Statistisches Meldeformular 1 teg. Rechtsgrundlage der Russischen Föderation

Heimat / Geschäftsentwicklung

Es funktioniert nicht Ausgabe ab 12.05.2012

DokumentnameVerordnung von Rosstat vom 03.08.2011 N 343 (in der Fassung vom 05.12.2012 mit Änderungen, die am 05.12.2012 in Kraft treten) „Über die Genehmigung statistischer Instrumente zur Organisation der föderalen statistischen Überwachung des Bauwesens, der Investitionen in nichtfinanzielle Vermögenswerte und Wohnen und kommunale Dienstleistungen"
Art des DokumentsBefehl
WirtskörperRosstat
Dokumentnummer343
Abnahmedatum03.08.2011
Änderungsdatum12.05.2012
Datum der Registrierung im Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
Veröffentlichung
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NavigatorAnmerkungen

Verordnung von Rosstat vom 03.08.2011 N 343 (in der Fassung vom 05.12.2012 mit Änderungen, die am 05.12.2012 in Kraft treten) „Über die Genehmigung statistischer Instrumente zur Organisation der föderalen statistischen Überwachung des Bauwesens, der Investitionen in nichtfinanzielle Vermögenswerte und Wohnen und kommunale Dienstleistungen"

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 1-TEP

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Bundesform statistische Beobachtung N 1-TEP wird von juristischen Personen bereitgestellt, die die Bevölkerung und (oder) haushaltsfinanzierte Organisationen mit Wärmeenergie und Warmwasserversorgung versorgen (einschließlich Organisationen, die Kapazitäten für die Erbringung von Dienstleistungen vermieten).

Eine juristische Person füllt dieses Formular aus und reicht es bei der Gebietskörperschaft von Rosstat an ihrem Standort ein.

Wenn eine juristische Person separate Untergliederungen hat, wird dieses Formular sowohl für jede separate Untergliederung als auch für eine juristische Person ohne diese separaten Untergliederungen ausgefüllt.

Das ausgefüllte Formular wird von der juristischen Person den Gebietskörperschaften von Rosstat am Standort der betreffenden separaten Unterabteilung (für eine separate Unterabteilung) und am Standort der juristischen Person (ohne separate Unterabteilungen) zur Verfügung gestellt. Falls eine juristische Person (ihre separate Unterabteilung) keine Tätigkeiten an ihrem Standort ausübt, wird das Formular am Ort der tatsächlichen Ausübung ihrer Tätigkeiten bereitgestellt.

Der Leiter der juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

Im Adressteil wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den auf die vorgeschriebene Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben. Auf dem Vordruck des Formulars, das Informationen über eine separate Unterabteilung einer juristischen Person enthält, wird der Name der separaten Unterabteilung und die juristische Person, auf die sie sich bezieht, angegeben.

Eine juristische Person bringt den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) im Codeteil des Formulars auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes an, die von den Gebietskörperschaften von Rosstat an Organisationen gesendet (ausgestellt) wird .

2. Eine Meldung im Formblatt N 1-TEP erfolgt nicht durch:

Unternehmen (Organisationen), die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen;

Unternehmen (Organisationen), die Wärmeenergie und Warmwasser nur für die Produktion und den technologischen Bedarf von Unternehmen (Organisationen) liefern.

3. Bei der Erstellung des Formblatts sind die Vollständigkeit der Ausfüllung und die Zuverlässigkeit der darin enthaltenen statistischen Daten sicherzustellen.

4. Das Formular N 1-TEP wird mit jährlicher Häufigkeit bereitgestellt.

5. Exekutive für die Zusammenstellung zuständig statistische Information, liefert Berichtsdaten im Formular N 1-TEP innerhalb der auf dem Formular angegebenen Frist in der entsprechenden Form strukturelle Einheiten Gebietskörperschaft der staatlichen Statistik in einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.

6. Dem Bericht sind Listen von Städten, Siedlungen städtischen Typs und ländlichen Siedlungen beigefügt, die von dem Unternehmen bedient werden.

7. Für den Fall, dass das berichtende Unternehmen (Organisation) Siedlungen in städtischen und Landschaft werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

8. Bei der Übertragung eines Unternehmens (einer Organisation), das Verbraucher mit Wärmeenergie aus anderen Abteilungen versorgt, in kommunales Eigentum, d.h. an die Behörden Kommunalverwaltung(und umgekehrt) wird die Berichterstattung getrennt für den Zeitraum vor der Übertragung und für die tatsächlich geleistete Zeit erstellt neues System nach Übertragung.

9. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den auf die vorgeschriebene Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben. Auf dem Vordruck des Formulars, das Angaben zu einer gesonderten Unterabteilung enthält, werden der Name der gesonderten Unterabteilung und die juristische Person, auf die sie sich bezieht, angegeben.

Die Zeile "Postanschrift" gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation an, juristische Adresse mit Postleitzahl; stimmt die tatsächliche Anschrift nicht mit der gesetzlichen überein, so wird auch die tatsächliche Postanschrift angegeben. Für separate Unterabteilungen, die keine gesetzliche Adresse haben, wird eine Postanschrift mit Postleitzahl angegeben.

Eine juristische Person bringt den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) im Codeteil auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes an, die von den Gebietskörperschaften von Rosstat an Organisationen gesendet (ausgestellt) wird.

Für separate Unterabteilungen einer juristischen Person wird eine Identifikationsnummer angegeben, die von der Gebietskörperschaft von Rosstat am Ort der separaten Unterabteilung festgelegt wird.

10. Die Daten werden in den auf dem Formular angegebenen Maßeinheiten angegeben.

11. Die Daten der Zeilen 01 - 17, 22, 33, 46 - 49 werden in ganzen Zahlen angezeigt, der Rest - mit einer Dezimalstelle.

II. Ausfüllen von Formularindikatoren

12. Anzahl der Wärmelieferquellen, deren Wärmeleistung und Anzahl der Kessel. Die Zeilen 01 - 04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal / h (Zeile 02), von 3 bis 20 Gcal / h (Zeile 03). und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 04). Die Daten der Zeile 01 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 02 - 04 oder mehr sein.

Ab Zeile 11 werden geleaste (Zeile 05) oder konzessionierte (Zeile 06) Wärmelieferquellen zugeordnet.

Die Zeilen 07 - 10 geben die Anzahl der liquidierten Wärmelieferanten (Kesselhäuser) für das Berichtsjahr wieder, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben, einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 08), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 09) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 10). Die Daten der Zeile 07 müssen aufgrund von liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 08 - 10 oder mehr sein.

Zeile 11 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, lokale und einzelne Kesselhäuser, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/h (Linie 12), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Linie 13) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 14). Die Daten der Zeile 11 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesseln) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Zeilen 12 - 14 oder mehr sein.

Die Zeilen 15 - 17 geben Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume) an, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind und mit festen Brennstoffen (Zeile 15), flüssigen Brennstoffen (Zeile 16) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (Zeile 17).

13. Gesamtkapazität der Wärmeversorgungsquellen. Zeile 18 zeigt die Wärmeleistung von Heizkesselanlagen zum Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der Nennleistung aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) auf dem Typenschild ergibt und in Gcal / h angegeben ist, einschließlich mit eine Kapazität von bis zu 3 Gcal/h (Linie 19), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Linie 20) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 21). Die Daten der Zeile 18 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 19 - 21 oder mehr sein.

14. Zeile 22 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind, reservieren, reparieren, auf Reparatur warten oder aus anderen Gründen stillstehen.

15. Die Länge von Heizungsnetzen. Zeile 23 zeigt die Gesamtlänge aller Wasserheizungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zwei-Rohr-Bedingungen, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich Durchmesser bis zu 200 mm (Zeile 24), von 200 mm bis 400 mm (Zeile 25), von 400 mm bis 600 mm (Zeile 26). Die Daten der Zeile 23 müssen aufgrund der Länge der Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe der Daten der Zeilen 24 - 26 oder mehr sein.

Die Länge von Heizungsnetzen wird unabhängig von der Verlegemethode durch die Länge ihrer Route bestimmt, wobei zwei Rohrleitungen verlegt werden: direkt und umgekehrt für ein Wassernetz, eine Dampfleitung und eine Kondensatleitung für ein Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes sollte die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung verwendet werden.

Zeile 27 zeigt erneuerungsbedürftige Wärme- und Dampfnetze (ab Zeile 23).

Zeile 28 spiegelt marode Netze wieder, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 27).

Marode Netze sind Netze, die laut technischer Bestandsaufnahme zu mehr als 60 % verschlissen sind.

Zeile 29 gibt die Länge der Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden.

Zeile 30 gibt die Länge der maroden Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden (ab Zeile 29).

Der Austausch von Netzwerken besteht darin, geplante vorbeugende Arbeiten durchzuführen, um deren vorzeitigen Verschleiß zu verhindern.

16. Zeile 31 spiegelt Einsparungen durch Modernisierungsarbeiten wider. Der Indikator wird als Summe der Bareinnahmen aus der Durchführung des Projekts für den Berichtszeitraum berechnet, einschließlich Bareinnahmen: aus der Erhöhung des Produktionsvolumens von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, der Verringerung der Arbeitsintensität der Arbeit, dem Sparen Energieressourcen und Materialien usw. Während des Berichtszeitraums dieser Indikator sollte nicht geringer sein als der Betrag der Anfangsinvestition dividiert durch die Anzahl der Jahre der Amortisation des Projekts.

17. Zeile 32 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert Produktionskapazität(einschließlich gemieteter) Wärmeversorgungsquellen (Kessel), die als Quotient aus der Division des Betrags durch 12 bestimmt wird, der sich aus der Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionskapazitäten zum 1. Januar des Berichtsjahres und der Hälfte des Buchwerts als ergibt vom 1. Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres und die Anschaffungskosten des Anlagevermögens bis zum 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

18. Zeile 33 zeigt die Gesamtzahl der Kraft-Wärme-Kopplungs-Quellen (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesseln) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind, in Reserve sind, repariert werden, auf Reparatur warten oder aus anderen Gründen stillstehen.

KWK-Quellen sind Gasturbinenanlagen, die Wärme und Licht erzeugen (Mini-KWK).

Abschnitt II. Produktion und Bereitstellung von thermischer Energie

19. Erzeugung und Lieferung von thermischer Energie. Zeile 34 gibt die pro Jahr erzeugte Wärmemenge an, einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal / h (Zeile 35), von 3 bis 20 Gcal / h (Zeile 36) und von 20 bis 100 Gcal / h ( Zeile 37). Sie wird bestimmt durch die Menge und den Wärmeinhalt der freigesetzten thermischen Energie, gemessen mit Messgeräten.

Die Daten der Zeile 34 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 35 - 37 oder mehr sein.

20. Für einzelne Unternehmen (Organisationen), die vorübergehend keine haben Messgeräte Zur systematischen Bestimmung der Erzeugung oder des Verbrauchs von Wärmeenergie, bei einem geringfügigen Verbrauch der letzteren, können ausnahmsweise Berechnungsmethoden verwendet werden, die in behördlichen und technischen Dokumenten zur Bilanzierung von Wärmeenergie und Wärmeträgern festgelegt sind. Die rechnerische Bestimmung dieser Indikatoren erfolgt nach dem produzierten Brennstoffverbrauch und dem durchschnittlichen Wirkungsgrad des Kesselhauses. Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Kesselhauses sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Die nachfolgende Tabelle dient zur Ermittlung der Heizleistung aus dem entsprechenden Brennstoffverbrauch.

Heizraum-Nettowirkungsgrad - in %Heizraum-Nettowirkungsgrad - in %Referenzkraftstoffverbrauch pro 1 gelieferter Gigakalorie - in Kilogramm Referenzkraftstoff/Gcal
60,0 238,10 80,0 178,57
62,0 230,41 82,0 174,22
64,0 223,21 84,0 170,07
66,0 216,45 86,0 166,11
68,0 210,08 88,0 162,34
70,0 204,08 90,0 158,73
72,0 198,41 92,0 155,28
74,0 193,05 94,0 151,98
76,0 187,97 95,0 150,38
78,0 183,15

Mit Daten zum Brennstoffverbrauch im Kesselhaus für das Jahr und Kenntnis der Effizienz des Kesselhauses ist es möglich, die Wärmeerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise das Kesselhaus des Kraftwerks, das die Bevölkerung, haushaltsfinanzierte Organisationen und Unternehmen mit Wärme versorgt, im Berichtsjahr 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Kalorienäquivalent von 0,723 verbrauchte, bei einem Wirkungsgrad des Kesselhauses von 72 % , dann beträgt der äquivalente Brennstoffverbrauch 587 Tonnen (812 Tonnen x 0,723) , da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72% die Produktion einer Gigakalorie gemäß der obigen Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff erfordert, die Menge von Die erzeugte Wärme beträgt 2959 Gcal:

(587*1000)
198,41

Dann wird die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) verwendet wird, von der resultierenden Wärmeerzeugungsmenge ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf berücksichtigt wird, wird die Menge des erzeugten Dampfs in Gigakalorien auf der Grundlage des Wärmeinhalts des erzeugten Dampfs neu berechnet, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner Temperatur entspricht. Wenn also beispielsweise ein Kesselhaus Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf / cm2 erzeugt, entspricht dieser Druck laut Nachschlagewerken einem Wärmeinhalt von Dampf von 653,9 Kilokalorien pro Kilogramm. In diesem Fall muss die Temperatur des Speisewassers berücksichtigt werden. Wenn also beispielsweise die Temperatur des Speisewassers 10 C° beträgt, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge 653,9 - 10 = 643,9 kcal / kg.

Nehmen wir an, das Kesselhaus produziert 1500 Tonnen Dampf pro Monat bei einem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm2 und einer Speisewassertemperatur von 10 C°. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965850000 Kilokalorien (1500 * 1000 * (653,9 - 10)) oder ungefähr 966 Gigakalorien.

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, die Effizienz des Kessels zu bewerten, ist es für Kessel mit geringer Kapazität (weniger als 0,1 Gcal/h) zulässig, den äquivalenten Brennstoffverbrauch für die Lieferung von einer Gigakalorie Wärme im Durchschnitt gleich anzusetzen bis 200,0 Kilogramm Standardbrennstoff (d. h. unter der Annahme, dass aus einer Tonne Standardbrennstoff in solchen Kesseln 5 Gcal Wärmeenergie gewonnen werden können).

Um die Leistung von Heißwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal / h umzurechnen, sollten Sie das Verhältnis verwenden: 1 MW \u003d 0,86 Gcal / h.

21. Zeile 38 zeigt die Menge der von außen erhaltenen (gekauften) Wärmeenergie, die nach den Daten der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen des Wärmelieferanten auf der Grundlage der Ablesungen der Messgeräte (oder der Abrechnung) bestimmt wird.

22. Zeile 39 spiegelt die Menge der tatsächlich gelieferten Wärmeenergie für den Berichtszeitraum an alle Kategorien von Verbrauchern (Abonnenten) wider, die auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit auf die von den lokalen Regierungen festgelegte Weise und in Übereinstimmung mit ihnen ermittelt wurde mit behördlichen und technischen Dokumenten zur Abrechnung von Wärmeenergie und Wärmeträgern.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie beinhaltet nicht die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf der Wärmeversorgungsquelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten der Zeile 39 müssen gleich der Summe der Daten der Zeilen 40 und 45 sein.

23. Zeile 40 zeigt die Wärmemenge, die ihren Verbrauchern (Abonnenten) zugeführt wird, einschließlich:

an die Bevölkerung (wenn die Kosten für verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von der Zahlungsform und -methode) - Zeile 41;

geförderte Organisationen, darunter: Bildungseinrichtungen(Schulen, Internate, Fachschulen, Hochschulen, Institute usw.); Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Polikliniken, Ambulanzen, Erste-Hilfe-Stationen, Sanatorien, Erholungsheime usw.); Sportanlagen (Stadien usw.); kulturelle Einrichtungen (Museen, Parks, Bibliotheken usw.); Kinder- vorschulische Einrichtungen(Kindergärten, Kinderkrippen); Waisenhäuser, Kindergesundheitseinrichtungen; Heime und Internate für ältere und behinderte Menschen; kommunale Einrichtungen (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher, die in der Bilanz von haushaltsfinanzierten Organisationen stehen); Studentenwohnheime, Militäreinheiten sowie öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen (Bäder, Wäschereien, Bestattungsunternehmen usw.) - Linie 42;

Unternehmen für Produktionsbedarf (Zeile 43);

Produktionsbedarf sollte als Bedarf verstanden werden Industrieunternehmen beschäftigt sich mit der Herstellung von Produkten, der Verarbeitung von Rohstoffen und Materialien usw.

Andere Organisationen (Zeile 44).

Andere Organisationen umfassen Organisationen des nichtstaatlichen Sektors, des Handels, der Gastronomie, der Unterhaltung und anderer.

24. Zeile 45 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an deren Verbraucher (Teilnehmer) geliefert wird.

25. Zeile 46 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

Zeile 47 zeigt die Anzahl der Unfälle in Dampf- und Wärmenetzen einschließlich Heißwassernetzen (ab Zeile 46).

Zeile 48 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen.

Ein Unfall ist ein Ausfall von Elementen von Systemen, Netzen und Wärmeversorgungsquellen, der zur Unterbrechung der Lieferung von Wärmeenergie an Verbraucher und Abonnenten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden führte.

26. Zeile 49 zeigt die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten in der Haupttätigkeit (ohne Teilzeitbeschäftigte).

Die Anzahl der Beschäftigten der Haupttätigkeit umfasst alle aufgeführten Mitarbeiter, die in beschäftigt sind Herstellungsprozesse zur Versorgung der Bevölkerung, haushaltsfinanzierter Organisationen, Unternehmen und anderer Organisationen mit Wärme und Warmwasser.

Abschnitt III. Energie sparen

27. Zeile 50 zeigt den Kraftstoffverbrauch zum Satz (in Bezug auf die bedingten) für das gesamte Volumen der produzierten Ressourcen. Die Indikatoren fallen auf: fester Brennstoff(Zeile 51), flüssige Brennstoffe (Zeile 52) und gasförmige Brennstoffe (Zeile 53).

Kraftstoffverbrauch (in Bezug auf bedingt). Der Bezugsbrennstoffverbrauch (nach Norm und tatsächlich) für die Erzeugung von Wärmeenergie wird gemäß dem Brennstoffverbrauchsprotokoll in natürlichen Werten und dem Bezugsbrennstoff, gegeben durch seinen Heizwert, bestimmt.

Die Umrechnung von Naturkraftstoff in konventionellen Kraftstoff (7000 kcal/kg) sollte in der Regel vom Unternehmen auf der Grundlage der periodischen Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs in Labors (eigene oder auf Anfrage von Drittanbietern) durchgeführt werden, die mit ausgestattet sind geeignete Instrumente und vorbehaltlich der obligatorischen Einhaltung der Anforderungen von GOSTs für die Probenahme und Analyse .

Wenn der Heizwert des Brennstoffs im Labor nicht direkt bestimmt werden kann, darf er rechnerisch gemäß der Laboranalyse der elementaren Zusammensetzung des Brennstoffs oder der Analyse des Aschegehalts und der Feuchtigkeit unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln und ermittelt werden Tabellen zum Brennwert der brennbaren Masse. Wenn also Daten zum Nettoheizwert der brennbaren Masse, zum Aschegehalt und zum Feuchtigkeitsgehalt des Arbeitsbrennstoffs vorliegen, wird der Nettoheizwert des natürlichen Brennstoffs Q(p)_H durch die Formel bestimmt:

Ap ist der Aschegehalt des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Wp - Feuchtigkeit des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Q(g)_H - Nettoheizwert der brennbaren Masse, kcal/kg.

Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert des Brennstoffs mit einer der angegebenen Methoden zu bestimmen, können Sie die Daten der Zertifikate der Lieferanten verwenden. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff zu verwenden, die von Rosstat bei der Entwicklung übernommen wurden die "Geschätzte Bilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation" gemäß den Anweisungen zur Erstellung statistische Berichterstattungüber die Verwendung von Brennstoff, Wärmeenergie und Strom in Form N 11-SN, genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Statistikkomitees Russlands vom 05.09.94 N 154 und Formular N 11-ter „Informationen über die Verwendung von Brennstoff, Wärme Energie und Strom für die Produktion bestimmte Typen Produkte, Arbeiten, (Dienstleistungen)“, genehmigt durch das Dekret von Rosstat N 74 vom 09.10.2007.

Alle Arten von Naturbrennstoffen werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen Brennwert, definiert als das Verhältnis des Nettoheizwerts des Arbeitszustands des Brennstoffs dieser Art zum Heizwert von 1 kg konventionellem Brennstoff, in konventionellen Brennstoff umgerechnet Kraftstoff, d.h. bis 7000 kcal/kg.

Das Kalorienäquivalent (K) wird durch die Formel bestimmt:

K = Q(p)_H ,
7000

Q(p)_H ist der untere Heizwert des Betriebszustands des Kraftstoffs in kcal/kg.

Die Umwandlung von Naturkraftstoff in bedingt erfolgt durch Multiplikation der Naturkraftstoffmenge mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent.

Beispiel. Im Laufe des Jahres wurde die folgende Menge an unterschiedlichem Kraftstoff verbraucht, deren Umrechnung in bedingte in der Tabelle angegeben ist:

Erdgas (einschließlich Begleitgas)pro 1 Tausend m3100 1,154 115,4 Erdgas-"- 100 1,16 116,0 Kraftstoffpro 1 Tonne100 1,43 143,0 Dieselkraftstoff -"- 100 1,45 145,0 Benzin (Auto)-"- 100 1,49 149,0 Kerosinepro 1 Tonne100 1,47 147,0 Flüssiggas-"- 100 1,57 157,0 Holzabfälle, Späne und Sägemehl-"- 100 0,36 36,0 Sägespänezum Lager. m3100 0,11 11,0 Holzkohlepro 1 Tonne100 0,93 93,0 Gesamt 1370,3

Basierend auf dieser Berechnung wird der Verbrauch an Standardkraftstoff ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

28. Zeile 54 zeigt den Stromverbrauch zum Satz für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen.

29. Zeile 55 zeigt den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch für das gesamte Volumen der produzierten Ressourcen. Aus der Anzeige heben sich ab: fester Brennstoff (Zeile 56), flüssiger Brennstoff (Zeile 57), gasförmiger Brennstoff (Zeile 58).

30. Zeile 59 spiegelt den tatsächlichen Stromverbrauch für das gesamte Volumen der produzierten Ressourcen wider.

31. Zeile 60 spiegelt Kraftstoffeinsparungen für den Berichtszeitraum wider (in Bezug auf bedingte). Der Indikator ist definiert als die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen (Zeile 55) und dem Standard-Kraftstoffverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen (Zeile 50), die sich aus den durchgeführten Energiesparmaßnahmen ergibt. . Aus der Anzeige heben sich hervor: Festbrennstoff (Zeile 61), Flüssigbrennstoff (Zeile 62), Gasbrennstoff (Zeile 63).

32. Zeile 64 zeigt die Energieeinsparungen für den Berichtszeitraum an. Er ist definiert als die durch die Energiesparmaßnahmen erzielte Differenz zwischen dem tatsächlichen Stromverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen (Zeile 59) und dem Standardstromverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen (Zeile 54).

33. Zeile 65 spiegelt die Kosten der Energiesparmaßnahmen wieder. Der Indikator sieht die Ausgaben des Unternehmens für die Durchführung von Projekten, Programmen und Maßnahmen zur Energieeinsparung vor, einschließlich der Einführung neuer Technologien und der Installation energiesparender Geräte für den Berichtszeitraum.

34. Zeile 66 gibt die Einsparungen durch die getroffenen Energiesparmaßnahmen wieder. Der Indikator sollte die finanziellen Einsparungen widerspiegeln, die während des Berichtszeitraums bei der Umsetzung von Projekten, Programmen und Maßnahmen zur Energieeinsparung erzielt wurden. Die finanziellen Einsparungen durch die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sollten als Differenz zwischen den Kosten des Unternehmens vor diesen Maßnahmen und den Kosten des Unternehmens nach der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen berechnet werden.

35. Zeile 67 zeigt alle Wärmeenergieverluste, die im Berichtsjahr aufgetreten sind.

Die Gesamtmenge der Wärmeenergieverluste ist definiert als die Differenz zwischen der an das Netz gelieferten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser verwendeten Wärme) und der Menge an Wärme Wärme, die von allen Verbrauchern (Teilnehmern) verbraucht wird.

Ab Zeile 67 werden Wärmeenergieverluste in Wärme- und Dampfnetzen hervorgehoben (Zeile 68).

36. Zeile 69 gibt die Menge an elektrischer Energie an, die von KWK-Anlagen (in Tausend kWh) insgesamt für den Berichtszeitraum erzeugt wurde.

37. Zeile 70 gibt die Menge an thermischer Energie an, die von KWK-Wärmeanlagen (Gigacal) insgesamt für den Berichtszeitraum erzeugt wurde.

Kontrolle nach Formular N 1-TEP:

1. Seite 01 >= Seite 02 + Seite 03 + Seite 04;

2. Seite 11 >= Seite 12 + Seite 13 + Seite 14;

3. Seite 18 >= Seite 19 + Seite 20 + Seite 21;

4. Seite 23 >= Seite 24 + Seite 25 + Seite 26;

5. Seite 27 >= Seite 23;

6. Seite 28 >= Seite 27;

7. Seite 30 >= Seite 29;

8. Seite 34 >= Seite 35 + Seite 36 + Seite 37;

9. Seite 39 >= Seite 40;

10. S. 39 = S. 40 + S. 45;

11. S. 40 = S. 41 + S. 42 + S. 43 + S. 44;

12. Seite 46 >= Seite 47 + Seite 48;

14. S. 67 = S. 34 + S. 38 - S. 39;

BUNDESDIENST DER STAATLICHEN STATISTIK

AUFLÖSUNG


Aus dem Bericht 2008 aufgrund aufgehoben
Anordnung von Rosstat vom 20. August 2008 N 200
____________________________________________________________________

Statistisches Landesamt

entscheidet:

1. Das beigefügte Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des Statistischen Erhebungsbogens N 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“ der Länder genehmigen und ab dem Bericht 2005 in Kraft setzen.

2. Mit der Einführung des in Absatz 1 dieses Beschlusses genannten Verfahrens den Beschluss des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 28.06.2001 N 46 über die Genehmigung der Anleitung zum Ausfüllen der föderalen staatlichen Statistik als ungültig anzuerkennen Beobachtungsbogen N 1-TEP „Informationen zur Lieferung von Wärmeenergie“.

Vorläufig
Aufgaben des Managers
Bundesdienst
staatliche Statistiken
K. E. Likeam

Das Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des Formulars der staatlichen statistischen Beobachtung N 1-TEP "Informationen zur Wärmeversorgung"

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Statistikformular N 1-TEP wird von juristischen Personen, ihren getrennten Unterabteilungen (KWK, GRES, Unternehmen (Organisationen) von Wärme- und Elektrowärmenetzen, Energieversorgungsunternehmen (Organisationen) usw. eingereicht, die entweder unabhängig sind Bilanz oder sind Teil von Diversified Produktionsverbände Gehäuse- Öffentliche Einrichtungen, und in der Bilanz von Unternehmen (Organisationen), unabhängig von der Rechts- und Eigentumsform, die die Bevölkerung und Haushaltsunternehmen (Organisationen) mit Wärme und Warmwasser versorgen.

Unternehmen (Organisationen), die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen, sowie Unternehmen (Organisationen), die Wärme und Warmwasser nur für die Produktion und den technologischen Bedarf von Unternehmen (Organisationen) liefern, reichen keinen Bericht ein die Form N 1-TEP.

2. Bei der Übertragung eines Unternehmens (einer Organisation), das Verbraucher mit Wärmeenergie versorgt, aus anderen Abteilungen in kommunales Eigentum, d.h. unter der Zuständigkeit der örtlichen Behörden Exekutivgewalt(und umgekehrt) erfolgt die Berichterstattung getrennt für den Zeitraum vor der Übertragung und für die tatsächlich im neuen System gearbeitete Zeit nach der Übertragung. In der Erläuterung zum Bericht muss angegeben werden, aus welcher Abteilung das Unternehmen (Organisation) übernommen oder an welche es übertragen wurde.

3. Die statistische Berichterstattung im Formular N 1-TEP wird jährlich innerhalb der auf dem Formular angegebenen Frist an die zuständigen Strukturabteilungen des Gebietskörpers für staatliche Statistik in der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation übermittelt.

4. Alle Berichtsdaten in Form von Sachleistungen und Wertbegriffe sollten auf zuverlässigen primären Rechnungslegungsdaten beruhen.

Die Hauptanforderung beim Ausfüllen aller Abschnitte des Berichts ist die Zuverlässigkeit der Daten.

5. Der für die Bereitstellung statistischer Informationen zuständige Beamte übermittelt rechtzeitig verlässliche Meldedaten auf dem Formular N 1-TEP.

6. Für den Fall, dass das berichtende Unternehmen (Organisation) die Siedlungen von städtischen und ländlichen Gebieten bedient, werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

7. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den auf die vorgeschriebene Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile "Postanschrift" gibt den Namen des Gebiets an, die gesetzliche Anschrift mit Postleitzahl.

Im Codeteil wird der Code des Allrussischen Klassifizierers von Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der Bekanntmachung über die Zuweisung des OKPO-Codes durch staatliche Statistikbehörden obligatorisch angebracht.

8. Die Daten werden in den auf dem Formular angegebenen Maßeinheiten angegeben. genehmigtes Formular statistische Berichterstattung.

9. Die Daten der Zeilen 01-15, 20, 42-45 werden in ganzen Zahlen angezeigt, der Rest - mit einer Dezimalstelle.

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars N 1-TEP

10. Anzahl der Wärmelieferquellen, deren Wärmeleistung und Menge Kessel. Die Zeilen 01-04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), darunter mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 02), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 03) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 04). Die Daten der Zeile 01 müssen - aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h - gleich der Summe der Daten der Zeilen 02-04 oder mehr sein.

Die Zeilen 05-08 geben die Anzahl der liquidierten Wärmelieferquellen (Kesselhäuser) für das Berichtsjahr wieder, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben, einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 06), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 07) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 08). Die Daten der Zeile 05 müssen aufgrund liquidierter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 06-08 oder mehr sein.

Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume), die an andere Unternehmen übertragen oder von anderen Unternehmen (Organisationen) zur Bilanz übernommen wurden, werden nicht als neu in Betrieb genommen oder liquidiert ausgewiesen, sondern im Formular in den Zeilen 09-12 widergespiegelt.

Zeile 09 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, lokale und einzelne Kesselhäuser, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich einer Kapazität von bis bis 3 Gcal/h (Linie 10), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Linie 11) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 12). Die Daten der Zeile 09 sollten aufgrund liquidierter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h der Summe der Zeilen 10-12 oder mehr entsprechen.

Die Zeilen 13-15 geben die Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume) in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres an, die mit festen Brennstoffen (Zeile 13), flüssigen Brennstoffen (Zeile 14) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden ( Zeile 15).

11. Zeile 16 zeigt die Gesamtleistung der Wärmebereitstellungsquellen (thermische Leistung der Heizkesselanlagen) am Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der Nennleistung aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) auf dem Typenschild ergibt wird in Gcal / h angezeigt, einschließlich Kapazität bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 17), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 18) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 19). Die Daten der Zeile 16 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 17-19 oder mehr sein.

12. Zeile 20 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie in Betrieb, in Reserve, Reparatur, auf Reparatur wartend oder aus anderen Gründen stillgelegt sind.

13. Länge von Wärmenetzen. Zeile 21 zeigt die Gesamtlänge aller Wasserheizungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zwei-Rohr-Bedingungen, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich Durchmesser bis zu 200 mm (Zeile 22), von 200 mm bis 400 mm (Zeile 23), von 400 mm bis 600 mm (Zeile 24). Die Daten der Zeile 21 müssen aufgrund der Länge der Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe der Daten der Zeilen 22-24 oder mehr sein.

Die Länge von Wärmenetzen wird unabhängig von der Verlegemethode durch die Länge ihrer Route bestimmt, wobei zwei Rohrleitungen darin verlegt sind: eine direkte und eine umgekehrte Rohrleitung für ein Wassernetz, eine Dampfleitung und eine Kondensatleitung für ein Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes sollte die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung verwendet werden.

Zeile 25 spiegelt erneuerungsbedürftige Wärme- und Dampfnetze wider (ab Zeile 21).

Zeile 26 spiegelt marode Netze wieder, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 25).

Marode Netze sind Netze, die laut technischer Bestandsaufnahme zu über 60 % verschlissen sind.

Zeile 27 gibt die Länge der Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden.

Zeile 28 gibt die Länge der maroden Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden (ab Zeile 27).

14. Produktion und Bereitstellung von thermischer Energie. Zeile 29 gibt die pro Jahr erzeugte Wärmemenge an, einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal / h (Zeile 30), von 3 bis 20 Gcal / h (Zeile 31) und von 20 bis 100 Gcal / h (Zeile 32) und wird durch die Menge und den Wärmeinhalt der freigesetzten thermischen Energie gemessen durch Messgeräte bestimmt.

Die Daten der Zeile 29 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 30-32 oder mehr sein.

15. Für einzelne Unternehmen (Organisationen), die vorübergehend keine Messgeräte zur systematischen Bestimmung der Erzeugung oder des Verbrauchs von Wärmeenergie haben, mit einem geringen Verbrauch der letzteren, die in behördlichen und technischen Dokumenten festgelegten Berechnungsmethoden für die Bilanzierung von Wärmeenergie und Wärmeträger können ausnahmsweise verwendet werden. Die rechnerische Bestimmung dieser Indikatoren erfolgt nach dem produzierten Brennstoffverbrauch und dem durchschnittlichen Wirkungsgrad des Kesselhauses. Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Kesselhauses sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Die nachfolgende Tabelle dient zur Ermittlung der Heizleistung aus dem entsprechenden Brennstoffverbrauch.

Heizraum-Nettowirkungsgrad - in %

Heizraum-Nettowirkungsgrad - in %

Referenzkraftstoffverbrauch pro 1 gelieferter Gigakalorie - in Kilogramm Referenzkraftstoff/Gcal

Mit Daten zum Brennstoffverbrauch im Kesselhaus für das Jahr und Kenntnis der Effizienz des Kesselhauses ist es möglich, die Wärmeerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise das Kesselhaus des Werks, das die Bevölkerung und den Haushalt mit Wärme versorgt, im Berichtsjahr 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Kalorienäquivalent von 0,723 verbraucht hat, bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72%, dann ist die Der äquivalente Brennstoffverbrauch beträgt 587 Tonnen (812 Tonnen x 0,723 ), da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72% die Erzeugung einer Gigakalorie gemäß obiger Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff erfordern wird, die erzeugte Wärmemenge wird 2959 Gcal sein:

Dann wird die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) verwendet wird, von der resultierenden Wärmeerzeugungsmenge ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf berücksichtigt wird, wird die Menge des erzeugten Dampfs in Gigakalorien auf der Grundlage des Wärmeinhalts des erzeugten Dampfs neu berechnet, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner Temperatur entspricht. Wenn also beispielsweise ein Kesselhaus Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf / cm (2) erzeugt, entspricht dieser Druck laut Nachschlagewerken einem Wärmeinhalt von Dampf von 653,9 Kilokalorien pro Kilogramm. In diesem Fall muss die Temperatur des Speisewassers berücksichtigt werden. Wenn also beispielsweise die Temperatur des Speisewassers 10 °C beträgt, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge 653,9 - 10 = 643,9 kcal/kg.

Nehmen wir an, dass das Kesselhaus 1500 Tonnen Dampf pro Monat bei einem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm und einer Speisewassertemperatur von 10°C erzeugt. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965850000 Kilokalorien (15001000 (653,9 - 10) oder ungefähr 966 Gigakalorien.

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, die Effizienz des Kessels zu bewerten, ist es für Kessel mit geringer Kapazität (weniger als 0,1 Gcal/h) zulässig, den äquivalenten Brennstoffverbrauch für die Lieferung von einer Gigakalorie Wärme im Durchschnitt gleich anzusetzen bis 200,0 Kilogramm Standardbrennstoff (d. h. unter der Annahme, dass aus einer Tonne Standardbrennstoff in solchen Kesseln 5 Gcal Wärmeenergie gewonnen werden können).

Um die Leistung von Heißwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal / h umzurechnen, sollten Sie das Verhältnis verwenden: 1 MW \u003d 0,86 Gcal / h.

16. Zeile 33 zeigt die Menge der von außen erhaltenen (gekauften) Wärmeenergie, die gemäß den Daten der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen des Wärmelieferanten auf der Grundlage der Ablesungen der Messgeräte (oder der Abrechnung) bestimmt wird.

17. Zeile 34 spiegelt die Menge der tatsächlich verbrauchten Wärmeenergie für den Berichtszeitraum durch alle Kategorien von Verbrauchern (Abonnenten) wider, die auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit auf die von den lokalen Regierungen festgelegte Weise und in Übereinstimmung mit ihnen ermittelt wurde mit behördlichen und technischen Dokumenten zur Abrechnung von Wärmeenergie und Wärmeträgern.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie beinhaltet nicht die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf der Wärmeversorgungsquelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten der Zeile 34 müssen gleich der Summe der Daten der Zeilen 35 und 39 sein.

Zeile 35 zeigt die an seine Verbraucher (Teilnehmer) gelieferte Wärmemenge.

18. Die Zeilen 36-38 spiegeln die Wärmemenge wider, die den Verbrauchern zugeführt wird:

- an die Bevölkerung (wenn die Kosten für die verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von der Zahlungsform und -methode) - Zeile 36;

- für Haushaltszwecke (Zeile 37).

Der Indikator "für den Haushaltsbedarf" sollte die Lieferung von Wärmeenergie an den folgenden Staat umfassen und kommunale Unternehmen, Zustand u kommunale Einrichtungen und staatliche und kommunale Organisationen: Bildung (Schulen, Internate, Fachschulen, Hochschulen, Institute, Universitäten usw.), Medizin (Krankenhäuser, Kliniken, Ambulanzen, Erste-Hilfe-Stationen, Sanatorien, Erholungsheime usw.), Sport (Sportvereine, Stadien usw.), Kindereinrichtungen (Kindergärten und Kindertagesstätten), Waisenhäuser, Kindergesundheitscamps, Alten- und Behindertenheime, Kommunen (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher usw.), Studentenheime, Militäreinheiten , sowie für den kommunalen und kulturellen Bedarf von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen erbringen;

- für den Produktionsbedarf von Unternehmen (Organisationen) - Linie -38.

19. Zeile 39 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an deren Verbraucher (Teilnehmer) geliefert wird.

20. Zeile 40 zeigt alle Wärmeenergieverluste, die im Berichtsjahr aufgetreten sind.

Die Gesamtmenge der Wärmeenergieverluste ist definiert als die Differenz zwischen der an das Netz gelieferten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser verwendeten Wärme) und der Menge an Wärme Wärme, die von allen Verbrauchern (Teilnehmern) verbraucht wird.

21. Zeile 41 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert der Produktionskapazitäten von Wärmeversorgungsquellen (Kesseln), der als Quotient aus der Division des Betrags durch 12 bestimmt wird, der sich aus der Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionskapazitäten zum 1. Januar ergibt des Berichtsjahres, die Hälfte des Buchwertes zum 1. Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres und die Anschaffungskosten des Anlagevermögens zum 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

22. Zeile 42 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

Zeile 43 zeigt die Anzahl der Unfälle in Dampf- und Wärmenetzen einschließlich Heißwassernetzen (ab Zeile 42).

Zeile 44 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen.

Als Unfall wird betrachtet - Ausfall von Elementen von Systemen, Netzen und Wärmeversorgungsquellen, was dazu führte, dass die Lieferung von Wärmeenergie an Verbraucher und Abonnenten für Heizung und Warmwasserversorgung für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden eingestellt wurde.

23. Zeile 45 zeigt die Gesamtzahl der Kraft-Wärme-Kopplungsquellen (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesseln) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind. unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind, in Reserve sind, repariert werden, auf Reparatur warten oder aus anderen Gründen stillstehen.

24. Zeile 46 gibt die Menge an elektrischer Energie an, die von Wärmeerzeugungsanlagen (kWh) insgesamt für den Berichtszeitraum erzeugt wurde.

25. Zeile 47 zeigt die Höhe der vom Unternehmen (der Organisation) bereitgestellten Mittel für die Modernisierung der Wärmeversorgungsquellen (in Tausend Rubel).

Die Modernisierung (Rekonstruktion) sieht die Durchführung von Arbeiten an Quellen vor, die darauf abzielen, die Erzeugung von Wärmeenergie sicherzustellen, die Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems, um den Bedarf des Wohnungs- und Industriebaus zu decken, die Qualität der den Verbrauchern erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und Verbesserung der Umweltsituation auf dem Gebiet der Gemeinde.

26. Zeile 48 zeigt den Istwert wirtschaftliche Effizienz Arbeiten zur Modernisierung des Anlagevermögens, einschließlich Wärmeversorgungsquellen, Austausch von Netzen und Systemen der Wärmeversorgung und Warmwasserversorgung (in Tausend Rubel), die durch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten während der Amortisationszeit von Projekten erhalten wurden.

27. Kraftstoffverbrauch (in Bezug auf bedingt). Der normgerechte und tatsächliche Bezugsbrennstoffverbrauch für die Erzeugung von Wärmeenergie wird nach dem physikalischen Brennstoffverbrauchsprotokoll und dem durch seinen Heizwert gegebenen Bezugsbrennstoff ermittelt.

Die Umrechnung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff (7000 kcal/kg) sollte in der Regel vom Unternehmen auf der Grundlage der regelmäßigen Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs in Labors (eigene oder fremde - auf Anfrage) durchgeführt werden. ausgestattet mit geeigneten Instrumenten und mit der obligatorischen Erfüllung der Anforderungen von GOSTs für die Auswahl und Analyse von Proben

Wenn der Heizwert des Brennstoffs im Labor nicht direkt bestimmt werden kann, darf er rechnerisch gemäß der Laboranalyse der elementaren Zusammensetzung des Brennstoffs oder der Analyse des Aschegehalts und der Feuchtigkeit unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln und ermittelt werden Tabellen zum Brennwert der brennbaren Masse. Bei Vorhandensein von Daten zum Nettoheizwert der brennbaren Masse, zum Aschegehalt und zum Feuchtigkeitsgehalt des Arbeitsbrennstoffs wird der Nettoheizwert des natürlichen Brennstoffs durch die Formel bestimmt:

wo ist der Aschegehalt des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

- Feuchtigkeit des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

- unterer Heizwert der brennbaren Masse, kcal/kg.

Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert des Brennstoffs mit einer der angegebenen Methoden zu bestimmen, können Sie die Daten der Zertifikate der Lieferanten verwenden. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff zu verwenden, die von Rosstat bei der Entwicklung übernommen wurden die "Geschätzte Bilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation" gemäß den Anweisungen zur Erstellung statistischer Berichte über die Verwendung von Brennstoff, Wärmeenergie und Strom im Formular N 11-SN, genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 05.09.94 N 154 und Formular N 11-ter "Informationen über die Verwendung von Brennstoff, Wärmeenergie und Elektrizität", genehmigter Erlass von Rosstat N 33 vom 27.07.2004.

Alle Arten von Naturbrennstoffen werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen Brennwert, definiert als das Verhältnis des Nettoheizwerts des Arbeitszustands des Brennstoffs dieser Art zum Heizwert von 1 kg konventionellem Brennstoff, in konventionellen Brennstoff umgerechnet Kraftstoff, d.h. bis 7000 kcal/kg.

Das Kalorienäquivalent (K) wird durch die Formel bestimmt:

wo ist der Nettoheizwert des Betriebszustands des Kraftstoffs in kcal / kg.

Die Umrechnung von Naturkraftstoff in bedingt wird durch Multiplikation der Naturkraftstoffmenge mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent ermittelt.

Beispiel. Im Laufe des Jahres wurde die folgende Menge an unterschiedlichem Kraftstoff verbraucht, deren Umrechnung in bedingte in der Tabelle angegeben ist:

Maßeinheit

Verbraucht
Wano in Form von Sachleistungen

Durchschnittliches Kalorienäquivalent

Menge Standardkraftstoff,
t

Podmoskowny Kohle

Donezk Kohle

pro 1 dicht m

Erdgas (einschließlich Begleitgas)

pro 1 Tausend m

Erdgas

Kraftstoff

Dieselkraftstoff

Benzin (Auto)

Kerosine

Flüssiggas

Holzabfälle, Späne und Sägemehl

Sägespäne

zum Lager, m

Holzkohle

Basierend auf dieser Berechnung wird der Verbrauch an Standardkraftstoff ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

Zeile 49 zeigt den Brennstoffverbrauch (bedingt) für die gesamte Produktionswärme mit der auf vorgeschriebene Weise genehmigten Rate für das gesamte Unternehmen, und Zeile 50 zeigt den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Mit der Einführung dieses Verfahrens wird die bisher gültige Anleitung zum Ausfüllen des statistischen Beobachtungsformulars N 1-tep des Bundesstaates "Informationen zur Lieferung von Wärmeenergie", genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 28.06.2001 N 46, werden storniert.

Statistik des Ministeriums für Handel und Dienstleistungen

Anhang 1. Durchschnittliche Kalorienäquivalente für die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in bedingte

Anhang 1

Art des Kraftstoffs

Durchschnittliches Kalorienäquivalent für die Umwandlung von 1 Tonne natürlichen Kraftstoffs in konventionellen

Kohlen (ohne Briketts):

Donezk

in der Nähe von Moskau

Kusnezki

Workuta

Swerdlowsk

Neryungri

Kansk-Atschinsk

Karaganda

Ekibastus

Schlesisch

Brenntorf - für 1 Tonne Mahlen (bei bedingter Feuchtigkeit von 40%)

Klumpig (bei relativer Luftfeuchtigkeit 33 %)

Torfbriketts (bei relativer Luftfeuchtigkeit 16%)

Torf-Halbbriketts (mit bedingter Luftfeuchtigkeit von 28 %)

Brennholz - pro 1 dichten m

Erdgas (einschließlich Begleitgas) - pro 1 Tausend m

Heizöl - pro 1 Tonne

Marine-Heizöl - pro 1 Tonne

Holzabfälle, Späne und Sägemehl - pro 1 Tonne

Äste, Nadeln, Hackschnitzel – im Lager

Anhang 2. Eigenschaften von Wasserdampf (nach M. P. Vukalovich)

Anhang 2

Absolut-
Druck
Nie,
kgf/cm

Sättigungstemperatur
nia,
°C

Ental-
- Trinken von Flüssigkeiten
kcal/kg

Ental-
piya trocken gesättigt
viel Dampf,
kcal/kg

Absolut-
Druck
Nie,
kgf/cm

Tempera-
Tour gesättigt
nia,
°C

Ental-
Flüssigkeit trinken,
kcal/kg

Ental-
piya trocken gesättigt
viel Dampf,
kcal/kg

Anhang 3. Enthalpie von überhitztem Dampf (nach M. P. Vukalovich)

Anhang 3

Absolut

Enthalpie, kcal/kg

Druck, kgf/cm



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ZUGELASSEN

Dekret des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 28. Juni 2001 Nr. 46

ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES FORMBLATTS DER STATISTISCHEN ERHEBUNG DES BUNDES Nr. 1 -TEP „INFORMATIONEN ÜBER DIE LIEFERUNG VON WÄRMEKRAFT“

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Das Statistikformular Nr. 1 -TEP wird von juristischen Personen, ihren separaten Unterabteilungen (KWK, staatliches Bezirkskraftwerk, Unternehmen von Wärme- und Elektrowärmenetzen, Energieversorgungsunternehmen usw.) eingereicht, die entweder eine unabhängige Bilanz haben oder Teil davon sind diversifizierter Industrieverbände des Wohnungsbaus und der kommunalen Dienstleistungen und per Saldo von Unternehmen und Organisationen) unabhängig von der Organisations- und Rechts- und Eigentumsform, die Versorgung der Bevölkerung und haushaltsnaher Unternehmen und Organisationen mit Wärme und Warmwasser.

Unternehmen, die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen, sowie Unternehmen, die Wärme und Energie und Warmwasser nur für die Produktion und den technologischen Bedarf von Unternehmen und Organisationen liefern, reichen keinen Bericht in Formular Nr. 1 ein -TEP.

1.2. Bei Übertragung eines Unternehmens, das Wärmeenergie an Verbraucher aus anderen Abteilungen liefert, in kommunales Eigentum, d. h. in den Zuständigkeitsbereich lokaler Exekutivbehörden (und umgekehrt), wird die Berichterstattung getrennt für den Zeitraum vor seiner Übertragung und für die tatsächlich in der neuen Zeit gearbeitete Zeit erstellt System nach der Übertragung. In der Erläuterung zum Bericht muss angegeben werden, aus welcher Abteilung das Unternehmen übernommen oder in welche es übertragen wurde.

1.3. Die statistische Berichterstattung im Formular Nr. 1-TEP wird jährlich innerhalb der auf dem Formular angegebenen Frist an die staatliche Statistikbehörde an dem von der territorialen staatlichen Statistikbehörde in den Teileinheiten der Russischen Föderation festgelegten Ort übermittelt.

1.4. Alle Berichtsdaten in physischer und wertmäßiger Hinsicht müssen auf zuverlässigen primären Buchhaltungsdaten basieren.

Die Hauptanforderung beim Ausfüllen aller Abschnitte des Berichts ist die Zuverlässigkeit der Daten.

1.5. Der Leiter des Unternehmens (der Organisation) ist persönlich für die Rechtzeitigkeit der Übermittlung und Zuverlässigkeit der Meldedaten verantwortlich.

Die Einreichung von Berichten auf Formularen, die nicht vom Staatlichen Statistikkomitee Russlands genehmigt wurden, oder auf einer erhöhten Anzahl von Indikatoren (im Vergleich zu genehmigten Formularen) ist illegal.

1.6. Für den Fall, dass das meldende Unternehmen (Organisation) Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten bedient, werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

1.7. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den auf die vorgeschriebene Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Auf der Seite „Postanschrift“ sind der Name des Gebiets, die gesetzliche Anschrift mit Postleitzahl angegeben.

1.8. Der Codeteil wird von der berichtenden Organisation gemäß den allrussischen Klassifikatoren auf der Grundlage ausgefüllt Informationsschreiben Organe der staatlichen Statistik über die Aufnahme eines Unternehmens (einer Organisation) in das einheitliche staatliche Register von Unternehmen und Organisationen aller Eigentums- und Verwaltungsformen.

1.9. Die Daten werden in den Maßeinheiten angegeben, die auf dem Formular der genehmigten Form der statistischen Berichterstattung angegeben sind.

1.10. Die Daten der Seiten 01-15, 20, 39 werden in ganzen Zahlen dargestellt, die restlichen mit einer Dezimalstelle.

II. AUSFÜLLEN DES ANZEIGENFORMULARS Nr. 1-TEP

2.1. Die Anzahl der Wärmelieferquellen, ihre Wärmeleistung und die Anzahl der Kessel. Die Zeilen 01-04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), darunter solche mit einer Leistung bis 3 Gcal/h (S. 02), von 3 bis 20 Gcal/h (S. 03). ) und von 20 bis 100 Gcal/h (S. 04). Die Daten auf Seite 01 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten auf den Seiten 02-04 oder mehr sein.

Die Zeilen 05-08 spiegeln die Anzahl der liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kessel) für das Berichtsjahr wider, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben, einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal / h (S. 06) , von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Seite 07) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Seite 08). Die Daten auf Seite 05 müssen auf Kosten von liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h der Summe der Daten auf den Seiten 06-08 oder mehr entsprechen.

Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume), die auf andere Unternehmen übertragen oder von anderen Unternehmen (Organisationen) in die Bilanz aufgenommen wurden, werden nicht als neu in Betrieb genommen oder liquidiert gezeigt, sondern im Formular auf den Seiten 09-12 widergespiegelt.

Seite 09 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, lokale und einzelne Kesselhäuser, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/h (S. 10) , von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Seite 11) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Seite 12). Die Daten auf Seite 09 sollten aufgrund liquidierter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h der Summe der Seiten 10-12 oder mehr entsprechen.

Die Zeilen 13-15 geben die Wärmeversorgungsquellen (Kessel) in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres an, die mit festen Brennstoffen (S. 13), flüssigen Brennstoffen (S. 14) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (S. 15 ).

2.2. Seite 16 zeigt die Gesamtleistung der Wärmebereitstellungsquellen (Wärmeleistung der Heizkesselanlagen) am Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der Nennleistung aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) ergibt und dargestellt wird in Gcal / h, einschließlich bis zu 3 Gcal/Stunde (Seite 17), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Seite 18) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Seite 19). Die Daten auf Seite 16 sollten aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h der Summe der Daten auf den Seiten 17-19 oder mehr entsprechen.

2.3. Seite 20 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselräumen) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie sich darin befinden Betrieb, Reserve, Reparatur, Warten auf Reparatur oder Stillstand aus anderen Gründen.

2.4. Die Länge von Heizungsnetzen. Zeile 21 zeigt die Gesamtlänge aller Wasserheizungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zweirohrbedingungen, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich derjenigen mit a Durchmesser bis 200 mm (S. 22), 200 bis 400 mm (Seite 23), 400 bis 600 mm (Seite 24). Die Daten auf Seite 21 müssen aufgrund der Länge von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe der Daten auf den Seiten 22-24 oder mehr sein.

Die Länge von Wärmenetzen wird unabhängig von der Verlegemethode durch die Länge ihrer Route bestimmt, wobei zwei Rohrleitungen darin verlegt sind: eine direkte und eine umgekehrte Rohrleitung für ein Wassernetz, eine Dampfleitung und eine Kondensatleitung für ein Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes sollte die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung verwendet werden.

Auf Seite 25 werden erneuerungsbedürftige Wärme- und Dampfnetze reflektiert (ab Seite 21).

2.5. Produktion und Bereitstellung von thermischer Energie. Auf Seite 26 ist die pro Jahr erzeugte Wärmemenge in Watt angegeben. einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/h (S. 27), von 3 bis 20 Gcal/h (S. 28) und von 20 bis 100 Gcal/h (S. 29) und wird durch die von Messgeräten gemessene Menge und Wärmeinhalt der freigesetzten thermischen Energie bestimmt.

Die Daten auf Seite 26 müssen gleich der Summe der Daten auf Seite 27 sein- 29 oder mehr aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h.

2.6. Für einzelne Unternehmen und Organisationen, die vorübergehend nicht über Messgeräte zur systematischen Bestimmung der Erzeugung oder des Verbrauchs von Wärmeenergie verfügen, gelten bei geringem Verbrauch die in behördlichen und technischen Dokumenten festgelegten Berechnungsmethoden für die Bilanzierung von Wärmeenergie und Wärmeträgern kann ausnahmsweise verwendet werden. Die rechnerische Bestimmung dieser Indikatoren erfolgt nach dem produzierten Brennstoffverbrauch und dem durchschnittlichen Wirkungsgrad des Kesselhauses. Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Kesselhauses sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Die nachfolgende Tabelle dient zur Ermittlung der Heizleistung aus dem entsprechenden Brennstoffverbrauch.

Mit Daten zum Brennstoffverbrauch im Kesselhaus für das Jahr und Kenntnis der Effizienz des Kesselhauses ist es möglich, die Wärmeerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise das Kesselhaus des Werks, das die Bevölkerung und den Haushalt mit Wärme versorgt, im Berichtsjahr bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72 % 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Kalorienäquivalent von 0,723 verbraucht hat, dann das Äquivalent Der Brennstoffverbrauch beträgt 587 Tonnen (812 Tonnen x 0,723), da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72% die Produktion einer Gigakalorie gemäß der obigen Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff erfordert, die erzeugte Wärmemenge beträgt 2959 Gcal

Dann wird die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) verwendet wird, von der resultierenden Wärmeerzeugungsmenge ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf berücksichtigt wird, wird die Menge des erzeugten Dampfs in Gigakalorien auf der Grundlage des Wärmeinhalts des erzeugten Dampfs neu berechnet, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner Temperatur entspricht. Wenn also beispielsweise ein Heizraum Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf / cm 2 erzeugt, entspricht dieser Druck laut Nachschlagewerken einem Wärmeinhalt von Dampf von 653,9 kcal pro Kilogramm. In diesem Fall muss die Temperatur des Speisewassers berücksichtigt werden. Wenn also beispielsweise die Temperatur des Speisewassers 10 °C beträgt, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge: 653,9 -10 = 643,9 kcal / kg.

Nehmen wir an, dass das Kesselhaus bei dem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf / cm 2 und einer Speisewassertemperatur von 10 ° C 1500 Tonnen Dampf pro Monat erzeugt. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965.850.000 kcal (1500 x 1000 x x (653,9 - 10)) oder ungefähr 966 Gcal.

In Ausnahmefällen, wenn der Wirkungsgrad des Kessels nicht beurteilt werden kann, ist es für Kessel mit geringer Leistung (weniger als 0,1 Gcal/h) zulässig, den äquivalenten Brennstoffverbrauch für die Bereitstellung einer Gigakalorie Wärme anzusetzen durchschnittlich gleich 200,0 kg Standardbrennstoff (d. h. unter der Annahme, dass 5 Gcal Wärmeenergie aus einer Tonne Referenzbrennstoff in solchen Kesseln gewonnen werden können).

Um die Leistung von Heißwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal / h umzurechnen, sollten Sie das Verhältnis verwenden: 1 MW \u003d 0,86 Gcal / h.

2.7. Seite 30 zeigt die Menge der von außen bezogenen (gekauften) Wärmeenergie, die anhand der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen der Wärmelieferanten anhand von Zählerständen (bzw. Abrechnung) ermittelt wird.

2.8. Zeile 31 spiegelt den tatsächlichen Wärmeverbrauch für den Berichtszeitraum durch alle Kategorien von Verbrauchern (Abonnenten) wider, der auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit auf die in behördlichen und technischen Dokumenten für die Bilanzierung von Wärmeenergie festgelegte Weise ermittelt wurde und Wärmeträger.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie beinhaltet nicht die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf der Wärmeversorgungsquelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten auf Seite 31 müssen gleich der Summe der Daten auf den Seiten 32 und 36 sein. Auf Seite 32 wird die Wärmemenge angezeigt, die an seine Verbraucher (Abonnenten) geliefert wird.

2.9. Auf den Seiten 33-35 wird die an die Verbraucher abgegebene Wärmemenge wiedergegeben:

An die Bevölkerung (wenn die Kosten für die verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von der Form und Methode der Zahlung) - S. 33;

Für den Haushaltsbedarf (S. 34).

Der Indikator „für den Haushaltsbedarf“ sollte die Lieferung von Wärmeenergie an folgende Unternehmen, Institutionen und Organisationen umfassen: Bildung (Schulen, Internate, technische Schulen, Hochschulen, Institute, Universitäten usw.), Medizin (Krankenhäuser, Kliniken, Apotheken). , Sanatorien, Erholungsheime usw.), Sport (Sportvereine, Stadien usw.), Handel (Geschäfte, Stände, Kioske usw.), Unterhaltung (Theater, Kinos, Clubs usw. d. ), Unternehmen Gastronomie(Restaurants, Kantinen, Cafés, Buffets usw.), Kindereinrichtungen (Kindergärten und Kindertagesstätten), Waisenhäuser, Kindergesundheitscamps, Alten- und Behindertenheime, kommunale (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher usw.), Arbeiter und Studentenwohnheime, Militäreinheiten, Haushaltsdienstleistungsunternehmen, die nicht produktive Tätigkeiten ausüben Haushaltshilfe Bevölkerung sowie für kommunale und kulturelle Belange aller Unternehmen, Institutionen und Organisationen;

Für den Produktionsbedarf von Unternehmen - S. 35.

2.10. Seite 36 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an ihre Verbraucher (Teilnehmer) geliefert wurde.

2.11. Seite 37 zeigt alle im Berichtsjahr aufgetretenen Wärmeverluste.

Die Gesamtmenge der Wärmeenergieverluste ist definiert als die Differenz zwischen der an das Netz gelieferten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser verwendeten Wärme) und der Menge an Wärme Wärme, die von allen Verbrauchern (Teilnehmern) verbraucht wird.

2.12. Seite 38 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert der Produktionskapazitäten von Wärmelieferanten (Kesseln), der als Quotient aus der Division des Betrags durch 12 bestimmt wird, der sich aus der Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionskapazitäten zum 1. Januar der Berichterstattung ergibt Jahr, die Hälfte des Buchwertes zum 1. Januar des folgenden Berichtsjahres und die Anschaffungskosten des Anlagevermögens zum 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

2.13. Seite 39 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

2.14. Kraftstoffverbrauch (in Bezug auf bedingt). Der normgerechte und tatsächliche Bezugsbrennstoffverbrauch für die Erzeugung von Wärmeenergie wird nach dem physikalischen Brennstoffverbrauchsprotokoll und dem durch seinen Heizwert gegebenen Bezugsbrennstoff ermittelt.

Die Umrechnung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff (7000 kcal/kg) sollte in der Regel vom Unternehmen auf der Grundlage der regelmäßigen Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs in Labors (eigene oder fremde - auf Anfrage) durchgeführt werden. ausgestattet mit geeigneten Instrumenten und mit der obligatorischen Erfüllung der Anforderungen von GOSTs für die Auswahl und Analyse von Proben

Wenn der Heizwert des Brennstoffs im Labor nicht direkt bestimmt werden kann, darf er rechnerisch gemäß der Laboranalyse der elementaren Zusammensetzung des Brennstoffs oder der Analyse des Aschegehalts und der Feuchtigkeit unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln und ermittelt werden Tabellen zum Brennwert der brennbaren Masse. Bei Vorhandensein von Daten über den Nettoheizwert der brennbaren Masse, den Aschegehalt und den Feuchtigkeitsgehalt des Arbeitsbrennstoffs den Nettoheizwert des natürlichen Brennstoffs (QPJ durch die Formel bestimmt


Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert des Brennstoffs mit einer der angegebenen Methoden zu bestimmen, können Sie die Daten der Zertifikate der Lieferanten verwenden. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die von der staatlichen Statistik festgelegten durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in bedingten Kraftstoff zu verwenden Ausschuss bei der Entwicklung der berechneten Bilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation gemäß der Anweisung zur Erstellung statistischer Berichte über die Verwendung von Brennstoff, Wärme und Strom im Formular Nr. 11-SN, genehmigt durch das Dekret der staatlichen Statistik Komitee Russlands vom 05.09.94 Nr. 154 und Formular Nr. 11-ter "Informationen über die Verwendung von Brennstoff, Wärme und Strom", genehmigt durch das Dekret vom 21.07.98 Nr. 71. (So zum Beispiel an bestimmen den Heizwert von Kohle, sie verwenden durchschnittliche Kalorienäquivalente, die je nach Einzugsgebiet und Standort gemäß den Berichtsdaten von Rosinformugol angenommen werden.).

Alle Arten von Naturbrennstoffen werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen kalorischen Äquivalent in konventionellen Brennstoff umgerechnet, definiert als das Verhältnis des Heizwerts des Betriebszustands des Brennstoffs dieser Art zum Heizwert von 1 kg konventionell Kraftstoff, d. h. auf 7000 kcal/kg.

Kalorienäquivalent (ZU) wird durch die Formel bestimmt

wobei qp der Nettoheizwert des Betriebszustands des Brennstoffs ist, kcal/kg.

Die Umrechnung von Naturkraftstoff in bedingt wird durch Multiplikation der Naturkraftstoffmenge mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent ermittelt.

Beispiel. Im Laufe des Jahres wurde die folgende Menge an unterschiedlichem Kraftstoff verbraucht, deren Umrechnung in bedingte in der Tabelle angegeben ist.

Basierend auf dieser Berechnung wird der Verbrauch an Standardkraftstoff ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

Zeile 50 zeigt den Brennstoffverbrauch (bedingt) für die gesamte Wärme, die mit der auf die festgelegte Weise genehmigten Rate für das gesamte Unternehmen erzeugt wird, und Zeile 51 zeigt den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Mit einer Einführung dieser Anleitung die Wirkung auf das Territorium der Russischen Föderation der Anweisung zur Erstellung statistischer Berichte über die Lieferung von Wärmeenergie (Formular Nr. 1-tep), genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 07.09.93 Nr. 173, ist storniert.

Abteilung für Statistik von Dienstleistungen, Transport und Kommunikation

ANHANG 1

Durchschnittliche Kalorienäquivalente für die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in bedingten

Art des Kraftstoffs Durchschnittliches Kalorienäquivalent für die Umwandlung von 1 Tonne natürlichen Kraftstoffs in konventionellen

13 14 15 16 17 18 19 20

Kohlen (ohne Briketts):

Donezk

Podmoskowny

Kusnezki

Workuta

Swerdlowsk

Neryungri

Kansko-Atschinsk

Karaganda

Ekibastus

Schlesisch

Brenntorf - für 1 Tonne Mahlen (bei einer bedingten Luftfeuchtigkeit von 40%)

Klumpig (bei bedingter Luftfeuchtigkeit von 33 %)

Torfbriketts (bei relativer Luftfeuchtigkeit 16%)

Torf-Halbbriketts (mit bedingter Luftfeuchtigkeit von 28 %)

Brennholz - für 1 dichte m 3

Erdgas (einschließlich Begleitgas) - pro 1 Tausend m 3

Heizöl - pro 1 Tonne

Marine-Heizöl - pro 1 Tonne

Holzabfälle, Späne und Sägemehl - pro 1 Tonne

Zweige, Nadeln, Hackschnitzel - im Lager m 3

„Zur Genehmigung des Verfahrens zum Ausfüllen und Einreichen des Länderstatistischen Beobachtungsbogens Nr. 1-TEP „Informationen zur Wärmelieferung“

Das Statistische Landesamt entscheidet:

1. Das beigefügte Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des Statistischen Erhebungsbogens der Länder Nr. 1-TEP „Informationen zur Wärmelieferung“ genehmigen und ab dem Bericht 2005 in Kraft setzen.

2. Mit der Einführung des Verfahrens gemäß Absatz 1 dieses Beschlusses den Beschluss des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 28.06.2001 Nr. 46 über die Genehmigung der Anweisungen zum Ausfüllen des Bundesstaates als ungültig anzuerkennen statistischer Erfassungsbogen Nr. 1-TEP „Informationen zur Lieferung von Wärmeenergie“.

Das Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des Formulars der staatlichen statistischen Beobachtung Nr. 1-TEP "Informationen zur Wärmeversorgung"

(genehmigt durch Beschluss des Statistischen Landesamtes
vom 11. November 2005 Nr. 79)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Statistikformular Nr. 1-TEP wird von juristischen Personen, ihren getrennten Unterabteilungen (KWK, Staatliches Bezirkskraftwerk, Unternehmen (Organisationen) von Wärme- und Elektro- und Wärmenetzen, Energieversorgungsunternehmen (Organisationen) usw. eingereicht, die sind entweder auf einer unabhängigen Bilanz oder sind Teil diversifizierter Produktionsgemeinschaften Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen, und auf der Bilanz von Unternehmen (Organisationen), unabhängig von der Rechts- und Eigentumsform, die die Bevölkerung und Haushaltsunternehmen (Organisationen) mit Wärme versorgen und Warmwasser.

Unternehmen (Organisationen), die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen, sowie Unternehmen (Organisationen), die Wärme und Warmwasser nur für die Produktion und den technologischen Bedarf von Unternehmen (Organisationen) liefern, reichen keinen Bericht ein das Formular Nr. 1-TEP.

2. Bei der Übertragung eines Unternehmens (einer Organisation), das Verbraucher mit Wärmeenergie versorgt, aus anderen Abteilungen in kommunales Eigentum, d.h. in den Zuständigkeitsbereich lokaler Exekutivbehörden (und umgekehrt), wird die Berichterstattung getrennt für die Zeit vor der Übertragung und für die tatsächlich im neuen System gearbeitete Zeit nach der Übertragung erstellt. In der Erläuterung zum Bericht muss angegeben werden, aus welcher Abteilung das Unternehmen (Organisation) übernommen oder an welche es übertragen wurde.

3. Die statistische Berichterstattung im Formular Nr. 1-TEP wird jährlich innerhalb der auf dem Formular angegebenen Frist an die zuständigen Strukturabteilungen des Gebietskörpers für staatliche Statistik in der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation übermittelt.

4. Alle Berichtsdaten in physischer und wertmäßiger Hinsicht müssen auf zuverlässigen primären Buchhaltungsdaten basieren.

Die Hauptanforderung beim Ausfüllen aller Abschnitte des Berichts ist die Zuverlässigkeit der Daten.

5. Der für die Bereitstellung statistischer Informationen zuständige Beamte übermittelt rechtzeitig zuverlässige Meldedaten gemäß Formular Nr. 1-TEP.

6. Für den Fall, dass das berichtende Unternehmen (Organisation) die Siedlungen von städtischen und ländlichen Gebieten bedient, werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

7. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den auf die vorgeschriebene Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile "Postanschrift" gibt den Namen des Gebiets an, die gesetzliche Anschrift mit Postleitzahl.

Im Codeteil wird der Code des Allrussischen Klassifizierers von Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der Bekanntmachung über die Zuweisung des OKPO-Codes durch staatliche Statistikbehörden obligatorisch angebracht.

8. Die Daten werden in den Maßeinheiten angegeben, die auf dem Formular der genehmigten Form der statistischen Berichterstattung angegeben sind.

9. Die Daten der Zeilen 01 - 15, 20, 42 - 45 werden in ganzen Zahlen angezeigt, der Rest - mit einer Dezimalstelle.

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars Nr. 1-TEP

10. Anzahl der Wärmelieferquellen, deren Wärmeleistung und Anzahl der Kessel. Die Zeilen 01 - 04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal / h (Zeile 02), von 3 bis 20 Gcal / h (Zeile 03). und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 04). Die Daten der Zeile 01 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 02 - 04 oder mehr sein.

Die Zeilen 05 - 08 geben die Anzahl der liquidierten Wärmelieferanten (Kesselhäuser) für das Berichtsjahr wieder, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben, einschließlich mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 06), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 07) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 08). Die Daten der Zeile 05 müssen aufgrund von liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 06 - 08 oder mehr sein.

Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume), die an andere Unternehmen übertragen oder von anderen Unternehmen (Organisationen) in die Bilanz übernommen wurden, werden nicht als neu eingeführt oder liquidiert ausgewiesen, sondern im Formular in den Zeilen 09 - 12 widergespiegelt.

Zeile 09 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, lokale und individuelle Kesselhäuser, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich einer Kapazität von bis bis 3 Gcal/h (Linie 10), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Linie 11) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Linie 12). Die Daten der Zeile 09 müssen aufgrund von liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Zeilen 10 - 12 oder mehr sein.

Die Zeilen 13 - 15 geben die Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume) in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres an, die mit festen Brennstoffen (Zeile 13), flüssigen Brennstoffen (Zeile 14) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (Zeile 15).

11. Zeile 16 zeigt die Gesamtleistung der Wärmebereitstellungsquellen (thermische Leistung der Heizkesselanlagen) am Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der Nennleistung aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) auf dem Typenschild ergibt wird in Gcal / h angezeigt, einschließlich Kapazität bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 17), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 18) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 19). Die Daten der Zeile 16 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 17 - 19 oder mehr sein.

12. Zeile 20 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselräume) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie in Betrieb, in Reserve, Reparatur, auf Reparatur wartend oder aus anderen Gründen stillgelegt sind.

13. Länge der Wärmenetze. Zeile 21 zeigt die Gesamtlänge aller Wasserheizungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zwei-Rohr-Bedingungen, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich Durchmesser bis zu 200 mm (Zeile 22), von 200 mm bis 400 mm (Zeile 23), von 400 mm bis 600 mm (Zeile 24). Die Daten der Zeile 21 müssen aufgrund der Länge der Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe der Daten der Zeilen 22 - 24 oder mehr sein.

Die Länge von Wärmenetzen wird unabhängig von der Verlegemethode durch die Länge ihrer Route bestimmt, wobei zwei Rohrleitungen darin verlegt sind: eine direkte und eine umgekehrte Rohrleitung für ein Wassernetz, eine Dampfleitung und eine Kondensatleitung für ein Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes sollte die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung verwendet werden.

Zeile 25 spiegelt erneuerungsbedürftige Wärme- und Dampfnetze wider (ab Zeile 21).

Zeile 26 spiegelt marode Netze wieder, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 25).

Marode Netze sind Netze, die laut technischer Bestandsaufnahme zu mehr als 60 % verschlissen sind.

Zeile 27 gibt die Länge der Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden.

Zeile 28 gibt die Länge der maroden Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden (ab Zeile 27).

14. Erzeugung und Lieferung von thermischer Energie. Zeile 29 gibt die pro Jahr erzeugte Wärmemenge an, einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal / h (Zeile 30), von 3 bis 20 Gcal / h (Zeile 31) und von 20 bis 100 Gcal / h (Zeile 32) und wird durch die Menge und den Wärmeinhalt der freigesetzten thermischen Energie gemessen durch Messgeräte bestimmt.

Die Daten der Zeile 29 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal / h gleich der Summe der Daten der Zeilen 30 - 32 oder mehr sein.

15. Für einzelne Unternehmen (Organisationen), die vorübergehend keine Messgeräte zur systematischen Bestimmung der Erzeugung oder des Verbrauchs von Wärmeenergie haben, mit einem geringen Verbrauch der letzteren, die in behördlichen und technischen Dokumenten festgelegten Berechnungsmethoden für die Bilanzierung von Wärmeenergie und Wärmeträger können ausnahmsweise verwendet werden. Die rechnerische Bestimmung dieser Indikatoren erfolgt nach dem produzierten Brennstoffverbrauch und dem durchschnittlichen Wirkungsgrad des Kesselhauses. Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Kesselhauses sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Die nachfolgende Tabelle dient zur Ermittlung der Heizleistung aus dem entsprechenden Brennstoffverbrauch.

Heizraum-Nettowirkungsgrad - in %

Heizraum-Nettowirkungsgrad - in %

Referenzkraftstoffverbrauch pro 1 gelieferter Gigakalorie - in Kilogramm Referenzkraftstoff/Gcal

60,0

238,10

80,0

178,57

62,0

238,41

82,0

174,22

64,0

223,21

84,0

170,07

66,0

216,45

86,0

166,11

68,0

210,08

88,0

162,34

70,0

204,08

90,0

158,73

72,0

198,41

92,0

155,28

74,0

193,05

94,0

151,98

76,0

187,97

95,0

150,38

78,0

183,15

Mit Daten zum Brennstoffverbrauch im Kesselhaus für das Jahr und Kenntnis der Effizienz des Kesselhauses ist es möglich, die Wärmeerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise das Kesselhaus des Werks, das die Bevölkerung und den Haushalt mit Wärme versorgt, im Berichtsjahr 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Kalorienäquivalent von 0,723 verbraucht hat, bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72%, dann ist die Der äquivalente Brennstoffverbrauch beträgt 587 Tonnen (812 Tonnen × 0,723 ), da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72% die Produktion einer Gigakalorie gemäß der obigen Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff erfordern wird, die erzeugte Wärmemenge wird 2959 Gcal sein:

Dann wird die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) verwendet wird, von der resultierenden Wärmeerzeugungsmenge ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf berücksichtigt wird, wird die Menge des erzeugten Dampfs in Gigakalorien auf der Grundlage des Wärmeinhalts des erzeugten Dampfs neu berechnet, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner Temperatur entspricht. Wenn also beispielsweise ein Heizraum Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf / cm 2 erzeugt, entspricht dieser Druck laut Nachschlagewerken einem Wärmeinhalt von Dampf von 653,9 Kilokalorien pro Kilogramm. In diesem Fall muss die Temperatur des Speisewassers berücksichtigt werden. Wenn also beispielsweise die Temperatur des Speisewassers 10 ° C betrug, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge 653,9 - 10 = 643,9 kcal / kg.

Nehmen wir an, dass das Kesselhaus bei dem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf / cm 2 und einer Speisewassertemperatur von 10 ° C 1500 Tonnen Dampf pro Monat erzeugt. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965850000 Kilokalorien (1500 × 1000 × (653,9 - 10)) oder ungefähr 966 Gigakalorien.

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, die Effizienz des Kessels zu bewerten, ist es für Kessel mit geringer Kapazität (weniger als 0,1 Gcal/h) zulässig, den äquivalenten Brennstoffverbrauch für die Lieferung von einer Gigakalorie Wärme im Durchschnitt gleich anzusetzen bis 200,0 Kilogramm Standardbrennstoff (d. h. unter der Annahme, dass aus einer Tonne Standardbrennstoff in solchen Kesseln 5 Gcal Wärmeenergie gewonnen werden können).

Um die Leistung von Heißwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal / h umzurechnen, sollten Sie das Verhältnis verwenden: 1 MW \u003d 0,86 Gcal / h.

16. Zeile 33 zeigt die Menge der von außen erhaltenen (gekauften) Wärmeenergie, die gemäß den Daten der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen des Wärmelieferanten auf der Grundlage der Ablesungen der Messgeräte (oder der Abrechnung) bestimmt wird.

17. Zeile 34 spiegelt die tatsächliche Wärmeenergie wider, die für den Berichtszeitraum von allen Kategorien von Verbrauchern (Abonnenten) verbraucht wurde, ermittelt auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit auf die von den lokalen Regierungen festgelegte Weise und in Übereinstimmung mit den Vorschriften und technische Unterlagen zur Abrechnung von Wärmeenergie und Kühlmitteln.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie beinhaltet nicht die Wärme, die für den eigenen Produktionsbedarf der Wärmeversorgungsquelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten der Zeile 34 müssen gleich der Summe der Daten der Zeilen 35 und 39 sein.

Zeile 35 zeigt die an seine Verbraucher (Teilnehmer) gelieferte Wärmemenge.

18. Die Zeilen 36 - 38 spiegeln die Wärmemenge wider, die den Verbrauchern zugeführt wird:

An die Bevölkerung (wenn die Kosten für die verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von Zahlungsform und -methode) - Zeile 36;

Für den Haushaltsbedarf (Zeile 37).

Der Indikator "für den Haushaltsbedarf" sollte die Lieferung von Wärmeenergie an die folgenden staatlichen und kommunalen Unternehmen, staatlichen und kommunalen Einrichtungen sowie staatlichen und kommunalen Organisationen umfassen: Bildungseinrichtungen (Schulen, Internate, Fachschulen, Hochschulen, Institute, Universitäten usw. .), Medizin (Krankenhäuser, Polikliniken, Ambulanzen, Sanatorien, Sanatorien, Pflegeheime usw.), Sport (Sportvereine, Stadien usw.), Kindereinrichtungen (Kindergärten und Kindertagesstätten), Waisenhäuser, Kindergesundheitscamps , Alten- und Behindertenheime, kommunale (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher usw.), Studentenwohnheime. Militäreinheiten sowie für kommunale und kulturelle Bedürfnisse von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Wohnraum und kommunale Dienstleistungen anbieten;

Für den Produktionsbedarf von Unternehmen (Organisationen) - Zeile 38.

19. Zeile 39 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an deren Verbraucher (Teilnehmer) geliefert wird.

20. Zeile 40 zeigt alle Wärmeenergieverluste, die im Berichtsjahr aufgetreten sind.

Die Gesamtmenge der Wärmeenergieverluste ist definiert als die Differenz zwischen der an das Netz gelieferten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser verwendeten Wärme) und der Menge an Wärme Wärme, die von allen Verbrauchern (Teilnehmern) verbraucht wird.

21. Zeile 41 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert der Produktionskapazitäten von Wärmeversorgungsquellen (Kesseln), der als Quotient aus der Division des Betrags durch 12 bestimmt wird, der sich aus der Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionskapazitäten zum 1. Januar ergibt des Berichtsjahres, die Hälfte des Buchwertes zum 1. Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres und die Anschaffungskosten des Anlagevermögens zum 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

22. Zeile 42 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

Zeile 43 zeigt die Anzahl der Unfälle in Dampf- und Wärmenetzen einschließlich Heißwassernetzen (ab Zeile 42).

Zeile 44 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen.

Als Unfall wird betrachtet - Ausfall von Elementen von Systemen, Netzen und Wärmeversorgungsquellen, was dazu führte, dass die Lieferung von Wärmeenergie an Verbraucher und Abonnenten für Heizung und Warmwasserversorgung für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden eingestellt wurde.

23. Zeile 45 zeigt die Gesamtzahl der Kraft-Wärme-Kopplungsquellen (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesseln) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind. unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind, in Reserve sind, repariert werden, auf Reparatur warten oder aus anderen Gründen stillstehen.

24. Zeile 46 gibt die Strommenge an, die von KWK-Anlagen (kWh) insgesamt für den Berichtszeitraum erzeugt wurde.

25. Zeile 47 zeigt die Höhe der vom Unternehmen (der Organisation) bereitgestellten Mittel für die Modernisierung der Wärmeversorgungsquellen (in Tausend Rubel).

Die Modernisierung (Rekonstruktion) sieht die Durchführung von Arbeiten an Quellen vor, die darauf abzielen, die Erzeugung von Wärmeenergie sicherzustellen, die Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems, um den Bedarf des Wohnungs- und Industriebaus zu decken, die Qualität der den Verbrauchern erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und Verbesserung der Umweltsituation auf dem Gebiet der Gemeinde.

26. Zeile 48 zeigt die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Arbeiten zur Modernisierung des Anlagevermögens, einschließlich Wärmeversorgungsquellen, Austausch von Netzen und Systemen der Wärmeversorgung und Warmwasserversorgung (in Tausend Rubel), die durch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten während der durchgeführt wurden Amortisationszeit von Projekten.

27. Kraftstoffverbrauch (in Bezug auf bedingt). Der normgerechte und tatsächliche Bezugsbrennstoffverbrauch für die Erzeugung von Wärmeenergie wird nach dem physikalischen Brennstoffverbrauchsprotokoll und dem durch seinen Heizwert gegebenen Bezugsbrennstoff ermittelt.

Die Umrechnung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff (7000 kcal/kg) sollte in der Regel vom Unternehmen auf der Grundlage der regelmäßigen Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs in Labors (eigene oder fremde - auf Anfrage) durchgeführt werden. ausgestattet mit geeigneten Instrumenten und mit der obligatorischen Erfüllung der Anforderungen von GOSTs für die Auswahl und Analyse von Proben

Wenn der Heizwert des Brennstoffs im Labor nicht direkt bestimmt werden kann, ist es zulässig, ihn durch Berechnung gemäß der Laboranalyse der elementaren Zusammensetzung des Brennstoffs oder der Analyse des Aschegehalts und des Feuchtigkeitsgehalts unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln zu bestimmen und Tabellen des Heizwerts der brennbaren Masse, des Aschegehalts und des Feuchtigkeitsgehalts des Arbeitsbrennstoffs; der Nettoheizwert des natürlichen Brennstoffs wird durch die Formel bestimmt:

wo ist der Aschegehalt des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Feuchtigkeit des Arbeitsbrennstoffes in Prozent;

Unterer Heizwert der brennbaren Masse, kcal/kg.

Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert des Brennstoffs mit einer der angegebenen Methoden zu bestimmen, können Sie die Daten der Zertifikate der Lieferanten verwenden. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff zu verwenden, die von Rosstat bei der Entwicklung übernommen wurden die "Schätzbilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation" gemäß den Anweisungen zur Erstellung statistischer Berichte über die Verwendung von Brennstoff, Wärmeenergie und Strom im Formular Nr. 11-SN, genehmigt durch das Dekret der staatlichen Statistik Komitee Russlands vom 05.09.94 Nr. 154 und Formular Nr. 11-ter "Informationen über die Verwendung von Brennstoff, Wärmeenergie und Strom" , genehmigt durch den Beschluss von Rosstat Nr. 33 vom 27. Juli 2004

Alle Arten von Naturbrennstoffen werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen Brennwert, definiert als das Verhältnis des Nettoheizwerts des Arbeitszustands des Brennstoffs dieser Art zum Heizwert von 1 kg konventionellem Brennstoff, in konventionellen Brennstoff umgerechnet Kraftstoff, d.h. bis 7000 kcal/kg.

Das Kalorienäquivalent (K) wird durch die Formel bestimmt:

wo ist der Nettoheizwert des Betriebszustands des Kraftstoffs in kcal / kg.

Die Umrechnung von Naturkraftstoff in bedingt wird durch Multiplikation der Naturkraftstoffmenge mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent ermittelt.

Beispiel. Im Laufe des Jahres wurde die folgende Menge an unterschiedlichem Kraftstoff verbraucht, deren Umrechnung in bedingte in der Tabelle angegeben ist:

Maßeinheit

Sachleistungen ausgegeben

Durchschnittliches Kalorienäquivalent

Bezugskraftstoffmenge, t

Podmoskowny Kohle

0,318

159,0

Donezk Kohle

0,723

72,3

Brennholz

pro 1 dicht m 3

0,266

26,6

Erdgas (einschließlich Begleitgas)

pro 1 Tausend m 3

1,154

115,4

Erdgas

1,16

116,0

Kraftstoff

pro 1 Tonne

1,43

143,0

Dieselkraftstoff

1,45

145,0

Benzin (Auto)

1,49

149,0

Kerosine

pro 1 Tonne

1,47

147,0

Flüssiggas

1,57

157,0

Holzabfälle, Späne und Sägemehl

0,36

36,0

Sägespäne

zum Lager. m 3

0,11

11,0

Holzkohle

pro 1 Tonne

0,93

93,0

Gesamt

1370,3

Basierend auf dieser Berechnung wird der Verbrauch an Standardkraftstoff ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

Zeile 49 zeigt den Brennstoffverbrauch (bedingt) für die gesamte Produktionswärme mit der auf vorgeschriebene Weise genehmigten Rate für das gesamte Unternehmen, und Zeile 50 zeigt den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Mit der Einführung dieses Verfahrens wird die bisher gültige Anleitung zum Ausfüllen des Formulars der statistischen Beobachtung des Bundesstaates Nr. 1-Schritt „Informationen über die Lieferung von Wärmeenergie“, genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 28. Juni , 2001 Nr. 46, sind gestrichen.

Statistik des Ministeriums für Handel und Dienstleistungen

Anhang 1

Durchschnittliche Kalorienäquivalente für die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in bedingten

p/p

Art des Kraftstoffs

Durchschnittliches Kalorienäquivalent für die Umwandlung von 1 Tonne natürlichen Kraftstoffs in konventionellen

Kohlen (ohne Briketts):

Donezk

0,723

in der Nähe von Moskau

0,318

Kusnezki

0,814

Workuta

0,792

Swerdlowsk

0,389

Neryungri

0,926

Kansk-Atschinsk

0,535

Karaganda

0,726

Ekibastus

0,628

Schlesisch

0,800

Brenntorf - für 1 Tonne Mahlen (bei einer bedingten Luftfeuchtigkeit von 40%)

0,34

klumpig (bei relativer Luftfeuchtigkeit 33%)

0,41

Torfbriketts (bei relativer Luftfeuchtigkeit 16%)

0,60

Torf-Halbbriketts (mit bedingter Luftfeuchtigkeit von 28 %)

0,45

Brennholz - für 1 dichte m 3

0,266

Erdgas (einschließlich Begleitgas) - pro 1 Tausend m 3

1,154

Heizöl - pro 1 Tonne

1,37

Marine-Heizöl - pro 1 Tonne

1,43

Holzabfälle, Späne und Sägemehl - pro 1 Tonne

0,36

Zweige, Nadeln, Hackschnitzel - im Lager m 3

AUFLÖSUNG
vom 28. Juni 2001 N 46

ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON STATISTISCHEN INSTRUMENTEN FÜR DIE ORGANISATION DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNG VON TÄTIGKEITEN, DIE IN DEN BEREICH DIENSTLEISTUNGEN, VERKEHR UND KOMMUNIKATION, WOHNUNG UND VERWENDUNG, GESUNDHEITSWESEN, STRAFTATEN, WISSENSCHAFT UND INNOVATIONEN FÜR DAS JAHR 2002 AUSGEFÜHRT WERDEN

vom 23.05.2002 N 124, vom 31.05.2002 N 131, vom 25.07.2002 N 158)

Das Staatliche Statistikkomitee der Russischen Föderation beschließt:
1. Genehmigen Sie die beigefügten Formulare der statistischen Erfassung der Länder und Anweisungen zum Ausfüllen und setzen Sie sie in Kraft:
pro Jahr seit dem Bericht für 2001:
N 1-TR (zhel) "Informationen über die Industrie Schienenverkehr";
N 1-TR (mor) „Informationen zu Transporten und anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Transportprozesses im Seeverkehr“;
N 1-TR (Wasser) "Informationen zum Transport und anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Transportprozesses im Inland Wassertransport";
N 4-Wohnungsfonds "Informationen über die Anzahl der Familien, die für die Unterbringung angemeldet sind und Wohnungen erhalten haben";
N 1-Privatisierung (Wohnungsbau) „Informationen zur Privatisierung des Wohnungsbestandes“;
N 1-Kanalisation "Informationen zum Betrieb der Kanalisation (Trennkanalnetz)";
N 1-TEP „Informationen zur Wärmelieferung“;
Anleitung zum Ausfüllen des Formulars der statistischen Erfassung der Länder N 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“;
N 1-Wasserversorgung "Informationen zum Betrieb des Wasserversorgungssystems (separates Wasserversorgungsnetz)";
N 1-Technologie "Informationen zur Schaffung und Nutzung fortschrittlicher Produktionstechnologien";
Anleitung zum Ausfüllen des Formblatts der statistischen Erhebung der Länder N 1-Technik „Informationen zur Entstehung und Nutzung fortschrittlicher Produktionstechnologien“;
N 1-AE „Informationen über Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Wirtschaft“;
vierteljährlich aus dem Bericht für das 1. Quartal 2002:
N 26-ZhKH "Informationen über die Gewährung von Leistungen an Bürger bei der Bezahlung von Wohnraum und Dienstprogramme";
N 65-KOMMUNIKATION „Angaben zu Einkünften aus Kommunikationsdiensten“;
N 65-TRUB "Informationen zu den Dienstleistungen des Hauptleitungstransports";
periodisch 1 Mal in 5 Jahren ab dem Bericht für 2001:
N 1-TP (nepr) „Informationen zum kontinuierlichen Transport“;
pauschal ab 1. Januar 2002:
N 1-GLOB „Informationen zur Nutzung globaler Informationsnetze“;
Anleitung zum Ausfüllen des Formulars der statistischen Erfassung der Länder N 1-GLOB „Angaben zur Nutzung globaler Informationsnetze“.
2. Stellen Sie die Übermittlung der staatlichen statistischen Berichterstattung gemäß den in Absatz 1 dieses Beschlusses festgelegten Formen der statistischen Beobachtung der Bundesstaaten an die in den Formularen festgelegten Adressen und Fristen fest:
N 1-TR (zhel) - juristische Personen, ihre getrennte Sparten in Wirtschaftszweigen tätig sind und Lokomotiven, Waggons, Gleisanschlüsse in ihrer Bilanz haben oder mieten;
N 1-TR (mor) - von juristischen Personen, die Transport-, Speditions- und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Transportprozesses im Seeverkehr durchführen (gemäß der vom Staatlichen Statistikkomitee Russlands im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium erstellten Liste). Russland);
N 1-TR (Gewässer) - von juristischen Personen, die Transport-, Speditions- und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung des Transportprozesses in der Binnenschifffahrt durchführen (gemäß der vom Staatlichen Statistikkomitee Russlands im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium erstellten Liste). von Russland);
N 4-Wohnungsfonds - von lokalen Regierungen;
N 1-Privatisierung (Wohnungen) - von lokalen Regierungen, Organisationen, die Wohngebäude in das Eigentum von Bürgern übertragen, verkaufen oder Dokumente (vertraglich) für den Verkauf und die Übertragung von Wohnungen erstellen; Justizinstitute für staatliche Registrierung Rechte an Immobilie und Transaktionen mit ihm;
N 1-Abwasser - von juristischen Personen, ihren separaten Unterabteilungen, die eine zentrale Abwasserentsorgung durchführen;
N 1-TEP - von juristischen Personen, die die Bevölkerung und Haushaltseinrichtungen mit Wärmeenergie und Warmwasserversorgung versorgen;
N 1-Wasserversorgung - von juristischen Personen, ihren separaten Unterabteilungen, die die Bevölkerung oder Haushaltsorganisationen mit Wasser versorgen;
N 1-Technologie - von juristischen Personen, ihren separaten Abteilungen (mit Ausnahme von kleinen Unternehmen), Erstellung und Verwendung fortgeschrittener Produktionstechnologien(gemäß der von den staatlichen Statistikbehörden erstellten Liste);
N 1-AE - das Innenministerium der Russischen Föderation, das Ministerium der Russischen Föderation für Kartellpolitik und Unterstützung des Unternehmertums, das Ministerium der Russischen Föderation für Steuern und Abgaben, das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation, das Ministerium für Eigentumsbeziehungen der Russischen Föderation, das Ministerium für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation, das Verkehrsministerium der Russischen Föderation Russische Föderation, das Finanzministerium der Russischen Föderation, das Ministerium wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Russischen Föderation, das Energieministerium der Russischen Föderation, das Staatliche Zollkomitee der Russischen Föderation, die Föderale Marktkommission wertvolle Papiere, der Föderale Dienst Russlands für finanzielle Sanierung und Konkurs, der Föderale Steuerpolizeidienst der Russischen Föderation, die Föderale Bergbau- und Industrieaufsicht Russlands, die Föderale Aufsicht Russlands für Nuklear- und Strahlungssicherheit;
N 26-ZhKH - Organisationen von Wohnungs- und Kommunaldiensten und andere, die die Berechnung und Erhebung von Zahlungen für Wohnungs- und Kommunaldienste, die Berechnung von Leistungen für die Zahlung von Wohn- und Kommunaldiensten durchführen und Informationen über die Bereitstellung von Leistungen für die Zahlung von besitzen Wohnungs- und kommunale Dienstleistungen;
N 65-KOMMUNIKATION - von juristischen Personen, die Kommunikationsdienste auf der Grundlage einer Lizenz anbieten;
N 65-TRUB - von juristischen Personen, die Öl und Ölprodukte durch Hauptölpipelines und Ölproduktpipelines transportieren;
N 1-TR (nepr) - juristische Personen, in deren Bilanz Anlagen des kontinuierlichen Transports vorhanden sind;
N 1-GLOB - juristische Personen, ihre separaten Unterabteilungen (mit Ausnahme von Kleinunternehmen) (gemäß der von den staatlichen Statistikbehörden erstellten Liste).
3. Erkennen Sie die Dekrete des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands über die Genehmigung der Formulare der föderalen statistischen Beobachtung und die Anweisungen zu deren Ausfüllen als ungültig an:
vom 28.05.92 N 36 mit Änderungen vom 23.02.94 N 22 - N 1-TP (fortlaufend);
vom 03.08.98 N 77 - N 1-tr (Wasser), N 65-Rohre;
vom 03.08.98 N 80 - N 1-Technik und Anleitung zum Ausfüllen;
vom 16.08.99 N 75 - N 1-tr (mor), N 1-Kanalisation, N 1-tep, N 1-Wasserversorgung;
vom 16.08.99 N 75 mit Änderungen vom 26.06.2000 N 52 - N 26-ZhKH;
vom 26.06.2000 N 52 - N 4-Wohnfonds, N 1-Privatisierung (Wohnen);
vom 30.06.2000 N 59 - N 1-tr (gelb), N 65-Kommunikation;
vom 20.10.2000 N 102 - N 1-AE;
vom 07.09.93 N 173 - Anleitung zur Erstellung der statistischen Berichterstattung über die Wärmelieferung (Vordruck N 1-tep).
4. Abweichend vom Bericht für 2001 die in den Formularen der statistischen Erfassung der Länder festgelegte Frist für die Übermittlung von Informationen:
N 4-Innovation "Informationen über Innovationsaktivitäten Organisation“, genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands vom 05.02.2001 N 9, vom 3. September bis 2. April;
N 2-MP-Innovation "Informationen über technologische Innovationen eines kleinen Unternehmens (einer Organisation)", genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Statistikkomitees Russlands vom 16.08.99 N 75 vom 14. September bis 10. April.
5. Im Jahr 2002 die aktuellen Formen der statistischen Beobachtung der Bundesstaaten unverändert beizubehalten, die durch die Dekrete des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands genehmigt wurden: N 2-tr (gelb), N 4-tr (gelb), N 1-zhel- Norden (dringend), N 1-Metro , N 65-etr (dringend), N 65-MOR, N 65-VT - vom 03.08.98 N 77; N 1-Revision, N 1-Dienstleistungen (Immobilien) - ab 03.08.98 N 78; N 1-Dienste - vom 03.08.98 N 78 mit Änderungen vom 26.06.2000 N 52; N 2-Wissenschaft, N 2-Wissenschaft (kurz) - vom 03.08.98 N 80; N 1-kh - vom 17.08.98 N 85; N 6-ZHKH - vom 17.08.98 N 85 mit Änderungen vom 26.06.2000 N 52; "Fragebogen zur Erhebung der Transporttätigkeit von Unternehmern - Haltern von Lastkraftwagen" - vom 29.12.98 N 136; N 1-TR (Kraftverkehr), N 1-etr, N 22-Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen (Subventionen) - ab 16.08.99 N 75; N 1-cr - vom 16.08.99 N 75 mit Änderungen vom 26.06.2000 N 52; N 1-Hotel, N 1-Rest - ab 27.09.99 N 88; N 1-NK - vom 30.03.2000 N 30; N 65-zhel - vom 05.06.2000 N 39; N 3-ALK (Rechte), N 1-Werbung, N 22-Wohn- und Kommunalwirtschaft (Reform) kurz, N 1-zdrav - vom 26.06.2000 N 52; N 1-autotrans (dringend), N 3-autotrans, N 65-autotrans, N 2-tr (Rohre) dringend, N 1-Kraftverkehr (Untersuchung), N 2-Kraftverkehr (Stichprobe) - datiert 30.06 /2000 N 59 ; N 7-Verletzungen - vom 20.10.2000 N 102; N 10-GA (dringend), N 17A-GA, N 31-GA (dringend) - vom 28.04.2001 N 32.

Vorsitzende
Goskomstat von Russland
V. L. SOKOLIN

Formular N 1-TP (gelb) - Nicht mehr gültig.
vom 25.07.2002 N 158)


Formular N 1-TP (mor) - Nicht mehr gültig.
(Geändert durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik der Russischen Föderation vom 31.05.2002 N 131)


Formular N 1-TP (Wasser) - Nicht mehr gültig.
(Geändert durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik der Russischen Föderation vom 25. Juli 2002 N 158)



(Geändert durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik der Russischen Föderation vom 23.05.2002 N 124)

Artikel 13.19 Artikel 3
ANGABEN ZUR ANZAHL DER FAMILIEN, DIE FÜR DEN ERWERB VON WOHNUNG ANGEMELDET SIND UND WOHNUNG EMPFANGEN
im 20__
Formularcode nach OKUD
Gebiete nach OKATO Siedlungstyp
1 2 3 4
0609207
N Zeilen Maßeinheit Gesamt
1 2 3 4
Anzahl der Familien, die im Berichtsjahr eine Unterkunft erhalten und ihre Lebensbedingungen verbessert haben 01 Einheiten
davon Familien:
02 - " -
Teilnehmer des Zweiten Weltkriegs 03 - " -
von ihnen:
04 - " -
05 - " -
06 - " -
07 - " -
große Familien 08 - " -
junge Familien 09 - " -
die an den Arbeiten zur Beseitigung der Folgen des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl teilgenommen haben 10 - " -
Flüchtlinge 11 - " -
Binnenvertriebene 12 - " -
Anzahl der Familienmitglieder, die im Berichtsjahr eine Unterkunft erhalten und ihre Lebensbedingungen verbessert haben, gesamt 13 Menschen
Anzahl der Familien auf der Warteliste, die Wohnungen gekauft haben (ab Seite 01) 14 Einheiten
Anzahl belegter Flächen - gesamt 15 sq. m
einschließlich in Häusern - Neubauten 16 - " -
Fläche der gekauften Wohnungen von Personen auf der Warteliste (ab Seite 15) 17 - " -
Verfügbarkeit von unbewohntem Gebiet - insgesamt 18 - " -
einschließlich in Häusern - Neubauten 19 - " -
Anzahl der Familien, die am Ende des Jahres für eine Wohnung gemeldet sind 20 Einheiten
davon Familien:
Kriegsversehrte des Zweiten Weltkriegs, tote Soldaten und ihnen gleichgestellte Familien 21 - " -
Teilnehmer des Zweiten Weltkriegs 22 - " -
von ihnen:
einzelne Teilnehmer des Zweiten Weltkriegs, die in Wohngemeinschaften leben 23 - " -
Militärpersonal - Veteranen Afghanistans 24 - " -
Militärpersonal im Ruhestand oder im Ruhestand 25 - " -
Militärangehörige, die im Ruhestand oder im Ruhestand sind 26 - " -
große Familien 27 - " -
junge Familien 28 - " -
die an den Arbeiten zur Beseitigung der Folgen des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl teilgenommen haben 29 - " -
Flüchtlinge 30 - " -
Binnenvertriebene 31 - " -
Von der Gesamtzahl der am Jahresende registrierten Familien 32
wohnen:
in Gemeinschaftswohnungen 33 - " -
in Herbergen 34 - " -
in baufälligen und Notwohnungsbeständen 35 - " -
seit 10 Jahren oder länger registriert sind 36 - " -

Als Referenz. Aus Seite 01, die Anzahl der Familien, die eine Wohnung erhielten, lebten in heruntergekommenen und heruntergekommenen Wohnungsbeständen (37) ___________ Einheiten.

OKEI-Codes: Einheit - 642; Menschen - 792; quadratmeter - 055.

Aufsicht
Organisationen
(VOLLSTÄNDIGER NAME.) (Unterschrift)
Exekutive,
verantwortlich für die Erstellung des Formulars
(Position) (VOLLSTÄNDIGER NAME.) (Unterschrift)
(Kontakt Nummer
Telefon)
(Datum der Vorbereitung
dokumentieren)

Die statistische Beobachtung im Formular N 4-Wohnungsfonds wird von den an der Buchhaltung und Verteilung von Wohnungen beteiligten Kommunalverwaltungen zusammengestellt und der staatlichen Statistikbehörde an dem Ort vorgelegt, der von der Gebietskörperschaft des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands in der Republik, dem Territorium eingerichtet wurde , Region, Landkreis, Stadt von bundesweiter Bedeutung. Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung führen Aufzeichnungen über wohnungsbedürftige Familien, die sowohl am Wohnort der Bürger als auch am Arbeitsplatz eine Unterkunft erhalten haben, und erhalten Dokumente von Unternehmen und Organisationen, die Wohnungen haben und anbieten.
1. Informationen werden für das Gebiet als Ganzes zusammengestellt, inkl. in der Hauptstadt der Republik, dem Zentrum der Region, des Territoriums, des Bezirks.
2. Zeile 01 liefert Daten über die Zahl der Familien, die eine Wohnung erhalten und ihre Lebensbedingungen für das Jahr in den Häusern des staatlichen, kommunalen, öffentlichen, gemischten Wohnungsbestands und des Wohnungsgenossenschaftsfonds verbessert haben.
Grundlage für das Ausfüllen der Daten sind von der Kommunalverwaltung ausgestellte Wohnungsbeschaffungsaufträge oder bei der Kommunalverwaltung registrierte Verträge über die Übertragung von Wohnräumen.
3. Zeilen 02 - 12 zeigen Daten zu einzelnen Kategorien von Familien:
Familien von behinderten Menschen des Großen Vaterländischer Krieg und ihnen gleichgestellte Familien;
Familien von Teilnehmern des Großen Vaterländischen Krieges;
einschließlich einzelner Teilnehmer des Großen Vaterländischen Krieges, die in Gemeinschaftswohnungen leben;
Familien von Soldaten - Veteranen Afghanistans;
Familien von Militärangehörigen im Ruhestand oder im Ruhestand;
Familien von Militärangehörigen, die im Ruhestand oder im Ruhestand sind. Sie berücksichtigt nicht die Familien von Militärangehörigen, die entlassen wurden oder aus dem Dienst entlassen werden. Militärdienst Erhalt von Wohnungen im Rahmen von Wohnungszertifikaten;
große Familien. Eine große Familie ist eine Familie mit 3 oder mehr Kindern;
junge Familien. Eine junge Familie ist die erste Eheschließung von Personen unter 30 Jahren;
diejenigen, die an den Arbeiten zur Beseitigung der Folgen des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl teilgenommen haben;
Flüchtlinge. Flüchtlinge sind Menschen, die aus den ehemaligen Sowjetrepubliken auf das Territorium Russlands gekommen sind;
Zwangsmigranten. Zwangsmigranten sind russische Staatsbürger, die gezwungen sind, ihren Wohnort zu verlassen.
4. Seite 13 zeigt Daten über die Anzahl der Familienangehörigen von Personen, die aufgrund der Räumung aus dem besetzten Gebiet eine Unterkunft oder verbesserte Wohnbedingungen erhalten haben.
5. Zeile 14 zeigt Daten aus Zeile 01 über die Anzahl der Personen auf der Warteliste, die Wohnungen gekauft haben.
6. Seite 15 zeigt die Menge der bewohnten Fläche von Wohnungen sowohl in Wohngebäuden - Neubauten als auch die nach dem Verlassen geräumte Fläche, inkl. auf Seite 16 - nur bei Häusern - Neubauten.
7. Zeile 17 zeigt den Bereich der von Personen auf der Warteliste gekauften Wohnungen, die von Seite 15 getrennt sind.
8. Zeile 18 zeigt die Verfügbarkeit am Jahresende der Fläche der in Betrieb genommenen und frei gewordenen Wohnungen in Altbauten, die im Berichtsjahr aber nicht verteilt wurden, inkl. auf Seite 19 - nur bei Häusern - Neubauten.
9. Die Zeilen 20 - 36 liefern Daten über die Anzahl der Familien auf der Warteliste für die Unterbringung und Verbesserung der Wohnbedingungen in den Häusern des staatlichen, kommunalen, öffentlichen, gemischten Wohnungsbestands und des Wohnungsgenossenschaftsfonds, einschließlich für die aufgeführten Familienkategorien , Wohnort und Dauer der Warteliste für eine Wohnung.

(geändert durch die Dekrete des Staatlichen Komitees für Statistik der Russischen Föderation vom 23. Mai 2002 N 124, vom 25. Juli 2002 N 158)

STATISTISCHE BEOBACHTUNG DER BUNDESLÄNDER
DER DATENSCHUTZ WIRD DURCH DEN INFORMATIONSEMPFÄNGER GARANTIERT
Ein Verstoß gegen das Verfahren zur Präsentation statistischer Informationen sowie die Präsentation falscher statistischer Informationen führt zu einer Haftung gemäß Artikel 13.19 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001 N 195-FZ sowie Artikel 3 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 13. Mai 1992 N 2761-1 „Über die Haftung für die Verletzung des Verfahrens zur Übermittlung staatlicher statistischer Berichte“
INFORMATIONEN ZUR PRIVATISIERUNG VON WOHNUNGSFONDS
für 20__
Geschenk: Zeitliche Koordinierung
Darstellung
Formular N 1-Privatisierung
(Gehäuse)
Kommunalverwaltungen, Organisationen, die Wohngebäude in das Eigentum von Bürgern übertragen, verkaufen oder Dokumente (im Rahmen von Verträgen) für den Verkauf und die Übertragung von Wohnungen erstellen; Justizbehörden für die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und Transaktionen mit Immobilien: 20. Januar Zugelassen
Dekret
Goskomstat von Russland
vom 28. Juni 2001 N 46
- an die staatliche Statistikbehörde an dem von der Gebietskörperschaft des Staatlichen Komitees für Statistik Russlands festgelegten Ort in der Republik, dem Territorium, der Region, der Stadt von föderaler Bedeutung Jährlich
Name der meldenden Stelle ________________________
Postanschrift _________________________________________________
Formularcode nach OKUD Code (vom meldenden Unternehmen einzutragen)
berichtende Organisation unter OKPO Art der Tätigkeit nach OKVED Branchen nach OKONH Gebiete nach OKATO Ministerien (Abteilungen), Leitungsgremium für OKOGU Organisations- und Rechtsform nach OKOPF Eigentumsformen nach OKFS
1 2 3 4 5 6 7 8 9
0609220
verantwortlich für die Erstellung des Formulars
N Zeilen Maßeinheit OKEI-Code Eigentlich pro Jahr
1 2 3 4 5
Anzahl der privatisierten Wohngebäude 01 Einheiten 642
einschließlich:
Zahl der privatisierten Wohnungen 02 - " - - " -
Anzahl privatisierter Zimmer in Gemeinschaftswohnungen 03 - " - - " -
Gesamtfläche der privatisierten Wohnräume 04 sq. m 055
einschließlich:
Gesamtfläche der privatisierten Wohnungen 05 - " - - " -
Bereich der privatisierten Zimmer in Gemeinschaftswohnungen 06 - " - - " -
Anzahl der entprivatisierten Räumlichkeiten 07 Einheiten 642
Gesamtfläche benachteiligter Wohngebäude 08 sq. m 055
Außerdem:
Wohngebäude verkauft - total 09 Einheiten 642
einschließlich:
Bevölkerung (Bürger) 10 - " - - " -
Organisationen (nichtstaatlich) 11 - " - - " -
ausländische Personen und Organisationen 12 - " - - " -
Gesamtfläche der verkauften Wohngebäude 13 sq. m 055
einschließlich:
Bevölkerung (Bürger) 14 - " -
(Position) (VOLLSTÄNDIGER NAME.) (Unterschrift)
"___" ____________ 200 ___ Jahr
(Kontakt Nummer
Telefon)
(Datum der Vorbereitung
dokumentieren)

1. Informationen werden für das Jahr zusammengestellt.
2. Die Zeilen 01 - 06 liefern Daten über die Privatisierung von Wohngebäuden (Wohnungen, Zimmer in Gemeinschaftswohnungen, separate Wohngebäude), die von Bürgern in Häusern des staatlichen, kommunalen, öffentlichen, gemischten Eigentums des Wohnungsbestands bewohnt werden.
Grundlage für das Ausfüllen der Daten sind Verträge über die Übertragung von Wohngebäuden, die bei der Kommunalverwaltung registriert sind.
3. Die Summe der Zeilen 02 und 03 kann aufgrund getrennter Wohngebäude kleiner als die Zeile 01 sein.
4. Die Zeilen 07, 08 liefern Daten zu deprivatisierten Wohngebäuden. Eine Wohnung gilt als entprivatisiert, für deren Privatisierung aus dem einen oder anderen Grund der Vertrag gekündigt wird.
5. Die Zeilen 09 - 20 liefern Daten über den Verkauf von Wohngebäuden in Häusern des staatlichen, kommunalen, öffentlichen und gemischten Wohnungsbestands.
Diese Zeilen umfassen nur erstmals verkaufte Wohnräume, bei einem Wechsel von staatlichen, kommunalen, öffentlichen, gemischten Eigentumsformen zu anderen Eigentumsformen des Wohnungsbestandes: Privateigentum der Bürger, Privateigentum Rechtspersonen, ausländisches Eigentum von Bürgern oder juristischen Personen.
6. Beim Ausfüllen von Zeile 17 ist zu beachten, dass bei Zahlung für die Wohnung in Fremdwährung die Kosten für die Wohnung zu dem von der russischen Zentralbank festgelegten Kurs in Rubeläquivalent umgerechnet werden müssen am Tag der Transaktion.
Preisliste.

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