So bestimmen Sie die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion. So stornieren Sie eine elektronische Auktion

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OTS.ru bietet die Möglichkeit, die Bewerbungsfrist automatisch um einen vom Veranstalter festgelegten Zeitraum zu verlängern.
Dazu müssen Sie im 3. Schritt der Verfahrenserstellung das Häkchen bei „Automatische Verlängerung der Bewerbungsfrist“ setzen, sowie die Verlängerungsbedingung und den Zeitpunkt angeben, um den die Bewerbungsfrist verlängert wird.

Folgende Verlängerungsoptionen stehen zur Verfügung:

1. Wenn ein Antrag eingereicht wird oder kein Antrag gestellt wird. Möglichkeit der Verlängerung der Antragsfrist um die vom Veranstalter des Verfahrens festgelegte Anzahl von Kalendertagen, wenn bis zum Ende der Antragsfrist entweder kein Antrag oder nur ein Antrag gestellt wurde. Die Anzahl der Kalendertage, um die sich die Antragsfrist verlängert, wird vom Veranstalter im Feld „Zeitraum für die Verlängerung des Verfahrens“ festgelegt

(in Tagen)“ des Unterabschnitts „Zeitpläne und Erläuterungen“ des Formulars „Veröffentlichung eines neuen Verfahrens“. Diese Verlängerungsbedingung ist nur für die Einkaufsmethode Angebotsanfrage verfügbar.

Standardmäßig ist die automatische Verlängerung auf 4 Kalendertage eingestellt.

2. Wenn 1 Antrag gestellt wurde oder keiner eingereicht wurde - Möglichkeit der Verlängerung der Antragsfrist um die vom Organisator des Verfahrens festgelegte Anzahl von Arbeitstagen, wenn bis zum Ablauf der Antragsfrist entweder kein Antrag vorliegt eingereicht wurden oder nur ein Antrag gestellt wurde. Die Anzahl der Arbeitstage, um die die Antragsfrist verlängert wird, wird vom Veranstalter im Feld „Zeitraum für die Verlängerung des Verfahrens (in Tagen)“ des Unterabschnitts „Bedingungen und Erläuterungen“ der „Veröffentlichung eines neuen Verfahrens“ festgelegt. bilden.

Standardmäßig ist die automatische Verlängerung auf 4 Werktage eingestellt.

3. Wenn der Teilnahmeantrag M oder weniger Minuten vor Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Bewerbungsfrist eingereicht wird. Standardmäßig ist die automatische Verlängerung (N) auf 30 Minuten eingestellt. Die Anzahl der Minuten, um die sich die Bewerbungsfrist verlängert, wird vom Veranstalter bei der Veröffentlichung eines neuen Verfahrens im Feld „Dauer der Verfahrensverlängerung (in Minuten)“ im Unterkapitel „Begriffe und Erläuterungen“ festgelegt.

Wurde der Verfahrensantrag in den letzten M Minuten vor Ablauf der Antragsfrist gestellt, verlängert sich die Antragsfrist automatisch um den angegebenen Zeitraum. Diese Verlängerung kann beliebig oft erfolgen, solange das Intervall zwischen dem Zeitpunkt der letzten Antragstellung und der Antragsfrist weniger als M Minuten beträgt. Andernfalls erfolgt keine automatische Verlängerung und die Einreichung von Anträgen endet, das Los geht in den Status „Eröffnungszugang“.

Anmerkungen:
1. M - Zeit bis zum Ende der Antragstellung (in Minuten);

N - Zeit für die Verlängerung des Verfahrens (in Minuten).

2. Die automatische Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bewerbungen darf das Datum der Prüfung der Bewerbungen nicht überschreiten.

3. Nach § 191 BGB und Bundesgesetz „Über die Zeitrechnung“ beginnt die Berechnung der Fristen in Kalendertagen am nächsten Tag. Das heißt, wenn der Parameter „Automatische Verlängerung der Bewerbungsfrist“ eingestellt ist, beginnt die Countdown-Periode an einem neuen Kalendertag.

4. Die Bewerbungsfrist darf nicht auf ein Wochenende fallen. Fällt die Verlängerungsfrist auf ein Wochenende, verlängert sie sich automatisch auf den nächsten Werktag.

Aufmerksamkeit! Eine Änderung eines Bieters zu einem zuvor abgegebenen Angebot weniger als M Minuten vor Ablauf der Abgabefrist für Gebote ist eine ausreichende Bedingung für das Auslösen einer automatischen Verlängerung.
Stichworte:
erneuern, verlängern, einreichfrist, automatisch, automatisch, automatische erneuerung

Eine elektronische Auktion ist eine ziemlich komplizierte Beschaffungsmethode, bei der der Kunde innerhalb der im Gesetz Nr. 44-FZ festgelegten Frist eine Reihe aufeinanderfolgender Aktionen durchführen muss. In dem Artikel werden wir über jede Phase der elektronischen Auktion und das Timing sprechen.

In der Schule elektronischer Handel- Das berufliche Umschulung für Lieferanten und Kunden nach 44-FZ und 223-FZ. Online, mit Experten.
Eine elektronische Auktion im Gesetz Nr. 44-FZ bezieht sich auf ein Verfahren zur Bestimmung eines Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführenden), bei dem auf einer speziellen Website (elektronische Plattform) geboten wird und der Gewinner derjenige ist, der den niedrigsten Vertragspreis bietet .

Zur Verdeutlichung werden wir das Verfahren zur Durchführung einer elektronischen Auktion in mehrere Phasen unterteilen und den zeitlichen Ablauf jeder einzelnen Phase berücksichtigen.

1. Unterkunft in den Vereinigten Staaten Informationssystem(EIS) Ankündigungen einer elektronischen Auktion und Dokumentation.

Um Informationen über den Kauf an einen unbeschränkten Personenkreis zu kommunizieren, stellt der Kunde die Auktion im EIS ein.

Die Mindestfristen für die Veröffentlichung einer Mitteilung im EIS werden durch das Gesetz Nr. 44-FZ in Abhängigkeit vom anfänglichen (maximalen) Vertragspreis (NMTsK) festgelegt. Wenn also der NMCC 3 Millionen Rubel nicht überschreitet, muss mindestens eine Mitteilung angebracht werden 7 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der elektronischen Auktion mit der NMCC mehr als 3 Millionen Rubel. - nicht weniger als 15 Tage.

Das Gesetz Nr. 44-FZ legt kein besonderes Verfahren zur Berechnung der Fristen fest. Artikel 191 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht wiederum vor, dass die durch die Frist bestimmte Frist am nächsten Tag nach dem Kalenderdatum oder Ereignis beginnt, das ihren Beginn bestimmt hat.

Die Bekanntmachung einer elektronischen Auktion sollte so erfolgen, dass zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Tag der Gebotsfrist mindestens 7 (15) Kalendertage liegen.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands vertritt eine ähnliche Position (Schreiben Nr. OG-D28-11486 vom 28. August 2015).

Kunden sollten sehr genau auf den Zeitpunkt der Platzierung einer Auftragsbekanntmachung achten, da sich die Frist für die Einreichung von Anträgen verkürzen kann Exekutive Der Kunde kann mit einer Geldstrafe von 30.000 Rubel belegt werden. (Teil 8, Artikel 7.30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation). Dabei elektronische Auktion können auf Anordnung der Aufsichtsbehörde gelöscht werden.

2. Platzierung von Erläuterungen zu den Bestimmungen der Dokumentation zur elektronischen Auktion im EIS.

Klärungen der Dokumentation müssen im EIS innerhalb gestellt werden 2 Tage ab dem Datum des Eingangs beim Betreiber elektronische Plattform Mitgliedsantrag.

Allerdings, wenn eine Anfrage eingeht später als 3 Tage vor Ablauf der Antragsfrist braucht der Kunde auf eine solche Aufforderung nicht zu reagieren. Für den Fall, dass der letzte Tag der Frist für den Eingang einer Anfrage beim Kunden auf ein Wochenende fällt, ist das Enddatum dieser Frist der darauf folgende Werktag (Schreiben des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 31. 2014 Nr. D28i-2882).

3. Änderungen an der Ankündigung einer elektronischen Auktion oder der Auktionsdokumentation.

Der Kunde kann beschließen, die Kaufanzeige, die Versteigerungsunterlagen spätestens zu ändern 2 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Auktion. Es ist notwendig, den Text der Änderungen im EIS zu platzieren 1 Tag ab Adoptionsdatum gesagte Entscheidung.

Bei Änderungen ist darauf zu achten, dass ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen bis zum Bewerbungsschluss mindestens 7 Tage, und bei der NMTsK mehr als 3 Millionen Rubel. - mindestens 15 Tage. Gegebenenfalls verlängert sich die Bewerbungsfrist.

4. Weigerung, eine elektronische Auktion durchzuführen.

Sie können die Auktion bis spätestens stornieren 5 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist (und vor Vertragsschluss) kann die Auktion nur im Falle höherer Gewalt abgebrochen werden.

5. Prüfung der ersten Teile der Bewerbungen zur Teilnahme an der elektronischen Auktion.

Nicht später 1 Werktag nach Ablauf der Gebotsabgabefrist für die Teilnahme an der Auktion versendet der Betreiber der elektronischen Seite die ersten Teile der Gebote an den Kunden. Die Versteigerungskommission ist verpflichtet, die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen, um die zur Teilnahme an der Versteigerung zugelassenen Personen zu identifizieren.

Die ersten Teile von Anträgen auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion müssen innerhalb der in der Ausschreibung und Dokumentation der Auktion angegebenen Frist berücksichtigt werden, die nicht überschritten werden darf 7 Kalendertage ab dem Datum der Bewerbungsfrist.

Das Protokoll über die Prüfung der Anträge muss spätestens zum Ablauf der Frist für die Prüfung der Anträge an den Betreiber der elektronischen Website gesendet und im EIS veröffentlicht werden.

6. Ermittlung des Gewinners der elektronischen Auktion.

Auktion ein elektronisches Formular auf der elektronischen Website an dem Tag und der Uhrzeit, die in der Ankündigung der elektronischen Auktion angegeben sind. Die Startzeit der Auktion wird vom Betreiber der elektronischen Plattform festgelegt. Der Tag der elektronischen Auktion ist der auf den Ablauf folgende Werktag 2 Tage ab dem Datum des Ablaufs der Frist zur Prüfung der ersten Teile von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Auktion.

Nach Beginn der Auktion werden Gebote abgegeben 10 Minuten. Diese Zeit verlängert sich automatisch nach dem nächsten Vorschlag eines der Teilnehmer. Nach Ablauf der angegebenen Hauptzeit kann jeder Teilnehmer innerhalb von weiteren 10 Minuten ein weiteres Gebot zu einem Preis abgeben (mindestens das letzte Gebot für minimaler Preis Vertrag).

7. Prüfung der zweiten Teile der Anträge auf Teilnahme an der elektronischen Auktion.

Die zweiten Teile der Anträge werden vom Betreiber der elektronischen Plattform an den Kunden versandt 1 Stunde nachdem das Protokoll der elektronischen Auktion auf der elektronischen Seite veröffentlicht wurde.

Es ist notwendig, die zweiten Teile der Anträge auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion im Rahmen zu berücksichtigen 3 Werktage ab dem Datum der Platzierung des Protokolls der elektronischen Auktion auf der elektronischen Seite. Das Protokoll der Zusammenfassung der Versteigerungsergebnisse wird spätestens am EIS veröffentlicht 1 Werktag nach dem Datum seiner Unterzeichnung.

8. Vertragsschluss mit dem Gewinner der elektronischen Auktion.

Der Kunde ist verpflichtet, einen vom Gewinner der elektronischen Auktion vorgeschlagenen Vertragsentwurf mit den darin enthaltenen Bedingungen für seine Ausführung im UIS zu platzieren 5 Kalendertage ab dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls zur Zusammenfassung der Ergebnisse der elektronischen Auktion auf der elektronischen Plattform und im EIS.

Wenn der Gewinner der elektronischen Auktion ein Protokoll der Meinungsverschiedenheiten in das EIS einstellt, ist der Kunde verpflichtet, die Kommentare des Gewinners zu berücksichtigen und zu berücksichtigen (oder deren Berücksichtigung zu verweigern). 3 Werktage nach Veröffentlichung im EIS (auf der elektronischen Plattform) das Protokoll der Meinungsverschiedenheiten.

Wenn der Gewinner das Protokoll der Meinungsverschiedenheiten nachsendet 13 Tage Nachdem das Nachbesprechungsprotokoll im EIS veröffentlicht wurde, ist es nicht erforderlich, Meinungsverschiedenheiten zu vereinbaren. In diesem Fall wird dem Gewinner der elektronischen Auktion ein Vertragshinterzieher zuerkannt.

Nach Einstellung des vom Gewinner der elektronischen Auktion unterzeichneten Vertragsentwurfs in das UIS (auf der elektronischen Plattform) ist der Kunde verpflichtet, diesen zu unterzeichnen, wenn der Gewinner eine angemessene Sicherheit für die Vertragserfüllung geleistet hat.

Es empfiehlt sich, die geleistete Sicherheit unmittelbar nach der Sicherheitsleistung durch den Gewinner der elektronischen Auktion zu prüfen. Wird eine Bankbürgschaft als Sicherheit gestellt, so hat der Kunde diese innerhalb einer Frist von längstens zu berücksichtigen 3 Werktage ab Eingangsdatum.

Der Kunde muss den Vertrag innerhalb unterzeichnen 3 Werktage ab dem Datum der Platzierung des vom Gewinner unterzeichneten Vertragsentwurfs im EIS (auf der elektronischen Plattform), jedoch nicht früher als 10 Kalendertage ab dem Datum der Veröffentlichung im EIS (auf der elektronischen Seite) das Protokoll zur Zusammenfassung der Ergebnisse der elektronischen Auktion.

Es ist zu beachten, dass, wenn der letzte Tag der Frist für die Unterzeichnung des Vertragsentwurfs durch den Gewinner arbeitsfrei ist, der Gewinner das Recht hat, den Vertrag am ersten der folgenden Werktage zu unterzeichnen. Diese Schlussfolgerung basiert auf den Bestimmungen von Artikel 193 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation und wird vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands unterstützt (Schreiben Nr. D28i-1449 vom 1. Juni 2015).

Sollte sich der Gewinner der elektronischen Auktion dem Vertragsschluss nachweislich entziehen, ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsentwurf spätestens an den zweiten Teilnehmer zu übersenden 10 Kalendertage ab dem Datum der Anerkennung des Gewinners der Versteigerung als hintergangen, sowie spätestens ab 3 Werktage ab dem Datum des Vertragsschlusses mit dem zweiten Teilnehmer, Informationen über den Gewinner zu übermitteln, der sich dem Vertragsschluss entzogen hat.

Um in den Hauptbegriffen des Gesetzes Nr. 44-FZ nicht verwirrt zu werden, empfehlen wir Ihnen, die folgende Tabelle zu verwenden:

Nr. p / p Auktionsphase Fristen Artikel im Gesetz
Nr. 44-FZ
Platzierung von Hinweisen und Dokumentationen im EIS Bei NMTsK, ≤ 3 Millionen Rubel, - nicht weniger als 7 Tage Teil 2 von Artikel 63
Mit NMTsK > 3 Millionen Rubel. - nicht weniger als 15 Tage Teil 3 von Artikel 63
2. Platzierung von Erläuterungen zu den Bestimmungen der Dokumentation im EIS Während 2 Tage ab Eingang der Anfrage des Teilnehmers Teil 4 von Artikel 65
3. Änderungen an Hinweis und Dokumentation Nicht später als 2 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist Teil 6 von Artikel 65
4. Absage der Auktion Nicht später als 5 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist Teil 1 von Artikel 36
5. Berücksichtigung der ersten Antragsteile Nicht mehr 7 Tage ab Bewerbungsschluss Teil 2 von Artikel 67
6. Durchführung einer elektronischen Auktion Geschäftstag nach Ablauf von 2 Tagen ab dem Datum der Frist für die Prüfung der ersten Teile der Anträge an der Versteigerung teilnehmen Teile 2, 3 von Artikel 68
Abgabe von Angeboten - 10 Minuten(automatische Verlängerung nach dem nächsten Angebot) Teil 11 von Artikel 68
Nach der regulären Spielzeit für weitere 10 Minuten der Teilnehmer kann sein Preisangebot verbessern Teil 12 von Artikel 68
7. Berücksichtigung der zweiten Antragsteile H e mehr als 3 Werktage ab dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls der elektronischen Auktion Teil 5 von Artikel 69
8. Vertragsabschluss mit dem Gewinner Der Vertragsentwurf wird innerhalb veröffentlicht 5 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls der Zusammenfassung der Ergebnisse der elektronischen Auktion Teil 2 von Artikel 70
Berücksichtigung der Kommentare des Gewinners - innerhalb 3 Werktage nachdem das Protokoll der Meinungsverschiedenheiten im EIS veröffentlicht wurde Teil 5 von Artikel 70
Prüfung der Sicherheiten bei Stellung einer Bankbürgschaft - nicht mehr als 3 Werktage ab Eingangsdatum Teil 5 von Artikel 45
Vertragsunterzeichnung durch den Kunden - innerhalb 3 Werktage ab dem Datum der Platzierung des vom Gewinner unterzeichneten Vertragsentwurfs im EIS, jedoch nicht früher als 10 Tage ab dem Datum der Platzierung des Protokolls zur Zusammenfassung der Ergebnisse der elektronischen Auktion im UIS Teile 7, 9 von Artikel 70
Der Gewinner wird als Flüchtiger anerkannt – spätestens am 10 Tage der Kunde sendet den Vertragsentwurf an den zweiten Teilnehmer Teil 14 von Artikel 70
Einreichung von Informationen zur Aufnahme in das RNP - spätestens 3 Werktage ab Vertragsschluss mit dem zweiten Teilnehmer Teil 4 von Artikel 103

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    Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für 44 Bundesgesetze

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    Rechtsanwalt, Krasnojarsk

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    Guten Tag!

    Gemäß Teil 6 der Kunst. 63 FZ-44 am 5. April 2013 hat der Kunde das Recht, spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Auktion eine Entscheidung über die Änderung der Bekanntmachung einer elektronischen Auktion zu treffen. Ein Wechsel des Beschaffungsgegenstandes während einer solchen Auktion ist nicht gestattet. Innerhalb eines Tages ab Annahmedatum diese Entscheidung der Kunde stellt die angezeigten Änderungen in das einheitliche Informationssystem ein. Gleichzeitig ist die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung so zu verlängern, dass sie ab dem Datum der Bekanntgabe einer solchen Versteigerung bis zum Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung erfolgt , beträgt diese Frist nicht weniger als fünfzehn Tage oder wenn der anfängliche (maximale) Vertragspreis (Lospreis) drei Millionen Rubel nicht übersteigt, für mindestens sieben Tage.

    Es gibt auch einen weiteren Fall, es wird von Teil 6 des Artikels 65 dieses Bundesgesetzes vorgesehen, dass der Kunde von sich aus oder gemäß einem Antrag auf Klärung der Bestimmungen der Dokumentation für eine elektronische Auktion hat berechtigt, die Dokumentation für eine solche Auktion bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Auktion zu ändern. Eine Änderung des Beschaffungsgegenstandes und eine Erhöhung des Sicherheitsumfangs für diese Anwendungen sind nicht zulässig. Innerhalb eines Tages ab dem Datum der Annahme des genannten Beschlusses werden die Änderungen, die an der Dokumentation einer solchen Auktion vorgenommen wurden, vom Kunden in das einheitliche Informationssystem eingestellt. Gleichzeitig ist die Frist zur Abgabe von Geboten für die Teilnahme an einer solchen Auktion so zu verlängern, dass diese Frist ab dem Datum der Änderungsplatzierung bis zur Abgabefrist für die Abgabe von Geboten für die Teilnahme an einer solchen Auktion mindestens fünfzehn Tage beträgt oder wenn der anfängliche (maximale) Preis des Vertrags (Preislos) drei Millionen Rubel nicht überschreitet, nicht weniger als sieben Tage.

    Leider gibt es gesetzlich keine weiteren Verlängerungsmöglichkeiten.

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      Rechtsanwalt, Moskau

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      • Experte

      Hallo lieber Alexander!

      Gemäß Artikel 63 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ (in der Fassung vom 3. Juli 2016) „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“, Änderungen der Bekanntmachung der elektronischen Auktion mussten bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Antragsfrist vorgenommen werden.

      6. Dem Kunden steht ein Abnahmerecht zu Entscheidung zur Änderung der Bekanntmachung einer elektronischen Auktion spätestens zwei Tage vor Bewerbungsschluss an einer solchen Auktion teilzunehmen.
      Ein Wechsel des Beschaffungsgegenstandes während einer solchen Auktion ist nicht gestattet. Innerhalb eines Tages nach Annahme dieser Entscheidung stellt der Kunde die angezeigten Änderungen in das einheitliche Informationssystem ein.
      Gleichzeitig ist die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung so zu verlängern, dass sie ab dem Datum der Bekanntgabe einer solchen Versteigerung bis zum Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung erfolgt , beträgt diese Frist nicht weniger als fünfzehn Tage oder wenn der anfängliche (maximale) Vertragspreis (Lospreis) drei Millionen Rubel nicht übersteigt, für mindestens sieben Tage.

      Zwei Tage vor Schluss mussten Sie die festgelegten Änderungen in das Einheitliche Informationssystem stellen. Leider haben Sie diese Frist verpasst.

      Mit freundlichen Grüßen Lobanov M.A.

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      Rechtsanwalt

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      Hallo Alexander!

      Eine Verlängerung der Fristen gemäß Art. 51 Ziffer 13 FZ-44 für den Fall, dass am Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an offener Wettbewerb nur ein oder kein einziger Antrag auf Teilnahme an einer offenen Ausschreibung gestellt wurde, gilt die offene Ausschreibung als nicht bestanden. Wenn Ausschreibungsunterlagen zwei oder mehr Lose abgegeben werden, wird das Angebot nur für die Lose als nicht durchgeführt anerkannt, für die nur ein Antrag auf Teilnahme an einer offenen Ausschreibung oder kein einziger solcher Antrag gestellt wurde.

      Das obige Beispiel ist analog illegal.

      ,

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      Gemäß Teil 4 des Artikels 71 des Bundesgesetzes vom 04.05.2013 N 44-FZ (in der Fassung vom 07.03.2016) „Über das Vertragswesen im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zu erfüllen und kommunale Bedürfnisse"

      4. Wird eine elektronische Auktion aus den in § 66 Abs. 16, § 67 Abs. 8 und § 69 Abs. 13 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Gründen als nicht durchgeführt anerkannt, weil bis zum Ende des Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung, kein Antrag auf Teilnahme daran oder aufgrund der Ergebnisse der Prüfung der ersten Teile von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung hat die Versteigerungskommission entschieden, die Zulassung zur Teilnahme daran zu verweigern alle seine Teilnehmer, die Anträge auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung eingereicht haben, sowie aus den in Teil 13 Artikel 69 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Gründen, weil die Versteigerungskommission eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der festgelegten Anforderungen getroffen hat durch die Dokumentation für die elektronische Auktion, alle zweiten Teile von Anträgen auf Teilnahme daran oder aus den in § 70 Teil 15 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Gründen nimmt der Kunde Änderungen am Zeitplan (gegebenenfalls auch am Beschaffungsplan) und führt die Beschaffung durch Durchführung einer Ausschreibung gemäß Artikel 83 Teil 2 Ziffer 8 dieses Bundesgesetzes (in diesem Fall kann der Beschaffungsgegenstand nicht geändert werden) oder auf andere Weise in Übereinstimmung damit Bundesgesetz.

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      Entwicklungsabteilung Vertragssystem Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands prüfte einen Rechtsbehelf über die Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Erfüllung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse" (im Folgenden - Gesetz N 44-FZ) und Berichte.
      Gemäß Artikel 49 Teil 4 des Gesetzes N 44-FZ hat der Kunde das Recht, spätestens fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme an einer offenen Ausschreibung über die Änderung der Bekanntmachung einer offenen Ausschreibung zu entscheiden.
      Gemäß Artikel 63 Teil 6 des Gesetzes Nr. 44-FZ hat der Kunde das Recht, eine Entscheidung zur Änderung der Ankündigung einer elektronischen Auktion spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Auktion zu treffen .
      Somit hat der Kunde das Recht, die Bekanntmachung der Ausschreibung, elektronische Auktion spätestens zu den in den angegebenen Bestimmungen des Gesetzes N 44-FZ festgelegten Fristen zu ändern.
      Gleichzeitig stellen wir das fest rechtliche Handhabe Klärung durch die Behörde haben Staatsmacht, wenn diese Einrichtung nach dem Gesetz ausgestattet ist Russische Föderation besondere Kompetenz zur Erteilung von Klarstellungen über die Anwendung der Bestimmungen von Verordnungsrechtsakten.
      In Übereinstimmung mit den Vorschriften über das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 5. Juni 2008 N 437, ist das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands nicht befugt, die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu klären .

      Abteilungsleiter
      Weiterentwicklung des Vertragswesens
      M.V.CHEMERISOV

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      MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

      Die Abteilung für die Entwicklung des Vertragssystems des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands prüfte einen Appell zur Klärung der Normen des Bundesgesetzes vom 18. Juli 2011 N 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen bestimmte Typen juristische Personen“ (im Folgenden als Gesetz N 223-FZ bezeichnet) und berichtet Folgendes.
      Die Bestimmungen des Gesetzes N 223-FZ regeln nicht die Verfahren für die Umsetzung Rechtspersonen Beschaffungsaktivitäten, sondern definieren die Grundprinzipien und Anforderungen, die darauf abzielen, die Transparenz der Beschaffungsaktivitäten zu gewährleisten, die die Kunden leiten sollten.
      Gemäß Teil 1 von Artikel 2 des Gesetzes N 223-FZ richten sich Kunden beim Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen nach der Verfassung der Russischen Föderation, dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, dem Gesetz N 223-FZ und anderen Bundesgesetzen und andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation, sowie in Übereinstimmung mit ihnen verabschiedet und unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Teil 3 von Artikel 2 des Gesetzes N 223-FZ durch Rechtsakte genehmigt, die die Vergaberegeln regeln (im Folgenden als die Vergabeverordnung).
      Gemäß Teil 2 des Artikels 2 des Gesetzes N 223-FZ ist die Vergabeverordnung ein regulierendes Dokument Beschaffungsaktivitäten des Auftraggebers und müssen Beschaffungsanforderungen enthalten, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren (einschließlich Beschaffungsmethoden) und der Bedingungen für ihre Anwendung, des Verfahrens zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen sowie andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beschaffung.
      Gleichzeitig werden gemäß Artikel 4 Teil 11 des Gesetzes N 223-FZ Änderungen an der Beschaffungsbekanntmachung, der Beschaffungsdokumentation und Erläuterungen zu den Bestimmungen dieser Dokumentation vom Kunden spätestens in einem einzigen Informationssystem veröffentlicht innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Entscheidung, diese Änderungen vorzunehmen und diese Klarstellungen bereitzustellen. Erfolgt der Kauf durch Gebot und Änderungen in der Kaufanzeige, werden die Kaufunterlagen vom Kunden spätestens fünfzehn Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme am Kauf, die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einem solchen, erstellt Beschaffung muss so verlängert werden, dass ab dem Datum der Einstellung in das einheitliche Informationssystem der an der Ausschreibungsbekanntmachung vorgenommenen Änderungen der Beschaffungsunterlagen vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung eine solche Frist mindestens fünfzehn Tage betrug.
      Somit hat der Auftraggeber das Recht, in der Vergabeordnung Fälle von Änderungen der Vergabebekanntmachung und der Vergabeunterlagen selbstständig zu bestimmen.
      Gleichzeitig, gemäß Teil 2 von Artikel 4.1 des Gesetzes N 223-FZ, wenn während des Abschlusses und der Ausführung des Vertrages das Volumen, der Preis der gekauften Waren, Arbeiten, Dienstleistungen oder die Vertragsbedingungen im Vergleich geändert werden zu denen, die in dem auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung erstellten Protokoll angegeben sind, werden spätestens innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Vertragsänderung Informationen über die Vertragsänderung mit Angabe der geänderten Bedingungen im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht .
      Der Kunde ist daher nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand zu ändern.
      Gleichzeitig macht die Abteilung für die Entwicklung des Vertragssystems des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands darauf aufmerksam, dass Klarstellungen einer staatlichen Behörde Rechtskraft haben, wenn diese Stelle in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation ausgestattet ist Bund, mit besonderer Kompetenz zur Erteilung von Klarstellungen zur Anwendung der Bestimmungen von Verordnungsrechtsakten. Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands - Bundesbehörde Exekutivgewalt, die geltenden aufsichtsrechtlichen Rechtsakte der Russischen Föderation, einschließlich der Verordnungen über das Ministerium, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 5. Juni 2008 N 437, nicht mit der Befugnis ausgestattet, die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu klären .

1. Im Falle einer elektronischen Versteigerung stellt der Kunde die Dokumentation über eine solche Versteigerung im einheitlichen Informationssystem innerhalb der in § 63 Abs. 2 und 3 dieses Bundesgesetzes festgelegten Fristen gleichzeitig mit der Bekanntmachung ein so eine Auktion.

2. Die Dokumentation der elektronischen Auktion muss kostenlos zur Einsicht zur Verfügung stehen.

3. Jeder Teilnehmer an einer elektronischen Auktion, der im einheitlichen Informationssystem registriert und auf einer elektronischen Website akkreditiert ist, hat das Recht, unter Verwendung der Software und Hardware der elektronischen Website an die Adresse der elektronischen Website zu senden, an der eine solche Auktion geplant ist statt, ein Antrag auf Klärung der Bestimmungen der Dokumentation für eine solche Auktion. Gleichzeitig hat ein Teilnehmer an einer solchen Auktion das Recht, nicht mehr als drei Anfragen zur Klärung der Bestimmungen dieser Dokumentation in Bezug auf eine solche Auktion zu senden. Innerhalb einer Stunde nach Erhalt der angegebenen Anfrage wird diese vom Betreiber der elektronischen Website an den Kunden gesendet.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

4. Innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der in Teil 3 dieses Artikels genannten Anfrage beim Betreiber der elektronischen Website stellt der Kunde im einheitlichen Informationssystem Erläuterungen zu den Bestimmungen der Dokumentation zur elektronischen Auktion mit Angabe des Gegenstands ein des Antrags, jedoch ohne Angabe des Teilnehmers an einer solchen Versteigerung, von dem der bezeichnete Antrag eingegangen ist, sofern der bezeichnete Antrag dem Kunden spätestens drei Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung zugegangen ist.

5. Erläuterungen zu den Bestimmungen der Dokumentation zur elektronischen Auktion sollten deren Wesen nicht ändern.

6. Der Kunde hat das Recht, auf eigene Initiative oder gemäß der erhaltenen Anfrage zur Klärung der Bestimmungen der Dokumentation für eine elektronische Auktion zu entscheiden, die Dokumentation für eine solche Auktion bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist zu ändern zur Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer solchen Versteigerung. Eine Änderung des Beschaffungsgegenstandes und eine Erhöhung des Sicherheitsumfangs für diese Anwendungen sind nicht zulässig. Innerhalb eines Tages ab dem Datum der Annahme des genannten Beschlusses werden die Änderungen, die an der Dokumentation einer solchen Auktion vorgenommen wurden, vom Kunden in das einheitliche Informationssystem eingestellt. Gleichzeitig ist die Frist für die Abgabe von Geboten für die Teilnahme an einer solchen Auktion so zu verlängern, dass diese Frist ab dem Datum der Platzierung von Änderungen der Frist für die Abgabe von Geboten für die Teilnahme an einer solchen Auktion mindestens fünfzehn Tage beträgt oder , wenn der anfängliche (maximale) Preis des Vertrags drei Millionen Rubel nicht überschreitet, nicht weniger als sieben Tage.

1. Jeder Beschaffungsteilnehmer, einschließlich eines Teilnehmers, dem keine Angebotsanfrage zugesandt wurde, ist berechtigt, nur einen Antrag auf Teilnahme an der Angebotsanfrage zu stellen. Hat der Auftraggeber Änderungen an der Bekanntmachung der Ausschreibung vorgenommen, hat der Beschaffungsteilnehmer das Recht, seinen Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung zu ändern oder zurückzuziehen.

2. Dem Kunden wird ein Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung gestellt Schreiben in einem verschlossenen Umschlag, der es nicht erlaubt, den Inhalt eines solchen Antrags bis zu dem Datum und der Uhrzeit des Öffnens der Umschläge mit Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung, die in der Bekanntmachung der Angebotsanfrage angegeben sind, einzusehen.

3. Ein Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung, der innerhalb der in der Bekanntmachung der Ausschreibung genannten Frist gestellt wird, wird vom Kunden registriert. Gleichzeitig ist die Weigerung, einen Umschlag mit einem solchen Antrag anzunehmen und zu registrieren, der keine Informationen über die Person enthält, die ihn eingereicht hat, und die Anforderung, diese Informationen bereitzustellen, nicht zulässig. Auf Anfrage eines Teilnehmers an der Ausschreibung, der einen Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung gestellt hat, stellt der Kunde eine Quittung über den Erhalt des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung mit Angabe von Datum und Uhrzeit des Eingangs aus.

4. Der Auftraggeber sorgt für die Sicherheit von Kuverts mit Angeboten und stellt sicher, dass der Inhalt von Angeboten zur Teilnahme an der Ausschreibung erst nach Öffnung der Kuverts mit solchen Angeboten gemäß diesem Bundesgesetz berücksichtigt wird. Personen, die Umschläge mit solchen Geboten aufbewahren, sind nicht berechtigt, eine Beschädigung dieser Umschläge bis zu ihrer Öffnung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes zuzulassen. Für die Verletzung der Anforderungen dieses Artikels haften die Schuldigen nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

5. Anträge auf Teilnahme an der Ausschreibung, die nach Ablauf der in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Frist für die Einreichung solcher Anträge eingehen, werden nicht berücksichtigt und am Tag des Eingangs an die Antragsteller zurückgesandt. Enthält der Umschlag mit dem Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung keine Angaben zur postalischen Anschrift der Person, die einen solchen Antrag gestellt hat, wird dieser Umschlag geöffnet und enthält ein solcher Antrag Angaben zur postalischen Anschrift dieser Person, so wird die Der Kunde sendet einen solchen Antrag zurück, und in Ermangelung der angegebenen Informationen sind dieser Umschlag und sein Inhalt als Teil der Beschaffungsunterlagen aufzubewahren. Bei der Durchführung einer Angebotsanfrage gem

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