Grundlage für die Lieferung von Incoterms in Außenhandelsverträgen. Verfahren zur Registrierung von Importgeschäften Lieferung von Geräten ausländischer Hersteller

Heimat / Geschäftsideen

Wenn Waren in das Zollverfahren überführt und dann für den Inlandsverbrauch „überlassen“ werden, sendet das Unternehmen eine Erklärung an die Kontrolleure. Das Verfahren zum Ausfüllen des Dokuments wird durch die Anweisung Nr. 257 vom 20. Mai 2010 festgelegt. Gemäß Artikel 146 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Abgabenordnung ist die Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet Russlands (und andere Gebiete unter Russland). Zuständigkeitsbereich) unterliegt der Umsatzsteuer.

Es ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nicht gilt, wenn Transaktionen gemäß Artikel 39 Absatz 3 und Artikel 149 der Abgabenordnung der Russischen Föderation durchgeführt werden, da diese Normen der Abgabenordnung für Transaktionen gelten, die auf dem Territorium ausgeführt werden des Landes.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird von Vertretern als Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf von Waren einschließlich Steuern festgelegt. Agenten sind Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden registriert sind und Waren von ausländischen Unternehmen in Russland kaufen. Daher sind sie verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, vom Lieferanten einzubehalten und an den russischen Haushalt abzuführen. Die Mehrwertsteuer wird vom Deklaranten bezahlt – der Person, die die Waren deklariert oder in deren Namen die Vorprodukte deklariert werden. Bei der Überlassung von Waren für den Inlandsverbrauch wird die Mehrwertsteuer vor dem Versand der Produkte an den Käufer in Rubel entrichtet. Bitte beachten Sie: Die Mehrwertsteuer muss unter anderem von Unternehmen gezahlt werden, die von der Erfüllung der Pflichten eines Mehrwertsteuerzahlers befreit sind, sowie von Personen, die Sonderregelungen anwenden (Artikel 145 Absatz 3, Artikel 145 Absatz 1 Absatz 1, Artikel 346 Absatz 1 Absatz 3). , Artikel 346.11 Absatz 2, Artikel 346.26 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Besteuerungsmerkmale beim Import von Waren in das Land sind in Artikel 151 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 160 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird als Summe des Zollwerts der Waren, Zölle und Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) bestimmt. Gemäß den Normen des Arbeitsgesetzbuchs der Zollunion wird bei der Einfuhr von Waren in das Gebiet der Union die Steuer in dem Staat gezahlt, dessen Zollbehörde die Waren übergibt, daher wird die Mehrwertsteuer in Russland seit der Überführung gezahlt der Waren erfolgt durch die russische Zollbehörde. Die Tatsache der Mehrwertsteuerzahlung wird durch das Erklärungs- und Zahlungsdokument bestätigt.

Ratendefinition

Der Mehrwertsteuersatz hängt von der Art der eingeführten Waren ab und beträgt 10 oder 18 Prozent. Es ist notwendig, den Satz wie folgt zu bestimmen: gemäß der Produktnomenklatur, extern Wirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion (TN VED EAEU) und dem Allrussischen Klassifikator von Produkten nach Art der Wirtschaftstätigkeit, genehmigt durch die Verordnung von Rosstandart vom 31. Januar 2014 Nr. 14-st, müssen Sie den Code der importierten Produkte finden . Dann muss es mit den Produktcodes verglichen werden, für die der Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent gilt. Wenn der Produktcode in diesen Listen vorhanden ist, wird ein Satz von 10 Prozent angewendet, andernfalls - 18.

Recht auf Vorsteuerabzug

Der bei der Einfuhr gezahlte Mehrwertsteuerbetrag wird zum Abzug akzeptiert oder in den Warenkosten berücksichtigt. Das Recht auf Abzug entsteht nur für Mehrwertsteuerzahler, vorbehaltlich der in Artikel 171 Absatz 2 und Artikel 172 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Bedingungen. In diesem Fall kann der Abzug in Steuerperioden innerhalb von drei Jahren nach der Registrierung von Waren erklärt werden, die in das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit eingeführt werden. Bitte beachten Sie: Personen, die von der Erfüllung der Pflichten eines Mehrwertsteuerzahlers befreit sind, sowie Personen, die trotz Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer Sonderregelungen anwenden, sind nicht berechtigt, den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Unternehmen, die importierte Waren in nicht mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen verwenden, haben ebenfalls kein Recht auf Vorsteuerabzug. In diesen Fällen wird der Steuerbetrag im Wareneinsatz berücksichtigt. Bei der Anwendung des Abzugs registrieren die Mehrwertsteuerzahler eine Zollerklärung und andere Belege im Kaufbuch, d. h. eine Rechnung ist in diesem Fall nicht erforderlich, um den Abzug anzuwenden.

Körperschaftssteuer

Die in Fremdwährung ausgedrückten Kosten der gekauften Waren werden bei Anwendung der Abgrenzungsmethode zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in Rubel umgerechnet. Aufwendungen in Form von Zöllen und Zollgebühren werden entweder als Teil der sonstigen mit der Herstellung und dem Verkauf verbundenen Aufwendungen berücksichtigt und im laufenden Monat mittelbar ertragsteuerlich berücksichtigt; oder in den Anschaffungskosten importierter Waren und werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Waren als Aufwand erfasst. Gemäß Artikel 320 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird das Verfahren zur Ermittlung der Kosten für den Kauf von Produkten vom Unternehmen in seinen Rechnungslegungsgrundsätzen für Steuerzwecke festgelegt und für mindestens zwei Steuerperioden angewendet.

Übersetzung in Rubel

Die Verpflichtung gegenüber einem ausländischen Lieferanten wird zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag der Annahme der Ware zur Abrechnung, am letzten Tag des laufenden Monats und am Tag der Zahlungsüberweisung in Rubel umgerechnet. Wenn der Wechselkurs steigt, entstehen negative Kursdifferenzen, die als Teil der nicht betrieblichen Aufwendungen berücksichtigt werden (Absatz 5, Satz 1, Artikel 265, Satz 6, Satz 7, Satz 10, Artikel 272 der Abgabenordnung der Russische Föderation). Wenn der Wechselkurs sinkt, entstehen positive Wechselkursdifferenzen, die als Teil der nicht betrieblichen Einkünfte berücksichtigt werden (§ 11, Teil 2, § 250, Unterabsatz 7, § 4, § 8, § 271 der Abgabenordnung vom Die Russische Föderation).

Andere Buchhaltung

Wenn eine russische Organisation eine 100%ige Vorauszahlung gegen die Lieferung importierter Waren überweist, wird die Abrechnung anders sein. Erstens wird auf der Grundlage von Artikel 270 Absatz 14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bei Anwendung der Abgrenzungsmethode die gezahlte Vorauszahlung nicht als Einkommensteueraufwand berücksichtigt (Abschnitt 11, Teil 2, Artikel 250, Unterabschnitt 5, Absatz 1, Artikel 265 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) . Das heißt, der in Fremdwährung ausgedrückte Warenpreis wird in Rubel auf der Grundlage des am Tag der Überweisung der Vorauszahlung geltenden Wechselkurses ausgewiesen. Bei in Fremdwährung überwiesenen Vorauszahlungsbeträgen entstehen weder positive noch negative Umrechnungsdifferenzen, da die Ware zum Selbstkostenpreis verrechnet wird, der zu dem von der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag der Vorauszahlungsüberweisung festgelegten Wechselkurs berechnet wird (Ziff 11, Teil 2, Artikel 250 , Unterabsatz 5, Absatz 1, Artikel 265 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

beachten Sie

Aufwendungen in Form von Zöllen und Zollgebühren werden entweder als Teil der sonstigen mit der Herstellung und dem Verkauf verbundenen Aufwendungen berücksichtigt und im laufenden Monat mittelbar ertragsteuerlich berücksichtigt; oder in den Anschaffungskosten importierter Waren und werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Waren als Aufwand erfasst.

Auch bei der Überweisung einer Teilvorauszahlung an einen ausländischen Lieferanten ist die Abrechnung anders. Eine teilweise Vorauszahlung wird nicht als Aufwand für die Einkommensteuer anerkannt (Abschnitt 14, Artikel 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Der in Fremdwährung ausgedrückte Vorauszahlungsbetrag muss zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag seiner Überweisung in Rubel umgerechnet werden. Gleichzeitig entstehen Kursdifferenzen bei Abrechnungen mit dem Lieferanten wiederum nicht. Die Warenkosten werden zum Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag ihrer Annahme zur Rechnungslegung in Rubel umgerechnet (§ 10, Artikel 272 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Infolgedessen werden die Produktkosten teilweise mit der Vorauszahlung zu dem am Tag der Vorauszahlung geltenden Satz und im verbleibenden Teil mit dem von der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Satz ermittelt Datum der buchhalterischen Übernahme der Ware.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten in Form von Schulden, ausgedrückt in Fremdwährung, werden zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag der Annahme der Ware zur Rechnungslegung und am Tag der Beendigung der Verpflichtung in Rubel umgerechnet . Infolge einer Änderung des Wechselkurses entstehen beim Käufer positive oder negative Wechselkursdifferenzen, die als Teil der nicht betrieblichen Einnahmen oder Ausgaben berücksichtigt werden.

Buchhaltung

Für Buchhaltung Die Waren sind Teil der Vorräte des Unternehmens und werden zu ihren tatsächlichen Kosten, die der Summe der tatsächlichen Anschaffungskosten ohne Mehrwertsteuer entsprechen, verbucht. In Übereinstimmung mit den Absätzen 5 und 6 der Rechnungslegungsverordnung "Bilanzierung von Vorräten" PBU 5/01, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 9. Juni 2001 Nr. 44n, und Absatz 23 der Verordnung über die Rechnungslegung und Jahresabschlüsse In der Russischen Föderation, genehmigt durch den Erlass des Finanzministeriums Russlands vom 29. Juli 1998 Nr. 34n, enthalten die Kosten für importierte Waren Beträge Zollabgaben und Gebühren.

Wenn die Zahlung nach Lieferung der Ware erfolgt, wird ihr Wert zu dem von der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag der Annahme der Ware zur Rechnungslegung festgelegten Wechselkurs bestimmt. In Zukunft werden die Versandkosten nicht neu berechnet. Und Verbindlichkeiten gegenüber einem Geschäftspartner unterliegen einer Neuberechnung im Zusammenhang mit einer Änderung des Wechselkurses am Bilanzstichtag und am Zahlungstag. In der Buchhaltung des Käufers entstehen Umrechnungsdifferenzen (Absätze 3, 11, 12 der PBU 3/2006), die als sonstige Erträge oder Aufwendungen auf Konto 91 verbucht werden.

Um solche Transaktionen in der Buchhaltung abzubilden, werden folgende Einträge vorgenommen:

Belastung 76   Haben 51

Belastung 68   Haben 51
- bei der Einfuhr gezahlte Mehrwertsteuer;

Belastung 19   Haben 68

Belastung 41 (10)   Haben 60

Belastung 41 (10)   Haben 76

Belastung 68   Gutschrift 19
- zum Abzug der bei der Einfuhr gezahlten Mehrwertsteuer akzeptiert;

Soll 60 (91,2)   Haben 91,1 (60)
- positive (negative) Wechselkursdifferenzen werden zum Bilanzstichtag sowie zum Datum der Zahlung an den Lieferanten berücksichtigt;

Soll 60   Guthaben 52
- an den Lieferanten bezahlt.

beachten Sie

Auch bei der Überweisung einer Teilvorauszahlung an einen ausländischen Lieferanten ist die Abrechnung anders. Eine Teilvorauszahlung wird für ertragsteuerliche Zwecke nicht als Aufwand erfasst.

Leistet der Käufer für ein importiertes Produkt eine Vorauszahlung, werden diese Kosten nicht als Aufwand anerkannt und sind in enthalten Accounts erhaltbar(Abs. 6, 7 S. 3, S. 16 PBU 10/99). Die Vorauszahlung wird in Rubel zu dem am Tag ihrer Überweisung gültigen Wechselkurs erfasst, während die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten in Zukunft keiner Neuberechnung unterliegt. Importierte Waren werden in Rubel zu dem am Tag der Vorauszahlung geltenden Wechselkurs akzeptiert und nachträglich nicht neu berechnet. In der Buchhaltung werden folgende Einträge vorgenommen:

Soll 60   Guthaben 52
- die Anzahlung für die Lieferung überwiesen wurde;

Belastung 76   Haben 51
- Zollgebühr und Zollgebühr bezahlt wurden;

Belastung 68   Haben 51
- bei der Einfuhr gezahlte Mehrwertsteuer;

Belastung 19   Haben 68
- die bezahlte Mehrwertsteuer wird für die Buchhaltung akzeptiert;

Belastung 41 (10)   Haben 60
- vom Lieferanten erhaltene Waren (Materialien);

Belastung 41 (10)   Haben 76
- in den Warenkosten enthalten die Höhe der Zölle und Gebühren;

Belastung 68   Gutschrift 19
- für den Abzug der bei der Einfuhr gezahlten Mehrwertsteuer akzeptiert.

Je nach Bedingungen der Frankierung, ab Absender ab Lager, ab Abgangsbahnhof, ab Bestimmungsort ab Bahnhof, Empfänger ab Lager usw. sind unterschiedliche Situationen hinsichtlich des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs denkbar. Diese Bedingungen bestimmen , wer ist erstens Lieferant oder Käufer - trägt die Kosten für das Verladen, Transportieren und Entladen der Ware und zweitens, wann der Lieferant die Ergebnisse dieses Vorgangs bei der Berechnung seiner Einnahmen berücksichtigen kann, nämlich den Zeitpunkt der Übergabe Eigentum. Daher können wir für die Bestimmung der Einnahmen aus dem Betrieb folgenden Schluss ziehen, dass nicht der tatsächliche Versand der Produkte oder der Geldeingang auf dem Konto maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der gelieferten Produkte. Die Frankierbedingungen sind in den Lieferverträgen für Export-Import-Geschäfte besonders detailliert. Insbesondere wenn vertragsgemäß der Grenzübertritt als Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bestimmt ist, dann ist nur an diesem Tag das Ergebnis aus dem Verkauf von Produkten zu berücksichtigen.

Das Volumen des interregionalen Güterumschlags in der Region (für den Export und Import von Produkten, einschließlich Export-Import-Lieferungen, über die Verwaltungsgrenze einer Teileinheit der Föderation) pro Kopf beträgt weniger als 50% des Durchschnittsniveaus in Die Russische Föderation

Es sollte auch beachtet werden, dass in den 1990er Jahren Russland hielt seine Außenhandelsbilanz stets im Überschuss. Dies gilt auch für die Bilanz der Export-Import-Operationen Russlands mit nahen und fernen Auslandsländern, allerdings Mitte der 1990er Jahre. Die russischen Importe aus den Nachbarländern überstiegen etwas die Lieferung russischer Waren in diese Regionen.

LIEFERUNG VON EXPORT- UND IMPORTWAREN - entgeltliche Warenübergabe durch den Verkäufer (Lieferanten) an den Käufer (Kunden) im Rahmen des Kaufvertrages (Vertrag). Urkunden, mit deren Übergabe der Verkäufer an den Käufer das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergeht, nennt man Warenverwaltung. Solche Dokumente sind Transportdokumente (Duplikat des Frachtbriefs des internationalen Frachtverkehrs, Quittung des Frachtbriefs des internen Frachtverkehrs, Konnossement und andere

VERTRAG - eine Vereinbarung, eine Vereinbarung (normalerweise schriftlich) mit gegenseitigen Verpflichtungen für die Vertragsparteien. Sie werden in die folgenden Typen für die Lieferung von Produkten unterteilt - Export, Import, Inland, Tausch usw. Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen - Ingenieurwesen und Beratung, Herstellung, Tourismus, Transport und Umschlag von Fracht, Versicherung, Bankwesen und Abrechnung Betrieb, Organisation von Messen, Ausstellungen, Auktionen und andere Dienstleistungen auf der Grundlage der Ergebnisse kreativer Tätigkeit - für den Handel mit Lizenzen und Patenten, Urheberrechtsgegenständen, Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. K. enthält normalerweise mehrere Abschnitte (Bestimmungen), die die Parteien, den Vertragsgegenstand, den Preis und die Gesamtkosten der Vereinbarung, den Zeitpunkt und den Ort der Lieferung, die Methoden zur Bestimmung der Produktqualität, die Zahlungsbedingungen (Schecks, Banküberweisungen, Briefe von Krediten, Inkasso i pp.) Verpackung und Kennzeichnung, Vertragsstrafen, Versicherungen, Umstände höherer Gewalt (Krieg, Feuer,

Der Import kann durch den Verbraucher durch direkte Bestellung von für ihn interessanten Waren (z. B. bestimmte Geräte) bei einem ausländischen Hersteller erfolgen. Die Einfuhr von Konsumgütern (Rohstoffe, Lebensmittel, Kleidung, Schuhe, Unterhaltungselektronik usw.) wird von inländischen Export-Import- oder Importfirmen sowie von ausländischen Exportfirmen durchgeführt. Viele Arten von Rohstoffen werden auf der Grundlage langfristiger Verträge importiert, da sowohl Verbraucher als auch Produzenten an der Stabilität ihrer Beziehungen interessiert sind. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Teilen und Baugruppen im Rahmen von Unternehmensverträgen über Sonderverträge

Der Export von Industrieprodukten erfolgt in der Regel direkt durch den Hersteller. In diesem Fall werden komplexe Ausrüstungen für einen bestimmten Verbraucher oder Ausrüstungssätze für Investitionsbauprojekte exportiert oder Teile und Baugruppen im Rahmen von Vereinbarungen über Spezialisierung, Zusammenarbeit und in anderen Fällen geliefert, wenn der Hersteller an einem direkten Vertrag mit dem interessiert ist Verbraucher. Konsumgüter (Rohstoffe, Lebensmittel, Gebrauchsgüter) werden über Wiederverkäufer (Händler) verkauft - Export-Import-Unternehmen, Exportunternehmen ihres Landes, importierte ausländische Unternehmen sowie über die Dienste von Maklern, deren Aufgabe es ist, den Verkäufer zu bringen und der Käufer zusammen. Große Industrieunternehmen gründen ihre eigenen Handelsunternehmen im Ausland, Servicestationen, über die sie Ersatzteile liefern, die für einige Unternehmen einen wesentlichen Teil des Exports darstellen.

Fremdwährungskredite werden Kunden von Banken gewährt, die zur Durchführung von Devisengeschäften berechtigt sind. Gegenstand der Kreditvergabe bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten sind Export-Import-Lieferungen, laufende Aktivitäten von Joint Ventures, bargeldlose Zahlungen mit Ratenzahlung. Um die Devisenkontrolle auszuüben, überwachen Banken streng die Einhaltung der Kreditvertragsbedingungen. Bei einer Änderung des Wechselkurses während der Leihfrist wird die Umrechnungsdifferenz dem Konto des Entleihers belastet.

Die Nachkriegsgeschichte des intermodalen Transports von in- und ausländischen Handelsgütern in jedem Land ist die Geschichte des Frachtwettbewerbs zwischen Spediteuren und Frachtführern. Andererseits ist dies auch die Geschichte einer gemeinsamen Suche nach einer gesetzlichen Regelung solcher Transporte, einer einheitlichen Anforderung zur Vereinfachung der Zollverfahren und des internationalen Zahlungsverkehrs für die Lieferung von Export- und importierte Waren.  

Unternehmen, die mit dem Recht zum Eintritt in den Auslandsmarkt ausgestattet sind, schließen selbstständig Außenhandelsgeschäfte mit ausländischen Partnern ab und führen direkt Initiativlieferungen durch. Unternehmen, die kein solches Recht haben, verkaufen ihre Produkte für den Export über Außenhandelsverbände, Außenhandelsfirmen von Unternehmen, die zur Durchführung von Export-Import-Geschäften berechtigt sind, sowie im Rahmen direkter Verbindungen mit sozialistischen Ländern oder durch Grenz- und Küstenhandel Mechanismen.

Unternehmen, denen das Recht zur direkten Durchführung von Export-Import-Geschäften eingeräumt wurde, können ausländische Wirtschaftsorganisationen beauftragen, in ihrem Namen Verträge mit ausländischen Käufern und ausländischen Lieferanten über die Lieferung und den Kauf von Waren abzuschließen. In diesem Fall kommt zwischen dem Unternehmen (Kunde) und der ausländischen Wirtschaftsorganisation ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande ausländische Wirtschaftsorganisation Vergütung in der festgelegten Höhe und in deren Abwesenheit - in der vereinbarten Höhe.

Gemäß den Anweisungen des GVK des Ministerrates der UdSSR genehmigten das Justizministerium der UdSSR und das Ministerium für Außenwirtschaftsbeziehungen der UdSSR Musterverträge für die Lieferung von Waren für den Export, Exportprovisionen und Provisionen für Importe sowie einen beispielhaften Handelsvertretervertrag für Export-Import-Operationen. Diese beispielhaften Verträge werden zur Verwendung in der Arbeit von Verbänden, Unternehmen und Organisationen sowie den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets beim Abschluss spezifischer Verträge empfohlen (22, S. 1).

Die Beziehungen dieser Organisationen mit ausländischen Wirtschaftsorganisationen werden gemäß den Grundbedingungen für die Regelung der Vertragsbeziehungen bei der Durchführung von Export-Import-Geschäften und mit Unternehmen, für die diese Waren bestimmt sind, gemäß den Liefergesetzen formalisiert (21, Absatz J2).

Lieferungen von Export- und Importwaren - Rechte von Unternehmen im Bereich des Verkaufs von Waren für den Export und Bereitstellung importierter Produkte - 207-216 Verfahren für Export und Import - 208 Unternehmen, die in direkten Beziehungen zu Unternehmen der RGW-Mitgliedsländer stehen - 208- 210 direkte Verbindungen sowjetischer Unternehmen mit Unternehmen und Organisationen sozialistischer Länder, die nicht Mitglieder des RGW sind -218 Lieferung importierter Produkte

VERSORGUNG VON EXPORT- UND IMPORTGÜTERN -

Lieferung von Export- und Importwaren 138

Nachdem die ausländischen Invasoren aus dem Sowjetland vertrieben worden waren, hielt es V. I. Lenin für zweckmäßig, ausländische Maschinen und Materialien für die sowjetische Großindustrie auf Kredit zu erhalten, selbst zu hohen Zinssätzen. Mitte der 20er Jahre. zusätzlich zu Markenwarenkrediten, die dem Sowjet zur Verfügung gestellt wurden wirtschaftliche Organisationen im Zusammenhang mit Export-Import-Operationen, den sogenannten sog. Garantierte Kredite ausländischer Pr-in-Lieferantenfirmen, die Geschäfte mit sowjetischen Kundenorganisationen abschlossen, konnten problemlos Wechsel (Wechsel) berücksichtigen, die an sowjetische Kunden ausgestellt und von ihnen akzeptiert wurden. Die Außenhandelsschuld der UdSSR, die sich Ende 1931 auf 1.400 Millionen Rubel belief. (zum damaligen Wechselkurs) bis Ende 1933 auf 450 Millionen Rubel gesunken. (bei gleicher Rate), d.h. mehr als dreimal. Möglich wurde dieser bedeutende Schuldenabbau durch die erfolgreiche Umsetzung von Plänen zur Entwicklung der Volkswirtschaft des Landes. Dies hatte eine sehr positiver Einfluss für die weitere Entwicklung der Auslandskredite der UdSSR. 1935-1940. Der Sowjetunion wurde eine Reihe von langfristigen Finanzdarlehen (dh Darlehen in bar, nicht in Warenform) von 4,5-6% pro Jahr gewährt, einige dieser Darlehen (deutsch - 1939 und schwedisch - 1940) wurden nur teilweise verwendet . Während des Großen Vaterländischen Krieges erhielt die UdSSR kleine Kreditbeträge von England, den USA und Kanada, um Militärgüter zu bezahlen. Eine wichtigere Rolle spielte die Lieferung von Waffen und anderen Gütern im Rahmen von Lend-Lease (siehe). Allerdings erhielt die Sowjetunion, die maßgeblich an der Niederlage Nazideutschlands beteiligt war, im Rahmen von Lend-Lease dreimal weniger als beispielsweise England. Nach dem Krieg erhielt die UdSSR im Rahmen von zwei Vereinbarungen vom 15. Oktober Darlehen und Kredite. 1945 aus den USA bis 7.10. 1946 mit Schweden wurde ein amerikanisches Darlehen bereitgestellt, um nicht abgeschlossene Lend-Lease-Aufträge zu bezahlen, aber es wurde nur teilweise verwendet, da der US-Kongress das Abkommen von 1945 einseitig kündigte.Ein schwedisches Darlehen von 1 Milliarde SEK wurde ebenfalls ungefähr zur Hälfte verwendet , aufgrund einer Reihe künstlicher Schwierigkeiten, die von Verbänden großer schwedischer Industrieller geschaffen wurden.

AUSSENWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT (FEA). Dieses Konzept entstand in den 1980er Jahren im Zusammenhang mit der Umstellung auf neues System Management und der Beginn der Umsetzung von Außenwirtschaftsreformen, deren Kern die Dezentralisierung des Außenhandels und der Übergang von zwischenstaatlichen BES (siehe Außenwirtschaftsbeziehungen) zu Außenwirtschaftstätigkeit auf Unternehmensebene war. Infolgedessen gab es zwei Konzepte der Außenwirtschaftsbeziehungen und der Außenwirtschaftstätigkeit. Die Außenwirtschaftstätigkeit wird im Gegensatz zur Außenwirtschaftstätigkeit auf der Ebene der Produktionsstrukturen (Firmen, Organisationen, Unternehmen usw.) durchgeführt, die bei der Auswahl eines ausländischen Partners, des Warenangebots für ein Export-Import-Geschäft völlig unabhängig sind, bei der Bestimmung des Preises und der Kosten des Vertrags, des Volumens und der Lieferzeit und ist Teil ihrer Produktions- und Handelsaktivitäten mit in- und ausländischen Partnern. Als Arten der Außenwirtschaftstätigkeit werden Außenhandelstätigkeiten, industrielle Zusammenarbeit, Investitionszusammenarbeit unterschieden. nichestvo Währung und Finanz- und Kreditoperationen.

(auf Ihren Wunsch versuchen wir, einen von Ihnen angegebenen Hersteller zu kontaktieren)

EIN
A&P Mertens GbR
A+H Vertriebs-Gesellschaft mbH u. KG
A B Graphic Machinery Ltd.
Ein Mannesmann
A&D MC EWN
A. Heinen AG
A. Heydrich & Sohn
A. Ruhfus
A.Schmidt
A. u. W. BUSCH & Co KG
a.c.k. Aqua-Konzept
BIN. Rampe & Co.
A.M.C. Aktion Messsteuerung
A.R.Co. SNC
A.R.L.
AW Stähle AG
A+S-Vertrieb
AAH - Apparatebau Arnold Hofheinz
AASTED-MIKROVERK APS
AB Electronic Assemblies Ltd.
AB Ph. Nederman & Co.
ABA of Sweden AB
ABB
ABCR & Co. KG
ABELE
ABM
ABS Pumpen AG
ABTEC Engineering Ltd.
ABTECH
Ein Bus
ACAL
Akkumulatorenfabrik Sonnenschein
ACE Stoßdämpfer
Aciera S.A.
Acigraf S.r.L.
acku-Verpackungstechnik
Acomal
ACONA-Hydraulik-Systeme
ACU-RITE
AD-Analog-Geräte
Adam Opel AG
Addinol Vertriebsgesellschaft mbH
ADE Werk
ADITEC Antriebs- und Dichtungs-Technik
ADIVAN
Adolf Illig Maschinenbau + Co.
Adolf Schnorr & Co. KG
Adolf Schröder
Adolf Waldrich Coburg & Co.
ADORIAG
Adrian & Hille Oberflächentechnik OHG
Adriaplast S.p.A.
ADTEC
Fortschrittliche Leistungselektronik
moderne Mikrogeräte
Advantech Europe
AE Motorenteile
AEGAG
AEM
Aeromatisch
AEROQUIP
Aerzener Maschinenfabrik
AES-Motorisierung
AFROS-Spa
AG Müller Maschinen
Agathon Maschinenfabrik AG
AGEMA Infrarotsysteme
AGEMA Infrarotsysteme
AGEMAC TECNOSEVECO S.A.
AGFA-GEVAERT AG
AGIE AG
Agie Charmilles GUS Ltd
AGIE France Schweizer EDM
Agramkow Fluid Systems A/S
AGRE Kompressoren- Druckluftgeräte GesmbH
AGRIGID Deutschland
AHP Merkle
Aichelin Industrieofenbau GesmbH
aic regloplas
AIDA Engineering Ltd.
Air Liquide Anlagenbau und Kryotechnik
Air Loc Schrepfer AG
Air Com Pneumatik
Airfit Klimatechnik
Ajax Magnetthermic Europe Ltd.
AK Sport & Co. Vertriebs KG
AK Stahl
AKK
AKO Armaturen & Trennungen
AKS Autokran-Service Sachsen
Alba Lichtdesign
Alberg Remscheid
Albert Handmann
Albert Maschinenfabrik Ges.m.b.H.
Albert Ostholte
Albert Rechtbacher
Albrecht Richter
Albini & Pitigliani
Albis Kunststoff
Albrecht Electronic
Alcatel Hochvakuumtechnik
ALCO Electronic von Lo Verde S.N.C.
ALCOR-Leasing
Alcoswitch
ALD Aichelin GesmbH
ALD Vakuumtechnologien
ALDAK Friedrich Alsbach
ALEDOTECH AG
Alesa AG
Alex Breuer
Alexander Wiegand & Co
Alexanderwerk AG
Alfa Laval
Alfa Laval Artec S.p.A.
Alfa Laval-Fluss
Alfa Plast S.R.L
ALFLETH Engineering AG
Alfred Berghaus + Co.
Alfred Kärcher
Alfred Konrad Veith KG
Alfred Mank
Alfred Teves & Co.oHG
Alkor
ALLDOS Eichler Dosiertechnik
Allgaier Werke & Co. KG
Allgemeiner Maschinenbau Konstruktionsbüro I. Wittig
Alliierte Signale
ALLTEL Supply Inc.
Allweiler AG
Almind-Skandinavien
Alpatek B.V.
Alpha
Alpha-Technologien
Alpha-Getriebe
ALRE-IT Regeltechnik
Alsthom Nederland B.V.
Alsthom Kraftwerke Ltd.
Alstom Drives & Controls Ltd.
Alstom Energietechnik
Althen Mess- und Sensortechnik
Altonaer Kaviar Importhaus
Alusingen
ALWID Sondermaschinenbau
ALZMETALL Werkzeugmaschinenfabrik und Gießerei Friedrich
Amada
AMAFILTER Deutschland
Amazonen-Werke H. Dreyer & Co. KG
AMCO Winden + Hebezeuge
AMCOR
Amelec Instruments Ltd.
Amerace
AMERACE LTD.
AMETEK
Ammann Asphalt
AMOT-Steuerelemente
AMP Deutschland
Ampex Europa
Amphenol Tuchel Elektronik
AMS Anlagenplanung
AMS-Technologie
AMT
Amtec Spannhydraulik
AMV Armaturen und Meßgeräte
Amylum Deutschland
ANAG-A. Nussbaumer AG & Co. KG
Analytik Jena
Andreas & Thomas Schneider Maschinenbau
Angelo Romani S.P.A
Angst + Pfister
ANILAM Inc.
Annawerk
Ansaldo Industrial Systems
Ansonics Inc.
Anteryon
Anton Ohlert
Antriebstechnik
ANWO Gabelstapler Vertriebs
AOD
APA Optics Inc.
Apollowerk Gössnitz
Angewandte Filme
Aprilia SpA
APV
AR - Bühnentechnik & Hebezeuge
AR2-Advance Research & Roboties, Inc.,
ARAF
ARBURG+Co
Arca-Regler
Arch Chemicals
Arch Semiconductor Chemicals
AR-CO Bruciatori S.R.L.
ARCOS Schweißtechnik
ARECO CHEMO SIEGEL HANDEL
Aretz Schweißtechnik & Co
ARGO
A.R.G.U.S. Fluidtechnik
ARGUS Gesellschaft mbH
A.R.I. Armaturen
Arimex
Aris Antriebe und Steuerungen
Aris Antriebe und
Steuerungen GmbH
Aristo Graphic Systeme & Co.KG
ARJO Wiggins SA
ARL Angewandte Forschungslaboratorien
Armaturen-Ring
Armaturentechnik Magdeburg
Armaturen-Vertriebsgesellschaft Alms mbH
ARMET
Arno Arnold
Arnold & Stolzenberg
Arnold Müller & Co. KG
Arnoux
Arntz Optibelt KG
Arntz Optibelt KG
ARO/Produktbereich der Ingersoll-Rand
ARO-Schweißmaschinen
Arpuma
ARRI-Gruppe
ART Antriebs- und
Artin Papiervertrieb
Artios Deutschland
ARTIS Gesellschaft für angewandte Meßtechnik mbH
Artisan Industries Inc.
Artur Nolzen Industrieofenbau+Co.KG
Arzneimittelwerk Dresden
Chemische Industrie von Asahi
Asahi Glass Co., Ltd.
Asahi Organic Chemicals Industrie Co. GmbH
ASB Vertriebsgesellschaft
ASCO
ASCO/Joucomatic & Co.
ASCON Spa
ASE
EIN SEE
Asia Specific Enterprises Ltd.
ASIKOS Strahlmittel
ASK Kugellagerfabrik Artur Seyfert
AS-KA Schleifmittel Inh. Adil Colakoglu
ASM
ASM Automation Sensorik Messtechnik
AS-Motor & Co KG
Aspex S.r.L.
ASPOR Albert Speck & Co.
Asquith Butler
Montageverträge GmbH
Arschfalg
AS-TECHNIK
Aster (S.R.L.)
Astraltechnik
ASV Stübbe & Co.KG
As-Wägetechnik
atc Automatisches Timing & Kontrollen
Atcomex Company nv
ATEX Explosionsschutz
Atex Filter & Co.oHG
ATEX-FILTER GmbH & Co. OHG
Atlanta Zahnrad- u. Werkzeugfabrik
Atlas Copco Kompressoren
Atlas Copco-Werkzeuge
Atlas Weyhausen
ATOFINA DEUTSCHLAND
Atos Hydraulik
Atotech Deutschland
ATRO S.p.A.
Atronik
Atropat Handelsgesellschaft mbH
ATS
ATS Antriebstechnik
ATS Ohio
ATS-Antriebstechnik Dipl.-Ing.W.Schürmann
Aucos Elektronische Geräte
AUCOTEAM
Audio Video Produkte handelsges. mbH
AudioDev AB
Auerbach
August Bilstein & Co. KG
August Krempel Söhne & Co.
August Nerz KG
August Neuhof
August Schlömer
August Steinmeyer & Co. KG
AUGUST THIELE
AUMA
AUMA Werner Riester & Co. KG
Aurex-LPG
AUTEC
Automatische Vertretung
Automatic Switch Co.
Automatisierungstechnik
Autopan
AUTOPERKUTE
AUTOROTOR
AUTOROTOR srl
autotec-digital AG
AVB-Armaturen-Vertriebs
Avdel Verbindungselemente
AVI - Angewandte Vakuumindustrie
AVIT
Aviteq Vibrationstechnik
AVK
AVK Tooling A/S
AVL Deutschland
AVNET E2000
AVNET-SITRON
AVS Services Inc.
AWM Mould Tech AG
Axair & Co. KG
AXON
AXXICON Formen Eindhoven BV
A-Z Formen- und Maschinenbau
B
B&B Hydraulik-Technik
B. trbic
Baader Nordischer Maschinenbau
Babcock Wanson Italiana
Bachmann
Bachofen AG
Bachofen SA
BAKO
Bad Düben Profilwalzmaschinen
Bader Anlagenbau
BADICHEM
BAE Berliner Batteriefabrik
Baier + Köppel + Co
Bailey & Mackey Ltd.
Bakelit AG
Balance Systems SpA
Balcke-Dürr
Balcke-Dürr-Service
Bali-Olympiade
Balkankar
Balluff & Co.
BALLY WULFF
Balogh SA
Bals Elektrotechnik & Co.KG
BALSTER-HYDRAULIK
BalTec Maschinenbau AG
Balzers Hochvakuum
Balzers Leybold-Optik
Balzers Materialien
Balzers Prozesssysteme
BALZERS-PFEIFER
Bamberger Poymers (Europe) B.V.
Band- und Feinstahl Rudolf & Partner
BANDELIN Elektronik & Co. KG
Bando Chemical Industries (Europa)
Bandstahl & Co. KG
Banner-Engineering
Banner Engineering GmbH
Banss Maschinenfabrik + Co. KG
BARBEY
Barbieri Construzioni Meccaniche S.R.L
BARCO NV
BARCO-EMT
Barden Corporation UK Ltd.
Barksdale-Kontrollprodukte
Barmag Aktiengesellschaft Deutschland
Bartec
Bartec GmbH
Baruffaldi S.p.A.
Barwell Inc.
Basan
Baschieri & Pellagri S.p.A.
BASFAG
BASF ChemTrade
BasTech e.K.
BATEGU
Battenfeld
Battenfelder Fischer
Baublys
Bauer GmbH
BAUER KOMPRESSOREN
Bauer Kompressoren GmbH
Baumann
Baumer Elektro
Baumüller & Partner
Baumüller Nürnberg
Baumüller Nürnberg GmbH
BAUMÜLLER Reparaturwerk & Co. KG
Bayern Feuerschutz
Bayer
BayerAG
Bayer Industrieprodukte & Co. KG
Bayerische Motoren Werke AG
Bayerische Vereinsbank
BAZ
BBK Eikettier- und
B.C.A Corporation
BC-TestTec
BDC Electronic S.R.L.
BDC ELECTRONIC Srl
BDL Maschinenbau
BDO Auxilia Treuhand
BeA Deutschland
bebro elektronisch
Beck
Becker
Becker Messtechnik
Becker-Antriebe
Beckmann Coulter
Beckman Industrial Prozessgeräte
Beckmann KG
Becton-Dickinson
Bedeschi (S.P.A.)
Befeld-Systeme
BEG Breuell & Hilgenfeldt
BEI
Beiersdorf AG Sparte Tesa
BEI-IDEACOD SAS
Beissbarth
Beissermetall
Beitz & Walz
BEKA Associates Ltd.
BEKARO
Bekum Maschinenfabriken
Belec Spektrometrie Optoelektronik
Belka
Bell & Howell
Bell-Gruppe AG
Belloframe Corp.
Belzer Dowidat
Bender & Holbein
Bendix King Avionik
Benseler
Gebeugtes Nevada
Benzler Ges.m.b.H.
Berendsen Fluid Technik
Beretta Pietro S.p.A.
Berg & Schmidt
Berg Spanntechnik & Co.
Berger Lahr
BERGES elektronisch
Beri Sport
Berkenhoff
Berleburger Schaumstoffwerke
Berma
Bermec-Italia S.r.l.
Bernath Atomic
Bernd Hessen & Co. KG
Bernecker & Rainer
Bernstein AG
BERTEC Präzisionsmaschinen
Berthold & Stempel
Bertram & Graf
Bertram Arbeitsbühnen
Bertrams AG
BERU Ruprecht & Co.KG
Besa Ing. Santangelo
Entdeckungs-Technologien mbH
BESTA
Bestobell Mobrey
BETA Maschinen- und Metallbau
Beth
Bettinelli (S.R.L.)
Bettini S.p.A.
Beyer & Acker
Bezirksamt Mitte von Berlin
BGH Edelstahl Lugau
BHS Druck- und Veredelungstechnik
BI-Technologien
Bibby Sterilin Ltd.
Bibus
Bickenbach
Bicron Inc., Europäische Niederlassung
Bieffebi S.P.A.
Bifold FluidPower Ltd
große Trommel
Bignozzi S.p.A.
Bijur Produkte Inc.
Biko meccanica s.r.l.
BILLI Dichtungstechnik
Binder Engineering
Bindemagnet
Binder Magnette
Binder u. Wöhrle
Bircher Deutschland - unzustellbar??
VOGELMASCHINENUNTERNEHMEN
Bischof + Klein & Co.
Bitter
Bitzer Kühlmaschinenbau & Co. KG
Bizerba & Co. KG Vertriebs- und Service Center West
BKK24
BKW Versorgungstechnik
BL Pegson Ltd
Black&Decker
Bland Burgess & Hethershaw Ltd
BLEMA Kircheis
Blickle
Blohm & Voos AG
Blohm Maschinenbau
Blondelle
BLP-Komponenten Ltd
blühen
BM Biraghi Spa
Bo Ge Tec
BOBRY ELECTRONIC AG
Bobst-Gruppe
Bock
bodywig KG
Bodo Möller Chemie
Boehringer
Boehringer Ingelheim
Boehringer Mannheim
Gott
BOGE&CO. Maschinen-Handelsgesellschaft MBH
Boge Kompressoren
Boge Kompressoren
Böhler AG
Böhlerit Ges.mbH + Co. KG
Böhner & Kohle
Bohringer Werkzeugmaschinen
BOKU-Maschinenfabrik
Bolenz & Schäfer Maschinenfabrik
Boll & Kirch Filterbau
Ballhof
Bollhoff Verfahrenstechnik
Bolzoni (S.P.A.)
Bombardier Rotax
Bomix-Chemie & Co.
Bon-Pool
BONESI & GIROLDI S.n.c.
BONFIGLIOLI
Bonfiglioli Getriebe
Bonfiglioli Riduttori SPA
Bongard & Co. KG
BONGIOANNI S.p.A.
BONOMI
Bopp & Reuther Meßtechnik
Borcelik Celik Sanayii Ticaret A.S.
BORELLO & MAFFIOTTO S.p.A.
Borema Umwelttechnik AG
Borg-Warner Automotive
Boris Shoe Components Supplies Co.
Borusan Boru
Borusan-Holding
Bosal
Bosch Automatisierungstechnik
Bosch Rexroth AG
Bosch Rexroth AG
Bosch Rexroth AG
Bosch Rexroth AG
Bosch Rexroth Ratingen
Bosch Telekom
Boschert & Co. KG
Bosch-Service
Bostitch
Botek
Bottarini S.p.A.
BOTTELLI (srl)
Boubiela
Bourdon-Haenni
Bourdon-Haenni
Burns Inc.
Bous Co. Apparatebau
Bowdenzugwerk & Co. KG
BH Officine Meccaniche SPA
BRABENDER® OHG DUISBURG
Bradley Pulverizer Company
Brahma S.p.A.
Brall-Software
Bran + Lübbe
Brangs + Heinrich
Branson Ultraschall
Branson Ultraschall NL von Emerson
Brantz
Bräuer Aufbereitungsmaschinen & Co.
Braukmann Armaturen Honeywell AG
Braun Bürosysteme
Braun Industrieelektronik
BRAUN Lackier- und
Braun Maschinenfabrik
Braunschweiger Hüttenwerk
Breco
BRECON Vibrationstechnik
Brehmer Buchbindereimaschinen
Breitenbach-Kabel
Breitner Abfüllanlagen
Bremi Auto elektrisch
Brenntag
Breuer-Dausend
Brevini-Getriebe
Brevini Riduttori S.P.A.
Briggs & Stratton Europa
Bristol Babcock
Britische Rototherm Company Ltd.
BRITISCHER TIMKEN
Brockhaus Messtechnik & Co. KG
Brodersen Automatisierung
BRODRENE HARTMANN A/S
Broen Armaturen
Brohl Wohnbau Hausverwaltung
Broll Buntpigmente & Co KG
BRONTO SKYLIFT OY AB
Bronway Ltd.
Bronx Engineering Co. GmbH.
Brook Hansen International Deutschland
Brookfield
Brose & Partner
Brose Fahrzeugteile
Brückner Maschinenbau
Brückner Trockentechnik & Co. KG
Bruel + Kjaer
Brüninghaus Hydraulik
Brühler Stahlhandel
Bruker AXS
Brunnen
BRUSATORI s.r.l.
Bryant Grinder Corporation
BSHG
BT-Hydraulik AG
BTK
BTR Blumberger Telefon- und Relaisbau
BTR Umwelt GmbH
BTR Flow Control SA (Pty) Ltd.
BTU
Bubenzer Bremsen
Bucher Maschinenfabrik
Buchholz Maschinen und Pumpen
Büchi Labortechnik
Werkzeugmaschinenfabrik Budapest
Bühler
Bühl Data Service
Bühler
Bühler AG
Bühler Meß- und Regeltechnik
Bühler Motor
Buhr Industrieberatung
Bulmak
Buntenkotter Technische Keramik
Burdon John Engineering Ltd.
Burgel Köln
Burger Werkzeug- u.Vorrichtungsbau
Burgmann Industries GmbH & Co KG
Burgmüller
Bürkert & Co. KG
Bürkert Contromatic AB Huvudkontor
Burkhardt + Weber Fertigungssysteme
Burklin OHG
BURMEISTER-FRANKE
Burr-Brown Int.
Burton Corblin S.A.
Burton Corblin S.A.
Burton Werke
Busak & Schamban & Co
Busch
Busch & Müller OHG
Busch Außenstelle Overath
Busch Waagenfabrik & Co.
Busche Zeltanlagen & Co. KG
Bussmann Dänemark
BUTTER Maschinenfabrik
Buttingen
BV Industrie-Verpackungen
B.W. Industrial Products B.V.
BW/IP Industrial Products B.V.
BWF Berliner Werkzeugmaschinenfabrik
BWO-Elektronik
BWS-Technologien
BWZ Schwingungstechnik
BYK Gärtner
Bystronic-Laser
C
C&H-Systeme
C&K-Komponenten
C. Behrens Werkzeugbau und Service
C. E. Roeper (& Co.)
C. Haacke & Söhne
C. Hilzinger Thum
C. Klingspor
C. Nouwen Handelmaatschappij B.V.
C. Schniewindt KG
C. Senssenbrenner Maschinenfabrik
C. Stiefelmayer & Co. KG
C.B.I. Spa.
CD. Stahlhandel
CE Macpherson Co.
C.E.M.A.
C.E.M.E. Spa
C.M.L. GRUPPE GmbH
C.M.R. (S.R.L.)
C.O.M.A.T. DME SPA
C.P.O.A.C.
CAEN S.p.A.
Cajavec - Holding Cajavec
CALDART SNC
Calpeda
Calpeda Pumpen Vertrieb
Calpeda S.p.A.
Cambridge Technology Inc.
Cameron Deutschland
Camfil KG
Camozzi
Camporiondo Nord S.p.A.
Camu s.n.c.
CANDORCHEMIE
Kanone deutschland
Canon S.P.A.
Canon Europa
CAPRARI PUMPEN
Caprari S.P.A
Kapsel
Kapsel Operculata
Hartmetallwerkzeuge Inc.
Carbo Tech Aktivkohlen
Carboloy Inc.
Carbone - Deutsche Carbone AG
Carborundum Schleifmittelwerke
CarboTech Anlagenbau
CARBO-WELD
Karl Aug. Picard & Co. KG
Karl Beißer
Carl Bumann Industrie-Landtechnik Vertriebsgesellschaft
Karl Kapito
Karl Kloos
Carl Cloos Schweißtechnik
Karl Juli. Müller & Co KG
Carl Kurt Walther & Co.KG
Carl Lixfeld & Co. KG
Carl Rehfuss + Co
Carl Schenk AG
Karl Schreiber
Carl Schulz KG
Carl Thomas Kunststoffe
Carl Walter Schraubwerkzeug-
Carl Zeiss Industrielle Meßtechnik
Carl Zeiss Jena
Caronneries de Thulin S.A.
Carraro S.r.L.
Träger
CARTEC
Carthuplas
Carthuplas AG
Casappa
CASAPPA
Casappa GmbH
Kaspischer Kaviar Ardabili
Castel S.P.A.
Casting-Konzept
Castolin
Castrol - Deutsche Castrol Industrieöl
Caterpillar Overseas S.A.
CDA Datantrager Albrechts
CDC Deutschland
CD-TECH Luckow
Ceccato Autowaschtechnik
CED Ditronic MBS
CEDIMA
Elektrische Faktoren der CEF-Stadt
Cefilac
CEGELEC
Cegelec Anlagen- und Automatisierungstechnik & Co. KG
CELDUC-Relais
Celite Corporation
CEM S.P.A.
Cema Maschinenbau
CEMA S.r.L.
Zentrale Hydraulik-Instandsetzung
Central States Hose Inc.
Centre des Abrasifs
Centro Fluidi Piemonte SRL
Centro Maskin AB
CEODEUX
Cerestar Internationaler Vertrieb
CERTUSS Wärmetechnik
Cervic, S.A.
CESIWID
CH. Bergonzo S.A.
Chamäleon-Gruppe
Champion Kompressoren Ltd.
Charmilles Deutschland
Charmilles-Technologien
Chauvin Arnoux
Überprüfen Sie Technology Limited
Chema-Balcke-Dürr
Chemag Aktiengesellschaft
CHEMETALL
Chemicalien Im- en Export
Chemie- und Kosmetikfabrik Schmees & Co.KG
Chemie International
CHEMIMPO
Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin & Co. KG
Chemverga Distribution S.r.l.
Chiesa SpA
CHIORINO S.P.A.
Chr. Häusler AG
Chr. Mayr + Co.KG
Christ Holland B.V
Christian - Raimund Christian
Christian Majer & Co.KG
Christiani
CHROMOS
Chronos-BMH Chronos Richardson
CHS steuert AB
ci intersys
Ciba Corning Diagnostics
Ciba Spezialitäten Chemie AG
CIBA-GEIGY
CIBAS srl
Cikam
CIM Progetti S.p.A.
Cimco-Werkzeugfabrik
CINCINNATI CA
Cincinnati Milacron
Ciodue Estintori S.R.L.
CIPAG Schweiz
Schaltungssysteme
CITC
CITO-Kunststoffe und Verpackungsfolien
CKD Corporation
CKD PRACOIMEX
CKD Pragoimex
Clariant
Clemens & Co.
Clipper S.A.
Uhrenelektronik
Clorius
CLYDE RICHARD SIMON BEGRENZT
CMR-Kontrollen
CMR S.r.l.
CMT
CO.MA.S Verarbeitungsmaschinen Sideco s.r.l.
BESCHICHTET SIEBTINTEN
kohärent
Colenco Power Engineering AG
Collin - W.H. Collin
Collomix
COLOMBO & C.
Colombo Filipetti S.r.L.
Colt International GmbH
Colt Telekom
COMARK LTD
KOMAT
COMAU DEUTSCHLAND
COMAU S.P.A.
Kombi Arialdo
Verbrennung - Hamworthy Combustion Engineering
COMEC S.R.L.
Comfort Clima Vertriebs
COMI
Commercial Shearing JNC
Commonwealth Investment Trading Corporation
Comp AIR Drucklufttechnik
Compagnia Elettrotecnica Marconi (S.R.L.)
UNTERNEHMEN DEUTSCH
CompAir - Deutsche CompAir
CompAir-Mahle
Compur Monitors Inc.
Conatex
Concordia Fluidtechnik
KONUSANTRIEBSBETRIEB
CONOS AG
Konrad Elektronik
Konsistra
Bau- und Transportmaschinen
Consulta Chemie
Conta-Clip
Kontakt
Graf von Florenz
Continental AG
ContiTech Antriebssysteme
ContiTECH-Schlauch
Contraves Industrieprodukte
Steuerdaten
Steuergeräte Inc.
Kontrollprodukte Inc.
Kontrolltechniken SpA
Controlli S.p.A.
Kontrolliert
coole Corp.
Kühles Italien
Cooper Tools
Coparts Autotail
Coparts Plus Werkstattsysteme
Copeland
Corblin
COREMA SPA
COREMO OCMEA srl
Corken Inc.
Corning
Unternehmensnetzwerk & Dienstleistungen
Unternehmen für Korrosionsschutzprodukte
Corteco
Corteco S.r.l.
Corus Staal B.V.
COS.MEC S.R.L.
COSMOS Feuerlöschgerätebau
Cosmotec
Costa-A. Costa-Gruppe
Maschinen von Costa
Costante Sesino srl
Costruzione macchine reggiatrici
Costruzioni Meccaniche Tubertini
COSTRUZIONI METALLICHE VERGANI srl
Coutinho - Neue Coutinho Caro + Co Trading
Coventry Gauge Ltd.
CPD Electronics Inc.
CPM-Mikrofiltration
CR-Dienste
CRC Evans B.V.
CRC Industries Deutschland
CRC Kontakt Chemie AG
CREA-Papier
Creditreform Köln Haan, Klöcker, v. Padberg KG
CRIZAF
Kroda
Cronimet
Crouse Hinds
Crouzet
Crouzet GmbH
Kronenbieger
Crydom Magnetics Ltd.
Cryo Anlagenbau
Kryophysik
Cryoson Deutschland
CSE Claus Seekamp
CSEPEL Radial Machine Tool Manufacturing, Trade and Service Co.
Cumani & C. SRL
Cumsal
Cutler Controls Inc.
Messerschmied Hammer Inc.
Zyklop
Zyklop
Cisco Energie
D
DA Stuart
D.V.P. Vakuumtechnologie S.R.L.
d+d-Software
DAB Pumpen Deutschland
DAB Pumps S.p.A.
Dachser & Co.KG
DADCO Diebolt
DAHL - MANFRED DAHL & CO KG
Dahmen - J.G. Dahmen & Co.
Dahm
Daido Metal Company Ltd.
Daido Steel Co. GmbH.
Daikin Industries Ltd.
Daimler-Benz AG
Daimler-Benz Ag
Daito Kogyo Co., Ltd.
DALEX Werke
Dana Corp.
DANA CORP:
Danaher Motion GmbH
DANA-Perfect Circle Europe
Danfoss
Danfoss Antriebs- und Regeltechnik
Kompressoren von Danfoss
Danfoss Fluidtechnik
Danfoss GmbH
Dango & Dienenthal Maschinenbau
Danieli & C. Officine Meccaniche S.p.A.
Danieli Centro Maskin S.P.A.
Danish Carbide Tools A/S
Data Becker
Dateninstrumente
Datalogic Optik Elektronik
Datapaq
DATARIUS - Europa
Datenvision
Datum
Datron Messtechnik
Datronik
Daume Regelarmaturen
Daussan
Davy McKee
Dayco Europa
DAYCO Industrial Products Inc.
Dayton
DCP
DCT Chemie B.V.
ddm Hopt & Schuler & Co.KG
De Angeli S.P.A.
DE VILBISS Co. GmbH.
DEA Mineralöl AG
DEA Mineralöl AG
Deckel Maho
Deckel Maho Gildemeister
Decsa S.A.
Deemstop Ltd.
DegussaAG
DEICO
Delaval Maschinenfabrik
DELAVALSTORK VOF
Delbag Luftfilter
Delhey Logistik
DELIMON Vertriebsgesellschaft mbH
Deller-Wilhelm Deller KG
Delmas
Delmet SA
Delo
Deloro Stellite Ltd.
Delta Controls Ltd.
Delta Elettronica S.P.A.
Delta-Export
Delta Extinctors SA-NV
DELTA Regeltechnik
Delta S.A.
DELTA Vertriebsgesellschaft mbH
DeltaCom
Deltech
Deltronic
Demag
Demag Krane & Komponenten
Demag Ergotech
Demets N.V. Maschinenbau
Demmel
Denison-Gruppe
Denison Hydraulik
Denso
DEPRAG Schulz & Co.
Abt. 610/008-2
Descam datentechnik
Desch Antriebstechnik & Co. KG
DESCH Antriebstechnik GmbH & Co KG
Deserti Mecanica
Deserti Meccanica
Desgranges & Huot
Desgranges und Huot
Desjardin-Dupon
DESKA IMEX Dr. Schmitz
Desoutter
Destec Engineering
DETA-Batterie
Deubel + Hoffermann Elektronik
Deublin
Firma DEUBLIN
Deussen - J. H. Deussen Söhne
DEUTA Werke
DEUTSCH - Karl Deutsch & Co.KG
Deutsche Bergbau-Technik
Deutsche ICI
Deutsche Ivoclar Dental
Deutsche Plasser
Deutsche Ranco
Deutsche Shell
Deutsche Solenoid Vertriebs- (Desol)
Deutscher Stern
Deutsche Tecalemit
Deutsche Telemecanique Electric
Deutsche van Rietschoten & Houwens
Deutsche Vitrohm & Co. KG
Deutsche AnlagenLeasing
Deutz AG
Deutzer Energie
DeVILBISS Ransburg
DGD Deutsche Gardner Denver
DGS-System
DGT Anlagen und Systeme
DIA Pumpen
Diamant Weber AG
Diana
DIC Europa
Dichtelemente Hallit
DICOMEX
Didier Werke AG
Diebold - Helmut Diebold & Co.
Dieckhaus Electronic
Diefenbacher
Diehl Metall Stiftung & Co KG
Diekers - Bernd Diekers
Florian Diekhaus
DIESEL-Sep
Dietmar Hanst Werkzeugmaschinen
Dietzelektronik & Co.
Dietzel - Georg Dietzel
Dietz Motoren & Co. KG
Digital Matrix Corporation
Digrotec
Digrotec
DIHT
Dillinger Stahlbau
Dimeq
DIMETECH
Dimex
DIN GOST TÜV Berlin Brandenburg
Dipl.-Ing. H. Weber 6 Co.
Dipl.-Ing. K.Weinhold & Co.KG
Dipl.-Ing. Wolfgang Zwicker & Co.
DISA Elektro AG
DISA Industries AG
Disa Industrieanlagen
Diskus Werke
Dispo-Organisation Finkbeiner
Dito Sama
DITTRICH - J. DITTRICH ELEKTRONIK
Dietzel Werkzeug- und Maschinenfabrik
Ditzinger Hannover i
DIV-Dietrich-Ingenieur-Vertretung
Abteilung der Timken Company
DKF Deutsche Kugellager Frabrik
DKF-Link
DCS International Inc.
D-Link Deutschland
DMG Deckel Maho Gildemeister
DMG Service Drehen
DOB Getriebebau & Co.
Döring
Dohler
Dohmen - Elektro Dohmen
Dold & Söhne
Dold & Söhne KG
Dolder AG
Doleschal - A. Doleschal Edelstahlanlagen
Dolezych & Co.
Döllken-Kunststoffverarbeitung
Domange-Jarret
DOME
Domino Amjet
Domnick Hunter-Filter
Domsel AG
Domtar Inc.
Donaldson Italia S.R.L.
Donati s.n.c.
DONATI SOLEVAMENTI S.R.L.
Dornow Lebensmitteltechnologie
Dörre Galvanotechnik
Dörrenberg Edelstahl
Dörries- Scharmann
Dorsch Elektronik
Dorstener Maschinenfabrik AG
Dortmunder Eisenhandel
Dortschy & Co.KG
Dosierung 2000
Dosapro Milton Roy
Dosierer
Dosierer-Max-Dosierer
Dosier- und Prozesstechnik
DOSSMANN
DOPPEL-E
Dow Deutschland Inc.
Dow Europe SA
Dowty Polypac Spa
Dowty Seals Ltd.
DPD Deutscher Pack Dienst
Elektronischer Dienst des DPV
DR. Junge
DR. Bruno Lange & Co. KG
DR. FritzMartin & Co. KG
DR. Georg Maurer
DR. Gold&Co.KG
DR. Höffler
DR. Hönle AG
DR. Ing. K. Busch
DR. Ing. V. Belfermann
DR. Johannes Heidenhain
DR. Kurt Korsing & Co.
DR. Mennicken
DR. Müller
DR. Schenk
DR. Teschauer & Petsch AG
DR. W. Kampschulte & Cie.
DR. W. Ostermann
DR. Wolfgang Wunderlich
Dr. Richard Sthamer & Co. KG
Dräger
Dräger Medical Deutschland
Dräger Safety AG & Co KGaA
DRÄGERWERK AG
DREHTAINER
Dreisol
DREISTERN-Werk
Dresdner Einspritzsysteme & Co. KG
Kommode Wayne AB
Kommode Rand
Dressler Hochfrequenztechnik
Drester AB
DREY-TEC
Drijfhout
Drillisch Nachrichtentechnik
Drögemeyer - Edmund Drögemeyer + Co.
Dronco Schleifmittel & Co.KG
Drops A Schmiertechnik
Drossert Maschinenbau
Druck GmbH
Drumag
DRUWEKO
DS Technologie Werkzeugmaschinenbau
DSD Dillinger Stahlbau
DSD Klima
DSK Goldschmidt
DSM Desotech b.v.
DSM-Polymere
DSW Draht- und Seilwerke
DuPont Deutschland
Dubuit - Encres Dubuit
Düchting Pumpen & Co.KG
DÜRR SYSTEME
DUNA-VITEX
Dungs - Karl Dungs & Co. KG
Dunlop
Dunlop BTR
DUPLOMATIC OLEODINAMICA S.p.A.:
Durag
Durametallic UK
Durbal
Dürkopp Adler AG
Dürkopp Fördertechnik
Duropal Pfleiderer AG
Durr Ecoclean
Dürr-Systeme
Düsseldorf & Rademacher KG
Düsseldorf - Fritz Düsseldorf
Dusterloh Fluidtechnik GmbH
DVMA-Vertretung für Maschinenund
DYNA-MESS Prüfsysteme
Dynamit Nobel AG
Dynamo-Handel
Dynaweb
Dynisco
Dynisco Europa
Dytec-Industrie
E
E2000 Elektronik
E. Bickel
E. Kretzschmar
E. L. Wiegand Div.
E.A. Storz&Co.KG
E.H. Hoffmann
E.L.B. Füllstandsgeräte Bundschuh & Co.
E.P.P. HY-Leistung
E.W. Unternehmen Glück
E+S Eisen und Stahl Service-Betrieb
Adler Picher Industries
Eagle Scientific Ltd.
Eagle-Signalsteuerung
Eaton holec
EAW Relais-Technik
EBARA-Pumpen
EBE
Eben
Eberle - Kurt Eberle KG
EBERLE-Steuerungen
Eberspächer - J. Eberspächer & Co.
ebm Elektrobau Mulfingen & Co
EBNER
EBNER Industrieofenbau
EBOSA SA
EBRO Armaturen
EBV Elektronikbau- und Vertriebs-
ECKARDT - FOXBORO ECKARDT
Eckold Umformtechnik
ECL
Eclipse-Datentechnologien
ECOAIR Drucklufttechnik
ECONOSTO
EDAP
Edelbüttel & Schneider
Edding-Vertrieb
Edelstahl Witten-Krefeld
Edelstein Diversified Company Ltd.
Edesso-Werk Ed. Engels Söhne & Co KG
EDI-System srl
EDK Krananlagen
EDM-TEC oHG
EDUR-Pumpenfabrik Eduard Redlien & Co KG
Edward Barbier & Co.
Edwards-BOC Edwards
Edwards Hochvakuum Intl. GmbH.
Edwards Hochvakuum
Edwin Trisk LTD
EE Signale & Co.KG
EES Elektra Elektronik & CO. Speichercontroller KG
EFESIS Schleiftechnik
EFFBE Werke Fritz Brumme
Effebi S.P.A.
EFRADUR-Werk
Egelhof - Otto Egelhof & Co.
Egis S.A.
EGON BÖHLER
EHA Spezialmaschinenbau
Eheim & Co. KG
Ehlers
EHP Wägetechnik
Ehrler & Beck
Eichenauer - Fritz Eichenauer & Co. KG
EICHENBERGER Gewinde AG
Eichener Maschinenfabrik
Eigenmann & Veronelli/S.P.A.)
EIMCO ELECON (INDIEN) LTD.
Eimco Filter- und Verfahrenstechnik
Einhell - Hans Einhell AG
Eirich - Maschinenfabrik Gustav Eirich
Eisen-u. Hüttenwerke Thale AG
Eisenblätter - Gerd Eisenblätter
Eisenmann
Eisfink & Co.
EISKÖNIG Maschinenhandelsges. mbH
EKA Wälzlagergroßhandel
El Mar Plastics Inc.
El.Ind.Co
Elan Schaltelemente
Elastischer Berger & Co.
ELASTOGRAN MASCHINENBAU
Elektronische Automatisierungen von ELAU
ELB
Elbe - G. Elbe & Sohn & Co.
Elblinger Elektronik
ELB-Schliff Werkzeugmaschinen
Elbstalwerk
Elbtalwerk GmbH
Elbtalwerk Heidenau
ELCIS-COLLEGNO
ELCO S.p.A.
Elcometer-Instrumente
ELCON CABLE DI BORRONI GIUSEPPINA & C SNC
ELCON Systemtechnik
Elektrifizierung Charpente Levag
Elektroflex
Elektrokatalytische Limited
Electrolube-Deutschland
Elektronische Montage
Elektronik
Elektra
Elektra Tailfingen Schaltgeräte & Co. KG
Elektro.tec
Elektro-Bau-Elemente
Elektro-Isoliersysteme
Elektromatisch
Elektromotorenwerk Brienz AG
Elektromotorenwerk Vinniza
Elektroschaltgeräte Eisenach
Elektroschmelze Kempten
Elektr
Elesta-Elektronik
Elesta - Hongfa Elesta-Komponenten
Elesta AG Elektronik
Elettronica Santerno
Elettrotec s.r.l.
ELF-Mineralöl
ELFI srl.
ELG Eisenlegierungen
Elges - Helmut Elges
ELI LILLY EXPORT S.A.
Elin EBG Traktion
ELINO Industrie-Ofenbau Carl Hanf + Co.
Elisto
ELLEDITI (s.a.s.)
Ellerbrock
ELMEA Italien
Elmontha
Elmowerk - VEB Elmowerk Hartha
EL-O-MATIC
Elotherm - SMS Elotherm
ELPART
Elrack
Elring Kunststoff-Technik
Elschukom
Elstein Werk Steinmetz KG
ELSTER HANDEL
ELTEX W. Leihe
Eltomatic A/S
Eltron Chromalox
ELTROTEC Elektro-
ELU International
elumatec
Elysator
EM Brünn s.r.o.
EMA
EMA Elektromaschinen Schultze & Co. KG
EMA-Elektronik-Maschinen-Apparatebau GmbH
EMAG-Maschinen
emc Aussenhandel
EMCO Elektronik
Emco Maier & Co.KG
Emerson Electric & Co.
EMG Elektro-Mechanik
EMG-ELTMA Hebezeuge Oschersleben
Emil Bucher & Co
Emil Jäger KG
Emil Lihotzky Maschinenfabrik
Emil Schneider & Co. KD
EMMEDI S.p.A.
Emmerich
Emmerich-Josef Emmerich Pumpenfabrik
Emod Motoren GmbH
EMOD-Motoren
EMU Unterwasserpumpen
EMUGE Werk Richard Glimpel
EMZ Elektromotorenbau Zittau
ENCO (STE)
ENDE Armaturen & Co. KG
ENDEMOL
Endress+Hauser
Endress + Hauser Meßtechnik + Co.
ENERPAC
Engel
Engel - Ludwig Engel KG
ENGELHARD-CLAL
Enichem Elastomeri S.R.L.
ENIDINE
Ensival-Moret International S.A.
Unterhaltungsproduktionen
Enthone
ENTRELEC SCHIELE INDUSTRIEWERKE & CO. KG
Entrelec-Schiele
EOS Dr. Langer & Partner
EPCOSAG
EPE
EPE-Büro Neuss
EPHY-MESS
Eppendorf-Netherer-Hinz
Eppensteiner & Co. KG
Epple Maschinen
Eques Coatings B.V.
Erbsloh Geisenheim
Erdolchemie
Erfurter Elektronik
Erfurter Mälzerei- und Speicherbau
Ergofit & Co.KG
Erhard
Erhard Armaturen
Erich Menzel & Co. KG
Erich Utsch KG
ERICHSEN&CO KG
Ericsson
ERIE CONTROLS EUROPE NV
Ermafa Kunststofftechnik Chemnitz & Co.KG
Ermel - Paul Ermel
Ermeto-Hydexco
Ermeto-Parker
Ernst Abfüller KG
Ernst Bremicker
Ernst Harteprüfer sa
Ernst Hausamann & Co. AG
Ernst Heitland & Cie.
Ernst Marks & Co. KG
Ernst Reime & Co. KG
Ernst Schaublin AG
Ernst Tesch & Co. KG
Ernst Wörring
Ernstmeier - Gustav Ernstmeier & Co. KG
ERSA Löttechnik
ERSCE S.p.A.
ERSCE Schaltgeräte
Ersce Schaltgeräte Vertrieb GmbH
Ertz Kompressoren
Erwin Hengstler-Hydraulik
ES Elektronischer Sensor
ESAB
Esab Hancock
Esarom GesmbH
ESCO Befestigungstechnik
Unterhaltungselektronik begleiten
ESG Handelsgesellschaft
ESGE Edelstahl und Rohr
ESP GEKO
ESR
Esselte Dymo
Essener Schweißelektrodenwerk
ESSOAG
ESTA Apparatebau & Co. KG
Ester Elektronik
Elektronisches ET-System
Etamisch
ETG-Elektronik
ETHICON & Co.KG
ETI ELETTRIINDUSTRIA S.R.L.
Etimark
ETL Elektrogroßhandel
ETL Paul Schlegel
ETS
Ets. André Zalkin & Cie.
EUBA
Euchner
Euchner + Co.
Eugen Boss + Co. KG
Eugen Lutz & Co.
Eugen Schneider
Eugen Seidenspinner & Co.
Eugen Seitz AG
Eugen Wörner & Co. KG
Euler Hermes
EUMOCO AG
Eumuco Hasenclever
Eupec
EUROCHILLER
EUROCLIMA-Vertrieb
Eurodis Enatechnik
Eurofeu SA
Eurofluid Hydraulik Ges.m.b.H.
Euro-Matic Kugeln Steinfeld
Europcell
Europa
Europerlite Italiana SPA
Europipe
Europlast Rohrwerk
Euroscreen S.R.L.
Eurotherm Antriebstechnik
EUROTHERM REGLER
Everlast S.R.L.
EVG Martens & Co. KG
EVT Energie und Verfahrenstechnik
EW Hof KG
EXAKTA Werkzeuge+Service
EX-CELL-O
Exeron
Experte Maschinenbau
EXPLOSIV Arbeitsschutz und Industriebedarf
Extraplast-Maschinen
EXXON Mobil Chemical
ExxonMobil Chemical
F
F&P ELECTRONIC GMBH
F. & C. Peroni S.P.A.
F. W. Screens Limited
F.lli MANFREDI S.p.A.
F. Tacke KG Getriebe, Kupplungen
Mief. Elektronik
FW Klever
F. Zimmermann & Co.
F+K Fröhlich+Klupfel
Fa. Kirow Leipzig
Fabelhaft
FABA (S.P.A.)
Fabbrica Italiana Pumpe Sommergibili S.R.L.
Fabrik für Präzisionswerkzeuge
Facet Industrial B.V.
Tatsache
FACOM-Werkzeuge
FACON S.P.A.
FADIP IFC d.o.o.
Fadroma
FAG Internationaler Vertrieb & Service
Fahrion - Eugen Fahrion & Co. KG
Fahrzeugbedarf
Fairchild Convac
Fairchild Industrial Products Co.
Fairchild-Technologien
FAIREY MICROFILTREX LTD.
Falk
Fanal elektrisch
Fantinelli S.R.L.
Fantini Cosmi S.P.A
Fanuc - GE Fanuc Deutschland
FAR RUBINETTERIE SPA
FAREX
Elektronische Komponenten von Farnell
FARO INDUSTRIALE (S.P.A.)
Farros Blatter AG
FARVAL
Modepresse
Faßbender, Siepmann & Co.
FASTI-Werke Carl August Fastenrath
FAUN
Faun Umwelttechnik
Faun Werke
FAVA SRL
FKT
FDK Corp.
FDK Elektronik
Feddersen & Co.
BUNDESMOGUL
Federal Mogul Corporation (Italien)
BUNDESMOGUL BURSCHEID
Bundesmogul Burscheid
Federal Mogul Corporation
Federnfabrik Subtil
Fehlings Automation
Fehlmann AG
Fein - C. & E. Fein & Co.
Feinmeß Suhl
Feinmeß- und Prüfgeräte
Feinprüf Perthen
Feintool AG
Felten & Guilleaume AG
FEME S.R.L.
Fensterer
Fenwal - Kidde-Fenwal Inc.
Feodor Burgmann
FEP-Hydraulik
FER Fahrzeugelektrik
Ferdinand Gross & Co.
Ferdinand Walter
Feri
Ferodo Beral
Ferraz Shawmut
Ferrostaal AG
Fertigungstechnik Weißenfels
Fessel - Dr. F. K. Gefäß
Festo
Festo
Festo AG & Co. KG
Festo Werkzeugtechnik
Fette - Wilhelm Fette
Feuerlöschtechnik Apolda
Feulner Antriebstechnik
Feutron
FFT-Filtertechnik
FHM
Fiat-Hitachi-Bagger S.p.A.
Faser
Fichtel & Sachs AG
FIDIA
FIDIA S.p.A.
FIFE AUTO CAM & TOOL SERVICE LTD
Filcar
Filter Profitlich Maschinenbau
Filterhilfsmittel und Füllstoffe
Filterwerk Mann + Hummel
Filton Ltd.
FILTRAK - Spezialpapier FILTRAK
Filtri Fazzini S.r.L.
Fimag Finsterwalder Maschine und
FIMET MOTORI & RIDUTTORI spa
Finder-Relais
Findling Walzlager
Finger & Co. KG
Finger - Gebr. Finger
Finn Aqua
FINTERM S.p.a.
Florenz Deutschland
FIORENTINI PIETRO (S.P.A.)
FIPA
Firemaster Feuerlöscher Ltd
Erste Lichttechnologie Inc.
Fischer - Helmut Fischer + Co.
FischerKlaus Fischer
Fischer & Krecke & Co
Fischer & Porter
Fischer Akkumulatorentechnik
Fischer Edelstahlrohre
Fischer Profil
Fisher Controls SA
Fisher Scientific
Fisher Rosemount & Co.
Fisher Rosemount & Co.
Beschläge - Schwer Beschläge
FK Wärmetauscher
FKI Elektromaschinen & Antriebstechnik
Flair
Flaktprodukt
Fleischhauer - Jacob Fleischhauer & Co. KG
Fleischhauer - Karl Fislage & Co.KG
Flender - A.Friedr. Flender
Flender - Walther Flender
Flender ATB-Loher
Flender Engineering & Service Antriebstechnik
FLENDER ESAT
Flender Gruppe
Flender-Himmelwerk & Co. KG
Flexa & Co. KG
FLEXBIMEC Generalvertretung Deutschland
Beugung
Flöhe & Co
Florange
Flo-Tron Inc.
Flottweg
FLOVEX S.r.l.
flowTEC Daniel Kuhn
Flowdata Inc.
Flow Mon Ltd.
Flowserve B.V
Flowserve Essen
Fluid Controls Inc.
Fluid Engineering Power
Fluten
Fluke Deutschland
Fluke Europe B.V.
Fluortech
Flussiggas-Anlagen
Flutec
FLUX-Gerät
Flux-Geräte GmbH
FLYGT PUMPEN
Fohrer - Emil Fohrer & Co.KG
FOMACO
FONDERIE OFFICINE MECCANICHE BONGIOANNI
Fontana Pietro S.p.a
Food Machinery Company A/S
Force Business (S) Pte. GmbH.
Force Control Industries Inc.
Förderanlagen KG
Bestellgurtservice
Ford Werke AG
Forkardt GEFITEC
Formatura Iniezione Polimeri S.p.A.
Formtec
Foron
FORSHEDA-STEFA
Förster Schweißtechnik
FORTUNA
Forward Industries LTD
FOSECO
Fossati - Vittorio Fossati srl
Foster Wheeler Energia OY
Lichtschranke Pauly
Foxboro
FOXBORO ECKARDT
FPS Ltd.
FRABA Sensorsysteme
Frais SA
Framo-Antriebstechnik
Francel (STE)
Frank Mohn Niederlande BV
FRANK KUNSTSTOFF
Franke
Franke Blefa & Co KG
Frankfurter Leasing
Fränkische Rohrwerke
Frans Maas-Spedition
Franz Keßler KG
Franz Klafs
Franz Mayer Industrie- und Handelsvertretung
Franz Morat KG
Franz Schneider & Co. KG
Franz Stubert
FRB-ANSCHLUSS
Freitag & Petersson
Frerk Aggregatebau
Freudenberg - Carl Freudenberg & Co.
Freudenberg Simrit KG
Frey-Aufbereitungstechnik
FREY & CO.
Friatec AG
FRIATEC Rheinhütte & Co
Friedrich
Friedrich Goldmann & Co.
Friedrich Hähne & Co.
Friedrich Köster & Co KG
Friedrich Krombach & Co. KG Armaturenwerke
Friedrich Lütze & Co.
Friedrich Wilhelm Heider & Co KG
Kühlschrank
Frigomeccanica
Frigomeccanica Industriale SPA
Frigotechnik
Frintrup Hans
Frisch
Fritsch-Alfred Fritsch
Fritz GmbH
Fritz Haug
Fritz Kübler
Fritz Lotterer und Co. KG
Fritz Niessen & Co.KG
Fritz Schunk & Co. KG
Fritz Stoz Pumpenfabrik & Co.
Fritz Werner Werkzeugmaschinen
Frizlen & Co. KG
Fröhlich & Dörken
VONA (S.R.L.)
Fröndenberger Kettenfabrik
FRONTELL-SYSTEME
Frumens - Deutsche Frumens
FSB Faßindustrie Ges.mbH
Partner von FSP Fluid Systems
Fuchs Mineralölwerke
Fuchs Systemtechnik
Fuchs Umwelttechnik
Fuchs Bagger & Co. KG
Fuhrmeister + Co.
Fuji & Co.
Fuji Electric
Fukoku Spring Mafg. Co. Leutnant
Fulda - Gummiwerke Fulda
Fullflex S.A.
Fulworth Engineering (1991) Ltd
Fungeling-Paletten
Funke Wärmeaustauscher Apparatebau
Furtenbach - Chemische Werke Franz v. Furtenbach AG
Fusion UV-Systeme Ltd.
Futronik
FUVA Manfred Hämmerl
FWH Meß- und Regeltechnik
G
G&F Gertner & Fettback
G Ö T T F E R T
G.Hartner & Co.KG
G. J. Bohnenstiel
G. Kromschröder AG
G. Schutz
G. Siempelkamp & Co. KG
G.C.I. - S.A.S.
GNR srl
G.P.A. Italiana S.P.A.
GAAB Gesellschaft mbH
GAB Gabelstapler
Gabler Armaturen
Galaxy Sport
Galika Ges.m.b.H
Galileo S.P.A
Galvanotechnik Leipzig
Gamet Produkte Ltd.
Gamfior S.p.A.
GAMING - ÖSTERREICHISCHE SPIELINDUSTRIE
GAMMA-PRESSE
Gammaflex
Garbe, Lahmeyer & Co. AG
Gardemann
GÄRTEN
Gardner Denver
GÄRTENAUTOMATION
GAS Energietechnik
Gast Manufacturing CO. LTD
Gatco Inc.
GATE AG
Gatersleben - Baumaschinen Gatersleben AG
TORE
GAVAZZI - CARLO GAVAZZI
GAW Pildner-Steinburg
GAZ Geräte- und
GAZ Geräte- und Akkumulatorenwerk
GE-Unternehmen
GE General Electric
GE Inspection Technologies GmbH
GE Power Controls
GEA Delbag Luftfilter
GEA Delbag-Lufttechnik
GEA Energietechnik
GEA HAPPEL
Gebr. Hasler
Gebr. Hennig
Gebr. Heyl & Co. KG
Gebr. Hoffmann AG & Co. KG
Gebr. Honsberg
Gebr. Mönkemöller & Co.
Gebr. Müller Apparatebau & Co. KG
Gebr. Netzsch
Gebr. Saacke + Co.
Gebr. Steigel & Co.
Gebr. Titgemeyer & Co. KG
Gebr. Vielhaben
Gebrüder Becker & Co.
Gebrüder Hammer
Gebrüder Weiß
GEC Alsthom Parvex
GEC-Computerdienste
GECA S.r.l.
GECO System S.P.A.
Gedore-Werkzeugfabrik OTTO DOWIDAT
Geerdt GmbH
GEFA PROZESSTECHNIK
Fachem-Prochemie
GEFCO Co&KG
GEFE Schweiß-Drucklufttechnik
GEFRAN
GEFRAN Deutschland
Gefran Deutschland GmbH
Gehado
Gehl
GEHO Pumpen - Holthuis b.v.
Gehring & Co.
Gehring GmbH & Co KG
Geiger + Co. Schmierstoff Chemie
GEISMAR (STE DES ANCIENS ETS L) SA
Geka Industrietechnik & Co. KG
GEKO-Pumpen
GEL - MATIC ITALIA SNC
Gelma
Gelma Industrieelektronik
Gemballa-Elektronik
GEMU
Allgemeine Kabelgruppe
General Electric - ARGO
General Electric Plastics
General Electric Plastics BV
Allgemeines Instrument Deutschland
General Trailers Deutschland
Generalmatik
Genie Deutschland
Georg Jenni AG
Georg Krumholz - Hammerwerk
Georg Ott & Co.
Georg Schlegel
Georgi - Curt Georgi & Co.
Georg Kobold
Georgii Kobold KG
Geraer Kompressorenwerk
Geräte - ZEMAG -
Gerb Akustik Consult
Gerhard + Rauh
Gerhard Bodo
Gerhard Kröger & Co. KG
Gerhard P. Hirsch
Gerhard Richts
Gerhard Stellmacher
Gerhard Thomas KG
Gerichtskasse Köln
Gericom AG
Gericom Deutschland
GERMED Handelsgesellschaft mbH
GERMINA
GERO Schleifmittel
GERO Schleifmittel
Gertner Führer & Co.
Gertner-Service
GERWAH-Präzision
Geschäftsstelle Düsseldorf
Gesellschaft für Wärmetechnik
Gesenkschmiede Schneider
Geßmann
GESTRAAG
Getriebebau NORD & Co. KG
Gettys
Gewehr - Emil Gewehr
Gewiss
Gewürzwerk Hermann Laue & Co.
GfG - Gesellschaft für Gerätebau mbH
GfKK Gesellschaft für
GFM
GFO Filter- und Oberflächentechnik
GHH Borsig Turbomaschinen
G. H. Fahrzeuge
Giddings & Lewis
GIDDINGS & LEWIS
Giesse Meccanica S.r.l
GILDEMEISTER
GILDEMEISTER-DEVLIEG
Gilson Company Inc.
GIMA S.p.A.
Gimeco SPA
Giovenzana
Giuliani SpA
GIUSTINA INTERNATIONAL S.p.A.
GK Industrial Co., Ltd.
GKM Siebtechnik
GKN-Dienst
Gletscher - Deva Werke
GLETSCHER IHG
Glacier Vandervell Ltd.
Glaeser-tech
Glama Maschinenbau
GLAS Technik & Konstruktion
Glas-Bearbeitungs-Maschinen
Glas Craft Inc.
Glaser, von Praun
GLASINVEST
Gleason Stuttgart
Gleason-Pfauter Maschinenfabrik
Gleichmann Elektronik
Gleitbelagtechnik
Gleitlager & Co.
Global International B.V
Gloria Werke & Co.
Glunz & Jensen AS
GLYN&Co.KG
mittlere Greenwich-Zeit
GN-Telematik
GNB Corporation
GOTT-Barcode-Marketing
Göttin
Godde - Bert Godde & Söhne KG
GOEBEL-WERK
GOETZE - AE GOETZE Special Products LTD
GoGas Goch & Co.
Goldhofer
Gollmer & Hummel
Gomes Technology S.R.L.
Industriekautschuk von Goodyear
GoRaTec
GORDOS
GOSSEN METRAWATT
GOSSEN Müller & Weigert
Gotthilf Walter
Gottlieb Gühring KG
Gould Inc.
Gould Nicolet Messtechnik
Gould Shawmut-Taylor
Grace Italiana SPA
Grace Manufacturing Inc.
Graco NV
Gradinger Hallen
Grätz Strahlungsmeßtechnik
Grafotec
Gram Auftragnehmer BRDR A/S
Gram Regrigeration BRDR S/A
Graphischer Fachhandel Rohrmann
Graphit Kropfmühl AG
Grapho-Metronic & Co.KG
Grasco International B.V.
Grasslin Automationssysteme
Grassmann - Dichtungstechnik Grassmann
Grasso
Gravograph
Grayloc-Produkte
Greisinger Elektronik
Grellmann Feuerlöscher
Gresham Powertrade
GretagMacbeth AG
Grieshaber & Co AG
GRIMM Aerosol Technik
Grinell-Verkauf und -Vertrieb
Gromelle Couplers SA
Groschopp & Co.
Grossenbacher Apparatebau
Grossenbacher Control
Großhandel, Außenhandel,
Gruppe Schneider
Grümer Technik & Co. KG
Grüna - Drahtziehmaschinenwerke Grüna
Grünbeck Wasseraufbereitung
Grundfoss
Grundig Gildemeister Automation
GRÜNER MASCHINENBAU
Grünig-Interscreen AG
Gruppo Tekno SRL
GSM International
GSR Ventiltechnik & Co.KG
Güdel
Gühring Automaten
GUILLEAUME-WERK
GUK-Falzmaschinen Griesser & Kunzmann & Co. KG
Güldner-Dr. Güldner
Gummiwerk Greiburg
Gummiwerk Kraiburg & Co.
GUNNEBO
Günter Holz
Günter Schneider
Günter Welzer Industrievertretungen
Günther & Co
GUNZE GmbH
GUSCHU
Gustav Bart
Gustav Klein & Co. KG
Gustav Rüsch & Co. KG
Gustav Schlick & Co.
Gustav Wagner
Gutekunst + Co. Federfabrik
Guth Hochspannungsgeräte
Gutmann - Alfred Gutmann
GUTORs
GW-Auto Gielges + Wolf
GWB Gelenkwellenbau
GWK Elektro- und Elektronikbau
GWS Gaswarngerät,
H
H&B Omega
H. Hermann Rotert
H. Sartorius Nachf. & Co.KG
H. Spelleken Nachf. Lufttechnik
H. Wehrhahn & Co.
HD Howden Ltd.
H.K. Simon
H.O. Burrenkopf & Co.
H. Schumacher
H.Stoll & Co.KG
Haarmann
Haarmann & Reimer
Habasit
HAKO
Haefely Trenn MWB
Hagenuk Multicom
Hagglunds-Laufwerke
Hagus C. Luchtenberg & Co.KG
Hahn & Kolb & Co.
Hainzl Industriesysteme Ges.m.b.H
Hako Werke & Co.
Halbach & Braun
Halberg Maschinenbau
Haldenwanger & Co.KG
Haller+Erne
Hallesche Backereimaschinen
Halliburton Manufacturing & Services Ltd.
hallit
Hallite LTD
Haltec Industrie-Elektronik
Hämann
HAMEG
Hammacher Instrumente
Hamworthy
Hänchen
Hänchen Hydraulik
HANNEMANN Elektronik & Co
Hanomag AG
Hanotex b.v.
Hans Bühler & Co.
Hans H. Pelzer & Co. KG
Hans Heinlein
Hans Hess Antriebstechnik
Hans Heß Autoteile
Hans Henau
Hans Koll
Hans Künz
Hans Lingl
Hans Ruster & Co.
Hans Sasserath & Co KG
Hans Schmidt & Co
Hans Schmidt & Co GmbH
HANS TURCK & Co. KG
Hans von Mangoldt & Co. KG
Hans Weber Maschinenfabrik
Hans Flex
HANSA-FLEX Hydraulik
Hans Dieter Schultze
Hansen-Übertragung
Hansen-Getriebe
Hans Joachim Schneider
Hans-Peter Jenny
Hans-Peter Rösler
HANTAREX (UK) LTD
HANTAREX DEUTSCHLAND
Glück
Harald Scholz & Co. KG
Hardinge Brothers Inc.
Harf Agrartechnik-Handels
Harmonic Drive Antriebstechnik
Harms & Wende & Co KG
Harris Semiconductors Ltd.
Harris Semiconductor Deutschland
Harting Elektronik
Hartmann & Braun AG
Hartmann & Klein KG
Hartmann+Co.
Hartmann Georg & Co. KG
Hartmann-Chemie
Hartmetall-Werkzeugfabrik
Harton Anlagentechnik
HASCO-Normalien Hasenclever
Hasenkamp
haskel
Haskel Energiesysteme Ltd
Haskel Hochdruck Systeme
Hassia Redatron
Hastings Industries
Hastings Pipe Co.
HATLAPA Uetersener Maschinenfabrik & Co.
Hatz & Co. KG
Haubrich Industrievertrieb KG
Haug-Chemie
Hauke Erzeugungs- und Handels
Haulick + Ross Werkzeugmaschinen
HAUNI Maschinenbau AG
HAUPA-Werkzeugfabrikation
Hausherr UK LTD
Hausmann & Hansgens
Haver & Böcker
HAW Harzer Apparatewerke
Hawe Hydraulik
HAWE Hydraulik & Co. KG
Heuward
Industrielle Produkte von Hayward
Hazemag & Erp
HBM Hottinger Baldwin Messtechnik
HDE Metallwerk
HEAVYMILL Vertriebs- und Servicegesellschaft
Hebezeugen + Krane
Hebrock Maschinenbau
Heckert Werkzeugmaschinen
Heckler & Koch Elektronik
Heermann
HEGEWALD & PESCHKE
Hegwein
Hegwein & Co.KG
HEID MAGDEBURG
HEID Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H.
Heidelberger Druckmaschinen Vertrieb Deutschland
Heidekamp
Heilmann Stahl
Heim Grundstücksverwaltung & Co.
Heimann Systeme & Co. KG
Hein Lehmann
Hein, Lehmann Trenn- und
Heineken Schweiz AG
Heinemann
Heinemann
Heinemann Maschinen-, Produktions- und Vertriebs-
heinen
Heinkel AG
Heino Büse Mx. Importieren
Heinr. Rottcher & Co. KG
Heinrich Axmann KG
Heinrich Baecker Emilienwerk & Co.KG
Heinrich von Fries
Heinrich Höner & Co. KG
Heinrich Leist Galvanotechnik
Heinrich Meyer-Werke Breloh & Co. KG
Heinrich Schmid AG
HEINRICH STEUBER + Co.
Heinrich Tools Inc.
Heinz Berger Maschinenfabrik
Heinz Kettler Metallwarenfabrik & Co.KG
Heinz Mittler
Heinz Soße
HEISSLUFTTECHNIK
Heisslufttechnik F + H & Co.
Heitmann & Brun
Heitronics Infrarot Messtechnik
HEK
Helical Products Company Inc.
HELIOPRINT AS
HELIOS
Helios Messtechnik
Helix-Technologie
Hella KG Hueck & Co
Heller Gebr. Maschinenfabrik
Heller Maschinenbau
Hellermann Tyton
Hölle
HELLING KG für Industrieprodukte und Anlagenbau (&Co.KG)
Hellmann Weltweite Logistik
Hellmeier-Kabel
Helm AG
Helmke
Helmut BeckerIng.
Helmut Fischer GmbH & Co KG
Helmut Niemeyer
Helmut Schäfer & Co.KG
Helmut Schimpke
Helmut Sonntag
Helmut Weiss
Helukabel
Häma
Hengstler
Henkel KG aA
Hennig
Henninger & Co.KG
Henschel Industrietechnik
Hense Systemtechnik & Co. KG
Hensen-Lataster B.V.
Heraeus Amba
Heraeus-Instrumente
Herberholz
Herbert Ott Vertriebsgesellschaft mbH + Co
Herbert Waldmann & Co.
Herbert Zimmermann
Herberts
Herborn + Breiteinbach
Herborner Pumpenfabrik
Herbert Maschinenfabrik
Herbstreith & Fox KG
Herkules Hommel
Hieraus Sensor
Herforder Elektromotoren-Werke & Co
Herion Leibfried
Herion Systemtechnik
Herkel Drahtziehen/Maut
Herkules Wetzlar
Hermann Bilz + Co.
Hermann Elektronik
Hermann Kolb Maschinenbau AG
Hermann Nawrot
Hermann Pause
Hermann Schütz KG
Hermann Weber
Hermann Wiegel Ges.f.Wärme- und Sanitärtechnik mbH
Hermes
Hermes Schleifmittel & Co.
Hermetische Pumpen
Herrmann Ultraschalltechnik
HERZOG Maschinenfabrik & Co.
Heun Werkzeugmaschinen
Heuser
HEV Vertriebs-
Hewlett Packard
Hexal Pharma
Heyderhof
Heyligenstadt & Co.KG
HEZINGER
Hezinger
Hochvolt Prüftechnik
Hilger & Kern
Hilma Römfeld
Hilti Deutschland
Hilzinger Daumen
HIOKI E.E. KONZERN
Hitachi Construction Machinery (Europe) N.V.
Hitachi Denshi (Europa)
Hitachi Europa
WISSENSCHAFTLICHE INSTRUMENTE VON HITACHI
Hitachi Zosen Corp.
Hiwin-Technologie
HKS Lubricants GmbH
HKS Maschinenbau
HM Maschinenbau
Hobart
Hobema Maschinenfabrik & Co.KG
Höchst AG
Hoechst Aktiengesellschaft
HOECKLE
Hörbiger Fluidtechnik
HOERBIGER HYDRAULIK
HOERBIGER Kompressortechnik
Hoesch Maschinenfabrik Deutschland AG
Hoesch Stahlhandel
Hoestenberghe & Klütsch
Hoffmann
Hoffmann Fördertechnik
Hoffmann Maschinen- und Apparatebau
Hofmann
Hofmann Maschinenbau
Hofmann Meß- und Auswuchttechnik & Co.KG
Hofmann Werkstattechnik
Hohn-Kabel

Incoterms(englische Incoterms, Internationale Handelsklauseln) oder Internationale Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln sind internationale Regeln für die Auslegung der am weitesten verbreiteten Handelsklauseln in diesem Bereich. Internationale Handelsklauseln sind Standardbedingungen eines internationalen Kaufvertrags, die im Voraus in einem international anerkannten Dokument definiert werden. Sie bestimmen hauptsächlich den Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware. Aber bei der Wahl muss ein russischer Teilnehmer an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit (Exporteur und Importeur) die möglichen steuerlichen Folgen für die Mehrwertsteuer einer solchen Wahl berücksichtigen. Wir werden darüber sprechen.

Was sind die Lieferbedingungen in der Auslegung der Incoterms?

Seit dem 1. Januar 2011 gelten die Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln „Incoterms-2010“ (ICC Publication No. 715) Am 16. September 2010 hat die Internationale Handelskammer die Veröffentlichung einer Neuauflage bekannt gegeben über die Verwendung nationaler und internationaler Handelsklauseln. 2010“ zu reflektieren moderne Tendenzen Entwicklung des internationalen Handels, die sich seit der Veröffentlichung der letzten Ausgabe der Incoterms im Jahr 2000 entwickelt haben.
Incoterms-2010 (Incoterms-2010) sind internationale Regeln, die von Regierungsbehörden, Anwaltskanzleien und Händlern auf der ganzen Welt als Interpretation der am besten anwendbaren anerkannt werden internationaler Handel Bedingungen.
Der Geltungsbereich der Incoterms-2010 (Incoterms-2010) erstreckt sich auf die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Kaufvertrag im Hinblick auf die Lieferung von Waren (Warenlieferbedingungen).
Die Gesamtzahl der Terme in den Incoterms-2010 wurde im Vergleich zu den Incoterms-2000 von 13 auf 11 reduziert. Außerdem sind in den Incoterms-2010 2 neue Terme erschienen: DAT (Lieferung zum Terminal) und DAP (Lieferung zum Punkt), die ersetzt werden die Begriffe DAF, DES, DEQ , DDU aus den Incoterms-2000. Außerdem, neue Edition Die Incoterms enthalten zu jedem Begriff einen kleinen Leitfaden, der Benutzern der Incoterms 2010 bei der Auswahl der richtigen Lieferbasis helfen soll.
Die Begriffe wurden je nach Transportart in zwei Gruppen eingeteilt (siehe Tabellen 1, 2):

Lieferbedingungen für alle Transportarten (7 Bedingungen);

Lieferbedingungen für den Seetransport und den Transport in Hoheitsgewässern (4 Bedingungen).

Tabelle 1

7 Bedingungen, die für alle Transportarten gelten

EXW. Ab Werk (angegebener Standort)

Ware aus dem Lager des Verkäufers

FCA. Kostenloser Spediteur (angegebener Ort)

Die Ware wird an den Spediteur des Kunden geliefert

CPT. Frachtfrei nach (Zielort angegeben)

Die Ware wird dem Spediteur des Kunden am benannten Bestimmungsort übergeben

C.I.P. Fracht und Versicherung bezahlt bis (angegebener Bestimmungsort)

Die Ware wird versichert an den Spediteur des Kunden am benannten Bestimmungsort geliefert

DAP. Geliefert am Punkt

Lieferung am Bestimmungsort

DAT. Am Terminal zugestellt

Exportzahlungen gehen zu Lasten des Verkäufers, Importzahlungen zulasten des Käufers. Das Terminal befindet sich an der Grenze, Sie müssen den Namen des Terminals angeben

DDP. Geliefert verzollt (Bestimmungsort angegeben)

Die Ware wird verzollt und risikofrei an den Kunden geliefert

Tabelle 2

4 Bedingungen, die nur für den Seeverkehr und den Transport in Hoheitsgewässern gelten

FAS. Frei Längsseite Schiff (Verladehafen angegeben)

Die Ware wird auf das Schiff des Kunden geliefert

FOB. Frei an Bord (Ladehafen angegeben)

Die Ware wird zum Schiff des Kunden versandt

CFR Kosten und Fracht (Zielhafen angegeben)

Die Ware wird zum Hafen des Kunden geliefert (ohne Entladung)

CIF. Kosten, Versicherung und Fracht (Zielhafen angegeben)

Die Ware wird versichert zum Hafen des Kunden geliefert (ohne Entladung)

Gegenüber den Incoterms-2000 wurden bei den Incoterms-2010 folgende Änderungen in den Liefergrundlagen vorgenommen (siehe Tabelle 3):

  • die Lieferbedingung DAP (Delivered At Place) wurde anstelle der ausgeschlossenen Bedingungen eingeführt: DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship), DDU (Delivered Duty Unpaid);
  • Anstelle der ausgeschlossenen Bedingung DEQ (Delivered Ex Quey) wurde die Bedingung DAT (Delivered At Terminal) eingeführt.

Tisch 3

Incoterms-2010/INCOTERMS-2010

Sendung

Jede Art von Transport

Ab Werk (...benannter Ort). EXW (...Ortsname).

Gefahrenübergang: zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware am Lager des Verkäufers.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers.

Jede Art von Transport

Free Carrier (...benannter Ort). Frei Frachtführer (...benannter Ort).

Gefahrübergang: zum Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur im Lager des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

Frei Längsschiff (...benannter Verschiffungshafen).

Frei entlang der Schiffsseite (...benannter Verschiffungshafen).

Gefahrenübergang: zum Zeitpunkt des Abstellens der Ware an der Bordwand.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

See- und Binnenschifffahrt

Frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen). Frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen).

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

See- und Binnenschifffahrt

Kosten und Fracht (...benannter Bestimmungshafen). Kosten und Fracht (...benannter Bestimmungshafen).

Gefahrenübergang: ab dem Moment der Vollbeladung an Bord des Schiffes.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

See- und Binnenschifffahrt

Kosten, Versicherung und Fracht (...benannter Bestimmungshafen).

Kosten, Versicherung und Fracht (...benannter Bestimmungshafen).

Gefahrenübergang: ab dem Moment der Vollbeladung an Bord des Schiffes.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

Jede Art von Transport

Frachtfrei und versichert bis (...benannter Bestimmungsort). Fracht/Fracht und Versicherung bezahlt bis (... benannter Bestimmungsort).

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

Jede Art von Transport

Frachtfrei bis (...benannter Bestimmungsort). Frachtfrei bis (... benannter Bestimmungsort).

Gefahrenübergang: zum Zeitpunkt der Lieferung/Übergabe an den Frachtführer.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

Bedingung D.

Lieferung

Jede Art von Transport

Neue Lieferbasis!

Geliefert am Terminal (...benannter Bestimmungsterminal). Lieferung am Terminal (...Terminalname).

Gefahrenübergang: Zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an das Terminal des Käufers.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

Jede Art von Transport

Neue Lieferbasis!

Geliefert am Punkt (...benannter Bestimmungsort). Lieferung am Standort (...Name des Standorts).

Risiken: Zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den vom Käufer angegebenen Ort.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Käufers

Jede Art von Transport

Geliefert verzollt (...benannter Bestimmungsort). Geliefert verzollt (...benannter Bestimmungsort).

Gefahrenübergang: zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer.

Ausfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers.

Einfuhrzollformalitäten: Verantwortung des Verkäufers

Jede Art von Transport

Ausgenommen von den Incoterms 2010.

Geliefert unverzollt (...benannter Bestimmungsort). Zollfrei geliefert (...benannter Bestimmungsort)

Jede Art von Transport

Ausgenommen von den Incoterms 2010.

Geliefert an der Grenze (...benannter Ort). Lieferung bis zur Grenze (...benannter Lieferort)

See- und Binnenschifffahrt

Ausgenommen von den Incoterms 2010.

Geliefert ab Kai (...benannter Bestimmungshafen). Lieferung ab Pier (...benannter Bestimmungshafen)

See- und Binnenschifffahrt

Ausgenommen von den Incoterms 2010.

Geliefert ab Schiff (...benannter Bestimmungshafen). Geliefert ab Schiff (...benannter Bestimmungshafen)

Als multimodale Lieferbedingungen können zwei neue Begriffe DAP (Delivery to Point), DAT (Delivery to Terminal) verwendet werden.

Notiz! Multimodal - Bereitstellen oder Verwenden mehrerer Methoden, Implementierungsmodi. Zum Beispiel multimodaler Warentransport - Transport mit Luft-, Straßen- und Seetransport.

Die vier in der Praxis am wenigsten verwendeten Begriffe (DAF, DES, DEQ und DDU) wurden gestrichen (siehe Tabelle 3).

Der Begriff DAT (Delivery to Terminal) ersetzt den Begriff DEQ: Die Ware wird dem Käufer entladen vom angekommenen Fahrzeug zur Verfügung gestellt. DAT ist im Gegensatz zu DEQ anwendbar auf Multimodaler Transport. Die Anlieferung zum DAT-Terminal entspricht weitgehend der logistischen Praxis im Hafen.

Der Begriff DAP (Delivery to Point) ist allgemeine Stellung, bei der es wichtig ist, das Ziel genau anzugeben. Der Begriff DAP ersetzt drei Begriffe – DAF, DES, DDU – und sieht vor, dass die Ware dem Käufer entladebereit bereitgestellt wird (in unseren Bedingungen für Umladung unter Zollkontrolle oder für die Zollabfertigung).

Neue Kosten und Risiken bei FOB, CFR und CIF: Die Lieferbedingungen FOB (Free On Board), CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance and Freight) führen zu neuen Kosten und Risiken. Bei den Incoterms-2000 geht die Gefahr unter diesen drei Lieferbedingungen nach Lieferung auf das Schiff über, und bei den Incoterms-2010 erfolgt der Gefahrenübergang nach vollständiger Verladung der Ladung an Bord des Schiffes.

Die Struktur der Incoterms-2010 umfasst 4 Gruppen grundlegender Lieferbedingungen (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4

Struktur der Incoterms-2010

Gruppe "E"

Gruppe "F"

Gruppe "C"

Gruppe "D"

Sendung

Der Haupttransport wird nicht vom Verkäufer bezahlt

Grundfracht vom Verkäufer bezahlt

Lieferung

Die Verpflichtungen des Verkäufers sind minimal und beschränken sich darauf, die Ware dem Käufer zur Verfügung zu stellen

Die Pflichten des Verkäufers beschränken sich auf die Versendung der Ware, die Hauptfracht geht nicht zu seinen Lasten

Der Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport, ohne die damit verbundenen Risiken zu übernehmen

Die Kosten und Risiken des Verkäufers sind am höchsten, da er verpflichtet ist, die Ware dem Käufer am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen (Ankunft sicherzustellen).

Innerhalb der Gruppen unterscheiden sich die Grundpflichten des Verkäufers und des Käufers geringfügig. Beispielsweise ist der Verkäufer in der Gruppe „C“ gemäß den Liefergrundlagen CIF und CIP verpflichtet, die Ware zusätzlich zu versichern, und in der Gruppe „D“ gemäß der Lieferbedingung DDP muss er Einfuhrabgaben zahlen. Innerhalb der Gruppen „F“ und „D“ gibt es Unterschiede in Bezug auf das Laden (Entladen).

Die Incoterms-2010 (wie auch die Incoterms-2000) ermöglichen es Ihnen, die rechtlichen und kommerziellen Fragen des Außenhandels zu regeln, die nicht in den Dokumenten des internationalen Rechts (insbesondere im UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, geschlossen in Wien am 11.04.1980, in Kraft getreten für die UdSSR am 1. September 1991, Dekret des Obersten Rates der UdSSR vom 23. Mai 1990 N 1511-I) und werden in verschiedenen Ländern nicht immer gleich verstanden.

Bis zum 1. Januar 2011 galten die Internationalen Regeln zur Auslegung von Handelsklauseln „Incoterms-2000“. Russische Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit wenden den genehmigten Klassifikator der Lieferbedingungen (einschließlich der von Incoterms-2000 festgelegten Bedingungen) an. in Anhang N 19 der Verordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 21.08.2007 N 1003.

Absatz 6 der Kunst. 1211 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht vor, dass, wenn der Vertrag Handelsklauseln verwendet, die im internationalen Verkehr akzeptiert sind, mangels anderer Angaben davon ausgegangen wird, dass die Parteien die Anwendung auf ihre Geschäftsbeziehungen vereinbart haben gekennzeichnet durch die entsprechenden Handelsbegriffe. Diese Bestimmung bedeutet, dass die Parteien nach eigenem Ermessen bestimmen können, welche Klauseln und in welchem ​​Umfang für den abgeschlossenen Außenhandelsvertrag gelten (hierfür ist die Zustimmung der Parteien zur Anwendung der Incoterms erforderlich).

Auf dieser Grundlage ist es beim Abschluss eines Außenhandelsvertrages mit einem ausländischen Partner besser, die grundsätzlichen Lieferbedingungen gemäß Incoterms-2010 oder Incoterms-2000 anzugeben. Da jede neue Ausgabe der Incoterms die vorherige nicht annulliert, ist es zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der Klauseln zwischen Verkäufer und Käufer erforderlich, im Text internationaler Kaufverträge klar anzugeben, welcher Ausgabe der Incoterms die Parteien unterliegen die Transaktionsnutzung.

Incoterms = Handelsbrauch

Wie in Abs. 3 S. 3 Kunst. 15 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 07.07.1993 N 5340-1 „Über Industrie- und Handelskammern in Russische Föderation" bezeugt die Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation die in der Russischen Föderation angenommenen Handelsbräuche.

Gemäß Absatz 4 des Beschlusses des Vorstands der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation vom 28.06.2001 N 117-13 „Entwicklung der Gesetzgebung zum Unternehmertum und die Rolle der Industrie- und Handelskammern in diesem Prozess“ , wurden die Regeln der Internationalen Handelskammer zur Auslegung von Handelsklauseln „Incoterms-2000“ als Handelsbrauch anerkannt.

Wie Sie wissen, handelt es sich bei einem Brauch um eine Verhaltensregel, die sich entwickelt hat und in allen Geschäftsbereichen oder anderen Aktivitäten weit verbreitet ist, die nicht gesetzlich vorgesehen sind, unabhängig davon, ob sie in einem Dokument festgehalten ist. Dies ist in Absatz 1 der Kunst angegeben. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Incoterms-2000 als Handelsbrauch stellt sich unwillkürlich die Frage: Sind die Begriffe „Geschäftspraxis“ und „Handelsbrauch“ synonym?

In der Praxis werden die Incoterms-2000 als Geschäftsbrauch akzeptiert (unter Bezugnahme auf Abschnitt 1, Artikel 5 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation), da sie von der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation anerkannt sind (siehe Beschlüsse vom der Föderale Antimonopoldienst des Wolga-Wjatka-Bezirks vom 8. September 2009 in der Sache N A28- 10951 / 2008-271 / 19, FAS des Wolga-Bezirks vom 14.10.2008 in der Sache N A55-861 / 2008, FAS des Urals Bezirk vom 29.01.2007 N F09-12286 / 06-C1).

Und in der Resolution des Föderalen Antimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 14. September 2009 N KG-A40 / 8830-09 im Fall N A40-14229 / 09-61-93 kamen die Richter zu folgenden Schlussfolgerungen:

Regeln "Incoterms-2000" haben eine unabhängige rechtliche Handhabe, Beeinflussung der zwischen Wirtschaftssubjekten geregelten Beziehungen;

Bei der Beilegung einer Streitigkeit aus einem Außenhandelsgeschäft wendet das Schiedsgericht die Handelsbräuche im Bereich des internationalen Handels in der durch die Incoterms-2000-Regeln geänderten Fassung nur an, wenn sich die Parteien des Geschäfts auf deren Anwendung geeinigt oder diese geändert haben die von ihnen im Vertrag festgelegten Rahmenbedingungen Schreiben.

Wir stellen auch fest, dass das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vor vielen Jahren darauf hinwies, dass das Schiedsgericht bei der Beilegung einer Streitigkeit, die sich aus einer Außenwirtschaftstransaktion ergibt, die Gepflogenheiten des Geschäftsumsatzes im Bereich des internationalen Handels in der geänderten Fassung anwendet Incoterms für den Fall, dass sich die Beteiligten des Geschäfts auf ihre Anwendung geeinigt oder die im Vertrag festgelegten Bedingungen geändert haben, die grundlegenden Bedingungen schriftlich (Ziffer 2 der Anlage zu Informationsschreiben Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 16. Februar 1998 N 29 „Überprüfung der Gerichts- und Schiedspraxis zur Beilegung von Streitigkeiten in Fällen, an denen ausländische Personen beteiligt sind“).

Eine Sonderstellung nehmen Rechtsbräuche im Bereich des Wirtschaftsrechts ein. Die Parteien sind an alle vereinbarten Gepflogenheiten und Praktiken gebunden, die sie in ihren gegenseitigen Beziehungen etabliert haben. Sofern nicht anders vereinbart, wird davon ausgegangen, dass die Parteien beabsichtigt haben, auf ihren Vertrag oder dessen Abschluss eine Gepflogenheit anzuwenden, die sie kannten oder kennen mussten und die im internationalen Handel weithin bekannt ist und von den Parteien in diesen Verträgen ständig beachtet wird Art in dem entsprechenden Handelsbereich. Dies ist in den Absätzen 1, 2 der Kunst angegeben. 9 des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980

Beachten Sie! Auf der Grundlage des Gesetzes der Russischen Föderation vom 07.07.1993 N 5340-1 „Über die Industrie- und Handelskammern in der Russischen Föderation“ hat der Vorstand der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation mit Beschluss vom 28.06.2001 N 117-13 kündigte die Incoterms-2000 auf dem Territorium der Russischen Föderation als Handelsbrauch an.

Die Gültigkeit der Anwendung von Handelsbräuchen wird von allen Zentren der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit anerkannt.

In der Russischen Föderation bestätigt dies die Bestimmungen von Absatz 3 der Kunst. 28 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 07.07.1993 N 5338-1 "Über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit" und Absatz 26 der Regeln des internationalen Handels Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation (ICAC bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation), genehmigt. Verordnung der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation vom 18. Oktober 2005 N 76 (in der Fassung vom 23. Juni 2010). Gemäß diesen Unterlagen trifft das Schiedsgericht eine Entscheidung, die sich an den Vertragsbedingungen orientiert und die für dieses Geschäft geltenden Handelsbräuche berücksichtigt. Es gibt eine ähnliche Regel in Absatz 2 der Kunst. 21 der ICC Arbitration Rules 2012 der Internationalen Handelskammer (ICC Veröffentlichung N 850E at Englische Sprache, Veröffentlichung N 850R - in russischer Sprache), gültig ab 1. Januar 2012: Das Schiedsgericht berücksichtigt die Bestimmungen des Vertrags zwischen den Parteien, sofern vorhanden, und alle relevanten Handelsbräuche.

Wirkt sich die Liefergrundlage der Incoterms auf die Besteuerung aus?

Die Grundlieferbedingungen in der Auslegung der Incoterms-2010 (Incoterms-2000) sind nur relevant für die Bestimmung der Rechte und Pflichten der Parteien (Verkäufer und Käufer) in dem Moment, in dem sie in zivilrechtlichen Beziehungen entstehen, und gleichzeitig die steuerlichen Rechtsbeziehungen nicht berühren.

Das Steuer- und Gebührenrecht regelt die Machtverhältnisse bei der Einrichtung, Einführung und Erhebung von Steuern und Gebühren in der Russischen Föderation sowie die Beziehungen, die sich aus dem Prozess der Steuerkontrolle, der Berufung gegen Handlungen der Steuerbehörden und der Handlungen (Untätigkeit) ihrer Beamten ergeben und zur Verantwortung ziehen für Steuerdelikte. Dies ist in Abs. 1. 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Gleichzeitig gilt das Zivilrecht nicht für Steuerbeziehungen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Abschnitt 3, Artikel 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Die Grundlieferbedingungen der Incoterms regeln nur die Gefahren des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung der Ware, Umfang und Zeitpunkt der Erfüllung der Lieferverpflichtungen der Parteien des internationalen Vertrags, nicht jedoch den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.

Beachten Sie! Die Grundlieferbedingungen der Incoterms-2010 (Incoterms-2000) sind notwendig, damit die Parteien einer außenwirtschaftlichen Tätigkeit, die einen Kaufvertrag abschließen, die grundlegenden Rechte und Pflichten der Parteien für Transport, Verpackung, Versicherung, Verzollung von Waren gleichermaßen verstehen, sowie zur Verteilung von Risiken des zufälligen Untergangs und der Beschädigung von Waren.

Keine Ausgabe der Incoterms bestimmt das Verfahren für die Eigentumsübertragung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer.

Die Steuerbehörden bestätigen, dass unabhängig von den in den Incoterms vorgesehenen Lieferbedingungen und ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung Transaktionen für den Verkauf von Waren, die im Rahmen des Exportregimes ausgeführt werden, der Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von unterliegen 0 %, wenn alle erforderlichen Unterlagen gemäß Art. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Schreiben des UMNS Russlands für die Stadt Moskau vom 12. Oktober 2004 N 11-15 / 65542 (S. 16), vom 16. Juni 2004 N 11-10 / 40146) .

In den Erläuterungen zu bestimmten Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Mehrwertsteuergesetzgebung (Anhang zum Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 19. Oktober 2005 N MM-6-03 / [E-Mail geschützt]) wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Lieferbedingungen für Waren, die in den Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln „Incoterms“ (EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF usw.) vorgesehen sind, und dementsprechend die Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der von einem Verkäufer an einen ausländischen Käufer gelieferten Waren unterliegen Transaktionen für den Verkauf von Waren, die im Rahmen des Exportregimes ausgeführt werden, der Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 0%, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen.

Das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation hat in seinem Dekret N 3846/97 vom 23.06.1998 auch bestätigt, dass die Lieferbedingungen in Bezug auf die Incoterms zur Bestimmung des Zeitpunkts der Eigentumsübertragung der Ware auf die russische Seite gelten spielen für steuerliche Zwecke keine Rolle.

Im Beschluss des FAS des Moskauer Bezirks vom 12.12.2007 N KA-A41 / 12858-07 im Fall N A41-K2-3448 / 07 kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Incoterms-Regeln den Zeitpunkt des Gefahrübergangs regeln und Sachschäden, Umfang und Zeitpunkt der Erfüllung der Vertragsparteien ihrer Lieferpflicht. Gleichzeitig sind die Normen von Ch. 21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die Fragen der Mehrwertsteuererstattung im Rahmen von Exportgeschäften regeln, machen die Möglichkeit der Anwendung des 0 %-Satzes durch den Exporteur nicht von den Lieferbedingungen im Rahmen einer ausländischen Wirtschaftsordnung abhängig Vertrag. Darüber hinaus können die Lieferbedingungen nicht zum Zweck der Besteuerung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Anwendung von Art. Kunst. 165, 172 und 176 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen die Richter in den Beschlüssen des FAS des Ostsibirischen Bezirks vom 26.01.2006 N A19-11423 / 05-24-F02-7136 / 05-S1, des FAS des Westsibirischen Bezirks vom 15.05.2006 N F04 -2061 / 2005 ( 22271-A03-34) im Fall N A03-6395 / 04-3, FAS des Moskauer Bezirks vom 17.12.2007 N KA-A41 / 12973-07 im Fall N A41-K2-4494 / 07, vom 07.12.2007 N KA- A41 / 12709-07 im Fall Nr. A41-K2-1890 / 07.

Zwar haben auch die Richter hinsichtlich der Eigentumsübertragung eine andere Sichtweise. So haben die Richter im Beschluss des Föderalen Antimonopoldienstes des Wolga-Distrikts vom 22. Oktober 2010 in der Sache N A55-38061 / 2009 darauf hingewiesen, dass das Argument der Steuerbehörde über die Unmöglichkeit, den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung zu bestimmen Ware ist unhaltbar, da die Bestimmung des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs bei Lieferung zu FCA-Bedingungen (frei Frachtführer) im Vertrag im zweiten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation und in den Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln geregelt ist „Incoterms-2000“.

Leider gibt es derzeit keine neueren Klarstellungen von den Regulierungsbehörden (Finanzministerium Russlands und dem Föderalen Steuerdienst Russlands) und Richtern zu dem behandelten Thema.

Trotz der Tatsache, dass die grundlegenden Lieferbedingungen der Incoterms die Besteuerung der Mehrwertsteuer in keiner Weise beeinflussen, können Teilnehmer an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit bei ihrer Anwendung bei Vor-Ort-Prüfungen mit steuerlichen Problemen konfrontiert werden.

Exporteur Probleme

Problem 1. Anwendung des 0%-Satzes

Bei der Wahl einer bestimmten Incoterms-Lieferbasis kann es für eine russische Exportorganisation zu Problemen mit der Anwendung des Nullsatzes der Mehrwertsteuer kommen.

Die Ausfuhr ist ein Zollverfahren, bei dem die Waren der Zollunion aus dem Zollgebiet der Zollunion ausgeführt werden und außerhalb des Zollgebiets zum ständigen Aufenthalt bestimmt sind (§ 1, Artikel 212 des Zollkodex der Zollunion).

Laut Paragraphen. 1 S. 1 Kunst. 146 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird der Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) auf dem Gebiet der Russischen Föderation als Gegenstand der Mehrwertsteuer anerkannt.

Gleichzeitig ist Art. 147 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird festgestellt, dass für die Zwecke von Ch. 21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird das Gebiet der Russischen Föderation als Ort des Verkaufs von Waren anerkannt, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände vorliegen:

Die Waren befinden sich auf dem Territorium der Russischen Föderation und anderen Territorien unter ihrer Gerichtsbarkeit und werden nicht versandt oder transportiert;

Die Waren befinden sich zum Zeitpunkt des Beginns des Versands oder Transports auf dem Territorium der Russischen Föderation und anderen Territorien unter ihrer Gerichtsbarkeit.

Die Besteuerung der Mehrwertsteuer erfolgt mit einem Steuersatz von 0 % beim Verkauf von Waren, die im Zollverfahren für die Ausfuhr ausgeführt werden, sowie Waren, die in das Zollverfahren einer Freizollzone überführt werden, vorbehaltlich der Vorlage bei den Finanzbehörden von die Dokumente nach Art. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Dies wird in S. 1 S. 1 Kunst. 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Somit ist die Gesamtheit der aufgeführten Normen von Art. Kunst. 146, 147, 164, 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Kunst. 212 des Zollkodex der Zollunion lässt uns den Schluss zu, dass für die Anwendung eines Nullsatzes für die Ausfuhr von Waren die folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen:

  1. Ausfuhr von Waren im Zollverfahren der Ausfuhr aus dem Gebiet der Russischen Föderation zum dauerhaften Aufenthalt außerhalb (Artikel 11 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Artikel 212 Absatz 1 des Zollkodex der Zollunion, Absatz 1 von Absatz 1 von Artikel 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
  2. Die Tatsache einer solchen Ausfuhr von Waren muss dokumentiert werden (Absatz 1, Satz 1, Artikel 164, Artikel 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Darüber hinaus ist eines dieser Dokumente ein Vertrag (Kopie eines Vertrags) zwischen einem Steuerzahler und einer ausländischen Person über die Lieferung von Waren (Lieferungen) außerhalb des gemeinsamen Zollgebiets der Zollunion und (oder) Lieferungen außerhalb der Russischen Föderation. Und wenn die Verträge Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen, wird anstelle einer Kopie des vollständigen Vertragstextes ein Auszug daraus vorgelegt, der die für die Steuerkontrolle erforderlichen Informationen enthält (insbesondere Informationen zu Lieferbedingungen, Bedingungen, Preis , Art des Produkts) (Abschnitt 1 S. 1 Artikel 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Beim Verkauf von Waren, die im Rahmen des Zollverfahrens für den Export ausgeführt werden, wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 0% erhoben (Abschnitt 1 Absatz 1 Artikel 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Gleichzeitig ist der Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der letzte Tag des Quartals, in dem das vollständige Paket der in Art. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Artikel 167 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Dies sind die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Steuern und Gebühren.

Gleichzeitig ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass keine Ausgabe der Incoterms sowie des am 11. April 1980 in Wien abgeschlossenen UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf das Verfahren für die Übertragung des Eigentums von der Verkäufer an den Käufer.

Die Parteien können den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Außenhandelsvertrag angeben. Wenn sie dies nicht tun, werden sie die Rechtsvorschriften wählen, die auf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag anzuwenden sind, und davon müssen sie sich bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Eigentumsübertragung leiten lassen (Absatz 1, Artikel 1210 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation). Gleichzeitig müssen sich die Parteien, wenn sie sich nicht über das auf den Vertrag anzuwendende Recht einigen, nach dem Recht des Landes richten, mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen aufweist. Bei Abschluss eines Kaufvertrages gilt das Recht des Landes, in dem sich die Hauptniederlassung des Verkäufers befindet.

Gerade die Unsicherheit bei der Eigentumsübertragung kann zu Streitigkeiten zwischen dem russischen Exporteur und den Steuerbehörden führen.

Leider bestimmen Steuerinspektoren der Gebietskörperschaften des Föderalen Steuerdienstes Russlands häufig den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung auf der Grundlage der Lieferbedingungen der Incoterms, auf deren Grundlage sie sich weigern, Exporteuren einen Nullsteuersatz zuzuweisen, und in der Folge die Mehrwertsteuer zu erstatten.

Am häufigsten tritt eine solche Ablehnung auf, wenn der russische Lieferant beim Export von Waren die folgenden Bedingungen im Vertrag festgelegt hat:

- (oder) FCA: frei Frachtführer (...benannter Ort), wenn der Gefahrenübergang bei zufälligem Untergang der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer im Lager des Verkäufers erfolgt;

- (oder) EXW: ab Werk (benannter Ort), wenn der Gefahrenübergang bei zufälligem Untergang der Ware zum Zeitpunkt der Warenübergabe im Lager des Verkäufers erfolgt.

Unter Berücksichtigung der FCA- und EXW-Lieferbasen glauben die Inspektoren fälschlicherweise, dass das Eigentum an den für den Export verkauften Waren auf das Territorium der Russischen Föderation übergegangen ist, weshalb es keinen Grund gibt, einen Steuersatz von 0 % anzuwenden. Da kein Export erfolgt, gilt ein Steuersatz von 18 %. Dies ist eine Täuschung der Steuerprüfer.

In solchen Fällen müssen Organisationen ihren Fall vor Gericht beweisen. So erklärten die Richter im Beschluss des Föderalen Antimonopoldienstes des Uralbezirks vom 12. Oktober 2009 N F09-7657 / 09-C2 im Fall N A76-3617 / 2007-38-213 / 80 / 60, dass der Moment und der Ort der Eigentumsübertragung der deklarierten und zur Überlassung zugelassenen Waren berühren die Bestätigung der Tatsache der Ausfuhr der Waren außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation im Zollregime der Ausfuhr nicht und spielen für die Steuerbeziehungen keine Rolle. Die Regeln „Incoterms-2000“ zur Berechnung der Mehrwertsteuer finden keine Anwendung.

Beispiel 1. Sieht der Außenhandelsvertrag eine der in den Incoterms-2010 (Incoterms-2000) festgelegten Lieferbedingungen vor, so haben sich die Parteien auf den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs an der Ware geeinigt. Die Vereinbarung über die Lieferbedingungen enthält keinen Hinweis auf den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Ware.
Zu dieser Schlussfolgerung gelangten die Richter in den Beschlüssen des FAS des Moskauer Bezirks vom 15.01.2008 N KA-A40 / 14168-07 im Fall N A40-12474 / 07-90-58, des FAS des Ostsibirischen Bezirks vom 09.12.2008 N A19-2754 / 08 -52-F02-5601/08 in der Sache N A19-2754/08-52.

Das in Kap. 21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, wird nicht von der von den Parteien des Geschäfts im Rahmen des Exportvertrags gemäß Incoterms-2010 (Incoterms-2000) gewählten Liefergrundlage abhängig gemacht.

Beispiel 2. Russische Organisation- Der Verkäufer hat Waren mit einem Auftragswert von 10.000 Euro an einen ausländischen Käufer geliefert. Der von der Bank of Russia festgelegte Euro-Wechselkurs beträgt 41,1311 Rubel / Euro (unter Vorbehalt) am Versandtag.
Die Waren werden zu den Bedingungen der Selbstlieferung aus dem Lager der Organisation verkauft (Lieferbedingungen - EXW - Gebiet Moskau, Incoterms-2010).
Gemäß den Incoterms-2010 bedeutet der Begriff EXW (ab Werk), dass der Verkäufer dem Käufer bei Lieferung die Ware in seinem Betrieb oder an einem anderen vereinbarten Ort (z. B. im Unternehmen, Lager usw.) . Nach der Übergabe der Ware ist der Verkäufer nicht für deren Sicherheit verantwortlich. Alle mit der Warenannahme im Betrieb des Verkäufers verbundenen Kosten (für die Erledigung der für die Warenausfuhr erforderlichen Zollformalitäten, deren Verladung auf ein Fahrzeug etc.) und Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Somit erlegen die EXW-Bedingungen dem Verkäufer minimale Verpflichtungen auf.
Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass das Eigentum an der Ware in einem Lager in Russland auf den Käufer übergeht.
Dieser Verkauf bezieht sich auf den Export und die verkaufende Organisation hat das Recht, den Mehrwertsteuersatz von 0 % anzuwenden.
Beim Verkauf von Waren, die im Rahmen des Zollverfahrens für den Export ausgeführt werden, wird die Mehrwertsteuer zum Nullsatz erhoben (Abschnitt 1 Absatz 1 Artikel 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Gleichzeitig ist der Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der letzte Tag des Quartals, in dem das vollständige Paket der in Art. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Artikel 167 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Die Verkäuferorganisation reichte Dokumente ein, um den Steuersatz von 0 % innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu bestätigen.
Daher spiegelt die Mehrwertsteuererklärung für diesen Vorgang die Steuerbemessungsgrundlage in Höhe von 411.311 Rubel wider. (10.000 € x RUB/41,1311 €).
Wenn der an den Lieferanten beim Kauf von für den Export verkauften Waren gezahlte Mehrwertsteuerbetrag zuvor abzugsfähig war, unterliegt er der vollständigen Rückforderung (Abschnitt 5, Absatz 3, Artikel 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Wiederherstellung der Steuerbeträge erfolgt in dem Steuerzeitraum, in dem Waren zur Ausfuhr versandt werden (Absatz 3, Absatz 5, Absatz 3, Artikel 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Der angegebene Betrag spiegelt sich in Ziff. 4 (unter Spalte 5) der Umsatzsteuererklärung.
Die Organisation hat das Recht, den wiederhergestellten (zuvor nicht zum Abzug zugelassenen) Betrag der "Vor"-Mehrwertsteuer auf zum Export verkaufte Waren in dem Steuerzeitraum abzuziehen, in den der Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage fällt, d.h. am letzten Tag des Quartals, in dem ein vollständiges Paket von Dokumenten gesammelt wurde, die die Tatsache der Ausfuhr bestätigen (§ 9, § 167, Absatz 4, § 5, § 3, § 170, § 3, § 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). In diesem Fall ist die Höhe der Steuerabzüge in Ziff. 4 (unter Spalte 3) der Mehrwertsteuererklärung (Klauseln 41.3, 41.4, 41.5 des Verfahrens zum Ausfüllen einer Steuererklärung für Mehrwertsteuer, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 15.10.2009 N 104n).

Problem 2. Dokumente, die den Export bestätigen

Das Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Dokumente gemäß Art. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Insbesondere nach Abs. 4 S. 1 Kunst. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, um das Recht zu bestätigen, beim Export von Waren, Kopien von Transport-, Versand- und (oder) anderen Dokumenten mit Zeichen der Zollbehörden der Orte einen Nullsatz für die Mehrwertsteuer anzuwenden Abgangsbestätigung für die Ausfuhr von Waren aus dem Gebiet der Russischen Föderation erforderlich. Der Steuerzahler kann jedes der aufgeführten Dokumente unter Berücksichtigung der in der angegebenen Norm festgelegten Besonderheiten einreichen.

Doch was ist beispielsweise zu tun, wenn im abgeschlossenen Außenhandelsvertrag die FCA-Lieferbasis an die Adresse des Lagers des Lieferanten gewählt wird, und das sogar mit der Bedingung der Selbstlieferung der Ware? Schließlich fehlen dem Verkäufer in diesem Fall nicht nur Versanddokumente für den gesamten Warenweg, sondern überhaupt solche Dokumente.

Denken Sie daran, dass ein Exporteur einen Steuersatz von 0 % anwenden kann, wenn er Dokumente vorlegt, die die Ausfuhr von Waren bestätigen (Artikel 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Daher sind die in den Absätzen vorgesehenen Dokumente. 4 S. 1 Kunst. 165 der Abgabenordnung der Russischen Föderation müssen Sie vom Käufer verlangen (es ist besser, sich im Voraus darum zu kümmern und im Vertrag aufzuschreiben, welche Dokumente er Ihnen zur Verfügung stellen muss). Dies kann jedes Dokument sein, das den Export von Waren außerhalb Russlands bestätigt (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 11.03.2011 N 03-07-08 / 63, vom 05.06.2006 N 03-04-08 / 111). Zum Beispiel eine Zollanmeldung mit einem Zollzeichen (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 06.05.2006 N MM-6-03 / [E-Mail geschützt]"Über Transportdokumente zur Bestätigung der Ausfuhr von Waren außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation", Beschlüsse des Föderalen Antimonopoldienstes des Moskauer Bezirks vom 15. November 2007 N KA-A40 / 11720-07 im Fall N A40-3552 / 07- 129-27 vom 17.01.2007, 23.01.2007 N KA-A40/13442-06 in der Sache N A40-31332/06-14-143). Es ist auch ratsam, Ihren Käufer im Voraus um eine Kopie des internationalen Frachtbriefs (CMR) zu bitten.

Importeursprobleme

Für einen außenwirtschaftlich Beteiligten - Importeur können sich insbesondere bei der Wahl einer DDP-Lieferbasis (Lieferung verzollt) steuerliche Probleme ergeben.

Der Verkäufer hat seine Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt erfüllt, an dem die Ware an den Käufer geliefert, von den für die Einfuhr erforderlichen Zöllen befreit und am vereinbarten Bestimmungsort angekommen ist. Bei Wahl dieser Lieferbasis trägt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren, inkl. und Zahlung von Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die bei der Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland erhoben werden. Infolgedessen wird es unter solchen Bedingungen für einen russischen Importeur problematisch, den Abzug der von einem ausländischen Lieferanten gezahlten Mehrwertsteuer beim Import von Waren nach Russland zu fordern (Abschnitt 2, Artikel 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Der Ausweg aus dieser Situation kann eine spezielle Vertragsklausel sein, dass der russische Importeur beim Warenimport die Mehrwertsteuer zahlt. Dies ist möglich, da der Status der Incoterms eine Anpassung zulässt. Die Anpassung erfolgt durch Einbeziehung in den Vertrag zusätzliche Bedingungen auf dem die Einigung der Parteien zustande gekommen ist. Dann trägt der Verkäufer weiterhin alle Kosten für die Lieferung und Verzollung der Ware bei der Einfuhr nach Russland, der Käufer zahlt jedoch die Mehrwertsteuer beim Zoll. In diesem Fall kann der Importeur die Zollumsatzsteuer abziehen.

Beispiel 3. Die Teilnehmer der ausländischen Wirtschaftstätigkeit schlossen einen Vertrag über die Lieferung importierter Waren zu den Bedingungen Delivered Duty Paid (Lieferung verzollt) (DDP, Incoterms-2000). Eine der Vertragsklauseln sieht vor, dass der Käufer die Mehrwertsteuer beim Zoll bezahlen muss, d.h. Russischer Importeur.
In diesem Fall hat der russische Importeur das Recht, die beim Zoll gezahlte Mehrwertsteuer abzuziehen, sofern die importierte Ware für mehrwertsteuerpflichtige Geschäfte gekauft wurde und registriert ist. Grundlage für den Steuerabzug sind Dokumente, die die tatsächliche Zahlung der Steuer bestätigen (Abschnitt 2, Artikel 171, Absatz 1, Artikel 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Wenn der russische Importeur alle diese Bedingungen erfüllt und Erforderliche Dokumente die Zahlung der Steuer bestätigt hat, dann sollte er keine Probleme mit dem Abzug der gezahlten Steuer beim Zoll haben.
Tatsächlich haben die Parteien bei Vertragsabschluss angegeben, dass die Lieferung zu den Bedingungen Delivered Duty Paid (Lieferung mit Zahlung der Verzollung) (DDP, Incoterms-2000) erfolgt, und gleichzeitig den Käufer dazu verpflichtet Mehrwertsteuer beim Zoll bezahlen. Das heißt, in einer Vertragsklausel heißt es, dass der Lieferant Zölle zahlen muss (einschließlich der beim Zoll gezahlten Mehrwertsteuer), und in der anderen - dass die Mehrwertsteuer beim Zoll vom Käufer bezahlt wird.
Unserer Meinung nach ist es in einer solchen Situation unmöglich, über Ungenauigkeiten oder Fehler im Vertrag zu sprechen.
Es kann nur gesagt werden, dass die Parteien die Lieferung DDP vereinbart haben, aber ausnahmsweise allgemeine Regel Die im Vertrag festgelegte Pflicht des Käufers (und nicht des Lieferanten) zur Zahlung der Mehrwertsteuer beim Zoll.
Die aktuelle Gesetzgebung verbietet dies nicht. Darüber hinaus sind die Incoterms kein normativer Akt, sondern eine Reihe von Geschäftspraktiken, sodass die Parteien nichts verletzen werden, wenn sie in Bezug auf einige Bestimmungen der Incoterms die Merkmale ihrer Anwendung oder Anpassung festlegen.
Dies wird durch die Schiedspraxis bestätigt. So haben die Richter im Erlass des Föderalen Antimonopoldienstes des Nordkaukasusbezirks vom 30. November 2012 in der Sache N A32-48947 / 2011 darauf hingewiesen, dass die Argumente der Kassationsbeschwerde über die widersprüchlichen Bedingungen des Außenhandelsvertrags zwischen der Das Unternehmen und sein ausländischer Partner in Bezug auf die Lieferbedingungen (FOB - Hafen von Ningbo) und die Eigentumsübertragung der Waren werden ohne Berücksichtigung der Tatsache erklärt, dass die Incoterms ein optionales Regelwerk sind und nur in Fällen verwendet werden, in denen Der Vertrag nimmt direkt auf sie Bezug und sieht gleichzeitig nichts anderes als im Text der Regeln „Incoterms“ vor. Da der Außenhandelsvertrag Korrekturklauseln enthält, müssen die besonderen Bedingungen für die Lieferung von Waren durch die vereinbarten Parteien berücksichtigt werden.
In diesem Fall haben die Vertragsparteien dies getan. Und es gab keine Streitigkeiten zwischen ihnen, wer die Mehrwertsteuer beim Zoll bezahlen sollte. Mit anderen Worten, weder der Lieferant noch der Käufer haben die Verpflichtung der russischen Seite zur Zahlung der Mehrwertsteuer beim Zoll bestritten.
Die Zollbehörde wiederum war auch nicht gegen die Zahlung von Zöllen durch den Käufer.
All diese Argumente bestätigen, dass die Zahlung der Mehrwertsteuer beim Zoll in der Verantwortung des Käufers liegt, was direkt im Außenwirtschaftsvertrag verankert ist. Und der russische Importeur ist dieser Verpflichtung nachgekommen. Insofern bestehen für den Käufer, der die Mehrwertsteuer beim Zoll entrichtet hat, keine steuerlichen Risiken. Er sollte keine Probleme mit dem Abzug der beim Zoll gezahlten Steuer haben, sofern die eingeführten Waren von ihm zur Durchführung mehrwertsteuerpflichtiger Umsätze gekauft wurden und registriert sind (§ 171 Abs. 2, § 172 Abs. 1 MwSt Kodex der Russischen Föderation).

Beispiel 4 Eine russische Organisation (Moskau) plant, mit einer finnischen Organisation einen Vertrag über die Lieferung von Ausrüstung abzuschließen. Beim Abschluss eines Außenhandelsvertrages wollen die Parteien folgende Bedingungen berücksichtigen:
- Die Lieferung der Ware erfolgt auf der Straße gemäß den Lieferbedingungen EXW;
- Die Lieferung der Ware erfolgt durch den Transport des Verkäufers;
- Der Verkäufer trägt die Kosten für Lieferung und Versicherung der Fracht, wenn sie vom Lager in Helsinki zum Punkt Vaalimaa an der Grenze der Zollunion geliefert wird.
Lassen Sie uns herausfinden, ob solche Vertragsbedingungen legitim sind und ob sie den Vertragswert der Waren beeinflussen.
Absatz 2 der Kunst. 5 des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation, der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Kasachstan vom 25. Januar 2008 „Über die Bestimmung des Zollwerts der durchbeförderten Waren Zollgrenze der Zollunion" (in der Fassung vom 23. April 2012) bestimmt, dass der Zollwert der zu bewertenden (einzuführenden) Waren die Kosten der Beförderung (Beförderung) der Waren, die nach ihrer Ankunft im gemeinsamen Zollgebiet der durchgeführt werden, nicht umfassen darf Zollunion, sofern sie getrennt von den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preisen vom Anmelder (Zollvertreter) deklariert und dokumentiert werden.
Gemäß den Incoterms-2010 bedeutet die Grundlage der Lieferung EXW (EX Works (...benannter Ort)) ab Werk (...benannter Ort), dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt hat, wenn er die Ware aufgibt die Verfügung des Käufers über seinen Betrieb oder sonst benannten Ort (zB Werk, Fabrik, Lager etc.).
Wie die Praxis zeigt, nehmen Teilnehmer an Außenhandelsaktivitäten häufig Ergänzungen zu der einen oder anderen Incoterms-Klausel vor, um deren Inhalt genauer zu bestimmen (Abschnitt 1, Artikel 5 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation, Abschnitt 4 des Dekrets des Vorstands vom Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation vom 28. Juni 2001 N 117-13).
Die Incoterms verbieten es nicht, im Vertrag eine Bedingung festzulegen, dass die Lieferung von Waren auf der Straße auf der Lieferbasis EXW Vaalimaa, d.h. bis zur Grenze der Zollunion auf Kosten des Verkäufers. In diesem Fall wird die Ortschaft Vaalimaa als benannter Ort betrachtet.
In diesem Fall wäre es korrekter, die Lieferbedingungen im Außenhandelsvertrag anzugeben, z. B. CIP Vaalimaa.
Aber in beiden Fällen (EXW Vaalimaa oder CIP Vaalimaa) müssen die Kosten für die Lieferung der Ausrüstung bis zur Grenze der Zollunion nicht erneut zum Zollwert hinzugerechnet werden, da sie im Vertragspreis für die enthalten sind Lieferung von Ausrüstung.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sich russische Importeure bei der Bestimmung der Steuerschulden in bestimmten Situationen sowohl an der Auslegung der Incoterms als auch an den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation orientieren sollten, wenn die Bedingungen eines Außenhandelsvertrags die Anwendung bestimmen des russischen Rechts.

Beispiel 5 Die Richter in der Entscheidung des dreizehnten Berufungsgerichts für Schiedsgerichte vom 2. März 2009 in der Rechtssache Nr. A21-5832 / 2008 kamen zu dem Schluss, dass in Fällen, in denen der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in einem Außenhandelsvertrag nicht gesondert angegeben ist, dies berücksichtigt wird dass er mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs des zufälligen Todes der Ware gemäß der Liefergrundlage gemäß den Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln „Incoterms-2000“ zusammenfällt.
Somit bestätigten die von den Richtern geprüften Unterlagen des Falls, dass die Lieferung der Ausrüstung zu den Bedingungen von EXW (ab Werk) Kazlu-Ruda (Litauen) und gemäß den Vertragsbedingungen zum Datum der Übergabe von ausgeführt wurde Eigentum an den eingeführten Waren wurde nicht festgestellt. Gemäß den Incoterms-2000 ist bei der Lieferung EXW (ab Werk) der Zeitpunkt des Gefahrübergangs für den zufälligen Untergang der Ware der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Ware an den Käufer beim Verkäufer (im Werk) übergibt , Fabrik, Lager usw.). Folglich geht das Eigentum an den im Rahmen des angegebenen Vertrags gekauften Waren auf den russischen Importeur über, sobald der Verkäufer die Waren an den Spediteur übergeben hat, was durch die Markierungen in den Spalten 22 und 23 der CMR bestätigt wird und die Waren als verbucht werden eigene auf Konto 41.1 (Kontoregister Kontokarte). Dementsprechend kamen die Richter zu dem Schluss, dass am Tag der Einfuhr von Waren in das Gebiet der Sonderwirtschaftszone im Gebiet Kaliningrad gemäß den Lieferbedingungen EXW (ab Werk) der Internationalen Regeln für die Auslegung der Handelsbedingungen "Incoterms-2000", die in Spalte 20 der Frachtzollerklärung deklariert wurden, war der russische Käufer bereits Eigentümer der Ware (Artikel 223 Absatz 1, Artikel 224 Absatz 1, Artikel 459 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). der Russischen Föderation).
Zur Unterstützung dieser Position führten die Richter die folgenden Argumente an.
Absatz 1 der Kunst. 223 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht vor, dass das Eigentumsrecht des Erwerbers einer Sache im Rahmen eines Vertrags ab dem Zeitpunkt der Übertragung entsteht, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.
Gemäß Absatz 1 der Kunst. 224 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation wird die Übertragung als Lieferung einer Sache an den Erwerber sowie als Lieferung an den Spediteur zum Versand an den Erwerber oder als Lieferung an eine Kommunikationsorganisation zum Versand veräußerter Sachen an den Erwerber anerkannt ohne Lieferverpflichtung.
Sofern im Kaufvertrag nichts anderes bestimmt ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Beschädigung der Ware von dem Moment an auf den Käufer über, in dem der Verkäufer nach dem Gesetz oder dem Vertrag davon ausgeht, dass er seiner Verpflichtung zur Übergabe der Ware nachgekommen ist Waren an den Käufer (Absatz 1, Artikel 459 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Lieferbedingungen in internationalen Gesetzen

Der Fairness halber weisen wir darauf hin, dass Teilnehmer an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit neben den Incoterms auch andere Dokumente anwenden können, die eine Auslegung der Liefergrundlagen enthalten. Zu diesen Dokumenten gehören insbesondere:

Abkommen vom 20.03.1992 "Über die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Waren zwischen Organisationen von Staaten - Mitglieder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten";

Protokoll über Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Waren aus der UdSSR in die Volksrepublik China und aus der Volksrepublik China in die UdSSR (unterzeichnet in Peking am 13. März 1990);

Protokoll über allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Waren zwischen Außenhandelsorganisationen der UdSSR und Außenhandelsorganisationen der Demokratischen Volksrepublik Korea (unterzeichnet in Pjöngjang am 27. Juli 1981);

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Waren zwischen Organisationen der Länder - Mitglieder des RGW 1968/1988. (OUP RGW 1968/1988), verabschiedet am 11. Oktober 1988, wurden die allgemeinen Bedingungen ratifiziert (Erlass des Präsidiums der Streitkräfte der UdSSR vom 27. April 1989 N 10361-XI).

Bei Außenhandelsverträgen mit Geschäftspartnern aus den aufgeführten Ländern ist es sinnvoll, die durch diese internationalen Gesetze festgelegten Lieferbedingungen anzuwenden. Bei ihrer Anwendung ist auch der Einfluss der Lieferbedingungen auf das Verfahren zur Besteuerung solcher Umsätze beim Exporteur und Importeur zu berücksichtigen.

Fazit

Bei Abschluss eines Außenhandelsvertrages sind die grundsätzlichen Lieferbedingungen der Internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln „Incoterms“ (jede Ausgabe) maßgeblich. Sie regeln jedoch keine steuerlichen Rechtsbeziehungen, sondern sollen Fragen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Parteien lösen. internationaler Vertrag Verkauf im Zusammenhang mit der Lieferung von verkauften Waren und nur in bestimmten Aspekten. Dennoch legen die Finanzbehörden in der Praxis die Bedeutung der Incoterms-Liefergrundlagen völlig unangemessen weit aus. Daher müssen die Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit die möglichen steuerlichen Folgen der zu den Bedingungen der Incoterms abgeschlossenen Geschäfte im Voraus berechnen.

© 2022 youmebox.ru -- Über das Geschäft - Nützliches Wissensportal