gemeinnützige Organisationen.

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Formular Nr. 1 SONKO

Verordnung von Rosstat Nr. 468 vom 31. August 2016 „Über die Genehmigung statistischer Instrumente für die Organisation des Bundes statistische Beobachtung für Finanzen" erstmals in Umlauf gebracht statistische Berichterstattung Formular für gemeinnützige Organisationen Nr. 1-SONKO „Informationen über die Tätigkeit einer sozial orientierten gemeinnützigen Organisation“.

Die Anordnung Nr. 607 von Rosstat vom 19. September 2017 machte die Anordnung Nr. 468 vom 31. August 2016 ungültig. Neues Formular Nr. 1-SONKO wurde eingeführt durch die Rosstat-Verordnung Nr. 623 vom 22. September 2017 "Über die Genehmigung statistischer Instrumente zur Organisation einer bundesstatistischen Überwachung der Aktivitäten sozial orientierter gemeinnütziger Organisationen". Es ist seit dem Bericht 2017 in Kraft. SONKO Meldeformular für 2018, wurde bereits genehmigt folgende Bestellung vom 4. September 2018 Nr. 540 und muss vor dem 1. April 2019 eingereicht werden. Gleichzeitig wurde mit der Verordnung Nr. 540 im Gegensatz zu früheren Verordnungen die Verpflichtung für sozial orientierte Organisationen eingeführt, auch ein einmaliges Formular Nr. 1 einzureichen -NPO, ebenfalls mit einer Fälligkeit bis spätestens 01.04.2019. Formular Nr. 1-SONKO für 2018 (Sie können es kostenlos auf unserer Website unten im Text herunterladen), wie bereits erwähnt, gilt ab der Berichterstattung für 2018, und früher gab es eine andere statistische Form mit ähnlichem Namen. Fehler bei der Auswahl der richtigen Edition Formulare Nr. 1-SONKO kann in Form einer Geldbuße gegen eine gemeinnützige Organisation nach hinten losgehen ( SONCO) und sie Beamte. Außerdem wurde durch die Anordnung von Rosstat Nr. 540 vom 04.09.2018 Folgendes festgestellt:

    Formular 1-SONKO alles bereitstellen juristische Personen, das sind sozial orientierte gemeinnützige Organisationen, die in den im Bundesgesetz "Über gemeinnützige Organisationen" vorgesehenen Formen gegründet wurden (mit Ausnahme von Landes- und kommunale Einrichtungen, staatliche Unternehmen, staatliche Unternehmen, öffentliche Vereinigungen, die politische Parteien sind, gemeinnützige Organisationen, deren Gründer Behörden sind und Kommunalverwaltung) und Durchführung von Aktivitäten zur Lösung soziale Probleme, die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland und Aktivitäten gemäß Artikel 31.1 Bundesgesetz vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“

    Das Formular Nr. 1-SONKO wird bei der Gebietskörperschaft von Rosstat am Standort der Organisation eingereicht, während der Standort durch den Ort der staatlichen Registrierung einer sozial orientierten gemeinnützigen Organisation bestimmt wird.

    Das Formular Nr. 1 für 2018 wird für die juristische Person als Ganzes ausgefüllt, auch wenn sie separate Abteilungen hat unter Berücksichtigung der Daten separater Unterteilungen, während eine separate Unterteilung als jedes Gebiet gilt separate Unterteilung ausgestattet mit stationären Arbeitsplätzen;

    Das Formular Nr. 1-SONKO sollte ausgefüllt und eingereicht werden, auch wenn die Organisation derzeit nicht tätig ist, aber im Berichtsjahr tätig war;

    Ebenfalls antragspflichtig sind insolvente Organisationen, für die ein Konkursverfahren eingeleitet wurde Formular Nr. 1-SONKO für 2018 wenn ein Eintrag über die Beendigung ihrer Tätigkeit noch nicht im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen erfolgt ist;

    statistische Form№1-SONKO in neue Edition ist jährlich und tritt mit dem Bericht für 2018 in Kraft.

Das Formular ist in der Reihenfolge von Rosstat festgelegt, das auch Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars Nr. 1-SONKO und zur Überwachung der Richtigkeit des Ausfüllens seiner Indikatoren enthält.

Statistisch Formular Nr. 1-SONKO vor dem 01.04. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres eingereicht wird, d.h. Für das Jahr 2018 muss das ausgefüllte Formular bis zum 01.04.2019 eingereicht werden.

Formular der föderalen statistischen Erfassung Nr. 1-SONKO „Informationen über die Tätigkeit einer sozial orientierten gemeinnützigen Organisation“
(im Folgenden - Formular Nr. 1-SONKO), genehmigt im Auftrag von Rosstat vom 22. September 2017 Nr. 623.

Das Formular Nr. 1-SONKO wird von allen juristischen Personen bereitgestellt, die SONCOs sind und in den Formen von gemeinnützigen Organisationen gegründet wurden, die im Bundesgesetz Nr. 7-FZ vom 12. Januar 1996 "Über gemeinnützige Organisationen" vorgesehen sind.
(ausgenommen staatliche und kommunale Einrichtungen, staatliche Körperschaften, staatliche Unternehmen, öffentliche Vereine, das sind politische Parteien, gemeinnützige Organisationen, deren Gründer staatliche Behörden und lokale Selbstverwaltungen sind),
und Durchführung von Aktivitäten zur Lösung sozialer Probleme, Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russische Föderation, sowie die Arten von Aktivitäten, die in Artikel 31.1 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über nichtkommerzielle Organisationen“ vorgesehen sind.

Der Bericht in Form Nr. 1-SONKO wird vor dem 1. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres eingereicht, d.h. Für das Jahr 2018 muss das ausgefüllte Formular bis zum 1. April 2019 eingereicht werden.

In Übereinstimmung mit Absatz 7 des Artikels 8 Nr. 282-FZ vom 29. November 2007 „Über die amtliche statistische Rechnungsführung und das System der staatlichen Statistik in der Russischen Föderation“ und Absatz 7 des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation
vom 18.08.2008 Nr. 620 „Über die Voraussetzungen für die verpflichtende Bereitstellung von primärstatistischen Daten und Verwaltungsdaten an Subjekte des amtlichen statistischen Rechnungswesens“ Primärstatistische Daten, die nach den Formen der bundesstatistischen Erfassung dokumentiert sind, werden von Auskunftspflichtigen auf Papier oder bereitgestellt in der Form elektronisches Dokument unterzeichnet durch erhöhtes qualifiziertes elektronische Unterschrift in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Dokumente auf Papier werden den Regionalabteilungen von Rostovstat zur Verfügung gestellt. Informationen über regionale Ämter finden Sie auf der Website von Rostovstat http://rostov.gks.ru im Abschnitt „Über Rostovstat“ - Unterabschnitt „Bezirksämter“.

Das Verfahren zur Bereitstellung primärstatistischer Daten in Form eines elektronischen Dokuments, das Standards für Software, Hardware einschließlich Informationsmedien, Kommunikationswege, Sicherheitstools sowie Formate für die Bereitstellung von Daten definiert elektronisches Formular, werden von den Subjekten der amtlichen statistischen Gesamtrechnung auf der Grundlage der Möglichkeit erstellt, kompatible Software- und Hardware-Tools zu verwenden, die das erforderliche Sicherheitsniveau bieten, um den Informationsaustausch zu gewährleisten.

Um zu vereinheitlichen Software-Tools für die Erstellung und Übermittlung statistischer Berichte in elektronischer Form verwendet werden, verwenden die statistischen Stellen die gleichen technologischen Lösungen wie für die Übermittlung von Berichten in elektronischer Form in Steuerbehörden, Pensionsfonds. Dies ist zunächst die Möglichkeit, statistische und Jahresabschlüsse in elektronischer Form über diesen Betreiber bereitzustellen elektronische Dokumentenverwaltung(spezialisierter Kommunikationsbetreiber) (im Folgenden als Betreiber bezeichnet), der Organisationen mit seinen Dienstleistungen für die Übermittlung von Meldungen an die Steuerbehörden, die Pensionskasse, erbringt. Derzeit stellen die Betreiber in der Regel zur Verfügung Tarifpläne, die sofort alle notwendigen Bereiche für die Berichterstattung, auch an die statistischen Ämter, umfassen. Vorbereitungssoftware Statistische Berichte kann Teil der Bedienersoftware sein oder in Verbindung mit verwendet werden Software operator als separates Programm, das von den statistischen Ämtern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

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