Rechtsgrundlage der Russischen Föderation. Die Verordnung über die Ausbildung im Arbeitsschutz Dekret 1 29

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an das Arbeitsministerium der Russischen Föderation

und Bildungsministerium der Russischen Föderation

Befehl
Schulungen zum Arbeitsschutz und Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von Organisationen

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung des Wissens über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen (im Folgenden als Verfahren bezeichnet) wurde entwickelt, um vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung von Arbeitsunfällen und Arbeitsunfällen bereitzustellen Berufsbedingte Krankheit und setzt allgemeine Bestimmungen obligatorische Schulungen im Arbeitsschutz und Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen für alle Mitarbeiter, einschließlich Führungskräfte.

1.2. Das Verfahren ist für den Vollzug durch Bundesbehörden zwingend Exekutivgewalt, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Organe Kommunalverwaltung, Arbeitgeber von Organisationen, unabhängig von ihren organisatorischen und rechtlichen Formen und Eigentumsformen, Arbeitgeber - Einzelpersonen sowie Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben.

1.3. Auf der Grundlage des Verfahrens können föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und lokale Regierungen zusätzliche Anforderungen für die Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzschulungen und die Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von ihnen unterstellten Organisationen festlegen nicht den Anforderungen des Verfahrens widersprechen.

1.4. Das Verfahren ersetzt nicht die von den staatlichen Aufsichts- und Kontrollorganen festgelegten besonderen Anforderungen an die Schulung, Unterweisung und Prüfung der Kenntnisse der Beschäftigten.

Gleichzeitig mit der Schulung zum Arbeitsschutz und der Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen, die gemäß dem Verfahren durchgeführt werden, können Schulungen und Zertifizierungen von Mitarbeitern von Organisationen in anderen Bereichen der Arbeitssicherheit durchgeführt werden, die von staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden und Bundesvorständen organisiert werden Behörden in der von ihnen nach Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Weise.

1.5. Alle Mitarbeiter der Organisation, einschließlich ihres Leiters, unterliegen einer Schulung im Arbeitsschutz und einer Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes gemäß dem Verfahren.

1.6. Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (Fachkraft) für Sicherheit technologische Prozesse und Produktions- oder Arbeitsschutz sowie Mitarbeiter der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der staatlichen Aufsicht und Kontrolle, Lehrpersonal Bildungsinstitutionen Personen, die das Fach "Arbeitsschutz" lehren und eine ununterbrochene Berufserfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes von mindestens fünf Jahren haben, dürfen innerhalb eines Jahres nach Arbeitsaufnahme keine Ausbildung im Arbeitsschutz und keine Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes absolvieren.

1.7. Die Verantwortung für die Organisation und Aktualität der Schulungen zum Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen liegt beim Arbeitgeber in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

II. Die Reihenfolge der Ausbildung im Arbeitsschutz

2.1. Durchführung von Schulungen zum Arbeitsschutz

2.1.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) ist für alle eingestellten sowie für an einen anderen Arbeitsplatz versetzten Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsschutz zu belehren.

2.1.2. Alle angestellten Personen sowie an die Organisation abgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiter von Drittorganisationen, die in einem bestimmten Bereich arbeiten, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Ebenen, die Praktika in der Organisation absolvieren, und andere Personen, die an den Produktionsaktivitäten von teilnehmen der Organisation, einer Einführungseinweisung unterzogen werden, die von einer Fachkraft für Arbeitsschutz oder einem Arbeitnehmer durchgeführt wird, der im Auftrag des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) mit diesen Aufgaben betraut ist.

Ein einführendes Briefing zum Arbeitsschutz wird gemäß einem Programm durchgeführt, das auf der Grundlage von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Aktivitäten der Organisation entwickelt und vom Arbeitgeber in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurde (oder a von ihm autorisierte Person).

2.1.3. Neben einführenden Arbeitsschutzunterweisungen, primären Unterweisungen am Arbeitsplatz, werden wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen durchgeführt.

Primäre Einweisung am Arbeitsplatz, wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Einweisungen werden durch den unmittelbaren Vorgesetzten (Hersteller) der Arbeiten (Meister, Meister, Lehrer usw.) durchgeführt, der in vorgeschriebener Weise im Arbeitsschutz geschult und geprüft wurde Kenntnis der Anforderungen des Arbeitsschutzes.

Die Durchführung von Arbeitssicherheitsunterweisungen umfasst die Vertrautmachung der Mitarbeiter mit den bestehenden Gefahren oder Schädlichkeiten Produktionsfaktoren, Studium der Anforderungen des Arbeitsschutzes, die in den örtlichen Vorschriften der Organisation enthalten sind, Arbeitsschutzanweisungen, technische Betriebsdokumentation sowie die Verwendung sicherer Methoden und Techniken zur Ausführung von Arbeiten.

Die Arbeitsschutzunterweisung endet mit einer mündlichen Prüfung der vom Mitarbeiter erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über sichere Arbeitspraktiken durch die Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Die Durchführung aller Arten von Einweisungen wird in den entsprechenden Zeitschriften für die Durchführung von Einweisungen (in bestimmten Fällen - in der Arbeitserlaubnis) mit der Unterschrift des Eingewiesenen und der einweisenden Person sowie dem Datum der Einweisung aufgezeichnet.

2.1.4. Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgt eine Einweisung am Arbeitsplatz:

mit allen neu eingestellten Arbeitnehmern, einschließlich Arbeitnehmern, die aufgrund eines Arbeitsvertrags arbeiten, der für die Dauer von bis zu zwei Monaten oder für die Dauer der Leistungserbringung abgeschlossen wurde Saisonale Arbeit, in der Freizeit von der Haupttätigkeit (Teilzeitbeschäftigte) sowie zu Hause (Heimarbeiter) mit vom Arbeitgeber gestellten oder auf eigene Kosten angeschafften Materialien, Werkzeugen und Vorrichtungen;

mit Arbeitnehmern der Organisation, die vorschriftsmäßig aus einer anderen Struktureinheit übernommen wurden, oder mit Arbeitnehmern, die mit der Durchführung neuer Arbeiten für sie betraut sind;

mit entsandten Mitarbeitern von Drittorganisationen, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Stufen, die ein Arbeitspraktikum (Praktikum) absolvieren, und anderen Personen, die an den Produktionsaktivitäten der Organisation teilnehmen.

Die primäre Einweisung am Arbeitsplatz wird von den Führungskräften durchgeführt strukturelle Einteilungen Organisationen gemäß Programmen, die in der vorgeschriebenen Weise gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung und anderer behördlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz, den örtlichen Vorschriften der Organisation, den Anweisungen zum Arbeitsschutz, der technischen und betrieblichen Dokumentation entwickelt und genehmigt wurden.

Beschäftigte, die nicht mit dem Bedienen, Warten, Prüfen, Einstellen und Reparieren von Geräten, der Verwendung von elektrifizierten oder anderen Werkzeugen, der Lagerung und Verwendung von Rohstoffen und Materialien befasst sind, können von der Erstunterweisung am Arbeitsplatz befreit werden. Die Liste der Berufe und Positionen der Arbeitnehmer, die von der Erstunterweisung am Arbeitsplatz befreit sind, wird vom Arbeitgeber genehmigt.

2.1.5. Alle Mitarbeiter, die in der . dieses Verfahrens mindestens einmal alle sechs Monate gemäß den Programmen, die für die Durchführung der ersten Einweisung am Arbeitsplatz entwickelt wurden.

2.1.6. Außerplanmäßige Einweisungen werden durchgeführt:

wenn neue oder geänderte Gesetzgebungs- und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte mit Arbeitsschutzanforderungen sowie Arbeitsschutzanweisungen in Kraft treten;

bei der Änderung technologischer Prozesse, dem Austausch oder der Aufrüstung von Ausrüstung, Vorrichtungen, Werkzeugen und anderen Faktoren, die die Arbeitssicherheit beeinflussen;

bei Verstößen von Arbeitnehmern gegen Arbeitsschutzanforderungen, wenn diese Verstöße eine tatsächliche Gefahr schwerwiegender Folgen (Arbeitsunfall, Unfall usw.)

auf Nachfrage Beamte Organe der staatlichen Aufsicht und Kontrolle;

während Arbeitspausen (für Arbeiten unter schädlichen und (oder) gefährlichen Bedingungen - mehr als 30 Kalendertage und für andere Arbeiten - mehr als zwei Monate);

durch Entscheidung des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person).

2.1.7. Eine gezielte Einweisung erfolgt bei einmaligen Arbeiten, bei der Beseitigung der Folgen von Unfällen, Naturkatastrophen und Arbeiten, für die eine Arbeitserlaubnis, Genehmigung oder andere besondere Dokumente ausgestellt werden, sowie bei Massenveranstaltungen in der Organisation .

2.1.8. Das genaue Verfahren, die Bedingungen, die Bedingungen und die Häufigkeit der Durchführung aller Arten von Arbeitsschutzunterweisungen für Mitarbeiter einzelner Branchen und Organisationen werden durch die einschlägigen branchen- und branchenübergreifenden Regulierungsgesetze zu Arbeitssicherheit und -schutz geregelt.

2.2. Ausbildung von Arbeitern

2.2.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Einstellung für alle Personen, die eine Arbeit aufnehmen, sowie für Personen, die an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, eine Schulung in sicheren Methoden und Techniken für die Ausführung der Arbeit zu organisieren.

Arbeitssicherheitsschulungen werden im Rahmen der Ausbildung von Arbeitnehmern in Arbeitsberufen, Umschulungen und Schulungen in anderen Arbeitsberufen durchgeführt.

2.2.2. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm autorisierte Person) bietet Schulungen für Personen an, die unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen eingestellt werden, sichere Methoden und Techniken für die Durchführung von Arbeiten mit Praktika am Arbeitsplatz und Bestehen von Prüfungen sowie im Laufe der Arbeit - Durchführung regelmäßiger Sicherheitstraining Arbeits- und Prüfungskenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen. Beschäftigte in gewerblichen Berufen, die in die bezeichneten Tätigkeiten eingetreten sind oder länger als ein Jahr in der beruflichen Tätigkeit (Arbeitsart) pausieren, werden innerhalb des ersten Monats nach ihrer Zuweisung zu den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen geschult und geprüft Arbeitsplätze.

2.2.3. Das Verfahren, die Form, die Häufigkeit und die Dauer der Arbeitsschutzschulung und der Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen für Arbeiter werden vom Arbeitgeber (oder einer von ihm beauftragten Person) gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften festgelegt, die die Sicherheit von bestimmten Arbeitnehmern regeln Arten von Arbeit.

2.2.4. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) organisiert mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Schulung der Arbeiter in der Erstversorgung von Opfern. Neu eingestellte Personen werden innerhalb der vom Arbeitgeber (oder einer von ihm autorisierten Person) festgelegten Fristen, spätestens jedoch einen Monat nach der Einstellung, in der Erstversorgung von Opfern geschult.

2.3. Ausbildung von Führungskräften und Spezialisten

2.3.1. Manager und Spezialisten von Organisationen durchlaufen eine spezielle Ausbildung im Arbeitsschutz in Höhe von Offizielle Pflichten bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit im ersten Monat, danach - bei Bedarf, mindestens jedoch einmal alle drei Jahre.

Die neu ernannten Führungskräfte und Spezialisten der Organisation dürfen selbstständig arbeiten, nachdem sie vom Arbeitgeber (oder einer von ihm beauftragten Person) mit den dienstlichen Pflichten, einschließlich des Arbeitsschutzes, und den in der Organisation geltenden örtlichen Vorschriften vertraut gemacht wurden. Vorschriften Regelung des Verfahrens zur Organisation der Arbeit zum Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen in den ihnen anvertrauten Einrichtungen (strukturelle Abteilungen der Organisation).

2.3.2. Schulungen zum Arbeitsschutz für Führungskräfte und Fachkräfte werden gemäß den einschlägigen Arbeitsschutzprogrammen direkt von der Organisation selbst oder von Bildungseinrichtungen durchgeführt Berufsausbildung, Ausbildungszentren und andere Institutionen und Organisationen, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen (im Folgenden als Ausbildungsorganisationen bezeichnet), wenn sie über eine Lizenz für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten verfügen, auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes spezialisiertes Lehrpersonal sowie geeignetes Material und Technik Base.

Arbeitssicherheitsschulungen werden durchgeführt von:

Leiter von Organisationen, stellvertretende Leiter von Organisationen, die für Arbeitsschutzfragen zuständig sind, stellvertretende Chefingenieure für Arbeitsschutz, Arbeitgeber - Einzelpersonen, andere beteiligte Personen unternehmerische Tätigkeit; Manager, Spezialisten, Ingenieure und technische Arbeiter, die die Arbeit an Arbeitsplätzen und in Produktionseinheiten organisieren, leiten und ausführen, sowie die Kontrolle und technische Überwachung der Arbeit; pädagogische Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen der primären Berufsbildung, der sekundären Berufsbildung, der höheren Berufsbildung, der postgradualen Berufsbildung und der zusätzlichen Berufsbildung - Lehrer der Disziplinen "Arbeitsschutz", "Lebenssicherheit", "Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion" sowie Organisatoren und Manager industrielle Praxis Studenten - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Spezialisten der Arbeitsschutzdienste, Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit der Organisation der Arbeit zum Arbeitsschutz betraut sind, Mitglieder von Ausschüssen (Kommissionen) zum Arbeitsschutz, bevollmächtigte (Vertrauens-) Personen zum Arbeitsschutz von Gewerkschaften und anderen von bevollmächtigten Vertretungsorganen Mitarbeiter - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivorgane, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes;

Spezialisten der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes - in Ausbildungsorganisationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation;

Spezialisten der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden;

Spezialisten der Kommunalverwaltungen im Bereich Arbeitsschutz - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen, die Spezialisten und Leiter von föderalen Exekutivbehörden und Exekutivbehörden von Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz ausbilden - in Ausbildungsorganisationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation.

Manager und Spezialisten der Organisation können in Arbeitsschutz geschult und Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen in der Organisation selbst getestet werden, die eine Kommission zur Überprüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen hat.

2.3.3. Anforderungen an die Bedingungen für die Durchführung von Schulungen im Arbeitsschutz im Rahmen der einschlägigen Programme durch Schulungsorganisationen werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt.

2.3.4. Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt beispielhafte Lehrpläne und Schulungsprogramme zum Arbeitsschutz, einschließlich des Studiums branchenübergreifender Regeln und Standardanweisungen zum Arbeitsschutz, andere normative Rechtsakte, die Arbeitsschutzanforderungen enthalten.

Lernende Organisationen nach Vorbild Lehrpläne und Ausbildungsprogramme zum Arbeitsschutz entwickeln und genehmigen Arbeitspläne und Ausbildungsprogramme zum Arbeitsschutz in Abstimmung mit den zuständigen föderalen Exekutivbehörden, den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes.

Arbeitsschutzschulungen für Führungskräfte und Spezialisten in der Organisation werden gemäß Arbeitsschutzschulungsprogrammen durchgeführt, die auf der Grundlage von beispielhaften Lehrplänen und Arbeitsschutzschulungsprogrammen entwickelt wurden, die vom Arbeitgeber genehmigt wurden.

2.3.5. Im Rahmen der Ausbildung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten werden Vorträge, Seminare, Interviews, Einzel- oder Gruppenberatungen abgehalten, Geschäftsspiele etc. können Selbstlernelemente des Arbeitsschutzprogramms, Modul- und Computerprogramme sowie Fernunterricht genutzt werden.

2.3.6. Die Ausbildung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten wird von Lehrern von Bildungseinrichtungen durchgeführt, die die Disziplinen "Arbeitsschutz", "Lebensschutz", "Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion" unterrichten, von Leitern und Spezialisten von föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden von die konstituierenden Stellen der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie der Mitarbeiter der Arbeitsschutzdienste von Organisationen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes.

Ausbildungsorganisationen sollten Vollzeitlehrer haben.

Die Schulung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten von Organisationen wird mit der Verbesserung ihrer Qualifikationen in ihrem Fachgebiet durchgeführt.

III. Überprüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

3.1. Überprüfen Theoretisches Wissen Anforderungen des Arbeitsschutzes und praktische Fähigkeiten der sicheren Arbeit von Arbeitern werden von direkten Vorgesetzten der Arbeit im Umfang der Kenntnis der Anforderungen der Regeln und Anweisungen des Arbeitsschutzes und, falls erforderlich, im Umfang der Kenntnisse durchgeführt weiterer besonderer Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen.

3.2. Manager und Spezialisten von Organisationen werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig auf ihre Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen überprüft.

3.3. Unabhängig vom Zeitraum der vorherigen Prüfung wird eine außerordentliche Kenntnisprüfung der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen durchgeführt:

bei der Einführung neuer oder der Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestehender Gesetzgebungs- und anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Arbeitsschutzanforderungen enthalten. Gleichzeitig wird die Kenntnis nur dieser legislativen und regulatorischen Rechtsakte überprüft;

bei der Inbetriebnahme neuer Anlagen und bei der Änderung technologischer Prozesse, die zusätzliche Kenntnisse zum Arbeitsschutz der Arbeitnehmer erfordern. In diesem Fall wird die Kenntnis der mit den entsprechenden Änderungen verbundenen Arbeitsschutzanforderungen überprüft;

bei der Einstellung oder Versetzung von Arbeitnehmern auf eine andere Stelle, wenn neue Aufgaben zusätzliche Kenntnisse des Arbeitsschutzes erfordern (bevor sie ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen);

auf Antrag von Beamten der föderalen Arbeitsaufsichtsbehörde, anderen staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie föderalen Exekutivbehörden und Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der lokalen Regierungen sowie der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) bei der Feststellung von Verstößen gegen die Anforderungen des Arbeitsschutzes und unzureichende Kenntnisse der Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen;

nach Unfällen und Unfällen sowie bei Feststellung wiederholter Verstöße von Mitarbeitern der Organisation gegen die Anforderungen der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz;

wenn die Tätigkeit in dieser Position länger als ein Jahr unterbrochen wird.

Umfang und Verfahren des Verfahrens zur außerordentlichen Kenntnisprüfung über arbeitsschutzrechtliche Voraussetzungen werden von der einleitenden Partei bestimmt.

3.4. Um die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern in Organisationen zu testen, wird auf Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers (Manager) eine Kommission zur Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen gebildet, die aus mindestens drei Personen besteht, die dies getan haben im Arbeitsschutz ausgebildet und geprüfte Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen in der vorgeschriebenen Weise.

Die Zusammensetzung der Kommissionen zur Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen umfasst die Leiter der Organisationen und ihrer strukturellen Abteilungen, Spezialisten der Arbeitsschutzdienste, Chefspezialisten (Technologe, Mechaniker, Energieingenieur usw.). An der Arbeit der Kommission können Vertreter eines gewählten Gewerkschaftsorgans teilnehmen, die die Interessen der Arbeitnehmer dieser Organisation vertreten, einschließlich bevollmächtigter (Vertrauens-)Personen für den Arbeitsschutz der Gewerkschaften.

Die Zusammensetzung der Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen umfasst Leiter und Vollzeitlehrer dieser Organisationen sowie nach Vereinbarung Leiter und Spezialisten von föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation in im Bereich Arbeitsschutz, staatliche Aufsicht und Kontrolle der Einhaltung Arbeitsrecht, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Gewerkschaftsorgane oder andere von Arbeitnehmern ermächtigte Vertretungsorgane.

Die Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Kommission.

3.5. Die Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern, einschließlich Managern, Organisationen, erfolgt in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Gesetzen zum Arbeitsschutz, deren Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen in ihrer Verantwortung liegt, unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Pflichten, der Natur der Produktionstätigkeiten.

3.6. Die Ergebnisse der Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen der Mitarbeiter der Organisation werden in einem Protokoll in der Form gemäß festgehalten bestellen.

3.7. Einem Mitarbeiter, der die Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen erfolgreich bestanden hat, wird eine vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnete Bescheinigung zur Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen ausgestellt, die durch das Siegel der Organisation (falls vorhanden) zertifiziert ist, die die Schulungen zum Arbeitsschutz durchgeführt hat und Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen, in der Form gem bestellen.

3.8. Arbeiter, nicht verifiziert Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes während der Ausbildung, ist danach verpflichtet, sich spätestens nach einem Monat einer Wiederholungsprüfung der Kenntnisse zu unterziehen.

3.9. Schulungsorganisationen können das Wissen über Arbeitsschutzanforderungen nur für diejenigen Mitarbeiter testen, die in ihnen im Arbeitsschutz geschult wurden.

IV. Schlussbestimmungen

4.1. Auf dem Territorium der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation wird die Organisation der Ausbildung im Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes koordiniert Bundesbehörden Exekutivbehörde und die Exekutivbehörde für Arbeit der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, die eine Datenbank aller Ausbildungsorganisationen bildet, die sich auf dem Territorium der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden.

4.2. Die Verantwortung für die Qualität der Ausbildung im Arbeitsschutz und die Durchführung genehmigter Arbeitsschutzprogramme liegt bei der Ausbildungsorganisation und dem Arbeitgeber der Organisation in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

4.3. Die Kontrolle über die rechtzeitige Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern, einschließlich Managern, Organisationen, wird von den Organen der Bundesarbeitsinspektion durchgeführt.

Antrag Nr. 1

zuAusbildung im Arbeitsschutz u

Überprüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

Mitarbeiter von Organisationen, genehmigt

Arbeitsministerium der Russischen Föderation und Bildungsministerium der Russischen Föderation

Protokoll Nr. _______

Sitzungen der Kommission zur Überprüfung der Kenntnis der Sicherheitsanforderungen

Arbeiter

(vollständiger Name der Organisation)

"__" ___________ 20__

Gemäß der Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers (Geschäftsführers)

Organisationen datiert „__“ _________ 20__ Nr. ____ Kommission bestehend aus:

Vorsitzender __________________________________________________________________

(vollständiger Name, Position)

Mitglieder: _____________________________________________________________________________

(vollständiger Name, Position)

Vertreter:

Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation ____________________

(vollständiger Name, Position)

lokale Behörden ________________________________________________

(vollständiger Name, Position)

staatliche Inspektion Arbeit des Subjekts der Russischen Föderation ___________________

(vollständiger Name, Position)

führte einen Wissenstest über die Anforderungen des Arbeitsschutzes der Arbeitnehmer in durch

______________________________________________________________________________

(Name des Arbeitsschutzschulungsprogramms)

im Volumen ___________________________

(Anzahl der Stunden)

Nr. p / p

VOLLSTÄNDIGER NAME.

Position

Name der Unterabteilung (Werkstatt, Sektion, Abteilung, Labor, Werkstatt etc.)

Ergebnis der Kenntnisprüfung bestanden / nicht bestanden) Nr. des ausgestellten Zeugnisses

Grund der Kenntnisüberprüfung (regelmäßig, außerordentlich, etc.)

Unterschrift des Verifizierten

Vorsitzender der Kommission ________________________________________________________________

(vollständiger Name, Unterschrift)

Kommissionsmitglieder: ________________________________________________________________

(vollständiger Name, Unterschrift)

Vertreter:

Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation _____________________

(vollständiger Name, Unterschrift)

Organe der örtlichen Selbstverwaltung _________________________________________________

(Vorderseite)

Zertifikat

über die Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

_______________________________________________________________________________________

(vollständiger Name der Organisation)

Zertifikatsnummer. _____

Ausgestellt von _____________________________________________________________________________

(VOLLSTÄNDIGER NAME.)

Die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen wurde geprüft nach ____________________________

In Band _________________

(Name des Arbeitsschutzschulungsprogramms) (Stunden)

Protokoll Nr. ______ der Sitzung der Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

Mitarbeiter ________________________________________________________________________

(Name der Firma)

datiert „____“ ____________ 20__ Nr. _________

Vorsitzender der Kommission ______________________

(vollständiger Name, Unterschrift)

das Datum

MP

(Rechte Seite)

Informationen über wiederholte Überprüfungen der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

VOLLSTÄNDIGER NAME. ___________________________________________________________________________

Arbeitsplatz _________________________________________________________________

Stelle ____________________________________________________________________

Die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen wurde geprüft nach ____________________________

In Volumen ______________

(Name des Arbeitsschutzschulungsprogramms) (Stunden)

Protokoll Nr. der Sitzung der Kommission zur Überprüfung der Kenntnis der Anforderungen des Arbeitsschutzes der Arbeitnehmer

von "____" __________ 20__

Vorsitzender der Kommission ______________________

(vollständiger Name, Unterschrift)

das Datum

MP

10.06.2014

Dekret vom 13. Januar 2003 N 1/29 "Über die Genehmigung des Verfahrens zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von Organisationen"

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALE ENTWICKLUNG
RUSSISCHE FÖDERATION
BILDUNGSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BEI DER GENEHMIGUNG DER BESTELLUNG

Um die Normen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2002, Nr. 1 (Teil I), Artikel 3) umzusetzen, Bundesgesetz"Über die Grundlagen des Arbeitsschutzes in der Russischen Föderation" (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1999, N 29, Art. 3702), das Bundesgesetz "Über die obligatorische Sozialversicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1998, N 31, Punkt 3803) und in Übereinstimmung mit dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2001 N 919 "Über Änderungen der Vorschriften über das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2002, Nr. 1, Art. 40) Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation und das Bildungsministerium der Russischen Föderation entscheiden:

Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung des Wissens über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen.


Arbeitsminister

und gesellschaftliche Entwicklung

Russische Föderation

A.P.POCHINOK

Bildungsminister

Russische Föderation

W. M. FILIPPOV

BEFEHL

GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSSCHULUNG UND ANFORDERUNGSPRÜFUNG

ARBEITSSICHERHEIT FÜR MITARBEITER VON ORGANISATIONEN

I. Allgemeine Bestimmungen


1.1. Das Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen (im Folgenden als Verfahren bezeichnet) wurde entwickelt, um vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bereitzustellen, und legt allgemeine Bestimmungen für obligatorische Schulungen im Arbeitsschutz fest und Prüfung des Wissens über Arbeitsschutzanforderungen für alle Mitarbeiter, einschließlich der Anzahl der Führungskräfte.

1.2. Das Verfahren ist für die Durchführung durch föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, Kommunalverwaltungen, Arbeitgeber von Organisationen unabhängig von ihrer organisatorischen und rechtlichen Form und Eigentumsform, Arbeitgeber - Einzelpersonen sowie Arbeitnehmer, die sie haben, obligatorisch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.

1.3. Auf der Grundlage des Verfahrens können föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und lokale Regierungen zusätzliche Anforderungen für die Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzschulungen und die Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von ihnen unterstellten Organisationen festlegen nicht den Anforderungen des Verfahrens widersprechen.

1.4. Das Verfahren ersetzt nicht die von den staatlichen Aufsichts- und Kontrollorganen festgelegten besonderen Anforderungen an die Schulung, Unterweisung und Prüfung der Kenntnisse der Beschäftigten.

Gleichzeitig mit der Schulung im Arbeitsschutz und der Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen, die gemäß dem Verfahren durchgeführt werden, können Schulungen und Zertifizierungen von Mitarbeitern von Organisationen in anderen Bereichen der Arbeitssicherheit durchgeführt werden, die von staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden und der Bundesleitung organisiert werden Behörden in der von ihnen nach Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Weise.

1.5. Alle Mitarbeiter der Organisation, einschließlich ihres Leiters, unterliegen einer Schulung im Arbeitsschutz und einer Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes gemäß dem Verfahren.

1.6. Arbeitnehmer, die als Ingenieur (Fachmann) in der Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion oder im Arbeitsschutz qualifiziert sind, sowie Arbeitnehmer der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der staatlichen Aufsicht und Kontrolle, Lehrpersonal von Bildungseinrichtungen des Fachbereichs „Arbeitsschutz“, die über eine ununterbrochene Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz von mindestens fünf Jahren verfügen, dürfen innerhalb eines Jahres nach Arbeitsaufnahme keine Schulungen zum Arbeitsschutz absolvieren und Arbeitskenntnisse prüfen Schutzanforderungen.

1.7. Die Verantwortung für die Organisation und Aktualität der Schulungen zum Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen liegt beim Arbeitgeber in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

II. Die Reihenfolge der Ausbildung im Arbeitsschutz


2.1. Durchführung von Schulungen zum Arbeitsschutz


2.1.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) ist für alle eingestellten sowie für an einen anderen Arbeitsplatz versetzten Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsschutz zu belehren.

2.1.2. Alle angestellten Personen sowie an die Organisation abgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiter von Drittorganisationen, die in einem bestimmten Bereich arbeiten, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Ebenen, die Praktika in der Organisation absolvieren, und andere Personen, die an den Produktionsaktivitäten von teilnehmen der Organisation, einer Einführungseinweisung unterzogen werden, die von einer Fachkraft für Arbeitsschutz oder einem Arbeitnehmer durchgeführt wird, der im Auftrag des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) mit diesen Aufgaben betraut ist.

Ein einführendes Briefing zum Arbeitsschutz wird gemäß einem Programm durchgeführt, das auf der Grundlage von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Aktivitäten der Organisation entwickelt und vom Arbeitgeber in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurde (oder a von ihm autorisierte Person).

2.1.3. Neben einführenden Arbeitsschutzunterweisungen, primären Unterweisungen am Arbeitsplatz, werden wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen durchgeführt.

Primäre Einweisung am Arbeitsplatz, wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Einweisungen werden durch den unmittelbaren Vorgesetzten (Hersteller) der Arbeiten (Meister, Meister, Lehrer usw.) durchgeführt, der in vorgeschriebener Weise im Arbeitsschutz geschult und geprüft wurde Kenntnis der Anforderungen des Arbeitsschutzes.

Die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen umfasst die Vertrautmachung der Mitarbeiter mit den vorhandenen gefährlichen oder schädlichen Produktionsfaktoren, das Studium der in den örtlichen Vorschriften der Organisation enthaltenen Arbeitsschutzanforderungen, Arbeitsschutzanweisungen, technischen und betrieblichen Dokumentationen sowie die Verwendung sicherer Methoden und Techniken zur Ausführung von Arbeiten .

Die Arbeitsschutzunterweisung endet mit einer mündlichen Prüfung der vom Mitarbeiter erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über sichere Arbeitspraktiken durch die Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Die Durchführung aller Arten von Einweisungen wird in den entsprechenden Zeitschriften für die Durchführung von Einweisungen (in bestimmten Fällen - in der Arbeitserlaubnis) mit der Unterschrift des Eingewiesenen und der einweisenden Person sowie dem Datum der Einweisung aufgezeichnet.

2.1.4. Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgt eine Einweisung am Arbeitsplatz:

Mit allen neu eingestellten Mitarbeitern, einschließlich Mitarbeitern, die zu den Bedingungen arbeiten Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu zwei Monaten oder für die Zeit der Ausübung einer Saisonarbeit, in der Freizeit von der Haupttätigkeit (Nebenbeschäftigung) sowie zu Hause (Heimarbeiter) unter Verwendung der von der bereitgestellten Materialien, Werkzeuge und Einrichtungen abgeschlossen Arbeitgeber oder von ihnen auf eigene Kosten gekauft;

mit Arbeitnehmern der Organisation, die vorschriftsmäßig aus einer anderen Struktureinheit übernommen wurden, oder mit Arbeitnehmern, die mit der Durchführung neuer Arbeiten für sie betraut sind;

mit entsandten Mitarbeitern von Drittorganisationen, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Stufen, die ein Arbeitspraktikum (Praktikum) absolvieren, und anderen Personen, die an den Produktionsaktivitäten der Organisation teilnehmen.

Die primäre Einweisung am Arbeitsplatz wird von den Leitern der Strukturabteilungen der Organisation gemäß den Programmen durchgeführt, die in der vorgeschriebenen Weise gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung und anderer Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz, den örtlichen Vorschriften der Organisation und den Anweisungen entwickelt und genehmigt wurden zum Arbeitsschutz, technische und betriebliche Dokumentation.

Beschäftigte, die nicht mit dem Bedienen, Warten, Prüfen, Einstellen und Reparieren von Geräten, der Verwendung von elektrifizierten oder anderen Werkzeugen, der Lagerung und Verwendung von Rohstoffen und Materialien befasst sind, können von der Erstunterweisung am Arbeitsplatz befreit werden. Die Liste der Berufe und Positionen der Arbeitnehmer, die von der Erstunterweisung am Arbeitsplatz befreit sind, wird vom Arbeitgeber genehmigt.

2.1.5. Alle in Abschnitt 2.1.4 dieses Verfahrens genannten Mitarbeiter werden mindestens einmal alle sechs Monate gemäß den Programmen, die für die Durchführung der ersten Einweisung am Arbeitsplatz entwickelt wurden, wiederholt eingewiesen.

2.1.6. Außerplanmäßige Einweisungen werden durchgeführt:

wenn neue oder geänderte Gesetzgebungs- und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte mit Arbeitsschutzanforderungen sowie Arbeitsschutzanweisungen in Kraft treten;

bei der Änderung technologischer Prozesse, dem Austausch oder der Aufrüstung von Ausrüstung, Vorrichtungen, Werkzeugen und anderen Faktoren, die die Arbeitssicherheit beeinflussen;

bei Verstößen von Arbeitnehmern gegen Arbeitsschutzanforderungen, wenn diese Verstöße eine tatsächliche Gefahr schwerwiegender Folgen (Arbeitsunfall, Unfall usw.)

auf Antrag von Beamten staatlicher Aufsichts- und Kontrollorgane;

während Arbeitspausen (für Arbeiten unter schädlichen und (oder) gefährlichen Bedingungen - mehr als 30 Kalendertage und für andere Arbeiten - mehr als zwei Monate);

durch Entscheidung des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person).

2.1.7. Eine gezielte Einweisung erfolgt bei einmaligen Arbeiten, bei der Beseitigung der Folgen von Unfällen, Naturkatastrophen und Arbeiten, für die eine Arbeitserlaubnis, Genehmigung oder andere besondere Dokumente ausgestellt werden, sowie bei Massenveranstaltungen in der Organisation .

2.1.8. Das genaue Verfahren, die Bedingungen, die Bedingungen und die Häufigkeit der Durchführung aller Arten von Arbeitsschutzunterweisungen für Mitarbeiter einzelner Branchen und Organisationen werden durch die einschlägigen branchen- und branchenübergreifenden Regulierungsgesetze zu Arbeitssicherheit und -schutz geregelt.

2.2. Ausbildung von Arbeitern


2.2.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Einstellung für alle Personen, die eine Arbeit aufnehmen, sowie für Personen, die an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, eine Schulung in sicheren Methoden und Techniken für die Ausführung der Arbeit zu organisieren.

Arbeitssicherheitsschulungen werden im Rahmen der Ausbildung von Arbeitnehmern in Arbeitsberufen, Umschulungen und Schulungen in anderen Arbeitsberufen durchgeführt.

2.2.2. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) schult Arbeitnehmer, die unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen eingestellt werden, sichere Methoden und Techniken für die Durchführung von Arbeiten mit Praktika am Arbeitsplatz und Bestehen von Prüfungen und dabei Arbeitstätigkeit- Durchführung regelmäßiger Schulungen zum Arbeitsschutz und Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen. Beschäftigte in gewerblichen Berufen, die in die bezeichneten Tätigkeiten eingetreten sind oder länger als ein Jahr in der beruflichen Tätigkeit (Arbeitsart) pausieren, werden innerhalb des ersten Monats nach ihrer Zuweisung zu den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen geschult und geprüft Arbeitsplätze.

2.2.3. Das Verfahren, die Form, die Häufigkeit und die Dauer der Arbeitsschutzschulung und der Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen für Arbeiter werden vom Arbeitgeber (oder einer von ihm beauftragten Person) gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften festgelegt, die die Sicherheit von bestimmten Arbeitnehmern regeln Arten von Arbeit.

2.2.4. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) organisiert mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Schulung der Arbeiter in der Erstversorgung von Opfern. Neu eingestellte Personen werden innerhalb der vom Arbeitgeber (oder einer von ihm autorisierten Person) festgelegten Fristen, spätestens jedoch einen Monat nach der Einstellung, in der Erstversorgung von Opfern geschult.

2.3. Ausbildung von Führungskräften und Spezialisten

2.3.1. Führungskräfte und Spezialisten von Organisationen werden im Rahmen der Arbeitspflichten bei der Aufnahme zur Arbeit im ersten Monat, danach - bei Bedarf, mindestens jedoch alle drei Jahre - einer speziellen Schulung zum Arbeitsschutz unterzogen.

Die neu ernannten Führungskräfte und Spezialisten der Organisation dürfen selbstständige Tätigkeiten ausüben, nachdem sie vom Arbeitgeber (oder einer von ihm beauftragten Person) mit den dienstlichen Pflichten, einschließlich des Arbeitsschutzes, und den in der Organisation geltenden örtlichen Vorschriften vertraut gemacht wurden, die das Verfahren regeln für Organisation der Arbeit zum Arbeitsschutz, Bedingungen der Arbeit an den ihnen anvertrauten Objekten (strukturelle Abteilungen der Organisation).

2.3.2. Die Arbeitsschutzschulung für Führungskräfte und Fachkräfte wird gemäß den einschlägigen Arbeitsschutzprogrammen direkt von der Organisation selbst oder von Bildungseinrichtungen der Berufsbildung, Ausbildungszentren und anderen Institutionen und Organisationen durchgeführt, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen (im Folgenden als Schulungsorganisationen bezeichnet). wenn sie eine Lizenz für das Recht zum Führen haben Bildungsaktivitäten, Lehrpersonal der Fachrichtung Arbeitsschutz sowie die entsprechende materielle und technische Basis.

Arbeitssicherheitsschulungen werden durchgeführt von:

Leiter von Organisationen, stellvertretende Leiter von Organisationen, die für Arbeitsschutzfragen zuständig sind, stellvertretende Chefingenieure für Arbeitsschutz, Arbeitgeber - Einzelpersonen, andere Personen, die unternehmerisch tätig sind; Manager, Spezialisten, Ingenieure und technische Arbeiter, die die Arbeit an Arbeitsplätzen und in Produktionseinheiten organisieren, leiten und ausführen, sowie die Kontrolle und technische Überwachung der Arbeit; pädagogische Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen der primären Berufsbildung, der sekundären Berufsbildung, der höheren Berufsbildung, der postgradualen Berufsbildung und der zusätzlichen Berufsbildung - Lehrer der Disziplinen "Arbeitsschutz", "Lebenssicherheit", "Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion" sowie Organisatoren und Leiter der industriellen Praxis von Studenten - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes;

Spezialisten der Arbeitsschutzdienste, Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit der Organisation der Arbeit zum Arbeitsschutz betraut sind, Mitglieder von Ausschüssen (Kommissionen) zum Arbeitsschutz, bevollmächtigte (Vertrauens-) Personen zum Arbeitsschutz von Gewerkschaften und anderen von bevollmächtigten Vertretungsorganen Mitarbeiter - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivorgane, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes;

Spezialisten der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes - in Ausbildungsorganisationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation;

Spezialisten der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden;

Spezialisten der Kommunalverwaltungen im Bereich Arbeitsschutz - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen, die Spezialisten und Leiter von föderalen Exekutivbehörden und Exekutivbehörden von Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz ausbilden - in Ausbildungsorganisationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation.

Manager und Spezialisten der Organisation können in Arbeitsschutz geschult und Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen in der Organisation selbst getestet werden, die eine Kommission zur Überprüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen hat.

2.3.3. Anforderungen an die Bedingungen für die Durchführung von Schulungen im Arbeitsschutz im Rahmen der einschlägigen Programme durch Schulungsorganisationen werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt.

2.3.4. Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt beispielhafte Lehrpläne und Schulungsprogramme zum Arbeitsschutz, einschließlich des Studiums branchenübergreifender Vorschriften und Standardanweisungen zum Arbeitsschutz sowie anderer Rechtsvorschriften, die Arbeitsschutzanforderungen enthalten.

Ausbildungsorganisationen entwickeln und genehmigen auf der Grundlage beispielhafter Lehrpläne und Ausbildungsprogramme zum Arbeitsschutz Arbeitspläne und Ausbildungsprogramme zum Arbeitsschutz in Abstimmung mit den zuständigen föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz.

Arbeitsschutzschulungen für Führungskräfte und Spezialisten in der Organisation werden gemäß Arbeitsschutzschulungsprogrammen durchgeführt, die auf der Grundlage von beispielhaften Lehrplänen und Arbeitsschutzschulungsprogrammen entwickelt wurden, die vom Arbeitgeber genehmigt wurden.

2.3.5. Vorträge, Seminare, Interviews, Einzel- oder Gruppenberatungen, Planspiele usw. werden im Rahmen der Schulung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten, Elemente des Selbststudiums des Arbeitsschutzprogramms, modulare und Computerprogramme sowie durchgeführt Fernunterricht genutzt werden.

2.3.6. Die Ausbildung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten wird von Lehrern von Bildungseinrichtungen durchgeführt, die die Disziplinen "Arbeitsschutz", "Lebensschutz", "Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion" unterrichten, von Leitern und Spezialisten von föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden von die konstituierenden Stellen der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie der Mitarbeiter der Arbeitsschutzdienste von Organisationen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes.
Ausbildungsorganisationen sollten Vollzeitlehrer haben.

Die Schulung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten von Organisationen wird mit der Verbesserung ihrer Qualifikationen in ihrem Fachgebiet durchgeführt.

III. Überprüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen


3.1. Die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen und der praktischen Fähigkeiten der sicheren Arbeit von Arbeitern wird von den direkten Vorgesetzten der Arbeit in Höhe der Kenntnis der Anforderungen der Vorschriften und Anweisungen zum Arbeitsschutz durchgeführt und, falls erforderlich, in Höhe der Kenntnis zusätzlicher besonderer Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen.

3.2. Manager und Spezialisten von Organisationen werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig auf ihre Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen überprüft.

3.3. Unabhängig vom Zeitraum der vorherigen Prüfung wird eine außerordentliche Kenntnisprüfung der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen durchgeführt:

bei der Einführung neuer oder der Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestehender Gesetzgebungs- und anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Arbeitsschutzanforderungen enthalten. Gleichzeitig wird die Kenntnis nur dieser legislativen und regulatorischen Rechtsakte überprüft;

bei der Inbetriebnahme neuer Anlagen und bei der Änderung technologischer Prozesse, die zusätzliche Kenntnisse zum Arbeitsschutz der Arbeitnehmer erfordern. In diesem Fall wird die Kenntnis der mit den entsprechenden Änderungen verbundenen Arbeitsschutzanforderungen überprüft;

bei der Einstellung oder Versetzung von Arbeitnehmern auf eine andere Stelle, wenn neue Aufgaben zusätzliche Kenntnisse des Arbeitsschutzes erfordern (bevor sie ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen);

auf Antrag von Beamten der föderalen Arbeitsaufsichtsbehörde, anderen staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie föderalen Exekutivbehörden und Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der lokalen Regierungen sowie der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) bei der Feststellung von Verstößen gegen die Anforderungen des Arbeitsschutzes und unzureichende Kenntnisse der Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen;

nach Unfällen und Unfällen sowie bei Feststellung wiederholter Verstöße von Mitarbeitern der Organisation gegen die Anforderungen der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz;

wenn die Tätigkeit in dieser Position länger als ein Jahr unterbrochen wird.

Umfang und Verfahren des Verfahrens zur außerordentlichen Kenntnisprüfung über arbeitsschutzrechtliche Voraussetzungen werden von der einleitenden Partei bestimmt.

3.4. Um die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern in Organisationen zu testen, wird auf Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers (Manager) eine Kommission zur Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen gebildet, die aus mindestens drei Personen besteht, die dies getan haben im Arbeitsschutz ausgebildet und geprüfte Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen in der vorgeschriebenen Weise.

Die Zusammensetzung der Kommissionen zur Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen umfasst die Leiter der Organisationen und ihrer strukturellen Abteilungen, Spezialisten der Arbeitsschutzdienste, Chefspezialisten (Technologe, Mechaniker, Energieingenieur usw.). An der Arbeit der Kommission können Vertreter eines gewählten Gewerkschaftsorgans teilnehmen, die die Interessen der Arbeitnehmer dieser Organisation vertreten, einschließlich bevollmächtigter (Vertrauens-)Personen für den Arbeitsschutz der Gewerkschaften.

Die Zusammensetzung der Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen umfasst Leiter und Vollzeitlehrer dieser Organisationen sowie nach Vereinbarung Leiter und Spezialisten der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation in der Bereich des Arbeitsschutzes, staatliche Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Gewerkschaftsorgane oder andere von Arbeitnehmern autorisierte Vertretungsorgane.

Die Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Kommission.

3.5. Die Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern, einschließlich Managern, Organisationen, erfolgt in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Gesetzen zum Arbeitsschutz, deren Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen in ihrer Verantwortung liegt, unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Pflichten, der Natur der Produktionstätigkeiten.

3.6. Die Ergebnisse der Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen der Mitarbeiter der Organisation werden in einem Protokoll in der Form gemäß Anhang Nr. 1 zum Verfahren festgehalten.

3.7. Einem Mitarbeiter, der die Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen erfolgreich bestanden hat, wird ein vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnetes Zertifikat zur Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen ausgestellt, das durch das Siegel der Organisation zertifiziert ist, die die Schulung in Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse durchgeführt hat der Arbeitsschutzanforderungen in der Form gemäß Anlage Nr. 2 zum Verfahren.

3.8. Ein Arbeitnehmer, der die Kenntnisprüfung der Arbeitsschutzanforderungen während der Schulung nicht bestanden hat, ist verpflichtet, sich danach innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat einer erneuten Kenntnisprüfung zu unterziehen.

3.9. Schulungsorganisationen können das Wissen über Arbeitsschutzanforderungen nur für diejenigen Mitarbeiter testen, die in ihnen im Arbeitsschutz geschult wurden.

IV. Schlussbestimmungen


4.1. Auf dem Territorium eines Subjekts der Russischen Föderation wird die Organisation der Ausbildung im Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes von den föderalen Exekutivbehörden und der Exekutivbehörde für Arbeit des Subjekts der Russischen Föderation koordiniert, die a Datenbank aller Ausbildungsorganisationen, die sich auf dem Gebiet des Subjekts der Russischen Föderation befinden.

4.2. Die Verantwortung für die Qualität der Ausbildung im Arbeitsschutz und die Durchführung genehmigter Arbeitsschutzprogramme tragen die Ausbildungsorganisation und der Arbeitgeber der Organisation in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

4.3. Die Kontrolle über die rechtzeitige Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern, einschließlich Führungskräften, Organisationen, wird von den Organen der Bundesarbeitsinspektion durchgeführt.

Zur Umsetzung der Normen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2002, N 1, (Teil 1), Art. 3) wurde das Bundesgesetz „Über die Grundlagen des Arbeitsschutzes in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1999, N 29, Art. 3702), das Bundesgesetz „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1998, N 31, Art. 3803) und in gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2001 g. N 919 „Über Änderungen der Vorschriften des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2002, N 1, Art. 40) Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation und das Bildungsministerium der Russischen Föderation entscheiden:
Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung des Wissens über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen. Vorschrift 1 29 „Arbeitsschutzschulung“

Minister für Arbeit und soziale Entwicklung
Russische Föderation
A. P. Pochinok

Bildungsminister der Russischen Föderation
V. M. Filippov

Anhang
zum Dekret des Arbeitsministeriums 1 29 Ausbildung im Arbeitsschutz

1.7. Die Verantwortung für die Organisation und Aktualität der Schulungen zum Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen liegt beim Arbeitgeber in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise unter Berücksichtigung der Resolution 1 29.

II. Die Reihenfolge der Ausbildung im Arbeitsschutz

2.1. Durchführung von Schulungen zum Arbeitsschutz

2.1.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) ist für alle eingestellten sowie für an einen anderen Arbeitsplatz versetzten Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsschutz zu belehren.

2.1.2. Alle angestellten Personen sowie an die Organisation abgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiter von Drittorganisationen, die in einem bestimmten Bereich arbeiten, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Ebenen, die Praktika in der Organisation absolvieren, und andere Personen, die an den Produktionsaktivitäten von teilnehmen der Organisation, einer Einführungseinweisung unterzogen werden, die von einer Fachkraft für Arbeitsschutz oder einem Arbeitnehmer durchgeführt wird, der im Auftrag des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) mit diesen Aufgaben betraut ist.

Die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen umfasst die Vertrautmachung der Mitarbeiter mit den vorhandenen gefährlichen oder schädlichen Produktionsfaktoren, das Studium der in den örtlichen Vorschriften der Organisation enthaltenen Arbeitsschutzanforderungen, Arbeitsschutzanweisungen, technischen und betrieblichen Dokumentationen sowie die Verwendung sicherer Methoden und Techniken zur Ausführung von Arbeiten .

Die Arbeitsschutzunterweisung endet mit einer mündlichen Prüfung der vom Mitarbeiter erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über sichere Arbeitspraktiken durch die Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Die Durchführung aller Arten von Einweisungen wird in den einschlägigen Zeitschriften für die Durchführung von Einweisungen (in festgelegten Fällen - in der Arbeitserlaubnis) mit der Unterschrift des Eingewiesenen und der einweisenden Person sowie dem Datum der Einweisung aufgezeichnet.

(Links)
____________________________________________________________________________________________
(vollständiger Name der Organisation)

Zertifikat N

Ausgestellt von _________________________________________________________________________________
(VOLLSTÄNDIGER NAME.)



__________________________________________________________________ im Band _______________


Mitarbeiter _______________________________________________________________________________
(Name der Firma)
von "____" _______________ 20__ N _________


(vollständiger Name, Unterschrift)
das Datum
MP

(Rechte Seite)

Informationen zu Wiederholungsprüfungen von Kenntnissen
Anforderungen an den Arbeitsschutz


Arbeitsplatz ____________________________________________________________________________
Stelle ________________________________________________________________________________
Die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen wurde geprüft nach ________________________

(Name des Arbeitsschutzschulungsprogramms) (Stunden)
Protokoll der N-Sitzung der Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

Vorsitzender der Kommission ______________________
(vollständiger Name, Unterschrift)
das Datum
MP

———————————————————————————————
VOLLSTÄNDIGER NAME. _____________________________________________________________________________________
Arbeitsplatz ____________________________________________________________________________
Stelle ________________________________________________________________________________
Die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen wurde geprüft nach ________________________
___________________________________________________________________ im Volumen ______________
(Name des Arbeitsschutzschulungsprogramms) (Stunden)
Protokoll der N-Sitzung der Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen
Mitarbeiter von "____" _________ 20__

Vorsitzender der Kommission ______________________
(vollständiger Name, Unterschrift)
das Datum
MP


Arbeitssicherheitsschulung ist der Prozess des Erwerbs theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes durch Mitarbeiter in dem Umfang, der für die Bildung und Aufrechterhaltung der Sicherheit der Mitarbeiter erforderlich und ausreichend ist. In dem Artikel erzählen wir Ihnen, was die Verordnung Nr. 1/29 festlegt und welche Änderungen das Arbeitsministerium 2018 vorgeschlagen hat.

Was das Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz 1/29 festlegt Das Schulungsverfahren Nr. 1/29 ist seit dem 13. Januar 2003 in Kraft und ist jetzt das wichtigste staatliche Regulierungsgesetz, das den Prozess der Schulung der Arbeitnehmer im Arbeitsschutz regelt. Das Verfahren legt fest, wie Führungskräfte und Spezialisten sowie Arbeiter geschult werden und wo genau die einzelnen Personalkategorien geschult werden sollen.

Dieses Regulierungsdokument bestimmt die Häufigkeit der Schulung nur für Spezialisten und nicht für Arbeitnehmer. Der Begriff für die Prüfung des Wissens von Arbeitnehmern sollte in den Branchenvorschriften zum Arbeitsschutz festgelegt werden. Die Dauer der Einweisungen ist auf maximal 6 Monate festgelegt. Viele Regeln enthalten jedoch Anforderungen für eine erneute Unterrichtung alle drei Monate.

Folglich legt die Verordnung Nr. 1/29 Mindestanforderungen an die Ausbildung fest, deren Konkretisierung Aufgabe des Arbeitgebers ist. Anwendung der Verordnung 1/29 in Organisationen ACHTUNG Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, wie er die Schulung der Arbeitnehmer im Arbeitsschutz organisiert - gemäß GOST oder anderen Standards, einschließlich internationaler.

Die Anwendung des Dekrets 1/29 hat jedoch Vorrang, da dieser regulatorische Rechtsakt beim Justizministerium Russlands registriert wurde und im Gegensatz zu allen Arbeitgebern in der Russischen Föderation verbindlich ist staatliche Normen und Sicherheitsstandards. Die vom Arbeitgeber entwickelte Arbeitsschutzverordnung kann Empfehlungen von GOST 12.0.004-2015 enthalten, aber ein solcher Verweis kann nachteilige Folgen für den Arbeitgeber haben, indem er ihm beispielsweise nicht die Freiheit gibt, Verfahren zur Durchführung eines außerordentlichen Wissenstests zu ernennen, oder ein Praktikum absolvieren. In diesem Fall hat der Inspektor das Recht, für die Verletzung von Order 1/29 und GOST haftbar gemacht zu werden.

Dies wird zu einer Zunahme der Kommentare des Inspektors sowie zu einer Zunahme des Umfangs der regulatorischen Dokumentation zu OT führen. Je mehr Papierkram Sie ausfüllen müssen, desto weniger Zeit bleibt für die Arbeit in den Einrichtungen. Haftung für die Verletzung von Anforderungen Die Haftung für die Verletzung von Anforderungen des Verfahrens Nr. 1/29 ist in Artikel 5.27.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgelegt. Bei Nichtdurchführung von Schulungen muss der Arbeitgeber gemäß Teil drei dieses Artikels und bei Durchführung unter Verstoß gegen das Verfahren – gemäß Teil eins – einbezogen werden.

Verstöße gegen das Dekret Nr. 1/29 gehören zu den häufigsten in der Praxis der GIT-Inspektoren und können den Arbeitgeber nicht nur ruinieren, sondern auch zu seiner Liquidation oder Disqualifikation führen.

Seit Beginn der Überprüfung von Checklisten hat sich ihre Zahl vervierfacht. Der häufigste Irrglaube unter Praktikern ist, dass alle Arbeiter im Ausbildungszentrum ausgebildet werden, obwohl Arbeiter in Arbeiterberufen in ihrer eigenen Organisation ausgebildet werden können.

Wenn das Unternehmen keine eigene Kommission zur Überprüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen hat, besteht keine Möglichkeit für Mitarbeiter, sich vom Arbeitgeber schulen zu lassen, dies verstößt gegen die Anforderungen des Aund droht mit einer Geldstrafe gemäß dem ersten Teil von Artikel 5.27.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation. Es gibt Verstöße gegen die Verordnung 1/29, die mit der Androhung der Schließung des Unternehmens oder einer hohen Geldstrafe verbunden sein können:

1. Unterlassung von Arbeitsschutzschulungen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern Obwohl das Verfahren seit mehr als fünfzehn Jahren in Kraft ist, wissen einige Arbeitsschutzexperten immer noch nicht, dass es für Arbeiter erforderlich ist, separate Schulungsprogramme zu erstellen für jede Fachrichtung. Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass Arbeitsschutzschulungen nicht nur für Arbeitnehmer angeboten werden sollten Produktionspersonal sondern auch fürs Büro. Weit verbreitet ist die Meinung, dass dem Büropersonal eine Erst- und Wiederholungsunterweisung zum Arbeitsschutz erspart werden kann und Wissensabfragen gar nicht erst durchgeführt werden sollten. Oft sind ganze Abteilungen von der Unterrichtung ausgenommen, erarbeiten aber gleichzeitig kein lokales normatives Gesetz oder andere dokumentierte Begründungen. Wenn ein Arbeitnehmer mindestens ein tragbares Elektrowerkzeug bedient, muss er unterwiesen werden. Das Arbeitsministerium lässt in seinen Klarstellungen die Befreiung von Buchhaltern und anderem Büropersonal von erstmaligen und wiederholten Unterrichtungen zu, aber auch diese Entscheidung muss begründet werden. Dies ist eine Vorschrift der Organisation und sollte mit der Arbeitnehmervertretung vereinbart werden.

2. Nichtprotokollierung der Praktikumsergebnisse Einige Arbeitgeber sind der Meinung, dass der Abschluss des Praktikums nur in den letzten Spalten des Ausbildungsprotokolls am Arbeitsplatz vermerkt werden sollte. Aber das ist nicht so.

Dem Inspektor ist nicht nur ein Vermerk vorzulegen, dass das Praktikum bei dem Arbeitnehmer in dem im Protokoll angegebenen Zeitraum durchgeführt wurde, sondern auch zu zeigen, was der Arbeitnehmer dabei genau studiert hat. Ohne einen Plan oder ein Programm geht das nicht. Andernfalls kann der Inspektor das Praktikum als förmlich durchgeführt betrachten.
ACHTUNG, STRAFE! Zulassung zur Arbeit ohne Praktikum - Teil 3 von Artikel 5.27.1 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs der Russischen Föderation.

Im Einweisungsprotokoll gibt es einen Hinweis auf das Praktikum, aber das Praktikumsprogramm wurde nicht erstellt - es droht eine Geldstrafe nach Teil 1 des Artikels 5.27.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

3.Erste-Hilfe-Training falsch durchgeführt Viele Leute denken, dass es ausreicht, einen Lehrer einer medizinischen Fakultät einzuladen, um dafür zu arbeiten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Medizinische Fakultät über eine Lizenz zur Ausbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern, also zur Durchführung zusätzlicher Berufsbildungsprogramme, verfügt. Das Arbeitsministerium hat den Beschluss über die Arbeitsschutzschulung im Jahr 2018 geändert und einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der die Verordnung Nr. 1/29 vom 13.01.2003 ersetzen wird.

Wenn dieses Projekt unterzeichnet wird, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit den gesamten traditionellen Ausbildungsablauf überdenken. Die vorgeschlagenen Änderungen sind radikal. Zum Beispiel: Wenn Sie in eine andere Organisation wechseln, gilt die vom vorherigen Arbeitgeber erhaltene Bescheinigung für den neuen Arbeitsplatz.

Jeder, der eine Grundeinweisung oder ein Praktikum durchführt, muss sich nur im Schulungszentrum einer Erste-Hilfe-Schulung unterziehen. Es ist verboten, Mitarbeiter ohne praktische Ausbildung ausschließlich unter Verwendung von Remote-Technologien zu schulen. Praktische Übungen sollten auf dem Trainingsgelände durchgeführt werden. Das Arbsollte alle drei Jahre überprüft werden. Das Einweisungsprotokoll für IP kann allgemein sein – sowohl zur Einführung als auch zur Einweisung am Arbeitsplatz. Laut Projekt ist es nicht erforderlich, Vorarbeiter und Vorarbeiter, Vorarbeiter usw. in das Ausbildungszentrum zu schicken. Es wird notwendig sein, die Hauptleitung zu senden technische Spezialisten. Ihre Ausbildung muss mindestens sechzehn Stunden dauern.

Die Schulung der Mitglieder der Kommission zum Testen der Kenntnisse der OT-Anforderungen umfasst vierzig Stunden. Für die Ausbildung von Fachkräften und Beauftragten für Arbeitsschutz sind 72 Stunden vorgesehen. Neues Projekt gut für seine Spezifität bei der Festlegung von Fristen. Aber es gibt gravierende Nachteile. So heißt es beispielsweise: „Das Ausbildungsprogramm endet mit einem Praktikum“, und Paragraf 53 des Projekts legt fest, dass das Praktikum nach der Erstbesprechung im Tagebuch vermerkt wird.

Viele neue Konzepte werden eingeführt, wie z. B. "Risikobewertung", " unabhängige Bewertung Qualifikationen“ usw. In Anbetracht der Tatsache, dass im Jahr 2012 auch Änderungsentwürfe für die Verordnung 1/29 entwickelt wurden, aber nie die Registrierung beim Justizministerium erreichten, besteht die Hoffnung, dass die Resolution Nr. 1/29 die wichtigste Norm sein wird Rechtsdokument zum Arbeitsschutz.

Aktiv Ausgabe ab 01.01.1970

DokumentnameENTSCHEIDUNG des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 1, des Bildungsministeriums der Russischen Föderation N 29 vom 13.01.2003 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR SCHULUNG ZUR ARBEITSSICHERHEIT UND ÜBERPRÜFUNG DER KENNTNIS DER ANFORDERUNGEN DES ARBEITSSCHUTZES DER ARBEITNEHMER VON ORGANISATIONEN"
Art des Dokumentsbestellen, bestellen
WirtskörperArbeitsministerium der Russischen Föderation, Bildungsministerium der Russischen Föderation
Dokumentnummer1
Abnahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum01.01.1970
Registrierungsnummer im Justizministerium4209
Datum der Registrierung im Justizministerium12.02.2003
Statusgültig
Veröffentlichung
  • "Rossiyskaya Gazeta", N 35, 22.02.2003
  • "Bulletin des Arbeitsministeriums Russlands", N 3, 2003
  • "Bulletin der normativen Akte der föderalen Exekutivorgane", N 17, 28.04.2003
  • "Bulletin des russischen Bildungsministeriums", N 5, 2003
NavigatorAnmerkungen

ENTSCHEIDUNG des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 1, des Bildungsministeriums der Russischen Föderation N 29 vom 13.01.2003 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR SCHULUNG ZUR ARBEITSSICHERHEIT UND ÜBERPRÜFUNG DER KENNTNIS DER ANFORDERUNGEN DES ARBEITSSCHUTZES DER ARBEITNEHMER VON ORGANISATIONEN"

Dekret

Zur Umsetzung der Normen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2002, N 1 (Teil I), Artikel 3) wurde das Bundesgesetz „Über die Grundlagen des Arbeitsschutzes in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1999, N 29, Art. 3702), Bundesgesetz „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1998, N 31, Art. 3803) und in Übereinstimmung mit dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2001 Nr. 919 „Über Änderungen der Vorschriften des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2002, Nr. 1, Art. 40) Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation und das Bildungsministerium der Russischen Föderation entscheiden:

Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung des Wissens über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen.

Arbeitsminister
und gesellschaftliche Entwicklung
Russische Föderation
A.P.POCHINOK

Bildungsminister
Russische Föderation
W. M. FILIPPOV

Anhang
zum Erlass des Arbeitsministeriums Russlands
und Bildungsministerium Russlands
vom 13. Januar 2003 N 1/29

VERFAHREN ZUR SCHULUNG ÜBER ARBEITSSICHERHEIT UND PRÜFUNG DER KENNTNIS DER ANFORDERUNGEN AN ARBEITSSICHERHEIT FÜR MITARBEITER VON ORGANISATIONEN I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Verfahren zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen (im Folgenden als Verfahren bezeichnet) wurde entwickelt, um vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bereitzustellen, und legt allgemeine Bestimmungen für obligatorische Schulungen im Arbeitsschutz fest und Prüfung des Wissens über Arbeitsschutzanforderungen für alle Mitarbeiter, einschließlich der Anzahl der Führungskräfte.

1.2. Das Verfahren ist für die Durchführung durch föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, Kommunalverwaltungen, Arbeitgeber von Organisationen unabhängig von ihrer organisatorischen und rechtlichen Form und Eigentumsform, Arbeitgeber - Einzelpersonen sowie Arbeitnehmer, die sie haben, obligatorisch einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.

1.3. Auf der Grundlage des Verfahrens können föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und lokale Regierungen zusätzliche Anforderungen für die Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzschulungen und die Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von ihnen unterstellten Organisationen festlegen nicht den Anforderungen des Verfahrens widersprechen.

1.4. Das Verfahren ersetzt nicht die von den staatlichen Aufsichts- und Kontrollorganen festgelegten besonderen Anforderungen an die Schulung, Unterweisung und Prüfung der Kenntnisse der Beschäftigten.

Gleichzeitig mit der Schulung im Arbeitsschutz und der Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen, die gemäß dem Verfahren durchgeführt werden, können Schulungen und Zertifizierungen von Mitarbeitern von Organisationen in anderen Bereichen der Arbeitssicherheit durchgeführt werden, die von staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden und der Bundesleitung organisiert werden Behörden in der von ihnen nach Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Weise.

1.5. Alle Mitarbeiter der Organisation, einschließlich ihres Leiters, unterliegen einer Schulung im Arbeitsschutz und einer Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes gemäß dem Verfahren.

1.6. Arbeitnehmer, die als Ingenieur (Fachmann) in der Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion oder im Arbeitsschutz qualifiziert sind, sowie Arbeitnehmer der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der staatlichen Aufsicht und Kontrolle, Lehrpersonal von Bildungseinrichtungen des Fachbereichs „Arbeitsschutz“, die über eine ununterbrochene Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz von mindestens fünf Jahren verfügen, dürfen innerhalb eines Jahres nach Arbeitsaufnahme keine Schulungen zum Arbeitsschutz absolvieren und Arbeitskenntnisse prüfen Schutzanforderungen.

1.7. Die Verantwortung für die Organisation und Aktualität der Schulungen zum Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen liegt beim Arbeitgeber in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

II. Die Reihenfolge der Ausbildung im Arbeitsschutz 2.1. Durchführung von Schulungen zum Arbeitsschutz

2.1.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) ist für alle eingestellten sowie für an einen anderen Arbeitsplatz versetzten Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsschutz zu belehren.

2.1.2. Alle angestellten Personen sowie an die Organisation abgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiter von Drittorganisationen, die in einem bestimmten Bereich arbeiten, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Ebenen, die Praktika in der Organisation absolvieren, und andere Personen, die an den Produktionsaktivitäten von teilnehmen der Organisation, einer Einführungseinweisung unterzogen werden, die von einer Fachkraft für Arbeitsschutz oder einem Arbeitnehmer durchgeführt wird, der im Auftrag des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) mit diesen Aufgaben betraut ist.

Ein einführendes Briefing zum Arbeitsschutz wird gemäß einem Programm durchgeführt, das auf der Grundlage von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Aktivitäten der Organisation entwickelt und vom Arbeitgeber in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurde (oder a von ihm autorisierte Person).

2.1.3. Neben einführenden Arbeitsschutzunterweisungen, primären Unterweisungen am Arbeitsplatz, werden wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen durchgeführt.

Primäre Einweisung am Arbeitsplatz, wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Einweisungen werden durch den unmittelbaren Vorgesetzten (Hersteller) der Arbeiten (Meister, Meister, Lehrer usw.) durchgeführt, der in vorgeschriebener Weise im Arbeitsschutz geschult und geprüft wurde Kenntnis der Anforderungen des Arbeitsschutzes.

Die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen umfasst die Vertrautmachung der Mitarbeiter mit den vorhandenen gefährlichen oder schädlichen Produktionsfaktoren, das Studium der in den örtlichen Vorschriften der Organisation enthaltenen Arbeitsschutzanforderungen, Arbeitsschutzanweisungen, technischen und betrieblichen Dokumentationen sowie die Verwendung sicherer Methoden und Techniken zur Ausführung von Arbeiten .

Die Arbeitsschutzunterweisung endet mit einer mündlichen Prüfung der vom Mitarbeiter erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über sichere Arbeitspraktiken durch die Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Die Durchführung aller Arten von Einweisungen wird in den entsprechenden Zeitschriften für die Durchführung von Einweisungen (in bestimmten Fällen - in der Arbeitserlaubnis) mit der Unterschrift des Eingewiesenen und der einweisenden Person sowie dem Datum der Einweisung aufgezeichnet.

2.1.4. Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit erfolgt eine Einweisung am Arbeitsplatz:

mit allen neu eingestellten Arbeitnehmern, einschließlich Arbeitnehmern, die im Rahmen eines bis zu zwei Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrages oder für die Dauer der Saisonarbeit in ihrer Freizeit neben der Haupttätigkeit tätig sind (Teilzeitbeschäftigte), as sowie zu Hause (Heimarbeiter) unter Verwendung von Materialien oder Werkzeugen und Mechanismen, die vom Arbeitgeber bereitgestellt oder von ihm auf eigene Kosten erworben wurden;

mit Arbeitnehmern der Organisation, die vorschriftsmäßig aus einer anderen Struktureinheit übernommen wurden, oder mit Arbeitnehmern, die mit der Durchführung neuer Arbeiten für sie betraut sind;

mit entsandten Mitarbeitern von Drittorganisationen, Studenten von Bildungseinrichtungen der entsprechenden Stufen, die ein Arbeitspraktikum (Praktikum) absolvieren, und anderen Personen, die an den Produktionsaktivitäten der Organisation teilnehmen.

Die primäre Einweisung am Arbeitsplatz wird von den Leitern der Strukturabteilungen der Organisation gemäß den Programmen durchgeführt, die in der vorgeschriebenen Weise gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung und anderer Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz, den örtlichen Vorschriften der Organisation und den Anweisungen entwickelt und genehmigt wurden zum Arbeitsschutz, technische und betriebliche Dokumentation.

Beschäftigte, die nicht mit dem Bedienen, Warten, Prüfen, Einstellen und Reparieren von Geräten, der Verwendung von elektrifizierten oder anderen Werkzeugen, der Lagerung und Verwendung von Rohstoffen und Materialien befasst sind, können von der Erstunterweisung am Arbeitsplatz befreit werden. Die Liste der Berufe und Positionen der Arbeitnehmer, die von der Erstunterweisung am Arbeitsplatz befreit sind, wird vom Arbeitgeber genehmigt.

2.1.5. Alle in Abschnitt 2.1.4 dieses Verfahrens genannten Mitarbeiter werden mindestens einmal alle sechs Monate gemäß den Programmen, die für die Durchführung der ersten Einweisung am Arbeitsplatz entwickelt wurden, wiederholt eingewiesen.

2.1.6. Außerplanmäßige Einweisungen werden durchgeführt:

wenn neue oder geänderte Gesetzgebungs- und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte mit Arbeitsschutzanforderungen sowie Arbeitsschutzanweisungen in Kraft treten;

bei der Änderung technologischer Prozesse, dem Austausch oder der Aufrüstung von Ausrüstung, Vorrichtungen, Werkzeugen und anderen Faktoren, die die Arbeitssicherheit beeinflussen;

bei Verstößen von Arbeitnehmern gegen Arbeitsschutzanforderungen, wenn diese Verstöße eine tatsächliche Gefahr schwerwiegender Folgen (Arbeitsunfall, Unfall usw.)

auf Antrag von Beamten staatlicher Aufsichts- und Kontrollorgane;

während Arbeitspausen (für Arbeiten unter schädlichen und (oder) gefährlichen Bedingungen - mehr als 30 Kalendertage und für andere Arbeiten - mehr als zwei Monate);

durch Entscheidung des Arbeitgebers (oder einer von ihm bevollmächtigten Person).

2.1.7. Die Zielbesprechung erfolgt bei der Durchführung einmaliger Arbeiten, bei der Beseitigung der Folgen von Unfällen, Naturkatastrophen und Arbeiten, für die eine Arbeitserlaubnis, Genehmigung oder andere besondere Dokumente ausgestellt werden, sowie bei Massenveranstaltungen die Organisation.

2.1.8. Das genaue Verfahren, die Bedingungen, die Bedingungen und die Häufigkeit der Durchführung aller Arten von Arbeitsschutzunterweisungen für Mitarbeiter einzelner Branchen und Organisationen werden durch die einschlägigen branchen- und branchenübergreifenden Regulierungsgesetze zu Arbeitssicherheit und -schutz geregelt.

2.2. Ausbildung von Arbeitern

2.2.1. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Einstellung für alle Personen, die eine Arbeit aufnehmen, sowie für Personen, die an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, eine Schulung in sicheren Methoden und Techniken für die Ausführung der Arbeit zu organisieren.

Arbeitssicherheitsschulungen werden im Rahmen der Ausbildung von Arbeitnehmern in Arbeitsberufen, Umschulungen und Schulungen in anderen Arbeitsberufen durchgeführt.

2.2.2. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm autorisierte Person) bietet Schulungen für Personen an, die unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen eingestellt werden, sichere Methoden und Techniken für die Durchführung von Arbeiten mit Praktika am Arbeitsplatz und Bestehen von Prüfungen sowie im Laufe der Arbeit - Durchführung regelmäßiger Sicherheitstraining Arbeits- und Prüfungskenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen. Beschäftigte in gewerblichen Berufen, die in die bezeichneten Tätigkeiten eingetreten sind oder länger als ein Jahr in der beruflichen Tätigkeit (Arbeitsart) pausieren, werden innerhalb des ersten Monats nach ihrer Zuweisung zu den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen geschult und geprüft Arbeitsplätze.

2.2.3. Das Verfahren, die Form, die Häufigkeit und die Dauer der Arbeitsschutzschulung und der Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen für Arbeiter werden vom Arbeitgeber (oder einer von ihm beauftragten Person) gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften festgelegt, die die Sicherheit von bestimmten Arbeitnehmern regeln Arten von Arbeit.

2.2.4. Der Arbeitgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) organisiert mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Schulung der Arbeiter in der Erstversorgung von Opfern. Neu eingestellte Personen werden innerhalb der vom Arbeitgeber (oder einer von ihm autorisierten Person) festgelegten Fristen, spätestens jedoch einen Monat nach der Einstellung, in der Erstversorgung von Opfern geschult.

2.3. Ausbildung von Führungskräften und Spezialisten

2.3.1. Führungskräfte und Spezialisten von Organisationen werden im Rahmen der Arbeitspflichten bei der Aufnahme zur Arbeit im ersten Monat, danach - bei Bedarf, mindestens jedoch alle drei Jahre - einer speziellen Schulung zum Arbeitsschutz unterzogen.

Die neu ernannten Führungskräfte und Spezialisten der Organisation dürfen selbstständige Tätigkeiten ausüben, nachdem sie vom Arbeitgeber (oder einer von ihm beauftragten Person) mit den dienstlichen Pflichten, einschließlich des Arbeitsschutzes, und den in der Organisation geltenden örtlichen Vorschriften vertraut gemacht wurden, die das Verfahren regeln für Organisation der Arbeit zum Arbeitsschutz, Bedingungen der Arbeit an den ihnen anvertrauten Objekten (strukturelle Abteilungen der Organisation).

2.3.2. Die Arbeitsschutzschulung für Führungskräfte und Fachkräfte wird gemäß den einschlägigen Arbeitsschutzprogrammen direkt von der Organisation selbst oder von Bildungseinrichtungen der Berufsbildung, Ausbildungszentren und anderen Institutionen und Organisationen durchgeführt, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen (im Folgenden als Schulungsorganisationen bezeichnet). wenn sie über eine Lizenz für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten verfügen, Lehrpersonal mit Spezialisierung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und die entsprechende materielle und technische Basis.

Arbeitssicherheitsschulungen werden durchgeführt von:

Leiter von Organisationen, stellvertretende Leiter von Organisationen, die für Arbeitsschutzfragen zuständig sind, stellvertretende Chefingenieure für Arbeitsschutz, Arbeitgeber - Einzelpersonen, andere Personen, die unternehmerisch tätig sind; Manager, Spezialisten, Ingenieure und technische Arbeiter, die die Arbeit an Arbeitsplätzen und in Produktionseinheiten organisieren, leiten und ausführen, sowie die Kontrolle und technische Überwachung der Arbeit; pädagogische Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen der primären Berufsbildung, der sekundären Berufsbildung, der höheren Berufsbildung, der postgradualen Berufsbildung und der zusätzlichen Berufsbildung - Lehrer der Disziplinen "Arbeitsschutz", "Lebenssicherheit", "Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion" sowie Organisatoren und Leiter der industriellen Praxis von Studenten - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes;

Spezialisten der Arbeitsschutzdienste, Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit der Organisation der Arbeit zum Arbeitsschutz betraut sind, Mitglieder von Ausschüssen (Kommissionen) zum Arbeitsschutz, bevollmächtigte (Vertrauens-) Personen zum Arbeitsschutz von Gewerkschaften und anderen von bevollmächtigten Vertretungsorganen Mitarbeiter - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivorgane, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes;

Spezialisten der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes - in Ausbildungsorganisationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation;

Spezialisten der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden;

Spezialisten der Kommunalverwaltungen im Bereich Arbeitsschutz - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen - in Ausbildungsorganisationen der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz;

Mitglieder von Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen, die Spezialisten und Leiter von föderalen Exekutivbehörden und Exekutivbehörden von Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz ausbilden - in Ausbildungsorganisationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation.

Manager und Spezialisten der Organisation können in Arbeitsschutz geschult und Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen in der Organisation selbst getestet werden, die eine Kommission zur Überprüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen hat.

2.3.3. Anforderungen an die Bedingungen für die Durchführung von Schulungen im Arbeitsschutz im Rahmen der einschlägigen Programme durch Schulungsorganisationen werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt.

2.3.4. Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt beispielhafte Lehrpläne und Schulungsprogramme zum Arbeitsschutz, einschließlich des Studiums branchenübergreifender Vorschriften und Standardanweisungen zum Arbeitsschutz sowie anderer Rechtsvorschriften, die Arbeitsschutzanforderungen enthalten.

Ausbildungsorganisationen entwickeln und genehmigen auf der Grundlage beispielhafter Lehrpläne und Ausbildungsprogramme zum Arbeitsschutz Arbeitspläne und Ausbildungsprogramme zum Arbeitsschutz in Abstimmung mit den zuständigen föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich Arbeitsschutz.

Arbeitsschutzschulungen für Führungskräfte und Spezialisten in der Organisation werden gemäß Arbeitsschutzschulungsprogrammen durchgeführt, die auf der Grundlage von beispielhaften Lehrplänen und Arbeitsschutzschulungsprogrammen entwickelt wurden, die vom Arbeitgeber genehmigt wurden.

2.3.5. Vorträge, Seminare, Interviews, Einzel- oder Gruppenberatungen, Planspiele usw. werden im Rahmen der Schulung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten, Elemente des Selbststudiums des Arbeitsschutzprogramms, modulare und Computerprogramme sowie durchgeführt Fernunterricht genutzt werden.

2.3.6. Die Ausbildung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten wird von Lehrern von Bildungseinrichtungen durchgeführt, die die Disziplinen "Arbeitsschutz", "Lebensschutz", "Sicherheit von technologischen Prozessen und Produktion" unterrichten, von Leitern und Spezialisten von föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden von die konstituierenden Stellen der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie der Mitarbeiter der Arbeitsschutzdienste von Organisationen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes.

Ausbildungsorganisationen sollten Vollzeitlehrer haben.

Die Schulung zum Arbeitsschutz für Manager und Spezialisten von Organisationen wird mit der Verbesserung ihrer Qualifikationen in ihrem Fachgebiet durchgeführt.

III. Überprüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen

3.1. Die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen und der praktischen Fähigkeiten der sicheren Arbeit von Arbeitern wird von den direkten Vorgesetzten der Arbeit in Höhe der Kenntnis der Anforderungen der Vorschriften und Anweisungen zum Arbeitsschutz durchgeführt und, falls erforderlich, in Höhe der Kenntnis zusätzlicher besonderer Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen.

3.2. Manager und Spezialisten von Organisationen werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig auf ihre Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen überprüft.

3.3. Unabhängig vom Zeitraum der vorherigen Prüfung wird eine außerordentliche Kenntnisprüfung der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern von Organisationen durchgeführt:

bei der Einführung neuer oder der Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestehender Gesetzgebungs- und anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Arbeitsschutzanforderungen enthalten. Gleichzeitig wird die Kenntnis nur dieser legislativen und regulatorischen Rechtsakte überprüft;

bei der Inbetriebnahme neuer Anlagen und bei der Änderung technologischer Prozesse, die zusätzliche Kenntnisse zum Arbeitsschutz der Arbeitnehmer erfordern. In diesem Fall wird die Kenntnis der mit den entsprechenden Änderungen verbundenen Arbeitsschutzanforderungen überprüft;

bei der Einstellung oder Versetzung von Arbeitnehmern auf eine andere Stelle, wenn neue Aufgaben zusätzliche Kenntnisse des Arbeitsschutzes erfordern (bevor sie ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen);

auf Antrag von Beamten der föderalen Arbeitsaufsichtsbehörde, anderen staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie föderalen Exekutivbehörden und Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes, der lokalen Regierungen sowie der Arbeitgeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) bei der Feststellung von Verstößen gegen die Anforderungen des Arbeitsschutzes und unzureichende Kenntnisse der Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen;

nach Unfällen und Unfällen sowie bei Feststellung wiederholter Verstöße von Mitarbeitern der Organisation gegen die Anforderungen der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz;

wenn die Tätigkeit in dieser Position länger als ein Jahr unterbrochen wird.

Umfang und Verfahren des Verfahrens zur außerordentlichen Kenntnisprüfung über arbeitsschutzrechtliche Voraussetzungen werden von der einleitenden Partei bestimmt.

3.4. Um die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern in Organisationen zu testen, wird auf Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers (Manager) eine Kommission zur Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen gebildet, die aus mindestens drei Personen besteht, die dies getan haben im Arbeitsschutz ausgebildet und geprüfte Kenntnisse über die Arbeitsschutzanforderungen in der vorgeschriebenen Weise.

Die Zusammensetzung der Kommissionen zur Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen umfasst die Leiter der Organisationen und ihrer strukturellen Abteilungen, Spezialisten der Arbeitsschutzdienste, Chefspezialisten (Technologe, Mechaniker, Energieingenieur usw.). An der Arbeit der Kommission können Vertreter eines gewählten Gewerkschaftsorgans teilnehmen, die die Interessen der Arbeitnehmer dieser Organisation vertreten, einschließlich bevollmächtigter (Vertrauens-)Personen für den Arbeitsschutz der Gewerkschaften.

Die Zusammensetzung der Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Ausbildungsorganisationen umfasst Leiter und Vollzeitlehrer dieser Organisationen sowie nach Vereinbarung Leiter und Spezialisten der föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation in der Bereich des Arbeitsschutzes, staatliche Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Gewerkschaftsorgane oder andere von Arbeitnehmern autorisierte Vertretungsorgane.

Die Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Kommission.

3.5. Die Überprüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Mitarbeitern, einschließlich Managern, Organisationen, erfolgt in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Gesetzen zum Arbeitsschutz, deren Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen in ihrer Verantwortung liegt, unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Pflichten, der Natur der Produktionstätigkeiten.

3.6. Die Ergebnisse der Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen der Mitarbeiter der Organisation werden in einem Protokoll in der Form gemäß Anhang Nr. 1 zum Verfahren festgehalten.

3.7. Einem Mitarbeiter, der die Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen erfolgreich bestanden hat, wird ein vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnetes Zertifikat zur Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen ausgestellt, das durch das Siegel der Organisation zertifiziert ist, die die Schulung in Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse durchgeführt hat der Arbeitsschutzanforderungen in der Form gemäß Anlage Nr. 2 zum Verfahren.

3.8. Ein Arbeitnehmer, der die Kenntnisprüfung der Arbeitsschutzanforderungen während der Schulung nicht bestanden hat, ist verpflichtet, sich spätestens einen Monat danach einer erneuten Kenntnisprüfung zu unterziehen.

3.9. Schulungsorganisationen können das Wissen über Arbeitsschutzanforderungen nur für diejenigen Mitarbeiter testen, die in ihnen im Arbeitsschutz geschult wurden.

IV. Schlussbestimmungen

4.1. Auf dem Territorium eines Subjekts der Russischen Föderation wird die Organisation der Ausbildung im Arbeitsschutz und die Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes von den föderalen Exekutivbehörden und der Exekutivbehörde für Arbeit des Subjekts der Russischen Föderation koordiniert, die a Datenbank aller Ausbildungsorganisationen, die sich auf dem Gebiet des Subjekts der Russischen Föderation befinden.

4.2. Die Verantwortung für die Qualität der Ausbildung im Arbeitsschutz und die Durchführung genehmigter Arbeitsschutzprogramme liegt bei der Ausbildungsorganisation und dem Arbeitgeber der Organisation in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise. In Übereinstimmung mit der Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers \r\n (Leiter) der Organisation vom "__" ___________ 20__ N _____ \r\nKommission bestehend aus: \r\n Vorsitzender _____________________________________________________ \r\n (vollständiger Name , Position) \r\nMitglieder: ________________________________________________________________ \r\n (vollständiger Name, Position) \r\nVertreter<*>: \r\nExekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation \r\n__________________________________________________________________ \r\n (vollständiger Name, Position) \r\nlokale Regierungen __________________________________ \r\n (vollständiger Name, Position) \ r\n der Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation \r\n__________________________________________________________________ \r\n (vollständiger Name, Position) \r\ngeprüft die Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern gemäß \r\n__________________________________________________________________ \r\n (Name des Schulungsprogramms zum Arbeitsschutz) \r\nin Höhe von ____________________ \r\n (Stundenzahl) \r\n

(vollständiger Name) \r\nArbeitsort ___________________________________________________ \r\nPosition _________________________________________________ \r\nGeprüfte Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen am \r\n____________________________________________ in Höhe von ____________ \r\n (Name des Schulungsprogramms (Stunden) \r \ n zum Arbeitsschutz) \r\nProtokoll N der Sitzung der Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über die Anforderungen zum Schutz der Arbeitnehmer \r\n Arbeitsschutz _________________________________________________ \r\n _________________________________________________________________ \r\n (Name der Organisation) \ r\n vom „__“ ___________ 20__ N ___ \r\n \r\n Vorsitzender der Kommission __________________________ \r\n (vollständiger Name, Unterschrift) \r\n Datum \r\n \r\n M.P. \r\n \r\n (Rechte Seite) \r\n \r\n INFORMATIONEN ÜBER WIEDERHOLTE WISSENSPRÜFUNGEN \r\n ARBEITSSICHERHEITSVORSCHRIFTEN \r\n \r\n Vollständiger Name ___________________________________________________________ \r\n Arbeitsort _________________________________________________________ \r\nPosition _________________________________________________________ \r\nGeprüfte Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen am \r\n____________________________________________ in Höhe von ____________ \r\n (Name des Schulungsprogramms (Stunden) \r\n zum Arbeitsschutz) \ r\nProtokoll der N Sitzung der Kommission zur Überprüfung der Kenntnis der Anforderungen zum Schutz der Arbeit \r\n der Arbeitnehmer vom "__" ___________ 20__ \r\n \r\n Vorsitzender der Kommission ____________ \r\n (vollständiger Name, Unterschrift) \ r\n Datum \r\n \r\n M.P. \r\n__________________________________________________________________ \r\n \r\nVollständiger Name ___________________________________________________________ \r\nArbeitsort _________________________________________________________ \r\nPosition __________________________________________________ \r\nGeprüfte Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen am \r\n____________________________________________ in Höhe von ____________ \r\n (Name des Schulungsprogramms (Stunden) \r\n am Arbeitsschutz) \r \nProtokoll der N-Sitzung der Kommission zur Prüfung der Kenntnis der Anforderungen zum Schutz der \r\nArbeitskräfte vom "__" ___________ 20__ \r\n \r\n Vorsitzender der Kommission ______ \r\n (vollständiger Name, Unterschrift) \r \n Datum \r\n \r\n M.P. \r\n

Die Website "Zakonbase" präsentiert den BESCHLUSS des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 1, des Bildungsministeriums der Russischen Föderation N 29 vom 13.01.2003 "ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR ARBEITSSCHUTZAUSBILDUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER KENNTNISSE DER ANFORDERUNGEN AN DEN ARBEITSSCHUTZ DER ARBEITNEHMER VON ORGANISATIONEN" in der neuesten Ausgabe. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie sich mit den relevanten Abschnitten, Kapiteln und Artikeln dieses Dokuments für 2014 vertraut machen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem interessanten Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

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