Verzögerung bei der Zollabfertigung. Verletzung der Fristen für die Warenübergabe Fristverlängerung für die Warenübergabe durch den Zoll

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Gemäß dem Zollkodex sollte die Frist für die Überlassung der Waren durch die Zollbehörde nicht länger als 1 Tag sein, in einigen Fällen ist die Frist sogar kürzer - 4 Stunden ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Anmeldung (Artikel 196 des Zollgesetzbuchs). Kodex der Zollunion).

Die Zollbehörde kann die Überlassung von Waren aussetzen, wenn Gegenstände geistigen Eigentums entdeckt werden.

TC CU, Artikel 196. Fristen für die Warenfreigabe:

Die Überlassung der Waren muss von der Zollbehörde spätestens 1 (einen) Werktag nach dem Tag der Registrierung abgeschlossen sein Zollerklärung sofern dieser Kodex nichts anderes vorsieht.

Ihr Unternehmen importiert oder exportiert Fracht, hat eine Erklärung eingereicht, sofern alles vorhanden ist Erforderliche Dokumente, aber ein Tag verging, und der Zoll gab die Fracht nicht frei. Wenn die Zollbehörde die Ware nicht freigegeben hat, hat sie daher Fragen an Sie und muss dies mitteilen Schreiben Anmelder, der angibt, was zu tun ist und welche Unterlagen vorzulegen sind. Der Zoll kann die Überlassung von Waren nur in seltenen und streng geregelten Fällen verlängern. Die Fristen für die Warenüberlassung können mit schriftlicher Zustimmung des Leiters der Zollbehörde, seines Stellvertreters oder seiner Stellvertreter um höchstens 10 Tage verlängert werden.

Der Zoll kann die Überlassung von Waren in folgenden Fällen verlängern (Artikel 220 Nr. 311-FZ vom 27. November 2010):

1. Sicherheit erforderlich. Hat die Zollbehörde beschlossen, eine zusätzliche Kontrolle durchzuführen und die Höhe der Sicherheitsleistung festzusetzen, wird die Überlassung bis zur Zahlung dieser Sicherheitsleistung ausgesetzt. Die Durchführung einer Inspektion ist kein Grund, die Warenfreigabe zu verweigern. Wenn die Kaution bezahlt wird, muss die Ware spätestens 1 Tag nach ihrer Zahlung freigegeben werden.

2. Die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder andere Dokumente, die die Einhaltung der Beschränkungen bestätigen, werden nicht bereitgestellt. Wenn die Waren für die Einfuhr beschränkt sind, dann dürfen Sie ohne diese Dokumente nur freigegeben werden, wenn der Anmelder schriftlich oder elektronisches Formular bestätigt, dass er die Dokumente spätestens 45 Tage nach dem Datum der Warenübergabe bereitstellt. Artikel 219 Nr. 311-FZ vom 27. November 2010.

3. Durchführung einer zusätzlichen Kontrolle zur Bestimmung der Warenklassifizierung. Kann eine zusätzliche Kontrolle nicht innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden, erfolgt die Warenüberlassung nach Zahlung der von der Zollbehörde festgesetzten Sicherheit. Die Warenfreigabe muss spätestens 1 Tag nach dem Tag der Sicherheitsleistung erfolgen. Zollabgaben. Die Waren können nicht freigegeben werden, wenn durch die Änderung des Codes die Waren einer Einfuhrbeschränkung unterliegen (siehe Punkt 2). Artikel 106 Nr. 311-FZ vom 27. November 2010.

4. Durchführung einer zusätzlichen Kontrolle, um Anzeichen für einen unzuverlässig deklarierten Warenwert festzustellen. Stellt die Zollbehörde bei der Kontrolle fest, dass die Angaben zum Zollwert der Waren nicht zuverlässig sind oder diese Angaben in keiner Weise bestätigt werden, entscheidet die Zollbehörde, eine zusätzliche Prüfung durchzuführen. Kann eine zusätzliche Kontrolle nicht innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden, erfolgt die Warenüberlassung nach Zahlung der von der Zollbehörde festgesetzten Sicherheit. Artikel 69 des Arbeitsgesetzbuches der Zollunion.

5. Es werden weitere Unterlagen oder Angaben zur Ware benötigt oder eine Überprüfung der Ware im Formular verlangt Zollkontrolle, im Fall von:

  • Feststellung von Abweichungen zwischen den Angaben in der Deklaration, Etikettierung oder sonstigen Angaben auf der Verpackung der Ware, Aussehen Waren;
  • Verfügbarkeit von vorläufigen Informationen über Verstöße von anderen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden;
  • die Tatsache aufdeckt, dass die eingeführten Waren gegen das Zollrecht verstoßen Zollunion und Gesetze der Russischen Föderation auf Zoll gemäß Artikel 162 Nr. 311-FZ

Termine Zollkontrolle sollte innerhalb von 1 Tag passen.

6. Ein schriftlicher Antrag des Anmelders auf Verlängerung der Überlassungsfrist liegt vor. Wenn vom Zoll verlangt wird, dass ein solches Schreiben erstellt wird, um seinen "Hintern" zu decken, da er keine Zeit hat, die Waren an einem Tag freizugeben, dann bedenken Sie, dass es sehr schwierig sein wird, dagegen Einspruch einzulegen Verletzung der Fristen vor Gericht. Normalerweise Zoll dieser Brief bittet um Angabe, dass die Kontrolle nicht durchgeführt wurde, weil der Anmelder die Waren nicht zur Kontrolle bereitgestellt hat.

Auch nach der Lektüre dieses Artikels ist es immer noch schwer zu verstehen, ob der Zoll die Waren rechtmäßig zur Überlassung zurückgehalten hat. Wenn Sie alles richtig angegeben, alles bezahlt, alle Dokumente zur Verfügung gestellt haben, wenn Sie der Meinung sind, dass bei der Zollabfertigung die Fristen für die Freigabe Ihrer Waren verletzt wurden, kontaktieren Sie uns bitte, wir werden alles sorgfältig prüfen und das Ergebnis ausstellen: Gab es welche? Verstöße, welche Möglichkeiten bestehen, Rechtsmittel gegen rechtswidrige Handlungen des Zolls einzulegen, und was wird das Ergebnis des Rechtsmittels sein?

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Denken Sie daran: Es gibt keine Gesetzesartikel, die es der Zollbehörde erlauben, die Fristen bei Arbeitsbelastung oder mangelnder Bereitschaft zur rechtzeitigen Warenkontrolle zu verletzen.

Terminologie für die Zollabfertigung

Sie müssen eine Vorstellung von den Grundkonzepten haben, wenn Sie nur in Ihren Plänen Erfahrung in der Zollabfertigung haben.
Ein Zollagent (Zollvertreter) ist eine juristische Person, die Dienstleistungen erbringt Zollfreigabe Ladungen des Auftraggebers bei den Zollbehörden (Zoll) aufgrund des Vertrages. Der Zolldeklarant ist Individuell(ein Mitarbeiter des Unternehmens), der die Deklaration von Waren durchführt, die von Teilnehmern an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit durch den Zoll transportiert werden.

Aber wie sieht es mit Fachjargon im Zollumfeld aus? Es gibt sie und es gibt viele davon.

„Zollabfertigung“, „Zollabfertigung“ oder „Zollabfertigung“ ist ein Fachjargon, das sich fest in unseren Wortschatz eingeschrieben hat. Diese Worte bedeuten Zollfreigabe mit Zahlung aller notwendigen Zahlungen bei der Einfuhr von Waren. „Zoll“ ist derselbe Slang und bedeutet eine Reihe von Verfahren für den Export von Waren ins Ausland. Einfuhrabfertigung ist ein Synonym für das Wort „Zollabfertigung“ und wird für den internationalen Gütertransport verwendet. Die Ausfuhrabfertigung ist eine Reihe von Verfahren und Maßnahmen, die darauf abzielen, eine Ausfuhranmeldung für den anschließenden Versand von Fracht an einen Empfänger auszustellen.

Wie läuft die Zollabfertigung ab?

1. Der Anmelder - der Eigentümer muss bei der Zollbehörde an der Zollabfertigungsstelle eine Erklärung abgeben.
2. Melden Sie sich beim Zoll an.
3. Versandpapiere für die Ware bereitstellen.
4. Führen Sie das Registrierungsverfahren durch.

Alles wäre einfach, aber alle oben genannten Verfahren sind streng geregelt und haben eine strenge Reihenfolge gemäß dem Zollkodex der EAWU, Bundesgesetze Russische Föderation, Anordnungen des Föderalen Zolldienstes Russlands und Entscheidungen gesetzgebender Körperschaften. Die Zollabfertigung von Waren erfolgt im Rahmen von 1 von 17 gesetzlich festgelegten Zollverfahren (Zollverfahren). Das Recht, das Verfahren zu wählen, gehört dem Anmelder - dem Eigentümer. Wenn Sie sich dennoch entscheiden, alles selbst zu machen, helfen wir Ihnen dabei. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Dokumenten und Informationen für die Zollabfertigung.

Dokumente für die Zollabfertigung der Fracht beim Zoll der Russischen Föderation

Liste der Dokumente für die Registrierung juristische Person am Zoll Herunterladen
Liste der Dokumente für die Zollabfertigung von Importen Herunterladen
Liste der Dokumente für die Zollabfertigung des Exports Herunterladen

Was müssen Sie noch wissen? Punkte und Orte der Zollabfertigung.

Orte der Zollabfertigung sind:
TSW, Autofrachtterminals, Seehäfen, Flughäfen und Bahnhöfe.

Zollabfertigung von Waren und Dienstleistungen eines Zollagenten in den Städten der Russischen Föderation. Für die Erbringung von Zollabfertigungsleistungen spielt der Standort des Zollagenten keine Rolle. Die gesamte Liste der Arbeiten und Dienstleistungen eines Zollmaklers wird aus der Ferne ausgeführt. Bereg bietet Dienstleistungen in der gesamten Russischen Föderation an. Wenn Sie in Wladiwostok sind, müssen Sie nicht nach einem Makler in Ihrer Stadt suchen. Die Hauptaspekte dieser Tätigkeit sind Zuverlässigkeit und Gewinn, die wir Ihnen garantieren.

Zoll der Russischen Föderation:

Zollämter befinden sich im ganzen Land. Ein wichtiger Aspekt ist die Kenntnis informeller Besonderheiten und abteilungsinterner Anordnungen jeder Zollstelle. In diesem Fall ist die Erfahrung der Arbeit und Zusammenarbeit mit jedem von ihnen von großer Bedeutung. Viele Zollagenten wählen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zur Warenbeförderung den „bekannten und bewährten“ Lieferweg, meist zu Lasten der Kostenersparnis für den Kunden. Nicht selten findet man eine ähnliche Tatsache oder Aussage „Wir schicken die Ware durch Zoll A“. Auf die Frage des Kunden „Ist es möglich, die Fracht durch den Zoll B zu schicken und den Transportweg um 500 km zu verkürzen?“ Der Client erhält eine negative Antwort. Der Grund ist einfach – der Zollmakler interessiert sich nicht für Ihre Ersparnisse und minimiert seine Risiken an einem „vertrauten Ort“. Das Unternehmen Bereg ist an allen Zollstellen in der Russischen Föderation und an vielen Zollstellen im Ausland tätig.

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Zollabfertigung Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, die das Recht der EAWU darstellen, ist es richtiger, Vorgänge im Zusammenhang mit der Anmeldung und Überlassung zu nennen. Aber der Kürze halber konzentrieren wir uns auf den Begriff „Zollabfertigung“.

Im Zollkodex der EAWU ist 1 (eine) Stunde vorgesehen, um eine Entscheidung über die Registrierung einer vom Anmelder oder seinem Vertreter eingereichten Erklärung zu treffen. Früher betrug dieser Zeitraum 2 Stunden. In dieser Phase gibt es normalerweise keine Verzögerungen bei der Registrierung. Darüber hinaus wird aktiv ein automatisches Registrierungssystem eingeführt. Das heißt, wenn die Erklärung keine Format- und Logikfehler enthält, wird ihr beim Eingang in elektronischer Form ohne Mitwirkung eines Beamten sofort eine Nummer zugeteilt. In der nächsten Phase (d. h. nach der Registrierung) beginnt die Überprüfung der im Dokument angegebenen Informationen mithilfe des Risikomanagementsystems (im Folgenden als RMS bezeichnet), bevor über die Ausstellung einer Zollanmeldung entschieden wird. Und genau in diesem Stadium kommt es zu Verzögerungen.

Gründe für Verzögerungen bei der Zollabfertigung

Wie oben erwähnt, kommt es nach der Registrierung der Erklärung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Die Frist für die Ausstellung eines Dokuments nach der Registrierung kann bedingt in drei Teile unterteilt werden:

    innerhalb von 4 Stunden;

    spätestens 1 Werktag nach Registrierung;

    innerhalb von 10 Werktagen;

    mehr als 10 Werktage.

Gemäß Art. 119 des EAWU-Arbeitsgesetzbuchs muss die Erklärung innerhalb von 4 Stunden nach ihrer Registrierung ausgestellt werden. Diese Frist kann jedoch aus folgenden Gründen verlängert werden:

    Fehler inkl. vom Anmelder festgestellte technische Fehler, aufgrund derer ein Antrag auf Änderung der Anmeldung an die Zollbehörde gerichtet wurde, die ihn angenommen hat. Mit anderen Worten, die Berichtigung der Erklärung wird auf Initiative des Anmelders veranlasst.

    Der Anmelder hat die Voraussetzungen für die Anpassung der Zollanmeldung nicht erfüllt.

    Die Zollbehörde hat in Übereinstimmung mit dem RMS beschlossen, andere Formen der Zollkontrolle und (oder) Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Umsetzung durchzuführen.

Aus diesen Gründen wird die Registrierung nicht innerhalb von 4 Stunden durchgeführt und muss spätestens 1 Werktag nach dem Tag der Registrierung abgeschlossen sein. Diese Frist verlängert sich jedoch auch auf 10 Werktage, wenn:

    die eingeleitete Form der Zollkontrolle und (oder) die Maßnahme zu ihrer Durchführung kann nicht am nächsten Tag nach der Registrierung abgeschlossen werden;

    Der Anmelder hat keine Zeit, das Dokument gemäß den Anforderungen zu korrigieren;

    Der Anmelder benötigt Zeit, um zollrechtliche Sicherheiten für aufgelaufene Nachzahlungen zu leisten, wenn die Behörde Zweifel an der Richtigkeit des deklarierten Warenwertes hat.

Diese Frist (10 Arbeitstage) ist jedoch nicht die Grenze, sie kann auch für den Abschluss anderer Formen der eingeleiteten Kontrolle verlängert werden.

Somit können die Gründe für die Verzögerung bei der Zollabfertigung in 2 Blöcke eingeteilt werden:

    Verlängerung der Zollabfertigung aufgrund von Fehlern des Anmelders bei der Anmeldung.

    Betrieb des SUR. Es ist zu beachten, dass das RMS in den Zollbehörden während der Registrierung mit dem Aufkommen von Electronic Declaration Centers (ECD) sehr oft und überall funktioniert.

Maßnahmen des Anmelders bei Verzögerungen bei der Zollabfertigung

Das Wichtigste in einer Situation mit Verzögerungen bei der Zollabfertigung ist, nicht in Panik zu geraten und keine Zollvertreter (Makler) anderer Unternehmen zu kontaktieren, die versuchen, Waren durch sie abzufertigen. Wie bereits erwähnt, ist das Problem in der gesamten Russischen Föderation allgegenwärtig, tk. CED wird im ganzen Land gegründet - eine Übergangszeit.

Aber wir glauben, dass die Zollbehörde immer noch eine sog die Schwäche was man hervorheben kann und sollte. Dieser Schwachpunkt liegt in der völligen Nichteinhaltung von Absatz 9 der Kunst durch die Behörden. 119 TC EAWU. Gemäß diesem Absatz ist die Zollbehörde verpflichtet, dem Anmelder die Verlängerung der Frist für die Ausstellung der Erklärung mitzuteilen, wenn diese nicht innerhalb von 1 Werktag nach ihrer Registrierung ausgestellt wird. Wir weisen auch darauf hin, dass diese Benachrichtigung auf der Grundlage des Prinzips der elektronischen Erklärung durch einen einzigen automatisierten erfolgen sollte Informationssystem(UAIS) von Körpern an den Anmelder und auf keine andere Weise (nicht durch Email, nicht telefonisch).

So, Exekutive der Zollbehörde ist verpflichtet, eine elektronische Nachricht mit dem Code CMN.11111 über die Verlängerung der Frist für die Ausstellung der Erklärung zu generieren und über das UAIS an den Anmelder zu senden. Dies ist für den Anmelder sehr wichtig, da in der Nachricht ein neues Freigabedatum angegeben werden muss, ab dem eine weitere Transport- und Logistikkette aufgebaut wird.

dieses Artikels, und in Fällen, in denen die Zollanmeldung weniger als 4 Stunden vor dem Ende der Arbeitszeit der Zollbehörde oder einem der in genannten Umstände registriert wird Absatz 2 dieses Artikels weniger als 4 Stunden vor dem Ende der Arbeitszeit der Zollbehörde - innerhalb von 4 Stunden nach Beginn der Arbeitszeit dieser Zollbehörde, mit Ausnahme der in diesem Artikel vorgesehenen Fälle.

2. Im Falle einer vorläufigen Zollanmeldung von Waren werden die in diesem Artikel vorgesehenen Fristen für die Warenüberlassung ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem einer der folgenden Umstände eintritt:

1) Änderung (Ergänzung) der in der Zollanmeldung angegebenen Informationen - vorausgesetzt, dass die Zollbehörde, die die Zollanmeldung registriert hat, eine Mitteilung über die Verbringung der Waren in die in der Zollanmeldung angegebene Zollkontrollzone und in Bezug auf die beförderten Waren erhalten hat mit Wasserfahrzeugen - die Zollbehörde erteilte die Genehmigung zum Entladen an dem in der Zollanmeldung angegebenen Ankunftsort gemäß Absatz 3 von Artikel 114 dieses Kodex;

2) Eingang bei der Zollbehörde, die die Zollanmeldung registriert hat, der Benachrichtigung über die Verbringung von Waren in die in der Zollanmeldung angegebene Zollkontrollzone und in Bezug auf mit Wasserfahrzeugen beförderte Waren die Ausstellung einer Genehmigung durch die Zollbehörde Entladen an dem in der Zollanmeldung angegebenen Ankunftsort gem Absatz 3 von Artikel 114 dieses Kodex, - sofern der Zollbehörde mitgeteilt wird, dass Änderungen (Ergänzungen) an der eingereichten Zollanmeldung nicht erforderlich sind, oder Änderungen (Ergänzungen) an den in der Zollanmeldung angegebenen Informationen vorgenommen werden, bevor die Zollbehörde eine Mitteilung erhält über die Verbringung von Waren in die in der Zollanmeldung angegebene Zollkontrollzone oder die Einholung einer Entladungserlaubnis an dem in der Zollanmeldung angegebenen Ankunftsort gem Absatz 3 von Artikel 114 dieses Codes in Bezug auf Güter, die auf Schiffen befördert werden.

3. Die Überlassung der Waren muss spätestens 1 Werktag nach dem Tag der Registrierung der Zollanmeldung oder dem Tag des Eintritts eines der in bezeichneten Umstände abgeschlossen sein Absatz 2 dieses Artikels, wenn innerhalb der in angegebenen Zeit Absatz 1 dieses Artikels einer der folgenden Umstände eingetreten ist:

1) durch die Zollbehörde gem Absätze 1 und 4 Artikel 325 dieses Kodex Dokumente angefordert wurden, die die in der Zollanmeldung angegebenen Informationen bestätigen, und (oder) eine Entscheidung getroffen wurde, Zollkontrollen in anderer Form durchzuführen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Zollkontrolle sicherzustellen;

2) Der Anmelder hat bei der Zollbehörde einen begründeten Antrag auf Änderung (Ergänzung) der in der Zollanmeldung angegebenen Angaben gem Absatz 1 von Artikel 112 dieses Kodex;

3) der Anmelder die Aufforderung der Zollbehörde zur Änderung (Ergänzung) der in der Zollanmeldung angegebenen Angaben nicht erfüllt hat, gem Absatz 2 von Artikel 112 dieses Kodex.

4. Die Frist für die Freigabe von Waren in angegeben Absatz 3 dieses Artikels kann um die Zeit verlängert werden, die für Folgendes erforderlich ist:

1) Durchführung oder Abschluss der eingeleiteten Zollkontrolle unter Verwendung der in diesem Kodex vorgesehenen Formen der Zollkontrolle und (oder) Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchführung der Zollkontrolle;

2) Erfüllung der Anforderung der Zollbehörde zur Änderung (Ergänzung) der in der Zollanmeldung deklarierten Angaben gem Absatz 2 von Artikel 112 dieses Kodex;

3) Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen, Steuern, Sonder-, Antidumping- und Ausgleichszöllen gemäß diesem Kodex.

5. Die Frist für die Überlassung von Waren wird mit Zustimmung des Leiters (Leiters) der Zollbehörde, des stellvertretenden Leiters (Stellvertreter des Leiters) der Zollbehörde oder der von ihm bevollmächtigten Personen verlängert.

6. Bei Verlängerung der Frist für die Warenüberlassung muss die Warenüberlassung durch die Zollbehörde spätestens 10 Arbeitstage nach dem Tag nach dem Tag der Registrierung der Zollanmeldung oder dem Tag, an dem einer der genannten Umstände folgt, abgeschlossen sein Absatz 2 dieses Artikels, sofern dieser Kodex nichts anderes vorsieht.

Bei Verlängerung der Frist für die Überlassung von Waren, die in das Zollverfahren des zollrechtlichen Versandverfahrens überführt werden, muss die Überlassung der Waren von der Zollbehörde spätestens 5 Werktage ab dem Tag abgeschlossen sein, der auf den Tag der Registrierung der Versandanmeldung oder den Tag folgt einer der Umstände, die in angegeben sind Absatz 2 dieses Artikels.

7. Wenn die Überprüfung von Zoll, anderen Dokumenten und (oder) Informationen nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen werden kann Absatz 6 dieses Artikels und die Warenfreigabe gem Artikel 121 dieses Kodex kann im vorgesehenen Fall nicht vorgenommen werden Absatz 5 von Artikel 121 dieses Kodex verlängert sich die Frist für die Überlassung von Waren mit Zustimmung des Leiters (Leiters) der Zollbehörde, des stellvertretenden Leiters (Stellvertreter des Leiters) der Zollbehörde oder der von ihm bevollmächtigten Personen, die diese ersetzen, ab dem Tag nach dem Tag des Ablaufs der festgesetzten Frist Absatz 6 dieses Artikels für die Dauer einer solchen Überprüfung.

8. Für den Fall, dass eine Zollbeschau angeordnet wird und für deren Abschluss eine längere Frist als die festgelegte Frist erforderlich ist Absatz 6 dieses Artikels und keine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen, Steuern, Sonder-, Antidumping- und Ausgleichszöllen gem

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