Registrierung von pnoolr auf Bestellung 349 Anhang 8. Richtlinien für die Entwicklung von pnoolr

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Neu BESCHLUSS des Ministeriums für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation vom 5. August 2014 N 349 genehmigt Richtlinien für die Entwicklung von Normenentwürfen für die Erzeugung von Abfällen und Grenzwerte für deren Entsorgung (PNOOLR) (registriert beim Justizministerium Russlands am 24. Oktober 2014 N 34446)

FSETAN-VERORDNUNG vom 12. August 2014 N 358 macht die FSETAN-Verordnung 703 ungültig vom 19. Oktober 2007 "Über die Genehmigung der Richtlinien für die Entwicklung von Normenentwürfen für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für ihre Entsorgung" (Registriert beim Justizministerium Russlands am 24. Oktober 2014 Nr. 34445)

Beide Bestellungen sind NICHT GÜLTIG, weil wurden nicht offiziell veröffentlicht

„Zur Genehmigung von Leitlinien zur Entwicklung von Normenentwürfen für das Abfallaufkommen und Grenzwerte für deren Entsorgung“

Allgemeine Bestimmungen

1. Richtlinien sind vorgesehen für einzelne Unternehmer und juristische Personen, bei deren Tätigkeiten Abfälle anfallen, sowie für RTN-Stellen, die über die Genehmigung von Abfallerzeugungsnormen und Begrenzungen ihrer Entsorgung entscheiden.

2. Richtlinien definieren ein einheitliches Vorgehen bei der Entwicklung und allgemeine Anforderungen an Inhalt und Gestaltung von Normenentwürfen für das Abfallaufkommen und Grenzwerte für deren Entsorgung.

3. Anwendung der Richtlinien gilt nicht für Berufungsfragen radioaktiver Abfall, biologischer Abfall und medizinischer Abfall.

Normenentwürfe für Abfallerzeugung und Grenzwerte für deren Entsorgung (PNOOLR) gemäß der neuen Verordnung:

PNOOLR wird auf Papier in zwei Exemplaren erstellt, eines verbleibt beim Thema und das zweite mit einer elektronischen Version wird beim RPN eingereicht.

PNOLR kann mit einer einfachen elektronischen Signatur eingereicht werden.

Zusammensetzung von PNOOLR:

  1. Titelseite (Anlage 6);
  2. Inhalt;
  3. allgemeine Informationen über die Geschäftseinheit;
  4. Informationen über wirtschaftliche und andere Aktivitäten;
  5. Berechnung und Begründung der vorgeschlagenen Standards für das durchschnittliche Abfallaufkommen pro Jahr;
  6. Berechnungen für jede Abfallart werden in einem separaten Unterabschnitt der PNOOLR erstellt. Die Ausgangsdaten für Berechnungen nach den Methoden der Stoff- und Rohstoffbilanz, bilanzanalytisch und statistisch sind in tabellarischer Form darzustellen (Formular Anlage P1). Bei der Berechnung nach bestimmten Indikatoren können Sie Berechnungen und Begründungen in Textform mit Links zu Informationsquellen sowie zu zertifizierenden Anträgen einreichen quantitative Indikatoren. Am Ende des Abschnitts wird eine allgemeine Liste der erzeugten Abfälle erstellt, die die berechneten vorgeschlagenen Standards für die durchschnittliche Abfallerzeugung pro Jahr (gemäß dem beigefügten Formular P7) angibt.

  7. Informationen über die geplante Abfallerzeugung;
  8. Die Tabelle gibt für jeden gesondert Auskunft über das vorgeschlagene jährliche Abfallaufkommen bauliche Einheit(Werkstatt, Standort ...), Informationen darüber sind in der PNOLR enthalten (gemäß dem beigefügten P8-Formular) und zusammenfassende Informationen über das vorgeschlagene jährliche Gesamtabfallaufkommen für die Einheit (ihre Branche(n) und separaten Abteilungen), in allgemein (gemäß beigefügtem Formular P9)

  9. Informationen über die Orte der Abfallansammlung;
  10. Aufstellung und Kapazität der Orte (Standorte, Behälter, Bunker und sonstige Objekte) für die Ansammlung von Abfällen, die zur Bildung eines Abfallgemenges zwecks Weiterverwendung, Neutralisation, Beseitigung, Übergabe an andere Wirtschaftssubjekte in tabellarischer Form bestimmt sind (gemäß beiliegendem Formular P10) bereitgestellt wird. Informationen über die geplante jährliche Übergabe von Abfällen an andere Stellen zum Zwecke ihrer weiteren Verwendung und (oder) Neutralisierung und (oder) Entsorgung;

  11. Informationen über die geplante jährliche Abfallnutzung und (oder) Abfallbeseitigung;
  12. Daten über die geplante jährliche Abgabe von Abfällen an andere Wirtschaftssubjekte zwecks Weiterverwendung, Neutralisierung, Unterbringung in tabellarischer Form (gemäß beigefügtem Formular P11) werden bereitgestellt.

  13. Informationen über die geplante Entsorgung von Abfällen auf unabhängig betriebenen (eigenen) Abfalldeponien;
  14. Dieser Abschnitt des NWLR liefert eine Begründung für die Menge der vorgeschlagenen jährlichen Verwendung und/oder Entsorgung von Abfall. Um die Menge des vorgeschlagenen jährlichen Abfallverbrauchs zu begründen, enthält der Abschnitt „Anhänge“ (falls vorhanden) Dokumente (deren vom Subjekt beglaubigte Kopien) und Materialien, die die Quelle dieser Begründung darstellen.

  15. Vorschläge für jährliche Abfallentsorgungsgrenzen;
  16. Liste und Menge der Abfallarten, die zur jährlichen Entsorgung in bestimmten Abfallbeseitigungsanlagen vorgesehen sind, in tabellarischer Form (gemäß beigefügtem Formular P14).

  17. Liste der verwendeten Quellen;
  18. Anwendungen.

Der Abschnitt „Anhänge“ des PNOOLR umfasst:

  • Kopien der vom Subjekt beglaubigten Dokumente, die die Daten der Material- und Rohstoffbilanz für die Hauptproduktion bestätigen;
  • Kopien der vom Subjekt beglaubigten Verträge über die Übergabe von Abfällen an bestimmte wirtschaftliche Einheiten zum Zweck ihrer Verwendung, Neutralisierung, Platzierung bestimmter Abfallmengen bestimmter Arten und Gefahrenklassen;
  • Kartenschema der Lage von selbstständig betriebenen (eigenen) Entsorgungsanlagen;
  • Kartenschema des Standorts von Abfallanfallstellen;
  • andere Dokumente und Materialien nach Ermessen der Geschäftseinheit.

Um zu Bestätigung der Einhaltung anerkannter Standards Abfallaufkommen jährlich zusammengestellt und präsentiert per Benachrichtigung an die RPN-Behörden technischer Bericht zur Bestätigung der Arten, Gefahrenklassen und Mengen der im PNRLR deklarierten Abfälle, die während des Berichtszeitraums angefallen sind, und zur Bestätigung der tatsächlichen Verwendung, Neutralisierung, Entsorgung und Weitergabe an andere wirtschaftliche Einheiten der im Berichtszeitraum angefallenen Abfälle.

Der technische Bericht über die Abfallwirtschaft wird ebenfalls auf Papier in zwei Exemplaren erstellt, eines für das Thema und das zweite (mit einer elektronischen Version) für die Organe von Rosprirodnadzor.

Der technische Bericht enthält:

  • Titelblatt;
  • Inhalt;
  • Informationen über die Geschäftseinheit;
  • Informationen über tatsächlich erzeugte Abfallmengen;
  • Angaben zu den im Berichtszeitraum tatsächlich verwerteten, neutralisierten, entsorgten sowie zu diesen Zwecken an andere Wirtschaftssubjekte weitergegebenen Abfällen.

In Übereinstimmung mit Absatz 5.2.28 der Verordnungen des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Ökologie Russische Föderation, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Mai 2008 N 404 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2581; N 42, Art. 4825; N 46, Art. 5337; 2009, N 3, Art. 378, N 6, Pos. 738, N 33, Pos. 4088, N 34, Pos. 4192, N 49, Pos. 5976, 2010, N 5, Pos. 538, N 10, Pos. 1094, N 14, Pos. 1656, N 26, Pos. 3350; N 31, Pos. 4251, Pos. 4268; N 38, Pos. 4835; 2011, N 6, Pos. 888, N 14, Pos. 1935, N 36, Pos. 5149; 2012, N 7, Pos. 865; N 11, Artikel 1294; N 19, Artikel 2440; N 28, Artikel 3905; N 37, Artikel 5001; N 46, Artikel 6342, N 51, Artikel 7223; 2013, N 16, Artikel 1964; N 24, Artikel 2999; N 28, Artikel 3832; N 30, Artikel 4113; N 33, Artikel 4386; N 38, Artikel 4827; N 44, Artikel 5759; N 45, Artikel 5822; N 46, Artikel 5944; 2014, N 2, Artikel 123; N 16, Pos. 1898) bestelle ich:

1. Richtlinien für die Erarbeitung von Normentwürfen für das Aufkommen von Abfällen und Grenzwerte für ihre Entsorgung (im Folgenden Richtlinien genannt) sind für einzelne Unternehmer und juristische Personen (im Folgenden Geschäftseinheiten genannt) aufgrund wirtschaftlicher und andere Tätigkeiten, bei denen Abfälle erzeugt werden, und Gebietskörperschaften des Föderalen Dienstes für die Überwachung im Bereich der Naturbewirtschaftung (im Folgenden als Gebietskörperschaften von Rosprirodnadzor bezeichnet), die über die Genehmigung von Standards für die Erzeugung und Grenzen der Abfallentsorgung entscheiden .

2. Die Richtlinien legen einen einheitlichen Ansatz für die Entwicklung und allgemeine Anforderungen an Inhalt und Gestaltung der Entwürfe für Abfallerzeugungsnormen und Grenzwerte für deren Entsorgung (im Folgenden als PNWLR bezeichnet) fest, der den vorgeschlagenen Umgang mit allen im Rahmen des Kurses erzeugten Abfällen konkretisiert von wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeiten einer wirtschaftlichen Einheit, durch deren Nutzung, Neutralisierung, Unterbringung sowie Übertragung auf andere wirtschaftliche Einheiten zum Zwecke ihrer weiteren Nutzung, Neutralisierung, Unterbringung.

4. Wenn eine wirtschaftliche Einheit eine oder mehrere Zweigniederlassungen hat und getrennte Unterteilungen innerhalb desselben Subjekts der Russischen Föderation angesiedelt ist, wird PNOOLR für die wirtschaftliche Einheit als Ganzes oder separat für jede Branche und separate Unterabteilung entwickelt.

Wenn eine wirtschaftliche Einheit eine oder mehrere Zweigniederlassungen und separate Unterabteilungen hat, die sich auf dem Territorium mehrerer konstituierender Einheiten der Russischen Föderation befinden, wird der PNOOLR für jede Zweigniederlassung und separate Unterabteilung separat entwickelt.

Ermittlung (Berechnung) des jährlichen Abfallaufkommens auf der Grundlage von Abfallerzeugungsnormen und der Menge der produzierten Produkte (erbrachte Dienstleistungen, geleistete Arbeit);

6. Wenn die Gebietskörperschaften von Rosprirodnadzor eine Entscheidung treffen, die Standards für die Abfallerzeugung und die Grenzwerte für ihre Entsorgung zu genehmigen, werden die folgenden Informationen berücksichtigt, die im PNWLR enthalten sind:

Verfügbarkeit im Produktionsbereich und Kapazität von ausgestatteten Orten (Standorten) für die Ansammlung von Abfällen, die zur Bildung einer Abfallcharge zum Zweck ihrer weiteren Verwendung, Neutralisierung, Entsorgung, Übergabe an andere Unternehmen bestimmt sind;

Verfügbare technische Möglichkeiten zur Nutzung und (oder) Entsorgung von anfallenden Abfällen durch eine Wirtschaftseinheit in Eigenregie oder durch Übertragung auf andere Wirtschaftseinheiten;

Verfügbarkeit von Abfallbeseitigungsanlagen, die von einer Wirtschaftseinheit oder Drittorganisationen betrieben werden, sowie verfügbare technische Möglichkeiten, um dort die vorgesehene Abfallmenge jeder Art und ihrer Gefahrenklasse zu lagern;

Das Vorhandensein von Abfallbeseitigungsanlagen, die von einer Wirtschaftseinheit oder Drittorganisationen betrieben werden, im staatlichen Register der Abfallbeseitigungsanlagen, das vom Föderalen Dienst für die Überwachung natürlicher Ressourcen gemäß dem Verfahren zur Führung des staatlichen Abfallkatasters erstellt wurde, genehmigt durch Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation vom 30. September 2011 N 792 (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 16. November 2011, Registrierung N 22313).

7. Um die Einhaltung der genehmigten Abfallerzeugungsnormen und Grenzwerte für ihre Entsorgung, die während des Berichtszeitraums angefallen sind, zu bestätigen, erstellen die Wirtschaftssubjekte (ihre Niederlassung(en) oder separaten Unterabteilungen) jährlich die entsprechenden und reichen sie in Form einer Notifikation ein Gebietskörperschaften von Rosprirodnadzor einen technischen Bericht über die Behandlung von Abfällen.

Bestätigung der tatsächlichen Nutzung, Neutralisierung, Beseitigung, Übertragung der im Berichtszeitraum angefallenen Abfälle an andere Wirtschaftssubjekte.

9. Die NWLR begründet die vorgeschlagenen Normen für das Aufkommen bestimmter Abfallarten im Jahresdurchschnitt auf der Grundlage der Normen für das Abfallaufkommen. Die vorgeschlagenen Normen für die Erzeugung bestimmter Abfallarten im Durchschnitt pro Jahr sind in Tonnen pro Jahr angegeben.

Am 24. Oktober 2014 registrierte das Justizministerium Russlands den Erlass des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands vom 05. August 2014 Nr. 349, der neue Richtlinien für die Entwicklung von Normenentwürfen für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für genehmigte ihre Entsorgung (im Folgenden - die Richtlinien, die neuen Richtlinien). In diesem Artikel haben wir versucht, die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Normenentwürfen für die Abfallerzeugung und Grenzwerte für ihre Entsorgung (im Folgenden als PNWLR bezeichnet) und die Erstellung technischer Berichte (im Folgenden als Tehotchet bezeichnet) hervorzuheben.

ÄNDERUNGEN IN DEN REGELN FÜR DIE ENTWICKLUNG VON PNROL

Die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien sind entweder mit Gesetzesänderungen verbunden, die in den 7 Jahren seit dem Erscheinen des Rostekhnadzor-Ordens vom 19. Oktober 2007 Nr. 703 (im Folgenden als RTN-Order Nr. 703 bezeichnet) aufgetreten sind, oder mit Änderungen in der „Ideologie“ der Leitlinien selbst. Aus diesem Blickwinkel werden wir dieses Thema betrachten.

1. Richtlinien führen einen neuen Begriff ein - « vorgeschlagen . Darüber hinaus werden in den Tabellen in den Anhängen der Richtlinien anstelle des angegebenen Begriffs andere verwendet: « geplant durchschnittliches Abfallaufkommen pro Jahr“, « vorgeschlagen jährliche Ausbildung Abfall". Alle diese Konzepte sind Analoga des Begriffs „Standard für das jährliche Abfallaufkommen“, die in RTN Order No. 703 erschien. Hoffen wir, dass das Wort "vorgeschlagen" kombiniert mit dem Design "Durchschnitt pro Jahr", sowie die mangelnde Einheitlichkeit in der Terminologie der Leitlinien selbst lassen keine Vertreter zu Regierungsbehörden und die Justiz, diese Konzepte mit zu verwechseln. Und es ist notwendig, zwischen ihnen zu unterscheiden, da sich nur die Normen für das Abfallaufkommen (und die Grenzen für ihre Entsorgung) auf die Normen für die zulässige Einwirkung beziehen Umgebung in Bezug auf Abfall.

2. Vermutlich die Entwickler normativer Akt verstehe immer noch den Unterschied zwischen Abfallerzeugungsnormen und jährliche Standards für das Abfallaufkommen. Auf jeden Fall legen die Leitlinien mehr Nachdruck auf die Notwendigkeit, . Konnte früher teilweise auf die eigentlichen Standards (spezifische Werte) in PNOOLR verzichtet werden, so ist dies nun nicht mehr möglich. Daher wird erstmals empfohlen, die Werte der Abfallaufkommensnormen für jede Abfallart in einer zusammenfassenden Tabelle (gemäß Anhang Nr. 8 der Richtlinien) darzustellen, die die Werte des Abfallaufkommens angibt Standards in Tonnen pro Einheit hergestellter Produkte (erbrachte Dienstleistungen, geleistete Arbeit) sowie Informationen über die Menge der jährlich hergestellten Produkte (Dienstleistungen, Arbeiten) und daraus resultierend das vorgeschlagene jährliche Abfallaufkommen. Darüber hinaus müssen die Abfallerzeugungsstandards jetzt in den Technischen Berichten angegeben werden (darüber sprechen wir später).

3. Gemäß Absatz 3 der Richtlinien „Die Wirkung der Richtlinien gilt nicht für Beziehungen im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle, biologischer Abfälle und medizinischer Abfälle“. Aus einer wörtlichen Auslegung dieser Anforderung folgt, dass, wenn ein Unternehmen „normalen“ Abfall sowie biologischen und / oder radioaktiven Abfall erzeugt (dies geschieht beispielsweise in einigen Forschungsinstituten), die Rationierung nur für durchgeführt werden sollte „normaler“ Abfall. Bei medizinischen Abfällen ist die Situation noch komplizierter.

4. Für eine Reihe von Unternehmen werden die folgenden Neuerungen der Leitlinien (Abschnitt 4) relevant sein:

„Wenn eine wirtschaftliche Einheit eine oder mehrere Zweigniederlassungen und separate Unterabteilungen hat, die sich darin befinden ein Thema der Russischen Föderation , PNOOLR wird entwickelt für die Wirtschaftseinheit als Ganzes oder separat für jede Niederlassung und separate Unterabteilung.

Wenn eine wirtschaftliche Einheit eine oder mehrere Zweigniederlassungen und separate Unterabteilungen hat, die sich auf dem Gebiet befinden mehrere Subjekte der Russischen Föderation, PNOOLR wird entwickelt separat für jede Filiale und separate Unterteilung» .

Aber nur solche Organisationen werden in den Genuss der Möglichkeit kommen, einen PNOOLR für mehrere getrennte Abteilungen zu haben (dies gilt für viele "Netzwerk"-Unternehmen, Banken und einige andere Organisationen), für die alle Zweigstellen und getrennten Abteilungen ausnahmslos in einer angesiedelt sind Gegenstand der Russischen Föderation. Organisationen können in solchen Fällen nun selbst entscheiden, ob sie ein gemeinsames FRD oder mehrere Projekte entwickeln.

Bitte beachten Sie jedoch, dass, wenn ein Unternehmen mehrere Filialen in Moskau und mindestens eine Filiale in der Region Moskau besitzt, es nach der Logik und dem Wortlaut der Bestimmungen der neuen methodischen Leitlinien erforderlich ist, eine separate zu entwickeln PNOOLR für jedes Geschäft.

5. Es scheint uns, dass viele Organisationen jetzt freier atmen können (wir meinen diejenigen Organisationen, die Gebiete und Räumlichkeiten zur Miete anbieten und gezwungen sind, PNEOLR zu entwickeln).

Die RTN-Verordnung Nr. 703 enthielt die folgende Bestimmung: „ Tritt eine wirtschaftliche Einheit als Vermieter eines Teils der Produktionsflächen, Betriebsstätten oder Anlagen auf und räumt dem Mieter das Recht ein, Abfälle in ihren eigenen Anlagen zu entsorgen, dann sollten die Abfälle des Mieters in die FWLR des Vermieters aufgenommen werden. Für den Fall, dass der Mieter selbstständig Abfallentsorgungstätigkeiten durchführt, werden der PNOLR Unterlagen beigefügt, die diese Verpflichtungen des Mieters bestätigen.. Das Vorhandensein dieser Bestimmung in der Praxis führte häufig dazu, dass Vermieter gezwungen waren, die Abfälle der Mieter in ihre eigenen PNRLR aufzunehmen, insbesondere wenn beispielsweise auf dem Territorium gemeinsame Container (Bunker) für die Ansammlung von festen Abfällen aufgestellt wurden. Darüber hinaus ignorierten Vertreter von Rosprirodnadzor manchmal die Tatsache, dass die Abfälle der Mieter nur sein können akkumulieren(und nicht gelagert!) und dass andere Mieterabfälle anfallen (oder sogar gelagert werden) nicht in den gemieteten Räumen (in den Räumlichkeiten). Die Position von Rosprirodnadzor lief auf das folgende Dilemma für den Naturnutzer hinaus: entweder einbeziehen alles Abfall Mieter bzw schließen Sie sie überhaupt nicht ein(Verpflichtung des Mieters zur selbstständigen Abfallentsorgung).

AUF EINEM HINWEIS

In den neuen Richtlinien enthält keine Verpflichtungen gegenüber Mietern: Die obige Bestimmung fehlt jetzt im Dokument, und die Empfehlungen zur Erstellung des Abschnitts „Allgemeine Informationen über die wirtschaftliche Einheit“ des PNEOLR erfordern keine Angabe von Mietern mehr. Und generell sind das Wort „Mieter“ und Hinweise auf eine Abhängigkeit von Mietverhältnissen von den Richtlinien ausgenommen.

6. In den methodischen Richtlinien sind die Struktur der PNOLR, die Anforderungen für die Angabe dieser oder jener Informationen zur (und manchmal nicht zur) Abfallbewirtschaftung sowie eine Liste der erforderlichen Anwendungen enthalten signifikant reduziert. Also aktuell:

  • es besteht keine Notwendigkeit Verfassen Sie den Abschnitt "Zusammenfassung". mit einer zusätzlichen Anzahl von Tabellen, die (mit einigen Variationen) zuvor in anderen Abschnitten der PNELR enthalten sein mussten;
  • von PNOOLR solche Abschnitte sind ausgeschlossen, als:

- « Abfallinformationen»;

- « Schema der betrieblichen Abfallverbringung»;

- « Überwachung des Zustands der Umwelt in den Gebieten der Abfallbeseitigungsanlagen und im Rahmen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt»;

- « Aktionspläne zur Verringerung des Abfallaufkommens und der Abfallentsorgung, Sicherstellung der Einhaltung bestehender Normen und Vorschriften im Bereich der Abfallwirtschaft, Informationen zu Notfallmaßnahmen»;

- « Merkmale der Abfalllagerung für bis zu 3 Jahre und Begründung des maximalen Abfallaufkommens»;

- « Merkmale der Abfalllagerung für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren und der Abfallentsorgung»;

  • Anforderungen ausgeschlossenüber die Notwendigkeit, Informationen bereitzustellen und relevant Tabellen mit Merkmalen Behandlungsanlagen für häusliches und industrielles Abwasser; Wasseraufbereitungsgeräte und -anlagen; Staubsammel- und Gasreinigungsanlagen und -ausrüstungen;
  • keine Notwendigkeit, als Anhänge vorzulegen Dokumente wie:

Kopien von Pässen für gefährliche Abfälle und Materialien, die die Einstufung von Abfällen in eine Gefahrenklasse für die Umwelt rechtfertigen;

Kopien von Genehmigungen für Tätigkeiten zur Neutralisierung, Entsorgung gefährlicher Abfälle;

Lageplan mit Entnahmestellen für Kontrollmessungen im Rahmen der Überwachung des Umweltzustands auf dem Gebiet der Abfallbeseitigungsanlagen und im Rahmen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt;

Liste der verwendeten Kontroll- und Messmittel.

So heißt es in den neuen Richtlinien:

1) die Zahl der Pflichttabellen wurde erheblich reduziert, und das Ausfüllen der Tabellen selbst ist im Allgemeinen weniger zeitaufwändig geworden;

2) ausgeschlossene Abschnitte des PNOOLR und Anwendungen, die nicht direkt damit zusammenhängen Normen Abfallerzeugung und Grenzen ihrer Entsorgung.

Tatsächlich können die Überwachung des Umweltzustands, ein Lageplan mit Kontrollmessstellen, Aktionspläne zur Sicherstellung der Einhaltung von Normen und Vorschriften im Bereich der Abfallwirtschaft der industriellen Umweltkontrolle zugerechnet werden. Die entsprechende Dokumentation sollte natürlich beim Unternehmen vorhanden sein, aber diese Abschnitte haben nichts mit der Berechnung von Abfallerzeugungsstandards und der Festlegung von Grenzwerten für ihre Entsorgung zu tun.

In Bezug auf den Ausschluss aus dem PEOLR-Bereich "Abfallinformationen" und die Notwendigkeit der Vorlage von Kopien von Sonderabfallpässen (und Materialien, die die Zuordnung von Abfällen zu Gefahrenklassen rechtfertigen), erscheint dies auf den ersten Blick nicht ganz logisch. Andererseits wurde dieser Abschnitt jedoch früher auf der Grundlage von Daten aus Abfallpässen und relevanten Materialien erstellt, und Abfallpässe an sich sind autarke Dokumente, die vom PNWLR unabhängig sind, sowie Berechnungen von Abfallaufkommensstandards und Grenzwerte für ihre Entsorgung hängen nicht direkt von Abfallpässen ab (es sei denn, Daten über die Zusammensetzung des Abfalls werden zur Berechnung der Standards verwendet).

Der Ausschluss von Lizenzkopien aus der Liste der erforderlichen Anträge ist unserer Meinung nach durchaus gerechtfertigt, da die Angabe der Lizenznummer ausreicht und der Vertreter der Regulierungsbehörden selbst die Zuverlässigkeit feststellen kann.

Mit einem Wort, die Ersteller der neuen Richtlinien den Wunsch aufgegeben, sich unter einer Decke zu vereinen alle Unterlagen, die zumindest einen Bezug zur Abfallwirtschaft des Unternehmens haben. Jetzt ist PNOOLR von Natur aus dem ähnlicher, was es sein sollte: nämlich Projekt exakt Abfallerzeugungsnormen und Grenzen für ihre Platzierung. Nicht mehr (aber nicht weniger!). Und Informationen über die Zusammensetzung von Abfällen, industrielle Umweltkontrolle usw. Lassen Sie es in den entsprechenden Dokumenten stehen. Ob die Verfasser der Methodischen Anleitung dies bewusst gewollt haben, wollen wir nicht beurteilen, aber dem Sinn nach stellt es sich so heraus.

7. Die einzige Partition (oder vielmehr ein Teil einer der Partitionstabellen), ungefähr Verschwinden welche der methodologischen Anweisungen bedauert werden könnte Aktionsplan zur Verringerung der Abfallerzeugung und -entsorgung. Aber das werden nicht die Entwickler des PNRLR bereuen (warum brauchen sie zusätzliche Verantwortlichkeiten?), sondern diejenigen, denen das Wachstum der Abfallentsorgungsmenge wirklich am Herzen liegt. Darüber hinaus werden sie nicht die ausgeschlossene Tabelle bedauern, sondern die Tatsache, dass sich das Wesen der Festlegung von Grenzwerten für die Abfallbeseitigung mit der Annahme neuer Leitlinien nicht geändert hat.

Die bestehende Ideologie der Abfallrationierung, die sich in allen Versionen der Richtlinien für die Entwicklung von PNRWLR widerspiegelt, impliziert keine Mechanismen, die die Reduzierung der Abfallbeseitigungsgrenzen fördern würden. Wenn beispielsweise bei der Genehmigung von Grenzwerten für die Abfallbeseitigung auf Siedlungsabfalldeponien von den Unternehmen verlangt wird, die zur Deponie verbrachte Abfallmenge stufenweise zu reduzieren, dann wäre der betrachtete Aktionsplan sinnvoll. Beim derzeitigen System der Abfallrationierung macht ein solcher Plan als integraler Bestandteil der PNRLR nicht viel Sinn. Wenn das Unternehmen früher in der Praxis die Abfallmenge, die auf Deponien entsorgt wurde, ständig reduzierte, könnte dies Rosprirodnadzor unter Umständen als Grund dienen, diesem Unternehmen einen Verstoß vorzuwerfen Herstellungsprozesse und Grenzwerte für die Abfallbeseitigung und erfordern die Entwicklung eines neuen PNRLR.

Es ist kein Geheimnis, dass die ausgewiesenen Aktionspläne in der FNRLR in den meisten Fällen auf einen Standardsatz erfüllter Anforderungen zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung reduziert wurden – in diesem Sinne das Fehlen von Anforderungen in den methodischen Leitlinien für die Aufnahme dieser Pläne in die FNRLR kann sogar begrüßt werden.

8. Neue Richtlinien mehr Nicht zur Verfügung stellen die Möglichkeit, PNOOLR zu kompilieren vereinfachte Form. Wahrscheinlich liegt dies an der Reduzierung der erforderlichen Abschnitte im PNRLR (dh an der Vereinfachung der Struktur des PNRLR selbst).

9. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der Bestellung RTN Nr. 703 war das Konzept "Müllansammlung" nicht gesetzlich festgelegt war und nachdem die Ansammlung von Abfällen für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten nicht mehr als Abfalllagerung (d. h. Unterbringung) betrachtet wurde, könnten viele der Anforderungen der Verordnung RTH Nr. 703 mehrdeutig ausgelegt werden. In den neuen Richtlinien ist natürlich Die Abfallansammlung gilt als eine der Abfallbewirtschaftungsvorgänge.

Wie zuvor, RTN-Verordnung Nr. 703, schreiben die neuen Methodenanweisungen die Ausführung von PNOOLR in zweifacher Ausfertigung auf Papier vor. Innovationen sind wie folgt:

1) wird Rosprirodnadzor vorgelegt nur eine Instanz PNOOLR zusammen mit der elektronischen Version;

2) eine Kopie des PNOOLR muss von einer Wirtschaftseinheit aufbewahrt werden;

3) PNOOLR kann eingereicht werden verwenden elektronische Dokumente mit einer einfachen elektronischen Signatur unterschrieben.

Seltsamerweise in den Richtlinien keine Paginierungsanforderungen. Früher, in der RTN-Order Nr. 703, gab es die folgende Anforderung: "Die Seiten des PNOOLR sind durch Nummerierung nummeriert, einschließlich Anwendungen". Daher sollte das künftige Fehlen einer Seitennummerierung im PNRLR (oder eine andere als die durchgehende Nummerierung) nicht als Verstoß gegen die Anforderungen der Leitlinien angesehen werden.

Schauen wir uns das genauer an Struktur (Zusammensetzung) PNOOLR, deren Anforderungen in Abschn. II „Inhalt und Ausgestaltung der Normentwürfe zur Abfallerzeugung und Begrenzung ihrer Entsorgung“ des Leitfadens.

Der Übersichtlichkeit halber haben wir die neue Struktur des PNOOLR in Form eines Blockdiagramms in Abb. ein.

Abschnitte, die aus einer Tabelle oder einer Textliste bestehen, werden grün hervorgehoben. Abschnitte, die mehrere Tabellen und/oder Blöcke enthalten Textinformationen und/oder Blockdiagramm sind ausgegraut und haben eine andere Form als andere Elemente des Diagramms. Jeder Elementtyp der POOLR-Struktur (Tabelle, Text, Flussdiagramm, separates Blatt, Anwendungen) wird zur Verdeutlichung durch eine bestimmte Figur dargestellt (Tabelle - ein Rechteck; Text - ein Rechteck mit gewellter Unterseite; ein separates Blatt - ein Rechteck mit gekrümmter oberer rechter Ecke; Blockdiagramm - Parallelepiped; "zusammengesetzter Abschnitt" - Ellipse; Anwendungen - "Stapel").

Gemäß den neuen methodischen Richtlinien besteht die PNOLR nun aus Titelblatt, Struktur PNOOLR, Anwendungen sowie zehn Abschnitte.

Wenn der Betrieb keine Tätigkeiten zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen selbstständig ausübt und/oder über keine eigenen Abfallbeseitigungsanlagen verfügt, dann die entsprechenden §§ 7 und 8 brauchen nicht erstellt zu werden.

Titelblatt

Die Form der Titelseite von PNOOLR ist in Anhang Nr. 6 der Richtlinien dargestellt. Auf der Titelseite ist es jetzt nicht erforderlich, den OKPO-Code anzugeben, jedoch muss die Nummer des PNOOLR-Exemplars eingetragen werden. Außerdem muss das Titelblatt neben der Unterschrift des Leiters die Unterschrift und den Nachnamen des verantwortlichen Testamentsvollstreckers enthalten.

Struktur von PNOOLR

Die Struktur von PNOOLR ist offensichtlich das, was zuvor in der Bestellung Nr. 703 von RTN als "Inhalt" bezeichnet wurde. Da es keine Empfehlungen zur Gestaltung der Struktur des POOLR gibt, steht es den Projektentwicklern frei, die Struktur nach eigenem Ermessen darzustellen - wie bisher in Form von "Contents" (mit einer nummerierten Liste von Abschnitten unter Angabe der Namen Tabellen usw.) oder in anderer Form. Es scheint uns auch möglich, Blockdiagramme (zB wie Abb. 1) zu verwenden.

Abschnitt 1 "Allgemeine Informationen über die Wirtschaftseinheit»

Abschnitt 1 PNOOLR sollte die folgenden Informationen über die Organisation enthalten: Name (vollständig und abgekürzt), Rechtsform, Ort, PSRN, TIN, Codes (OKOPF, OKOFS, OKVED, OKATO, OKTMO); Arten von hauptsächlichen wirtschaftlichen und anderen Aktivitäten; Name und Initialen des Leiters und der für die Abfallwirtschaft Verantwortlichen; eine Liste der Struktureinheiten, bei denen aufgrund ihrer wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeiten Abfälle anfallen; eine Liste der Zweigniederlassungen und separaten Unterabteilungen, deren Informationen im PNOOLR enthalten sind, sowie deren Standorte; Liste der selbst betriebenen Entsorgungsanlagen; Telefonnummern, Telefax, Adresse Email(wenn vorhanden). Gegenüber RTN Best.-Nr. 703, jetzt in " Allgemeine Informationen» Angaben zur Mitarbeiterzahl sind im Wesentlichen nicht erforderlich Leistungskennzahl Arbeit, sowie die Liste der Mieter, OKPO-Code, rechtliche und tatsächliche Adressen angeben. Gleichzeitig sollte dieser Abschnitt präsentieren Informationen über den Verwalter und die für die Abfallwirtschaft verantwortlichen Personen(diese Anforderung war nicht in RTN Order No. 703 enthalten).

Sektion 2 "Informationen über wirtschaftliche und andere Aktivitäten“

Abschnitt 2 sollte im Gegensatz zum ähnlichen Abschnitt der RTH-Verordnung Nr. 703 nun deutlich weniger Informationen enthalten. In den Richtlinien gibt es nur zwei Anforderungen:

1) in Textform angegeben werden eine kurze Beschreibung bzgl und Indikatoren für wirtschaftliche und andere Aktivitäten, bei denen Abfälle anfallen;

2) für jede bauliche Einheit (Werkstatt, Sektion etc.), zu der Informationen in der PNOOLR enthalten sind, zusammengestellt werden müssen Blockdiagramme technologische Prozesse , auch in Form von separaten Blöcken:

  • gebrauchte Rohstoffe, Materialien, Halbfabrikate, Sonstiges;
  • Produktionsabläufe (ohne Detaillierung von Produktionsprozessen);
  • hergestellte Produkte (erbrachte Dienstleistungen, ausgeführte Arbeiten);
  • erzeugter Abfall (nach Herkunft oder Entstehungsbedingungen);
  • Entsorgungsbetriebe (einschließlich Anhäufung, Verwendung, Neutralisierung, Beseitigung, Übergabe von Abfällen an andere Struktureinheiten oder Wirtschaftseinheiten).

Und das ist alles! Keine Tische, nichts extra! Statt einer ganzen Seite Anforderungen nur ein paar Zeilen.

Sektion 3 "Berechnung und Begründung der vorgeschlagenen Abfallerzeugungsstandards im Durchschnitt pro Jahr“

Die Anforderungen an den Inhalt des Abschnitts 3 sind nahezu identisch mit den Anforderungen der Verordnung RTH Nr. 703, außer dass es derzeit nicht mehr erforderlich ist, die Merkmale von Behandlungsanlagen, Wasseraufbereitungsanlagen, Entstaubungs- und Gasbehandlungsanlagen tabellarisch aufzuführen. Dieser Abschnitt besteht aus den tatsächlichen Berechnungen der Abfallerzeugungsstandards und vorgeschlagen Abfallaufkommensstandards im Durchschnitt pro Jahr (in Textform und / oder in Tabellenform), dargestellt für jede Abfallposition in einem separaten Unterabschnitt, und - als Ergebnis von Berechnungen - ein allgemeines Abfallverzeichnis in Form einer Tabelle gemäß mit Anlage Nr. 7 zu den Richtlinien.

Die Methoden zur Berechnung der Abfallerzeugungsnormen selbst wurden aus der RTN-Order-Nr. II „Methoden zur Bestimmung (Berechnung) von Abfallaufkommensstandards“ des Leitfadens.

Sektion 4 "Informationen zur geplanten Abfallerzeugung»

Nach den neuen Richtlinien besteht Abschnitt 4 aus zwei Teilen. Zunächst wird eine Tabelle (oder je nach Anzahl der Struktureinheiten mehrere Tabellen) erstellt, die Angaben zum voraussichtlichen jährlichen Abfallaufkommen enthält getrennt für jede Baueinheit(gemäß Anhang Nr. 8 der Richtlinien) und dann – Übersichtstabelle(Anhang Nr. 9).

In Übereinstimmung mit den methodischen Leitlinien sind wirtschaftliche Einheiten, deren Haupttätigkeit ist Sammlung von Abfällen von Privatpersonen zwecks Weiterverwendung, Neutralisation, Beseitigung, Abgabe an andere Wirtschaftssubjekte sind Angaben und Angaben zu eingehenden Abfallarten auch in tabellarischer Form gemäß den Anlagen Nr. 8 und 9 zu machen.

Hinsichtlich der Gestaltung von Abschnitt 4 der Methodischen Anleitung gibt es zusätzliche Anforderungen:

« Für alle Abfälle, die in den Abfallkatalog des Bundes aufgenommen und nicht aufgenommen wurden […], wird die Gefahrenklasse angegeben, die gemäß dem Verfahren zur Einstufung von Abfällen der Gefahrenklassen I-IV in eine bestimmte Gefahrenklasse und (oder) Kriterien bestimmt wirdZuordnung von Abfällen zu IV-Klassen Gefahren nach dem Grad der negativen Auswirkungen auf die Umwelt, genehmigt vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation [...].

Gleichzeitig enthalten die Anhänge Nr. 8 und Nr. 9 der methodischen Anweisungen die Einzelheiten des Schreibens über die Anweisung der Wirtschaftseinheit an die zuständige Gebietskörperschaft von Rosprirodnadzor von Dokumenten, die die Zuordnung der Abfallart zu einer bestimmten bestätigen Gefahrenklasse ».

Der Umfang dieses Artikels erlaubt es uns nicht, auf die komplexen und kontroversen Fragen der Abfallzertifizierung nach dem Inkrafttreten neuer behördlicher Dokumente am 1. August 2014 und dem Erscheinen zahlreicher Klarstellungen und Interpretationen in den Schreiben des Naturministeriums einzugehen Ressourcen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass uns die Anforderung, die Einzelheiten des genannten Schreibens anzugeben, sehr seltsam erscheint. Erstens aufgrund der Tatsache, dass das vom Ministerium für natürliche Ressourcen empfohlene Abfallzertifizierungsverfahren für Organisationen, die zum ersten Mal Abfallpässe entwickeln, und für Unternehmen, die bereits vor dem 01.08.2014 eine Gefahrenklassenbescheinigung erhalten haben, unterschiedlich sein kann . Und wenn ein solches Schreiben an Rosprirodnadzor gesendet wurde, aber eine negative Antwort erhalten wurde (d. H. Rosprirodnadzor hat die Unvollständigkeit der Dokumente aufgedeckt oder ist nicht damit einverstanden, wie das Unternehmen Abfälle als Gefahrenklassen einstuft), was ist der Sinn der Angabe der Details von dieser Buchstabe in PNOOLR? Darüber hinaus hat der Betrieb nach der neuen Abfallnachweispflicht für Abfälle, die nicht in den eidgenössischen Klassifizierungskatalog für Abfälle (im Folgenden FKKO) aufgenommen wurden, 90 Tage nach Anfall von Abfällen Zeit, die Zuordnung zu einer bestimmten Gefahrenklasse zu bestätigen . Und manche Arten von Abfall fallen überhaupt nicht an.

Zum Beispiel, Der Austausch der Filterbeladung von Kläranlagen kann einmal im Jahr oder noch seltener erfolgen. Ist die entsprechende Abfallart nicht in der FKKO enthalten, ist mit dem Erscheinen des genannten Schreibens zur Einstufung des Abfalls in eine Gefahrenklasse noch anderthalb Jahre zu rechnen!

Was passiert: Ohne das oben genannte Schreiben kann das Unternehmen die PNOLR nicht zur Genehmigung einreichen? Aber das ist absurd!

In diesem Zusammenhang mag sich jemand darüber „freuen“, dass in den Tabellen der Anlagen Nr. 8 und 9 zu den Richtlinien Einzelheiten angegeben werden dieser Brief Spalten sind nicht vorgesehen ... Wir haben den Verdacht, dass zusätzliche Spalten für diese Zwecke in der Tabelle von Anhang Nr. 9 geplant waren, weil nach den Spalten 1-4 wird sofort Spalte 8 angegeben.Wie dem auch sei, das Fehlen klarer Anweisungen, wo genau in den Tabellen die Details des Briefes angegeben werden sollten, kann die Hypothese nicht überzeugen Schiedsgericht dass eine solche Angabe grundsätzlich möglich ist.

Abschnitt 5 "Informationen über Abfallanfallstellen»

Tabelle in Abschnitt 5 der Leitlinien mit Informationen über Orte der Akkumulation Abfall (Anhang Nr. 10), ist viel kompakter geworden. Jetzt präzisiert es nur Namen und Nummer auf der Karte, und auch Kapazität— allgemein und für Abfälle jeder der fünf Gefahrenklassen.

Abschnitt 6 " Informationen über die geplante jährliche Übergabe von Abfällen an andere Wirtschaftssubjekte zum Zweck ihrer weiteren Verwendung und (oder) Neutralisierung und (oder) Entsorgung "

Die Aufgabe der Erstellung der Tabelle in Abschnitt 6 besteht darin, anzugeben, welche Art von Abfall in welcher Menge zu erwarten ist Übertragung auf andere Geschäftseinheiten. Diese Tabelle (Anlage Nr. 11 zu den Leitlinien) gibt die Menge (in Tonnen) des relevanten Abfalls an; den Zweck der Übermittlung (Verwendung, Neutralisierung, Lagerung, Verwahrung); Name, TIN und Ort juristische Person, Abfall annehmen (alles in einer Spalte); Datum und Nummer des Vertrages über die Überführung von Abfällen; Vertragszeit.

Beachten Sie dabei die Hinweise zur Tabelle der Anlage Nr. 11:

  • bei der geplanten jährlichen Überführung von Abfällen der Gefahrenklassen I-IV an andere Unternehmen zum Zwecke ihrer Neutralisation und (oder) Beseitigung die Nummer und das Ausstellungsdatum einer Genehmigung zur Neutralisation und (oder) Beseitigung von Abfällen der I -IV Gefahrenklassen sind angegeben;
  • Daten für die wirtschaftliche Einheit, an die die Abfälle zu deren Zweck abgegeben werden Verwendung und (oder) Neutralisierung, Bei Bedarf kann gewechselt werden. Relevante Informationen werden im Technischen Bericht wiedergegeben.

Beachten Sie, dass es in der Tabelle von Anhang Nr. 11 keine separate Spalte zur Angabe der Einzelheiten der Lizenz gibt, aber da diese Anmerkung für bestimmte Spalten angegeben ist, sollten diese Einzelheiten wahrscheinlich in ihnen angegeben werden.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Änderung von Daten über Abfallannahmeorganisationen gelten die entsprechenden Hinweise für alle Daten - nicht nur für die Namen der Wirtschaftssubjekte, sondern auch für die Vertragsdetails. Das heißt, aus einer wörtlichen Auslegung dieser Anforderungen folgt, dass, wenn der Abfall nicht zur Verwendung oder Neutralisierung, sondern z Unterkunft, und ändern Sie dann die Details des Vertrags es ist verboten. Diese Vorgabe entspricht jedoch nicht der etablierten Praxis – Entsorgungsverträge werden in der Regel für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr abgeschlossen.

Abschnitt 7 "Angaben zur vorgeschlagenen jährlichen Abfallnutzung und (oder) Abfallbeseitigung“und Abschnitt 8 " Informationen zur vorgeschlagenen Abfallentsorgung bei selbst betriebenen (eigenen) Entsorgungsanlagen“

Wie bereits erwähnt, sollten die Abschnitte 7 und / oder 8 (Tabellen der Anhänge Nr. 12 bzw. 13 der Leitlinien) von Unternehmen entwickelt werden, die selbstständig Aktivitäten zur Verwendung und Beseitigung von Abfällen durchführen und / oder über eigene Abfälle verfügen Entsorgungseinrichtungen. Bei der Verwendung von Abfällen wird der Verwendungszweck angegeben (Herstellung von Produkten, Erbringung von Dienstleistungen, Ausführung von Arbeiten) und bei der Neutralisierung der Name des Prozesses.

In Übereinstimmung mit den Richtlinien um die Zahl zu rechtfertigen jährlich vorgeschlagen benutzen Verschwendung in Anwendungen sind enthalten Dokumente und Materialien, die die Quelle dieser Rechtfertigung sind, und für Begründung der Zahl jährlich vorgeschlagen Neutralisation Abfälle sind angegeben Nummer und Ausstellungsdatum der Lizenz für Entsorgungstätigkeiten der Gefahrenklassen I-IV. Die Richtlinien enthalten keine Informationen darüber, welche Dokumente und Materialien die Quellen der Rechtfertigung für die zur Verwendung vorgeschlagene Abfallmenge sind, sodass die Unternehmen gezwungen sind, sie nach eigenem Ermessen auszuwählen (und Rostekhnadzor wird nach eigenem Ermessen akzeptieren oder nicht akzeptiere diese Begründungen). Aber wie die Details der Genehmigung dazu beitragen werden, die zur Entsorgung angebotenen Abfallmengen zu rechtfertigen, bleibt ein Rätsel.

Abschnitt 9 "Vorschläge zur Begrenzung der jährlichen Abfallentsorgung“

Die Tabelle in Abschnitt 9 (Anhang Nr. 14 zu den Richtlinien) ist fast identisch mit der ähnlichen Tabelle aus der RTH-Verordnung Nr. 703.

Abschnitt 10 "Liste der verwendeten Quellen»

In Abschnitt 10 sind wie bisher die verwendeten Informationsquellen unter Angabe von Autor, Herausgeber und Erscheinungsjahr anzugeben. In der RTN-Verordnung Nr. 703 hieß dieser Abschnitt „Verzeichnis der verwendeten Literatur“.

Anwendungen

Scrollen erforderliche Dokumente in Anwendungen prägnant wie nie zuvor. Bewerbungen sollten also enthalten:

1) Kopien der von einer Wirtschaftseinheit beglaubigten Dokumente, die die Daten der Material- und Rohstoffbilanz für die Hauptproduktion bestätigen;

2) Kopien der von der Wirtschaftseinheit beglaubigten Verträge über die Übergabe von Abfällen an bestimmte Wirtschaftseinheiten zum Zweck ihrer Verwendung, Neutralisierung, Entsorgung bestimmte Abfallmengen bestimmter Arten und Gefahrenklassen;

3) ein Kartenschema der Lage von unabhängig betriebenen (eigenen) Abfallbeseitigungsanlagen;

4) ein Kartenschema der Standorte von Abfallanhäufungsstellen;

5) andere Dokumente und Materialien nach Ermessen der Wirtschaftseinheit.

Die zweite Anforderung auf dieser Liste sieht sehr seltsam aus. Erstens wird in Abfallverbringungsverträgen nicht immer deren Menge angegeben. Der Vertrag darf nur die Häufigkeit der Abfallbeseitigung vorsehen oder die Bedingung festlegen, dass die Abfallbeseitigung auf Verlangen erfolgt. Zweitens können die Verträge die Gesamtmenge des im Gemisch angesammelten Abfalls spezifizieren. Gemäß Absatz 4 der Kunst. 421 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation " Die Vertragsbedingungen werden im Ermessen der Parteien festgelegt, es sei denn, der Inhalt der betreffenden Bedingungen ist durch Gesetz oder andere Rechtsakte vorgeschrieben". Uns sind keine Gesetze oder Rechtsakte bekannt, die bei Abschluss von Verträgen über die Verbringung von Abfällen die Angabe einer bestimmten Abfallmenge bestimmter Arten und Gefahrenklassen erfordern. Somit ist die erwähnte Anforderung der Leitlinien unseres Erachtens entgegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die Liste der erforderlichen Anhänge ist nicht vollständig, da es Hinweise darauf gibt, dass andere Dokumente nach Ermessen der Geschäftseinheit in die Anhänge aufgenommen werden können. Umsatz "auf deinen blick" ermöglicht es dem Unternehmen, alles in den PNOOLR aufzunehmen. Aber im Allgemeinen enthält der Text der Richtlinien mehr zwei zwingende Bewerbungsvoraussetzungen(der erste von ihnen wurde bereits erwähnt):

  • um die Anzahl der vorgeschlagenen jährlichen zu rechtfertigen benutzen Abfall, die Anhänge enthalten Dokumente und Materialien, die sind Quelle dieser Begründung;
  • in Abschnitt 3 „Berechnung und Begründung der vorgeschlagenen Richtwerte für das durchschnittliche Abfallaufkommen pro Jahr“ in Textform sind Verweise auf die einschlägigen Informationsquellen sowie auf zu verweisen Anwendungen, quantitative Indikatoren zertifizieren und. Welche Dokumente quantitative Indikatoren bestätigen sollen, bleibt überlassen Diskretion Unternehmen.

Uns scheint, dass die neuen Anforderungen an die Zusammensetzung der Materialien, die in den Anhängen der PNOOLR enthalten sind, die Projektierung erheblich vereinfachen können (ganz zu schweigen von der Papiereinsparung!). Wir haben jedoch den starken Verdacht, dass die Mitarbeiter von Rosprirodnadzor, die die PNOLR überprüfen, eine so starke Reduzierung der Liste der erforderlichen Dokumente sowie das Recht der Organisationen, selbst zusätzliche Dokumente in die Anhänge aufzunehmen, nicht wirklich mögen werden Diskretion.

Denken Sie daran, dass in RTN Order No. 703 am Ende der Liste der Anforderungen für Anwendungen angegeben wurde: „ Sonstiges“, die von den Regulierungsbehörden frei ausgelegt wurde.

Zum Beispiel, Nach der „historischen Tradition“ könnte Rosprirodnadzor bei der Überprüfung der PNOLR verlangen, dass Pachtverträge, Eigentumsbescheinigungen, Verträge für die Energieversorgung, eine Fahrzeugliste, Anordnungen zur Ernennung von Verantwortlichen für die Abfallwirtschaft, Pässe für Geräte , usw. in die Anhänge aufgenommen werden. Diese Anforderungen von Rosprirodnadzor wurden in den Bescheiden über die Verweigerung der Genehmigung der PNOLR sowohl ausdrücklich ( „Stromverträge nicht eingereicht“, „Es werden keine Informationen über Lüftungssysteme bereitgestellt“) und in nebulöserer Form ( „das Fehlen dieser und jener Verschwendung ist nicht gerechtfertigt“), was den Prozess der Genehmigung des PNOOLR oft zu einem endlosen Beweis machte, dass Sie kein Kamel sind, mit der Beantragung aller Arten von Zertifikaten und aller im Unternehmen verfügbaren Unterlagen.

Die neue Ideologie der PNRLR, mit einer gewissen Solidarität der Naturnutzer, kann dieser bösartigen Praxis ein Ende setzen. Am Ende wird PNOOLR vom Leiter des Unternehmens unterzeichnet, der für die Bereitstellung zuverlässiger Informationen verantwortlich ist, und - gemäß Art. 8.5 des Kodex der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten (in der Fassung vom 04.11.2014) hinter « Verschleierung, vorsätzliche Verzerrung oder vorzeitige Übermittlung vollständiger und zuverlässiger Informationen[...]über Verschmutzungsquellen der Umwelt und der natürlichen Ressourcen oder andere schädliche Auswirkungenüber die Umwelt und die natürlichen Ressourcen[…]».

NEUE ANFORDERUNGEN AN TECHNISCHE BERICHTE

Die Anforderungen an die Technischen Berichte sind in § III „Inhalt und Gestaltung des Fachberichts Abfallwirtschaft“ des Leitfadens. Es ist wichtig zu beachten, dass sich der Name geändert hat dieses Dokument. Jetzt gibt es keine Erwähnung von „Prozessunveränderlichkeit“ und "verwendete Rohstoffe". Der Titel ist kurz und prägnant: "Fachbericht Abfallwirtschaft". Gemäß den Methodischen Richtlinien sollte der Technische Bericht erstellt werden jährlich und stelle dich vor per Benachrichtigung in Rosprirodnadsor.

Wie PNOOLR wird der Technische Bericht auf Papier erstellt. als Duplikat(die Nummerierung der Exemplare wird angegeben), und das zweite Exemplar wird zusammen mit der elektronischen Version auf elektronischen Medien an die zuständige Gebietskörperschaft von Rosprirodnadzor übermittelt (das erste Exemplar muss von der Geschäftseinheit aufbewahrt werden).

Die neue Struktur des Technischen Berichts ist in Abb. 2 dargestellt. 2.

Der Bericht muss bestehen aus Titelblatt (erstellt gemäß Anhang Nr. 15 der Methodischen Anleitung), Technische Berichtsstrukturen (ähnlich der Struktur von PNOOLR) und drei Abschnitten. Es gibt auch einen Satz in den Richtlinien, der „von der wirtschaftlichen Einheit zum technischen Bericht kann sein angebracht andere Dokumente und Materialien » .

Präsentation von Informationen über eine wirtschaftliche Einheit ( Abschnitt 1 ) war bisher im Rahmen des Technischen Berichts nicht erforderlich. Nun sollte dieser Abschnitt erstellt werden, und die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ist nur geringfügig geringer als im entsprechenden Abschnitt des PNRLR. Daher ist es im Technischen Bericht nicht erforderlich, Statistikcodes, Arten der wichtigsten wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten anzugeben, aber wie im PNOOLR müssen Daten über den Verwalter und die für die Abfallbewirtschaftung Verantwortlichen angegeben werden (wahrscheinlich, weil in der Zeit nach der Genehmigung durch die PNOLR könnten sie sich ändern ).

Sektion 2 Der technische Bericht besteht analog zu Abschnitt 4 der PNOLR aus zwei Tabellen. Zunächst wird eine Tabelle (oder mehrere Tabellen) enthaltend zusammengestellt Angaben zum tatsächlichen Abfallaufkommen getrennt für jede bauliche Einheit(gemäß Anhang Nr. 16 der Richtlinien) und dann - eine zusammenfassende Tabelle (Anhang Nr. 17).

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie in der Tabelle von Anhang Nr. 16 jetzt angeben müssen Standard zur Abfallerzeugung(in Tonnen pro Einheit von Produkten, Dienstleistungen, Arbeiten), das Volumen der Produkte (Dienstleistungen, Arbeiten) und die Menge des erzeugten Abfalls. Eine solche Anforderung bezüglich Angaben in den Technischen Berichten gab es bisher nicht! Diese Neuerung erschwert natürlich die Erstellung des Technischen Berichts, bringt aber alle wieder auf die Bedeutung des Konzepts zurück Abfallerzeugungsnormen als bestimmte Werte gemäß den Bestimmungen Bundesgesetz vom 24.06.1998 Nr. 89-FZ „Über Produktions- und Konsumabfälle“.

Uns scheint, dass Unternehmen jetzt die Möglichkeit erhalten, die PNOLR nicht neu zu erstellen, wenn sich das jährliche Abfallaufkommen ändert, wenn die Abfallerzeugungsstandards unverändert bleiben und es keine übermäßigen Abfallbeseitigungsgrenzen gibt. Diese Idee wird auch in Abschn. I „Allgemeine Bestimmungen“ der Richtlinien (Abschnitt 7), der besagt, dass der Technische Bericht erstellt werden soll um zu Bestätigung Einhaltung genehmigt Standards und Grenzwerte für die Abfallerzeugung für ihre Platzierung. Diese Bestimmung gerät zwar in Konflikt mit Absatz 8 der Methodischen Anweisungen, wo mehrere andere Tore Erstellung des technischen Berichts: die Bestätigung Arten, Gefahrenklassen u Menge an Abfall im Berichtszeitraum gebildet; Bestätigung der tatsächlichen Nutzung, Neutralisierung, Beseitigung, Übertragung der im Berichtszeitraum angefallenen Abfälle an andere Wirtschaftseinheiten. Wie dieser Widerspruch in der Praxis gelöst wird - die Zeit wird es zeigen ...

BEIM Sektion 3 Der technische Bericht enthält Daten für den Berichtszeitraum zu Abfällen, tatsächlich benutzt, unschädlich gemacht, platziert, und auch übertragen X zu diesen Zwecken an andere Unternehmen (in tabellarischer Form gemäß Anlage Nr. 18). Wenn die Abfälle an Dritte weitergegeben werden, müssen der Name der Organisation, die TIN, ihr Standort und Einzelheiten der entsprechenden Vereinbarung angegeben werden. Wenn Abfälle zur Neutralisierung oder Entsorgung übergeben werden, müssen Sie neben dem Namen der Organisation die Details der Lizenz für die entsprechende Aktivität angeben.

Was die Einbeziehung anderer Dokumente und Materialien in den Technischen Bericht betrifft, so sind sie gemäß den methodischen Anweisungen kann angebracht werden. Das heißt, es scheint uns, dass Unternehmen keine Verpflichtung Kopien von Verträgen, Rechtsakten und Lizenzen in die Anhänge des Technischen Berichts aufzunehmen (was zuvor durch die RTN-Verordnung Nr. 703 vorgeschrieben war).

FAZIT

Wie sind die neuen Leitlinien zu bewerten? Ihr Erscheinen scheint uns in vielerlei Hinsicht ein bedeutender Fortschritt gegenüber den bisher geltenden Satzungsbestimmungen zu sein. Dies gilt insbesondere für die Herangehensweise an das Konzept der Abfallerzeugungsstandards als spezifische Größen sowie für die Vereinfachung der Struktur der PNRLR und der Anforderungen an ihre Entwicklung und Ausführung.

Gleichzeitig wurde der „Kern“ des Leitfadens – die Methodik zur Festlegung der Standards für das Abfallaufkommen – ohne Umdenken und unter Berücksichtigung der Realität aus dem bisherigen Rechtsakt übernommen. Wahrscheinlich hatten die Entwickler der Richtlinien einfach keine Zeit dafür. Es ist merkwürdig, dass es in der allerersten Version des Dokuments, das vorbereitet wird, keinen Abschnitt über Methoden zur Bestimmung von Standards gab, aber die Anforderungen für PNOOLR sagten: „ Abfallaufkommensstandards werden durch spezifische Indikatoren des Abfallaufkommens für die entsprechende Art bestimmt Wirtschaftstätigkeit oder auf der Grundlage rechnerischer oder experimenteller Methoden zur Bestimmung der Abfallmenge, die bei der Herstellung einer Leistungseinheit (Erbringung von Dienstleistungen, Verrichtung von Arbeiten) anfällt. Gleichzeitig enthält der Abschnitt "Anhänge" Materialien zur Begründung der Methoden zur Bestimmung der Standards für die Abfallerzeugung und Links zu Informationsquellen sowie Dokumenten (deren Kopien) und Materialien, die die darin verwendeten quantitativen Indikatoren und Koeffizienten bescheinigen die Berechnungen» . Aber dann beschloss jemand, diese Idee aufzugeben - und der Abschnitt "Methoden zur Bestimmung (Berechnung) von Abfallerzeugungsstandards" wurde in die Richtlinien zurückgeführt, indem er aus der Verordnung RTN Nr. 703 kopiert wurde. Da in dieser Verordnung unter der Nummer "II ", und in der ursprünglichen Version der neuen Richtlinien gab es bereits einen Abschnitt mit der gleichen Nummer, dies führte dazu, dass wir jetzt zwei Abschnitte unter der Nummer "II" haben!

Die Eile bei der Entwicklung der Richtlinien kann auch andere Kuriositäten, Widersprüche und manchmal absurde Dinge erklären, die in dem Artikel erwähnt werden. Aber wenn dem so ist, dann stellt sich heraus, dass das Verfahren zur Vorbereitung und Verabschiedung solch wichtiger Vorschriften in unserem Land nicht ganz effektiv ist.

Es bleibt zu hoffen, dass in der Praxis alle fortschreitenden Neuerungen der Methodischen Anleitung angewendet werden können und nicht alle Widersprüche gegen die Nutzer natürlicher Ressourcen verwendet werden.

Informationen über Notfallmaßnahmen (wenn wir über Abfallerzeugungsstandards sprechen) stammen im Allgemeinen, wie sie sagen, „aus einem anderen Lied“.

In diesem Fall sind die entsprechenden Abfallpässe als Daten zur Bestätigung der Berechnungen in die Anlagen zum PWLR aufzunehmen.

Zum Beispiel durch die Einführung von Abfallsortiertechnologien mit Freisetzung verwertbarer Bestandteile oder durch die Umstellung auf Rohstoffe, die weniger Abfall erzeugen.

Eine gewisse Analogie (mit einem gewissen Abstand) kann zur Emissionsrationierung gezogen werden, wenn ein Unternehmen bei der Festlegung vorübergehend vereinbarter Emissionen ein Programm zur Reduzierung von Emissionen entwickeln muss.

Diese Forderung ist zu begrüßen: Erstens werden Umweltschützer keine zusätzliche Kopie des Projekts (manchmal ziemlich gewichtig) mehr mit nach Rosprirodnadzor nehmen; Zweitens führt dies zu Papiereinsparungen - nach Erhalt einer Benachrichtigung über die Ablehnung der Genehmigung des NEOLR muss die zweite Kopie des Dokuments nicht weggeworfen werden.

Wir haben eine ganze Reihe von Artikeln zu den Methoden zur Berechnung der Abfallaufkommensstandards vorbereitet:

- Prochorow I.O. Standards und Jahresstandards für das Abfallaufkommen, rechtliche Grundlage Methoden zur Berechnung von Standards // Handbuch des Ökologen. Nr. 7. S. 44-57;

- Prochorow I.O. Die Wahl der Methode zur Berechnung der Standards für die Abfallerzeugung Handbuch eines Ökologen. 2014. Nr. 8. S. 75-84;

- Prochorow I.O. Methoden zur Berechnung von Abfallerzeugungsstandards: eine Methode zur Berechnung der Stoff- und Rohstoffbilanz und eine rechnerisch-analytische Methode // Handbuch eines Ökologen. 2014. Nr. 9. S. 93-104;

- Prochorow I.O. Methoden zur Berechnung von Abfallerzeugungsstandards: statistische Methode und Berechnungsverfahren gemäß spezifischen Industriestandards für die Abfallerzeugung Handbook of Ecologist. 2014. Nr. 10. S. 81-96;

- Prochorow I.O. Methoden zur Berechnung von Abfallerzeugungsstandards: eine experimentelle Methode und eine berechnungsparametrische Methode // Handbuch eines Ökologen. 2014. Nr. 12. S. 64-77.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. August 2013 Nr. 712 „Über das Verfahren zur Zertifizierung von Abfällen der Gefahrenklassen I-IV“ (im Folgenden als Dekret Nr. 712 bezeichnet) und Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen von Russland vom 30. September 2011 Nr. 792 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Führung des staatlichen Abfallkatasters“.

Siehe Schreiben des russischen Ministeriums für natürliche Ressourcen Nr. 05-12-44/20925 vom 15. September 2014 „Über die Zusendung von Klarstellungen zur Bestätigung der Einstufung von Abfällen der Gefahrenklassen I-IV in eine bestimmte Gefahrenklasse und Zertifizierung von Abfällen.“

Und generell würde natürlich eine Vielzahl von Unternehmen aufatmen, wenn die Methodischen Richtlinien das Verfahren und die Vorgehensweise zur Änderung der Daten auf der Deponie vorsehen, die Abfälle zur Beseitigung annehmen, ohne dass eine erneute Registrierung und erneute Registrierung erforderlich sind -Zulassung der gesamten PNOLR (bei unveränderten Abfallerzeugungsnormen und unveränderten Größengrenzen bei der Abfallbeseitigung). Ein solches Verfahren könnte darin bestehen, dass Rosprirodnadzor die Deponie und ihre Fähigkeit, die entsprechenden Namen und Mengen der Abfälle zur Entsorgung anzunehmen, überprüft.

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