Stellenbeschreibung des Leiters der Bau- und Montagestelle (CMU). Baumaterialien mit Lieferung Stellenbeschreibung für den Leiter der Ausbauarbeiten

heim / Geschäftsideen

Ich habe zugestimmt
Generaldirektor
PJSC „Unternehmen“
____________ V.V. Umnikow

"___"___________ G.

Arbeitsbeschreibung
Leiter der mechanischen Abteilung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Stellenbeschreibung legt die beruflichen Pflichten, Rechte, Dienstbeziehungen und Verantwortlichkeiten des Leiters der mechanischen Abteilung der Werkstatt Nr. 1 der OJSC „Firma“ (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) fest.

1.2 Für die Position des Standortleiters wird eine Fachkraft mit einer berufsqualifizierenden Hochschulausbildung und mindestens 1-jähriger Berufserfahrung in der Produktion oder mit mittlerer Berufsausbildung und mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der Produktion berufen. Mangels besonderer Ausbildung muss die Berufserfahrung in der Produktion mindestens 5 Jahre betragen.

1.3 Der Bereichsleiter berichtet direkt an den Werkstattleiter.

1.4 Die Ernennung, Versetzung und Entlassung eines Bereichsleiters erfolgt auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens auf Empfehlung des Werkstattleiters.

1.5 Obermeister, Polier und Bauarbeiter melden dem Bauleiter:
- Dreher;
— Hilfsarbeiter;
— Bediener automatischer und halbautomatischer Maschinen;
- Dreher - Karussellarbeiter;
— ;
- Mühlenarbeiter.

1.6 Während der Abwesenheit des Standortleiters (Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise etc.) werden seine Aufgaben von einer Person wahrgenommen, die im Auftrag des Generaldirektors des Unternehmens auf Empfehlung des Leiters mit verpflichtender Einarbeitung ernannt wird diese Stellenbeschreibung.

1.7 Der Bauleiter lässt sich bei seiner Arbeit leiten von:

— auf dem Territorium der Russischen Föderation geltendes Arbeitsrecht;
— Vorschriften, Anweisungen, andere Leitfäden und Regulierungsdokumente zu den Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten der Werkstatt;
- Produktionsplan;
- Befehle, Weisungen, Weisungen von Vorgesetzten;
— Die Qualitätspolitik des Unternehmens;
— Dokumentation des QMS des Unternehmens;
— Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit;
— im Unternehmen festgelegte Normen und Regeln.

2 Aufgabenbereiche

Der Sektionsleiter ist verpflichtet:

2.1 Den Produktionsstandort verwalten, die Umsetzung der geplanten Ziele sicherstellen, die Produktionskapazität effizient nutzen, Rohstoffe und Materialien sparsam einsetzen und die Arbeitsproduktivität stetig steigern.

2.2 Organisieren Sie die rechtzeitige Vorbereitung der Produktion, die vollständige Beladung und den unterbrechungsfreien Betrieb der Ausrüstung, um die Einhaltung des Reparaturplans sicherzustellen.

2.3 Festlegung und termingerechte Erledigung von Produktionsaufgaben Art. an den Vorarbeiter gemäß genehmigten Plänen und Zeitplänen, Standardindikatoren für den Einsatz von Geräten, Rohstoffen, Materialien, Werkzeugen, Energie.

2.4 Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Einführung neuer Produkte in die Produktion vor, stellen Sie die Einhaltung der Technologie sicher und erkennen und beseitigen Sie deren Verstöße umgehend.

2.5 Machen Sie Vorschläge zur Überarbeitung von Produktionsstandards und Preisen und beteiligen Sie sich an der Tarifierung der Baustellenarbeiten und der Zuweisung von Qualifikationskategorien an die Baustellenarbeiter.

2.6 Überwachen Sie die rechtzeitige Erledigung der Produktionsaufgaben durch den Standort im Hinblick auf Produktproduktionsvolumen, Qualität, spezifizierte Nomenklatur, Steigerung der Arbeitsproduktivität, sparsamen Energieverbrauch und Kostensenkung.

2.7. Analysieren Sie die Ergebnisse der Produktionsaktivitäten des Standorts und machen Sie den Werkstattleiter auf die Ergebnisse der Analyse aufmerksam.

2.8. Überwachen Sie die Einhaltung technologischer Prozesse, Arbeitsdisziplin, Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Brandschutzes durch die Baustellenarbeiter, ermitteln und beseitigen Sie unverzüglich die Ursachen ihrer Verstöße.

2.9. Überwachen Sie die Einhaltung der Produktionsstandards durch die Arbeiter, die ordnungsgemäße Nutzung von Produktionsflächen, Geräten und Bürogeräten sowie den einheitlichen (rhythmischen) Betrieb des Standorts.

2.10 Durchführung von Produktionsschulungen für Arbeitnehmer, Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Arbeitsschutzes und der Betriebshygiene, des technischen Betriebs von Geräten und Werkzeugen, des Brandschutzes des Standorts sowie Überwachung ihrer Einhaltung.

2.11. Überwachen Sie die Verfügbarkeit von Sicherheitszertifikaten für Arbeitnehmer, die an dieser Art von Maschinen, Mechanismen und Geräten arbeiten, die Einhaltung von Arbeitsschutzanweisungen und -regeln für den technischen Betrieb von Geräten durch Arbeitnehmer, die sichere Durchführung von Produktionsabläufen und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung .

2.12. Gewährleisten Sie die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Betrieb von Schutz-, Sicherheits-, Brems-, Signal-, Blockiervorrichtungen und anderen Vorrichtungen, die die Arbeitssicherheit gewährleisten.

2.13 Stellen Sie sicher, dass das festgelegte Verfahren für die Zulassung zu Arbeiten mit hohem Risiko eingehalten wird.

2.14 Kontrollieren Sie die Ausgabe, das Waschen, die chemische Reinigung, das Trocknen, die Staubentfernung und die Reparatur von Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen und stellen Sie den Arbeitern Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung.

2.15 Überwachen Sie die Einhaltung der Brandschutzvorschriften durch die Mitarbeiter vor Ort und sorgen Sie für freie Durchgänge zu Arbeitsplätzen, Durchgängen und Fluchtwegen.

2.16 Die zur Einhaltung des Brandschutzes erforderlichen Arbeiten organisieren und durchführen (Schläuche rollen, Sandkästen an Brandschutzschilden auffüllen, Feuerlöscher auffüllen usw.)

2.17 Verantwortlich für die Anwesenheit während der Arbeiten auf der Baustelle, um deren sichere Ausführung zu überwachen.

2.18 Bei einem Arbeitsunfall dem Opfer Erste Hilfe leisten, (Krankenwagen) rufen, den Vorfall der Brand- und Umweltschutzabteilung melden, ggf. die Situation so aufrechterhalten, wie sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder Vorfalls war gefährdet nicht das Leben und die Gesundheit von Menschen.

2.19 Das Problem der Entfernung von Personen von der Arbeit ansprechen, die keine Schulung und Prüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes gemäß dem festgelegten Verfahren absolviert haben.

2.20 Überwachen Sie die Effizienz von Heizungs-, Lüftungssystemen und Anlagen, die das Mikroklima der Produktionsräume beeinflussen, sowie die Beleuchtung der Räumlichkeiten gemäß den geltenden Standards. Ergreifen Sie ggf. Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Probleme.

2.21 Erstellen Sie Berichte im Formular POD-3 (Logbuch des Betriebs von Staub- und Gasreinigungsgeräten) und reichen Sie diese umgehend beim Werkstattleiter ein.

2.22 Die Anforderungen der „Anleitung für den Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Kranen“ einhalten.

2.23. Stellen Sie sicher, dass Produktions- und Verbrauchsabfälle gemäß den genehmigten Anweisungen gesammelt und vorübergehend gelagert werden. Ergreift Maßnahmen, um ein Überfüllen der Abfallbehälter zu verhindern. Reichen Sie rechtzeitig Anträge auf Abfallbeseitigung vom Standort ein.

2.24 Sorgen Sie für den ordnungsgemäßen Betrieb der Absaug-, Staub- und Gasreinigungssysteme. Wenn Sie feststellen, dass diese Systeme nicht effektiv funktionieren, informieren Sie sofort den Shop-Manager.

2.25 Sorgen Sie für die Instandhaltung der Produktionsräume der Werkstatt gemäß den sanitären und hygienischen Anforderungen.

2.26 Sorgen Sie für die rechtzeitige Umsetzung von Vorschriften, Anordnungen und Anweisungen der Brandschutz- und Umweltschutzabteilung.

2.27 Überwachen Sie den zuverlässigen Betrieb von Maschinen, Mechanismen, Geräten, Fahrzeugen, deren ordnungsgemäße Wartung und korrekten Betrieb sowie rechtzeitige Reparaturen gemäß dem Zeitplan.

2.28 Stellen Sie sicher, dass Primärdokumente zur Erfassung von Arbeitszeiten, Produktion und Geräteausfallzeiten erstellt werden.

2.29 Führen Sie eine ordnungsgemäße Registrierung, Lagerung und Verwendung von Schlingen-(Seil-)Sets und Behältern durch.

2.30 Führen Sie eine sichere Lagerung, einen sicheren Transport und eine sichere Verwendung gefährlicher, schädlicher, explosiver und brennbarer Substanzen durch.

2.31 Sorgen Sie für die Sicherheit von Plakaten, Schildern, Schildern, Warnhinweisen usw.

2.32 Erstellen und pflegen Sie die Dokumentation gemäß den Arbeitsschutzbestimmungen (Arbeitsbücher des Vorarbeiters, Protokolle zur Registrierung von Einweisungen, Kontrollprotokolle usw.).

2.33 Überprüfen Sie Geräte und Behälter regelmäßig und ergreifen Sie Maßnahmen, um festgestellte Fehler umgehend zu beheben. Halten Sie die Ergebnisse der Inspektion im Registrierungs- und Inspektionsprotokoll fest.

2.34 Personen von der Arbeit suspendieren:

— Erscheinen am Arbeitsplatz im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung;

- sich keiner vorläufigen oder regelmäßigen ärztlichen Untersuchung gemäß dem festgelegten obligatorischen Verfahren unterzogen haben;

- wenn aufgrund eines ärztlichen Gutachtens Kontraindikationen für die Ausübung der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeit durch den Arbeitnehmer festgestellt werden;

- gemäß den Anforderungen der durch Bundesgesetze und andere Rechtsakte ermächtigten Stellen und Beamten.

2.35 Informieren Sie unverzüglich Ihren direkten Vorgesetzten über einen Unfall, der sich in dem ihm anvertrauten Bereich ereignet hat.

2.36 Sorgen Sie für die rechtzeitige Umsetzung von Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.

2.37 Organisieren Sie die Bereitstellung von Erster Hilfe für bei Unfällen verletzte Personen und ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen, um sie in eine medizinische Einrichtung zu bringen.

2.38 Unterbreiten Sie Vorschläge zur Belohnung herausragender Arbeiter am Standort oder zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Verstöße gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin.

2.39 Organisieren Sie Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer, bilden Sie sie in Nebenberufen und verwandten Berufen aus, ermitteln Sie den Schulungsbedarf des untergeordneten Personals, bewerten Sie die Wirksamkeit ihrer Schulung und führen Sie Aufklärungsarbeit im Team durch.

2.40 Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitssicherheitsanweisungen durch die Arbeitnehmer und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.

2.41 Beteiligen Sie sich nicht an Aktivitäten, die den Interessen des Unternehmens direkt oder indirekt schaden.

2.42 Bestimmen Sie die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Problemen ergriffen werden müssen, die vorbeugende und korrigierende Maßnahmen erfordern.

2.43 Kennen Sie die für die Arbeit erforderliche relevante QMS-Dokumentation und erfüllen Sie deren Anforderungen.

2.44 Beteiligen Sie sich an Arbeiten zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen vor Ort.

2.45 Verbessern Sie ständig die Ergebnisse Ihrer beruflichen Tätigkeit.

2.46 Stellen Sie der Unfalluntersuchungskommission alle für die Ausübung ihrer Befugnisse erforderlichen Informationen zur Verfügung.

3 Berufliche Anforderungen

Der Bauleiter muss wissen:

3.1 Rechts- und Regulierungsakte, regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts.

3.2 Technische Anforderungen an die Produkte des Standorts, Technologie für deren Herstellung.

3.3 Ausstattung des Geländes und Regeln für seinen technischen Betrieb.

3.4 Formen und Methoden der Produktion und Wirtschaftstätigkeit des Standorts.

3.5 Vorgehensweise und Methoden der technischen, wirtschaftlichen und aktuellen Produktionsplanung.

3.6 Aktuelle Regelungen zu Vergütung und Formen finanzieller Anreize.

3.7 Grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation, Produktion und Management.

3.8 Grundlagen des Arbeitsrechts.

3.9 Relevante Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens.

3.10 Arbeitsschutzregeln und -vorschriften.

3.11 Interne Arbeitsvorschriften.

4 Rechte

Der Sektionsleiter hat das Recht:

4.1 Machen Sie sich mit Produktionsplänen (jährlich, vierteljährlich, monatlich) sowie mit Entscheidungen der Werkstatt- und Unternehmensleitung vertraut.

4.2 Beteiligen Sie sich an der Zuweisung von Lohnstufen an Arbeitnehmer.

4.3 Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens, der Werkstatt, des Standorts.

4.4 Arbeiten Sie nicht an defekten Geräten und ungeeigneten Werkzeugen.

4.5 Die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die nicht den technischen Spezifikationen entsprechen, ist nicht zulässig.

4.6 Fordern Sie die Untergebenen auf, Anweisungen und Anweisungen in allen Fragen der Produktionsaktivitäten des Standorts einzuhalten.

4.7 Unterzeichnen Sie tägliche Schichtaufträge, Berichte über technische und wirtschaftliche Indikatoren, Inventarblätter, Berichte über den laufenden Arbeitsfortschritt, Memos und andere Dokumente.

4.8 Stellen Sie die Frage der Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen gegen Verstöße gegen Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Arbeitsdisziplinregeln.

5 Servicebeziehungen

5.1 Der Bereichsleiter führt alle Aufträge des Werkstattleiters aus.

5.2. In seiner Arbeit interagiert der Bauleiter:

5.2.1 Mit dem Economic Planning Bureau zu folgenden Themen:

— Bereitstellung von: Aufstellungen über die Lagerbestände der laufenden Arbeiten und einer Erläuterung zum Bericht über die Bewegung von Teilen.

5.2.2 Mit Workshops:

Zu Fragen des Erhalts von Produkten gemäß genehmigten Zeitplänen, sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in Bezug auf die Nomenklatur.

5.2.3 Mit Produktion:

— Zu Fragen der Beschaffung von Gussteilen nach genehmigten Zeitplänen, sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in Bezug auf die Nomenklatur, Rückgabe fehlerhafter Produkte

5.2.4 Mit der Produktionsabteilung:

— Erhalt von: jährlich mit vierteljährlicher Aufschlüsselung und aktualisierten Produktionsaufgaben mit monatlicher Aufschlüsselung;

— Bereitstellung von: Aufstellungen über die Lagerbestände der laufenden Arbeiten und einer Erläuterung zum Bericht über die Bewegung von Teilen;

— Präsentation: Informationen über die tägliche Umsetzung des Produktionsplans.

5.2.5 Mit der Wirtschaftsplanungsabteilung zu Themen:

— Präsentation von: Informationen über die tägliche Umsetzung des Produktionsplans, über den Rohstoffverbrauch pro Einheit des Fertigprodukts, Aufstellungen über die laufenden Arbeiten zum ersten Tag jedes Monats.

— Beschaffung: Analyse der Nutzung der Arbeitszeit und Maßnahmen zu deren Verbesserung, genehmigte Bestimmungen zu Vergütungs- und Bonussystemen, genehmigte Personalpläne, regulatorische Materialien zur Arbeit;

— Einreichungen: Berichte über die Erfüllung von Produktionsstandards durch Akkordarbeiter und die Verfügbarkeit von Arbeitskräften nach Kategorie für den Monat, Berichte über die Umsetzung geplanter und berechneter Arbeitsindikatoren für den Monat, Fotos und Selbstfotos des Arbeitstages.

5.2.6 Mit der technischen Abteilung bezüglich:

— Beschaffung: technischer und technologischer Dokumentation; technologische Streckenkarten; Zeichnungen, technische Spezifikationen; Spezifikationen von Werkzeugen und Geräten, Alben standardmäßiger technologischer Prozesse für Einzelheiten; Benachrichtigungen über Änderungen in technologischen Prozessen; Anleitungen, Anweisungen und andere Materialien zur Durchführung von Arbeiten im Instrumentalbereich;

— Beschränkungen für den Erhalt eines Instruments; Meldungen über die Herstellung von Werkzeugen und Geräten gemäß Werkstattaufträgen, Zeichnungen von Teilen, Baugruppen, Produkten, Anweisungen, Abweichungen von Zeichnungen und technischen Spezifikationen, Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte, Beratungen zu Werkstattanfragen;

— Einreichungen: Vorschläge für Änderungen in der Produktionstechnologie im Zusammenhang mit der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Produktqualität usw., Informationen über Produktionsstandards, Arbeitsaufwand aufgrund von Abweichungen von technologischen Prozessen, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsplatzorganisation, Neugestaltung von Standorten, Platzierung der Ausrüstung; technologische Berichte über die Arbeit der Werkstatt für den Monat; Anträge auf Duplikate von technologischen Geräten und Werkzeugen, zur Herstellung von Werkzeugen und Geräten zur Aufnahme in den Plan der Werkzeugwerkstatt; notwendige Informationen zu Fragen der Instrumentierung (Verbrauch, Werkzeugbalance usw.), Anfragen zur Herstellung von Teilen, Montage und Prüfung von Produkten, Anfragen zur Möglichkeit der Lieferung von Teilen, Baugruppen und Produkten, die Abweichungen von den Zeichnungen und technischen Spezifikationen aufweisen .

5.2.7 Mit dem Chefmechanikerdienst bei Fragen:

— Erhalt: monatlicher Pläne und Zeitpläne für Gerätereparaturen; Informationen über Änderungen der Gerätepassdaten im Zusammenhang mit Reparaturen und Modernisierungen; Bedienungsanleitungen für Geräte;

— Einreichungen: Anträge auf Notreparaturen; Berichte über die Umsetzung des Gerätereparaturplans; Abnahmebescheinigungen für Geräte nach der Reparatur; Anträge für die Herstellung und den Kauf von Ersatzteilen für Geräte.

5.2.8 Mit dem Dienst des leitenden Energieingenieurs bei Fragen:

— Erhalt: Plan und spezifische Verbrauchsraten von Strom, Wasser, Druckluft;

— Präsentationen: Materialien zur Geräteprüfung auf technologische Genauigkeit; organisatorische und technische Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Wärme.

5.2.9 Mit dem Qualitätsservice zu Themen:

— Erhalt von: ausgestellten Zertifikaten für Produkte, die die technische Qualitätskontrolle nicht bestanden haben, unter Angabe der Täter; handelt für akzeptierte Produkte; Warnungen vor Verstößen gegen die Produktherstellungstechnologie und Nichteinhaltung der Anforderungen der technischen Dokumentation; Für die Arbeit erforderliche QMS-Dokumentation.

— Präsentation von: notwendigen Anweisungen und Instrumenten zur Überwachung und Prüfung; begleitende technologische Dokumentation (Zeichnungen, Diagramme, Normen und Dokumentation zur Chronologie der Herstellung dieser Produkte); Benachrichtigungen zur Prüfung von Fertigprodukten; Berichtsdokumentation im Rahmen des QMS.

— Entgegennahme von: Zeitplänen zur Überprüfung von Messgeräten, Anleitungen und Anweisungen zur Beseitigung von Mängeln an Messgeräten und deren Verwendung, Empfehlungen zur Auswahl von Messgeräten und -methoden, Prüfergebnissen, Analysen mit anschließenden Schlussfolgerungen, Informationsmaterialien auf Anfrage;

— Einreichungen: Überprüfung von Messgeräten gemäß Zeitplan, Reparatur und Überprüfung defekter Messgeräte vor der nächsten Inspektion, Anfragen für chemische Analysen, verschiedene Studien zu mechanischen Tests.

5.2.10 Mit der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz zu Themen:

— Erhalt: geeigneter Anweisungen zur Beseitigung von Mängeln und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.

5.2.11 Mit der Personalabteilung zu Themen:

— Durchführung: Trainingspläne;

— Einholung: genehmigter Pläne für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter;

5.2.12 C zu Fragen:

— Materialannahme gemäß Limit- und Aufnahmekarten.

6 Verantwortung

Der Bauleiter ist gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation verantwortlich für:

6.1 Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben gemäß dieser Stellenbeschreibung.

6.2 Mangelnde ordnungsgemäße Kontrolle über den Stand des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorschriften, des Brandschutzes, der industriellen Hygiene sowie der Arbeits- und Produktionsdisziplin.

6.3 Unzureichende Pflege der primären Buchhaltungs- und Berichtsdokumente.

6.4 Unzuverlässigkeit der Berichtsdaten.

6.5 Mangelnde Kontrolle über die Qualität der Produkte.

Leiter der Werkstatt P.P. Tschechownikow

Vereinbart:

Leiter der Personalabteilung I.I. Iwanow

Leiter der Rechtsabteilung S.S. Sergejew

Führender QMS-Ingenieur V.V. Wassiljew

Leiter der OPB- und OOS-Sicherheitskräfte

Stellenbeschreibung des Leiters der Elektroinstallationsabteilung [vollständiger Name des Unternehmens, der Organisation]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen anderer Vorschriften über die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter der Elektroinstallationsabteilung gehört zur Kategorie der Manager und berichtet an [Erforderliche Angaben].

1.2. Die Ernennung zum Leiter der Elektroinstallationsabteilung und die Entlassung aus dieser erfolgt auf Anordnung [Position des Unternehmens-, Organisationsleiters].

1.3. Zum Leiter der Elektroinstallationsabteilung wird eine Person ernannt, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens [Wert] Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet verfügt.

1.4. Der Leiter der Elektroinstallationsabteilung wird bei seiner Arbeitstätigkeit geleitet von:

1.4.1. Regulierungsgesetze sowie Anweisungen und methodische Empfehlungen zur Regelung der Installation elektrischer Geräte.

1.4.2. Charta [Name des Unternehmens, der Organisation angeben].

1.4.3. Interne Arbeitsvorschriften.

1.4.4. Befehle und Anweisungen [bei Bedarf ausfüllen].

1.4.5. Diese Stellenbeschreibung.

1.5. Der Leiter der Elektroinstallationsabteilung muss wissen:

1.5.1. Organisation und Technologie der Bauproduktion.

1.5.2. Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation für im Bau befindliche Objekte.

1.5.3. Baunormen und -regeln, technische Bedingungen für die Herstellung und Abnahme von Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten.

1.5.4. Normen und Methoden der Produktion und Wirtschaftstätigkeit am Standort (Anlage).

1.5.5. Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen.

1.5.6. Grundsätze und Methoden des Personalmanagements.

1.5.7. Strategische und Marketingaspekte des Managements.

1.5.8. Arbeitsrecht.

1.5.9. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Arbeitshygiene und zum Brandschutz.

1.5.10. Interne Arbeitsvorschriften.

1.6. Während der Abwesenheit des Leiters der Elektroinstallationsabteilung (Krankheit, Urlaub usw.) werden seine Aufgaben von [bei Bedarf eintragen] wahrgenommen, der in der vorgeschriebenen Weise ernannt wird und die volle Verantwortung für deren ordnungsgemäße Erfüllung trägt.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

2.1. Dem Leiter der Elektroinstallationsabteilung sind folgende Aufgabenbereiche übertragen:

2.1.1. Management der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts.

2.1.2. Sicherstellung der Erfüllung der Produktionsaufgaben zur termingerechten Inbetriebnahme von Anlagen und Durchführung von Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten gemäß allen quantitativen und qualitativen Indikatoren in Übereinstimmung mit den Arbeitsproduktionsplänen.

2.1.3. Organisation von Bau- und Installationsarbeiten gemäß Entwurfsdokumentation, Bauvorschriften und -vorschriften, technischen Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten.

2.1.4. Sicherstellung der Einhaltung des technologischen Ablaufs der Bau- und Installationsarbeiten auf der Baustelle.

2.1.5. Abrechnung der durchgeführten Arbeiten, Erstellung der technischen Dokumentation.

2.1.6. Sicherstellung der Nutzung technologischer Geräte (Gerüste, Gerüste, Schutzvorrichtungen, Befestigungen, Gruben- und Grabenwände, Streben, Leiter und andere Geräte), Baumaschinen, Kraftwerke, Transportmittel und Schutzausrüstung für Arbeiter.

2.1.7. Überwachung des Standes der Sicherheitsvorschriften und Beseitigung festgestellter Mängel und Verstöße gegen die Vorschriften zur industriellen Hygiene.

2.1.8. Erstellung von Kostenvoranschlägen.

2.1.9. Lieferung der Bestandsdokumentation an den Kunden.

2.1.10. Organisation und Leitung von Elektroinstallationsarbeiten.

2.1.11. Entwicklung von Installationsarbeitsplänen und Verwaltung ihrer Umsetzung.

2.1.12. Überwachung der Einhaltung von Design-, Technologiedisziplin-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsregeln und -vorschriften.

2.1.13. Erstellung technischer Unterlagen zur Teilnahme an Ausschreibungen.

2.1.14. Management der Aktivitäten von Arbeitsproduzenten und Installationsteams.

2.1.15. Unterzeichnung von Zertifikaten über abgeschlossene Arbeiten.

2.1.16. Teamführung [Bedeutung] Person.

2.1.17. [Geben Sie weitere Verantwortlichkeiten des Leiters der Elektroinstallationsabteilung an.]

3. Rechte

3.1. Der Leiter der Elektroinstallationsabteilung hat das Recht:

3.1.1. Für alle gesetzlich vorgesehenen Sozialgarantien.

3.1.2. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung von [Name des Unternehmens, der Organisation einfügen] in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

3.1.3. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.

3.1.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.1.5. Führen Sie Korrespondenz mit Kunden zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

3.1.6. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

3.1.7. Legen Sie die beruflichen Verantwortlichkeiten für die ihm unterstellten Mitarbeiter fest.

3.1.8. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

3.1.9. Weitere im Arbeitsrecht vorgesehene Rechte.

4. Verantwortung

4.1. Der Leiter der Elektroinstallationsabteilung ist verantwortlich für:

Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen;

Sachschäden verursachen – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen;

Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.

Leiter der Struktureinheit

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Vereinbart:

Leiter der Rechtsabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Ich habe die Anleitung gelesen:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

1.1. Der Site Manager gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. Für die Position des Bauleiters wird folgende Person eingestellt:

1) über eine höhere Ausbildung im Bauwesen verfügen;

2) diejenigen, die eine zusätzliche Berufsausbildung abgeschlossen haben – Fortbildungsprogramme;

3) über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung im Profil der beruflichen Tätigkeit im Baubereich verfügen.

4) über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Organisationen verfügen, die sich mit Bau, Wiederaufbau und Großreparaturen von Großbauprojekten in Ingenieurpositionen befassen.

1.3. Der Bauleiter muss wissen:

1) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation an die Zusammensetzung, den Inhalt und die Ausführung der Projektdokumentation;

2) Anforderungen an die technische Dokumentation zur Organisation der Bauproduktion;

3) die Zusammensetzung und das Verfahren zur Erstellung von Dokumenten zur Erlangung von Genehmigungen und Genehmigungen für die Bauproduktion;

4) Technologien zur Herstellung verschiedener Arten von Bauarbeiten;

5) Merkmale der Bauproduktion bei gefährlichen, technisch komplexen und einzigartigen Kapitalbauprojekten;

6) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation an das Verfahren zur Anordnung und Vorbereitung von Baustellen (vorbereitende Arbeiten vor Ort);

7) Methoden und Methoden der Planung der Bauproduktion (Netzwerkplanung, Terminplanung, Projektplanung, Masterplanung);

8) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz;

9) Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen während der Bauarbeiten;

10) grundlegende Hygienevorschriften und -standards, die bei Bauarbeiten angewendet werden;

11) die wichtigsten schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren;

12) Arten negativer Auswirkungen auf die Umwelt bei verschiedenen Arten von Bauarbeiten und Methoden zu deren Minimierung und Vorbeugung;

13) Anforderungen an Arbeitsplätze und Verfahren zur Organisation und Durchführung einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen;

14) Regeln für die Führung der Dokumentation zur Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzanforderungen;

15) Regulierungs- und Designindikatoren für den Bedarf der Bauproduktion an materiellen und technischen Ressourcen (nach Art der materiellen und technischen Ressourcen);

16) Arten und Eigenschaften grundlegender Baumaterialien, Produkte und Strukturen;

17) Typen und Eigenschaften der wichtigsten Baumaschinen, Mechanismen, Kraftwerke und Fahrzeuge;

18) Methoden der konsolidierten Planung der Versorgung, Verteilung und Ausgaben verschiedener Arten von materiellen und technischen Ressourcen;

19) das Verfahren zur Dokumentation von Anträgen für verschiedene Arten von materiellen und technischen Ressourcen;

20) Regeln für die Versicherung verschiedener Arten von materiellen und technischen Ressourcen;

21) Regeln für die Annahme und Dokumentation von Sachwerten;

22) Zusammensetzung und Klassifizierung der Kosten für die Erstellung und Lagerung eines Bestands an Sachwerten;

23) das Verfahren zur Berechnung der Kosten im Zusammenhang mit Verlusten (Beschädigung, Veralterung) materieller Ressourcen;

24) das Verfahren zur Erstellung der Berichtsdokumentation über die Verwendung von Sachwerten (Verbrauchs- und Abschreibungsrechnungen von Sachwerten);

25) das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Baumaschinen, Ausrüstung und technologische Ausrüstung;

26) Arten und Eigenschaften der technologischen Ausrüstung, die für verschiedene Arten von Bauarbeiten verwendet wird;

27) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation an die Regeln für die Wartung und den Betrieb von Maschinen und Geräten;

28) Anforderungen an die technische Dokumentation zur Organisation der Bauproduktion auf der Baustelle;

29) Anforderungen an Strukturelemente eines Gebäudes (Räumlichkeiten) und Gemeinschaftseigentums von Mehrfamilienhäusern aufgrund der Notwendigkeit ihrer Zugänglichkeit und der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen;

30) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation an die Entwurfsdokumentation, das Verfahren zur Durchführung von Bauarbeiten und Technologien;

31) Technologien für Bauarbeiten;

32) das Verfahren für wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen zwischen der Bauorganisation und Kunden und Auftragnehmern;

33) Methoden und Methoden der Betriebsführung der Bauproduktion (Projektmanagement, Netzwerkplanung, Terminplanung, Projektplanung, Masterplanung);

34) Methoden zur Bestimmung der Art und des Umfangs von Bauarbeiten und Produktionsaufgaben;

35) Regeln für die Führung der Ausführungs- und Buchhaltungsdokumentation von Bauverfahren;

36) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation an das Verfahren und die Dokumentation der Annahme und Übertragung abgeschlossener Kapitalbauprojekte und Arbeitsphasen (Komplexe);

37) Anforderungen des Bauvertrags an die Spezifikation des Objekts, das Verfahren zur Lieferung und Abnahme des abgeschlossenen Großbauprojekts und der Arbeitsschritte (Komplexe), die Verfügbarkeit der Begleitdokumentation und die Fristen für die Lieferung der Arbeiten;

38) die Gründe und das Verfahren für die Entscheidung über die Erhaltung eines unvollendeten Kapitalbauprojekts;

39) Regeln zur Dokumentation der Annahme und Übergabe abgeschlossener Großbauprojekte und Arbeitsschritte (Komplexe);

40) Regeln zur Dokumentation der Erhaltung eines unvollendeten Kapitalbauprojekts;

41) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie des Bauvertrags für den Zustand des an den Kunden übertragenen Kapitalbauprojekts; Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der technischen Regulierung im Bauwesen;

42) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation für Bauarbeiten;

43) Anforderungen an die technische Dokumentation für das Verfahren zur Annahme versteckter Arbeiten und Baukonstruktionen, die die Sicherheit eines Großbauprojekts beeinträchtigen;

44) Regeln für die Durchführung von Arbeiten und Baukontrollmaßnahmen;

45) Mittel und Methoden zur dokumentarischen und instrumentellen Kontrolle der Einhaltung technologischer Prozesse und Ergebnisse der Bauarbeiten;

46) Methoden zur Beseitigung der Fehlerursachen bei Bauarbeiten (Einsatz alternativer Bautechnologien, Fortbildung der Arbeitnehmer);

47) Regeln für die Führung der exekutiven und buchhalterischen Dokumentation von Baukontrollmaßnahmen;

48) Regeln für die Führung von Berichten über abgeschlossene Arten und Phasen der Bauarbeiten;

49) Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der technischen Regulierung im Bauwesen;

50) die Grundlagen des Qualitätsmanagementsystems und die Besonderheiten seiner Umsetzung in der Bauproduktion;

51) das Verfahren zur Entwicklung und Ausführung lokaler technischer Regulierungsdokumente (Organisationsstandards);

52) Mittel und Methoden zur dokumentarischen und instrumentellen Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Standards der Organisation;

53) grundlegende Methoden der messtechnischen Unterstützung zur instrumentellen Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Organisationsstandards;

54) Methoden der technischen und wirtschaftlichen Analyse und Bewertung der wichtigsten Produktions- und Wirtschaftsindikatoren;

55) Methoden zur Identifizierung von Reserven zur Steigerung der Effizienz von Bauarbeiten;

56) Mittel und Methoden zur organisatorischen und technologischen Optimierung der Bauarbeiten;

57) moderne Errungenschaften im Bereich der Bauproduktion und der Baustoffindustrie;

58) die grundlegenden Anforderungen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer;

59) Methoden zur Berechnung des Bedarfs der Bauproduktion an Arbeitsressourcen;

60) interne Arbeitsvorschriften, Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträge;

61) Methoden und Mittel zur Verwaltung von Arbeitskollektiven;

62) Grundsätze der Verteilung von Organisations- und Managementfunktionen, Methoden der kollektiven Verwaltung von Bauproduktionsprozessen;

63) Arten von Dokumenten, die die berufliche Qualifikation und die Verfügbarkeit von Genehmigungen für bestimmte Arten von Arbeiten bestätigen;

64) grundlegende Methoden zur Bewertung der Arbeitseffizienz;

65) Strafverfolgungsgründe und verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen wegen Verstoßes gegen das Arbeitsrecht der Russischen Föderation;

66) ……… (andere Dokumente, Materialien usw.)

1.4. Der Standortleiter muss in der Lage sein:

1) Überprüfen Sie die Vollständigkeit und Qualität der Konstruktionsdokumentation und bewerten Sie die Übereinstimmung der darin enthaltenen technischen Informationen mit den Anforderungen der technischen Regulierungsdokumentation.

2) bei der Planung und Zuweisung von Produktionsressourcen regulatorische, technische und Designdokumente anwenden;

3) Vorbereitung von Dokumenten für die Einholung von Genehmigungen und Genehmigungen für Bauarbeiten auf der Baustelle, auch in Sicherheitszonen;

4) Pläne (Netzwerk, Anlage, Kalender) für die Bauproduktion entwickeln;

5) Berechnungen zur Übereinstimmung des Bauvolumens mit den gesetzlichen Anforderungen an Arbeitskräfte sowie materielle und technische Ressourcen durchführen;

6) Bestimmen Sie die Zusammensetzung und den Umfang der Hilfsarbeiten zur Schaffung der Infrastruktur der Baustelle (Kommunikations- und Versandeinrichtungen, Verkehrskommunikations- und Versorgungsnetze, Haushaltsräume);

7) Arbeitsplätze identifizieren, die während der Bauarbeiten und der Verwendung von Baumaschinen dem Einfluss schädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren ausgesetzt sind;

8) Festlegung der Liste der Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Baustelle (Umzäunung von Baustellen, Umzäunung oder Markierung gefährlicher Bereiche, Beleuchtung, Bereitstellung von Feuerlöschgeräten, Notfallkommunikation und Alarmierung);

9) die Liste der notwendigen Mittel zum kollektiven und (oder) individuellen Schutz der Baustellenarbeiter festlegen;

10) eine Liste der notwendigen Maßnahmen festlegen, um den Arbeitern auf der Baustelle Haushalts- und Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen;

11) Durchführung und Überwachung der dokumentarischen Unterstützung der Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung von Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzanforderungen sowie Arbeitssicherheitsanforderungen;

12) die Nomenklatur festlegen und die Volumina (Mengen) und den Lieferplan der materiellen und technischen Ressourcen gemäß den Bauproduktionsplänen berechnen;

13) Pläne für die Lieferung, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur von Baugeräten, Maschinen und Mechanismen gemäß den Bauproduktionsplänen entwickeln;

14) Bestimmen Sie die erforderliche Liste und Menge der über externe Ingenieurnetze gelieferten Ressourcen (Wasser, Strom, Wärme) gemäß den Bauproduktionsplänen;

15) Planen Sie die Versorgung und Kontrolle der Verteilung und des Verbrauchs von materiellen und technischen Ressourcen auf der Baustelle;

16) Erstellung und Prüfung von Anträgen für materielle und technische Ressourcen, Baumaschinen, Maschinen und Mechanismen sowie Ressourcen, die über externe Ingenieurnetzwerke bereitgestellt werden;

17) Führen Sie eine dokumentarische, visuelle und instrumentelle Kontrolle der Qualität und Menge (Quantität) der gelieferten materiellen und technischen Ressourcen, Baumaschinen, Maschinen und Mechanismen sowie Ressourcen durch, die über externe technische Netzwerke bereitgestellt werden.

18) die Ausführung der Arbeiten von Auftragnehmern planen und überwachen, die die Wartung und Reparatur von Baumaschinen, Geräten und technologischer Ausrüstung durchführen;

19) Berechnungen der Mittelausgaben zur Versorgung der Bauproduktion mit materiellen und technischen Ressourcen durchführen und überprüfen;

20) Entwicklung und Überwachung der Umsetzung konsolidierter Baupläne auf der Baustelle;

21) Bestimmen Sie die Art und Komplexität, berechnen Sie den Umfang der Bauarbeiten und Produktionsaufgaben entsprechend den verfügbaren materiellen und technischen Ressourcen, der Spezialisierung der Auftragnehmer, der Spezialisierung und Qualifikation der Baustellenarbeiter;

22) Bereitstellung dokumentarischer Unterstützung für Bauverfahren;

23) die Gründe für die Abweichung technologischer Prozesse von den Anforderungen der technischen Regulierungsdokumentation, der technischen Spezifikationen, der technologischen Karten und der Arbeitsprozesskarten ermitteln;

24) die Gründe für Abweichungen der Ergebnisse der Bauarbeiten von den Anforderungen der behördlichen technischen und konstruktiven Dokumentation ermitteln;

25) dokumentarische Unterstützung der Arbeiten und Baukontrollmaßnahmen durchführen;

26) führt dokumentarische Arbeiten und Abnahmekontrollmaßnahmen für abgeschlossene Arten und Phasen von Bauarbeiten durch (Großbauprojekte, Elemente, Bauwerke und Teile von Kapitalbauprojekten, Versorgungsnetze);

27) Entwicklung von Ausführungs- und technischen Dokumentationen für abgeschlossene Großbauprojekte, Arbeitsphasen (Komplexe) und Erhaltung unvollendeter Großbauprojekte;

28) Maßnahmen durchführen, um die Übereinstimmung der Ergebnisse der Bauarbeiten mit den Anforderungen der Hygiene- und Hygienestandards und den Bedingungen des Bauvertrags (Sauberkeit, Fehlen überschüssiger Materialien, technischer Zustand) sicherzustellen;

29) die Erfahrungen der Bauproduktion analysieren und zusammenfassen;

30) Entwicklung lokaler technischer Regulierungsdokumente (Organisationsstandards) im Bereich der Organisation der Bauproduktion;

31) die Übereinstimmung von Prozessen und Ergebnissen der Bauproduktion mit den Anforderungen lokaler technischer Regulierungsdokumente (Organisationsstandards) bewerten;

32) eine technische und wirtschaftliche Analyse der Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten auf der Baustelle durchführen;

33) Analyse der Effizienz der Nutzung von Produktionsressourcen;

34) Maßnahmen entwickeln und planen, um die Effizienz der Nutzung von Produktionsressourcen zu verbessern;

35) eine technische und wirtschaftliche Analyse der Ergebnisse der Einführung neuer Methoden und Formen der Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge, der Einführung neuer Geräte und Technologien, der Mechanisierung und Automatisierung von Bauarbeiten sowie der Optimierung des Ressourceneinsatzes durchführen;

36) Bestimmen Sie die erforderliche Anzahl, Berufs- und Qualifikationszusammensetzung der Arbeitskräfte gemäß den Produktionsaufgaben und Kalenderplänen für die Bauproduktion auf der Baustelle;

37) die optimale Verteilungsstruktur der Arbeitskräfte für die Durchführung von Bauproduktionsprozessen bestimmen;

38) die Wirksamkeit und Qualität der Leistung von Managern von Arbeitsproduktionsstandorten (Kapitalbauprojekten), einzelnen Arbeitsproduktionsstandorten, Produktionsaufgaben und beruflichen (funktionalen) Verantwortlichkeiten bewerten;

39) das psychologische Klima im Arbeitsteam und seine Auswirkungen auf die Erfüllung der Produktionsaufgaben beurteilen;

40) Ermittlung der fehlenden Kompetenzen der Baustellenleiter;

41) ……… (andere Fähigkeiten und Fertigkeiten)

1.5. Der Sektionsleiter wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

1) ……… (Name des Gründungsdokuments)

2) Regelungen zum ……… (Name der Struktureinheit)

3) diese Stellenbeschreibung;

4) ……… (Namen der örtlichen Vorschriften zur Regelung der Arbeitsfunktionen nach Position)

1.6. Der Leiter der Abteilung berichtet direkt an ……… (Name der Position des Managers)

1.7. Der Leiter der Sektion betreut ……… (Name der Struktureinheit)

1.8. Während der Abwesenheit des Projektleiters (Urlaub, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (einem in der vorgeschriebenen Weise ernannten Mitarbeiter) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben verantwortlich ist die ihm im Zusammenhang mit der Ersetzung übertragenen Aufgaben).

1.9. ……… (andere allgemeine Bestimmungen)

2. Arbeitsfunktionen

2.1. Organisation der Bauproduktion auf der Baustelle (Kapitalbauprojekte):

1) Vorbereitung des Bauverfahrens auf der Baustelle;

2) logistische Unterstützung der Bauproduktion auf der Baustelle;

3) Betriebsführung der Bauproduktion auf der Baustelle;

4) Abnahme und Qualitätskontrolle der Ergebnisse abgeschlossener Bauarten und Bauabschnitte auf der Baustelle;

5) Lieferung der Ergebnisse der Bauarbeiten an den Kunden;

6) Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems auf der Baustelle;

7) Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit auf der Baustelle;

8) Führung der Baustellenarbeiter.

2.2. Beaufsichtigung untergeordneter Mitarbeiter.

2.3. ……… (andere Funktionen)

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

3.1. Der Bauleiter nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1.1. Im Rahmen der Arbeitsfunktion Vorbereitung der Bauproduktion auf der Baustelle:

1) organisiert die Eingangskontrolle der Entwurfsdokumentation für die Baustelle, Organisation der Eingangskontrolle der Entwurfsdokumentation für Großbauprojekte;

2) erteilt Genehmigungen und Genehmigungen, die für Bauarbeiten auf der Baustelle erforderlich sind;

3) führt die Planung und Kontrolle der Vorbereitung und Ausrüstung der Baustelle durch;

4) führt die Planung der Bauproduktion auf der Baustelle gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes und des Umweltschutzes durch.

5) überwacht die Durchführung der Schulungsmaßnahmen auf der Baustelle und die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzanforderungen durch die Mitarbeiter;

6) führt die Planung und Kontrolle der Vorbereitung von Produktionsbereichen, Arbeitsbereichen und Arbeitsplätzen für die Durchführung einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch;

3.1.2. Im Rahmen der Arbeitsfunktion logistische Unterstützung der Bauproduktion auf der Baustelle:

1) ermittelt den Bedarf der Bauproduktion auf der Baustelle an materiellen und technischen Ressourcen;

2) führt eine konsolidierte Versorgungsplanung und Kontrolle der Verteilung, Lagerung und des Verbrauchs von materiellen und technischen Ressourcen auf der Baustelle durch (Großbauprojekte und einzelne Arbeitsbereiche);

3) legt die Liste der für die Bauproduktion erforderlichen Baugeräte, Maschinen und Mechanismen fest;

4) führt eine konsolidierte Planung für die Lieferung, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur von Baugeräten, Maschinen und Mechanismen auf der Baustelle durch (Großbauprojekte und einzelne Arbeitsbereiche);

5) ermittelt den Bedarf der Bauproduktion an Ressourcen, die über externe technische Netze bereitgestellt werden (Wasser, Strom, Wärme);

6) führt eine konsolidierte Versorgungsplanung und Kontrolle der Verteilung und des Verbrauchs von Ressourcen durch, die über externe Ingenieurnetze an die Baustelle (Hauptbaustelle und einzelne Arbeitsbereiche) geliefert werden;

7) führt eine Eingangskontrolle der Qualität und Menge (Quantität) der gelieferten materiellen und technischen Ressourcen, Baumaschinen, Maschinen und Mechanismen sowie Ressourcen durch, die über externe technische Netzwerke bereitgestellt werden;

8) übt die Kontrolle über die Mittelverwendung für die materielle und technische Unterstützung der Bauproduktion aus.

3.1.3. Im Rahmen der Arbeitsfunktion operative Leitung der Bauproduktion auf der Baustelle:

1) führt die operative Planung, Koordination, Organisation und Durchführung der Baukontrolle im Bau-, Wiederaufbau- und Großreparaturprozess von Großbauprojekten durch;

2) koordiniert die Bauabläufe auf der Baustelle;

3) führt die Entwicklung, Planung und Kontrolle der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Behebung von Mängeln in den Ergebnissen der Bauarbeiten auf der Baustelle durch;

4) führt eine aktuelle und ausführende Dokumentation über die Produktionsaktivitäten der Baustelle.

3.1.4. Im Rahmen der Arbeitsfunktion Abnahme und Qualitätskontrolle der Ergebnisse abgeschlossener Bauarten und Bauabschnitte auf der Baustelle:

1) führt die Planung und Kontrolle der Durchführung von Bauarbeiten und Baukontrollmaßnahmen durch;

2) führt die Entwicklung, Planung und Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen durch, die darauf abzielen, die Ursachen für Abweichungen der Ergebnisse der Bauarbeiten von den Anforderungen der normativen technischen, technologischen und gestalterischen Dokumentation zu verhindern und zu beseitigen;

3) führt die Abnahme abgeschlossener Typen und einzelner Arbeitsschritte für Bau, Wiederaufbau, größere Reparaturen von Großbauprojekten, Elementen, Bauwerken und Teilen von Großbauprojekten, Ingenieurunterstützungsnetzwerken und deren Abschnitten mit dem Recht durch, die entsprechenden Dokumente zu unterzeichnen;

4) führt eine etablierte Berichterstattung über abgeschlossene Arten und Phasen der Bauarbeiten;

5) implementiert und verbessert das Qualitätsmanagementsystem für die Bauproduktion.

3.1.5. Im Rahmen der Arbeitsfunktion erfolgt die Lieferung von Bauarbeiten an den Kunden:

1) führt die Planung und Kontrolle der Durchführung von Arbeiten und Maßnahmen durch, um die Ergebnisse der Bauarbeiten für die Lieferung an den Kunden vorzubereiten (abgeschlossene Großbauprojekte, Arbeitsschritte (Komplexe), Erhaltung unvollendeter Großbauprojekte);

2) bereitet die technische Bestandsdokumentation vor, die den Abnahmekommissionen vorgelegt werden soll;

3) stellt den Abnahmekommissionen die Ergebnisse der Bauarbeiten vor;

4) unterzeichnet die Abnahmebescheinigung für das Kapitalbauprojekt;

5) unterzeichnet ein Dokument, das die Übereinstimmung der errichteten oder rekonstruierten Großbauanlage mit den Anforderungen der technischen Vorschriften bestätigt;

6) unterzeichnet ein Dokument, das die Übereinstimmung der Parameter der errichteten oder rekonstruierten Kapitalbauanlage mit der Entwurfsdokumentation bestätigt, einschließlich der Anforderungen an die Energieeffizienz und der Anforderungen für die Ausstattung der Kapitalbauanlage mit Messgeräten für die verwendeten Energieressourcen;

7) unterzeichnet ein Dokument, das die Übereinstimmung der errichteten oder rekonstruierten Großbauanlage mit den technischen Bedingungen für den Anschluss (technologischer Anschluss) an technische Unterstützungsnetze (falls vorhanden) bestätigt;

3.1.6. Im Rahmen der Arbeitsfunktion ist die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems auf der Baustelle:

1) führt die Planung und Kontrolle der Durchführung von Arbeiten und Aktivitäten zur Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion durch;

2) führt eine Analyse und Bewertung der Wirksamkeit der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems für die Bauproduktion durch;

3) optimiert die Bauproduktion basierend auf den Anforderungen und Empfehlungen des Qualitätsmanagementsystems.

3.1.7. Im Rahmen der Arbeitsfunktion Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten auf der Baustelle:

1) ermittelt die Hauptreserven der Bauproduktion, plant und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit sowie der Arbeitsproduktivität auf der Baustelle;

2) führt die Planung und Kontrolle der Durchführung von Arbeiten und Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien in der Bauproduktion durch und sorgt so für eine höhere Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten auf der Baustelle;

3) bewertet die Arbeitsergebnisse und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten auf der Baustelle.

3.1.8. Im Rahmen der Arbeitsfunktion Führung der Baustellenarbeiter:

1) ermittelt den Bedarf der Bauproduktion auf der Baustelle an Arbeitsressourcen;

2) vermittelt Arbeitskräfte auf der Baustelle (Großbauprojekte und einzelne Arbeitsbereiche);

3) übt die Kontrolle über die Umsetzung und operative Leitung der Leistung der Leiter der Arbeits- und Produktionsbereiche im Rahmen ihrer funktionalen (offiziellen) Verantwortlichkeiten aus.

3.1.10. Im Rahmen der Arbeitsfunktion der Führung untergeordneter Mitarbeiter:

1) verteilt Arbeitsfunktionen und offizielle Aufgaben auf untergeordnete Mitarbeiter und übt die Kontrolle über deren Umsetzung aus;

2) stellt den untergeordneten Mitarbeitern beratende Unterstützung zur Verfügung, gibt Erläuterungen und Anweisungen im Rahmen der Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben durch untergeordnete Mitarbeiter;

3) sorgt für die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und der Arbeitsschutzgesetze in Bezug auf untergeordnete Arbeitnehmer und schafft Arbeitsbedingungen, die den festgelegten Anforderungen entsprechen;

4) löst Konfliktsituationen zwischen untergeordneten Mitarbeitern;

5) legt ……… (Name der Position des Managers) Vorschläge zur Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern zur Prüfung vor; Vorschläge, sie zu ermutigen oder Strafen gegen sie zu verhängen;

6) ……… (andere Aufgaben)

3.1.11. Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Arbeitsfunktionen:

1) führt die Anweisungen seines unmittelbaren Vorgesetzten aus;

2) unterzieht sich regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen (Untersuchungen) sowie außerordentlichen ärztlichen Untersuchungen (Untersuchungen) in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

3.1.12. ……… (andere Aufgaben)

3.2. ……… (weitere Bestimmungen zu beruflichen Verantwortlichkeiten)

4. Rechte

Der Sektionsleiter hat das Recht:

4.1. Nehmen Sie an Diskussionen über Entscheidungsentwürfe der Unternehmensleitung sowie an Sitzungen zu deren Vorbereitung und Umsetzung teil.

4.2. Unterzeichnen und bestätigen ……… (Arten von Dokumenten)

4.3. Initiieren und halten Sie Besprechungen zur Organisation der Beschaffung und zur Überwachung ihrer Umsetzung ab.

4.4. Fordern und erhalten Sie notwendige Informationen und Unterlagen von Struktureinheiten und Spezialisten.

4.5. Führen Sie Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen durch.

4.6. Fordern Sie die Einstellung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Standards; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen erteilen.

4.7. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen des Managements in Bezug auf die von ihm ausgeübte Funktion, mit Dokumenten, die seine Rechte und Pflichten für seine Position festlegen, sowie mit Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen vertraut.

4.8. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

4.9. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

4.10. ……… (andere Rechte)

5. Verantwortung

5.1. Der Sektionsleiter trägt die Verantwortung:

Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

Für Straftaten und Verbrechen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – in der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

Für die Schädigung der Organisation – in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

5.2. ……… (sonstige Haftungsbestimmungen)

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage des Berufsstandards „“ entwickelt, der durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 26. Juni 2017 N 516n unter Berücksichtigung von ……… (Einzelheiten zu den örtlichen Vorschriften) genehmigt wurde von der Organisation)

6.2. Der Arbeitnehmer wird bei der Einstellung (vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages) mit dieser Stellenbeschreibung vertraut gemacht.

Die Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer mit dieser Stellenbeschreibung vertraut gemacht hat, wird bestätigt durch ……… (durch Unterschrift auf dem Einarbeitungsblatt, das Bestandteil dieser Unterweisung ist (im Journal der Einarbeitung in die Stellenbeschreibungen); in einer Kopie der vom Arbeitgeber geführte Stellenbeschreibung; auf andere Weise)

6.3. ……… (andere Schlussbestimmungen).

[Organisations- und Rechtsform,
Name der Organisation, des Unternehmens]

[Position, Unterschrift, vollständiger Name des Managers oder sonstiges
zur Genehmigung befugter Beamter
Arbeitsbeschreibung]

[Tag Monat Jahr]

Stellenbeschreibung des Leiters der Reparatur- und Baustelle [Name der Organisation, des Unternehmens usw.]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften über die Arbeitsbeziehungen entwickelt und genehmigt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter der Reparatur- und Baustelle (RCS) gehört zur Kategorie der Manager und berichtet in seiner Arbeit direkt an [Positionsname].

1.2. Der Leiter der RSU wird auf Anordnung des Leiters der Organisation eingestellt und entlassen.

1.3. Auf die Position des Leiters wird eine Person mit einer höheren technischen Ausbildung und Berufserfahrung in Bauunternehmen in Ingenieurpositionen von mindestens 3 Jahren oder einer sekundären (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in Bauunternehmen in Ingenieurpositionen von mindestens 5 Jahren berufen die DSU.

1.4. Während der Abwesenheit des Leiters der RSU (Urlaub, Krankheit, Dienstreise) werden seine dienstlichen Aufgaben von [ggf. ausfüllen] wahrgenommen.

1.5. Der Leiter der RSU muss wissen:

– Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen höherer Behörden, methodische, regulatorische und andere Orientierungsmaterialien im Zusammenhang mit der Produktion und den wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts;

– Organisation und Technologie der Reparaturen;

– Design, technische, betriebliche Eigenschaften von Straßenbaumaschinen und -mechanismen sowie deren Systeme, die in der Bilanz des Standorts enthalten sind, ihre Konstruktionsmerkmale;

– Verfahren und Methoden zur Planung von Reparatur- und Bauarbeiten;

– technische Bedingungen für Reparatur, Installation und Prüfung von Geräten;

– Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

– Grundlagen der Planung, Methoden der Wirtschaftsrechnung, Rationierungs- und Vergütungssysteme sowie Formen materieller Anreize;

– fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Wartung und Reparatur von Baumaschinen und -mechanismen;

– Arten und Formen der technischen Dokumentation, Buchhaltung und Berichterstattung, Regeln für deren Ausführung;

– Grundlagen des Arbeitsrechts;

– Normen und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz;

– interne Arbeitsvorschriften.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Leiter der RSU nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Organisiert und gewährleistet den Betrieb von Baumaschinen gemäß der technischen, betrieblichen und Reparaturdokumentation von Maschinenfabriken, aktuellen Landesnormen, Bauvorschriften und Vorschriften.

2.2. Erstellt Anfragen nach Material, technischen und energetischen Ressourcen, Transport, technologischer Ausrüstung, Mechanismen, Ersatzteilen, Spezialkleidung, persönlicher Schutzausrüstung usw.

2.3. Gewährleistet: termingerechte Erfüllung geplanter Aufgaben sowie Einhaltung etablierter technologischer Prozesse; Durchführung der Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen; Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Mechanisierung und Automatisierung arbeitsintensiver Prozesse und manueller Arbeiten; effiziente Nutzung von Produktionsflächen und -geräten, Maschinen, Geräten und Werkzeugen; rechtzeitige Vorbereitung der Produktion und rhythmischer Betrieb der Website; Überwachung der Verfügbarkeit von Ersatz-, Mangel- und Verschleißteilen, Baugruppen sowie deren Wiederherstellung und Reparatur; Reduzierung der Kosten für die Reparatur von Baumaschinen; Pflege der Buchhaltungs- und Berichtsdokumentation für den Standort.

2.4. Führt fortschrittliche Formen der Organisation, Regulierung, Bezahlung und Arbeitsanreize am Standort ein.

2.5. Beteiligt sich an der Personalauswahl, bildet Teams und Einheiten nach quantitativer und fachlicher Zusammensetzung.

2.6. Beteiligt sich an Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

2.7. Bereitet Prämienvorschläge für einzelne Mitarbeiter vor.

2.8. Sorgt für die Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen; Verbesserung der Produktionsstandards; rationelle Nutzung der Arbeitszeit; Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin durch die Mitarbeiter; Durchführung von Tätigkeiten zur Einhaltung der Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Betriebshygienevorschriften sowie Überwachung deren Einhaltung.

2.9. Gewährleistet die Sicherheit von technischen Geräten und anderen Inventargegenständen vor Ort.

2.10. Nimmt an regelmäßigen Tests der Kenntnisse der Mitarbeiter vor Ort über Arbeitssicherheitsregeln und -vorschriften teil und überwacht den rechtzeitigen Erhalt und die Verwendung von Schutzkleidung und Schutzausrüstung.

2.11. Beteiligt sich an der Untersuchung von Unfällen vor Ort.

2.12. Leitet die Arbeiten zur Rationalisierung und Erfindung und leistet die notwendige Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Erfindungen und Rationalisierungsvorschlägen.

2.13. Fördert die Verbreitung fortgeschrittener in- und ausländischer Erfahrungen in diesem Bereich.

2.14. Beteiligt sich an der Entwicklung eines Tarifvertrags und der Umsetzung seiner Aktivitäten.

3. Rechte

Der Leiter der RSU hat das Recht:

3.1. Für alle gesetzlich vorgesehenen Sozialgarantien.

3.2. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.3. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.

3.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.5. Interagieren Sie mit den Leitern der Strukturdienste der Bildungseinrichtung und besorgen Sie sich Informationen und Dokumente, die zur Erfüllung ihrer Amtspflichten erforderlich sind.

3.6. Führt Korrespondenz mit Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

3.7. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

3.8. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

3.9. Weitere im Arbeitsrecht vorgesehene Rechte.

4. Verantwortung

Der Leiter der RSU ist verantwortlich für:

4.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für die Verursachung eines materiellen Schadens beim Arbeitgeber – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.3. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.

Stellenbeschreibung des Bauleiters

„____“ ___________ 20__

Leiter der Sektion

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Leiters der [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Standortleiters erfolgt gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Leiter der Site gehört zur Kategorie der Manager und ist [den Namen der Positionen der Untergebenen im Dativ] untergeordnet.

1.4. Der Standortleiter berichtet direkt an [Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Für die Position des Bauleiters wird eine Person mit einer höheren technischen Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieursberufe von mindestens 3 Jahren oder einer weiterführenden Fachausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieursberufe von mindestens 5 Jahren ernannt.

  • organisatorische und administrative Dokumente, regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts;
  • Aussichten für die technische Entwicklung des Unternehmens und des Standorts;
  • technische Anforderungen an die Produkte des Standorts, Technologie für seine Produktion;
  • Ausstattung des Standorts und Regeln seines technischen Betriebs;
  • Vorgehensweise und Methoden der technischen, wirtschaftlichen und aktuellen Produktionsplanung;
  • Formen und Methoden der Produktion und Wirtschaftstätigkeit des Standortes;
  • aktuelle Regelungen zu Vergütung und Formen materieller Anreize;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte;
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation, Produktion und Management;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.7. Bei der praktischen Tätigkeit muss sich der Bauleiter leiten lassen von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Standortleiters werden seine Aufgaben auf [Name der Stellvertreterstelle] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Standortleiter ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.2. Gewährleistet die Erfüllung der Produktionsaufgaben, die rhythmische Freigabe hochwertiger Produkte und den effizienten Einsatz von Anlage- und Betriebskapital.

2.3. Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung der Organisation der Produktion, ihrer Technologie, Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, Vermeidung von Mängeln und Verbesserung der Produktqualität, Einsparung von Ressourcen aller Art, Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen, Nutzung von Reserven um die Arbeitsproduktivität zu steigern und die Produktionskosten zu senken.

2.4. Organisiert die aktuelle Produktionsplanung, Buchhaltung, Zusammenstellung und rechtzeitige Vorlage von Berichten über die Produktionsaktivitäten des Standorts, arbeitet an der Einführung neuer Managementformen, verbessert die Arbeitsnormen, korrekte Anwendung von Formen und Systemen von Löhnen und materiellen Anreizen, verallgemeinert und verbreitet fortgeschrittene Techniken und Methoden der Arbeit, Studium und Einführung fortgeschrittener in- und ausländischer Erfahrungen in der Design- und Produktionstechnologie ähnlicher Produkte, der Entwicklung von Rationalisierung und Erfindung.

2.5. Gewährleistet den technisch korrekten Betrieb von Geräten und anderen Anlagegütern und die Einhaltung ihrer Reparaturpläne, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie die rechtzeitige Bereitstellung von Vorteilen für die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer.

2.6. Koordiniert die Arbeit von Handwerkern und Dienstleistungen.

2.7. Führt die Auswahl von Arbeitskräften und Angestellten, deren Platzierung und bestimmungsgemäßen Einsatz durch.

2.9. Präsentiert Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter, zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin und gegebenenfalls zur Verhängung materieller Sanktionen.

2.10. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten von Arbeitern und Angestellten der Werkstatt, führt Aufklärungsarbeit im Team durch.

Bei Bedarf kann der Bauleiter auf Beschluss des Unternehmensleiters in arbeitsrechtlich vorgeschriebener Weise zur Erfüllung seiner Aufgaben Überstunden einbeziehen.

3. Rechte

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben durch die ihm unterstellten Dienste.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bauleiters und der nachgeordneten Dienste.

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Shop-Managers fallen.

3.5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Produktionstätigkeit des Unternehmens, zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Standortleiters fallen.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Leiter der Abteilung trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.1.7. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Das Verursachen materieller Schäden und/oder Verluste für das Unternehmen oder Dritte im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung dienstlicher Pflichten.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Bauleiters erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Bauleiters ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan des Bauleiters richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

6. Unterschriftenrecht

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Standortleiter das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „____“ _______ 20__

Arbeitsschutz

Direktor von CJSC „_____“

20___

Stellenbeschreibung des Baustellenleiters

Allgemeine Bestimmungen

1. Ist ein vollwertiger Manager und direkter Organisator der Produktion im Schichtdienst.

Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.

2. Bei seiner Arbeit orientiert er sich an dem geltenden Gesetz der Ukraine „Über den Arbeitsschutz“, behördlichen Dokumenten, Anweisungen zu Sicherheitsfragen, Anordnungen und Anweisungen des Unternehmensleiters sowie dieser Stellenbeschreibung.

3. Er berichtet direkt an den Direktor „_____“.

4. Ernennung, Versetzung und Entlassung aus seiner Position auf Anordnung des Direktors.

5. Das offizielle Gehalt wird durch Beschluss des Direktors festgelegt und geändert.

6. Trägt die Verantwortung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der Anweisungen des Managers.

Verantwortlichkeiten

1. Führt die technische Kontrolle über die Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten und die Abnahme fertiggestellter Objekte durch.

2. Überwacht den Fortschritt der Kapitalbaupläne sowie die Einhaltung des Umfangs und der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten. Qualitätskontrolle der verwendeten Materialien.

3. Behebt Probleme im Zusammenhang mit Projektänderungen im Zusammenhang mit der Einführung fortschrittlicherer technologischer Prozesse.

4. Beteiligt sich an der Prüfung und Genehmigung von Änderungen an Designlösungen, die während des Baus auftreten, und löst bei Bedarf Probleme im Zusammenhang mit dem Austausch von Materialien, Produkten und Strukturen.

5. Ermitteln Sie die Gründe für Verzögerungen und eine Verschlechterung der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten und ergreifen Sie Maßnahmen, um diese zu verhindern und zu beseitigen.

6. Kontrolliert die Qualität der Mängelbeseitigung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

7. Führt Aufzeichnungen über abgeschlossene Bau- und Installationsarbeiten und berichtet über die durchgeführten Arbeiten.

8. Bietet sichere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und überwacht die Einhaltung aktueller Arbeitsnormen und -vorschriften.

9. Informieren Sie die Arbeitnehmer rechtzeitig über Gesundheits- und Sicherheitsfragen, Betriebshygiene und Brandschutz, prüfen Sie, ob die Arbeitnehmer diese Regeln beherrschen und sich strikt daran halten.

10. Kontrolliert die Qualität der geleisteten Arbeit.

11. Führt größere und laufende Reparaturen von Gebäuden und Bauwerken durch und verwaltet die Arbeit der Reparatur- und Baugruppe.

Rechte

1. Fordern Sie die rechtzeitige Bereitstellung spezieller Kleidung für die Arbeiter des Bauteams und geeigneter Materialien zur Erledigung der Aufgaben.

2. Beteiligen Sie sich an der Lösung aller Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des ihm zugewiesenen Arbeitsbereichs.

3. Entfernen Sie diejenigen von der Arbeit, die gegen die Technologie-, Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie gegen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften verstoßen.

4. Unterbrechen Sie die Arbeit, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer besteht.

5. Fordern Sie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung dieser Anweisungen.

Verantwortung

1. Trägt die Verantwortung für die Qualität der geleisteten Arbeit.

2. Für den rationellen Materialeinsatz und mehr.

3. Für die rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten.

4. Für sichere und unfallfreie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer.

5. Für Schulungen und rechtzeitige Unterweisungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.

6. Zur rechtzeitigen Inspektion und Reparatur von Industriegebäuden und Bauwerken.

7. Für die Einhaltung eines hohen Maßes an Organisation und Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung der Amtspflichten.

8. Für die Einhaltung festgelegter Regeln und Anordnungen im Unternehmen.

9. Für die rechtzeitige Übermittlung von Informationen an die Geschäftsleitung über den Stand der Dinge und die Information der Mitarbeiter.

10. Für die Einhaltung geistiger und fachlicher Anforderungen bei der Erstellung von Berichten und aktuellen Dokumenten.

11. Zur Überwachung der Ergebnisse ihrer Aktivitäten und der Einhaltung ihrer Standards sowie zur Anpassung der Ergebnisse an veränderte Umstände.

12. Richtigkeit der Informationen und Fehlerfreiheit bei der Erstellung der Dokumente.

13. Vereinheitlichung und Kombination aller Maßnahmen und Bemühungen zur Erledigung von Produktionsaufgaben.

14. Einhaltung der Leistungsnormen.

15. Fähigkeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

16. Rationelle Planung Ihrer Arbeitszeit und Arbeitseffizienz.

17. Unterordnung persönlicher Interessen unter das Gemeinwohl des Unternehmens.

Beziehungen

1. Vom Leiter des Unternehmens ernannt.

2. Legt dem Hauptbuchhalter Berichtsunterlagen über die Verwendung materieller Ressourcen und die Produktion von Produkten vor.

3. Der Bauleiter ist den Bauarbeitern direkt unterstellt.

4. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzingenieurs.

Qualifikation

  1. Chef des Gebäudes. Der Standort muss über eine höhere Ausbildung und Berufserfahrung in Führungspositionen im Fachgebiet verfügen.

Stellenbeschreibung und Aufgaben eines Bauleiters im Bauwesen

Bei der Bewerbung um eine Anstellung für jede Position und in jeder Organisation ist der Bewerber dabei, die erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen Sie müssen sich mit den Inhalten Ihrer Stellenbeschreibung vertraut machen. Dies liegt daran, dass sie seine Hauptaufgaben im Rahmen seiner Tätigkeit, die Rechte, die der Facharzt hat, sowie seine Verantwortung bestimmt.

Betrachten wir die Stellenbeschreibung einer Spezialität, die heutzutage weit verbreitet und beliebt ist – Baustellenleiter.

Was ist ein Standort in Produktion und Bau?

Bevor wir uns mit den direkten Aufgaben des Standortleiters befassen, legen wir zunächst fest, was als separater Standort klassifiziert oder definiert werden kann.

Mit Website meinen wir also separate Abteilung, denen bestimmte Funktionen zur Umsetzung der zugewiesenen Aufgaben überlagert sind.

Eine solche Aufgabe kann völlig getrennt von anderen Abteilungen durchgeführt werden oder auf ein gemeinsames Ergebnis ausgerichtet und gemeinsam mit Mitarbeitern anderer Abteilungen oder Bereiche durchgeführt werden.

Für den Fall, dass mehrere Abteilungen eng miteinander interagieren, liegt die Verantwortung dafür beim Chef große Verantwortungüber die Organisation und andere Aspekte, die zur koordinierten Arbeit der gesamten Organisation beitragen.

Professionelle Fähigkeiten

Die wichtigsten beruflichen Fähigkeiten eines Bauleiters sollten sein folgende:

  1. Kenntnis der grundlegenden Bestimmungen der Dokumentation im Zusammenhang mit Konstruktion und Design (GOSTs und SNIPs).
  2. Sie können Zeichnungen lesen – in den meisten Fällen ist eine Fachausbildung erforderlich. Darüber hinaus müssen möglicherweise einige Elemente der Zeichnungen vervollständigt werden.
  3. Sie verfügen über Erfahrung in einer ähnlichen Position.
  4. Die meisten Arbeitgeber verlangen ein bestimmtes Bildungsniveau.

Persönliche und Qualifikationsvoraussetzungen

Unter den persönlichen und Qualifikationsanforderungen, die ein Bauleiter erfüllen muss, ist hervorzuheben folgende:

Amtliche Verpflichtungen

Lassen Sie uns überlegen Hauptaufgaben im Beruf der Leiter der Baustelle, über verschiedene Aspekte seiner Tätigkeit.

Sind üblich

Zu den allgemeinen Anforderungen an eine Fachkraft in einer solchen Position gehören:

  1. Durchführung aller notwendigen Maßnahmen ausschließlich nach den bestehenden Qualitätsstandards auf internationaler Ebene.
  2. Sicherstellung der rechtzeitigen Umsetzung eines bestimmten Umfangs an Aktivitäten, die nach einem vorab entwickelten Plan durchgeführt werden.
  3. Kennenlernen des bestehenden Bauplans, der vom Chefingenieur geführt wird.
  4. Einholung von Entwurfs- und Kostenvoranschlagsunterlagen zur Erstellung eines Plans zur Durchführung eines bestimmten Aktionsumfangs auf Ihrer Website.
  5. Wenn in der Projektdokumentation Fehler oder Mängel festgestellt werden, machen Sie die Geschäftsleitung unverzüglich darauf aufmerksam.
  6. Annahme eines Territoriums oder Standorts für seine Entwicklung.
  7. Räumung des Geländes (sowohl persönlich als auch durch die Leitung des Prozesses), um es für den Bau vorzubereiten.

Einsatzplanung

Bezogen auf die operative Planung die Einhaltung beruflicher Pflichten:

  1. Mitwirkung bei der Erstellung monatlicher Baupläne im Rahmen der Gesamtbauplanung.
  2. Erhalt eines genehmigten Arbeitsplans, um sich spätestens drei Tage vor dem voraussichtlichen Starttermin bestimmter Maßnahmen damit vertraut zu machen.
  3. Teilnahme an laufenden Aktivitäten zur Erstellung von Entwürfen für tägliche Produktionspläne und Materiallieferungen.
  4. Machen Sie Ihre Untergebenen auf die notwendigen Informationen aufmerksam.
  5. Mitwirkung bei der Planung bei der Entwicklung von Wochenplänen.

Organisation der Bauarbeiten

Im Rahmen der Organisation der Bauarbeiten muss der Bauleiter Folgendes durchführen: Verantwortlichkeiten:

  1. Die Koordinierung der Maßnahmen, die im Bereich der dem Leiter anvertrauten Einrichtung durchgeführt werden.
  2. Ergreifen von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass erforderliche Maßnahmen genau nach dem festgelegten Zeitplan abgeschlossen werden.
  3. Durchführung der Abnahme und Lieferung fertiger Bände.
  4. Koordination der Mitarbeiteraktionen.
  5. Ständiges Studium der beigefügten Zeichnungen zur Vervollständigung des erforderlichen Arbeitsumfangs.

Arbeitsabnahme, Buchhaltung und Berichterstattung

Gemäß dieser Klausel umfassen die Verantwortlichkeiten des Standortleiters Folgendes: folgende:

  1. Überwachung des Fortschritts geplanter Maßnahmen vor Ort.
  2. Durchführung von Kontrollmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter Maßnahmen zur weiteren Lohnberechnung durchführen.
  3. Erhalten Sie Informationen von der Geschäftsleitung über weitere Maßnahmen und übermitteln Sie diese rechtzeitig an direkte Untergebene.

Vorbereitung und Lieferung von Objekten

Die Hauptaufgaben dieser Position bei der Vorbereitung und Übergabe von Objekten sind:

  1. Kontrolle der Objektannahme zur Arbeit.
  2. Mitwirkung an vorbereitenden Arbeiten zur Ausführung der Arbeiten.
  3. Bei Bedarf Beteiligung an Provisionen für die Lieferung des Objekts.

Rechte und Verantwortungen

Der Site-Manager hat folgende Rechte:

  • verlangen, dass ihre Untergebenen mit besonderer Kleidung ausgestattet werden;
  • Teilnahme an der Diskussion aller Themen, die seine Website direkt betreffen;
  • Mitarbeiter, die gegen die Disziplin oder bestehende Regeln verstoßen, von der Arbeit suspendieren;
  • Wenn gefährliche Faktoren auftreten, unterbrechen Sie die Arbeit.

Die Verantwortung dieser Position liegt nächste:

  • für die Qualität der im Rahmen seiner Verantwortung erbrachten Leistungen;
  • für die Verwendung von Materialien in größeren Mengen als erforderlich;
  • für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter;
  • zur termingerechten Ausführung von Arbeiten;
  • zur Durchführung von Sicherheitsschulungen;
  • zur rechtzeitigen Ausführung von Verwaltungsaufträgen;
  • für das Fehlen von Fehlern in den vom Arbeitnehmer erstellten Unterlagen oder Visa;
  • für ausreichende Arbeitseffizienz.

Beziehungen

Im Rahmen seiner Tätigkeit interagiert der Bauleiter mit folgenden Stellen:

  • mit dem Leiter der Organisation, die ihn anstellt;
  • mit dem Hauptbuchhalter bei der Bereitstellung der Berichtsdokumentation;
  • mit dem Chefingenieur bei der Ausführung seiner Aufträge.

Funktionen für den Bau- und Installationsmeister

Merkmale der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den Arbeitsmeister sind folgende:

  • Ausführung direkter Verwaltungsaufträge;
  • Durchführung der Arbeiten nach dem bestehenden Plan;
  • Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards;
  • bei Bedarf Bereitstellung eines Berichts über den Materialaufwand und die durchgeführten Arbeiten;
  • Überwachung der Arbeit seiner Untergebenen.

Einen detaillierten Weg zum Bauleiter im Bau finden Sie in diesem Programm.

Stellenbeschreibung eines Bauleiters, Aufgabenbereiche eines Bauleiters, Beispiel-Stellenbeschreibung eines Bauleiters

Arbeitsbeschreibung Leiter der Website kommt der Stellenbeschreibung des Shopleiters am nächsten, der Umfang der Tätigkeit ist jedoch unterschiedlich. Zu den beruflichen Aufgaben eines Standortleiters gehören die Überwachung der Produktionsaktivitäten des Standorts und die Leitung des Teams. Daher haben wir ihn in unserer Beispielstellenbeschreibung für einen Standortleiter als Manager eingestuft.

Stellenbeschreibung des Bauleiters

Ich habe zugestimmt
Generaldirektor
Nachname I.O. ________________
"________"_____________ ____ G.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Site Manager gehört zur Kategorie der Manager.
1.2. Die Ernennung und Entlassung des Abteilungsleiters erfolgt durch Anordnung des Generaldirektors auf Vorschlag des Werkstattleiters/Produktionsleiters.
1.3. Der Bauleiter berichtet direkt an den Werkstattleiter/Produktionsleiter.
1.4. Für die Position des Standortleiters wird eine Person ernannt, die folgende Voraussetzungen erfüllt: höhere oder mittlere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Produktion.
1.5. Während der Abwesenheit des Bauleiters gehen seine Rechte und Pflichten auf einen anderen Beamten über, wie in der Anordnung der Organisation bekannt gegeben.
1.6. Der Bauleiter muss wissen:
– organisatorische und administrative Dokumente, regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Produktions- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens;
– Aussichten für die technische Entwicklung des Unternehmens;
– technische Anforderungen an die Produkte des Standorts, Technologie für seine Produktion;
– Ausstattung des Standorts und Regeln seines technischen Betriebs;
– Vorgehensweise und Methoden der technischen, wirtschaftlichen und aktuellen Produktionsplanung;
– Formen und Methoden der Produktion und Wirtschaftstätigkeit des Standorts.
1.7. Der Sektionsleiter wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
– Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation;
– Satzung der Organisation, interne Arbeitsvorschriften, andere Vorschriften des Unternehmens;
– Anordnungen und Weisungen der Geschäftsleitung;
– diese Stellenbeschreibung.

2. Aufgabenbereiche des Bauleiters

Der Standortleiter nimmt folgende Aufgaben wahr:
2.1. Verwaltet die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts.
2.2. Gewährleistet die Erfüllung der dem Standort zugewiesenen Produktionsaufgaben und die Produktion von Produkten nach festgelegten Plänen.
2.3. Führt Arbeiten zur Fehlervermeidung durch und überwacht die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards für hergestellte Produkte.
2.4. Organisiert die aktuelle Produktionsplanung, Buchhaltung, Vorbereitung und rechtzeitige Übermittlung von Berichten über die Produktionsaktivitäten des Standorts.
2.5. Gewährleistet den technisch korrekten Betrieb von Geräten und anderen Anlagegütern sowie die Umsetzung ihrer Reparaturpläne.
2.6. Koordiniert die Arbeit von Vorarbeitern, Bauarbeitern und anderen untergeordneten Mitarbeitern.
2.7. Beteiligt sich an der Auswahl von Arbeitern und Angestellten und organisiert deren Platzierung auf der Website.
2.8. Überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften, der Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter.
2.9. Präsentiert Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter, zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin und gegebenenfalls zur Verhängung materieller Sanktionen.
2.10. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Baustellenarbeiter und führt Aufklärungsarbeit im Team durch.

3. Rechte des Site-Managers

Der Sektionsleiter hat das Recht:
3.1. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website (Site).
3.2. Legen Sie berufliche Verantwortlichkeiten für untergeordnete Mitarbeiter fest.
3.3. Fordern Sie von den Strukturabteilungen des Unternehmens Informationen und Unterlagen an, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.
3.4. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.
3.5. Fordern Sie von der Unternehmensleitung die Bereitstellung organisatorischer und technischer Voraussetzungen sowie die Erstellung der für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen Unterlagen.

4. Verantwortung des Bauleiters

Der Standortleiter ist verantwortlich für:
4.1. Bei Nichterfüllung und/oder nicht rechtzeitiger oder fahrlässiger Erfüllung der Amtspflichten.
4.2. Bei Nichteinhaltung aktueller Anweisungen, Anordnungen und Vorschriften zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
4.3. Wegen Verstößen gegen interne Arbeitsvorschriften, Arbeitsdisziplin, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften.

Ich habe zugestimmt

Direktor von CJSC „_____“

___________________

20___

Stellenbeschreibung des Baustellenleiters

Allgemeine Bestimmungen

1. Ist ein vollwertiger Manager und direkter Organisator der Produktion im Schichtdienst.

Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.

2. Bei seiner Arbeit orientiert er sich an dem geltenden Gesetz der Ukraine „Über den Arbeitsschutz“, behördlichen Dokumenten, Anweisungen zu Sicherheitsfragen, Anordnungen und Anweisungen des Unternehmensleiters sowie dieser Stellenbeschreibung.

3. Er berichtet direkt an den Direktor „_____“.

4. Ernennung, Versetzung und Entlassung aus seiner Position auf Anordnung des Direktors.

5. Das offizielle Gehalt wird durch Beschluss des Direktors festgelegt und geändert.

6. Trägt die Verantwortung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der Anweisungen des Managers.

Verantwortlichkeiten

1. Führt die technische Kontrolle über die Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten und die Abnahme fertiggestellter Objekte durch.

2. Überwacht den Fortschritt der Kapitalbaupläne sowie die Einhaltung des Umfangs und der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten. Qualitätskontrolle der verwendeten Materialien.

3. Behebt Probleme im Zusammenhang mit Projektänderungen im Zusammenhang mit der Einführung fortschrittlicherer technologischer Prozesse.

4. Beteiligt sich an der Prüfung und Genehmigung von Änderungen an Designlösungen, die während des Baus auftreten, und löst bei Bedarf Probleme im Zusammenhang mit dem Austausch von Materialien, Produkten und Strukturen.

5. Ermitteln Sie die Gründe für Verzögerungen und eine Verschlechterung der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten und ergreifen Sie Maßnahmen, um diese zu verhindern und zu beseitigen.

6. Kontrolliert die Qualität der Mängelbeseitigung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

7. Führt Aufzeichnungen über abgeschlossene Bau- und Installationsarbeiten und berichtet über die durchgeführten Arbeiten.

8. Bietet sichere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und überwacht die Einhaltung aktueller Arbeitsnormen und -vorschriften.

9. Informieren Sie die Arbeitnehmer rechtzeitig über Gesundheits- und Sicherheitsfragen, Betriebshygiene und Brandschutz, prüfen Sie, ob die Arbeitnehmer diese Regeln beherrschen und sich strikt daran halten.

10. Kontrolliert die Qualität der geleisteten Arbeit.

11. Führt größere und laufende Reparaturen von Gebäuden und Bauwerken durch und verwaltet die Arbeit der Reparatur- und Baugruppe.

Rechte

1. Fordern Sie die rechtzeitige Bereitstellung spezieller Kleidung für die Arbeiter des Bauteams und geeigneter Materialien zur Erledigung der Aufgaben.

2. Beteiligen Sie sich an der Lösung aller Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des ihm zugewiesenen Arbeitsbereichs.

3. Entfernen Sie diejenigen von der Arbeit, die gegen die Technologie-, Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie gegen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften verstoßen.

4. Unterbrechen Sie die Arbeit, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer besteht.

5. Fordern Sie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung dieser Anweisungen.

Verantwortung

1. Trägt die Verantwortung für die Qualität der geleisteten Arbeit.

2. Für den rationellen Materialeinsatz und mehr.

3. Für die rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten.

4. Für sichere und unfallfreie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer.

5. Für Schulungen und rechtzeitige Unterweisungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.

6. Zur rechtzeitigen Inspektion und Reparatur von Industriegebäuden und Bauwerken.

7. Für die Einhaltung eines hohen Maßes an Organisation und Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung der Amtspflichten.

8. Für die Einhaltung festgelegter Regeln und Anordnungen im Unternehmen.

9. Für die rechtzeitige Übermittlung von Informationen an die Geschäftsleitung über den Stand der Dinge und die Information der Mitarbeiter.

10. Für die Einhaltung geistiger und fachlicher Anforderungen bei der Erstellung von Berichten und aktuellen Dokumenten.

11. Zur Überwachung der Ergebnisse ihrer Aktivitäten und der Einhaltung ihrer Standards sowie zur Anpassung der Ergebnisse an veränderte Umstände.

12. Richtigkeit der Informationen und Fehlerfreiheit bei der Erstellung der Dokumente.

13. Vereinheitlichung und Kombination aller Maßnahmen und Bemühungen zur Erledigung von Produktionsaufgaben.

14. Einhaltung der Leistungsnormen.

15. Fähigkeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

16. Rationelle Planung Ihrer Arbeitszeit und Arbeitseffizienz.

17. Unterordnung persönlicher Interessen unter das Gemeinwohl des Unternehmens.

Beziehungen

1. Vom Leiter des Unternehmens ernannt.

2. Legt dem Hauptbuchhalter Berichtsunterlagen über die Verwendung materieller Ressourcen und die Produktion von Produkten vor.

3. Der Bauleiter ist den Bauarbeitern direkt unterstellt.

4. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzingenieurs.

Qualifikation

  1. Chef des Gebäudes. Der Standort muss über eine höhere Ausbildung und Berufserfahrung in Führungspositionen im Fachgebiet verfügen.

Bekannt: ____________________

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