FZ vom 05.04. Was sind die Ausschreibungen

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Abnahmedatum: 20. Dezember 2013
Effektives Startdatum: 01. Januar 2014
Änderungsdatum: 04. Juli 2019

Zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 05.04.2013 N 44-FZ „Über das Vertragswesen im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“

VERWALTUNG DER REGION PSKOV

AUFLÖSUNG

_________________________________________________________________
Der Text des Dokuments mit den vorgenommenen Änderungen:
Dekret der Regionalverwaltung vom 22. Oktober 2014 N 461;
Dekret der Regionalverwaltung vom 27. Juli 2015 N 348;
Dekret der Regionalverwaltung vom 26. April 2016 N 135;
;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 04.08.17, N 021040560408201701;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 04.04.18, N 021723220404201801;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 09/10/18, N 021050401009201801;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 05.03.19, N 021018030503201901;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 26.04.19, N 020949382604201901;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 06.07.19, N 021059370706201901;
, Online-Veröffentlichung "Regulatorische Rechtsakte der Region Pskow" (pravo.pskov.ru), 07/10/19, N 020835361007201901.
__________________________________________________________________

In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 05. April 2013 N 44-FZ "Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs" (im Folgenden - das Bundesgesetz) Die Regionalverwaltung BESCHLIESST (die Präambel in der Fassung des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. April 2019 N 155, in Kraft getreten am 6. Mai 2019):

1. Stellen Sie fest, dass der Beschaffungsausschuss der Region Pskow (im Folgenden als Ausschuss bezeichnet) ist (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64):

1.1. Karosserie Exekutivgewalt Bereich, berechtigt, die Funktionen der Sicherstellung (in Zusammenarbeit mit Bundesbehörde Vollzugsbehörde zur Regulierung des Vertragswesens im Bereich der Auftragsvergabe) Umsetzung öffentliche Ordnung im Bereich bedarfsgerechter Beschaffung, Organisation der Überwachung der bedarfsgerechten Beschaffung sowie methodische Unterstützung der Aktivitäten regional einkaufender Kunden;

1.2. von der Exekutivbehörde der Region, die berechtigt ist, Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführende) in folgenden Fällen zu bestimmen (Absatz in der Fassung des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Oktober 2014 N 461):

1.2.1. Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, die durch Subventionen und andere zwischenstaatliche Übertragungen an den regionalen Haushalt aus dem Bundeshaushalt im Rahmen einer offenen Ausschreibung finanziert werden elektronisches Formular, Wettbewerb mit begrenzter Teilnahme in elektronischer Form, zweistufiger Wettbewerb in elektronischer Form, elektronische Auktion für staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region 315 durch den Erlass der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64);

1.2.2. (der Unterabsatz wurde ab dem 15.03.19 aufgrund von ungültig);

1.2.3. Beschaffung von Waren, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln, sowie von Waren nach Ziffer 1.2.11, Bauleistungen, Dienstleistungen, mit Ausnahme von Dienstleistungen nach Ziffer 1.2.11, durch eine offene Ausschreibung in elektronischer Form, a Ausschreibung mit begrenzter Teilnahme in elektronischer Form, eine zweistufige Ausschreibung in elektronischer Form, eine elektronische Auktion für staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region, wenn der anfängliche (maximale) Preis des Auftrags 500 übersteigt Tausend Rubel vom 04.07.2019 N 261);

1.2.4. Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen durch Durchführung einer Ausschreibung für staatliche Kunden, kommunale Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, kommunale Haushaltsinstitutionen, staatliche Einheitsunternehmen der Region, kommunale Einheitsunternehmen im Falle der Anerkennung einer durchgeführten offenen Ausschreibung vom Ausschuss in elektronischer Form, eine elektronische Auktion, die nicht gemäß Artikel 55_1 Teil 4 (Unterabsatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 01.01.17 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 11.10.2016 N 368; Unterabsatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 20.09.18 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 07.09.2018 N 298; in der geänderten Fassung durch den Erlass der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64, der in Kraft trat in Kraft am 15. März 2019);

1.2.5. Baubeschaffung, Umbau, Überholung Objekte Kapitalaufbau für staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region (Unterabsatz in der Fassung der Verordnung der Regionalverwaltung vom 10. November 2016 N 368);

1.2.6. Vergabe von Bau-, Umbau-, Überholungsarbeiten (Reparatur) Autobahnen, künstliche Straßenstrukturen, die in die Zusammensetzung von Autobahnen einbezogen sind, sowie Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit Verkehr durch die Durchführung eines offenen Wettbewerbs in elektronischer Form, eines Wettbewerbs mit begrenzter Teilnahme in elektronischer Form, eines zweistufigen Wettbewerbs in elektronischer Form, einer elektronischen Auktion für staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region vom 27. Februar 2019 N 64);

1.2.7. Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen durch eine gemeinsame Ausschreibung in elektronischer Form oder eine gemeinsame elektronische Auktion für staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region, einschließlich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen durch eine gemeinsame Ausschreibung in elektronischer Form oder gemeinsame elektronische Auktion für staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche staatliche Institutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region gemäß den Waren-, Werk-, Dienstleistungsverzeichnissen und Listen der staatlichen Haushaltsinstitutionen der Region, Staatliche staatliche Institutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region, bestimmte Körperschaften, die die Funktionen und Befugnisse der Gründer ausüben, relevante staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche öffentliche Institutionen der Region und Körperschaften, die die Aktivitäten der betreffenden staatlichen Einheitsunternehmen überwachen Region (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 20. September 2018 durch Beschluss der Regionalverwaltung vom 7. September 2018 N 298; geändert durch den Erlass der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64, der am 15. März 2019 in Kraft getreten ist);

1.2.8. Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen durch eine offene Ausschreibung in elektronischer Form, eine Ausschreibung mit begrenzter Teilnahme in elektronischer Form, eine zweistufige Ausschreibung in elektronischer Form, eine elektronische Auktion, eine gemeinsame Ausschreibung in elektronischer Form, eine gemeinsame elektronische Auktion für Kommunen Kunden, kommunale Haushaltsinstitutionen, kommunale Einheitsunternehmen, die durch Subventionen und andere zwischenstaatliche Transfers finanziert werden lokale Budgets aus dem Regionalhaushalt, wenn die Bedingung für die Gewährung solcher Subventionen und anderer zwischenstaatlicher Transfers die Zentralisierung von Einkäufen ist, deren finanzielle Bereitstellung teilweise oder vollständig auf Kosten dieser Subventionen und anderer zwischenbudgetärer Transfers erfolgt 2017 N 315; as geändert, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch Dekret der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64 durch Dekret der Regionalverwaltung vom 4. Juni 2019 N 216);

1.2.9. Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen durch eine offene Ausschreibung in elektronischer Form, eine Ausschreibung mit begrenzter Teilnahme in elektronischer Form, eine zweistufige Ausschreibung in elektronischer Form, eine elektronische Auktion, eine gemeinsame Ausschreibung in elektronischer Form, eine gemeinsame elektronische Auktion für Kommunen Kunden, kommunale Haushaltsinstitutionen, kommunale Einheitsunternehmen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Region Pskow und Gemeinde(Unterabsatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 01.01.17 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 10.11.2016 N 368; in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15.03.19 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 27.02.2019 N 64 in der jeweils geltenden Fassung, in Kraft getreten am 07.06.19 durch Beschluss der Landesregierung vom 04.06.2019 N 216);

1.2.10. (der Unterabsatz wurde zusätzlich am 20.09.2018 mit Beschluss der Landesverwaltung vom 07.09.2018 N 298 aufgenommen; aufgehoben am 15.03.2019 aufgrund des Beschlusses der Landesverwaltung vom 27.02.2019 N 64) ;

1.2.11. Beschaffung von Waren, Dienstleistungen zum Zweck des Baus, des Wiederaufbaus, der Überholung (Reparatur) von Straßen, der künstlichen Straßenstrukturen, die in die Zusammensetzung der Straßen einbezogen sind, sowie zum Zweck der Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch eine offene Ausschreibung in elektronischer Form, eine Ausschreibung mit einer begrenzten Teilnahme in elektronischer Form, einer zweistufigen Ausschreibung in elektronischer Form, einer elektronischen Auktion für staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, wenn der anfängliche (maximale) Preis des Vertrags 3.000.000 Rubel überschreitet (die Unterklausel wurde zusätzlich aufgenommen vom 10. Juli 2019 durch Beschluss der Regionalverwaltung vom 4. Juli 2019 N 261).

2. Stellen Sie fest, dass in Fällen, die nicht in Unterabsatz 1.2 von Absatz 1 dieser Resolution vorgesehen sind, die Bestimmung von Lieferanten (Auftragnehmern, Ausführenden) von staatlichen Kunden, staatlichen Haushaltsinstitutionen der Region, staatlichen Einheitsunternehmen der Region unabhängig durchgeführt wird 348 ; in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 01.01.17 durch den Erlass der Regionalverwaltung vom 11.10.2016 N 368).

3. Stellen Sie fest, dass die Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen in den Fällen, die in Unterabsatz 1.2 von Absatz 1 und Absatz 2 dieser Resolution vorgesehen sind, unter Verwendung der regionalen durchgeführt werden Informationssystem im Bereich Beschaffung (Absatz in der Fassung des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 27. Juli 2015 N 348).

4. Stellen Sie fest, dass das zur Kontrolle im Beschaffungsbereich befugte regionale Exekutivorgan das Komitee für regionale Kontrolle und Überwachung der Region Pskow ist (Absatz in der Fassung des Beschlusses der regionalen Verwaltung vom 06.07.2019 N 216 vom 06 /07/2019).

5. Genehmigen Sie die beigefügten Vorschriften über das Verfahren für die Interaktion zwischen Kunden und dem Beschaffungsausschuss der Region Pskow (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64).

6. Stellen Sie fest, dass, wenn die Dokumentation über den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region und ein Staatsvertrag, eine Vereinbarung (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) und im Falle der Beschaffung von einem einzigen Lieferanten (Auftragnehmer), Auftragnehmer) (mit Ausnahme der in den Absätzen 1, , ) vorgesehenen Fälle im Vertrag die Möglichkeit, die Vertragsbedingungen zu ändern, im Falle einer Änderung in der im Vertrag vorgesehenen Warenmenge, Werk- oder Leistungsumfang, bevor mit dem Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführenden) Änderungen der Vertragsbedingungen hinsichtlich der Warenmenge, des Werk- oder Leistungsumfangs, des Vertragspreises, der Möglichkeit vereinbart werden solcher Änderungen wird in der folgenden Reihenfolge vereinbart (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 06.05.19 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 22.04.2019 N 155):

Exekutivbehörden der Region - mit dem stellvertretenden Gouverneur der Region, dem Leiter der Verwaltung der Regionalverwaltung gemäß dem Zuständigkeitsbereich und der Exekutivbehörde der Region, die befugt ist, die Kontrolle im Bereich des Beschaffungswesens auszuüben (Absatz in der geänderten Fassung , in Kraft getreten am 04.04.18 durch Beschluss der Regionalverwaltung vom 03.04.2018 N 92);

staatliche öffentliche Einrichtungen der Region, die einen höheren Verwalter der regionalen Haushaltsfonds haben - mit dem entsprechenden höheren Verwalter der regionalen Haushaltsfonds, mit dem stellvertretenden Gouverneur der Region, dem Leiter der Verwaltung der regionalen Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Geltungsbereich der Behörde und der Exekutivbehörde der Region, die befugt ist, die Kontrolle im Bereich des Beschaffungswesens auszuüben (Absatz in der Fassung der Verordnung der Regionalverwaltung vom 03.04.2018 N 92, die am 04.04.18 in Kraft getreten ist);

Zustand Haushaltsinstitutionen Region - mit der zuständigen Exekutivbehörde der Region, die die Funktionen und Befugnisse ihres Gründers ausübt, mit dem stellvertretenden Gouverneur der Region, dem Leiter des Personals der Verwaltung der Region gemäß dem Zuständigkeitsbereich und der Exekutivbehörde der Region, die zur Ausübung der Kontrolle im Bereich des Beschaffungswesens befugt ist (Absatz in der Fassung der Maßnahme vom 04.04.18 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 04.03.2018 N 92);

Zustand einheitliche Unternehmen Region - mit der regionalen Exekutivbehörde, die für die Aktivitäten des staatlichen Einheitsunternehmens der Region zuständig ist, mit dem stellvertretenden Gouverneur der Region, dem Stabschef der regionalen Verwaltung gemäß dem Zuständigkeitsbereich und dem Exekutivbehörde der Region, die befugt ist, die Kontrolle im Bereich des Beschaffungswesens auszuüben (der Absatz wird zusätzlich vom 01.01.17 eingefügt Beschluss der Regionalverwaltung vom 10. November 2016 N 368; in der Fassung des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 3. April, 2018 N 92, in Kraft getreten am 4. April 2018).
(§ 6 in der Fassung des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 26. April 2016 N 135).

6.1. Stellen Sie fest, ob es erforderlich ist, den Vertrag durch Vereinbarung der Parteien zu kündigen, mit Ausnahme des mit geschlossenen Vertrages Alleinlieferant(Auftragnehmer, Testamentsvollstrecker) in den in § 93 Abs. 1, 29 des Teils 1 des Bundesgesetzes vorgesehenen Fällen, staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region, bevor eine Kündigungsentscheidung getroffen wird des Vertrages durch Vereinbarung der Parteien, vereinbaren Sie die Möglichkeit einer solchen Kündigung in der in den Absätzen zwei bis fünf von Klausel 6, Klausel 7 dieses Beschlusses festgelegten Weise (die Klausel wurde zusätzlich am 20. September 2018 durch den Beschluss der Regionalverwaltung aufgenommen vom 7. September 2018 N 298; geändert durch Beschluss der Regionalverwaltung vom 22. April 2019 N 155, in Kraft getreten am 6. Mai 2019).

7. Stellen Sie fest, dass für die in den Absätzen 6, 6.1 dieser Resolution vorgesehenen Genehmigungen staatliche Kunden, staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region einen schriftlichen Antrag einreichen, der die Begründung für die Notwendigkeit der Änderung der entsprechenden Bedingungen enthält der Vertrag mit der Beilage von Dokumenten, die die Notwendigkeit solcher Änderungen bestätigen, und ein Entwurf einer zusätzlichen Vereinbarung zum Vertrag oder eine schriftliche Aufforderung, die die Begründung für die Notwendigkeit enthält, den Vertrag einvernehmlich zu kündigen, mit der Beilage von Dokumenten, die die Notwendigkeit bestätigen für eine solche Kündigung und den Vertragsentwurf über die Vertragsbeendigung 298).

8. Als ungültig anerkennen:

;

Dekret der Regionalverwaltung vom 11. April 2007 N 143 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Dekret der Regionalverwaltung vom 6. Juli 2007 N 300 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Dekret der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2008 N 52 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Verordnung der Regionalverwaltung vom 20. März 2008 N 76 „Über Änderungen der Verordnung der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“ Über organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesgesetzes vom 21. Juli 2005 N 94-FZ „Über die Vermittlung von Aufträgen zur Lieferung von Waren, Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“;

Erlass der Regionalverwaltung vom 7. April 2008 N 101 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63 „Über organisatorische Maßnahmen zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 21. Juli 2005 N 94-FZ „Über die Vermittlungsaufträge zur Lieferung von Waren, Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“;

Verordnung der Regionalverwaltung vom 16. Mai 2008 N 134 „Über Änderungen der Verordnung der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“ Über organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesgesetzes vom 21. Juli 2005 N 94-FZ „Über die Vermittlung von Aufträgen zur Lieferung von Waren, Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“;

Dekret der Regionalverwaltung vom 6. Juni 2008 N 158 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Dekret der Regionalverwaltung vom 22. Oktober 2008 N 287 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Verordnung der Regionalverwaltung vom 4. Februar 2009 N 32 „Über Änderungen der Verordnung der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“ Über organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesgesetzes vom 21. Juli 2005 N 94-FZ „Über die Vermittlung von Aufträgen zur Lieferung von Waren, Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“;

Beschluss der Landesverwaltung vom 8. April 2009 N 97 „Über Änderungen des Beschlusses der Landesverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Dekret der Regionalverwaltung vom 13. Juli 2009 N 253 „Über Änderungen des Beschlusses der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“;

Beschluss der Bezirkshauptmannschaft vom 28.01.2011 N 26 „Zur Änderung des Beschlusses der Bezirksregierung vom 22.02.2006 N 63“ Über organisatorische Maßnahmen zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 21.07.2005 N 94-FZ „Über die Vermittlung von Aufträgen zur Lieferung von Waren, Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“;

Verordnung der Regionalverwaltung vom 12. Mai 2012 N 227 „Über Änderungen der Verordnung der Regionalverwaltung vom 22. Februar 2006 N 63“ Über organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesgesetzes vom 21. Juli 2005 N 94-FZ „Über die Vermittlung von Aufträgen zur Lieferung von Waren, Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“;

Beschluss der Bezirkshauptmannschaft vom 13.09.2012 N 466 „Über Änderungen des Beschlusses der Bezirkshauptmannschaft vom 22.02.2006 N 63“ Über organisatorische Maßnahmen zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 21.07.2005 N 94-FZ „Über die Vermittlungsaufträge für die Lieferung von Waren, Arbeitsleistungen, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf.

9. Dieser Beschluss tritt am 01.01.2014 in Kraft.

10. Dem Stabschef der Regionalverwaltung Dmitriev S.S. die Kontrolle über die Ausführung dieses Beschlusses aufzuerlegen (Artikel in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch den Beschluss der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64).


IP Gouverneur der Region V.V. Emelyanowa

Vorschriften über das Verfahren für die Interaktion zwischen Kunden und dem Beschaffungsausschuss der Region Pskow

GENEHMIGT
durch Beschluss der Kreisverwaltung
Nr. 606 vom 20. Dezember 2013

(Name in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch Beschluss der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64)


1. Diese Verordnung bestimmt das Verfahren für die Interaktion von Kunden mit dem Beschaffungsausschuss der Region Pskow (im Folgenden als Ausschuss bezeichnet), wenn der Ausschuss in Fällen, die durch ein Gesetz der Regionalverwaltung festgelegt wurden, Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführende) für bestimmt Kunden (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15.03.19 Dekret der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64).

2. Kunden im Sinne dieser Verordnung sind:

2.1. Regierungskunden (die Abgeordnetenversammlung der Region Pskow, die Verwaltung der Region Pskow, andere Exekutivbehörden der Region, andere Regierungsstellen Regionen, staatliche öffentliche Einrichtungen der Region);

2.2. staatliche Haushaltsinstitutionen der Region, staatliche Einheitsunternehmen der Region (Unterabsatz in der Fassung der Verordnung der Regionalverwaltung vom 10.11.2016 N 368, die am 01.01.2017 in Kraft trat);

2.3. Kommunale Kunden (Behörden Kommunalverwaltung, kommunale staatliche Einrichtungen);

2.4. kommunale Haushaltsinstitutionen, kommunale Einheitsbetriebe (der Unterpunkt wird zusätzlich ab 01.01.17 durch Beschluss der Kreisverwaltung vom 10.11.2016 N 368 aufgenommen).

3. Zur Organisation des Verfahrens zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmers, Ausführenden) bildet der Auftraggeber auf der Grundlage des von ihm genehmigten Zeitplans eine Aufgabe zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmers, Ausführenders) (im Folgenden als Aufgabe bezeichnet). in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die durch das Gesetz des Ausschusses festgelegt wurden.

4. Die Organisation des Verfahrens zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführender) erfolgt durch den Ausschuss auf der Grundlage des ihm erteilten Auftrags.

5. Zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführender) bildet der Ausschuss auf der Grundlage der im Auftrag enthaltenen Informationen die Beschaffungsdokumentation sowie die Beschaffungskommission, deren Zusammensetzung und Verfahren durch Beschluss des Ausschusses bestimmt werden .

6. Wenn eine offene Ausschreibung in elektronischer Form oder eine elektronische Auktion gemäß Artikel 55_1 Teil 4 oder Artikel 71 Teil 4 des Bundesgesetzes vom 05. April 2013 N 44-FZ "Am Vertragssystem auf dem Gebiet der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs" (im Folgenden als Bundesgesetz bezeichnet), kauft der Ausschuss auf Beschluss des Kunden durch Durchführung einer Ausschreibung in elektronischer Form oder neuer Einkauf gemäß dem Bundesgesetz auf der Grundlage des von ihm erhaltenen Auftrags, der vom Kunden gemäß Absatz 3 dieser Verordnung gebildet wurde (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch Beschluss der Regionalverwaltung vom Februar 27, 2019 N 64).

7. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme an offener Wettbewerb in elektronischer Form, teilnahmebeschränkter Wettbewerb in elektronischer Form, zweistufiger Wettbewerb in elektronischer Form, elektronische Auktion, die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form, stellt der Kunde die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung der zur Lieferung angebotenen Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) mit den Anforderungen der Beschaffungsunterlagen fest und legt sie dem Ausschuss vor Ablauf der Prüfungsfrist vor der Anträge die entsprechende Schlussfolgerung (Klausel in der Fassung des Beschlusses Verwaltung der Region vom 27. Februar 2019 N 64).

8. Wenn der Ausschuss eine Anfrage zur Klärung der Bestimmungen der Beschaffungsunterlagen erhält, wird diese Anfrage vom Ausschuss an den Kunden gerichtet. Im Einvernehmen mit dem Kunden bildet der Ausschuss die entsprechenden Erläuterungen und stellt sie innerhalb der durch das Bundesgesetz Nr. 64 festgelegten Frist in das einheitliche Informationssystem im Bereich Beschaffung (im Folgenden als einheitliches Informationssystem bezeichnet) ein.

9. Änderungen der Ausschreibung und (oder) der Beschaffungsunterlagen und die Aufnahme dieser Änderungen in das einheitliche Informationssystem werden vom Ausschuss innerhalb der durch das Bundesgesetz festgelegten Fristen durchgeführt und durch den Akt des Ausschusses formalisiert . Die Gründe für Änderungen an der Ausschreibungsbekanntmachung und (oder) an den Beschaffungsunterlagen sind (Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 15. März 2019 durch den Erlass der Regionalverwaltung vom 27. Februar 2019 N 64):

Entscheidung des Ausschusses - in Bezug auf Informationen, deren Inhalt nicht durch die Aufgabe bestimmt wird;

Kundenentscheidung - im Sinne von Informationen, deren Inhalt die Aufgabe bestimmt.

10. Die Aufhebung des Verfahrens zur Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführender) im einheitlichen Informationssystem wird vom Ausschuss auf der Grundlage der Entscheidung des Kunden durchgeführt, die er dem Ausschuss vorgelegt hat. Die Aufhebung der Definition des Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführender) wird durch einen Akt des Ausschusses formalisiert, von dem eine Kopie spätestens am Werktag nach dem Tag seiner Annahme dem Kunden auf jedem verfügbaren Weg zugesandt wird 64) .

11. Kopien der Protokolle, die im Zuge der Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführender) erstellt wurden, werden vom Ausschuss an den bevollmächtigten Vertreter des Kunden in der durch den in Absatz 5 dieser Verordnung festgelegten Akt des Ausschusses vorgeschriebenen Weise übermittelt.


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Zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 05.04.2013 N 44-FZ „On Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ (in der Fassung vom 4. Juli 2019)

Name des Dokuments: Zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 05.04.2013 N 44-FZ „Über das Vertragswesen auf dem Gebiet der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ (in der Fassung vom 04.07.2019)
Dokumentnummer: 606
Art des Dokuments: Dekret der Verwaltung der Region Pskow
Hostkörper: Verwaltung der Region Pskow
Status: aktuell
Veröffentlicht: Pskowskaja Prawda vom 31.12.13 N 270-285
Abnahmedatum: 20. Dezember 2013
Effektives Startdatum: 01. Januar 2014
Änderungsdatum: 04. Juli 2019

Das Bundesgesetz Nr. 44 „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ wurde Mitte 2013, nämlich am 5. April, verabschiedet. Trotzdem trat es erst am vollständig in Kraft 1. Januar 2014, wenn Bundesgesetz Nr. 94 ersetzt wird.

Vorteile von 44-FZ

    Gewährleistung des Wettbewerbs im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der kommunalen Aufträge, was eine echte Korruptionsbekämpfung bedeutet;

    transparente Regeln für die Durchführung von Ausschreibungen, die für alle Teilnehmer gleich sind;

    Schaffung eines einheitlichen Informationssystems für Kunden und Bieter, das die Käufe aller staatlichen Handelsplattformen integriert;

    die Unfähigkeit, die Anzahl der Teilnehmer an einer Bestellung zu begrenzen, indem ein künstlicher Mangel an Informationen geschaffen wird;

    eine willkürliche Bestimmung des Gewinners der Auktion ist ausgeschlossen: Das Gesetz verpflichtet den Kunden, die Kriterien für die Bewertung von Geboten und Vorschlägen von Teilnehmern festzulegen und im Voraus zu veröffentlichen;

    ein abschließender Anforderungskatalog für einen Beschaffungsteilnehmer ist gesetzlich vorgeschrieben, so dass der Auftraggeber die Teilnahme an der Ausschreibung nicht durch zusätzliche Anforderungen einschränken kann.

Kontrolle in 44-FZ

    Planung von Einkäufen jeglicher Art, deren Gegenstand Waren, Dienstleistungen usw. sein können;

    Verfahren zur Bestimmung des Auftragsausführers (Lieferant oder Auftragnehmer);

    Abschluss von Verträgen auf der Grundlage der Ergebnisse des Kaufs;

    Kontrolle über die Erfüllung der Bedingungen abgeschlossener Verträge, Überwachung und Prüfung;

    Kontrolle über die Einhaltung aller regulatorischen Rechtsakte zum Vertragswesen im Beschaffungsbereich.

Mit anderen Worten, 44-FZ steuert und regelt alle Beziehungen im Zusammenhang mit der Versorgung des staatlichen und kommunalen Bedarfs.

Wenn der Kunde durch seine Handlungen den in 44 des Bundesgesetzes festgelegten Anforderungen widerspricht, hat der Lieferant das Recht, eine Beschwerde beim Föderalen Antimonopoldienst einzureichen, um seine Interessen zu schützen und die Beschaffung gemäß dem Gesetz durchzuführen.

Der Vorteil von Ausschreibungen nach dem Vertragssystemgesetz besteht darin, dass das Handeln von Auftraggeber und Lieferant streng gesetzlich geregelt ist und somit keiner außerhalb des 44-FZ agieren kann. Gleichzeitig kann jede Organisation am öffentlichen Beschaffungswesen teilnehmen, weil GWS für den Bedarf von Kommunal- u öffentliche Einrichtungen sind sehr vielfältig und decken ein breites Spektrum an Branchen ab.

Änderungen an 44-FZ

2018 treten einige wichtige Neuerungen in Kraft. Wir haben in diesem Artikel ausführlich darüber gesprochen.

Die größten Veränderungen lassen sich kurz zusammengefasst in den folgenden Punkten widerspiegeln:

  • öffentliche Beschaffungen werden in elektronische Form überführt;
  • verpflichtende Verwendung nur einer qualifizierten elektronischen Signatur bei öffentlichen Auktionen;
  • die Notwendigkeit der Registrierung im EIS;
  • Möglichkeit, den Antrag mit einer Bankbürgschaft abzusichern;
  • sich die Bedingungen und die Höhe der Sicherheit des Teilnahmeantrags ändern;
  • Einzahlung der Sicherheit des Antrags auf ein spezielles Bankkonto anstelle eines Kontos auf dem ETP;
  • Einführung eines einheitlichen Antragsformulars und einer einheitlichen Dokumentation;
  • bezahlte Teilnahme an Einkäufen

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Wie Sie wissen, sieht 44 des Bundesgesetzes über das Beschaffungswesen eine Haftung für die Nichteinhaltung seiner Bestimmungen vor, sowohl durch Lieferanten als auch durch staatliche Kunden, wenn sie Einkäufe in einer der im Gesetz angegebenen Formen tätigen. In der Bußgeldtabelle unter 44-FZ unten können Sie genau bestimmen, welche Haftung für die Verletzung einer bestimmten Bestimmung des Bundesgesetzes vorgesehen ist.

Die aktuelle Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sieht eine Reihe von Verfahren für die wettbewerbliche Auswahl von Lieferanten vor. In bestimmten Fällen ist jedoch auch der Einsatz nicht kompetitiver Methoden erlaubt.

Der Abschluss einer Vereinbarung (bzw. eines Vertrages) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer hat das Ziel, die Bedingungen, unter denen beide Parteien zukünftig zusammenarbeiten werden, gründlich auszuarbeiten. Er sollte idealerweise alle denkbaren Szenarien für die Entwicklung von Ereignissen vorsehen, bis hin zur Möglichkeit, genau diese Vereinbarung zu brechen. Das Bundesgesetz Nr. 44 der Russischen Föderation „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ sieht drei Möglichkeiten vor, den Vertrag zu kündigen.

Gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Durchführung einer elektronischen Auktion übermittelt der Anbieter dem Kunden einen aus zwei Teilen bestehenden Antrag auf Teilnahme daran. Der erste Teil des Antrags enthält die Zustimmung des Lieferanten, die Bedingungen des Staatsvertrags gemäß der Bekanntmachung und den Versteigerungsunterlagen zu erfüllen, sowie eine Beschreibung der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen. Bei der Prüfung der ersten Teile der Bewerbungen wird eine Liste der zur Teilnahme an der Auktion zugelassenen Teilnehmer erstellt. Nach Auktionsende berücksichtigt der Kunde die zweiten Teile der Gebote.

Gemäß Gesetz Nr. 44-FZ bestätigt der Lieferant seine Teilnahme an der elektronischen Auktion zum Abschluss eines Regierungsvertrags, indem er dem Kunden einen Antrag sendet. Der Antrag auf Teilnahme an der Auktion wird elektronisch gestellt und besteht aus zwei Teilen, die zeitgleich an den Betreiber der elektronischen elektronischen Handelsplattform übermittelt werden.

Gesetz Nr. 44-FZ legt mehrere fest verschiedene Wege Wettbewerbliche Identifizierung von Lieferanten. Eine der Möglichkeiten, nach Auftragnehmern im Rahmen von Regierungsverträgen nach diesem Gesetz zu suchen, ist eine Angebotsanfrage.

Eine der Möglichkeiten zur Suche nach Auftragnehmern im Rahmen von Regierungsaufträgen gemäß Gesetz Nr. 44-FZ ist eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Der Kunde hat das Recht, dieses Verfahren nur in den festgestellten Fällen durchzuführen, die in Teil 2 von Artikel 83 des Gesetzes Nr. 44-FZ vorgesehen sind.

Eine elektronische Auktion ist zweifellos das beliebteste Wettbewerbsverfahren unter den im Rahmen des Bundesgesetzes vom 05. April 2013 Nr. 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zu treffenden staatlichen und kommunale Bedürfnisse“. Sie Unterscheidungsmerkmal ist die Vielseitigkeit, die es Ihnen ermöglicht, diese Methode in fast jeder Situation anzuwenden.

Was ist Vertragsdurchsetzung? Die Vertragsdurchsetzung ist eines der wichtigsten Elemente der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Lieferanten im Rahmen des Vertragssystems, das durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ geregelt wird. Dies ist eine Art Zusage oder Garantie dafür, dass der Lieferant seinen Teil der Bedingungen nach Treu und Glauben, rechtzeitig und vollständig erfüllen wird.

Einer der Mechanismen, die eine unfaire Teilnahme von Lieferanten an Ausschreibungen und Auktionen für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Gesetzes über das Vertragssystem Nr. 44-FZ verhindern, ist die Bereitstellung von Anwendungssicherheit . Der Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung kann entweder durch eine von einer Bank ausgestellte Bürgschaft oder abgesichert werden Geldmittel Teilnehmer, in der elektronischen Auktion - nur das Geld des Teilnehmers.

Das Bundesgesetz Nr. 44 wurde erlassen, um die vertraglichen Beziehungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zu regeln, die zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs erforderlich sind.

Bundesgesetz 44 für Dummies regelt alles Rechtliche Vertragsverhältnis auf Landesebene durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 22. März 2013 in der Staatsduma angenommen, nach 5 Tagen wurde er vom Föderationsrat gebilligt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 5. April 2013.

  1. (Vv. 1-15) Beschrieben allgemeine Bestimmungen dieses Gesetzes, d.h. in welchem ​​Bereich es angewendet wird, Grundbegriffe, Prinzipien des Vertragsabschlusses und darüber hinaus;
  2. (Art. 16-23) Dies beschreibt die Regeln für die Planung des öffentlichen Beschaffungswesens;
  3. (Art. 24-96) Beschreibt, nach welchen Regeln die öffentliche Auftragsvergabe durchgeführt wird und welche Eigenschaften der Lieferant (Teilnehmer, Ausführender oder Auftragnehmer) aufweisen muss. Artikel 34 kann hier im Detail studiert werden;
  4. (Art. 97-98) Kapitel 4 enthält Aspekte der Beschaffungsüberwachung und -prüfung im Bereich der öffentlichen Beschaffung;
  5. (Art. 99-104) es ist einer der wichtigen Bestandteile des Bundesgesetzes 44 für Dummies, die Artikel dieses Kapitels regeln die Kontrolle im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens;
  6. (Art. 105-107) Dieser Teil der Gesetzgebung enthält Informationen zur Streitbeilegung;
  7. (Art. 108-111) Jeder Artikel dieses Kapitels ist den Besonderheiten des Abschlusses und der Ausführung eines Vertrages gewidmet bestimmte Typenöffentliche Auftragsvergabe;
  8. (Art.-112-114) Das letzte Kapitel enthält die abschließenden Informationen des Bundesgesetzes 44 für Dummies.

Die oben genannten Staatsoberhäupter haben am 7. Juni 2017 Änderungen vorgenommen. Die Rechtskraft des Bundesgesetzes 44 für Dummies trat am 18. Juni 2017 ein.

Grundmomente

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, müssen Sie die Bestimmungen des Bundesgesetzes 44 für Dummies kennen. Anforderungen und Hinweise zum Umgang mit Bundesgesetz 44 für Anfänger (Dummies):

  • die in der Gesetzgebung Russlands festgelegten Kriterien erfüllen, damit Personen das Recht haben, Waren (Dienstleistungen) zu liefern;
  • das Unternehmen des Lieferanten befindet sich nicht im Stadium des Konkurses oder der Liquidation;
  • die Tätigkeit des Unternehmens des Lieferanten wird auf gesetzlicher Ebene nicht ausgesetzt, beispielsweise gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Russlands;
  • die Lieferorganisation hat keine Schuldverpflichtungen für Steuern und Gebühren;
  • eine Person, die als potenzieller Lieferant auftritt, darf nicht im Bereich der Wirtschaftskriminalität vorbestraft sein;
  • gemäß § 44 Bundesgesetz über Dummies besteht kein Interessenkonflikt bei Vertragsabschluss;
  • Das Unternehmen des Lieferanten gehört keiner Offshore-Organisation an.

Bedingungen für die öffentliche Auftragsvergabe:

  • Alle Transaktionen zum Kauf von Waren (Dienstleistungen) werden über eine speziell gestaltete Website abgeschlossen;
  • Kunden geben ihre Daten im System an (Daten werden gemäß Bundesgesetz 44 für Dummies angegeben). Lieferanten müssen auf elektronischen Handelsplattformen akkreditiert sein;
  • Alle potenziellen Lieferanten haben das Recht, für sie geeignete Aufträge in der Suchmaschine auf der Website des öffentlichen Beschaffungswesens zu finden und dann an der Auktion teilzunehmen;
  • Nach 44 FZ für Dummies schließt der Kunde, wenn er die für sich rentabelste Option wählt, einen Vertrag mit dem Lieferanten. Auf der Grundlage des Vertrages erfüllen die Parteien ihre Verpflichtungen.

Der Unterschied zwischen Bundesgesetz 44 und Bundesgesetz 223

Das Beschaffungssystem in beiden Gesetzen ist das gleiche, aber gemäß Bundesgesetz 44 gibt es eine Einschränkung für Dummies – die öffentliche Beschaffung wird nur von einem Lieferanten durchgeführt.

Anforderungen für Kunden in beiden Gesetzen sind unterschiedlich.

Als Kunden können laut Bundesgesetz 44 für Teekannen fungieren:

  • staatliche Haushaltsinstitutionen;
  • Gemeinde.

Nach Bundesgesetz 223 für Teekannen können als Kunden auftreten:

  • Unternehmen mit einem Staatsanteil von mehr als 50 %;
  • Organisationen, die bestimmte Arten von Aktivitäten durchführen - Wasserversorgung, Energie usw.;
  • Monopolorganisationen - Gas, Russische Eisenbahnen usw.;
  • Haushaltsorganisationen, die öffentliche Beschaffungen auf Kosten von durchführen außerbudgetäre Mittel(z. B. durch Stipendien).

Beschaffung unter 44 FZ: Wo anfangen?

Es ist schwierig, das Verfahren zur Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe einzuleiten. Das Wichtigste aus den 44 Bundesgesetzen über das öffentliche Beschaffungswesen:

  • Bundesgesetz 44 für Dummies studieren;
  • Bereiten Sie ein Paket von Dokumenten vor, die die Rechte der Organisation zur Teilnahme an der Auktion bestätigen.
  • Bereiten Sie ein Dokumentenpaket für ein Produkt (eine Dienstleistung) vor, das den Anforderungen des Kunden entspricht;
  • Entwicklung eines Systems von Aktivitäten, die vor Vertragsabschluss durchgeführt werden;
  • Verantwortliche für die Durchführung von Tätigkeiten ernennen.

Um einen Vertrag abzuschließen, müssen die im Bundesgesetz 44 festgelegten Bedingungen berücksichtigt werden.

Laden Sie den Gesetzestext herunter

Nach 44 FZ für Dummies wird das öffentliche Beschaffungswesen unterteilt in:

  • Wettbewerbe;
  • Auktionen (elektronische Auftragserteilung);
  • Zitate;
  • öffentliche Beschaffung von einem einzigen Anbieter.

Um Lieferant zu werden, müssen Sie das Bundesgesetz 44 für Dummies studieren. Sie können das Bundesgesetz "Über das Vertragswesen im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs" herunterladen. .

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