Zeichen und Aspekte der Arbeitsbeziehungen. Das Konzept, Merkmale und Zeichen der Arbeitsbeziehungen

Heimat / Vom Ausland

Das Konzept der Arbeitsbeziehungen

Ein Arbeitsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber im Rahmen der Erfüllung der ihm vom Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben.

Arbeitsverhältnis- Dies ist ein freiwilliges Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem beide Parteien des Produktionsprozesses dem Arbeitsrecht, den Kollektiv- und Einzelarbeitsverträgen unterliegen.

Beziehungen selbst haben spezifische Merkmale:

  • unter Bedingungen des Gehorsams gegenüber den internen Regeln fortfahren Arbeitsplan;
  • Der Arbeiter ist normalerweise in der enthalten.

Teilnehmer (Subjekte) der Arbeitsbeziehungen sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses kann ein Ausländer sein (sowohl als Arbeitnehmer als auch als Vertreter des Arbeitgebers), und ein einzelner Bürger, der einen Arbeitnehmer als Haushälterin, persönlichen Fahrer, Gärtner usw. akzeptiert, kann ebenfalls Arbeitgeber sein.

Objekte der Arbeitsbeziehungen

Gegenstand des Arbeitsverhältnisses ist Fähigkeiten, Fähigkeiten, Fähigkeiten, die er dem Arbeitgeber zur Verwendung vorschlägt und die für den Arbeitgeber in dem von ihm organisierten Verfahren von Interesse sind. Für sie ist der Arbeitgeber bereit zu zahlen. In Marktbeziehungen wird der Preis eines Arbeitnehmers wie jeder Ware bestimmt.

Arten von Arbeitsbeziehungen

Sie richten sich nach der Art des jeweiligen Rechtsverhältnisses und den konkreten Grundlagen der Entstehung und des Bestehens dieses Rechtsverhältnisses. Daher ist es in derselben Produktion möglich verschiedene Typen Arbeitsverhältnisse, da verschiedene Arten von Arbeitsverträgen möglich sind (dringend, unbefristet, für die Dauer von Saisonale Arbeit, gleichzeitig usw.).

Von diesen werden zwei spezifische Arten von Arbeitsbeziehungen unterschieden:

  • im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit;
  • im Rahmen einer Studentenvereinbarung.

Ihre Besonderheit ist das Teilzeitarbeit begründet für den Arbeitnehmer neben seiner Hauptarbeitsstätte ein zweites Arbeitsverhältnis. ABER studentisches Verhältnis verpflichtet den Studenten, im Gegensatz zu anderen Arbeitsverhältnissen, nicht in der Fachposition zu arbeiten, sondern diese Fachrichtung am Arbeitsplatz zu beherrschen. Nach bestandener Eignungsprüfung wird dann das studentische Rechtsverhältnis vollständig in ein Arbeitsrechtsverhältnis, jedoch der erworbenen Fachrichtung bzw. des Berufs, umgewandelt.

Merkmale der Arbeitsbeziehungen

Das ist das Kennzeichen eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsbeziehungen sind persönlich, d. h. mit der Entwicklung der Arbeitsvertragsfreiheit entwickelt sich die Individualisierung der Arbeitsverhältnisse des Arbeitnehmers.

Ein weiteres Merkmal ist, dass diese Beziehungen werden auf kompensiert gestartet aufgebaut, verbunden mit obligatorischer Vergütung für die Arbeit in der Form Löhne.

Das dritte Merkmal sind die Arbeitsbeziehungen sind kontinuierlicher Natur d.h. sie hören nicht auf, nachdem der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitsaufgabe erfüllt hat, sondern sind mit der Ausführung einer bestimmten verbunden Arbeitsfunktion(Arbeiten gemäß der Position gem Personal, Berufe, Fachrichtungen, die Qualifikationen angeben; oder Angabe der Art der dem Arbeitnehmer übertragenen Arbeit) - Art. 15 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Die Gesetzgebung legt fest, dass die Arbeitsbeziehungen basierend auf der Gewissheit und Stabilität der Arbeit Mitarbeiterfunktionen, und verbietet dem Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer Arbeiten zu verlangen, die nicht im Arbeitsvertrag vorgesehen sind (Artikel 60 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

Wie Arbeitsvertrag, und das auf ihrer Grundlage entstehende Arbeitsverhältnis ist immer gegenseitig und zweiseitig.

Beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses haben das Recht, vom jeweils anderen Vertragspartner die Erfüllung seiner Pflichten zu verlangen beruflichen Pflichten vorgelegtes Rechtsverhältnis.

Da der Arbeitgeber das Recht auf Disziplinargewalt hat, kann er selbst den Arbeitnehmer bestrafen, wenn er seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nicht nachkommt, ihn disziplinarisch und materiell haftbar machen, und beide Parteien können auf die Zwangsgewalt des Staates zurückgreifen. Dies charakterisiert den Willensgehalt der Arbeitsbeziehungen, der durch die Normen gestützt wird Arbeitsrecht Bereitstellung einer normalen, sicheren, angemessenen Zahlung, Schadensersatz, Möglichkeit der Entlassung usw.

Entstehung, Veränderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

, Bestimmung der Entstehung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, in der Regel verbunden mit dem Zeitpunkt des Abschlusses, der Änderung und der Beendigung(Artikel 16 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). Es ist jedoch zu beachten, dass diese Rechtstatsachen nicht immer eine Art von Handlung darstellen (Einstellung und Entlassung eines Arbeitnehmers), manchmal handelt es sich um Umstände, die in der Natur von Ereignissen liegen (Tod eines Arbeitnehmers, außergewöhnliche Umstände usw.). . Darüber hinaus können rechtliche Tatsachen den Beteiligten oft eine alternative Wahl bieten (z. B. Kündigungsgründe) oder eine komplexe Zusammensetzung haben, die mehrere Umstände zusammenfasst (z. B. das Vorliegen einer Schuld, die Rechtswidrigkeit der Handlung, das Vorliegen eines Schadens). und der Kausalzusammenhang von schuldhaftem Verhalten und Sachschaden).

Die Grundlage für die Entstehung Ein Arbeitsverhältnis gilt in der Regel als Arbeitsvertrag. Für Arbeitnehmer, die Wahlämter bekleiden, ist die Grundlage für die Entstehung ihrer Arbeitsbeziehungen die Tatsache, dass sie in dieses Amt gewählt wurden. Für einige Kategorien von Arbeitnehmern ist die Grundlage für die Entstehung von Arbeitsbeziehungen ein komplexer Satz von Rechtstatsachen, wenn ihm zusätzlich zu einem Arbeitsvertrag eine Art Rechtstatsache vorangeht oder folgt. Dem Abschluss eines Arbeitsvertrags sollte also bei durch Auswahlverfahren angenommenen Personen die Wahl durch Auswahlverfahren für diese Position vorausgehen. Die komplexe Zusammensetzung der Entstehung von Arbeitsverhältnissen bei 14-Jährigen, wenn dem Arbeitsvertrag die Zustimmung der Eltern vorausgehen muss.

Die Tatsache der Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kann sein eigentliche Arbeitserlaubnis auch wenn die Einstellung nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde.

Änderung der Arbeitsverhältnisse kann auf rechtmäßiges Handeln zurückzuführen sein. Änderungen gelten als die in Kapitel 12 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation festgelegten Umstände.

Das Arbeitsverhältnis wird beendet die Tatsache der Beendigung des Arbeitsvertrags aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen (Kapitel 13 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

Bestimmung 1

Als Fach gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht sind arbeitsrechtliche Beziehungen.

Arbeitsbeziehungen entstehen sowohl zwischen Angestellten des Staates und kommunale Einrichtungen, sowie zwischen den Teilnehmern Geschäftspartnerschaften und Gesellschaften auf der Grundlage persönlicher Arbeitstätigkeit.

Bestimmung 2

Arbeitsrechtliche Beziehungen sind durch die Normen des Arbeitsrechts geregelte Beziehungen für den direkten Einsatz von Arbeit in Teams, in denen materielle und geistige Vorteile geschaffen werden, sowie andere Beziehungen in der Gesellschaft, die sich daraus ergeben.

Arbeitsrechtliche Beziehungen entstehen zwischen Subjekten im Prozess des Abschlusses eines Arbeitsvertrags. Arbeitsrechtliche Beziehungen hängen auch von sozialen Beziehungen ab, die durch den Einsatz von Arbeitskräften bestimmt werden, die durch einen in der Vergangenheit bestehenden oder voraussichtlich in der Zukunft bestehenden Arbeitsvertrag begründet wurden.

Die Besonderheiten der Arbeitsbeziehungen

Arbeitsrechtliche Beziehungen umfassen die tatsächlichen Arbeitsbeziehungen, die zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in Bezug auf den direkten Einsatz von Arbeitskräften entstehen, und zwar Rechtsbeziehungen in Bezug auf:

  • Beschäftigung;
  • Löhne;
  • Festlegung und Anwendung von Arbeitsbedingungen;
  • Disziplin und Arbeitsschutz;
  • Vertreibung und Entlassung von Arbeitnehmern;
  • Ruhestand usw.
Bestimmung 3

Gemäß Artikel 15 des Arbeitsgesetzbuchs Russische Föderation Arbeitsbeziehungen sind Beziehungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber entstehen, dass sich der Arbeitnehmer persönlich verpflichtet, Arbeitsfunktionen (Arbeit in einem bestimmten Fachgebiet, einer bestimmten Qualifikation oder Position) gegen eine feste Gebühr auszuführen, um die Regeln der internen Arbeit zu befolgen Vorschriften, und der Arbeitgeber muss seinerseits die Arbeitsbedingungen sicherstellen, die durch Gesetz, Tarifvertrag, Vereinbarung, Arbeitsvertrag vorgesehen sind.

Das Arbeitsrecht regelt auch Beziehungen in engem Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, die außerhalb des Unternehmens oder neben dem Bereich des unmittelbaren Arbeitseinsatzes entstehen:

  • Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Beschäftigung und Beschäftigung;
  • Organisations- und Managementbeziehungen, die zwischen der Verwaltung und der Gewerkschaft im Hinblick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Produktionsleitung entstehen;
  • Rechtsbeziehungen für die Ausbildung in der Produktion und die Weiterbildung des Personals, dh die berufliche Ausbildung und Umschulung des Personals;
  • prozessuale Arbeitsbeziehungen (Streitbeilegung in der Justiz);
  • Kontroll- und Aufsichtsrechtsverhältnisse aus Compliance Arbeitsrecht und Arbeitsschutzvorschriften;
  • Rechtsbeziehungen zum Ersatz von Sachschäden usw.

Arbeits- und Zivilrechtsbeziehungen

Bestimmung 4

Arbeitsbeziehungen sind Beziehungen, die sich aus dem direkten Einsatz von Arbeitskräften in einem bestimmten Fachgebiet, einer bestimmten Qualifikation oder Position ergeben, was den freiwilligen Beitritt des Arbeitnehmers zum Arbeitskollektiv und die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln der internen Arbeitsvorschriften impliziert.

Bestimmung 5

Gegenstand der zivilrechtlichen Regelung ist nicht lebendige Arbeit oder gemeinschaftliche Tätigkeit, sondern verkörperte Arbeit, die sich in der Regel in kommerziellen Produkten und Dienstleistungen verwirklicht.

Arbeitsverhältnisse sind durch einen erstattungsfähigen Charakter gekennzeichnet, da davon ausgegangen wird, dass für die aufgewendete Arbeit eine Vergütung gezahlt wird.

Sie haben auch einen starken Willen. Außerhalb des Willens und Denkens des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers kommt ein Arbeitsverhältnis nicht zustande, da eine zielgerichtete Arbeitstätigkeit außerhalb des Bewusstseins unmöglich ist.

Bestimmung 6

Die Träger dieses Willens sind die Subjekte des Arbeitsrechtsverhältnisses, dh Teilnehmer an Arbeitsverhältnissen, die mit einem bestimmten Rechtsstatus ausgestattet sind.

Die Hauptsubjekte der Arbeitsbeziehungen sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.

Bestimmung 7

Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingegangen ist.

Bestimmung 8

Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person (Organisation), die ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer eingegangen ist.

Gemäß Bundesgesetze Als Arbeitgeber kann auch eine andere juristische Person anerkannt werden, die zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigt ist.

Im Arbeitsverhältnis werden die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers erfüllt von:

  • Individuell wer als Arbeitgeber auftritt;
  • Justizbehörden. Personen (Organisationen) oder von ihnen bevollmächtigte Personen.

Für die Verpflichtungen von ganz oder teilweise vom Inhaber/Gründer finanzierten Organisationen, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben, trägt der Inhaber/Gründer zusätzlich die Verantwortung.

Eine natürliche Person erhält in der Regel ab dem 16. Lebensjahr Rechtspersönlichkeit. Ein Arbeitsvertrag kann mit Personen geschlossen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. In einigen Fällen, nämlich beim Empfang der Hauptleitung Allgemeinbildung oder Verlassen einer allgemeinbildenden Einrichtung Arbeitsvertrag kann mit Personen abgeschlossen werden, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Mit Zustimmung eines Elternteils (Vormund oder Betreuer) und der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde können 14-jährige Studierende einen Arbeitsvertrag abschließen, um in ihrer Freizeit leichte Arbeiten zu verrichten, die gesundheitlich unbedenklich und unbedenklich sind verletzt den Lernprozess nicht.

In Filminstitutionen, Theatern, Theater- und Konzertorganisationen, Zirkussen kann mit Personen unter 14 Jahren ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, um an der Entstehung und Aufführung von Werken mitzuwirken. In diesem Fall müssen jedoch gemäß Artikel 63 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation einer der Elternteile (Vormund, Treuhänder) und die Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde dem zustimmen.

Erforderlich Komponente die Rechtspersönlichkeit einer physischen Gesicht - das ist seine delikate Fähigkeit, das heißt geistige Gesundheit. Eine juristische Person, die arbeitsrechtliche Beziehungen eingegangen ist, muss für ihre eigenen Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich sein.

Bestimmung 9

Gemäß Artikel 37 der Verfassung der Russischen Föderation und Artikel 21 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation wird die Rechtspersönlichkeit eines Arbeitnehmers als Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten verstanden.

Unter ihnen:

  • das Recht auf Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag: Arbeitsplatz, ausgestattet mit den entsprechenden vom Staat bereitgestellten Bedingungen. Standards der Organisation und des Arbeitsschutzes und des Tarifvertrags;
  • das Recht auf pünktliche Zahlung;
  • das Recht auf Ruhe;
  • das Recht, umfassende Informationen über die Arbeitsbedingungen und die Anforderungen für deren Schutz am Arbeitsplatz zu erhalten;
  • Recht auf Berufsausbildung, Umschulung und berufliche Entwicklung:
  • das Recht auf die Möglichkeit, sich an der Leitung der Organisation zu beteiligen;
  • das Recht, Tarifverhandlungen zu führen und Verträge durch ihre eigenen Vertreter abzuschließen;
  • das Recht, ihre eigenen Arbeitsrechte mit allen gesetzlich nicht verbotenen Mitteln zu schützen;
  • das Recht auf Beilegung individueller und kollektiver Arbeitskonflikte, einschließlich des Streikrechts:
  • das Recht auf Ersatz des dem Arbeitnehmer bei der Erfüllung seiner Arbeitspflichten entstandenen Schadens sowie auf Ersatz des immateriellen Schadens;
  • das Recht auf obligatorische Sozialversicherung.

Daneben hat der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen:

  • Arbeitspflichten gewissenhaft erfüllen;
  • Einhaltung der Arbeitsdisziplin und der Arbeitsschutzanforderungen;
  • Einhaltung etablierter Arbeitsnormen;
  • Sorge für das Eigentum des Arbeitgebers und anderer Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat das Recht:

  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern;
  • Tarifverhandlungen u Tarifverträge;
  • Ermutigung der Mitarbeiter zur Arbeit;
  • die Anforderung von ihnen, ihre Arbeitspflichten und sparsamen Umgang mit Eigentum zu erfüllen;
  • Mitarbeiter disziplinarisch und materiell haftbar zu machen;
  • Annahme lokaler Vorschriften;
  • Gründung von Arbeitgeberverbänden zum Zwecke der Vertretung und Wahrung ihrer eigenen Interessen und des Rechts, ihnen beizutreten.

Die Pflichten des Arbeitgebers sind wie folgt:

  • arbeitsvertraglich vorgesehene Arbeitserbringung;
  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Bedingungen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene entsprechen;
  • Bereitstellung von Ausrüstung, Werkzeugen, technischen Unterlagen und anderen Mitteln für Mitarbeiter, die für die Erfüllung ihrer Arbeitspflichten erforderlich sind;
  • Löhne der Angestellten;
  • Führung von Tarifverhandlungen, Abschluss von Tarifverträgen;
  • Bereitstellung von Informationen für Arbeitnehmervertreter, die für den Abschluss von Tarifverträgen, Vereinbarungen und die Kontrolle über deren Umsetzung erforderlich sind;
  • Umsetzung der obligatorischen sozialen Arbeitnehmerversicherung;
  • Entschädigung für Schäden, die Arbeitnehmern bei der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten entstehen;
  • Entschädigung für moralischen Schaden.

Gegenstand des Arbeitsrechts sind neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern:

  • Arbeitskollektiv, das heißt die soziale Gemeinschaft der Mitarbeiter der Organisation (alle Mitarbeiter der Organisation, einschließlich Beamte Verwaltungen, mit denen die Organisation einen Arbeitsvertrag hat);
  • Gewerkschaft, das heißt öffentlicher Verein Bürger, auf freiwilliger Basis geschaffen, basierend auf gemeinsamer Produktion berufliche Interessen nach der Art ihrer Tätigkeit, um die Interessen zu vertreten und ihre sozialen Arbeitsrechte zu schützen.

Wenn Sie einen Fehler im Text bemerken, markieren Sie ihn bitte und drücken Sie Strg+Enter

Ein Arbeitsverhältnis ist ein freiwilliges Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem der Arbeitnehmer als Arbeitnehmer des Unternehmens verpflichtet ist, eine bestimmte Art von Arbeit zu leisten, die den internen arbeitsrechtlichen Vorschriften unterliegt, und der Arbeitgeber zu leisten ihn mit Arbeit in seinem Fachgebiet (Qualifikationen, Positionen) zu unterstützen, Arbeit zu bezahlen und günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Ein Arbeitsverhältnis ist eine rechtliche Ausdrucksform eines Sozial- und Arbeitsverhältnisses, das sich auf dem Arbeitsmarkt zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber (Organisation) entwickelt, wonach eine Seite (Arbeitnehmer), die in das Arbeitskollektiv der Organisation aufgenommen wird, ist verpflichtet, eine bestimmte Art von Arbeit unter Unterordnung unter die internen Arbeitsvorschriften auszuführen, und die andere Partei (Arbeitgeber) - dem Arbeitnehmer Arbeit gemäß der in der Vereinbarung (Vertrag) festgelegten Fachrichtung, Qualifikation oder Position zu leisten, zu bezahlen seiner Arbeit und schaffen Arbeitsbedingungen, die für die Gesundheit und Entwicklung des Einzelnen günstig sind.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsverhältnissen weisen Arbeitsverhältnisse folgende Merkmale auf:

  • - sie vermitteln die Aufnahme von Bürgern in das Arbeitskollektiv, wodurch sie durch Rechtsstatus Angestellte einer bestimmten Organisation werden;
  • - ihr Gegenstand ist die Ausführung einer bestimmten Art von Arbeit durch einen Mitarbeiter, die durch eine bestimmte Spezialität, Qualifikation, Position gekennzeichnet ist;
  • - das Verhalten ihrer Untertanen wird durch die internen Arbeitsvorschriften dieser Organisation geregelt, zu deren Einhaltung sie verpflichtet sind.

Diese Merkmale des Arbeitsverhältnisses ermöglichen es, es von den ursprünglichen Rechtsverhältnissen zu unterscheiden, die auch mit dem Einsatz von Arbeitskräften verbunden sind (z. B. aus dem Zivilrecht, aus Arbeitsverträgen, Aufträgen, literarischen Aufträgen usw.).

Arbeitsbeziehungen werden als komplex eingestuft: Sie beschränken sich nicht auf das Bestehen eines subjektiven Rechts und der entsprechenden Verpflichtung zwischen den Parteien. Sie haben immer ein komplexes (System) von Rechten und entsprechenden Pflichten. Darüber hinaus steht dieser Komplex in direktem Zusammenhang mit der Arbeit, den Lebenshaltungskosten der Arbeit.

Eine Besonderheit der Arbeitsbeziehungen ist der persönliche Charakter der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, die in ihrem Inhalt enthalten sind. Gerade wegen dieser Art der Arbeitsbeziehungen verbietet die Gesetzgebung, ohne Zustimmung der Verwaltung einen Arbeitnehmer durch einen anderen zu ersetzen.

nächste Unterscheidungsmerkmal Arbeitsbeziehungen sind, dass sie auf einer erstattungsfähigen Grundlage unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes aufgebaut sind. Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Arbeitsvergütung in Form von Löhnen sind ein notwendiges Element der Arbeitsbeziehungen, das beim Abschluss eines Arbeitsvertrags festgelegt wird.

Die Arbeitsbeziehungen sind der fortwährenden Natur des Daseins inhärent.

Sie enden nicht, nachdem der Arbeitnehmer eine Handlung (Arbeitsvorgang) oder einen Arbeitsauftrag abgeschlossen hat, da der Arbeitnehmer diese Rechtsverhältnisse eingeht, um eine bestimmte Art von Arbeit zu leisten.

Arbeitsbeziehungen sind komplexe Rechtsgebilde, die aus vielen miteinander verbundenen Rechten und Pflichten der Parteien bestehen, die auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Regulierungsnormen gebildet werden. Sie bestehen aus bestimmten Elementen, ohne die keine Rechtsbeziehungen bestehen könnten:

  • 1) Gegenstände des Rechtsverkehrs;
  • 2) Gegenstände, dh Gegenstände der Außenwelt (materielle und immaterielle Vorteile), auf die sich Rechte und Pflichten beziehen;
  • 3) Inhalt der Rechtsbeziehungen;
  • 4) rechtliche Tatsachen, die im Arbeitsrecht vorgesehen sind, dh die Gründe für die Entstehung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Subjekte des Arbeitsverhältnisses sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, dieses Verhältnis ist immer zweiseitig.

Die Eigenschaft des Objekts von Arbeitsbeziehungen ist derzeit nicht eindeutig, da in Arbeitsbeziehungen das Objekt wesentlich untrennbar mit ihrem materiellen Inhalt (dem Verhalten der verpflichteten Subjekte) verbunden ist.

Die vom Arbeiter erbrachte Nutzleistung (Vortrag usw.) kann in der Regel während des Produktionsprozesses verbraucht werden. Und da materielle Güter (Gegenstände) im Arbeitsrecht praktisch untrennbar mit der Arbeitstätigkeit eines Arbeitnehmers verbunden sind, erschöpft die Eigenschaft des materiellen Inhalts von Arbeitsverhältnissen die Frage nach ihrem Gegenstand.

Ein Arbeitsverhältnis basiert auf einer Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Rechtsverhältnis, entsprechend

zu dem sich eine Partei (Arbeitnehmer) verpflichtet, eine bestimmte Arbeitsfunktion (Arbeit in einem bestimmten Fachgebiet, einer bestimmten Qualifikation oder Position) persönlich auszuführen und dabei die vom Arbeitgeber festgelegten internen Arbeitsvorschriften einzuhalten, und die andere Partei (Arbeitgeber) sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer diese zur Verfügung zu stellen der arbeitsvertraglichen Arbeit, ihm angemessene Arbeitsbedingungen sowie die fristgerechte Bezahlung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Bestandteile eines Arbeitsverhältnisses sind Gegenstand, Gegenstand (Parteien) und Inhalt, also subjektive Rechte und Pflichten der Parteien.

Gegenstand des Arbeitsverhältnisses ist die vom Arbeitnehmer verrichtete Arbeitsfunktion, die vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingegangen ist. Arbeitgeber - eine natürliche oder juristische Person (Organisation), die ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer eingegangen ist. In den durch Bundesgesetze festgelegten Fällen kann auch eine andere zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigte Person als Arbeitgeber auftreten. Als Arbeitnehmer können sowohl Bürger der Russischen Föderation als auch ausländische Staatsbürger sowie Staatenlose (Staatenlose) auftreten. Auf der Seite des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis können Einzelpersonen bzw juristische Personen(Organisationen).

Subjektives Recht ist ein vom Gesetz vorgegebenes Maß für das mögliche Verhalten eines Rechtssubjekts. Die Pflicht ist ein Maß für das ordnungsgemäße Verhalten des Rechtssubjekts. Subjektive Rechte und Pflichten bilden den Inhalt des Rechtsverhältnisses.

Die Grundlage für die Entstehung von Arbeitsbeziehungen sind die in den Quellen des Arbeitsrechts enthaltenen Normen und rechtlichen Fakten.

Rechtstatsachen sind reale Lebensumstände, mit denen die Normen des objektiven Rechts die Begründung, Änderung oder Beendigung subjektiver Rechte und Pflichten (Rechtsverhältnisse) verbinden.

Die häufigste Grundlage für die Entstehung von Arbeitsverhältnissen ist ein Arbeitsvertrag. Aber manchmal ist es notwendig, einige andere Tatsachen zu haben, dh es ist eine rechtliche Zusammensetzung erforderlich, deren Elemente ein Arbeitsvertrag und andere Tatsachen sind, die als Grundlage für seinen Abschluss dienen. Zu diesen rechtlichen Tatsachen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation gehören: -

Wahl (Wahlen) zum Amt; -

Wahl durch Auswahlverfahren zur Besetzung der entsprechenden Position; -

Berufung auf eine Stelle oder Bestätigung in einer Stelle; -

Arbeitsvermittlung durch gesetzlich zugelassene Stellen aufgrund der festgelegten Quote (solche Quoten können für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie von minderjährigen Waisen und ohne elterliche Fürsorge gelassenen Kindern festgelegt werden); -

gerichtliche Entscheidung über den Abschluss eines Arbeitsvertrags.

Bestimmung 1

Im Kern, Arbeitsverhältnis- das ist die Ansicht Öffentlichkeitsarbeit basierend auf der Leistung einer bestimmten Arbeit. Sie wird im Rahmen einer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossenen Vereinbarung arbeitsrechtlich geregelt. In diesem Fall ist der erste verpflichtet, die im Unternehmen oder der Organisation geltenden internen Vorschriften einzuhalten. Und die zweite besteht darin, die arbeitsrechtlichen, kollektiven und arbeitsvertraglichen Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Anzeichen für ein arbeitsverhältnis

Folgende Hauptmerkmale der Arbeitsbeziehungen werden unterschieden:

  1. der persönliche Charakter der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers;
  2. vorbestimmte Arbeitsfunktion;
  3. Beachtung Arbeitsdisziplin;
  4. Vergütungscharakter des Arbeitsverhältnisses;
  5. jeder der Untertanen hat das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Betrachten wir die oben genannten Funktionen genauer.

  1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich ausschließlich durch eigene Arbeitskraft an der Produktion oder sonstigen Tätigkeit des Arbeitgebers zu beteiligen. . Eine solche Beschränkung gibt es im Zivilrecht nicht, in dem der Auftragnehmer das Recht hat, andere Personen in die Leistungserbringung einzubeziehen.
  2. Der Inhalt der Arbeit wird durch das Fachgebiet, die Qualifikation oder die Position des Arbeitnehmers vorgegeben. Bei einem Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um die Erfüllung einer gesonderten Einzelaufgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie es für zivilrechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit typisch ist.
  3. Da die Ausübung der Arbeitsfunktion also im Team erfolgt Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen der Arbeitsdisziplin und der internen Vorschriften einzuhalten im Unternehmen oder in der Organisation installiert. Mit anderen Worten, das Arbeitsverhältnis kombiniert sowohl Koordinierungs- als auch Unterordnungselemente. Das Prinzip der Arbeitsfreiheit ist verbunden mit der Unterordnung unter höhere Gewalten.
  4. Ausgleichender Charakter des Arbeitsverhältnisses manifestiert sich in der Lohnzahlung, die vom Arbeitgeber in der Regel in bar durchgeführt wird. Die Besonderheit des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit systematisch während der festgelegten Arbeitszeit vergütet wird.
  5. Ein Arbeitsverhältnis ist komplex, weil jede seiner Parteien entsprechende Rechte und Pflichten hat. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können ihr Rechtsverhältnis kündigen ohne Sanktionen, wenn nicht gegen die Bestimmungen des 13. Kapitels verstoßen wurde Arbeitsgesetzbuch Rf.

Bild 1.

Arten von Arbeitsbeziehungen

Alle Arten von Arbeitsbeziehungen können in drei Gruppen eingeteilt werden:

  1. Basic;
  2. verwandte und organisatorische und verwaltungstechnische;
  3. schützend.

Die Hauptarbeitsverhältnisse sind die Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Begleitend und organisations- und leitungsbezogen sind Beziehungen im Zusammenhang mit Fragen der Beschäftigung, Organisation und Führung der Arbeit sowie die Aktivitäten der Gewerkschaften zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und sozialpartnerschaftliche Rechtsbeziehungen. Diese Gruppe umfasst Vorbereitung, berufliche Umschulung und Personalentwicklung.

Schutzrechtliche Beziehungen sind mit der Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Arbeitsrechts, der Haftung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten und Fragen der Sozialversicherung verbunden.

BEI modernen Russland Es gibt die folgenden Haupttypen von Arbeitsbeziehungen:

  1. Förderung von Beschäftigung und Beschäftigung;
  2. Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
  3. Organisation und Management der Arbeit;
  4. berufliche Ausbildung, Umschulung und Fortbildung von Personal;
  5. Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte;
  6. sozialpartnerschaftliche Beziehungen;
  7. Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Arbeitsrechts;
  8. materielle Haftung der Arbeitsvertragsparteien;
  9. Genehmigung Arbeitskämpfe;
  10. Sozialversicherung.

Alle oben genannten Arten von Rechtsverhältnissen werden durch den Gegenstand des Arbeitsrechts bestimmt. Sie unterscheiden sich in Themen, Inhalten sowie den Gründen für die Entstehung und Beendigung von Beziehungen.

Gegenstand des Arbeitsverhältnisses

Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses ist die Erbringung bestimmter Arbeiten, deren Art durch die Fachrichtung, Qualifikation oder Stellung des Arbeitnehmers bestimmt wird.

Bemerkung 1

Somit sind die verschiedenen im Arbeitsprozess geschaffenen Vorteile praktisch untrennbar mit der Produktionstätigkeit selbst verbunden. So ist beispielsweise die förderliche Wirkung einer von einem Lehrer erteilten Unterrichtsstunde konkret schwer zu bestimmen. Der materielle Inhalt des Arbeitsverhältnisses ist daher das tatsächliche Verhalten seiner Teilnehmer, das durch eine Kombination ihrer Rechte und Pflichten geregelt wird.

Entstehung, Änderung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Grundlage für die Entstehung der meisten Arbeitsverhältnisse ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die rechtliche Bedeutung dieses Dokuments liegt darin, dass es die grundlegende Grundlage für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts darstellt.

Bemerkung 2

Der Inhalt des Arbeitsvertrags umfasst alle Bedingungen, die die Rechte und Pflichten seiner Parteien bestimmen. Eine Variante dieses Dokuments ist ein Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber mit Vertretern kreativer, wissenschaftlicher oder sportlicher Berufe abgeschlossen werden kann. Eine Änderung des Arbeitsverhältnisses äußert sich in der Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz auf Initiative der Verwaltung eines Unternehmens oder einer Organisation. Eine solche Übertragung ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers bzw Produktionsbedarf, sowie aufgrund von Ausfallzeiten aus dem einen oder anderen Grund.

Ein Arbeitnehmer kann sich auch mit der Bitte um Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, an den Arbeitgeber wenden.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist sowohl im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien als auch auf Initiative des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers möglich. Das Arbeitsrecht gibt einem Arbeitnehmer das Recht, einen Arbeitsvertrag, der ihm nicht passt, jederzeit zu kündigen. Der Bürger ist verpflichtet, der Verwaltung des Unternehmens oder der Organisation seine Absicht zwei Wochen vor der Entlassung mitzuteilen, nachdem er dies getan hat Schreiben. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlich festgelegten zweiwöchigen Frist zu kündigen.

© 2022 youmebox.ru -- Über das Geschäft - Nützliches Wissensportal