Stellenbeschreibung des Chefingenieurs eines Bauunternehmens. Stellenbeschreibung des Chefspezialisten des Departements Immobilien, Wohnen und Kommunale Dienstleistungen, Architektur und Bauwesen

Heimat / Ohne Investitionen

Arbeitsbeschreibung leitender Bauingenieur

GENEHMIGEN
Generaldirektor
Nachname I.O.________________
"________"_____________ ____ G.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Oberbauingenieur gehört zur Kategorie der Führungskräfte.
1.2. Der Chefbauingenieur wird auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.
1.3. Der Oberbauingenieur berichtet direkt an den Betriebsleiter.
1.4. Während der Abwesenheit des Chefingenieurs werden seine Rechte und Pflichten von einer in der vorgeschriebenen Weise bestellten Person wahrgenommen.
1.5. In die Position des Chefingenieurs für das Bauwesen wird eine Person berufen, die: Berufsausbildung in der Fachrichtung „Industrie- und Tiefbau“, „Bauwesen“, „Wasserbau“, „Verkehrsbau“, „Städtebau und Wirtschaft“ oder mit einer höheren Fachausbildung und beruflichen Umschulung in Richtung Berufstätigkeit; mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Tätigkeit; Weiterbildung mindestens alle 5 Jahre und das Vorliegen eines Befähigungsnachweises über die Ausübung der ausgeübten Tätigkeit.
1.6. Der Chefbauingenieur muss wissen:
— Rechtsvorschriften und andere regulatorische Rechtsakte, die die Tätigkeiten von Bauunternehmen regeln;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;
— Aussichten für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens;
Produktionskapazität Unternehmen;
— Grundlagen der Arbeitstechnik;
- das Verfahren zur Erstellung und Genehmigung von Bauplänen;
— Technologie und Methoden des Dirigierens Bauarbeiten;
- Bauvorschriften;
- Anforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Herstellung von Bauobjekten;
— Finanzierungsverfahren Kapital Investitionen und Anziehung von Investoren;
- das Verfahren für die Entwicklung und Ausführung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen, die Führung von Aufzeichnungen und die Erstellung von Berichten über die Aktivitäten des Unternehmens im Bauwesen;
– das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Wirtschafts- und Finanzverträgen;
– wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen fortgeschrittener Unternehmen im Bauwesen;
— Wirtschaft, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
— Regeln und Normen für Arbeitsschutz, Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitshygiene und Brandschutz;
- interne Regeln Arbeitsplan.
1.7. Der Oberbauingenieur wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
- Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation;
— Satzung des Unternehmens, Interne Arbeitsvorschriften, Sonstiges Vorschriften Unternehmen;
- Anordnungen und Weisungen der Geschäftsleitung;
- diese Stellenbeschreibung.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten des Oberbauingenieurs

Der Oberbauingenieur ist zuständig für:

2.1. Sorgt für die Ausführung von Bauarbeiten, zielgerichtet und rationelle Nutzung Ressourcen.
2.2. Er leitet die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten für Planungs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Einführung fortschrittlicher Konstruktionsmethoden, zur Reduzierung der Baukosten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Verkürzung der Zeit für deren Umsetzung.
2.3. Verwaltet die Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für Bau, Umbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten.
2.4. Beteiligt sich an der Erstellung von Geschäftsplänen im Hinblick auf die technische Umrüstung und Steigerung der Produktionseffizienz, an der Bestimmung der erforderlichen Finanzmittel, einschließlich der Mittel von Investoren, für den Bau, das Design und den Kauf von Ausrüstung sowie an Finanzierungsquellen für Kapital investitionen, auftragnehmer für kapitalbauarbeiten unter den bedingungen der marktmethoden der verwaltung.
2.5. Ergreift Maßnahmen für den rechtzeitigen Abschluss von Wirtschafts- und Finanzverträgen mit Auftragnehmern für Planungs- und Vermessungs- sowie Bau- und Installationsarbeiten, mit Unternehmen für den Kauf von Materialien und Ausrüstung. 2.6. Überwacht die Erfüllung von Vertragsverpflichtungen durch Gegenparteien, beteiligt sich an der Vorbereitung von Ansprüchen im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Verpflichtungen. 2.7. Stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen für die Entwicklung verfügbar sind Entwurfs- und Schätzungsdokumentation und Materialien für Bauvorhaben. 2.8. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der Schutzgesetzgebung Umfeld, sowie technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitplan und die Qualität aller Bau- und Installations- und anderen Bauarbeiten, deren Übereinstimmung mit der genehmigten Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Bauvorschriften, Regeln, Normen und Spezifikationen, Sicherheitsnormen, Arbeitshygiene und Brandschutz, Anforderungen an die Arbeitsorganisation.
2.9. Abstimmung mit den Fachaufsichtsbehörden in Fragen der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen.
2.10. Kontrolliert die Ausgabe der Mittel, die für den Kauf von Geräten und Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Erhaltung von Geräten und Baumaterialien bereitgestellt werden. 2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauprojekten durch. 2.12. Fördert die Einführung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, die Amortisationszeit für Kapitalinvestitionen verkürzen (ohne die Festigkeit der Strukturen zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern). 2.13. Sorgt für die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, die angemessene Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotentials der in untergeordneten Einheiten beschäftigten Mitarbeiter. 2.14. Organisiert die Arbeit der Buchhaltung und Berichterstattung über den Bau.

3. Rechte des Oberbauingenieurs

Der leitende Bauingenieur hat das Recht:

3.1 Erteilung von Aufträgen und Aufträgen an untergeordnete Mitarbeiter und Dienste zu einer Reihe von Themen, die zu seinen offiziellen Pflichten gehören.
3.2 Kontrolle der Erfüllung geplanter Aufgaben und Arbeiten, der termingerechten Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch ihm unterstellte Unterabteilungen.
3.3 Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Chefbauingenieurs und seiner untergeordneten Einheiten.
3.4. Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen eingehen, um betriebliche Probleme der Produktionstätigkeiten zu lösen, die in die Zuständigkeit des leitenden Bauingenieurs fallen.

"GENEHMIGEN"
Generaldirektor
GMBH ____________
"___" _______________

ARBEITSBESCHREIBUNG
Chefingenieur
GMBH "___________________".

1. Allgemeine Bestimmungen.

  • 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortung des Chief Engineer
  • 1.2. Der Chefingenieur wird gemäß dem durch die geltende Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Generaldirektors in die Position berufen und aus der Position entlassen.
  • 1.3. Der Chief Engineer berichtet direkt an den Generaldirektor.
  • 1.4. Auf die Position des Chefingenieurs wird eine Person mit einer höheren technischen Ausbildung und mindestens 5 (fünf) Jahren Führungserfahrung in dem entsprechenden Bereich berufen.
  • 1.5. Der Chefingenieur muss in der Lage sein, einen Computer auf dem Niveau eines sicheren Benutzers zu bedienen, einschließlich der Fähigkeit, spezielle Computerprogramme zu verwenden.
  • 1.6. Der Chefingenieur muss wissen:
    • Gesetze, Dekrete, Beschlüsse, Verfügungen, Anordnungen, andere behördliche und maßgebliche Dokumente in Bezug auf die Arbeit eines Handelsunternehmens, Bau- und Reparaturarbeiten;
    • Technologien für Bau- und Reparaturarbeiten;
    • Regeln und Anforderungen für die Erstellung von Unterlagen für Immobilien und Bau;
    • Sicherheitsvorschriften bei Reparatur- und Bauarbeiten;
    • Arbeitsrecht;
    • Interne Arbeitsvorschriften;
    • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes;
    • Sicherheitsvorschriften, Arbeitshygiene und Hygiene, Brandschutz, Zivilschutz.
  • 1.7. Der Chefingenieur muss organisatorische Fähigkeiten und Kommunikationsfähigkeiten haben, muss energisch und positiv sein.
  • 1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leitenden Ingenieurs sind seine Aufgaben ___________________________ zugeordnet.

2. FUNKTIONELLE VERANTWORTLICHKEITEN

2.1. Chefingenieur:

  • 2.1.1. Organisiert die Arbeit an Themen, die in seine funktionalen Aufgaben fallen.
  • 2.1.2. Bietet technischer Betrieb Gebäude u Engineering-Systeme, in Übereinstimmung mit der aktuellen behördlichen Dokumentation.
  • 2.1.3. Gewährleistet die Verfügbarkeit von Unterlagen, die durch behördliche Anforderungen für Gebäude, Räumlichkeiten und Ausrüstung des Unternehmens vorgesehen sind.
  • 2.1.4. Gewährleistet rechtzeitige Reparatur- und Bauarbeiten sowie die Verfügbarkeit und ggf. die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation für diese Arbeiten.
  • 2.1.5. Organisiert die Planung von Reparatur- und Bauarbeiten, technische und Finanzielle Kontrolle für das Timing, die Qualität der Produktion von Reparatur- und Bauarbeiten.
  • 2.1.6. Akzeptiert neue und renovierte Eigenschaften.
  • 2.1.7. Stellt die Verfügbarkeit von Bau- und Reparaturmaterialien, Ersatzteilen und anderen Dingen während der Arbeit sicher und kontrolliert deren rationelle Verwendung.
  • 2.1.8. Plant, koordiniert Volumina, Termine, organisiert und sorgt für termingerechte Wartung.
  • 2.1.9. Überwacht und gewährleistet den guten Zustand von Aufzügen, die Einhaltung der Vorschriften für ihren Betrieb und führt vorbeugende Inspektionen und rechtzeitige Reparaturen durch.
  • 2.1.10. Bietet tägliche Überwachung des Zustands von elektrischen Leitungen, elektrischen Geräten, unterbrechungsfreier Stromversorgung, gerechtfertigter und sparsamer Nutzung von Elektrizität.
  • 2.1.11. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Wasserversorgungs-, Heizungs-, Abwasser- und Lüftungsanlagen im Unternehmen. Überwacht den gerechtfertigten und sparsamen Einsatz von Wasser und Wärmeenergie.
  • 2.1.12. Entwickelt Anweisungen und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- und Notfallschutzes und zur Beseitigung von Sicherheitsverstößen und reicht sie zur Genehmigung ein.
  • 2.1.13. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Kontrolle der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich des Zustands von Gebäuden, Räumlichkeiten und Ausrüstung.
  • 2.1.14. Informiert den Generaldirektor über die bestehenden Mängel in der Arbeit des Unternehmens und die zu ihrer Beseitigung ergriffenen Maßnahmen.
  • 2.1.15. Er überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Anforderungen der Arbeitshygiene, der Anforderungen des Brandschutzes, des Notfallschutzes und des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.
  • 2.1.16. Stellt sicher, dass Mitarbeiter und ihre Ausführung von Anordnungen und Anordnungen der Verwaltung des Unternehmens in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit den funktionalen Aufgaben des Chefingenieurs zur Kenntnis gebracht werden.
  • 2.1.17. Gibt ohne die Erlaubnis des Generaldirektors des Unternehmens keine Interviews, hält keine Besprechungen und Verhandlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens ab.

3. RECHTE

3.1. Der Chefingenieur hat das Recht:

  • 3.1.1. Erteilt Befehle und Anweisungen zu Angelegenheiten, die Teil seiner funktionalen Pflichten sind.
  • 3.1.2. Überwachen Sie die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften durch die Mitarbeiter des Unternehmens und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um diese zu beseitigen.
  • 3.1.3. Machen Sie Vorschläge für die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Unternehmens, die grobe Verstöße gegen Sicherheits- und Brandschutzvorschriften und Arbeitsdisziplin begangen haben.
  • 3.1.4. Unterbreiten Sie dem Generaldirektor des Unternehmens Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Unternehmens.

4. VERANTWORTUNG

4.1. Der Chefingenieur ist verantwortlich für:

  • 4.1.1. Wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten.
  • 4.1.2. Bei falschen Angaben über den Stand der Ausführung der erhaltenen Aufgaben und Weisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.
  • 4.1.3. Bei Nichteinhaltung von Anordnungen, Weisungen des Generaldirektors.
  • 4.1.4. Bei Verletzung der internen Arbeitsvorschriften, der im Unternehmen festgelegten Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.
  • 4.1.5. Für den Sicherheitszustand und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Unternehmen.
  • 4.1.6. Zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

  • 5.1. Die Arbeitsweise des Chefingenieurs wird in Übereinstimmung mit den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

Mit der Anweisung vertraut gemacht: _______________ _________________

GENEHMIGEN:
Generaldirektor
________________________
/_______________/
"____" ____________ 201_

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Chefingenieur Bauorganisation gehört zur Kategorie Führung.
1.2. Für die Stelle wird eine Person mit einer höheren Fachausbildung in den Fachrichtungen „Industrie- und Tiefbau“, „Bauwesen“, „Wassertechnisches Bauen“, „Verkehrsbau“, „Städtebau und Wirtschaft“ oder einer höheren Fachausbildung und beruflichen Umschulung angenommen des Oberingenieurs eines Bauunternehmens im Bereich der beruflichen Tätigkeit, Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Tätigkeit von mindestens 5 Jahren und ein Befähigungsnachweis für die Ausübung der ausgeübten Funktion.
1.3. Der Chefingenieur einer Bauorganisation muss wissen:
- Gesetze und andere normative Rechtsakte Russische Föderation Regulierung der Produktion und der wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten einer Bauorganisation;
- administrative, methodische und regulatorische Dokumente, die die vorrangigen Bereiche für die Entwicklung der Wirtschaft, der Stadtplanungsaktivitäten und der Aktivitäten einer Bauorganisation bestimmen;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der Struktur der Bauorganisation;
- Perspektiven für die technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung städtebaulicher Aktivitäten und der Geschäftsplan einer Bauorganisation;
- Produktionskapazität;
- Technologie der Bauproduktion einer Bauorganisation;
- das Verfahren zur Erstellung und Koordinierung von Produktions- und Wirtschaftstätigkeitsplänen;
- Marktmethoden Management und Management einer Bauorganisation;
- das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Wirtschafts- und Finanzverträgen;
- wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der Stadtplanung und die Erfahrung führender Bauorganisationen;
- Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
- Grundlagen des Umweltrechts;
- Grundlagen des Arbeitsrechts;
- Regeln des internen Arbeitsplans der Bauorganisation;
- Regeln des Arbeitsschutzes, der Arbeitshygiene und der persönlichen Hygiene, des Brandschutzes;
- ______________________________________________________________________.
1.4. Der Chefingenieur einer Bauorganisation wird bei seinen Aktivitäten geleitet von:
- Satzung (Vorschriften) ________________________________________________;
(Name der Bauorganisation)
- diese Stellenbeschreibung;
- ____________________________________________________________________.
(andere Akte und Dokumente, die sich direkt auf die Arbeit beziehen
Funktion des Chefingenieurs einer Bauorganisation)
1.5. Der Chefingenieur einer Bauorganisation berichtet an
direkt ___________________________________________.
(Name der Position des Kopfes)
1.6. Während der Abwesenheit des Chefingenieurs einer Bauorganisation (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (einem in der vorgeschriebenen Weise ernannten Mitarbeiter, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Ausführung verantwortlich ist) wahrgenommen Erfüllung der ihm im Zusammenhang mit der Ersetzung übertragenen Aufgaben).

2. Funktionen
2.1. Verwaltung der Aktivitäten der technischen Dienste der Organisation.
2.2. Gewährleistung einer zeitnahen und qualitativ hochwertigen technischen Vorbereitung der Produktion einer Bauorganisation.

3. Amtliche Verpflichtungen
Der Chefingenieur der Bauorganisation erfüllt folgende Aufgaben:
3.1. Definiert technische Richtlinien und Anweisungen technische Entwicklung Bauorganisation in den Bedingungen Marktwirtschaft, Wege der Rekonstruktion und technischen Umrüstung der bestehenden Produktion, Spezialisierungsgrad und Diversifizierung der Produktion in der Zukunft.
3.2. Bietet das notwendige Maß an technischer Vorbereitung der Produktion und ihres ständigen Wachstums, Steigerung der Produktionseffizienz und Arbeitsproduktivität, Reduzierung der Kosten (Material, Finanzen, Arbeit), rationelle Nutzung Produktionsressourcen, hohe Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Bauprodukten, Bauleistungen oder Dienstleistungen, Übereinstimmung der hergestellten Produkte mit aktuellen Normen, technischen Bedingungen und Anforderungen der technischen Ästhetik sowie deren Zuverlässigkeit und Haltbarkeit.
3.3. In Übereinstimmung mit den genehmigten mittel- und langfristigen Geschäftsplänen der Organisation leitet er die Entwicklung von Maßnahmen für den Wiederaufbau und die Modernisierung der Organisation, Prävention schädliche Auswirkungen Produktion auf die Umwelt, den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der technischen Produktionskultur.
3.4. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung von Plänen zur Einführung neuer Geräte und Technologien, organisatorischer und technischer Maßnahmen, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
3.5. Gewährleistet die Wirksamkeit von Designlösungen, rechtzeitige und qualitativ hochwertige Vorbereitung der Produktion, technischen Betrieb, Reparatur und Modernisierung von Geräten, Leistung Hohe Qualität Produkte während ihrer Entwicklung und Produktion.
3.6. Auf der Grundlage moderner Errungenschaften in Wissenschaft und Technologie, der Ergebnisse der Patentforschung sowie bewährter Verfahren unter Berücksichtigung der Marktbedingungen werden Arbeiten zur Verbesserung des Sortiments und der Qualität, zur Verbesserung und Aktualisierung von Bauprodukten, Arbeiten (Dienstleistungen) und Ausrüstungen organisiert und Technologie und schaffen grundlegend neue wettbewerbsfähige Produkttypen für die Entwicklung und Implementierung von Mitteln zur integrierten Mechanisierung und Automatisierung in der Produktion technologische Prozesse, Kontrolle und Prüfung von Hochleistungsspezialgeräten, Entwicklung von Standards für die Arbeitsintensität von Produkten und Normen für den Materialverbrauch zu ihrer Herstellung, konsequente Umsetzung des Sparregimes und Kostensenkung.
3.7. Führt die Kontrolle über die Einhaltung der Design-, Ingenieur- und Technologiedisziplin, der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften, der Anforderungen der Umwelt- und Gesundheitsbehörden sowie der Stellen durch, die die technische Aufsicht ausüben.
3.8. Sorgt für die rechtzeitige Erstellung der technischen Dokumentation (Zeichnungen, Spezifikationen, technische Bedingungen, technologische Karten).
3.9. Schließt mit Forschungs-, Design- (Design und Technologie) Organisationen und höher ab Bildungsinstitutionen Verträge für die Entwicklung neuer Ausrüstung und Produktionstechnologie, Projekte für den Wiederaufbau der Organisation, ihrer Abteilungen, Renovierung und Modernisierung von Ausrüstung, integrierte Mechanisierung und Automatisierung Herstellungsprozesse, automatisierte Produktionssteuerungssysteme, überwacht deren Entwicklung.
3.10. Organisiert die Prüfung und Umsetzung von Projekten zur technischen Umrüstung, die von Drittorganisationen entwickelt wurden, und erstellt Anträge für den Kauf von Ausrüstung auf Leasingbasis.
3.11. Koordiniert die Arbeit zu Fragen der Patent- und Erfindungsaktivitäten, Vereinheitlichung, Standardisierung und Zertifizierung von Produkten, besondere Auswertung Arbeitsbedingungen und Rationalisierung von Arbeitsplätzen, metrologische Unterstützung, mechanische und energetische Aufrechterhaltung der Produktion.
3.12. Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation von Produktion, Arbeit und Management auf der Grundlage der Einführung der neuesten technischen und Telekommunikationsmittel für Ingenieur- und Managementarbeiten.
3.13. Organisiert wissenschaftliche Forschung und Experimente, Erprobung neuer Geräte und Technologien sowie Arbeiten im Bereich wissenschaftlicher und technischer Informationen, Rationalisierung und Erfindung, Verbreitung fortgeschrittener Produktionserfahrungen.
3.14. Führt Arbeiten zum Schutz der Priorität implementierter wissenschaftlicher und technischer Lösungen durch, bereitet Materialien für ihre Patentierung vor, erwirbt Lizenzen und geistige Eigentumsrechte.
3.15. Organisiert Aus- und Weiterbildung von Arbeitern und Ingenieuren und sorgt für kontinuierliche Verbesserung der Personalausbildung.
3.16. Verwaltet die Aktivitäten der technischen Dienste der Organisation, kontrolliert die Ergebnisse ihrer Arbeit, den Arbeitsstand und die Produktionsdisziplin in untergeordneten Einheiten.
3.17. Er ist der erste stellvertretende Direktor der Organisation und verantwortlich für die Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten.
3.18. Verbessert die Qualifikation mindestens einmal alle 5 Jahre.
3.19. ________________________________________________________________.
(andere Pflichten)

4. Rechte
Der Chefingenieur einer Bauorganisation hat das Recht:
4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Entscheidungsentwürfe der Leitung der Bauorganisation.
4.2. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
4.3. Meetings zu Produktions-, Wirtschafts-, Finanz- und Wirtschaftsfragen initiieren und abhalten.
4.4. Fordern und erhalten Sie notwendige Informationen und Dokumente von den Strukturabteilungen.
4.5. Führen Sie Qualitäts- und Aktualitätsprüfungen bei Aufträgen durch.
4.6. Fordern Sie die Beendigung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Mängelbeseitigung und Beseitigung von Verstößen geben.
4.7. Legen Sie der Leitung der Bauorganisation Ideen zur Aufnahme, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern, zur Beförderung angesehener Mitarbeiter und zur Bewerbung zur Prüfung vor disziplinarische Maßnahmen an Mitarbeiter, die gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin verstoßen.
4.8. Fordern Sie die Leitung der Bauorganisation auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.
4.9. _________________________________________________________________.
(andere Rechte)

5. Verantwortung
5.1. Der Chefingenieur eines Bauunternehmens ist verantwortlich für:
- für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen offiziellen Pflichten - in der durch das geltende Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Weise;
- wegen Verstoßes gegen die Charta (Vorschriften) der Bauorganisation;
- für Straftaten und Verbrechen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden - in der von der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise;
- wegen Schadens an einer Bauorganisation - in der durch das geltende Arbeitsrecht der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

Zur Website hinzugefügt:

Arbeitsbeschreibung
Chefreferent des Departements Immobilien, Wohnen und Kommunale Dienstleistungen, Architektur und Bauwesen

[Name städtische Behörde]

Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß den Bestimmungen erstellt und genehmigt Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation, Bundesgesetz „On kommunaler Dienst in der Russischen Föderation" vom 2. März 2007 N 25-FZ und andere Regulierungsgesetze zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Position des Chefspezialisten der Abteilung für Immobilien, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen, Architektur und Bauwesen (im Folgenden - Hauptspezialist) bezieht sich auf [bitte das Richtige einfügen] Gruppe von Stellen der kommunalen Dienstkategorie „Fachkräfte“.

1.2. Der Chefspezialist berichtet direkt an [Positionstitel des unmittelbaren Vorgesetzten].

1.3. Eine Person mit einer höheren Berufsausbildung im Fachgebiet [zutreffendes einfügen] und Erfahrung im kommunalen Dienst wird zum Chefspezialisten ernannt ( Öffentlicher Dienst) mindestens [Wert] Jahr/Jahre oder mindestens [Wert] Jahr/Jahre Berufserfahrung.

1.4. Der Chefspezialist wird auf die Stelle berufen und durch Anordnung von [Bezeichnung der Stelle des Leiters] entlassen.

1.5. Der Chefspezialist muss wissen:

die Verfassung der Russischen Föderation;

Satzung von [Name der Gemeinde];

Normative Rechtsakte, die Angelegenheiten der Organisation regeln Kommunalverwaltung, kommunaler Dienst, Korruptionsbekämpfung, Erteilung einer kommunalen Bestellung;

Wirtschafts- und Managementmethoden;

Das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen und Erstellung von Berichten über die wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten der Institution;

Das Verfahren für den Abschluss und die Ausführung von kommunalen Verträgen;

Vorschriften und Anweisungen für die Büroarbeit der Kommunalverwaltungen;

Die Struktur der Organe der kommunalen Selbstverwaltung [Name der Gemeinde];

Grundlagen der Arbeits- und Arbeitsschutzgesetzgebung der Russischen Föderation;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln und Normen für Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitshygiene und Brandschutz;

- [anderes Wissen].

1.6. Der Chefspezialist muss über berufliche Fähigkeiten verfügen:

Qualifizierte Arbeitsplanung;

Organisation und Durchsetzung von Aufgaben;

Effektive Arbeitszeitplanung;

Konfliktprävention und -lösung;

Erstellung eines Geschäftsbriefes;

Praktische Anwendung normativer Rechtsakte;

Fähigkeit, Prozesse zu steuern und die Ergebnisse von Aktivitäten zu analysieren;

Effektive und konsequente Organisation der Beziehungsarbeit zu Organisationen, Behörden und der Öffentlichkeit;

Effektive Zusammenarbeit mit Kollegen;

Anpassung an veränderte Situationen und Anwendung neuer Ansätze zur Lösung aufkommender Probleme;

Arbeiten Sie mit amtlichen Dokumenten.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Chefspezialist muss:

2.1. Befolgen Sie die Verfassung der Russischen Föderation, Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze, andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte der Russischen Föderation, Gesetze und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte von [Name des Subjekts der Russischen Föderation], der Charta von [Name des Gemeinde] und andere kommunale Rechtsakte und sorgen für deren Umsetzung.

2.2. Im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben und Befugnisse erteilte Anordnungen, Weisungen und Weisungen von Vorgesetzten in der Reihenfolge der Unterordnung vollständig und fristgerecht auszuführen. Führen Sie keine illegalen Aufträge aus. Nach Erhalt einer Anweisung des zuständigen Managers, die seiner Meinung nach rechtswidrig ist, übermitteln Sie dem Manager, der die Anweisung erteilt hat, in Schreiben Begründung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung unter Angabe der Bestimmungen aufsichtsrechtlicher Vorschriften, gegen die bei der Ausführung dieser Anordnung verstoßen werden kann. Wenn der Manager diesen Auftrag schriftlich bestätigt, verweigern Sie die Ausführung.

2.3. Beachten Sie die Rechte und legitimen Interessen von Bürgern und Organisationen bei der Erfüllung offizieller Aufgaben.

2.4. Halten Sie das Qualifikationsniveau aufrecht, das für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, Meister moderne Methoden Arbeit.

2.5. Geben Sie keine staatlich und anderweitig geschützten Informationen preis Bundesgesetze geheim zu halten, sowie Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben bekannt geworden sind, einschließlich Informationen, die das Privatleben und die Gesundheit von Bürgern betreffen oder deren Ehre und Würde berühren.

2.6. Aussagen über Informationen, die gesetzlich geschützte Staats- oder sonstige Geheimnisse enthalten, nur im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Strafverfahren oder in anderen gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen unter schriftlicher Mitteilung an [Name der Position des direkten Vorgesetzten] zu machen.

2.7. Schutz des staatlichen und kommunalen Eigentums, einschließlich des Eigentums, das ihm zur Erfüllung offizieller Aufgaben zur Verfügung gestellt wurde, sowie des Eigentums anderer Mitarbeiter.

2.8. Jährlich bei [Name der Gemeindebehörde] Angaben zu ihren Einkünften, Vermögen und Vermögensverpflichtungen sowie Angaben zu Einkünften, Vermögensverpflichtungen des Ehegatten (Ehegatten) und minderjährigen Kindern [sofern die Stelle in der entsprechenden Liste aufgeführt ist] einreichen.

2.9. Benachrichtigen Sie [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten] über den Entzug der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation am Tag des Verzichts auf die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder über den Erwerb der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates am Tag des Erwerbs der Staatsbürgerschaft eines fremden Staates.

2.10. Beschränkungen einhalten, Verpflichtungen erfüllen, nicht gegen die Verbote verstoßen, die durch das Bundesgesetz „Über den Kommunaldienst in der Russischen Föderation“ vom 2. März 2007 N 25-FZ und andere Bundesgesetze festgelegt wurden;

2.11. Melden Sie [Name des unmittelbaren Vorgesetzten] persönliche Interessen bei der Erfüllung offizieller Pflichten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, und ergreifen Sie Maßnahmen, um einen solchen Konflikt zu verhindern sowie jegliche Möglichkeit eines Interessenkonflikts zu verhindern.

2.12. Informieren Sie [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten], die Strafverfolgungsbehörden oder andere staatliche Stellen über alle Fälle, in denen ihn Personen kontaktiert haben, um ihn zur Begehung von Korruptionsdelikten zu veranlassen.

2.13. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung und Umsetzung umfassender und gezielter Entwicklungsprogramme von [Name der Gemeinde].

2.14. Ausarbeitung und Vorlage von Entwürfen für Rechtsakte über die Verwaltung, Veräußerung, Privatisierung von kommunalem Eigentum und andere Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von kommunalem Eigentum.

2.15. Erarbeiten und Einreichen von Vorschlägen für die Liste der in Staatseigentum übergegangenen Objekte.

2.16. Führung eines Verzeichnisses des kommunalen Eigentums von [Name der Gemeinde], Angabe der im Register enthaltenen Gegenstände der Rechnungslegung.

2.17. Sorgen Sie für die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen beim Erwerb von Eigentum im kommunalen Eigentum von [Name der Gemeinde] und bei der Veräußerung von kommunalem Eigentum.

2.18. Organisation und Kontrolle der Durchführung umfassender Pläne und Aktivitäten im Bereich der Privatisierung auf dem Gebiet von [Name der Gemeinde].

2.19. Kontrollieren Sie die Übertragung von Geldern aus der Privatisierung, Verpachtung und sonstigen Nutzung von kommunalem Eigentum an den Haushalt.

2.20. Zur Durchführung der kommunalen Bodenkontrolle.

2.21. Beteiligen Sie sich an der Umsetzung der Kontrolle innerhalb der Grenzen von [Name der Gemeinde] Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung der Bevölkerung, Wasserentsorgung, Versorgung der Bevölkerung mit Brennstoffen.

2.22. Mitwirkung und Überwachung der Vorbereitung von Entscheidungen über die Genehmigung der Sanierung und Sanierung von Wohngebäuden.

2.23. Beteiligen Sie sich an Provisionen für die Übertragung von Wohngebäuden in Nichtwohngebäude und die Übertragung Nichtwohngebäude zum Wohnen.

2.24. Beteiligen Sie sich an der Organisation und Durchführung öffentlicher Anhörungen zu Fragen der Stadtplanung.

2.25. Betrachten Sie Appelle und Anträge von Bürgern und Rechtspersonen, Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeit treffen, Kontrolle über die Prüfung von Anträgen durch Spezialisten des Fachbereichs ausüben.

2.26. Planen Sie Ihre Arbeit, berichten Sie über die geleistete Arbeit.

2.27. Abteilungsgeschäfte erledigen.

2.28. [Andere Pflichten].

3. Rechte

Der Chefspezialist hat das Recht:

3.1. Sich mit den Dokumenten vertraut machen, die seine Rechte und Pflichten für die besetzte Position des kommunalen Dienstes, die Kriterien für die Bewertung der Qualität der Erfüllung offizieller Aufgaben und die Beförderungsbedingungen festlegen.

3.2. Gewährleistung der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen.

3.3. Für Löhne und sonstige Leistungen nach dem Arbeitsrecht, Kommunaldienstrecht u Arbeitsvertrag(Vertrag).

3.4. Für Ruhezeiten, die durch die Festlegung der normalen Arbeitszeit (Dienstzeit), die Bereitstellung von arbeitsfreien Tagen und arbeitsfreien Feiertagen sowie des bezahlten Jahresurlaubs bereitgestellt werden.

3.5. In Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren Informationen und Materialien zu erhalten, die für die Erfüllung der amtlichen Aufgaben erforderlich sind, sowie Vorschläge zur Verbesserung der Tätigkeit eines Organs der örtlichen Selbstverwaltung, einer Wahlkommission einer kommunalen Formation, zu unterbreiten.

3.6. Initiativbewerbung zur Besetzung einer freien Stelle im kommunalen Dienst.

3.7. Für Fortbildungen gemäß Gemeindegesetz zu Lasten des Gemeindehaushalts.

3.8. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten.

3.9. Sich mit allen Materialien seiner Personalakte vertraut zu machen, mit Überprüfungen der beruflichen Tätigkeiten und anderen Dokumenten, bevor sie in seine Personalakte aufgenommen werden, sowie seine schriftlichen Erklärungen der Personalakte beizufügen.

3.10. Vereinigung, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu gründen, um ihre Rechte, sozioökonomischen und beruflichen Interessen zu schützen.

3.11. Individuelle Arbeitsstreitigkeiten gemäß dem Arbeitsrecht zu prüfen, ihre Rechte und berechtigten Interessen im kommunalen Dienst zu schützen, einschließlich der gerichtlichen Berufung gegen ihre Verstöße.

3.12. Für die Altersversorgung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

3.13. Kontrollieren Sie die Arbeit untergeordneter Mitarbeiter, erteilen Sie ihnen im Rahmen ihrer Dienstpflichten Befehle und fordern Sie deren strikte Ausführung, machen Sie der Geschäftsleitung Vorschläge zu ihrer Förderung oder Bestrafung.

3.14. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.

3.15. Andere bezahlte Arbeiten nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an [Titel des unmittelbaren Vorgesetzten] ausführen, es sei denn, dies würde zu einem Interessenkonflikt führen.

3.16. [Andere Rechte].

4. Verantwortung

4.1. Der Chefspezialist haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben; für Handlungen oder Unterlassungen, die zu einer Verletzung der Rechte und legitimen Interessen der Bürger führen; zur Preisgabe von Staatsgeheimnissen sowie von Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung dienstlicher Aufgaben gemäß dem Bundesgesetz „Über den Kommunaldienst in der Russischen Föderation“ vom 2. März 2007 N 25-FZ bekannt geworden sind.

4.2. Der Chefspezialist Bären Haftung für Sachschäden, die dem Arbeitgeber entstanden sind.

4.3. Der Chefspezialist trägt die disziplinarische Verantwortung für die nicht rechtzeitige Erfüllung von Aufgaben, Anordnungen, Anordnungen und Anweisungen von Vorgesetzten in der Reihenfolge der Unterordnung von Managern, mit Ausnahme von illegalen; wegen vorzeitiger Prüfung von Bürgerbeschwerden im Rahmen ihrer Dienstpflichten und öffentliche Organisationen sowie Institutionen und Organisationen Regierungsbehörden und Kommunalverwaltungen.

4.4. Der Chefspezialist trägt die disziplinarische, zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Verantwortung im Falle der Ausführung einer rechtswidrigen Anordnung durch ihn.

4.5. Für die Begehung von Korruptionsdelikten trägt der Chefspezialist die straf-, verwaltungs- und disziplinarrechtliche Verantwortung.

5. Liste der Angelegenheiten, in denen der Chefspezialist berechtigt oder verpflichtet ist, selbstständig leitende und andere Entscheidungen zu treffen

5.1. Der Chefspezialist hat bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben das Recht, in folgenden Angelegenheiten selbstständig Entscheidungen zu treffen: [Zutreffendes einfügen].

5.2. Der Chefarzt ist bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben verpflichtet, in folgenden Angelegenheiten selbstständig Entscheidungen zu treffen: [Zutreffendes einfügen].

6. Liste der Themen, zu denen der Chefspezialist berechtigt oder verpflichtet ist, an der Ausarbeitung von Entwürfen von Rechtsakten und (oder) Entwürfen von Management- und anderen Entscheidungen mitzuwirken

6.1. Der Chefspezialist hat entsprechend seiner Kompetenz das Recht, sich an der Vorbereitung (Diskussion) von Projekten zu beteiligen: [Projektarten auflisten].

6.2. Der Chefspezialist ist verpflichtet, sich entsprechend seiner Kompetenz an der Vorbereitung (Diskussion) von Projekten zu beteiligen: [Projektarten auflisten].

7. Das Verfahren für die offizielle Interaktion des Chefspezialisten im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner offiziellen Aufgaben

7.1. Der Chefsachbearbeiter handelt stellvertretend für [Name des Gemeindeorgans], vertritt und wahrt die Rechte und Interessen von [Name des Gemeindeorgans] in allen staatlichen Behörden, Kommunalverwaltungen und Organisationen.

7.2. Zur Erfüllung seiner amtlichen Pflichten und Ausübung der gewährten Rechte interagiert der Chefspezialist in der von den geltenden Rechtsvorschriften und anderen Organisations- und Verwaltungsdokumenten vorgeschriebenen Weise mit:

Gemeindeangestellte von [Name der Gemeindeverwaltung];

Arbeitskräfte, strukturelle Einteilungen und Beamte staatlicher Stellen;

Mitarbeiter, Strukturabteilungen und Beamte der Kommunalverwaltungen;

Organisationen und Bürger.

8. Indikatoren für Effizienz und Effektivität der beruflichen Leistung

8.1. Die Effizienz und Effektivität der beruflichen Leistung des Chefarztes wird anhand der folgenden Indikatoren bewertet: [Listen Sie Indikatoren auf, z. B. Arbeitsaufwand und Arbeitsintensität, Innovationsgrad der Arbeit, Beschwerdefreiheit].

Die Stellenbeschreibung ist mir bekannt:

[Initialen, Nachname, Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

FUNKTIONELLE AUFGABEN Oberbauingenieur: 2.1. Gewährleistet die Ausführung der Bauarbeiten, gezielte und rationelle Nutzung von Ressourcen. 2.2. Er leitet die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten für Planungs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Einführung fortschrittlicher Konstruktionsmethoden, zur Reduzierung der Baukosten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Verkürzung der Zeit für deren Umsetzung. 2.3. Verwaltet die Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für Bau, Umbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten. 2.4.

Stellenbeschreibung des Oberbauingenieurs

Beachtung

Organisiert die Prüfung und Umsetzung von Projekten zur technischen Umrüstung, die von Drittorganisationen entwickelt wurden, und erstellt Anträge für den Kauf von Ausrüstung auf Leasingbasis. 3.11. Koordiniert die Arbeit in Fragen der Patent- und Erfindungsaktivitäten, der Vereinheitlichung, Standardisierung und Zertifizierung von Produkten, der Bescheinigung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen, der messtechnischen Unterstützung, der mechanischen und energetischen Instandhaltung der Produktion. 3.12. Ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation von Produktion, Arbeit und Management auf der Grundlage der Einführung der neuesten technischen und Telekommunikationsmittel für Ingenieur- und Managementarbeiten.

3.13. Organisiert wissenschaftliche Forschung und Experimente, Erprobung neuer Geräte und Technologien sowie Arbeiten im Bereich wissenschaftlicher und technischer Informationen, Rationalisierung und Erfindung, Verbreitung fortgeschrittener Produktionserfahrungen. 3.14.

Stellenbeschreibung des Chefingenieurs im Bauwesen

Wichtig

Stellt die Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen für die Entwicklung von Entwurfsschätzungen und Materialien für Bauprojekte sicher. 2.8. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung sowie technische Überwachung und Kontrolle über den Zeitplan und die Qualität aller Bau- und Installationsarbeiten und anderer Bauarbeiten, über deren Einhaltung der genehmigten Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Bauvorschriften, Vorschriften, Normen und Spezifikationen, Sicherheitsnormen, Arbeitshygiene und Brandschutz, Anforderungen an die Arbeitsorganisation. 2.9. Abstimmung mit den Fachaufsichtsbehörden in Fragen der Installation, Prüfung und Registrierung von Geräten auf Baustellen.

Stellenbeschreibung des Chefingenieurs einer Bauorganisation

Darüber hinaus muss ein Kandidat für die Position des Oberingenieurs im Bauwesen ein leitender, verantwortungsbewusster und proaktiver Mitarbeiter sein. Arbeitsbedingungen des Chefingenieurs Die internen Vorschriften des Unternehmens, festgelegt CEO Bauunternehmen, bestimmt den Arbeitszeitplan eines Bauingenieurs. Ein Produktionsbedarf kann einen GI dazu zwingen, zu Produktionszwecken (einschließlich lokaler) Geschäftsreisen zu unternehmen.
Die Lösung betrieblicher Probleme kann die Verfügbarkeit von Transportmitteln erfordern, daher weist das Unternehmen einem Beamten normalerweise einen Firmenwagen zu, manchmal mit Fahrer. Der Chefingenieur eines Bauprojekts ist eine hochbezahlte Position, monatliche Gebühr Die Arbeit eines Spezialisten dieses Niveaus schwankt auf dem Niveau von 2000-3000 $.
Erteilung von Weisungen an unterstellte Mitarbeiter und Dienste, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören. 3.2. Kontrolle der Erfüllung geplanter Aufgaben und Arbeiten, der termingerechten Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch ihm unterstellte Unterabteilungen. 3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Oberbauingenieurs und seiner nachgeordneten Einheiten.
3.4. Nehmen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen auf, um betriebliche Probleme der Produktionstätigkeiten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Chief Construction Engineer fallen. 4. ZUSTÄNDIGKEITEN Der Chefbauingenieur ist verantwortlich für: 4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionstätigkeiten des Unternehmens innerhalb seiner Zuständigkeit.
4.2.

Berufsbeschreibungen

Während der vorübergehenden Abwesenheit des Oberbauingenieurs werden seine Aufgaben zugewiesen. 2. FUNKTIONELLE ZUSTÄNDIGKEITEN Oberbauingenieur: 2.1. Gewährleistet die Ausführung der Bauarbeiten, gezielte und rationelle Nutzung von Ressourcen.

2.2. Er leitet die Arbeiten zur Verbesserung und Reduzierung der Kosten für Planungs- und Vermessungsarbeiten, zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Einführung fortschrittlicher Konstruktionsmethoden, zur Reduzierung der Baukosten und zur Verbesserung der Qualität sowie zur Verkürzung der Zeit für deren Umsetzung. 2.3. Verwaltet die Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für Bau, Umbau sowie Pläne für die Inbetriebnahme von Bauprojekten. 2.4.
Das Arbeitszeitblatt verfügt über eine komfortable Oberfläche zum Bearbeiten und Eintragen der geleisteten Arbeitsstunden. Alle Änderungen am Arbeitszeitblatt spiegeln sich sofort in Form entsprechender Aufträge im Workflow wider; die Fähigkeit, externe Dokumente innerhalb des Programms in verschiedenen Formaten (Word, Excel, Bilder usw.) zu speichern; die Möglichkeit, mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Tarifen für eine Personaleinheit einzustellen; die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter in verschiedenen Positionen innerhalb derselben Organisation zu unterschiedlichen Tarifen arbeitet; 26 MB Bequemes und einfaches Programm persönliche Rekorde, wodurch Sie automatisch die Mehrheit bilden können Personalunterlagen (Personal, Personalkarte, Anordnungen, Meldungen an die FIU).

Kontrolliert die Ausgabe der Mittel, die für den Kauf von Geräten und Baumaterialien, die Einhaltung der Lagervorschriften und die Qualität der Erhaltung von Geräten und Baumaterialien bereitgestellt werden. 2.11. Führt Arbeiten zur Lieferung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauprojekten durch. 2.12. Fördert die Einführung von Rationalisierungsvorschlägen und Verbesserungen, die die Kosten senken und die Bauzeit verkürzen, die Amortisationszeit für Kapitalinvestitionen verkürzen (ohne die Festigkeit der Strukturen zu verringern und die Qualität der Bauarbeiten zu verschlechtern).

2.13. Sorgt für die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, die angemessene Nutzung des Berufs- und Qualifikationspotentials der in untergeordneten Einheiten beschäftigten Mitarbeiter. 2.14. Organisiert die Arbeit der Buchhaltung und Berichterstattung über den Bau. 3. RECHTE Der Oberbauingenieur hat das Recht: 3.1.

Funktionen des Chefingenieurs im Bauwesen

Verantwortung des Oberbauingenieurs Der Oberbauingenieur ist verantwortlich für: 4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionstätigkeiten des Unternehmens innerhalb seiner Zuständigkeit.4.2. Versäumnis, die Erfüllung seiner Amtspflichten sowie die Arbeit seiner nachgeordneten Unternehmensbereiche in Fragen ihrer Produktionstätigkeit sicherzustellen.

Unzuverlässige Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen zu Themen in ihrem Zuständigkeitsbereich 4.4. Nichteinhaltung von Anordnungen, Anweisungen und Anweisungen der Unternehmensverwaltung.4.5. Unterlassung von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Feuer- und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

Funktionale Verantwortlichkeiten des Chefingenieurs im Bauwesen

Auf der Grundlage moderner Errungenschaften in Wissenschaft und Technologie, der Ergebnisse der Patentforschung sowie bewährter Verfahren unter Berücksichtigung der Marktbedingungen werden Arbeiten zur Verbesserung des Sortiments und der Qualität, zur Verbesserung und Aktualisierung von Bauprodukten, Arbeiten (Dienstleistungen) und Ausrüstungen organisiert und Technologie und Schaffung grundlegend neuer wettbewerbsfähiger Produkttypen, über die Konstruktion und Implementierung von Mitteln zur integrierten Mechanisierung und Automatisierung technologischer Prozesse in der Produktion, Kontrolle und Prüfung von Hochleistungsspezialgeräten, Entwicklung von Arbeitsintensitätsstandards für Produkte und Verbrauchsraten von Materialien für deren Herstellung, konsequente Umsetzung des Sparregimes und Kostensenkung. 3.7.
Erteilung von Weisungen an unterstellte Mitarbeiter und Dienste, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören. 3.2. Kontrolle der Erfüllung geplanter Aufgaben und Arbeiten, der termingerechten Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch ihm unterstellte Unterabteilungen. 3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Oberbauingenieurs und seiner nachgeordneten Einheiten.


3.4.

Die Info

Nehmen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen auf, um betriebliche Probleme der Produktionstätigkeiten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Chief Construction Engineer fallen. 4. ZUSTÄNDIGKEITEN Der Chefbauingenieur ist verantwortlich für: 4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionstätigkeiten des Unternehmens innerhalb seiner Zuständigkeit.

4.2.
Führt Arbeiten zum Schutz der Priorität implementierter wissenschaftlicher und technischer Lösungen durch, bereitet Materialien für ihre Patentierung vor, erwirbt Lizenzen und geistige Eigentumsrechte. 3.15. Organisiert Aus- und Weiterbildung von Arbeitern und Ingenieuren und sorgt für kontinuierliche Verbesserung der Personalausbildung. 3.16. Verwaltet die Aktivitäten der technischen Dienste der Organisation, kontrolliert die Ergebnisse ihrer Arbeit, den Arbeitsstand und die Produktionsdisziplin in untergeordneten Einheiten.
3.17.

Er ist der erste stellvertretende Direktor der Organisation und verantwortlich für die Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten. 3.18. Verbessert die Qualifikation mindestens einmal alle 5 Jahre. 3.19. . (sonstige Pflichten) 4. Rechte Der Chefingenieur eines Bauunternehmens hat das Recht: 4.1.

Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Entscheidungsentwürfe der Leitung der Bauorganisation. 4.2.

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