Absatz ergänzt:

„Die Definition der Abrechnungseinheit bei Änderung der Menge und des Zustands von Suchtmitteln und psychotropen Stoffen wird vom Leiter der juristischen Person oder dem Leiter der Struktureinheit der juristischen Person unter Berücksichtigung der Form festgelegt Ausgabe des entsprechenden Betäubungsmittels und psychotropen Stoffes.“;

c) in Absatz 6:

der erste Absatz nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgestellt“ ergänzt;

folgende Absätze hinzufügen:

„In elektronischer Form ausgefüllte Meldeprotokollblätter werden monatlich ausgedruckt, nummeriert, von der für ihre Führung und Aufbewahrung Verantwortlichen unterzeichnet und mit der Bezeichnung des Suchtgifts oder des psychotropen Stoffs, der Dosierung, der Darreichungsform (falls das Suchtgift bzw psychotrope Substanz ist ein Heilmittel).

Nach Ablauf des Kalenderjahres werden im Meldebuch monatlich gebundene Seiten des Meldebuches erstellt, mit Angabe der Blattzahl versiegelt und durch Unterschrift der für die Führung und Aufbewahrung des Meldebuches Verantwortlichen beglaubigt Kopf der juristischen Person und das Siegel der juristischen Person (sofern ein Siegel vorhanden ist).";

d) in Absatz 8:

im ersten Absatz werden die Worte „mit einem Kugelschreiber (Tinte)“ gestrichen;

Absatz zwei wird wie folgt geändert:

Dokumente oder deren Kopien, die den Abschluss einer Transaktion mit einem Suchtgift oder einer psychotropen Substanz bestätigen, die in der vorgeschriebenen Weise beglaubigt sind, werden entweder in einem separaten Ordner abgelegt, der zusammen mit dem entsprechenden Registrierungsprotokoll aufbewahrt wird, oder im Archiv eines Gerichts aufbewahrt Unternehmen mit der Möglichkeit, sie auf Verlangen der Regulierungsbehörden vorzulegen.“;

e) Ziffer 10 Absatz 2 wird um die Worte „durch den Föderalen Dienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung – an das staatliche Register für Tierarzneimittel“ ergänzt;

f) Ziffer 11 Absatz 2 nach den Worten „Registrierungsprotokolle“ wird durch die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

g) Ziffer 12 nach dem Wort „Signatur“ wird um die Worte „einschließlich einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur“ ergänzt;

h) die Sätze 1 und 2 des Absatzes 13 nach den Worten „in den Registrierungsprotokollen“ werden um die Worte „auf Papier ausgeführt“ ergänzt;

i) Absatz 15 wird um den folgenden Absatz ergänzt:

„Der Zugang zum Informationssystem, mit dessen Hilfe das Registrierungsprotokoll in elektronischer Form geführt wird, wird Personen gewährt, die für die Führung und Aufbewahrung des Registrierungsprotokolls verantwortlich sind.“;

j) Anhang Nr. 1 zu den genannten Regeln wird wie folgt geändert:

„Anhang Nr. 1

zu den Regeln für die Aufbewahrung und Aufbewahrung

spezielle Register

umsatzbezogene Vorgänge

Drogen

und psychotrope Substanzen

(in der Fassung des Beschlusses

Regierung der Russischen Föderation

________________________________ (Name der juristischen Person) JOURNAL der Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen ____________________________________________________________ (Suchtstoff (psychotrope Substanz) ____________________________________________________________ (Name, Dosierung, Form der Freisetzung, Maßeinheit)

Saldo am ersten Werktag des Monats

Ankunft mit dem Restbetrag für den Monat - insgesamt

Saldo am letzten Werktag des Monats

Aktueller Saldo am letzten Geschäftstag des Monats

Inventarhinweis

Ankunftstransaktionsnummer

Name, N und Datum des Eingangsdokuments

Menge

Einkommen pro Monat - insgesamt

Ausgabentransaktionsnummer

Name, N und Datum des Spesenbelegs

Menge

Nachname, Initialen, Unterschrift der verantwortlichen Person

Ausgaben pro Monat - insgesamt

2. In Artikel 3 Absatz 2 Absatz 2 der Vorschriften für den Transport von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und ihren Vorläufern auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Ausfertigung der dafür erforderlichen Dokumente, die durch einen Erlass genehmigt wurden der Regierung der Russischen Föderation

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