Satzung einer öffentlichen Anstalt der Patentanwälte (Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand, Vorstandsvorsitzender, Prüfungskommission). Wir bereiten die Satzung einer öffentlichen Organisation vor. Die Satzung einer öffentlichen Einrichtung

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CHARTA EINER GEMEINNÜTZIGEN ÖFFENTLICHEN ORGANISATION (REGIONALER (LOKALER) ZWEIG EINER ÖFFENTLICHEN ORGANISATION) CHARTA DER ALLRUSSISCHEN GESELLSCHAFT „ERDE UND KINDER“ Eingetragen Genehmigt vom Justizministerium der Russischen Föderation Konstituierende Versammlung „__“ ___________ 20__ vom die Allrussische Gesellschaft Registrierungszertifikat Nr. 815 "Kinder der Erde" Leiter der Registrierungsabteilung Protokoll Nr. ___________ der öffentlichen und religiösen "__" ___________ 20__ Vereinigungen ________________ Unterschrift M.P. ein. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Allrussische Gesellschaft "Kinder der Erde" (im Folgenden als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine gemeinnützige öffentliche Organisation, die aus dem freien Willen von Bürgern hervorgegangen ist, die sich auf dem Gebiet der Bildung, des Gesundheitswesens und des sozialen Schutzes vereint haben der Kindheit, Rehabilitation und Anpassung behinderter Kinder. 1.2. Das Unternehmen arbeitet in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, auf der Grundlage des Gesetzes der RSFSR „Über Eigentum in der RSFSR“, der geltenden Gesetzgebung im gesamten Gebiet Russische Föderation. 1.3. Die Gesellschaft ist eine juristische Person, hat getrenntes Vermögen, Anlage- und Umlaufvermögen, eine unabhängige Bilanz, Abrechnung und andere Konten bei Bankinstituten, kann Eigentum und persönliche Nicht-Eigentumsrechte im eigenen Namen erwerben, Kläger und Beklagter sein Gericht, Schieds- und Schiedsgerichte. 1.4. Die Gesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen mit ihren eigenen Mitteln und Vermögenswerten, die erhoben werden können. Der Staat und die Mitglieder des Vereins haften nicht für die Verpflichtungen des Vereins. Die Gesellschaft haftet nicht für die Verpflichtungen des Staates, seiner Mitglieder und der Rechtspersonen. 1.5. Die Gesellschaft hat runder Stempel und ein Eckstempel mit Namen, Emblem, eigenen Symbolen und anderen Details. 1.6. Sitz des Unternehmens - _________________. 2. Ziele des Vereins 2.1. Die Allrussische Gesellschaft "Kinder der Erde" wurde gegründet, um dringende und komplexe Probleme zu lösen: sozialer Schutz Kindheit; die Wiederbelebung des Bauerngeistes bei Kindern, das Gefühl eines kompetenten, fleißigen und unabhängigen Herrn auf Erden; Förderung der Bildung kreativer Initiativen zur Verbesserung der Bildungs-, Gesundheits- und Sozialschutzstrukturen; Bereitstellung von Bildungs-, Informations-, Vermittlungs- und anderen Dienstleistungen für die Bevölkerung, Unternehmen und Organisationen; Förderung der Einführung von korrektiven und kompensatorischen medizinischen und psychologischen Systemen und Methoden zur Bereitstellung von Hilfe für behinderte Kinder und Kinder, die Verletzungen erlitten haben; Durchführung von Forschung und Entwicklung neuer umwelttechnischer, agrotechnischer, medizinischer und Bildungstechnologien; Durchführung von Werbe-, Verlags- und anderen Informationsaktivitäten in der Russischen Föderation und im Ausland; Einrichtung von Treuhandfonds zur Unterstützung kleiner alternativer Programme; Durchführung von Wohltätigkeitsveranstaltungen; Durchführung anderer Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erreichung gesetzlicher Ziele, die nicht verboten sind aktuelle Gesetzgebung. 2.2. Die Gesellschaft kann mit allen Organisationen der Russischen Föderation und im Ausland im UNICEF- und UNESCO-System Erfahrungen über fortschrittliche Methoden der Erziehung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und des sozialen Schutzes austauschen und eine Vielzahl von Problemen der Erziehung, Entwicklung und des Schutzes eines Kindes von Geburt an lösen zum Erwachsenenalter. 3. Struktur und Verwaltung der Gesellschaft 3.1. Die Struktur der Gesellschaft wird durch ihre regionalen (lokalen) Zweige sowie wissenschaftliche, kreative Produktions- und andere Organisationen gebildet, die Teil davon sind. Beziehungen zu regionalen (lokalen) Niederlassungen werden auf vertraglicher Basis aufgebaut. 3.2. Die Geschäftsführung des Vereins erfolgt durch: Hauptversammlung, Präsident, Vorstand. 3.3. Hauptversammlung der Mitglieder der Gesellschaft - die höchste Regierung befugt, Entscheidungen in allen Angelegenheiten zu treffen Unternehmensaktivitäten. Die Mitgliederversammlung des Vereins wird nach Bedarf, mindestens jedoch alle fünf Jahre einberufen. Außerordentliche Sitzungen werden auf Vorschlag des Präsidenten oder des Vorstands einberufen, um dringende Angelegenheiten zu behandeln. Beschlüsse der Mitgliederversammlung können durch schriftliche Mitgliederbefragung gefasst werden. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung umfasst: Genehmigung der Satzung und anderer Gründungsdokumente; Genehmigung des Verfahrens und der Vertretungsnormen bei der nächsten Sitzung; Wahl des Vorstands der Gesellschaft, des Präsidenten, der Prüfungskommission; Bestimmung der Hauptrichtungen der Tätigkeit des Unternehmens; Genehmigung von Berichten über die Arbeit des Präsidenten, des Vorstands und der Rechnungsprüfungskommission; Lösung von Fragen der Reorganisation und Beendigung der Unternehmenstätigkeit. Auf Initiative des Präsidenten und des Vorstands können der Hauptversammlung weitere Angelegenheiten der Unternehmenstätigkeit zur Prüfung vorgelegt werden. 3.4. Die Hauptversammlung ist befugt, die ihr zur Behandlung vorgelegten Gegenstände zu beschließen, wenn an ihr mindestens die Hälfte der Stimmen der Gesellschafter teilnehmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit qualifizierter Mehrheit von 2/3 Stimmen gefasst. Alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht Mitglieder des Vereins sind, können sich mit beratendem Stimmrecht an der Arbeit der Mitgliederversammlung beteiligen. 3.5. Vorstand - ein Gremium, das die Aktivitäten der Gesellschaft in der Zeit zwischen den Hauptversammlungen leitet. Der Vorstand führt die allgemeine Leitung der Aktivitäten des Unternehmens durch. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren aus den Teilnehmern der Mitgliederversammlung bestehend aus 15 Personen gewählt. Der Vorstand der Gesellschaft: legt die Priorität der Projekte und Programme der Gesellschaft fest; genehmigt Vizepräsidenten auf Vorschlag des Präsidenten; ernennt den amtierenden Präsidenten für den Zeitraum, der für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erforderlich ist; legt die Höhe der Eintritts- und Mitgliedsbeiträge fest; entscheidet über die Befreiung der Mitglieder des Vereins von der Zahlung von Aufnahme- und Mitgliedsbeiträgen; legt Art, Umfang und Verwendungszweck der Mittel und des Eigentums der Gesellschaft fest; Änderungen und Ergänzungen der Satzung der Gesellschaft mit anschließender Genehmigung durch die Hauptversammlung vornimmt; erlässt Vorschriften über die Vergütung und andere interne Vorschriften die Aktivitäten des Unternehmens regeln; hört die Jahresberichte des Präsidenten; genehmigt Zielprogramme der Gesellschaft; Finanzierung der laufenden Aktivitäten des Unternehmens; Jahresberichte, Bilanzen und Kostenvoranschläge von strukturellen Unterabteilungen der Projekt- und Programmmanager des Unternehmens. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt, mindestens aber einmal im Quartal. Beschlüsse des Vorstandes sind gültig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. 3.6. Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern der Gesellschaft in direkter geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der Kandidaten für das Präsidium ist nicht begrenzt. Präsidentschaftswahlen gelten als gültig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder der Gesellschaft an ihnen teilgenommen haben. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an der Abstimmung beteiligten Vereinsmitglieder erhält. Der Präsident kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung vorzeitig seines Amtes enthoben werden, wenn feststeht, dass seine Tätigkeit rechtswidrig ist, den satzungsmäßigen Zielen zuwiderläuft oder der Gesellschaft schaden kann. 3.7. Präsident des Unternehmens: löst Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen und anderen Transaktionen des Unternehmens; handelt im Namen der Gesellschaft ohne Vollmacht; vertritt das Unternehmen in Beziehungen mit russischen und ausländischen juristischen und natürlichen Personen; stellt Vollmachten aus; eröffnet Abrechnungs- und andere Konten des Unternehmens bei Banken; erlässt Anordnungen, Weisungen, Weisungen und andere Handlungen; stellt Mitarbeiter des Unternehmensapparates ein und entlässt sie; ergreift Maßnahmen, um Mitarbeiter zu ermutigen und ihnen Strafen aufzuerlegen; verteilt Aufgaben unter den Mitarbeitern des Unternehmens, bestimmt ihre Befugnisse; entscheidet im Namen des Unternehmens über die Einreichung von Ansprüchen und Klagen gegen juristische Personen und Bürger; genehmigt die Satzungen (Reglemente) von Unternehmen, Organisationen und strukturellen Abteilungen, die von der Gesellschaft geschaffen wurden. 3.8. Die Revisionskommission ist ein Gremium, das die Kontrolle über die Rechtmässigkeit und Effizienz der Verwendung der Mittel der Gesellschaft sowie über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft ausübt. 3.9. Die Revisionskommission wird von der Generalversammlung aus den Mitgliedern der Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Mitglieder des Vorstandes, des Kuratoriums sowie Leiharbeitnehmer des Unternehmens können ihm nicht angehören. 3.10. Die Tätigkeit der Revisionskommission wird durch das von der Generalversammlung genehmigte Reglement über die Revisionskommission der Gesellschaft bestimmt. Gesellschaftsvorstand und alle strukturelle Einheiten stellt der Prüfungskommission alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. 3.11. Kontrollieren Mittelverwendung von der Gesellschaft erhaltenen Zuwendungen sowie zur Unterstützung des Vorstandes der Gesellschaft bei der operativen Suche nach Mitteln zur Lösung vorrangiger Aufgaben wird ein Kuratorium gebildet. Das Kuratorium wird aus den Mitgliedern des Vereins gebildet, die den größten materiellen Beitrag zur Erreichung der Satzungsziele und zur Lösung der Aufgaben des Vereins geleistet haben. Dem Kuratorium können Personen angehören, die nicht Mitglieder des Vereins sind, sowie Vertreter von Unternehmen und Organisationen, die den Verein bei der Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele maßgeblich unterstützen. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von 1 Jahr, der den Vorstand nach Bedarf einberuft. Mitglieder des Kuratoriums, die nicht Mitglieder des Vereins sind, können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstands teilnehmen. Das Kuratorium genehmigt die Reihenfolge der Programmdurchführung und das Verfahren zur möglichst effizienten Verwendung der Mittel, berät über weitere Fragen, die beratenden Charakter haben. 4. Mitgliedschaft im Verein 4.1. Mitglieder der Gesellschaft können alle Bürger sein – sowohl russische als auch ausländische, die sich an ihren Aktivitäten durch persönliche Arbeit oder durch Beiträge beteiligen, sowie diejenigen, die die Aktivitäten der Gesellschaft finanzieren und an der Erreichung der satzungsgemäßen Ziele der Gesellschaft interessiert sind. Die Aufnahme in die Mitgliedschaft des Vereins erfolgt in der Mitgliederversammlung der Vereinsmitglieder im Beisein der Antragssteller. 4.2. Mitglieder der Gesellschaft haben das Recht: an der Geschäftsführung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dieser Satzung mitzuwirken; Mitglied des Verwaltungsrats, der Revisionskommission und des Stiftungsrates der Gesellschaft sein; wählen und in ein Wahlamt gewählt werden; sich an den Aktivitäten und Programmen des Unternehmens und seiner strukturellen Abteilungen beteiligen; die Attribute und Symbole der Gesellschaft mit Erlaubnis des Vorstandes verwenden; Vorschläge zu Fragen der Tätigkeit der Gesellschaft zur Prüfung durch die Leitungsgremien der Gesellschaft vorlegen; die notwendigen Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens erhalten; teilnehmen an Wirtschaftstätigkeit Gesellschaft, nutzen ihre materielle und technische Basis. 4.3. Die Mitglieder der Gesellschaft sind verpflichtet: die vorliegende Satzung einzuhalten; die Beschlüsse der Hauptversammlung, des Vorstands und des Präsidenten der Gesellschaft auszuführen; Eintritts- und Mitgliedsbeiträge bezahlen; mit ihren technischen, intellektuellen und finanzielle Resourcen; Unterlassen Sie Handlungen, die den berechtigten Interessen der Gesellschaft und ihrer Mitglieder schaden könnten. 4.4. Der Ausschluss aus der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung in folgenden Fällen: Nichteinhaltung der Satzung der Gesellschaft; Nichteinhaltung der Entscheidung der Verwaltungs- und Kontrollorgane; Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Arbeit und Eigentumsbeteiligung an ihren Aktivitäten. 5. Vermögen und wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft 5.1. Das Vermögen und die Fonds der Gesellschaft werden gebildet auf Kosten von: Eintritts- und Mitgliedsbeiträgen; freiwillige Bar- und sonstige Zuwendungen und Spenden, auch zweckgebunden, für die Umsetzung spezifische Programme Gesellschaft; Erlöse aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, die im Einklang mit den satzungsmäßigen Unternehmenszielen durchgeführt werden; Erlöse aus Wohltätigkeitsveranstaltungen, Auktionen, Lotterien und anderen Veranstaltungen des Unternehmens oder anderer Organisationen; anderes Einkommen. 5.2. Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Eigentums, das ihr von den Gründern, Mitgliedern, anderen Bürgern und juristischen Personen übertragen wurde, um die in ihrer Satzung vorgesehenen Aktivitäten durchzuführen, sowie des von ihr auf eigene Kosten erworbenen oder geschaffenen Eigentums, einschließlich der Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. 5.3. Das Unternehmen kann Gebäude, Strukturen, Wohnungsbestand, Ausrüstung, Inventar, Kultur-, Bildungs- und Erholungseigentum, Barmittel, Aktien und anderes besitzen Wertpapiere und sonstiges Eigentum, das notwendig ist, um die in seiner Charta vorgesehenen Aktivitäten sicherzustellen. 5.4. Die Gesellschaft darf zur Durchführung dieser Tätigkeit unternehmerische Tätigkeiten ausüben, Unternehmen und sonstiges Vermögen gründen und erwerben, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Von der Gesellschaft gegründete oder erworbene Unternehmen und Anstalten als juristische Personen haben das Recht auf volle wirtschaftliche Führung bzw. das Recht Betriebsführung auf das ihnen zugewiesene Vermögen. 5.5. Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft dürfen nicht unter den Gesellschaftern umverteilt werden und dienen nur der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben. 5.6. Die außenwirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft erfolgt in der von der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Weise. 6. Verfahren für Änderungen und Ergänzungen der Charta 6.1. Änderungen und Ergänzungen der Satzung werden vom Vorstand mit anschließender Genehmigung durch die Hauptversammlung vorgenommen und unterliegen der Registrierung auf die gleiche Weise und innerhalb des gleichen Zeitrahmens wie die Registrierung der Satzung. VII. Die Reihenfolge der Auflösung der Gesellschaft 7.1. Die Auflösung einer Gesellschaft kann durch Umstrukturierung (Fusion, Beitritt, Spaltung) oder Liquidation erfolgen. 7.2. Die Liquidation oder Umstrukturierung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss des obersten Leitungsorgans der Gesellschaft oder durch eine gerichtliche Entscheidung in den von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fällen. Die Liquidation der Gesellschaft wird durch die Liquidationskommission durchgeführt, die aus den oben aufgeführten Organen gebildet wird. Die Liquidationskommission legt das Verfahren und die Fristen für die Durchführung der Liquidation sowie die Frist für die Geltendmachung von Gläubigerforderungen fest. 7.3. Während der Umstrukturierung und Liquidation des Unternehmens wird entlassenen Mitarbeitern die Wahrung ihrer Rechte und Interessen gemäß der geltenden Gesetzgebung garantiert. 7.4. Das Vermögen und die Mittel der Gesellschaft können nach Abrechnungen mit dem Staat, anderen juristischen Personen und natürlichen Personen nicht unter den Mitgliedern verteilt werden und werden gemäß den Anweisungen der Liquidationskommission der Umsetzung der Satzungszwecke zugeführt. Nach Beendigung der Tätigkeit des Unternehmens ist das ihm von einer staatlichen, öffentlichen oder anderen Organisation sowie von Privatpersonen zur Verfügung gestellte Eigentum an seinen früheren Eigentümer zurückzugeben. 7.5. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft stellen alle von ihr gegründeten Organisationen, die die Rechte einer juristischen Person haben, ihre Tätigkeit ein, bis die Liquidationskommission über ihre weitere Tätigkeit entschieden hat. 7.6. Die Gesellschaft gilt als liquidiert, sobald sie aus dem Register ausgeschlossen wird staatliche Registrierung. BEMERKUNGEN: ------------- Bei der Gründung regionaler (örtlicher) Zweigstellen einer öffentlichen Organisation werden die folgenden Änderungen und Ergänzungen an der Satzung vorgenommen: In Abschnitt 1.1. Es muss angegeben werden, wer der Gründer ist. Zum Beispiel: Die Moskauer Gesellschaft „Kinder der Erde“ ist der städtische Zweig der Allrussischen Gesellschaft „Kinder der Erde“. Die Moskauer Gesellschaft ist auf dem Territorium von Moskau tätig. Der Gründer der Moskauer Gesellschaft "Kinder der Erde" ist die Allrussische Gesellschaft "Kinder der Erde" (Registrierungsnummer Nr.___ vom "__" _________ 20__. Sitz des Leitungsorgans: ____________. Abschnitt 3.1. sollte sein durch folgenden Wortlaut ersetzt: Die Struktur der Gesellschaft wird von wissenschaftlichen, kreativen, produzierenden und anderen Organisationen gebildet, die Teil der Gesellschaft sind. Die Gesellschaft hat das Recht, ihre Zweigstellen mit dem Recht einer juristischen Person in jedem Verwaltungsbezirk von Moskau zu gründen Die Beziehungen zu diesen Branchen und Organisationen, die Teil davon sind, werden auf vertraglicher Basis aufgebaut, in folgenden Worten: Die Leitungsgremien (Vorstand, Präsident) werden aus der Mitte der Mitglieder der lokalen Gesellschaft mit anschließender Zustimmung der Kandidaten durch gewählt des Gründers § 5.1 Ergänzung mit den Worten: Der Gründungsbeitrag der Allrussischen Gesellschaft „Kinder der Erde“ § 5.2 mit folgendem Wortlaut ergänzen: Die Moskauer Gesellschaft „Kinder der Erde“ hat das Vermögen auf ihn übertragen rechts von voll über die wirtschaftliche Führung (das Recht auf operative Führung). Der Eigentümer des der Moskauer Gesellschaft zugewiesenen Eigentums ist die Allrussische Gesellschaft "Kinder der Erde". Ziffer 7.4. sollte geändert werden in: Das Eigentum und die Gelder der Moskauer Gesellschaft können nach Vereinbarungen mit dem Staat, anderen juristischen Personen und Einzelpersonen nicht unter den Mitgliedern verteilt werden und unterliegen der Übertragung an den Gründer - die Allrussische Gesellschaft "Kinder der Erde" ... (nachfolgend im Text).

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die regionale öffentliche Organisation "___________", im Folgenden als "Organisation" bezeichnet, ist eine auf Mitgliedschaft basierende öffentliche Vereinigung, die auf Initiative von Bürgern der Russischen Föderation gegründet wurde, die auf der Grundlage eines gemeinsamen Interesses vereint sind, um die darin festgelegten gemeinsamen Ziele zu erreichen Charta.

1.2. Die Organisation übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, Bundesgesetz"Über öffentliche Vereinigungen", andere Rechtsakte der Russischen Föderation, diese Charta und wird in ihrer Tätigkeit von allgemein anerkannten geleitet internationale Grundsätze, Normen und Standards.

1.3. Die Aktivitäten der Organisation basieren auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Gleichheit, Selbstverwaltung und Legalität.

1.4. Die Organisation kann Gewerkschaften (Vereinigungen) öffentlicher Vereinigungen beitreten.

1.5. Die Organisation ist ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation eine juristische Person.

1.6. Die Organisation kann im eigenen Namen Eigentum und persönliche Nicht-Eigentumsrechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Kläger und Beklagter vor Gericht, einschließlich Schiedsgerichten und Schiedsgerichten, sein, um ihre gesetzlichen Ziele zu erreichen, Transaktionen durchführen, die den die gesetzlichen Ziele der Organisation und die Gesetzgebung der Russischen Föderation, sowie auf dem Territorium der Russischen Föderation und im Ausland.

Die Organisation verfügt über ein separates Eigentum und eine unabhängige Bilanz, laufende und andere Konten bei Bankinstituten sowie ein rundes Siegel, einen Stempel, Embleme, Briefköpfe mit ihrem Namen und anderen Symbolen, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise registriert sind.

1.7. Die Aktivitäten der Organisation sind öffentlich, und Informationen über ihre Gründungs- und Programmdokumente sind öffentlich zugänglich.

1.8. Einsatzgebiet der Organisation: ___________________.

1.9. Sitz des ständigen Leitungsorgans der Organisation (Vorstand): _____________________________________.

2. ZIELE DER ORGANISATION

2.1. Die Zwecke des Vereins sind _________________________.

2.2. Um die gesetzlichen Ziele zu erreichen, muss die Organisation in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation _____________________________.

Lizenzierte Tätigkeiten werden nur nach Erhalt einer Lizenz in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise durchgeführt. Die Organisation arbeitet im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit allen interessierten Unternehmen, öffentlichen und Wissenschaftliche Organisationen, Gesetzgebungs- und Exekutivbehörden, ausländische und Internationale Organisationen und andere juristische und natürliche Personen.

2.3. Der Verein hat das Recht zur unternehmerischen und außenwirtschaftlichen Tätigkeit nur insoweit, als dies der Erreichung seiner satzungsmäßigen Ziele dient und diesen entspricht.

2.4. Die Organisation bestimmt selbstständig die Richtung ihrer Aktivitäten, die Strategie der kulturellen, ästhetischen, wirtschaftlichen, technischen und sozialen Entwicklung.

2.5. Die Organisation hat das Recht, ihre Rechte, die legitimen Interessen ihrer Mitglieder sowie anderer Bürger in Behörden und Organen zu vertreten und zu schützen Kommunalverwaltung und öffentliche Vereine.

2.6. Natürliche und juristische Personen ( öffentliche Vereine) können sich an den Aktivitäten der Organisation sowohl durch freiwillige Spenden, die Bereitstellung von Eigentum zur freien Nutzung als auch durch die Bereitstellung von organisatorischer, arbeitsbezogener und sonstiger Unterstützung der Organisation bei der Durchführung ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten beteiligen.

2.7. Die Organisation ist verpflichtet:

— die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, die allgemein anerkannten Grundsätze und Normen des Völkerrechts in Bezug auf den Umfang ihrer Tätigkeit sowie die in ihren Gründungsdokumenten vorgesehenen Normen einzuhalten;

- das Organ, das über die staatliche Registrierung entscheidet, jährlich über die Fortsetzung seiner Tätigkeit unter Angabe des tatsächlichen Standorts des ständigen Leitungsorgans, seines Namens und der Daten über die Leiter zu informieren;

— auf Antrag der Stelle, die über die staatliche Registrierung entscheidet, Entscheidungen der Leitungsgremien vorlegen und Beamte Fonds sowie Jahres- und Quartalsberichte über seine Aktivitäten in der Menge der bereitgestellten Informationen Steuerbehörden;

- Vertreter des Organs, das über die staatliche Registrierung entscheidet, zu den Veranstaltungen der Stiftung zuzulassen;

— den Vertretern des Organs, das über die staatliche Registrierung entscheidet, dabei zu helfen, sich mit der Tätigkeit des Fonds im Zusammenhang mit der Erreichung der gesetzlichen Ziele und der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vertraut zu machen;

- jährlich einen Bericht über die Nutzung ihres Eigentums veröffentlichen oder dafür sorgen, dass dieser Bericht zur Kenntnis genommen werden kann;

- die Landesregisterbehörde über die Höhe der Gelder und sonstigen Vermögenswerte, die die Organisation von internationalen und ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen erhalten hat, über die Zwecke ihrer Verwendung oder Verwendung und über ihre tatsächliche Verwendung oder Verwendung in der Form zu informieren und innerhalb der vom ermächtigten Bundesvollzugsorgan festgelegten Fristen.

3. MITGLIEDER DER ORGANISATION

3.1. Mitglieder der Organisation können Bürger der Russischen Föderation sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen – öffentliche Vereinigungen.

3.2. Die Aufnahme von Bürgern in die Mitgliedschaft der Organisation erfolgt auf der Grundlage eines Antrags eines eintretenden Bürgers, einer öffentlichen Vereinigung - auf der Grundlage eines Beschlusses ihres Leitungsorgans. Die Aufnahme in die Mitgliedschaft der Organisation erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn die Mehrheit der Anwesenden dafür gestimmt hat.

Die Mitglieder der Organisation haben gleiche Rechte und tragen gleiche Pflichten.

3.3. Die Mitglieder der Organisation haben das Recht:

- Informationen über die Aktivitäten der Organisation erhalten;

— dem Vorstand der Organisation und den Bediensteten der Organisation Vorschläge zur Verbesserung ihrer Aktivitäten zur Prüfung unterbreiten;

— sich an den Aktivitäten der Organisation beteiligen;

- wählen und in gewählte Gremien gewählt werden;

- aus der Mitgliedschaft der Organisation frei austreten.

3.4. Die Mitglieder der Organisation sind verpflichtet:

— zur Arbeit der Organisation beitragen;

— jede Handlung (Untätigkeit) unterlassen, die den Aktivitäten der Organisation schaden könnte;

— die im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefassten Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstands der Organisation umzusetzen;

- die Charta der Organisation einhalten.

3.5. Mitglieder der Organisation beenden ihre Mitgliedschaft in der Organisation, indem sie einen Antrag (Entscheidung) an den Vorstand der Organisation stellen.

3.6. Ein Mitglied der Organisation gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (Entscheidung) als aus der Organisation ausgetreten.

3.7. Mitglieder der Organisation können wegen Verstoßes gegen die Charta sowie wegen Handlungen, die die Organisation diskreditieren und ihr moralischen oder materiellen Schaden zufügen, aus der Organisation ausgeschlossen werden.

3.8. Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der Stimmen der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliederzahl.

4. VERFAHREN ZUR LEITUNG DER ORGANISATION

4.1. Das oberste Organ der Organisation ist die Generalversammlung der Mitglieder der Organisation.

Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal im Jahr. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sind.

4.2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einberufen werden:

— Präsident der Organisation;

— Vorstand der Organisation;

— Prüfungskommission (Prüfer);

- 1/3 der Mitglieder der Organisation.

4.3. Die Mitgliederversammlung ist befugt, Entscheidungen über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation zu treffen.

Die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung umfasst:

- Genehmigung der Satzung der Organisation, deren Ergänzungen und Änderungen mit ihrer anschließenden Registrierung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise;

— Wahl des Präsidenten der Organisation, des Vorstands der Organisation, der Rechnungsprüfungskommission (Revisor) und vorzeitige Beendigung ihrer Befugnisse;

— Genehmigung des Jahresplans und Budgets der Organisation und ihres Jahresberichts;

- Festsetzung der Höhe und des Zahlungsverfahrens für Eintritts- und Mitgliedsgebühren durch Mitglieder der Organisation;

— Entscheidungen über die Gründung von Handels- und nicht kommerzielle Organisationen mit dem Status einer juristischen Person über die Teilnahme an solchen Organisationen, die Eröffnung von Zweigstellen und Repräsentanzen der Organisation;

— Lösung von Fragen der Reorganisation und Liquidation der Organisation und Bildung einer Liquidationskommission.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden durch offene Abstimmung getroffen.

Bei Beschlussunfähigkeit kann die Mitgliederversammlung für bis zu 15 Tage vertagt werden. Die wiederholte Sitzung ist zulässig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder der Organisation anwesend sind. Wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder der Organisation bei der wiederholten Generalversammlung anwesend sind, hat die Versammlung das Recht, alle Angelegenheiten innerhalb ihrer Zuständigkeit zu lösen, mit Ausnahme der Genehmigung der Satzung, ihrer Ergänzungen und Änderungen sowie der Beschlussfassung über die Reorganisation und Liquidation der Organisation.

Die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der bei ihrer Versammlung anwesenden Vereinsmitglieder. Beschlüsse über Fragen der Reorganisation und Liquidation, über Ergänzungen und Änderungen der Satzung der Organisation werden mit qualifizierter Stimmenmehrheit gefasst - mindestens 2/3 der Gesamtzahl der bei der Generalversammlung anwesenden Mitglieder der Organisation.

4.4. Für die praktische laufende Verwaltung der Aktivitäten der Organisation in der Zeit zwischen der Einberufung der Generalversammlung wird der Vorstand der Organisation gewählt - ein ständiges Leitungsorgan der Organisation.

4.5. Der Vorstand der Organisation wird von der Generalversammlung für die Dauer von 3 Jahren aus den Mitgliedern der Organisation in der von der Generalversammlung festgelegten Zahl gewählt.

4.6. Der Vorstand des Vereins kann nach Ablauf der Amtszeit für eine neue Amtszeit wiedergewählt werden. Frage über vorzeitige Beendigung seine Befugnisse können auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der Organisation von der Generalversammlung zur Prüfung vorgelegt werden.

4.7. Vorstand der Organisation:

— kontrolliert und organisiert die Arbeit der Organisation, übt die Kontrolle über die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung aus;

— prüft und genehmigt den Kostenvoranschlag der Organisation;

- verwaltet das Eigentum der Organisation;

- genehmigt den Besetzungsplan;

- bereitet Fragen zur Diskussion auf der Generalversammlung der Organisation vor;

- informiert die Registrierungsbehörde jährlich über die Fortsetzung der Aktivitäten der Organisation unter Angabe des tatsächlichen Standorts des ständigen Leitungsorgans, seines Namens und der Daten zu den Leitern der Organisation in der Menge der Informationen, die im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthalten sind;

- Mitglieder der Organisation aufnimmt und ausschließt;

— löst alle anderen Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Generalversammlung der Organisation fallen.

Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber einmal im Quartal statt und sind teilnahmeberechtigt, wenn mehr als 50 % der Vorstandsmitglieder daran teilnehmen.

4.9. Der Präsident der Organisation wird von der Generalversammlung für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Präsident der Organisation:

- ist der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig, für den Stand der Dinge der Organisation verantwortlich und befugt, alle Angelegenheiten der Organisationstätigkeit zu lösen, die nicht in die ausschliessliche Zuständigkeit der Generalversammlung und des Vorstands der Organisation fallen;

– handelt ohne Vollmacht im Namen der Organisation, vertritt sie in allen Institutionen, Organisationen und Unternehmen sowohl auf dem Territorium der Russischen Föderation als auch im Ausland;

- trifft Entscheidungen und erlässt Anordnungen über die Tätigkeit der Organisation;

— verfügt über die Mittel der Organisation im Rahmen des vom Vorstand genehmigten Budgets, schließt Verträge ab, führt andere aus rechtliche Maßnahmen erwirbt und verwaltet im Namen der Organisation Eigentum, eröffnet und schließt Bankkonten;

- löst Fragen der wirtschaftlichen und finanzielle Aktivitäten Organisationen;

- stellt Beamte der Verwaltung der Organisation ein und entlässt sie, genehmigt sie amtliche Verpflichtungen in Übereinstimmung mit der vom Vorstand genehmigten Besetzungstabelle;

— ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Verwendung von Geldern und Eigentum der Organisation in Übereinstimmung mit ihren satzungsgemäßen Zwecken verantwortlich.

4.10. Der Vorsitzende des Vorstandes wird auf einer Vorstandssitzung aus seiner Mitte für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Präsident des Verwaltungsrates:

- ist dem Präsidenten und dem Vorstand der Organisation rechenschaftspflichtig, ist befugt, alle Angelegenheiten der Aktivitäten der Organisation zu lösen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Generalversammlung, des Präsidenten und des Vorstands der Organisation fallen;

— vertritt den Präsidenten der Organisation bei dessen Abwesenheit;

- entscheidet und verfügt über betriebliche Angelegenheiten interne Aktivitäten Organisationen;

— organisiert die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Verwaltungsrats;

— übt die Kontrolle über die Aktivitäten der Zweigstellen und Repräsentanzen der Organisation aus;

- organisiert Buchhaltung und Berichterstattung;

— ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Verwendung der Gelder und des Eigentums der Organisation in Übereinstimmung mit ihren satzungsgemäßen Zwecken und Zielen verantwortlich.

5. PRÜFUNGSKOMMISSION (PRÜFER)

5.1. Die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation wird von der Rechnungsprüfungskommission (Revisor) ausgeübt, die von der Generalversammlung aus den Mitgliedern der Organisation für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt wird.

5.2. Die Rechnungsprüfungskommission (Revisor) führt mindestens einmal jährlich Inspektionen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation durch.

5.3. Die Rechnungsprüfungskommission (Auditor) hat das Recht, von den Beamten der Organisation zu verlangen, alles zur Verfügung zu stellen erforderliche Dokumente und persönliche Erläuterungen.

5.4. Die Prüfungskommission (Auditor) präsentiert die Ergebnisse der Inspektionen der Generalversammlung der Organisation nach deren Erörterung auf einer Vorstandssitzung.

6. NIEDERLASSUNGEN UND VERTRETUNGEN

6.1. Die Organisation hat das Recht, Niederlassungen und Repräsentanzen auf dem Territorium der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen zu eröffnen.

6.2. Zweigniederlassungen und Repräsentanzen sind keine juristischen Personen, sind mit dem Vermögen der Organisation ausgestattet und handeln auf der Grundlage der von der Generalversammlung genehmigten Vorschriften. Das Eigentum der Zweigniederlassung und Repräsentanz wird in einer gesonderten Bilanz und in der Bilanz der Organisation ausgewiesen.

6.3. Leiter von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen werden von der Generalversammlung der Organisation ernannt und handeln auf der Grundlage einer vom Präsidenten der Organisation ausgestellten Vollmacht.

7. EIGENTUM DER ORGANISATION UND QUELLEN IHRER GRÜNDUNG

7.1. Die Organisation kann Gebäude, Strukturen, Strukturen, Wohnungsbestand, Grundstücke, Transportmittel, Ausrüstung, Inventar, Geldmittel, Aktien, andere Wertpapiere und anderes Vermögen, das für die materielle Unterstützung der satzungsgemäßen Aktivitäten der Organisation erforderlich ist.

7.2. Die Organisation kann auch Eigentümer von Institutionen, Verlagen und Massenmedien sein, die auf Kosten der Organisation gemäß ihren satzungsmäßigen Zwecken geschaffen und erworben werden.

7.3. Die Organisation haftet für ihre Verpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen, das gemäß der geltenden Gesetzgebung erhoben werden kann. Mitglieder der Organisation haften nicht für die Verpflichtungen der Organisation, ebenso wie die Organisation nicht für die Verpflichtungen der Mitglieder der Organisation haftet.

7.4. Die Quellen der Bildung des Eigentums der Organisation sind:

— freiwillige Beiträge und Spenden, Spenden- und Spendeneinnahmen von Bürgern und juristischen Personen;

- Eintritts- und Mitgliedsgebühren;

- Bankdarlehen;

— von der Organisation festgelegte Abzüge wirtschaftliche Organisationen;

- Einnahmen aus Veranstaltungen der Organisation, einschließlich Unterhaltung, Sport usw.;

- Einkommen aus unternehmerische Tätigkeit;

- Einkommen aus außenwirtschaftliche Tätigkeit;

- Einnahmen aus anderen Quellen, die nicht durch die geltende Gesetzgebung verboten sind.

7.5. Die Organisation verfolgt nicht das Ziel der Gewinnerzielung; Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit der Organisation werden zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele der Organisation verwendet und unterliegen keiner Umverteilung unter den Mitgliedern der Organisation.

7.6. Mitglieder der Organisation haben keine Eigentumsrechte an einem Anteil des Eigentums der Organisation.

8. VERFAHREN ZUR REORGANISATION UND LIQUIDATION DER ORGANISATION

8.1. Die Umstrukturierung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn diese Entscheidung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Organisation gewählt.

8.2. Das Eigentum der Organisation geht nach ihrer Umstrukturierung auf neu entstandene juristische Personen in der von der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise über.

8.3. Die Auflösung der Organisation kann entweder durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, wenn mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Organisation für diesen Beschluss gestimmt haben, oder durch Gerichtsbeschluss. Die Liquidation oder Umstrukturierung der Organisation erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

8.4. Das Eigentum und die Gelder der Organisation während der Liquidation werden nach Befriedigung der Anforderungen der Gläubiger an den Bevollmächtigten gesendet Ziele der Organisation und unterliegen keiner Umverteilung unter seinen Mitgliedern.

8.5. Dokumente der Organisation über das Personal nach der Auflösung der Organisation werden zur Aufbewahrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise an das Staatsarchiv übergeben.

8.6. Die Entscheidung über die Auflösung der Organisation wird an die Stelle gesendet, die die Organisation registriert hat, um sie aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen auszuschließen.

8.7. Die Liquidation der Organisation gilt als abgeschlossen und die Organisation - hat aufgehört zu existieren, nachdem eine Eintragung darüber in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen vorgenommen wurde.

9. VERFAHREN ZUR EINFÜHRUNG VON ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZUR CHARTA

9.1. Von der Generalversammlung genehmigte Änderungen und Ergänzungen der Satzung unterliegen der staatlichen Registrierung.

9.2. Die staatliche Registrierung von Änderungen und Ergänzungen der Charta der Organisation erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

9.3. Änderungen und Ergänzungen der Satzung der Organisation treten ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung in Kraft.

EINGETRAGEN durch die konstituierende Versammlung ____________________________ _________ ______________ "__" ___________ 20__ ______ 20__ Bescheinigung Nr. __________ Änderungen und Ergänzungen wurden an der Generalversammlung vom ______________ "___" _____________ 20__ Protokoll Nr. ___________. CHARTA DER REGIONALEN NICHTREGIERUNGSORGANISATION „____________________________________________________________“ _______________ I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Die öffentliche Organisation „________________________________“, im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet, wurde durch Beschluss der konstituierenden Versammlung „__“ ___________ 20__ gegründet und unter _____________________________________________ „__“ ________ 20__, Zertifikat Nr. ______________. 1.2 Die Organisation ist eine unabhängige öffentliche Vereinigung auf der Grundlage der Mitgliedschaft, die in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, dem Gesetz der Russischen Föderation „Über öffentliche Vereinigungen“ und anderen Rechtsakten gegründet wurde. 1.3. Die Organisation ist eine juristische Person nach russischem Recht, genießt die Rechte und trägt die Pflichten, die die Gesetzgebung der Russischen Föderation für öffentliche Vereinigungen vorsieht. 1.4. Die Organisation kann im eigenen Namen Eigentums- und Nichteigentumsrechte erwerben, Verpflichtungen eingehen, Beklagter und Kläger vor Gericht, Schiedsgerichten oder Schiedsgerichten sein, um ihre gesetzlichen Ziele zu erreichen, Geschäfte tätigen, die dem Gesetz entsprechen , sowohl auf dem Territorium der Russischen Föderation als auch im Ausland. 1.5. Die Organisation hat ein separates Eigentum und eine unabhängige Bilanz, Rubel- und Fremdwährungskonten bei Bankinstituten, ein rundes Siegel mit ihrem Namen. Die Organisation hat das Recht, eine eigene Flagge, ein eigenes Emblem, Wimpel und andere Symbole zu haben, die der Registrierung und Abrechnung in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise unterliegen. 1.6. "__________" ist eine freiwillige, selbstverwaltete, gemeinnützige, kreative öffentliche Organisation, die auf Initiative einer Gruppe von Bürgern gegründet wurde, die auf der Grundlage gemeinsamer spiritueller Interessen und gemeinsamer Aktivitäten vereint sind, um diese gemeinsamen Interessen zu schützen und die in festgelegten Ziele zu erreichen diese Charta. 1.7. Die Aktivitäten der Organisation basieren auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Gleichheit, Selbstverwaltung und Legalität. Innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens kann die Organisation ihre interne Struktur, Formen und Methoden ihrer Tätigkeit frei bestimmen. 1.8. Die Organisation ist eine überregionale öffentliche Organisation. Tätigkeitsbereich - ________________________________. Der Sitz des ständigen Leitungsgremiums (Präsidium) ist _______________________________________. 1.9. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung gilt die Organisation ab dem Zeitpunkt als gegründet, an dem die Entscheidung über ihre Gründung getroffen wurde. Die Rechtsfähigkeit der Organisation als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung in der vorgeschriebenen Weise. 1.10. Die Aktivitäten der Organisation sind öffentlich, und Informationen über ihre Gründungs- und Programmdokumente sind öffentlich zugänglich. II. ZIELE, ZIELE UND AUSRICHTUNGEN DER AKTIVITÄTEN DER ORGANISATION 2.1. Die Organisation wurde gegründet, um Kreativität zu fördern Professionelle Aktivität Arbeiter im soziokulturellen Bereich, Schaffung von Bedingungen für die praktische Umsetzung von Programmen zur Erhaltung und Wiederbelebung der Traditionen der Volkskunst, Unterstützung der Initiativen von Amateurgruppen und Erleichterung ihrer Umsetzung, Anhebung des kulturellen Niveaus der Einwohner _______________________________________. 2.2. Um ihre Aktivitäten zu verwirklichen, führt die Organisation aus: - Entwicklung von Programmen für die Entwicklung der Amateur-Volkskunst und ihrer praktische Anwendung ; - Koordination und Organisation kreativer Aktivitäten von Amateurgruppen; - Erstellung von Informationsdatenbanken zur Entwicklung der Amateurkreativität; - Organisation von Reisen und Exkursionen (auch gegen Bezahlung) für Mitglieder der Organisation und andere Personen in Russland und im Ausland, um die Amateur-Volkskunst bekannt zu machen, sowie für Tourismus und andere gesellschaftlich nützliche Zwecke. - Organisation von Fortbildungskursen und Umschulungen von Fachleuten im soziokulturellen Bereich in der von der Bildungsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise; - organisatorische, methodische sowie beratende und informierende Unterstützung der Aktivitäten von Unternehmen, Institutionen, Kreativorganisationen, Verbänden, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen in Fragen der sozialen und kulturellen Arbeit; - Gründung von Interessenvereinen, Bildung von Musik-, Choreografie-, Zirkus- und Schauspielgruppen, Organisation ihrer Auftritte; - Organisation von Ausstellungen von Werken der Volkskunst verschiedener Genres und Richtungen; - Abhaltung von Vorträgen und Seminaren zu aktuellen Fragen der Kunstgeschichte, der Entwicklung der Volkskunst, Organisation von Autorenkonzerten und Treffen mit Persönlichkeiten der Literatur und Kunst; - Organisation und Erleichterung von Tourneen von Kreativteams im In- und Ausland; - andere Bereiche, die zur Entwicklung der Amateurkreativität beitragen. 2.3. Im Interesse der Erreichung der satzungsgemäßen Ziele hat die Organisation das Recht: - verschiedene Geschäfte im eigenen Namen zu tätigen; - Eigentums- und persönliche Nichteigentumsrechte erwerben; - Informationen über ihre Aktivitäten frei verbreiten; - Aufbau von Massenmedien und Durchführung von Verlagstätigkeiten; - in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise die Rechte und legitimen Interessen seiner Mitglieder und Teilnehmer sowie anderer Personen zu vertreten und zu schützen; - Initiativen zu verschiedenen Themen des öffentlichen Lebens ergreifen, Behörden Vorschläge unterbreiten; - auf freiwilliger Basis Mittel von staatlichen Organisationen, Institutionen, Ämtern, Kommunalverwaltungen, öffentlichen Verbänden, Banken, Handelsorganisationen, ausländischen staatlichen und anderen Institutionen und Organisationen sowie einzelnen Bürgern anwerben; - karitative Aktivitäten durchführen; - Wohltätigkeitsveranstaltungen (einschließlich Lotterien, Konzerte, Auktionen, Führungen usw.) durchführen; - wirtschaftliche Partnerschaften, Gesellschaften und andere wirtschaftliche Organisationen gründen sowie Eigentum erwerben, das für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt ist; - Verfahren, Organisationsformen und Entlohnung von Stammbeschäftigten und hinzugezogenen Fachkräften selbstständig festzulegen; - jede andere Tätigkeit ausüben, die nicht durch die geltende Gesetzgebung verboten ist und die darauf abzielt, die satzungsgemäßen Ziele der Organisation zu erreichen. 2.4. "__________" als öffentliche Organisation ist verpflichtet: - die Gesetzgebung der Russischen Föderation, allgemein anerkannte Grundsätze und Normen des Völkerrechts einzuhalten; - Gewährleistung der Transparenz ihrer Aktivitäten; - die Registrierungsbehörden jährlich über die Fortsetzung ihrer Tätigkeit unter Angabe des tatsächlichen Standorts des ständigen Leitungsorgans, seines Namens und der Daten zu den Leitern der Organisation in der Menge der an die Steuerbehörden übermittelten Informationen zu informieren; - Vertreter der Organisation, die die Organisation registriert hat, zu den Veranstaltungen der Organisation zuzulassen; - den Vertretern der Organisation, die die Organisation registriert hat, dabei behilflich zu sein, sich mit den Aktivitäten der Organisation im Zusammenhang mit der Erreichung der gesetzlichen Ziele und der Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation vertraut zu machen. 2.5. Wenn innerhalb von drei Jahren keine aktualisierten Informationen zur Aufnahme in das einheitliche staatliche Register juristischer Personen bereitgestellt werden, werden die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen gegen die Organisation verhängt. III. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER DER ORGANISATION. TEILNEHMER DER ORGANISATION 3.1. Mitglieder der Organisation können sein: - Bürger der Russischen Föderation, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die die Ziele der Organisation teilen, die Charta anerkennen, eine Eintrittsgebühr zahlen, regelmäßig Mitgliedsbeiträge zahlen und persönlich nehmen Teilnahme an der Arbeit der Organisation; - öffentliche Vereinigungen, die juristische Personen sind, die sich mit den Zielen und Zielen der Organisation solidarisch erklärt haben, die Charta anerkennen, eine Eintrittsgebühr zahlen, regelmäßig Mitgliedsbeiträge zahlen und zu den Aktivitäten der Organisation beitragen, einschließlich durch die Finanzierung laufender Veranstaltungen. 3.2.. Einzelpersonen werden auf der Grundlage eines persönlichen Antrags, öffentliche Vereine auf der Grundlage eines Antrags, dem ein entsprechender Beschluss ihrer Organe beigefügt ist, als Mitglieder der Organisation aufgenommen. 3.3. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern der Organisation erfolgt durch das Präsidium mit einfacher Stimmenmehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder des Präsidiums. 3.4. Das Präsidium führt Aufzeichnungen über die Mitglieder der Organisation. Grundlage für die Aufnahme in die Liste und den Ausschluss aus der Mitgliederliste des Vereins sind die entsprechenden Beschlüsse des Präsidiums sowie Erklärungen der Vereinsmitglieder über den Austritt aus dem Verein. 3.5. Die Mitglieder der Organisation haben das Recht: - sich der Unterstützung, des Schutzes und der Hilfe der Organisation zu erfreuen; - an den Wahlen der Leitungs- und Aufsichtsorgane der Organisation teilnehmen und in diese gewählt werden; - an den Veranstaltungen der Organisation teilnehmen; - Vorschläge zu den Aktivitäten der Organisation machen und an deren Diskussion und Umsetzung teilnehmen; - vertritt die Interessen der Organisation in staatlichen und anderen Gremien sowie in den Beziehungen zu anderen Organisationen und Bürgern im Namen ihrer gewählten Organe; - Informationen über die Aktivitäten der Organisation erhalten; - aus der Mitgliedschaft der Organisation auf der Grundlage eines Antrags frei austreten. 3.6. Die Mitglieder der Organisation sind verpflichtet: - die Satzung der Organisation einzuhalten; - an den Aktivitäten der Organisation teilnehmen; - pünktliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge; - die Beschlüsse der leitenden Organe der Organisation umzusetzen; - durch ihre Aktivitäten dazu beitragen, die Effizienz der Organisation zu steigern; - keine Handlungen zu begehen, die gegen die Charta der Organisation, die Ethik der kameradschaftlichen Beziehungen verstoßen, sowie Handlungen, die der Organisation moralischen oder materiellen Schaden zufügen, Aktivitäten zu unterlassen, die den von der Organisation verkündeten Zielen und Zielen zuwiderlaufen. 3.7. Ein Mitglied der Organisation beendet seine Mitgliedschaft in der Organisation, indem es einen Antrag an das Präsidium der Organisation stellt. Darüber hinaus wird dem Antrag eines Mitglieds der Organisation, das eine juristische Person ist, der entsprechende Beschluss des Leitungsorgans dieser juristischen Person beigefügt. 3.8. Ein Mitglied der Organisation gilt ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags als ausgetreten. 3.9. Mitglieder der Organisation können wegen Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen, wegen Aktivitäten, die den Zielen und Zielen der Organisation zuwiderlaufen, sowie wegen Handlungen, die die Organisation diskreditieren und ihr moralischen oder materiellen Schaden zufügen, ausgeschlossen werden. 3.10. Der Ausschluss von Mitgliedern der Organisation erfolgt durch das Präsidium mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Gesamtzahl der Stimmen, die die Mitglieder des Präsidiums haben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann die Mitgliederversammlung angefochten werden, deren Entscheidung hierüber endgültig ist. 3.11. Mitgliedern der Organisation können Zertifikate eines Mitglieds der Organisation ausgestellt werden. Die Form des Zeugnisses wird vom Präsidium des IY genehmigt. ORGANISATIONSSTRUKTUR UND LEITUNGSORGANE DER ORGANISATION 4.1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung "________________________________", die mindestens einmal im Jahr einberufen wird. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag von mindestens 1/3 ihrer Mitglieder, durch die Revisionskommission oder das Präsidium einberufen werden. Mitglieder und Teilnehmer der Organisation werden spätestens 15 Tage vor dem Datum der Generalversammlung persönlich über die Einberufung der Generalversammlung informiert. 4.2. Die Generalversammlung der Organisation: - wählt den Präsidenten und Vizepräsidenten der Organisation, die Mitglieder des Präsidiums, die Rechnungsprüfungskommission (Revisor) in der von der Generalversammlung bestimmten Anzahl für eine Amtszeit von zwei Jahren; - hört und billigt die Berichte des Präsidiums und der Rechnungsprüfungskommission (Revisor); - genehmigt die Charta der Organisation sowie Änderungen und Ergänzungen; - entscheidet über die Reorganisation und Liquidation der Organisation; - legt die Höhe der Jahres- und Eintrittsgebühren fest; - legt die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Präsidiums und der Prüfungskommission fest; - legt die Hauptrichtungen der Aktivitäten der Organisation und andere zur Prüfung vorgeschlagene wichtige Themen fest und genehmigt sie. 4.3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden durch offene Abstimmung getroffen. Die Wahlen der Leitungsgremien der Organisation werden in offener oder geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder der Organisation durchgeführt. 4.4. Bei Beschlussunfähigkeit kann die Mitgliederversammlung für bis zu 15 Tage vertagt werden. Die wiederholte Sitzung ist zulässig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder der Organisation anwesend sind. Wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder der Organisation bei der wiederholten Generalversammlung anwesend sind, hat die Versammlung das Recht, alle Angelegenheiten innerhalb ihrer Zuständigkeit zu lösen, mit Ausnahme der Genehmigung der Satzung, ihrer Ergänzungen und Änderungen sowie der Beschlussfassung über die Reorganisation und Liquidation der Organisation. 4.5. Beschlüsse über die Genehmigung der Charta, Änderungen und Ergänzungen dazu, über die Reorganisation und Auflösung der Organisation werden mit qualifizierter Stimmenmehrheit (75%) der Stimmenzahl der anwesenden Mitglieder der Organisation in der Generalversammlung gefasst Treffen. In anderen Fällen werden Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. 4.6. In der Zeit zwischen den Generalversammlungen ist das ständige Leitungsorgan der Organisation das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Mitgliedern des Präsidiums. Der Präsident leitet die Arbeit des Präsidiums. 4.7. Das Präsidium der Organisation: - nimmt Mitglieder der Organisation auf und schließt sie von den Mitgliedern der Organisation aus; - registriert Mitglieder der Organisation und schließt Mitglieder aus den Mitgliederlisten aus; - führt Listen der Mitglieder und Teilnehmer der Organisation; - übt die Kontrolle über die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung aus; - prüft und genehmigt den Kostenvoranschlag der Organisation; - bereitet Fragen zur Diskussion auf der Generalversammlung der Organisation vor; - entscheidet über die Gründung von Zweigstellen der Organisation; - entscheidet über die Gründung von Wirtschaftsorganisationen, Handels- und anderen Unternehmen, die die Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Organisation sicherstellen, genehmigt ihre Gründungsdokumente; - entscheidet über Beteiligung und Formen der Beteiligung an den Aktivitäten anderer öffentlicher Vereinigungen; - beschließt über den Erwerb von Anteilen (Aktien) an Wirtschaftsgesellschaften sowie über die Gründung gemeinsam mit anderen Personen von Unternehmen und Organisationen; - legt die Höhe und das Verfahren für die Erhebung von Mitglieds- und Eintrittsgebühren fest; - informiert die Einrichtung, die öffentliche Vereinigungen registriert, jährlich über die Fortsetzung ihrer Tätigkeit unter Angabe des Sitzes des Präsidiums der Organisation und Angaben über die Leiter der Organisation, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist; - prüft und löst andere Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Generalversammlung der Organisation fallen. 4.8. Sitzungen des Präsidiums finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch einmal im Quartal. Sitzungen gelten als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Präsidiumsmitglieder an ihnen teilnimmt. Der Sekretär des Präsidiums informiert alle Präsidiumsmitglieder persönlich über den Termin der Präsidiumssitzung und die Tagesordnung. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder des Präsidiums gefasst. Die Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten der Organisation und bei seiner Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder einem der Mitglieder des Präsidiums geleitet. 4.9. Die Protokolle der Präsidiumssitzungen werden vom Sekretär geführt, der aus den Mitgliedern des Präsidiums gewählt wird. Die Aufgaben des Schriftführers können bei Bedarf von jedem Mitglied des Präsidiums wahrgenommen werden. 4.10 Der Präsident der Organisation: - leitet die Aktivitäten des Präsidiums der Organisation, unterzeichnet die vom Präsidium getroffenen Entscheidungen; - leitet in der Zeit zwischen den Sitzungen des Präsidiums die Aktivitäten der Organisation, einschließlich des Treffens operativer Entscheidungen über die täglichen Aktivitäten der Organisation; - unterzeichnet die Gründungsdokumente der von der Organisation gegründeten Wirtschaftseinheiten sowie Dokumente über die Gründung und den Betrieb von Zweigniederlassungen; - vertritt die Organisation ohne Vollmacht gegenüber staatlichen, öffentlichen, religiösen und anderen Organisationen in der Russischen Föderation und im Ausland; - verwaltet das Eigentum der Organisation; - führt die Einstellung und Entlassung von Vollzeitbeschäftigten durch, einschließlich des Hauptbuchhalters; - ermutigt Vollzeitbeschäftigte zur aktiven Arbeit, verhängt gegen sie Strafen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise; - entscheidet über den Erwerb von Wertpapieren (mit Ausnahme von Aktien); - genehmigt die Struktur und Personal Geschäftsstelle der Organisation und richtet eine Gehaltskasse für Vollzeitbeschäftigte der Organisation innerhalb der vom Präsidium genehmigten Beträge ein; - Übt andere Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus. 4.11. Der Präsident der Organisation erlässt Anordnungen und Weisungen. 4.12. Der Präsident der Organisation hat das Recht, Bankdokumente zu unterzeichnen. 4.13. Der Vizepräsident leitet die Arbeitsbereiche gemäß der vom Präsidium genehmigten Geschäftsverteilung. Führt seine Funktionen in Abwesenheit des Präsidenten aus. Der Präsident gilt als abwesend, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Urlaub, Dienstreise etc. sein Amt nicht wahrnehmen kann. Die Entscheidung, die Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten dem Vizepräsidenten zu übertragen, wird durch Anordnung des Präsidenten oder durch Beschluss des Präsidiums formalisiert. Ist eine solche Anordnung durch die genannten Organe nicht möglich, hat der Vizepräsident das Recht, über die Übernahme der Aufgaben des Präsidenten während seiner Abwesenheit selbständig zu entscheiden. 4.14. Der Präsident, der Vizepräsident und die Mitglieder des Präsidiums üben ihr Amt unentgeltlich oder gegen materielle Vergütung aus. Die Höhe der Vergütung wird von der Hauptversammlung festgelegt. 4.15. Die Revisionskommission der Organisation (Revisor) wird von der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Mitglieder der Revisionskommission wird von der Generalversammlung bestimmt. Die Revisionskommission (Revisor): - führt eine Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit des Vorstands, des Präsidenten, der Geschäftsstelle sowie der Abteilungen durch; - organisiert mindestens einmal jährlich eine Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation; - Gegebenenfalls Prüfungsorganisationen in Prüfungen einbeziehen. 4.16. An den Sitzungen des Präsidiums können die Mitglieder der Prüfungskommission mit beratender Stimme teilnehmen. 4.17. Mitglieder der Revisionskommission (Revisor) können nicht Mitglieder des Präsidiums sein und Exekutivorgane Organisationen. Y. EIGENTUM UND FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN 5.1. Die Organisation kann Gebäude, Strukturen, Wohnungsbestand, Grundstücke, Transportmittel, Ausrüstung, Inventar, Bargeld, Aktien, andere Wertpapiere und anderes Eigentum besitzen, das zur materiellen Unterstützung der satzungsgemäßen Aktivitäten der Organisation erforderlich ist. 5.2. Die Organisation kann auch Eigentümer von Institutionen, Verlagen und Massenmedien sein, die auf Kosten der Organisation gemäß ihren satzungsmäßigen Zwecken geschaffen und erworben werden. 5.3. Die Organisation haftet für ihre Verpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen, das gemäß der geltenden Gesetzgebung erhoben werden kann. Mitglieder der Organisation haften nicht für die Verpflichtungen der Organisation, ebenso wie die Organisation nicht für die Verpflichtungen der Mitglieder der Organisation haftet. 5.4. Die Quellen der Bildung des Vermögens der Organisation sind: - freiwillige Spenden, Wohltätigkeits- und Sponsoringeinnahmen von Bürgern und juristischen Personen; - Eintritts- und Mitgliedsgebühren; - Bankdarlehen; - Abzüge von Wirtschaftsorganisationen, die von der Organisation gegründet wurden; - Erlöse aus Veranstaltungen der Organisation, einschließlich Massenkultur, Unterhaltung, Sport usw. - Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit; - Einkünfte aus ausländischer Wirtschaftstätigkeit; - Einnahmen aus anderen Quellen, die nicht durch die geltende Gesetzgebung verboten sind. 5.5. Die Organisation verfolgt nicht das Ziel der Gewinnerzielung; Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit der Organisation werden zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele der Organisation verwendet und unterliegen keiner Umverteilung unter den Mitgliedern der Organisation. 5.6. Mitglieder der Organisation haben keine Eigentumsrechte an einem Anteil des Eigentums der Organisation. YI. VERFAHREN ZUR BEENDIGUNG DER TÄTIGKEITEN DER ORGANISATION 6.1. Die Tätigkeit der Organisation wird durch ihre Reorganisation (Fusion, Beitritt usw.) oder Liquidation beendet. Die Umstrukturierung der Organisation erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung mit qualifizierter (75 %) Stimmenmehrheit. Die Liquidation der Organisation erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung gemäß dieser Satzung sowie durch Gerichtsbeschluss. 6.2. Die Auflösung der Organisation erfolgt durch die Generalversammlung Liquidationskommission die die Liquidationsbilanz darstellt. Das Eigentum und die Mittel der Organisation, die nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Abrechnung mit dem Haushalt, Mitarbeitern der Organisation, Banken und anderen Gläubigern verbleiben, werden für die in dieser Satzung vorgesehenen Zwecke ausgegeben und unterliegen keiner Verteilung unter den Mitgliedern von der Organisation. 6.3. Dokumente über das Personal während der Liquidation der Organisation werden gemäß dem festgelegten Verfahren für die staatliche Aufbewahrung übertragen. 6.4. Die Entscheidung über die Auflösung der Organisation wird an die Stelle gesendet, die die Organisation zum Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen registriert hat.

Dies sind freiwillige Vereinigungen von Bürgern, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage ihrer gemeinsamen Interessen zur Befriedigung geistiger oder anderer immaterieller Bedürfnisse, zur Vertretung und zum Schutz gemeinsamer Interessen und zur Erreichung anderer Ziele gegründet wurden, die dem Gesetz nicht widersprechen.

Der Hauptunterschied zu anderen NGOs ist der Verband auf der Grundlage der Mitgliedschaft. Auch die Gründer werden Mitglieder und haben keine Präferenzen. Der Teilnehmer ist zur Zahlung von Mitglieds- und sonstigen Vermögensgebühren verpflichtet und hat zudem das Recht, die Teilnahme jederzeit nach eigenem Ermessen zu beenden. Die Mitgliedschaft ist unveräußerlich, und die Ausübung von Rechten kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Die Teilnehmer haften nicht für die Verpflichtungen der Organisation, an der sie als Mitglieder teilnehmen, und diese Organisation haftet nicht für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder.

Sie unterscheiden sich nach ihrem Tätigkeitsbereich. Es gibt allrussische, überregionale, regionale und lokale. Allrussische operieren in den Territorien von mehr als der Hälfte der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und haben dort ihre eigenen Einheiten. Regionale sind auf dem Territorium nur eines Subjekts der Russischen Föderation tätig, während lokale auf dem Territorium einer lokalen Selbstverwaltungsbehörde (z. B. einer Siedlung) tätig sind.

Der Name der Organisation sollte einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich ihrer Aktivitäten enthalten.

Erstellung und Genehmigung der Charta

Es wird in zweifacher Ausfertigung auf A4-Papier ausgegeben. Alle Seiten des Dokuments müssen nummeriert, geheftet, auf dem letzten Blatt die Gesamtzahl der Blätter festhalten und stempeln.

Die Stichprobe ist unabhängig vom territorialen Merkmal dieselbe. Im Folgenden stellen wir eine Variante für eine gesamtrussische Struktur vor, die aber beispielsweise zur Entwicklung einer Mustercharta für eine interregionale öffentliche Organisation verwendet werden kann.

Genehmigt von der Mitgliederversammlung. Sie muss vor der Registrierung der NPO entwickelt und genehmigt werden, da die Charta in dem dafür erforderlichen Dokumentenpaket enthalten ist und der Antrag auf Registrierung Informationen zu ihrer Annahme enthält: Datum und Ort, an dem die Einrichtung angenommen wurde, z. eine Mitgliederversammlung.

Inhaltliche Anforderungen

Bei der Entwicklung eines Dokuments, beispielsweise einer Mustersatzung einer regionalen öffentlichen Organisation im Jahr 2020 oder einer anderen, müssen die folgenden Informationen enthalten sein:

  • über den Namen
  • über den Standort der NPO,
  • über Gegenstand und Ziele seiner Tätigkeit,
  • über die Reihenfolge des Ein- und Ausstiegs;
  • über die Zusammensetzung und Zuständigkeit ihrer Organe und das Verfahren ihrer Beschlussfassung, einschließlich über Angelegenheiten, die einstimmig oder mit qualifizierter Stimmenmehrheit beschlossen werden;
  • über die Eigentumsrechte und -pflichten des Teilnehmers (Mitglied);
  • über das Verfahren zur Verteilung des nach der Liquidation verbleibenden Vermögens.

Sie müssen ein ganzes Paket von Dokumenten sowie deren korrekte Ausführung sammeln. Die Charta wird gemäß den Regeln der Büroarbeit in russischer Sprache auf A4-Papier in gedruckter Form verfasst. Die Registrierung erfolgt innerhalb eines Monats ab dem Datum der Organisation

Dazu wird bei den Behörden, die dieses Verfahren durchführen, ein Antrag gestellt, in dem sie aufgefordert werden, einen neuen PA unter Angabe seines vollständigen und abgekürzten Namens zu registrieren. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Symbole des Unternehmens, falls vorhanden, zu registrieren. Der Antrag enthält das Datum und den Ort der Annahme der Charta, den Namen des Gremiums, das die Entscheidung getroffen hat, die Charta zu genehmigen (Konferenz, Hauptversammlung, Kongress usw.), die Ziele und Richtungen der Aktivitäten der NGO (Umwelt, Sport, wissenschaftlich, wohltätig usw.).

Außerdem muss der Antrag den Status der NGO (lokal, regional, international usw.), das Gebiet, auf das das neue Gremium seine Tätigkeit ausweiten wird, den Namen des Leitungsgremiums und seine Adresse, die Namen und Telefonnummern von angeben drei oder mehr Mitglieder Management-Team die berechtigt sind, alle Interessen der Organisation bei der Registrierung oder im Streitfall zu vertreten. Sie unterzeichnen auch eine Mustercharta einer öffentlichen Organisation.

Das Dokument wird in zwei Kopien entwickelt. Es gibt Informationen über den vollständigen und abgekürzten Namen, die Ziele, Ziele und Tätigkeitsmethoden der NGO wieder. sollte die Art der Tätigkeit und die organisatorische Rechtsform widerspiegeln und angeben. Der Name muss sich von anderen ähnlichen Strukturen unterscheiden und darf keine geistigen Eigentumsrechte verletzen.

Die Satzung muss die Tätigkeitsrichtung und das Gebiet beschreiben, in dem das Unternehmen tätig sein wird. Die Satzung einer öffentlichen Organisation enthält die Bedingungen für den Verlust und den Erwerb der Mitgliedschaft in der Organisation. Die Bedingungen für die Aufnahme in die Gesellschaft können die Anerkennung der Satzung, des Alters, die Zustimmung zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, des Berufs, die Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien von Bürgern (Behinderte, Veteranen usw.)

Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, können der NGO beitreten, aber wenn die Satzung dies vorsieht, können Personen mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten auch Mitglieder der Organisation werden jüngeres Alter. Leiter und Mitglieder von Kontroll- und Prüfungsorganen können nur volljährige Personen werden.

Die Charta kann die Pflichten und Rechte ihrer Mitglieder enthalten, sie sollte auch die Struktur der NGO, den Status und die Kompetenzen der Mitglieder beschreiben, wenn ihre Gründung in der Charta vorgesehen ist. Eine öffentliche Organisation kann integral sein und nicht haben Organisationsstrukturen in seiner Zusammensetzung. Ggf. werden in PAs strukturelle Untergliederungen nach Arbeitsbereichen oder territorial (regional, bezirklich, Grundschule etc.) geschaffen.

Die Satzung einer öffentlichen Organisation (Muster) umfasst die Amtszeit, das Verfahren zur Bildung und Zuständigkeit der Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorgane sowie das Berufungs- und Beschlussverfahren. Dieses Dokument schreibt das Verfahren und die Quellen für die Bildung von Eigentum vor und beschreibt die Organe, die Entscheidungen über die Veräußerung, den Erwerb oder die Veräußerung des Eigentums der NGO treffen können.

Die Satzung einer öffentlichen Organisation enthält das Verfahren zum Hinzufügen von Ergänzungen und zum Vornehmen von Änderungen dieses Dokument, Liquidations- oder Sanierungsverfahren, juristische Adresse oder der Sitz des Leitungsgremiums. Das Dokument kann andere Bestimmungen enthalten, die sich auf die Aktivitäten und die Gründung der NGO beziehen, sofern sie nicht der Gesetzgebung des Landes widersprechen oder sich daraus ergeben. Alle Seiten beider Exemplare müssen nummeriert sein, und das letzte muss die Gesamtzahl der Blätter enthalten und gestempelt sein.

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