Verordnung 1183 n des Gesundheitsministeriums mit Änderungen. Rechtsgrundlage der Russischen Föderation

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Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n
"Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen medizinisches Personal und Pharmaarbeiter

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Eine neue Nomenklatur der Stellen für medizinisches und pharmazeutisches Personal wurde genehmigt.

Sie gilt für alle medizinischen Organisationen (die vorherige Nomenklatur galt nur für Gesundheitseinrichtungen).

Der Junior-Apotheker wird nun als mittlerer und nicht als Junior-Apotheker eingestuft.

Die Liste der Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung wurde gekürzt. Ausgeschlossen sind Fachkräfte für Berufsberatung für Menschen mit Behinderungen, Sozialarbeit, Physiologie der Arbeit, Ergonomie. Auch ein Berater für berufliche Rehabilitation von Behinderten und ein Ingenieur für technische Mittel der Rehabilitation von Behinderten werden nicht mehr in die Liste aufgenommen.

Der Leiter der Molkereiküche ist dem mittleren ärztlichen Stab zugeordnet (zuvor war er Mitglied der Gruppe der leitenden Positionen).

Die neue Nomenklatur sieht keine Fachärzte mit einer sekundären beruflichen (nicht-medizinischen) Ausbildung vor. Dazu gehörten ein Ergotherapielehrer, ein Sozialarbeiter, ein Reha-Hilfsmitteltechniker und a industrielle Ausbildung Massenarbeiter.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n "Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"

Diese Verordnung tritt 10 Tage nach dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Dieses Dokument wurde durch die folgenden Dokumente geändert:

Die Änderungen treten 10 Tage nach dem Tag der offiziellen Veröffentlichung der besagten Verordnung in Kraft.

Verordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 20. Dezember 2012 N 1183n (in der Fassung vom 1. August 2014) Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER NOMENKLATUR

POSITIONEN DER MEDIZINISCHEN ARBEITNEHMER

UND PHARMAZEUTISCHE ARBEITNEHMER

Gemäß Unterabsatz 5.2.7 der Verordnung über das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, N 26, Art. 3526), ​​​​bestelle ich:

Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern gemäß dem Anhang.

auf Anordnung des Gesundheitsministeriums

I. Medizinisches Personal

1.1. Führungspositionen:

stellvertretender Leiter (Chef) medizinische Organisation;

Manager ( Oberarzt, Chef) bauliche Einheit Ausübung medizinischer Tätigkeiten, andere Organisation;

Heimat Krankenschwester(Chefhebamme, Chefsanitäter).

1.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte):

Arzt - Kinderkardiologe;

Arzt - pädiatrischer Onkologe;

Arzt - Kinderurologe-Androloge;

Arzt - Kinderchirurg;

Arzt - pädiatrischer Endokrinologe;

Arzt für klinische Labordiagnostik;

Arzt - klinischer Mykologe;

Arzt - klinischer Pharmakologe;

Arzt - Laborgenetiker;

Arzt - Labormykologe;

Arzt für manuelle Therapie;

Arzt - plastischer Chirurg;

Arzt für Luft- und Raumfahrtmedizin;

Lebensmittelhygieniker;

Palliativmediziner;

Arzt für röntgenendovaskuläre Diagnostik und Behandlung;

Aufnahmearzt;

Bezirkskinderpsychiater;

jugendlicher Bezirkspsychiater;

Arzt - Rechtsmediziner;

Arzt - forensischer psychiatrischer Sachverständiger;

Arzt - Thoraxchirurg;

Arzt für Ultraschalldiagnostik;

Arzt für Funktionsdiagnostik;

Arzt - Kieferchirurg;

1.3. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung:

forensischer Sachverständiger (Biochemiker, Genetiker, Chemiker);

Chemiker-Experte einer medizinischen Organisation;

1.4. Positionen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal):

Leiter der Milchküche;

Produktionsleiter von Institutionen (Abteilungen, Abteilungen, Labors) der Zahnprothetik;

Ausbilder für Hygieneerziehung;

Physiotherapie-Lehrer;

Krankenschwester - Anästhesist;

Krankenpfleger;

Krankenschwester ankleiden;

Bezirkskrankenschwester;

Krankenpfleger für Physiotherapie;

Oberpfleger (Geburtshelfer, Sanitäter, OP-Schwester, Zahntechniker);

Rettungssanitäter;

1.5. Weitere Positionen medizinischer Fachkräfte (medizinischer Nachwuchs):

II. Pharmazeutische Arbeiter

2.1. Führungspositionen:

Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;

Lagerleiter der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;

Leiter des Sanitätslagers der Mobilmachungsreserve;

stellvertretender Leiter des Lagers der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;

2.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (pharmazeutischer) Ausbildung (Apotheker):

2.3. Positionen von Fachkräften mit mittlerer Berufsausbildung (Pharmazie) (mittleres pharmazeutisches Personal):

2.4. Weitere Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter (pharmazeutischer Nachwuchs):

Absatz ist ungültig. - Anordnung des russischen Gesundheitsministeriums vom 01.08.2014 N 420n.

1. Die Positionen „Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation“ beziehen sich auf die Positionen von medizinischem Personal, wenn ihre arbeitsrechtlichen (dienstlichen) Pflichten die Durchführung medizinischer Tätigkeiten umfassen;

Rechtsprechung und Gesetzgebung - Verordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 20. Dezember 2012 N 1183n (in der Fassung vom 1. August 2014) Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern

Die auf Anordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 20. Dezember 2012 N 1183n genehmigte Nomenklatur der Positionen von Medizinern und pharmazeutischen Mitarbeitern umfasst die Position einer "Senior Nurse". Gleichzeitig wird die Stelle „Pflegeobere“ dem Abschnitt 1.4 der Stellen des Pflegepersonals zugeordnet.

3. Unter dem Namen der Position des Zivilpersonals, die bei der Besetzung einer militärischen Position in der Gruppe VUS - 90 eingerichtet wird, darf der zweite Name einer medizinischen oder Apothekerposition gemäß der Nomenklatur der Positionen medizinischer Mitarbeiter festgelegt werden und pharmazeutische Arbeiter, sowie Spezialisten mit höhere Bildung in militärmedizinischen Einrichtungen (Abteilungen) entsprechend dem Profil der Einrichtung (Struktureinheit).

Zeile 01 berücksichtigt GesamtstärkeÄrzte ohne Zahnärzte (Einzelpersonen), die gemäß der Anordnung des russischen Gesundheitsministeriums vom 20. Dezember 2012 N 1183n "Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Arbeitnehmern" in getrennte Fachgebiete in Linien unterteilt sind 02 bis 42.

Die aktuelle Nomenklatur der Positionen von Medizinern und pharmazeutischen Mitarbeitern, genehmigt durch Anordnung des russischen Gesundheitsministeriums vom 20. Dezember 2012 N 1183n, umfasst Positionen von Spezialisten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung, einschließlich der Position eines "Biologen ". Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 auf diese Stelle aufgenommen wurden, wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt-Laborassistent“ in der festgelegten Nomenklatur beibehalten.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation (Gesundheitsministerium Russlands) vom 20. Dezember 2012 N 1183n Moskau "Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"

Änderungen und Ergänzungen

Registrierung N 27723

Gemäß Ziffer 5.2.7. Verordnungen über das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, N 26, Art. 3526), Ich bestelle:

Minister V. Skvortsova

Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern

I. Medizinisches Personal

1.1. Führungspositionen:

Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Krankenhausdirektor (zu Hause) Pflege, Hospiz;

Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung, Abteilung, Labor, Büro, Abteilung usw.) einer medizinischen Organisation - ein Facharzt;

1.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte):

a) Fachärzte, darunter:

Geburtshelfer-Gynäkologe der medizinischen Abteilung des Geschäfts;

praktischer Arzt (Hausarzt);

Stadt (Kreis) Kinderarzt;

Tauchmedizin Arzt;

Hygieniker für Kinder und Jugendliche;

Arbeitsmediziner;

Arzt für Hygieneerziehung;

kommunaler Hygienearzt;

Physiotherapeut;

Arzt für medizinische und soziale Expertise;

Arzt für medizinische Prävention;

Arzt für medizinische Rehabilitation;

allgemeiner Hygieniker;

Strahlenhygieniker;

Arzt für sanitäre und hygienische Laborforschung;

Arzt für Sportmedizin;

Notfall-Arzt;

Arzt-Therapeut der medizinischen Abteilung des örtlichen Ladens;

leitender Arzt der Station (Abteilung) für medizinische Notfallversorgung;

Oberarzt der Station (Abteilung) Notfallmedizinische Versorgung der Bergrettungseinheiten;

1.3. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung:

Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen;

Sachverständiger für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung;

1.4. Positionen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal):

Leiter des Gesundheitszentrums - Sanitäter (Krankenschwester);

Leiter der Feldscher-Geburtsstation - Sanitäter (Geburtshelfer, Krankenschwester);

Leiter des Kabinetts für medizinische Prävention - Sanitäter (Krankenschwester);

Ausbilder für Ergotherapie;

Krankenschwester eines Hausarztes (Hausarzt);

diätetische Krankenschwester;

Krankenschwester der medizinischen und sozialen Betreuung;

Stationsschwester (Wache);

kosmetische Krankenschwester;

Massage-Krankenschwester;

Krankenschwester (Sanitäter), um Notrufe entgegenzunehmen und weiterzuleiten mobile Teams medizinische Notfallversorgung;

Aufnahmekrankenschwester;

prozedurale Krankenschwester;

Rehabilitationskrankenschwester;

Sterilisationskrankenschwester;

medizinischer Laborant (Medizinische Laborantin);

Operationsschwester;

Krankenwagenfahrer.

1.5. Weitere Positionen medizinischer Fachkräfte (medizinischer Nachwuchs):

Pflegehelferin;

II. Pharmazeutische Arbeiter

2.1. Führungspositionen:

stellvertretender Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;

Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation.

2.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (pharmazeutischer) Ausbildung (Apotheker):

2.3. Positionen von Fachkräften mit mittlerer Berufsausbildung (Pharmazie) (mittleres pharmazeutisches Personal):

2.4. Weitere Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter (pharmazeutischer Nachwuchs):

2. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters (Leiters) der medizinischen Organisation werden durch den Namen des Abschnitts der medizinischen Tätigkeit ergänzt, den er leitet. Zum Beispiel „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für klinische und Expertenarbeit“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für die Arbeit mit dem Pflegepersonal“ und mehr.

3. Die Positionen „Stellvertretender Direktor (Leiter) einer Apothekenorganisation“, „Lagerleiter einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Stellvertretender Leiter eines Lagers einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation“ beziehen sich auf Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter für den Fall, dass ihre organisatorischen und (oder) funktionalen Tätigkeiten in direktem Zusammenhang damit stehen Großhandel Medikamente, ihre Lagerung und (oder) Einzelhandel Arzneimittel, deren Abgabe, Lagerung und Herstellung.

4. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Arbeitnehmer über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Kreis seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Arzt“.

5. Die Titel der Positionen von Leitern (Leitern) von strukturellen Unterabteilungen (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Büros, Abteilungen usw.) werden durch den Titel der Position eines Arztes ergänzt, der dem Profil der strukturellen Unterabteilung entspricht. Zum Beispiel „Manager chirurgische Abteilung- der Chirurg".

6. In einer medizinischen Organisation, die spezialisiert ist medizinische Versorgung, oder wenn in der medizinischen Organisation eine fachärztliche Struktureinheit vorhanden ist, wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Bezeichnung der Stelle eines Arztes des entsprechenden Fachgebietes ergänzt. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".

7. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Pflegehelfer“, „Packer“ lauten jeweils: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der Position „Krankenschwester“, die von Männern besetzt wird, heißt „Krankenschwesterbruder (Krankenschwester)“.

Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle eingestellt wurden, bleibt die Berufsbezeichnung „Laborarzt“ bestehen.

Verordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 01.08.2014 N 420n "Über Änderungen der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Arbeitnehmern, genehmigt durch Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n" ( Eingetragen im Justizministerium Russlands am 14.08.2014 N 33591)

GESUNDHEITSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER VERÄNDERUNGEN

IN DER NOMENKLATUR DER POSITIONEN DER MEDIZINISCHEN ARBEITNEHMER

UND PHARMAZEUTISCHE ARBEITNEHMER, DIE AUF BESTELLUNG ZUGELASSEN WERDEN

GESUNDHEITSMINISTERIEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Absatz 3 von Abschnitt 2.4 der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern, genehmigt durch Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 18. März , 2013, Registrierung N 27723), als ungültig zu erkennen.

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Orden der Russischen Föderation 1183n vom 20122012

Mit Anordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 20. Dezember 2012 Nr. 1183n wurde die Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern (im Folgenden als Nomenklatur bezeichnet) genehmigt. Das Dokument enthält eine Reihe bedeutender Neuerungen. Insbesondere wird festgelegt, in welchen Fällen die Positionen „Chefarzt einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation“, „Leiter einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation“ als medizinisches Personal einzustufen sind. ..

Abschnitt I. Medizinisches Personal

Aus Kunst. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ folgt, dass medizinisches Personal gerufen werden kann Einzelpersonen mit einer medizinischen oder sonstigen Ausbildung (zum Beispiel in den Fachrichtungen „Chemie“, „Biologie“, „ Sportunterricht und Sport" usw.), in einer medizinischen Organisation (oder einer anderen Organisation, die medizinische Tätigkeiten neben den (gesetzlichen) Haupttätigkeiten ausübt, tätig oder sein einzelne Unternehmer) und zu deren arbeitsrechtlichen (Amts-)Aufgaben die Durchführung medizinischer Tätigkeiten gehören sollte.

Unter ärztlicher Tätigkeit wiederum wird verstanden Professionelle Aktivität medizinische Versorgung, Durchführung ärztlicher Untersuchungen, medizinische Untersuchungen und medizinische Untersuchungen, gesundheitliche und antiepidemische (vorbeugende) Maßnahmen und berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Transplantation (Transplantation) von Organen und (oder) Geweben, der Zirkulation von Spenderblut und (oder) seinen Bestandteilen für medizinische Zwecke.

In Unterabschnitt 1.1 "Führungspositionen" Abschnitt I der Nomenklatur enthält die Namen der Positionen der Leiter der medizinischen Organisation - medizinisches Personal:

Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Direktor des Krankenhauses (Haus-) Krankenpflege, Hospiz.

Gleichzeitig gilt Absatz 1 der Anmerkungen zur Nomenklatur (im Folgenden als Anmerkungen bezeichnet) für den Chefarzt (Leiter) der medizinischen Organisation und die stellvertretenden Leiter der medizinischen Organisation (offenbar einschließlich der stellvertretenden Direktoren des Krankenhauses). (Heim) der Krankenpflege, Hospiz): ​​„Die Stellen „Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „Leiter (Chefarzt, Leiter) einer Struktureinheit sind besetzt in medizinischen Tätigkeiten, einer anderen Organisation“ beziehen sich auf die Positionen von medizinischem Personal für den Fall, dass wenn ihre arbeitsrechtlichen (Amts-)Aufgaben die Durchführung medizinischer Tätigkeiten umfassen».

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Qualifikationsmerkmale der Leiter medizinischer Organisationen *, die insbesondere als Grundlage für die Entwicklung dienen, dienen Berufsbeschreibungen eine spezifische Liste der beruflichen Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeit von Mitarbeitern medizinischer Organisationen enthält, sieht nicht die Umsetzung des Chefarztes (Chef) direkt medizinischer Tätigkeiten im Sinne von Art. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ.

Eine Ausnahme könnten Fälle sein, in denen anstelle von 0,5 oder 1,0 des Facharztsatzes die Position des Chefarztes (Chief) eingeführt wurde, mit der Auflage, dass er neben den Verwaltungsaufgaben des Chefarztes auch die Aufgaben eines Facharztes wahrnimmt Arzt in angemessener Höhe, wie es in nicht kategorialen Gesundheitseinrichtungen in Übereinstimmung mit dem zuvor bestehenden Musterpersonal des Verwaltungs-, Leitungs- und Haushaltspersonals der Gesundheitseinrichtungen der UdSSR vorgesehen war.

Bezieht sich Absatz 1 des Anhangs auf die ärztliche Tätigkeit des Chefarztes (Leiters) einer ärztlichen Organisation, stellvertretender Leiter (Leiter) einer ärztlichen Organisation, so üben sie in Form der Zusammenlegung die Stellung eines Facharztes entsprechend aus mit Kunst. 151 und 60.1 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, dann sollte der Wortlaut von Absatz 1 der Anmerkungen als falsch anerkannt werden.

In Abschnitt 1.1 des Abschnitts I der Nomenklatur sind die Namen der Positionen der Leiter von Strukturabteilungen medizinischer Organisationen angegeben: Leiter (Leiter) einer Struktureinheit (Abteilung, Abteilung, Labor, Büro, Abteilung usw.) von a medizinische Organisation - Facharzt. Eingeführt neue Position- der Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation.

Die Liste der Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte) gemäß Absatz 1.
2, wurde um eine neue medizinische Stelle ergänzt - einen Arzt für Palliativmedizin.

Die Stelle „Arzt im Kurbetrieb“ wurde von der Liste ausgenommen. Die folgenden Positionen sind von der Liste der Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung (Abschnitt 1.3 von Abschnitt I der Nomenklatur) ausgenommen:

Spezialist für berufliche Rehabilitation von Behinderten;

Spezialist für Soziale Arbeit

Facharzt für Arbeitsphysiologie;

Rehabilitationsingenieur;

Ergonomischer Spezialist.

Die Liste der Stellen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal) (Abschnitt 1.4 von Abschnitt I der Nomenklatur) wurde um die folgenden Stellen ergänzt:

Leiter der Milchküche;

Leiter des medizinischen Präventionskabinetts - Sanitäter (Krankenschwester);

Ausbilder für Ergotherapie (die Stelle wurde bei Fachärzten mit einer sekundären beruflichen (medizinischen) Ausbildung* wiederbesetzt).

Die Liste der Positionen des medizinischen Nachwuchspersonals blieb unverändert (Unterabschnitt 1.5 von Abschnitt I der Nomenklatur) ...

Es sei darauf hingewiesen, dass nicht alle Positionen, die im Abschnitt „Medizinische Arbeiter“ der Nomenklatur aufgeführt sind, im Wesentlichen ihre offiziellen Aufgaben gemäß der Anordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 23. Juli 2010 Nr. Qualifikationsmerkmale der Stellen von Beschäftigten im Gesundheitswesen“ entsprechen dem Begriff „Gesundheitsfachkraft“ im Sinne von Art. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ.

Es ist sehr problematisch, die Zahl der medizinischen Fachkräfte, die medizinische Tätigkeiten ausüben, im Sinne der Begriffe des Art. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ solche Positionen als Statistiker, medizinischer Statistiker, medizinischer Registrar, Hausfrau, Zoologe, Entomologe. Genauso könnte man Mediziner einordnen, zum Beispiel Ingenieure und Techniker, die den Betrieb medizinischer Geräte sicherstellen, oder Lebensmittelarbeiter, die sich vorbereiten medizinische Ernährung, usw.

Gleichzeitig erklärt das russische Gesundheitsministerium in einem Schreiben an das Zentralkomitee der Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen der Russischen Föderation vom 29. Juni 2012 Nr. 12-1/10/2-362: Berufsausbildung in Übereinstimmung mit seinen arbeitsvertraglichen (dienstlichen) Pflichten, die im Arbeitsvertrag und in der Stellenbeschreibung festgelegt sind, medizinische Tätigkeiten im Sinne von Art. 2 des Bundesgesetzes Nr. 323-FZ kann er als medizinischer Mitarbeiter eingestuft werden

Die Leiter medizinischer Organisationen und die Leiter ihrer Strukturabteilungen können, wenn sie gemäß ihren im Arbeitsvertrag und in der Stellenbeschreibung festgelegten arbeitsrechtlichen (amtlichen) Pflichten medizinische Tätigkeiten ausüben, ebenfalls als medizinisches Personal eingestuft werden. Es sei darauf hingewiesen, dass sich diese Klarstellung in den Anmerkungen zur neuen Nomenklatur widerspiegelt.

Es stellt sich eine begründete Frage: Was ist in Fällen zu tun, in denen ein medizinischer Mitarbeiter - der Chefarzt (oder beispielsweise ein Insektenkundler) aus verschiedenen Gründen aufhört, "medizinische Tätigkeiten im Sinne von Artikel 2 des Bundesgesetzes Nr. 323-FZ gibt dieses Konzept wieder » , in deren Zusammenhang er als medizinischer Arbeiter eingestuft wurde, und nach einiger Zeit diese Tätigkeit wieder aufnimmt?

Es stellt sich auch die Frage nach der Position „Leiter des Krankenhauses (Hauses) der Pflege, Hospize“. Die angegebene Position ist den Positionen der Leiter des Unterabschnitts 1.1 des Abschnitts I "Medizinische Mitarbeiter" zugeordnet, ist jedoch im Gegensatz zu seinen (als Leiter einer medizinischen Organisation) Stellvertretern in Absatz 1 der Anmerkungen nicht vorgesehen - Fachärzte.

Infolgedessen sollte anerkannt werden, dass der Inhalt des Erlasses des russischen Gesundheitsministeriums über die Genehmigung der Nomenklatur nicht vollständig seinem Titel entspricht – „Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von Medizinern und Pharmazeutika Arbeitnehmer“, und daher ist bei seiner Anwendung eine angemessene Erklärung erforderlich, da die Einführung dieser Verordnung Der Rechtsakt sieht bestimmte materielle Unterstützung, Arbeits- und Ruheregelungen, soziale Garantien und andere Mitarbeiter medizinischer Organisationen vor.

In Anbetracht des Vorstehenden erscheint es angemessen, Arbeitnehmer, deren Positionen im Abschnitt „Medizinische Arbeitnehmer“ der Nomenklatur aufgeführt sind, abschließend mit ihnen als medizinische Arbeitnehmer einzustufen Arbeitsvertrag auf der Grundlage der im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgabenbereiche …

*Der Artikel wird mit Abkürzungen angegeben, ohne Anhänge, lesen Sie die vollständige Veröffentlichung in der Papierversion

Mit Anordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 20. Dezember 2012 Nr. 1183n wurde die Nomenklatur der Positionen von medizinischem Personal und (im Folgenden als Nomenklatur bezeichnet) genehmigt. Das Dokument enthält eine Reihe bedeutender Neuerungen. Insbesondere wird festgelegt, in welchen Fällen die Positionen „Chefarzt einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation“, „Leiter einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation“ als medizinisches Personal einzustufen sind. ..

Abschnitt I. Medizinisches Personal

Weitere Artikel in der Zeitschrift

Aus Kunst. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ folgt, dass Mediziner als Personen bezeichnet werden können, die eine medizinische oder andere Ausbildung haben (z. B. in den Fachgebieten "Chemie", "Biologie", "Körperkultur und Sport" usw.) , die in einer medizinischen Organisation (oder einer anderen Organisation, die neben der (gesetzlichen) Haupttätigkeit medizinische Aktivitäten ausübt, oder Einzelunternehmer sind) tätig sind und deren arbeitsrechtliche (amtliche) Pflichten die Durchführung medizinischer Aktivitäten umfassen sollten.

Unter ärztlicher Tätigkeit wird wiederum eine berufliche Tätigkeit verstanden, die medizinische Versorgung, Durchführung von medizinischen Untersuchungen, ärztlichen Untersuchungen und ärztlichen Untersuchungen, sanitäre und antiepidemische (präventive) Maßnahmen und berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Transplantation (Transplantation) von Organen und (oder) Geweben umfasst , Behandlung von gespendetem Blut und (oder) seinen Bestandteilen für medizinische Zwecke.

In Unterabschnitt 1.1 "Führungspositionen" Abschnitt I der Nomenklatur enthält die Namen der Positionen der Leiter der medizinischen Organisation - medizinisches Personal:

Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Direktor des Krankenhauses (Haus-) Krankenpflege, Hospiz.

Gleichzeitig gilt Absatz 1 der Anmerkungen zur Nomenklatur (im Folgenden als Anmerkungen bezeichnet) für den Chefarzt (Leiter) der medizinischen Organisation und die stellvertretenden Leiter der medizinischen Organisation (offenbar einschließlich der stellvertretenden Direktoren des Krankenhauses). (Heim) der Krankenpflege, Hospiz): ​​„Die Stellen „Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „Leiter (Chefarzt, Leiter) einer Struktureinheit sind besetzt in medizinischen Tätigkeiten, einer anderen Organisation“ beziehen sich auf die Positionen von medizinischem Personal für den Fall, dass wenn ihre arbeitsrechtlichen (Amts-)Aufgaben die Durchführung medizinischer Tätigkeiten umfassen».

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Qualifikationsmerkmale der Leiter medizinischer Organisationen *, die insbesondere als Grundlage für die Entwicklung von Stellenbeschreibungen dienen, die eine spezifische Liste von Stellenverantwortungen enthalten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeit von Mitarbeitern medizinischer Organisationen, sieht keine unmittelbare medizinische Tätigkeit im Sinne von Art. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ.

Eine Ausnahme könnten Fälle sein, in denen anstelle von 0,5 oder 1,0 des Facharztsatzes die Position des Chefarztes (Chief) eingeführt wurde, mit der Auflage, dass er neben den Verwaltungsaufgaben des Chefarztes auch die Aufgaben eines Facharztes wahrnimmt Arzt in angemessener Höhe, wie es in nicht kategorialen Gesundheitseinrichtungen in Übereinstimmung mit dem zuvor bestehenden Musterpersonal des Verwaltungs-, Leitungs- und Haushaltspersonals der Gesundheitseinrichtungen der UdSSR vorgesehen war.

Bezieht sich Absatz 1 des Anhangs auf die ärztliche Tätigkeit des Chefarztes (Leiters) einer ärztlichen Organisation, stellvertretender Leiter (Leiter) einer ärztlichen Organisation, so üben sie in Form der Zusammenlegung die Stellung eines Facharztes entsprechend aus mit Kunst. 151 und 60.1 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, dann sollte der Wortlaut von Absatz 1 der Anmerkungen als falsch anerkannt werden.

In Abschnitt 1.1 des Abschnitts I der Nomenklatur sind die Namen der Positionen der Leiter von Strukturabteilungen medizinischer Organisationen angegeben: Leiter (Leiter) einer Struktureinheit (Abteilung, Abteilung, Labor, Büro, Abteilung usw.) von a medizinische Organisation - Facharzt. Es wurde eine neue Position eingeführt - der Leiter (Chefarzt, Leiter) einer mit medizinischen Aktivitäten befassten Struktureinheit einer anderen Organisation.

Die Liste der Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte) in Unterabschnitt 1.2 wurde um eine neue medizinische Position – Palliativmediziner – ergänzt.

Die Stelle „Arzt im Kurbetrieb“ wurde von der Liste ausgenommen. Die folgenden Positionen sind von der Liste der Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung (Abschnitt 1.3 von Abschnitt I der Nomenklatur) ausgenommen:

Spezialist für berufliche Rehabilitation von Behinderten;

Spezialist für Soziale Arbeit

Facharzt für Arbeitsphysiologie;

Rehabilitationsingenieur;

Ergonomischer Spezialist.

Die Liste der Stellen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal) (Abschnitt 1.4 von Abschnitt I der Nomenklatur) wurde um die folgenden Stellen ergänzt:

Leiter der Milchküche;

Leiter des medizinischen Präventionskabinetts - Sanitäter (Krankenschwester);

Ausbilder für Ergotherapie (die Stelle wurde bei Fachärzten mit einer sekundären beruflichen (medizinischen) Ausbildung* wiederbesetzt).

Die Liste der Positionen des medizinischen Nachwuchspersonals blieb unverändert (Unterabschnitt 1.5 von Abschnitt I der Nomenklatur) ...

Ungelöste Probleme

Es sei darauf hingewiesen, dass nicht alle Positionen, die im Abschnitt „Medizinische Arbeiter“ der Nomenklatur aufgeführt sind, im Wesentlichen ihre offiziellen Aufgaben gemäß der Anordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 23. Juli 2010 Nr. Qualifikationsmerkmale der Stellen von Beschäftigten im Gesundheitswesen“ entsprechen dem Begriff „Gesundheitsfachkraft“ im Sinne von Art. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ.

Es ist sehr problematisch, die Zahl der medizinischen Fachkräfte, die medizinische Tätigkeiten ausüben, im Sinne der Begriffe des Art. 2 des Gesetzes Nr. 323-FZ solche Positionen als Statistiker, medizinischer Statistiker, medizinischer Registrar, Hausfrau, Zoologe, Entomologe. In gleicher Weise könnten dem medizinischen Personal beispielsweise Ingenieure und Techniker zugeordnet werden, die den Betrieb medizinischer Geräte sicherstellen, oder Catering-Mitarbeiter, die medizinische Lebensmittel zubereiten usw.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n
"Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Gemäß Unterabsatz 5.2.7 der Verordnung über das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, N 26, Art. 3526), ​​​​bestelle ich:

Eine neue Nomenklatur der Stellen für medizinisches und pharmazeutisches Personal wurde genehmigt.

Sie gilt für alle medizinischen Organisationen (die vorherige Nomenklatur galt nur für Gesundheitseinrichtungen).

Der Junior-Apotheker wird nun als mittlerer und nicht als Junior-Apotheker eingestuft.

Die Liste der Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung wurde gekürzt. Davon ausgenommen sind Fachkräfte der Berufsberatung für Behinderte, Soziale Arbeit, Arbeitsphysiologie und Ergonomie. Auch ein Berater für berufliche Rehabilitation von Behinderten und ein Ingenieur für technische Mittel der Rehabilitation von Behinderten werden nicht mehr in die Liste aufgenommen.

Der Leiter der Molkereiküche ist dem mittleren ärztlichen Stab zugeordnet (zuvor war er Mitglied der Gruppe der leitenden Positionen).

Die neue Nomenklatur sieht keine Fachärzte mit einer sekundären beruflichen (nicht-medizinischen) Ausbildung vor. Dazu gehörten ein Ergotherapielehrer, ein Sozialarbeiter, ein technischer Rehabilitationstechniker für Behinderte und ein industrieller Ausbildungslehrer für Massenarbeiter.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n "Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"

Diese Verordnung tritt 10 Tage nach dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Dieses Dokument wurde durch die folgenden Dokumente geändert:

Die Änderungen treten 10 Tage nach dem Tag der offiziellen Veröffentlichung der besagten Verordnung in Kraft.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation (Gesundheitsministerium Russlands) vom 20. Dezember 2012 N 1183n Moskau "Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"

Änderungen und Ergänzungen

Registrierung N 27723

Gemäß Ziffer 5.2.7. Verordnungen über das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, N 26, Art. 3526), Ich bestelle:

Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern gemäß dem Anhang.

Minister V. Skvortsova

Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern

I. Medizinisches Personal

1.1. Führungspositionen:

Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Leiter des Krankenhauses (Haus-)Pflege, Hospiz;

stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung, Abteilung, Labor, Büro, Abteilung usw.) einer medizinischen Organisation - ein Facharzt;

der Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation;

Chefpfleger (Chefhebamme, Chefsanitäter).

1.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte):

a) Fachärzte, darunter:

Geburtshelfer-Gynäkologe der medizinischen Abteilung des Geschäfts;

Arzt für klinische Labordiagnostik;

Arzt für manuelle Therapie;

praktischer Arzt (Hausarzt);

Stadt (Kreis) Kinderarzt;

Arzt für Luft- und Raumfahrtmedizin;

Tauchmedizin Arzt;

Hygieniker für Kinder und Jugendliche;

Lebensmittelhygieniker;

Arbeitsmediziner;

Arzt für Hygieneerziehung;

kommunaler Hygienearzt;

Physiotherapeut;

Arzt für medizinische und soziale Expertise;

Arzt für medizinische Prävention;

Arzt für medizinische Rehabilitation;

allgemeiner Hygieniker;

Palliativmediziner;

Strahlenhygieniker;

Arzt für röntgenendovaskuläre Diagnostik und Behandlung;

Arzt für sanitäre und hygienische Laborforschung;

Arzt für Sportmedizin;

Aufnahmearzt;

Bezirkskinderpsychiater;

jugendlicher Bezirkspsychiater;

Notfall-Arzt;

Arzt-Therapeut der medizinischen Abteilung des örtlichen Ladens;

Arzt für Ultraschalldiagnostik;

Arzt für Funktionsdiagnostik;

leitender Arzt der Station (Abteilung) für medizinische Notfallversorgung;

Oberarzt der Station (Abteilung) Notfallmedizinische Versorgung der Bergrettungseinheiten;

1.3. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung:

Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen;

forensischer Sachverständiger (Biochemiker, Genetiker, Chemiker);

Chemiker-Experte einer medizinischen Organisation;

Sachverständiger für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung;

1.4. Positionen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal):

Leiter der Milchküche;

Leiter des Gesundheitszentrums - Sanitäter (Krankenschwester);

Leiter der Feldscher-Geburtsstation - Sanitäter (Geburtshelfer, Krankenschwester);

Leiter des Kabinetts für medizinische Prävention - Sanitäter (Krankenschwester);

Produktionsleiter von Institutionen (Abteilungen, Abteilungen, Labors) der Zahnprothetik;

Ausbilder für Hygieneerziehung;

Physiotherapie-Lehrer;

Ausbilder für Ergotherapie;

Krankenschwester eines Hausarztes (Hausarzt);

diätetische Krankenschwester;

Krankenschwester der medizinischen und sozialen Betreuung;

Stationsschwester (Wache);

Krankenpfleger;

Krankenschwester ankleiden;

kosmetische Krankenschwester;

Massage-Krankenschwester;

eine Krankenschwester (Rettungssanitäter), die Notrufe entgegennimmt und an mobile Krankenwagenteams weiterleitet;

Aufnahmekrankenschwester;

prozedurale Krankenschwester;

Rehabilitationskrankenschwester;

Sterilisationskrankenschwester;

Bezirkskrankenschwester;

Krankenpfleger für Physiotherapie;

medizinischer Laborant (Medizinische Laborantin);

Operationsschwester;

Oberpfleger (Geburtshelfer, Sanitäter, OP-Schwester, Zahntechniker);

Rettungssanitäter;

Krankenwagenfahrer.

1.5. Weitere Positionen medizinischer Fachkräfte (medizinischer Nachwuchs):

Pflegehelferin;

II. Pharmazeutische Arbeiter

2.1. Führungspositionen:

Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;

stellvertretender Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;

Lagerleiter der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;

Leiter des Sanitätslagers der Mobilmachungsreserve;

stellvertretender Leiter des Lagers der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;

Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation.

2.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (pharmazeutischer) Ausbildung (Apotheker):

2.3. Positionen von Fachkräften mit mittlerer Berufsausbildung (Pharmazie) (mittleres pharmazeutisches Personal):

2.4. Weitere Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter (pharmazeutischer Nachwuchs):

1. Die Positionen „Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation“ beziehen sich auf die Positionen von medizinischem Personal, wenn ihre arbeitsrechtlichen (dienstlichen) Pflichten die Durchführung medizinischer Tätigkeiten umfassen;

2. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters (Leiters) der medizinischen Organisation werden durch den Namen des Abschnitts der medizinischen Tätigkeit ergänzt, den er leitet. Zum Beispiel „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für klinische und Expertenarbeit“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für die Arbeit mit dem Pflegepersonal“ und mehr.

3. Die Positionen „Stellvertretender Direktor (Leiter) einer Apothekenorganisation“, „Lagerleiter einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Stellvertretender Leiter eines Lagers einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation“ beziehen sich auf Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter, falls ihre organisatorischen und (oder) funktionalen Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit dem Großhandel mit Arzneimitteln, ihrer Lagerung und (oder) dem Einzelhandel mit Arzneimitteln, ihrer Abgabe, Lagerung stehen und Herstellung.

4. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Arbeitnehmer über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Kreis seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Arzt“.

5. Die Titel der Positionen von Leitern (Leitern) von strukturellen Unterabteilungen (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Büros, Abteilungen usw.) werden durch den Titel der Position eines Arztes ergänzt, der dem Profil der strukturellen Unterabteilung entspricht. Zum Beispiel „der Leiter der chirurgischen Abteilung ist ein Chirurg“.

6. In einer fachärztlichen Organisation oder bei einer Struktureinheit in einer fachärztlichen Organisation wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Bezeichnung der Stelle eines Arztes ergänzt des jeweiligen Fachgebietes. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".

7. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Pflegehelfer“, „Packer“ lauten jeweils: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der Position „Krankenschwester“, die von Männern besetzt wird, heißt „Krankenschwesterbruder (Krankenschwester)“.

Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle eingestellt wurden, bleibt die Berufsbezeichnung „Laborarzt“ bestehen.

Anordnung des russischen Gesundheitsministeriums Nr. 1183n vom 20. Dezember 2012

Angenommen: 28. März 2013 (Nr. 1183n vom 20.12.2012)

Verordnung des russischen Gesundheitsministeriums Nr. 1183n vom 20. Dezember 2012 über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern.

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  7. kommerzielle Nutzung von Materialien, d.h. Verwendung eines bestimmten auf der Website ausgewählten Materials (sein Fragment) zum Zwecke der kommerziellen Realisierung des Rechts auf Zugang zu diesem Material oder die Gewährung von Rechten an diesem Material an Dritte.
  8. Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 22. April 2014 N 183n "Über die Genehmigung der Liste der Arzneimittel für medizinische Zwecke, die der quantitativen Berücksichtigung unterliegen" (in der geänderten Fassung) Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 22. April , 2014 […]
  9. Bestellnummer 240 von 2013
  10. Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 3. August 2012 Nr. 66n „Über die Genehmigung des Verfahrens und der Bedingungen zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten von medizinischem Personal und pharmazeutischem Personal durch Schulung in zusätzlicher beruflicher […]
  11. Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 24. Juni 2014 N 412n „Zur Genehmigung Modellvorgabeüber das Komitee (Kommission) für Arbeitsschutz "Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 24. Juni 2014 N 412n" Nach Genehmigung der Musterverordnung über das Komitee […]
  12. Anhang 5. Indikator für die Organisation des internen Kontrolldienstes Informationen zu Änderungen: Die Verordnung Nr. 3091-U der Bank von Russland vom 25. Oktober 2013 änderte den Anhang mit Wirkung vom 1. Januar 2014. Anhang 5 zur Verordnung Nr. 16 der Bank von Russland Januar 2004 […]
  13. Bundesgesetz vom 8. November 2007 N 259-FZ „Charta des Straßenverkehrs und des städtischen Bodenelektroverkehrs“ (mit Änderungen und Ergänzungen) Bundesgesetz vom 8. November 2007 N 259-FZ „Charta des Straßenverkehrs und des städtischen Bodenelektroverkehrs [ …]

"Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"

(in der Fassung vom 31. August 2014,
mit Änderungen und Ergänzungen, in den Text aufgenommen,
gemäß Anordnung des russischen Gesundheitsministeriums vom 1. August 2014 Nr. 420n)

In Übereinstimmung mit Unterabsatz 5.2.7 der Verordnung über das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 Nr. 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, Nr . 26, Art. 3526), ​​​​bestelle ich:

Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern gemäß dem Anhang.

IN UND. Skwortsova

Registrierungsnummer 27723

Anwendung
auf Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation
vom 20. Dezember 2012 Nr. 1183n

Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern

I. Medizinisches Personal

1.1. Führungspositionen:

Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Leiter des Krankenhauses (Haus-)Pflege, Hospiz;

stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation;

Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung, Abteilung, Labor, Büro, Abteilung usw.) einer medizinischen Organisation - ein Facharzt;

der Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation;

Chefkrankenschwester (Chefhebamme, Chefsanitäter).

1.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte):

a) Fachärzte, darunter:

Geburtshelfer-Gynäkologe;

Geburtshelfer-Gynäkologe der medizinischen Abteilung des Geschäfts;

Allergologe-Immunologe;

Anästhesist-Beatmungsgerät;

Bakteriologe;

Virologe;

Gastroenterologe;

Hämatologe;

Genetiker;

Geriater;

Arzt-Desinfektionologe;

Dermatovenerologe;

Kinderkardiologe;

pädiatrischer Onkologe;

pädiatrischer Urologe-Androloge;

Kinderchirurg;

pädiatrischer Endokrinologe;

Diabetologe;

Ernährungsberater;

Arzt im Gesundheitszentrum;

Arzt für Infektionskrankheiten;

Kardiologe;

Arzt für klinische Labordiagnostik;

klinischer Mykologe;

klinischer Pharmakologe;

Koloproktologe;

Kosmetikerin;

Laborgenetiker;

Labormykologe;

Arzt für manuelle Therapie;

Methodiker;

Neurologe;

Neurochirurg;

Neonatologe;

Nephrologe;

praktischer Arzt (Hausarzt);

Onkologe;

Kieferorthopäde;

osteopathischer Arzt;

HNO-Arzt;

Augenarzt;

Augenarzt-Prothetiker;

Pathologe;

Kinderarzt;

Stadt (Kreis) Kinderarzt;

Bezirkskinderarzt;

Schönheitschirurg;

Arzt für Luft- und Raumfahrtmedizin;

Tauchmedizin Arzt;

Hygieniker für Kinder und Jugendliche;

Lebensmittelhygieniker;

Arbeitsmediziner;

Arzt für Hygieneerziehung;

kommunaler Hygienearzt;

Physiotherapeut;

Arzt für medizinische und soziale Expertise;

Arzt für medizinische Prävention;

Arzt für medizinische Rehabilitation;

allgemeiner Hygieniker;

Palliativmediziner;

Strahlenhygieniker;

Arzt für röntgenendovaskuläre Diagnostik und Behandlung;

Arzt für sanitäre und hygienische Laborforschung;

Arzt für Sportmedizin;

Aufnahmearzt;

Arbeitspathologe;

Psychiater;

lokaler Psychiater;

Kinderpsychiater;

Bezirkskinderpsychiater;

Jugendpsychiater;

jugendlicher Bezirkspsychiater;

Psychiater-Narkologe;

lokaler Psychiater-Narkologe;

Psychotherapeut;

Lungenarzt;

Radiologe;

Strahlentherapeut;

Rheumatologe;

Radiologe;

Reflexologe;

Sexualforscher;

Herz-Kreislauf-Chirurg;

Notfall-Arzt;

Statistiker;

Zahnarzt;

Kinderzahnarzt;

Zahnarzt-Orthopäde;

Zahnarzt-Therapeut;

Zahnarzt-Chirurg;

Gerichtsmediziner;

Sachverständiger für forensische Psychiatrie;

Audiologe-HNO-Arzt;

Audiologe-Prothetiker;

Therapeut;

jugendlicher Therapeut;

Bezirksarzt;

Arzt-Therapeut der medizinischen Abteilung des örtlichen Ladens;

Toxikologe;

Thoraxchirurg;

Traumatologe-Orthopäde;

Transfusiologe;

Urologe;

Physiotherapeut;

Phthisiater;

Bezirksarzt;

Arzt für Funktionsdiagnostik;

der Chirurg;

Kieferchirurg;

Endokrinologe;

Endoskopiker;

Epidemiologe;

leitender Arzt der Station (Abteilung) für medizinische Notfallversorgung;

Oberarzt der Station (Abteilung) Notfallmedizinische Versorgung der Bergrettungseinheiten;

Schiffsarzt;

______________

* Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle eingestellt wurden, bleibt die Berufsbezeichnung „Laborarzt“ erhalten.

b) Arzt in Ausbildung.

1.3. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung:

Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen;

medizinischer Psychologe;

Medizinphysiker;

forensischer Sachverständiger (Biochemiker, Genetiker, Chemiker);

Chemiker-Experte einer medizinischen Organisation;

Sachverständiger für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung;

Embryologe;

Entomologe.

1.4. Positionen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal):

Zahnhygieniker;

Leiter der Milchküche;

Leiter des Gesundheitszentrums - Sanitäter (Krankenschwester);

Leiter der Feldscher-Geburtsstation - Sanitäter (Geburtshelfer, Krankenschwester);

Leiter des Kabinetts für medizinische Prävention - Sanitäter (Krankenschwester);

Produktionsleiter von Institutionen (Abteilungen, Abteilungen, Labors) der Zahnprothetik;

Zahnarzt;

Zahntechniker;

Ausbilder-Desinfektor;

Ausbilder für Hygieneerziehung;

Physiotherapie-Lehrer;

Ausbilder für Ergotherapie;

Laborassistent;

Krankenschwester;

Krankenschwester Anästhesist;

Krankenschwester eines Hausarztes (Hausarzt);

diätetische Krankenschwester;

Krankenschwester der medizinischen und sozialen Betreuung;

Stationsschwester (Wache);

Krankenpfleger;

Krankenschwester ankleiden;

kosmetische Krankenschwester;

Massage-Krankenschwester;

eine Krankenschwester (Rettungssanitäter), die Notrufe entgegennimmt und an mobile Krankenwagenteams weiterleitet;

Aufnahmekrankenschwester;

prozedurale Krankenschwester;

Rehabilitationskrankenschwester;

Sterilisationskrankenschwester;

Bezirkskrankenschwester;

Krankenpfleger für Physiotherapie;

medizinisches Desinfektionsgerät;

medizinischer Laborant (Medizinische Laborantin);

medizinischer Optiker-Optometrist;

medizinischer Standesbeamter;

Medizinstatistiker;

Medizintechniker;

Operationsschwester;

Assistenz-Entomologe;

Radiologe;

Oberpfleger (Geburtshelfer, Sanitäter, OP-Schwester, Zahntechniker);

Sanitäter;

Rettungssanitäter;

Sanitäter-Narkologe;

Krankenwagenfahrer.

1.5. Weitere Positionen medizinischer Fachkräfte (medizinischer Nachwuchs):

Pflegehelferin;

Arzthelferin;

Gastgeberin Schwester.

II. Pharmazeutische Arbeiter

2.1. Führungspositionen:

Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;

stellvertretender Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;

Lagerleiter der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;

Leiter des Sanitätslagers der Mobilmachungsreserve;

stellvertretender Leiter des Lagers der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;

Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation.

2.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (pharmazeutischer) Ausbildung (Apotheker):

Apotheker;

Apotheker-Analytiker;

angehender Apotheker;

Apotheker-Technologe;

Oberinspektor.

2.3. Positionen von Fachkräften mit mittlerer Berufsausbildung (Pharmazie) (mittleres pharmazeutisches Personal):

Junior-Apotheker;

leitender Apotheker;

Apotheker.

2.4. Weitere Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter (pharmazeutischer Nachwuchs):

Packer;

Absatz 3 von Ziffer 2.4 ist gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums Russlands vom 1. August 2014 Nr. 420n ungültig geworden.

Anmerkungen:

1. Die Positionen "Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation", "stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation", "Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation" beziehen sich auf die Positionen medizinischer Mitarbeiter, wenn ihre arbeitsrechtlichen (dienstlichen) Aufgaben die Durchführung medizinischer Tätigkeiten umfassen.

2. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters (Leiters) der medizinischen Organisation werden durch den Namen des Abschnitts der medizinischen Tätigkeit ergänzt, den er leitet. Zum Beispiel „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für klinische und Expertenarbeit“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für die Arbeit mit dem Pflegepersonal" und mehr.

3. Die Positionen „Stellvertretender Direktor (Leiter) einer Apothekenorganisation“, „Lagerleiter einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Stellvertretender Leiter eines Lagers einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation" beziehen sich auf Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter für den Fall, dass ihre organisatorischen und (oder) funktionalen Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit dem Großhandel mit Arzneimitteln, ihrer Lagerung und (oder) dem Einzelhandel mit Arzneimitteln, ihrer Abgabe, Lagerung stehen und Herstellung.

4. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Arbeitnehmer über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Kreis seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Arzt“.

5. Die Titel der Positionen von Leitern (Leitern) von strukturellen Unterabteilungen (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Büros, Abteilungen usw.) werden durch den Titel der Position eines Arztes ergänzt, der dem Profil der strukturellen Unterabteilung entspricht. Zum Beispiel: "Der Leiter der chirurgischen Abteilung ist ein Chirurg."

6. In einer fachärztlichen Organisation oder bei einer Struktureinheit in einer fachärztlichen Organisation wird die Berufsbezeichnung „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Berufsbezeichnung eines Arztes ergänzt des jeweiligen Fachgebietes. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".

7. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Pflegehelfer“, „Packer“ lauten jeweils: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der von Männern besetzten Position "Krankenschwester" heißt - "medizinischer Bruder (Krankenschwester)".

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2012 N 1183n "Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern"


Genehmigung der Nomenklatur der Positionen medizinischer und pharmazeutischer Arbeitnehmer
Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation (Gesundheitsministerium Russlands) vom 20. Dezember 2012 N 1183n Moskau „Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern“
Unterzeichnungsdatum: 20.12.2012
Eingetragen beim Justizministerium der Russischen Föderation am 18. März 2013.
Registrierung N 27723

Gemäß Ziffer 5.2.7. Vorschriften des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, N 26, Art. 3526), ​​​​I bestellen:
Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern gemäß dem Anhang.
Minister V. Skvortsova

Anwendung
Nomenklatur der Positionen von medizinischen und pharmazeutischen Mitarbeitern


I. Medizinisches Personal
1.1. Führungspositionen:


Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation;
Leiter des Krankenhauses (Haus-)Pflege, Hospiz;
stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation;
Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung, Abteilung, Labor, Büro, Abteilung usw.) einer medizinischen Organisation - ein Facharzt;
der Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation;
Chefpfleger (Chefhebamme, Chefsanitäter).

1.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (Ärzte):

1.3. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (nicht medizinischer) Ausbildung:


Biologe;
Zoologe;
Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen;
medizinischer Psychologe;
Medizinphysiker;
forensischer Sachverständiger (Biochemiker, Genetiker, Chemiker);
Chemiker-Experte einer medizinischen Organisation;
Sachverständiger für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung;
Embryologe;
Entomologe.

1.4. Positionen von Fachärzten mit sekundärer beruflicher (medizinischer) Ausbildung (mittleres medizinisches Personal):

1.5. Weitere Positionen medizinischer Fachkräfte (medizinischer Nachwuchs):


Pflegehelferin;
ordentlich;
Arzthelferin;
Gastgeberin Schwester.

II. Pharmazeutische Arbeiter
2.1. Führungspositionen:


Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;
stellvertretender Direktor (Geschäftsführer, Leiter) einer Apothekenorganisation;
Lagerleiter der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;
Leiter des Sanitätslagers der Mobilmachungsreserve;
stellvertretender Leiter des Lagers der Organisation des Großhandels mit Arzneimitteln;
Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung) einer Apothekenorganisation.

2.2. Positionen von Fachärzten mit höherer beruflicher (pharmazeutischer) Ausbildung (Apotheker):


Apotheker;
Apotheker-Analytiker;
angehender Apotheker;
Apotheker-Technologe;
Oberinspektor.

2.3. Positionen von Fachkräften mit mittlerer Berufsausbildung (Pharmazie) (mittleres pharmazeutisches Personal):


Junior-Apotheker;
leitender Apotheker;
Apotheker.

2.4. Weitere Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter (pharmazeutischer Nachwuchs):


Packer;
Krankenschwester (Waschmaschine).
Anmerkungen:
  1. Die Positionen „Chefarzt (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „stellvertretender Leiter (Leiter) einer medizinischen Organisation“, „Leiter (Chefarzt, Leiter) einer medizinisch tätigen Struktureinheit einer anderen Organisation“ beziehen sich auf die Positionen medizinischer Mitarbeiter, wenn zu ihren (dienstlichen) Aufgaben die Durchführung medizinischer Tätigkeiten gehört;
  2. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters (Leiters) der medizinischen Organisation werden durch den Namen des Abschnitts der medizinischen Tätigkeit ergänzt, den er beaufsichtigt. Zum Beispiel „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für den medizinischen Teil“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für klinische und Expertenarbeit“, „stellvertretender Leiter einer medizinischen Organisation für die Arbeit mit dem Pflegepersonal“ und mehr.
  3. Die Positionen „Stellvertretender Direktor (Leiter) einer Apothekenorganisation“, „Lagerleiter einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Stellvertretender Leiter eines Lagers einer Arzneimittelgroßhandelsorganisation“, „Leiter (Leiter) einer strukturellen Unterabteilung (Abteilung ) einer Apothekenorganisation“ beziehen sich auf die Positionen pharmazeutischer Mitarbeiter, falls ihre organisatorischen und (oder) funktionalen Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit dem Großhandel mit Arzneimitteln, ihrer Lagerung und (oder) dem Einzelhandel mit Arzneimitteln, ihrer Abgabe stehen , Lagerung und Herstellung.
  4. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Mitarbeiter über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Umfang seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Therapeut“.
  5. Die Titel der Positionen von Leitern (Leitern) von strukturellen Unterabteilungen (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Büros, Abteilungen usw.) werden durch den Titel der Position eines Arztes ergänzt, der dem Profil der strukturellen Unterabteilung entspricht. Zum Beispiel „der Leiter der chirurgischen Abteilung ist ein Chirurg“.
  6. In einer fachärztlichen Einrichtung oder bei einer Struktureinheit in einer fachärztlichen Einrichtung wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Bezeichnung der Stelle eines Arztes der Fachabteilung ergänzt entsprechende Fachrichtung. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".
  7. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Pflegehelfer“, „Packer“ lauten jeweils: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der von Männern besetzten Position „Krankenschwester“ heißt „medizinischer Bruder (Krankenschwester)“.
* Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle angenommen wurden, bleibt die Bezeichnung „Laborarzt“ erhalten.

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