Vollständige Liste der verbotenen Gegenstände. Liste der für den Versand verbotenen Waren Liste der Waren, die für den Transport über die Zollgrenze verboten sind

Heimat / Landwirtschaft

Wenn Sie Waren bestellen und versenden, müssen Sie wissen, dass dies der Fall ist eine Reihe von Dokumenten, regulieren Einschränkung oder Verbot des Versands bestimmter Gegenstände und Substanzen per Post. Dazu gehören: innerstaatliche Gesetzgebung der Russischen Föderation, Gesetze des Weltpostvereins, Regeln für die Erbringung von Postdiensten, Vorschriften ICAO, Abkommen „Über das Verfahren für den Austausch von Postsendungen innerhalb der Union im Hoheitsgebiet Zollunion benannte Postbetreiber der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und Russische Föderation“ und „Liste der für die Einfuhr ins Ausland verbotenen und bedingt zugelassenen Gegenstände“, veröffentlicht in den „Richtlinien für die Annahme von Auslandspost“.

Bitte beachten Sie außerdem, dass auf dem Luftweg versendete Artikel den Verboten und Beschränkungen unterliegen, die in „ technische Anleitung für sicheren Transport Gefahrgut mit dem Flugzeug" Internationale Organisation zivile Luftfahrt (ICAO). Gemäß den Anweisungen dürfen Stoffe, die bei der Beförderung unter normalen Transportbedingungen explodieren, gefährlich reagieren, sich entzünden oder gefährliche Mengen an Hitze oder giftige, ätzende oder entzündliche Gase oder Dämpfe abgeben können, nicht befördert werden auf keinen Fall in Flugzeugen mitgeführt werden.

Detaillierte Informationen zu Gegenständen und Stoffen, die für den Versand verboten sind:

Auf dem Territorium der Russischen Föderation und der Zollunion ist es verboten, die folgenden Gegenstände und Substanzen zu versenden:

Schusswaffen, Signal-, Druckluft-, Gaswaffen, Munition, Blankwaffen (einschließlich Wurfwaffen), Elektroschockgeräte und Funkenstrecken sowie die Hauptteile von Schusswaffen;

Betäubungsmittel, psychotrope, starke, radioaktive, explosive, giftige, ätzende, brennbare und andere gefährliche Substanzen;

Giftige Tiere und Pflanzen;

Banknoten der Russischen Föderation und Fremdwährungen (mit Ausnahme derjenigen, die von der Zentralbank der Russischen Föderation und ihren Institutionen versandt werden);

verderbliche Lebensmittel;

Sendungen und Stoffe, die aufgrund ihrer Art oder Verpackung eine Gefahr für Postbedienstete darstellen, andere Postsendungen und Posteinrichtungen verunreinigen oder beschädigen (beschädigen) können.

Base: das Bundesgesetz"Auf Postdienst" vom 17. Juli 1999 Nr. 176-FZ

Gegenstände und Substanzen, deren Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation und der Zollunion sowie die Ausfuhr aus dem Gebiet der Russischen Föderation und der Zollunion verboten sind.

Ein Weiterleitungsverbot im Ausland Postsendungen alle Arten und Kategorien der folgenden Investitionen im Gebiet der Zollunion der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation:

Gegenstände obszöner oder unmoralischer Natur.

Gefälschte und raubkopierte Artikel.

Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung Postbedienstete oder die Allgemeinheit gefährden, andere Sendungen, Postanlagen oder Eigentum Dritter verschmutzen oder beschädigen können.

Dokumente, die den Charakter laufender und persönlicher Korrespondenz haben, sowie jede Art von Korrespondenz, die zwischen Personen ausgetauscht wird, die nicht Absender und Empfänger sind, oder mit ihnen zusammenlebende Personen.

Banknoten der Russischen Föderation und Fremdwährung.

Jede Art von Waffe, ihre Hauptteile, Patronen dafür und ihre Teile, Gegenstände, die Zivil- und Dienstwaffen strukturell ähnlich sind.

Sprengstoffe, brennbare Stoffe, Sprengkörper, Sprengstoffe.

Lebende Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln, Seidenraupen, die mit Veterinärbescheinigung verschickt werden.

Bedingt pathogene und pathogene Organismen.

Waren, die einem schnellen Verfall unterliegen.

Alkoholische Produkte und Ethylalkohol, Bier.

Jede Art von Tabakwaren und Räuchermischungen.

Pflanzen in jeglicher Form und Beschaffenheit, Pflanzensamen.

Edelsteine ​​in jeder Form und Beschaffenheit und natürliche Diamanten, einschließlich Schmuck. Die Annahme von Gegenständen, die Schmuck enthalten, ist nur von Privatpersonen möglich.

Drogen, psychotrope Substanzen und ihre Vorläufer.

Ozonabbauende Substanzen.

Gefährlicher Abfall.

Giftige Stoffe, die keine Vorläuferstoffe sind Drogen und psychotrope Substanzen.

Pflanzenschutzmittel, die den Anhängen A und B des Stockholmer Übereinkommens vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe unterliegen.

Werkzeuge für die Gewinnung (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen:

1. Fertig geknüpfte Fischernetze aus synthetischen oder anderen Polyamidmonofilen mit einem Fadendurchmesser kleiner 0,5 mm und einer Maschenweite kleiner 100 mm (Maschenweite kleiner 50 mm).

2. Elektrische Fischereisysteme und -geräte, die aus elektrischen Signalgeneratoren mit angeschlossenen Leitern und einer Batterie (Batterien) bestehen, die gemeinsam die Funktion des Gewinnens (Fangens) aquatischer biologischer Ressourcen durch elektrischen Strom erfüllen.

Gedruckte und audiovisuelle Materialien:

2. pornografischer Natur;

3. entgegen den Vorschriften der Gesetzgebung der Länder der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft über Wahlen und Volksabstimmungen hergestellt oder vertrieben werden;

4. darauf abzielt, Nazi-Utensilien oder -Symbole oder Nazi-Utensilien oder -Symbole zu fördern, die Nazi-Utensilien oder -Symbolen zum Verwechseln ähnlich sind;

Darüber hinaus dürfen die folgenden Anhänge (die an Einzelpersonen gesendet oder von Einzelpersonen für Zwecke gesendet werden, die nicht mit geschäftlichen Aktivitäten zusammenhängen) nicht für den persönlichen Gebrauch gesendet werden:

Spezielle technische Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung.

Menschliche Organe und (oder) Gewebe, Blut und seine Bestandteile.

radioaktive Materialien.

Kulturelle Werte.

Abfälle und Schrott von Eisen- und Nichteisenmetallen.

Rohe Edelmetalle, Schrott und Abfälle von Edelmetallen, Erze und Konzentrate von Edelmetallen und edelmetallhaltige Waren.

Mineralische Rohstoffe (natürliche Rohsteine).

Informationen über den Darm.

Folgende Sendungen gelten in internationalen Postsendungen als unter Vorbehalt angenommen und bedürfen der entsprechenden Genehmigung der staatlichen Kontrollstelle:

Verschlüsselung (kryptografische) Mittel und Geräte mit Verschlüsselungs- (kryptografischen) Funktionen.

Hochfrequenzgeräte.

Bienen, Blutegel, Seidenraupen, die mit Veterinärbescheinigung verschickt werden.

Verbotsliste für alle Versandarten:

  • 1 - Samsung Galaxy Note 7 Telefon und Akkus / Ladegeräte dafür;
  • 2 - Parfümerie (außer);
  • 3- Nagellack;
  • 4- Die Methode BWW Russia versendet keine Rollen, Desinfektionsmittel und andere als entzündlich gekennzeichnete Waren, unabhängig davon, ob wir solche Waren vorher verschickt haben oder nicht; die BWW-Methode kann entweder ein Nebel oder eine Rolle oder ein Parfüm sein. Bei SFX und Lite sind drei Nebel oder Walzen möglich;
  • 5-Hoverboard;
  • 6- Metalldetektoren;
  • 7 - alle Arten von Tabakerzeugnissen und Räuchermischungen, einschl. E-Zigaretten und Flüssigkeit für sie;
  • 8 - alkoholische Produkte, Ethylalkohol, Bier;
  • 9 - Messer / Dolche (außer Küchen- und Klappmesser, für Shopfans lite / express bis 90 mm), Äxte, Macheten;
  • 10 - alle Arten von Waffen und deren Teile sowie Patronen (und Teile). Produkte, die Zivil- und Dienstwaffen strukturell ähnlich sind, sowie Paintball-Waffen und deren Ersatzteile. Bögen, Armbrüste, Pfeile für sie. Jegliches taktisches Zubehör und Details;
  • 11 - Werkzeuge und Ausrüstung für die Herstellung von Munition. Zum Beispiel Kartuschenpressen;
  • 12 - Suchtstoffe, psychotrope Substanzen und deren Vorstufen, auch in Form von Arzneimitteln;
  • 13 - alle brennbaren Flüssigkeiten oder Pulver, Aerosole (einschließlich Druckdosen);
  • 14 - alle Flaschen unter Druck (wenn leer, dann nur offen);
  • 15 - Produkte, die Kraftstoff, Benzin enthalten;
  • 16 - wiederaufladbare Lithium-Batterien (nur als Teil von Geräten zulässig). Batterien können separat von den Geräten nur mit den Methoden Shopfans-Express, Shopfans-Lite versendet werden. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf unbedingt beim Shopfans-Support nach der Möglichkeit des Versands. Normale Batterien können nicht mehr als 3 Pfund in einem Paket verschickt werden;
  • 17 - Walkie-Talkies;
  • 18 - Farben, Bleichmittel, Klebstoff;
  • 19 - Trockeneis;
  • 20 - Airbags für das Auto;
  • 21 - Motor und Getriebe (Montage und in Teilen). Wenn ein Ersatzteil für den Motor gesendet werden muss, können Sie sich vor dem Kauf des Produkts mit einem Link zum Produkt und dem Sicherheitsdatenblatt an den Shopfans-Support wenden. Bitte beachten Sie, dass der Support Ihre Weiterleitungsfrage ohne das Sicherheitsdatenblatt nicht beantworten kann.
  • 22 - Quecksilberthermometer;
  • 23 - Waffen, Teile und Zubehör sind verboten, und Textilienalles rund um militärische Ausrüstung
  • 24 - Münzen und Geld, Jetons, Medaillen, Bankkarten;
  • 25 - Streichhölzer, Pyrotechnik;
  • 26 - Waren, die schnell verderben können, wie Lebensmittel;
  • 27 - Tiere;
  • 28 - Flohhalsbänder und -sprays;
  • 29 - Pflanzen in jeder Form und Beschaffenheit, Pflanzensamen, Düngemittel;
  • 30 - Edelsteine ​​und Halbedelsteine ​​(z. B. Topas) und natürliche Diamanten, ausgenommen Schmuck;
  • 31 –kulturelle Werte und zertifizierungspflichtige Kunstgegenstände;
  • 32 - Mittel mit Minoxidil (in der Regel sind dies Mittel zur Stimulierung des Haarwachstums);
  • 33 - Nachtsichtgeräte und Zubehör für Nachtsicht;
  • 34 - Wärmebildgeräte und Wärmedetektoren;
  • 35 - Optische Zielgeräte und taktische Lichter (manuell und an Waffen montiert), einschließlich Ferngläser, Zubehör und Befestigungselemente;
  • 36 - Militärbekleidung, einschließlich Körperschutz, Helme und Zubehör für Helme, Rüstungen (alle Stufen und Typen);
  • 37 - Telekommunikationsgeräte mit einem hohen Verschlüsselungsgrad (z. B. Netzwerk-Switches, LAN- oder WAN-Server, Basisstationen zellulare Kommunikation etc.);
  • 38 - Ausrüstung für die Navigation Strahltriebwerke oder Flugzeug(zivil und militärisch);
  • 39 - Laser, Lasergeräte, Laserpointer
  • 40 - Overalls (Medizinische Anzüge, Kleidung für Feuerwehrleute usw.)
  • 41 - andere Waren, deren Versand gemäß den Gesetzen des Weltpostvereins und den Zollvorschriften der Zollunion verboten ist.

Bei Lieferung Shopfans-Express und Shopfans Lite zusätzlich:

  • 40 - Elektronik, die Verschlüsselungsmodule enthält (z. B. WLAN, Bluetooth, GPS usw.), ohne Benachrichtigung, wenn sie nicht enthalten ist;
  • 41 - Tee- und Kaffeebohnen (gemahlen und in Kapseln - Sie können);
  • 42 - Arzneimittel und Vitamine. (Die Möglichkeit der Zusendung von Nahrungsergänzungsmitteln ist vorab mit dem Betreuungsdienst abzuklären);
  • 43 - Waren für den gewerblichen (nicht persönlichen) Gebrauch (3D-Drucker, Industriedrucker, Server, medizinische Geräte (Skalpell, Stethoskop usw.)
  • 44 - "Pseudo"-Waren für den persönlichen Gebrauch: prof. Werkzeuge, die als Waren für den persönlichen Gebrauch ausgegeben werden (Etikettendrucker, Fotostudioausrüstung usw.)
  • 45 - ähnliche Waren in großen Mengen (zum Beispiel mehr als 2 gleichartige elektronische Geräte, mehr als 4 verschiedene elektronische Geräte, mehr als 4-5 Hosen gleicher Größe oder unterschiedlicher, aber aufeinanderfolgender Größen - Größenbereich, 2 Uhren usw.). Bei Verdacht auf eine kommerzielle Sendung hat der Makler das Recht, eine Erklärung zu verlangen und / oder den Versand eines solchen Pakets mit der Methode Shopfans Express und / oder Shopfans Lite abzulehnen.
  • 46 - Küchenmesser (ausgenommen Keramik);
  • 47 - Bekleidung und Accessoires aus der Haut seltener Tiere (Krokodil, Schlange);
  • 48 - Bitcoin-Prozessoren und andere ähnliche Systeme;
  • 49 - Lebensmittelprodukte (einschließlich Lebensmittelfarben);
  • 50 - Haarfärbemittel in Pulverform;
  • 51 - Pelzmäntel, Schaffellmäntel, Pelzwesten, dh Produkte, die vollständig aus Pelz bestehen;
  • 52 - Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel für Tiere sowie andere Heimtierpflegemittel (einschließlich Fischfutter, Aquarienpflegemittel);
  • 53 - Studio- und Lavaliermikrofone

Die Methoden Priority-BWW, Shopfans-Express und Shopfans Lite können keine Quadcopter senden.

Lithium-Geräte können nur mit BWV- und Shopfans-Tarifen versendet werden.

Spielzeugpistolen, auch wenn es sich wirklich um Spielzeug handelt, werden nur auf Verantwortung des Kunden versandt (wir sprechen von jeder Versandart).

Lebensmittel, die hermetisch verpackt sind und eine Haltbarkeit von mindestens 6 Monaten haben, werden unter der Verantwortung des Kunden (für Priority USPS, Priority Mail Express, BWW, Airmail-Tarife) im Zusammenhang mit Rücksendungen vom Zoll versandt, während die Beschreibung in der Erklärung enthalten ist muss detailliert sein (auf Englisch). Messer werden unter Ihrer Verantwortung verschickt (eine große Anzahl von Messern wird möglicherweise vom Zoll nicht zugelassen)

Achten Sie auf die Besonderheiten des Lieferlandes (für Priority USPS, Priority Mail Express, Airmail Tarife) Hier finden Sie Informationen, die Ihnen weiterhelfen: https://pe.usps.com/text/pub52/pub52c4_017.htm

1. Schusswaffen, Signal-, Pneumatik-, Gas-, Munitions-, Kälte- (einschließlich Wurf-), Elektroschockgeräte und Funkenstrecken sowie die Hauptteile von Schusswaffen;

2. Betäubungsmittel, psychotrope, starke, radioaktive, explosive, ätzende, brennbare und andere gefährliche Stoffe;

3. giftige Tiere und Pflanzen;

4. Banknoten der Russischen Föderation und Devisen;

5. verderbliche Lebensmittel, Getränke;

6. Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Postbedienstete darstellen, andere Postsendungen und Posteinrichtungen beschmutzen oder beschädigen können.

Bei der Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation

1. Gedrucktes und audiovisuelles Material: mit Aufrufen zu extremistischen und terroristischen Aktivitäten oder zur öffentlichen Rechtfertigung des Terrorismus; pornografischer Natur; unter Verstoß gegen die Anforderungen der Gesetzgebung der Länder der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Wahlen und Referenden hergestellt oder vertrieben werden; die darauf abzielen, Nazi-Utensilien oder -Symbole oder Utensilien oder Symbole zu fördern, die Nazi-Utensilien oder -Symbolen zum Verwechseln ähnlich sind; andere Informationen enthalten, die den politischen oder wirtschaftlichen Interessen der Russischen Föderation, ihrer Staatssicherheit, Gesundheit und Moral der Bürger schaden könnten;

3. gefährliche Abfälle;

8. Pflanzen in jeder Form und Beschaffenheit, Pflanzensamen;

9. lebende Tiere, ausgenommen Bienen, Blutegel, Seidenraupen;

10. ozonabbauende Stoffe;

11. Pflanzenschutzmittel, die unter die Anhänge A und B des Stockholmer Übereinkommens vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe fallen;

12. Werkzeuge zum Gewinnen (Fangen) aquatischer biologischer Ressourcen:

13. maschinell oder von Hand gefertigte, fertig geknüpfte Fischernetze aus synthetischem Nylon oder anderen Polyamid-Monofilen mit einem Fadendurchmesser von weniger als 0,5 mm und einer Maschenweite von weniger als 100 mm (Maschenweite von weniger als 50 mm);

14. maschinell oder von Hand gefertigte, fertig geknüpfte Fischernetze aus anderen synthetischen Monofilen mit einem Fadendurchmesser von weniger als 0,5 mm und einer Maschenweite von weniger als 100 mm (Maschenweite von weniger als 50 mm);

15. elektrische Fischereisysteme und -geräte, die aus elektrischen Signalgeneratoren mit angeschlossenen Leitern und einer Batterie (Batterie) bestehen, die gemeinsam die Funktion des Gewinnens (Fangens) aquatischer biologischer Ressourcen durch elektrischen Strom erfüllen);

16. alkoholische Erzeugnisse, Ethylalkohol, Bier;

17. alle Arten von Tabakerzeugnissen und Räuchermischungen;

18. radioaktive Stoffe;

19. kulturelle Werte;

20. verderbliche Waren;

21. Edelsteine ​​in jeglicher Form und Beschaffenheit, natürliche Diamanten, ausgenommen Schmuck.

Bei der Ausfuhr aus dem Gebiet der Russischen Föderation

1. Gedrucktes und audiovisuelles Material: pornografischer Natur; unter Verstoß gegen die Anforderungen der Gesetzgebung der Länder der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Wahlen und Referenden hergestellt oder vertrieben werden; die darauf abzielen, Nazi-Utensilien oder -Symbole oder Utensilien oder Symbole zu fördern, die Nazi-Utensilien oder -Symbolen zum Verwechseln ähnlich sind; andere Informationen enthalten, die den politischen oder wirtschaftlichen Interessen der Russischen Föderation, ihrer Staatssicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit der Bürger schaden könnten;​

2. Waffen jeglicher Art (ihre Teile), Patronen dafür (ihre Teile), den Zivil- und Dienstwaffen baulich ähnliche Gegenstände;

3. gefährliche Abfälle;

4. besondere technische Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung;

5. Giftstoffe, die keine Ausgangsstoffe von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sind;

6. Suchtgifte, psychotrope Substanzen und deren Vorstufen, auch in Form von Arzneimitteln;

7. menschliche Organe und (oder) Gewebe, Blut und seine Bestandteile;

8. Abfälle und Schrott von Eisen- und Nichteisenmetallen;

9. rohe Edelmetalle, Schrotte und Abfälle von Edelmetallen, Erze und Konzentrate von Edelmetallen und edelmetallhaltige Rohstoffe;

10. mineralische Rohstoffe (natürliche Rohsteine);

11. Angaben zum Untergrund;

12. Pflanzen in jeder Form und Beschaffenheit, Pflanzensamen;

13. lebende Tiere, ausgenommen Bienen, Blutegel, Seidenraupen, die mit tierärztlicher Bescheinigung versandt werden;

14. ozonabbauende Stoffe;

15. alkoholische Erzeugnisse, Ethylalkohol, Bier;

16. alle Arten von Tabakerzeugnissen und Räuchermischungen;

17. radioaktive Stoffe;

18. kulturelle Werte;

19. verderbliche Waren;

20. Edelsteine ​​in jeder Form und Beschaffenheit, natürliche Diamanten, ausgenommen Schmuck

Kategorien von Waren, die einer schnellen Verderbnis unterliegen, für die das Prioritätsverfahren für Zollvorgänge angewendet wird.

2. Der Staatliche Finanzausschuss des Finanzministeriums der Republik Kasachstan (Tengebaev A.M.) stellt in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise sicher:

1) staatliche Registrierung dieser Anordnung beim Justizministerium der Republik Kasachstan;

2) innerhalb von zehn Kalendertagen ab dem Tag staatliche Registrierung dieser Anordnung, Senden einer Kopie davon in Papier- und elektronischer Form in kasachischer und russischer Sprache an den Republikaner Staatsbetriebüber das Recht der Wirtschaftsführung "Republikanisches Zentrum Rechtsinformation„des Justizministeriums der Republik Kasachstan zur offiziellen Veröffentlichung und Aufnahme in die Standardkontrollbank von aufsichtsrechtlichen Rechtsakten der Republik Kasachstan;

3) Platzierung dieser Bestellung auf der Internetressource des Finanzministeriums der Republik Kasachstan;

4) innerhalb von zehn Werktagen nach der staatlichen Registrierung dieser Anordnung beim Justizministerium der Republik Kasachstan, Vorlage bei der Abteilung juristische Dienstleistung dem Finanzministerium der Republik Kasachstan Informationen über die Durchführung der in den Unterabsätzen 1), 2) und 3) dieses Absatzes vorgesehenen Maßnahmen.

3. Diese Verordnung tritt zehn Kalendertage nach dem Tag ihrer ersten amtlichen Veröffentlichung in Kraft.

"EINVERSTANDEN"
Stellvertretender Ministerpräsident
Republik Kasachstan - Minister
Landwirtschaft
Republik Kasachstan
____________ U. Shukeyev
28. Februar 2018

"EINVERSTANDEN"
Gesundheitsminister
Republik Kasachstan
____________ E. Birtanow
28. Februar 2018

Liste der Warenkategorien, die einer schnellen Verderbnis unterliegen, für die das Prioritätsverfahren für Zollvorgänge gilt

1. Waren, deren Haltbarkeit 5 (fünf) Tage nicht überschreitet, sofern in den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion nichts anderes festgelegt ist bestimmte Typen Waren, die speziell geschaffene Temperaturregime für Lagerung und Transport (Transport) erfordern, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Entwicklung von pathogenen Mikroorganismen, verderblichen Mikroorganismen und (oder) die Bildung von Toxinen in ihnen auf ein für die menschliche Gesundheit gefährliches Niveau zu verhindern.

2. Produkte gemäß der folgenden Tabelle:

Kurzer Produktname

Produktcode gemäß der Warennomenklatur außenwirtschaftliche Tätigkeit Eurasische Wirtschaftsunion

Der Zeitraum, in dem Zollvorgänge vorrangig durchgeführt werden

Rinderfleisch, frisch oder gekühlt

das ganze Jahr über

Fleisch und essbare Innereien, frisch oder gekühlt

das ganze Jahr über

lebender Fisch

das ganze Jahr über

frischer oder gekühlter Fisch

das ganze Jahr über

Fischfilets und anderes Fischfleisch (einschließlich Hackfleisch/Faschiertes), frisch oder gekühlt

das ganze Jahr über

Krebstiere, Weichtiere, wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt

das ganze Jahr über

Milch und Milchprodukte

das ganze Jahr über

das ganze Jahr über

lebende Bäume und andere Pflanzen; Zwiebeln, Wurzeln und andere ähnliche Pflanzenteile; Schnittblumen und Zierpflanzen

das ganze Jahr über

Januar-Juni, Oktober-Dezember

unter 0704 90 900 0

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Grüner Salat

das ganze Jahr über

Gurken und Gurken

Januar-Juni, Oktober-Dezember

frische Pilze

das ganze Jahr über

Aubergine

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Sellerie

das ganze Jahr über

Süßer Pfeffer

das ganze Jahr über

frische Bananen

das ganze Jahr über

frische Ananas

das ganze Jahr über

das ganze Jahr über

süße, frische Orangen

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Mandarinen

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Clementinen

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Pampelmuse, Pampelmuse

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Zitronen, Limetten

Januar-Juni, Oktober-Dezember

frische Weintrauben

das ganze Jahr über

Melonen, Wassermelonen, Papaya

April-September

das ganze Jahr über

Aprikosen

April-September

frische Kirschen und Kirschen

0809 21 000 0- 0809 29 000 0

April-September

Pfirsiche und Nektarinen

April-September

Juli-Oktober

frische Beeren

0810 10 000 0- 0810 40 900 0

das ganze Jahr über

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Januar-März, Oktober-Dezember

unter 0810 90 750 0

Januar-Juni, Oktober-Dezember

Sie können vorbehaltlich des Vorliegens entsprechender Bewilligungen in das Zollgebiet eingeführt werden. Beispielsweise ist die vorübergehende Einfuhr von Waffen für die Jagd auf der Grundlage einer Genehmigung des russischen Innenministeriums erlaubt.
Zur Einfuhr verbotene Waren dürfen unter keinen Umständen von Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch in das Zollgebiet der Russischen Föderation eingeführt werden.

Beachten Sie! Für den Import Individuell Waren, die für die Einfuhr in das Gebiet der Zollunion verboten sind, unterliegen einer Verwaltungshaftung in Form einer Geldbuße in Höhe von 1.500 bis 2.500 Rubel. oder strafrechtliche Verantwortlichkeit in Form einer Geldstrafe und / oder Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren (Artikel 16.3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation; Artikel 226.1 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation). In diesem Fall unterliegt die Ware der Beschlagnahme und der sofortigen Ausfuhr.

Liste der Waren, die für den Verkehr über die Zollgrenze verboten sind

1. Durch Bewegen Zollgrenze in irgendeiner Weise verboten (Ziffer 1 der Anlage 2, genehmigt durch die Vereinbarung vom 18.06.2010):

Informationen über gedruckte, audiovisuelle und andere Medien, deren Import in dieses Gebiet und dessen Export aus diesem Gebiet verboten ist (extremistische Materialien);

Dienst- und Zivilwaffen, deren Hauptteile und Patronen dafür, verboten für die Einfuhr in das Zollgebiet der Zollunion, Ausfuhr aus diesem Gebiet;

Giftige Stoffe, die keine Vorläuferstoffe von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen sind, die zur Beförderung über die Zollgrenze der Zollunion beschränkt sind;

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und ihre Vorläufer, mit Ausnahme begrenzter Mengen von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen in Form von Arzneimitteln zum persönlichen Gebrauch aus medizinischen Gründen bei Vorlage entsprechender Unterlagen, sowie Vorläufer in den gesetzlich festgelegten Mengen der Russischen Föderation.

2. Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Zollunion in irgendeiner Weise verboten (Ziffer 2 des Anhangs 2, genehmigt durch die Vereinbarung vom 18.06.2010):

Abfälle und Schrott von Eisen- und Nichteisenmetallen, die im Güterverzeichnis aufgeführt sind und deren Ausfuhr und (oder) Einfuhr mengenmäßigen Beschränkungen unterliegen;

Rohe Edelmetalle, Schrott und Abfälle von Edelmetallen, Erze und Konzentrate von Edelmetallen und edelmetallhaltige Rohstoffe, deren Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Zollunion beschränkt ist;

Wildwachsende Arzneirohstoffe (Pflanzen, Pflanzenteile, Samen, Früchte), die bei der Ausfuhr über die Zollgrenze verkehrt werden dürfen, in einer Menge von mehr als drei Exemplaren einer Sorte dieser Waren;

Wilde lebende Tiere und einzelne Wildpflanzen, die bei der Ausfuhr zur Verbringung über die Zollgrenze beschränkt sind (mit Ausnahme von Jagd- und Fischereitrophäen), in einer Menge, die drei Exemplare einer Art dieser Waren übersteigt.

Darüber hinaus ist es verboten, die in Absatz 1 genannten Waren aus dem Gebiet der Zollunion auf irgendeine Weise auszuführen.

3. Einfuhr in das Zollgebiet der Zollunion in irgendeiner Weise verboten (Ziffer 3 des Anhangs 2, genehmigt durch die Vereinbarung vom 18.06.2010):

Ozonabbauende Stoffe, die nicht in das Zollgebiet eingeführt werden dürfen;

Pflanzenschutzmittel, die für die Einfuhr in das Zollgebiet der Zollunion verboten sind, vorbehaltlich der Anhänge A und B des Stockholmer Übereinkommens vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe;

Werkzeuge für die Gewinnung (Fang) von aquatischen biologischen Ressourcen, deren Einfuhr in das Zollgebiet der Zollunion verboten ist;

Ethylalkohol und alkoholische Produkte mit einem Gesamtvolumen von mehr als fünf Litern pro Person über 18 Jahren;

Mehr als 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak oder die oben genannten Produkte in einem Set mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Gramm pro Person über 18 Jahren.

Darüber hinaus ist es verboten, die in Absatz 1 genannten Waren in das Gebiet der Zollunion mit allen Mitteln einzuführen.

4.K Bewegung in der internationalen Post verboten (Artikel 313 des Zollkodex der Zollunion; Ziffer 4 der Anlage 2, genehmigt durch das Abkommen vom 18.06.2010):

Alkoholische Produkte, Ethylalkohol, Bier;

Alle Arten von Tabakerzeugnissen und Räuchermischungen;

Alle Arten von Waffen (ihre Teile), Patronen für sie (ihre Teile), Produkte, die Zivil- und Dienstwaffen strukturell ähnlich sind;

Kulturelle Werte;

Waren, die einem schnellen Verfall unterliegen;

Lebende Tiere, ausgenommen Bienen, Blutegel, Seidenraupen;

Pflanzen in jeglicher Form und Beschaffenheit, Pflanzensamen;

Suchtstoffe, psychotrope Substanzen und deren Vorstufen, auch in Form von Arzneimitteln;

Ozon abbauende Substanzen;

Andere Waren, deren Versand gemäß den Gesetzen des Weltpostvereins und den Zollgesetzen der Zollunion verboten ist.

Darüber hinaus ist es verboten, die in den Absätzen 1 - 3 genannten Güter in internationalen Postsendungen zu befördern.

September 2014

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