OKVED 2 Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen. OKVED Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen

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OKPD 2 und OKVED 2 sind Schlüsselklassifikatoren der beruflichen Tätigkeit in Russland kann anhand des Index festgestellt werden, dass derzeit jeweils die zweite Version der Klassifikatoren in Kraft ist. Sie sind in vielerlei Hinsicht ähnlich, einschließlich Indizes, die dieselbe Art von Aktivität bezeichnen.

Der Unterschied zwischen ihnen besteht darin, dass OKPD-2 ein Produkt bezeichnet (z. B. Dienstleistungen für eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen oder SOUT) und OKVED - eine Aktivität (z. B. Aktivitäten für SOUT).

Was ist OKPD 2 und OKVED

OKPD 2 und OKVED 2 sind die Werkzeuge, mit denen sie bezeichnet werden Verschiedene Arten Aktivitäten durch Codes. Derzeit arbeiten beide in Russland parallel.

OKPD 2- eine offiziell anerkannte Abkürzung, mit deren Hilfe der Klassifizierer von Produkten nach Typ bezeichnet wird Wirtschaftstätigkeit, die bundesweit verwendet wird. Es ist seit Februar 2014 eingeführt.

Dieser Klassifikator ist in viele Abschnitte unterteilt, die eine Buchstabenbezeichnung haben. Um sie zu identifizieren, werden die Buchstaben des lateinischen Alphabets verwendet, von A (das allererste, es umfasst verschiedene landwirtschaftliche Produkte) bis U (das letzte, es umfasst Dienstleistungen, die von Körperschaften und Organisationen erbracht werden, die auf extraterritorialer Basis tätig sind).

Die Ermäßigung OKWED 2 steht für Klassifikator der Wirtschaftszweige (auch gesamtrussisch). Es erschien 2014, besteht aus Abschnitten von A bis U, die ähnliche Namen tragen wie OKPD 2.

Beide aktuellen Bezeichnungen, OKPD 2 und OKVED 2, enthalten einen numerischen Index - Zwei. Dies ist ein Indikator dafür, dass die zweiten Versionen jedes der Klassifikatoren derzeit verwendet werden.

OKVED dient dazu, ihm die Bezeichnungen aller Bereiche der Wirtschaftstätigkeit zu entnehmen, die darin zugelassen sind Russische Föderation. So kann der Staat anhand der OKVED-Indizes verfolgen und beschreiben, was einheimische Geschäftsleute tun.

Gleichzeitig dient OKPD der Kommunikation zwischen Herstellern, Verkäufern und Käufern. Dieser Klassifikator enthält Informationen über Produkte, also Waren, Dienstleistungen und Werke. Hier deckt K beispielsweise Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ab.

Was ist ein System zur Bewertung der Arbeitsbedingungen?

Das System zur Bewertung der Arbeitsbedingungen (SOUT, besondere Bewertung Arbeitsbedingungen) ist Reihe von Aktivitäten, die darauf abzielt, die qualitativen Merkmale der Arbeitsplätze zu bestimmen, an denen sich das Personal des Unternehmens im Rahmen der Ausübung seiner Arbeitsfunktionen direkt befindet.

Bei der Durchführung des SATS wird deutlich, welche gefährlichen oder potenziell schädlichen Faktoren an bestimmten Arbeitsplätzen vorhanden sind. Basierend auf den Ergebnissen werden sie einer Klasse zugeordnet und erhalten Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen in bestimmten Bereichen.

SOUT wird von den vereinten Kräften des Unternehmens, dessen Arbeitsplätze bewertet werden, und einer Drittorganisation, die auf diese Art von Aktivität spezialisiert ist, durchgeführt.

Zuvor gründet das Unternehmen sein eigenes Kommission auf SUT. Es wird von einem CEO geleitet, manchmal von einem anderen bedeutender Mitarbeiter Es muss auch ein Arbeitsschutzfachmann anwesend sein, bei dessen Abwesenheit das Ergebnis des gesamten Verfahrens anerkannt werden kann ungültig. Darüber hinaus gehört ihm ein Vertreter eines gewählten Gewerkschaftsorgans oder einer anderen Organisation an, die die Interessen vertritt Arbeitskollektiv(wenn verfügbar). Schließlich gehören der Kommission die Leiter der Strukturabteilungen des Unternehmens an.

Diese Kommission bereitet Arbeitsplätze für die SOUTH vor. Gleichzeitig werden nur etwa 20 % der Arbeitsplätze für die Untersuchung ausgewählt, da die Untersuchung von 100 % zu lange dauern würde, außerdem sind in vielen Produktionszonen die Bedingungen in nahe gelegenen Orten ähnlich.

Parallel dazu wird eine Vereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen, das sich mit der besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen befasst. Zur festgesetzten Zeit schickt sie sie Expertengruppe für das Unternehmen. Dieser Gruppe muss Zugang zu allen zugewiesenen Forschungsstandorten gewährt werden.

Sie führt alle erforderlichen Maßnahmen durch, um sie zu untersuchen, nimmt Proben zur Analyse, während Vertreter der Kommission des Unternehmens die Arbeit von Experten beobachten können.

Darüber hinaus können Mitarbeiter der Organisation in ihrem Labor die Proben weiter analysieren. Als Ergebnis ziehen sie eine Aussage über die Qualität der Umwelt an den Arbeitsplätzen, denen sie zugeteilt wurden. Es wird der Kommission des Unternehmens übertragen, die auf der Grundlage ihrer Ergebnisse Entscheidungen trifft.

Welcher Code gemäß OKPD 2 und OKVED 2 bestimmt SOUT

Im Klassifikator OKPD 2 haben Leistungen zur besonderen Begutachtung der Arbeitsbedingungen eine Schlüsselbezeichnung 71.20.19.130 . Dieser Code in der entsprechenden Hierarchie ist endgültig, zusätzliche Klarstellung es ist nicht erforderlich, nichts (keine Ziffer) kann danach kommen.

Die Aktivität zur Durchführung des SAUT hat einen numerischen Index im OKVED-Klassifikator 2 71.20.7 . Wie Sie sehen können, ähneln die ersten beiden Zahlen denen im OKPD 2-Code.

Es lohnt sich auch, auf den Unterschied zu achten. Im obigen Abschnitt ging es um die Benennung von SATS-Diensten (als vorgeschlagenes Produkt) und in diesem Abschnitt um die Benennung von SATS-Aktivitäten (als Berufstätigkeit).

Zur Abrechnung der Arbeit von Handelsunternehmen in unserem Land wird der OKVED-Mechanismus verwendet. Es spiegelt die gesamte Bandbreite der Aktivitäten nach Wirtschaftssektoren wider. Wenn gleichzeitig früher in der Russischen Föderation die frühere Version dieses Dokuments, die 2001 in Kraft trat, in Kraft war, wechselten die Rechnungslegungsbehörden seit 2014 zu OKVED 2. Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen in OKVED 2 bezieht sich auf Abschnitt M. Er umfasst verschiedene Arten von Arbeiten im Bereich der Bereitstellung Professionelle Dienste, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Typen.

Besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen: OKVED-Code

Um den Ort einer bestimmten Art von Aktivität zu bestimmen OKVED-Klassifizierung Es gelten mehrere Inhaltskategorien. Insbesondere zeichnet sich OKVED für eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch folgende Bezeichnungen aus:

  • Klasse - 71. Dies umfasst Arbeiten zur Durchführung technischer Erhebungen sowie zum Design;
  • Unterklasse - 71.2. Es umfasst Arbeiten zur Durchführung technischer Erhebungen sowie Zertifizierungsaktivitäten;
  • Gruppe - 71.20. Der Inhalt dieser Gruppe ähnelt dem einer Unterklasse;
  • Untergruppe - 71.20.7. In der angegebenen Untergruppe wurde die Aktivität der SATS-Durchführung erfasst.

Müssen Sie SOUT durchführen?

Vertrauen Sie die Durchführung des SOUT einem akkreditierten Unternehmen an. Akkreditierungsurkunde RA.RU.21AD99 vom 11. Dezember 2015, Nr. 2174 im Register der vom Gesundheitsministerium akkreditierten Organisationen.

Auf Kosten des Arbeitgebers alle fünf Jahre umfassende Bewertung jeden Arbeitsplatz auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Dies Die Bewertung wird von Spezialisten externer Fachorganisationen durchgeführt, deren Aktivitäten nach Angaben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation dem Code 74.30 "Technische Prüfung, Forschung und Zertifizierung" nach OKVED entsprechen.

Bewertung von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Vereinbarung mit der Organisation durchgeführt, was sollte:

  • vom russischen Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung akkreditiert und in das Register der akkreditierten Organisationen auf der offiziellen Website des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung aufgenommen werden;
  • gegenüber der juristischen Person unabhängig sein, an deren Arbeitsplatz laut Vertrag die Zertifizierung durchgeführt wird.

Hauptschritte

Bescheinigung lässt sich in drei Hauptperioden einteilen:

  • Bühne Planung und Vorbereitung von Arbeiten einschließlich Vertragsabschluss, Bildung einer Bescheinigungskommission und Genehmigung ihrer Zusammensetzung durch eine Organisationsanordnung, Erstellung eines Arbeitsplans. Während dieser Zeit studiert die Kommission lokale Organisations- und Verwaltungsdokumente, stellt schädliche und gefährliche Faktoren am Arbeitsplatz fest und bestimmt wo instrumentelle Messungen durchgeführt werden;
  • der Hauptschritt ist tatsächliche Durchführung der notwendigen instrumentellen Messungen mit Ausführung der entsprechenden Protokolle und darauf aufbauend Bescheinigungskarten erstellen. Auf der Bescheinigungskarte muss der Code der Organisation gemäß OKVED angegeben sein, deren Zertifizierung von Arbeitsplätzen durchgeführt wurde. Wenn sich als Ergebnis der Untersuchung herausstellt, dass die Bedingungen am Arbeitsplatz die Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gewährleisten, entwickelt der Arbeitgeber eine Reihe von Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen schädlicher Bedingungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verringern ;
  • Ausführung der Abschlussdokumente, von denen die wichtigsten das Abschlussprotokoll der Beglaubigungskommission sind und ein Wertgutachten mit Anlagen. Auf seine Anordnung vervollständigt der Arbeitgeber die Zertifizierung und genehmigt die Berichtsmaterialien.

Entschädigung, Leistungen, Bußgelder

Nach den Ergebnissen der Zertifizierung der Mitarbeiter bestimmen ihre Vergütung und Leistungen: zusätzlicher Urlaub, Geldprämie für schädliche Arbeitsbedingungen, therapeutische und präventive Ernährung usw.

Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Bescheinigung von Arbeitsplätzen minimiert das Risiko des Arbeitgebers für die Anwendung von Strafen durch staatliche Aufsichtsbehörden, daher ist es wichtig, die richtige Zertifizierungsorganisation zu wählen.

Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht Strafen für Verstöße gegen Arbeitsschutzanforderungen vor, die von Disziplinarmaßnahmen bis hin zur strafrechtlichen Haftung reichen. Eine häufig angewandte Strafe ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes, maximale Größe ist:

  • für ausführende Personen amtliche Verpflichtungen, bis zu fünftausend Rubel;
  • für Organisationen, die unternehmerische Aktivitäten mit der Gründung einer juristischen Person ausüben, bis zu fünfzigtausend Rubel.

Zusätzliche Tarife in der Pensionskasse der Russischen Föderation und eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen.

Ab dem 1. Januar 2014 sind die Arbeitgeber verpflichtet, eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen gemäß dem Bundesgesetz Nr. 426-FZ vom 28. Dezember 2013 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen werden Klassen und Unterklassen von Arbeitsbedingungen festgelegt, auf deren Grundlage ein zusätzlicher Beitragssatz zur Pensionskasse festgelegt wird (Artikel 58.3 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Zu beachten ist, dass Beiträge zu Zusatztarifen nicht immer erhoben werden.

Um zu bestimmen, ob Beiträge an die FIU zu zusätzlichen Sätzen anfallen oder nicht, müssen Sie sich an den Listen Nr. 1 und Nr. 2 orientieren (genehmigt durch das Dekret des Ministerkabinetts der UdSSR vom 26.01.1991 Nr. 10 ). Wenn die Position eines Arbeitnehmers in einer dieser Listen enthalten ist, werden Beiträge an die Pensionskasse unter Verwendung zusätzlicher Tarife auf seine Zahlungen angerechnet. Ist die Position in keiner der Listen enthalten, besteht keine Pflicht zur Besteuerung von Zahlungen an die FIU zu zusätzlichen Sätzen. Die Höhe des angewandten Tarifs hängt von der Art der Arbeit ab, die der Arbeitnehmer (Versicherte) ausübt, sowie von den Ergebnissen einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen.

Tarife in Bezug auf Zahlungen an Arbeitnehmer, die bei den in diesen Listen enthaltenen Arbeiten beschäftigt sind, lauten wie folgt (Klauseln 1, 2 von Artikel 33.2 Bundesgesetz vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ, Teil 1, 2, Art.-Nr. 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ):

Personen, die bei Untertagearbeiten, bei Arbeiten mit schädlichen Arbeitsbedingungen und in heißen Betrieben beschäftigt sind (Absatz 1 Satz 1 Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ)

2014 — 6,0 % – solidarischer Teil des Tarifs

2015 – 9,0 % – solidarischer Teil des Tarifs

Beschäftigte in Berufen mit erschwerten Arbeitsbedingungen und Sonstiges gefährliche Arbeit(Absätze 2 - 18, Absatz 1, Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ)

2014 — 4,0 % – Solidaritätsanteil des Tarifs

2015 — 6,0 % – solidarischer Teil des Tarifs

Abhängig von den Ergebnissen einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen gelten die folgenden Tarife für zusätzliche Beiträge zur Pensionskasse, sie werden anstelle der oben aufgeführten angewendet (Artikel 33.2 Absatz 2.1 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2001 Nr. 167 -FZ, Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ):

Zahlungen für zusätzliche Tarife sind zahlungspflichtig:

– Zahlungen zugunsten von Personen, die Anspruch auf eine vorzeitige Ernennung einer Arbeitsrente haben;

- Zahlungen und Vergütungen zugunsten des Arbeitnehmers ab dem Zeitpunkt der Registrierung von Arbeitsverhältnissen mit ihm, die eine Arbeit mit besonderen Arbeitsbedingungen vorsehen. Die Dauer, während der der Arbeitnehmer schädlichen Faktoren direkt ausgesetzt ist (täglich während des Abrechnungszeitraums oder periodisch, je nach Produktionsbedarf), hat keinen Einfluss auf das Verfahren zur Berechnung der Versicherungsprämien;

– Zahlungen an einen vorruhestandsberechtigten Arbeitnehmer, unabhängig von der Art der Arbeitszeit (zum Beispiel Teilzeitarbeit oder Teilzeitarbeitswoche);

- Wenn der Arbeitnehmer bereits Rentner ist (d. h. bereits eine vorgezogene Rente bezieht), aber weiterhin mit besonderen Arbeitsbedingungen arbeitet, wird die Ansammlung von Rentenbeiträgen zu zusätzlichen Sätzen für Zahlungen an eine solche Person fortgesetzt.

Berechnung der Versicherungsprämien zu einem Zusatzsatz für Versicherte, die in nicht in den Unterabsätzen genannten Berufen beschäftigt sind

Besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen - Tätigkeitscodes

1–18 st. 1 des Gesetzes Nr. 173-FZ ist die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Versicherungsprämien nicht vorgesehen. Versicherungsprämien zu zusätzlichen Tarifen für Zahlungen zugunsten von Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze nach den aktuellen Ergebnissen der Arbeitsstättenbescheinigung (bzw. ab dem 01.01.2014 nach den Ergebnissen einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen) als schädlich und (oder) gefährlich anerkannt sind , aber in S. nicht genannt. 1–8 S. 1 Art.-Nr. 27 des Bundesgesetzes Nr. 173-FZ, werden nicht erhoben.

Meldung an die FIU

Seit dem 1. Quartal 2014 wurde die Berichterstattung an die Pensionskasse der Russischen Föderation im Hinblick auf die Berücksichtigung zusätzlicher Beiträge aktualisiert:

Abschnitt 2 wird durch einen neuen Unterabschnitt 2.4 ergänzt, der Informationen zu Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz in Abhängigkeit von der Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen widerspiegelt, die auf der Grundlage der Ergebnisse einer besonderen Bewertung festgelegt wird;

Spalten 3 und 13 wurden zu Abschnitt 4 hinzugefügt, die die zusätzlich aufgelaufenen zusätzlichen Beiträge widerspiegeln, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Sonderveranlagung gezahlt wurden (Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Gesetzes Nr. 212-FZ);

in Abschnitt 6 des Unterabschnitts 6.7 wurde die Spalte „Code of a Special Assessment of Work“ hinzugefügt. Die Bedeutung dieser Codes finden Sie im Anhang Nr. 2 zum Verfahren zum Ausfüllen der Berechnung im Formular RSV-1 PFR.

Berichterstattung an die FSS

Tabelle 10 „Informationen zu den Ergebnissen einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und obligatorischen vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen von Arbeitnehmern zu Beginn des Jahres“ von Abschnitt II der Berechnung gemäß Formular-4 des FSS, beginnend mit der Berichterstattung für das 1. Quartal 2014, unbedingt ausgefüllt und eingereicht werden (Ziffer 2 Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars 4-FSS). Diese Tabelle wurde im Zusammenhang mit der Einführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen aktualisiert.

Tabelle 10 enthält Daten zu einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen sowie zu den obligatorischen vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen, die zu Beginn des Jahres durchgeführt werden (Abschnitte 34–34.4 des Verfahrens zum Ausfüllen des 4-FSS-Formulars, genehmigt von Verordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 19. März 2013 Nr. 107n). Wenn der Versicherungsnehmer die Bescheinigung der Arbeitsstätten noch nicht abgelaufen ist, muss die Tabelle auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bescheinigung ausgefüllt werden.

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Besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Bericht über die Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

Titelseite des Berichts über das Special

Beurteilungen der Arbeitsbedingungen

GENEHMIGEN

Vorsitzender der Kommission für

besondere Auswertung

Arbeitsbedingungen

_____________________

(Unterschrift, Nachname, Initialen)

"__"__________ ____ G.

über die Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen

in _______________________________________

(vollständiger Name des Arbeitgebers)

(Standort und Tätigkeit des Arbeitgebers)

________________________________________

(TIN des Arbeitgebers)

________________________________________

(OGRN-Arbeitgeber)

________________________________________

(Code der Haupttätigkeitsart nach OKVED)

Mitglieder der Kommission für das Halten

besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen: _________ _____________ __________

(Unterschrift) (vollständiger Name) (Datum)

(Unterschrift) (vollständiger Name) (Datum)

_________ ______________ ___________

(Unterschrift) (vollständiger Name) (Datum)

Abschnitt I

Informationen über die Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt

1. _______________________________________________________________

(vollständiger Name der Organisation)

2. ______________________________________________________________

(Standort und Aktivitäten der Organisation, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

3. Nummer im Register der Organisationen, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen (Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz erbringen) ____________________

4. Datum der Eintragung in das Register der Organisationen, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen (Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz erbringen) ___________

5. TIN der Organisation ________________________________________________

6. OGRN der Organisation ________________________________________________

7. Angaben zum Prüflabor (Zentrum) der Organisation:

Registrierungsnummer der Akkreditierungsurkunde der Organisation Ausstellungsdatum der Akkreditierungsurkunde der Organisation Ablaufdatum der Akkreditierungsurkunde der Organisation

8. Informationen über Experten und andere Mitarbeiter der Organisation, die an der besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen teilgenommen haben:

9. Informationen zu den Messgeräten des Prüflabors (Zentrum) der Organisation, die bei der besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen verwendet werden:

Nr. p / p Datum der Messung Name des schädlichen und (oder) gefährlichen Faktors Produktionsumfeld und Arbeitsprozess Name des Messgeräts Registrierungsnummer im staatlichen Register der Messgeräte Seriennummer des Messgeräts Ablaufdatum der Kalibrierung des Messgeräts

Leiter der Organisationsleitung

besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen _________ ___________ ______

(Unterschrift) (vollständiger Name) (Datum)

Abschnitt II. Liste der Arbeitsstätten, an denen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde

Individuelle Arbeitsplatznummer Name des Arbeitsplatzes und Quellen schädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren der Arbeitsumgebung und des Arbeitsprozesses Anzahl der an diesem Arbeitsplatz beschäftigten Mitarbeiter (Personen) Verfügbarkeit eines ähnlichen Jobs Der Name der schädlichen und (oder) gefährlichen Faktoren des Arbeitsumfelds und des Arbeitsprozesses und die Dauer ihrer Auswirkungen auf den Arbeitnehmer während des Arbeitstages (Schicht) (Stunden)
chemischer Faktor biologischer Faktor Physische Faktoren
Aerosole mit überwiegend fibrogener Wirkung Lärm Infrasound Ultraschallluft Vibrationen insgesamt Vibration lokal Faktor elektromagnetische Felder Nichtionisierende Felder und Strahlung UV-Strahlungsfaktor Nichtionisierende Felder und Strahlung Laserstrahlungsfaktor Nichtionisierende Felder und Strahlung ionisierende Strahlung Mikroklima helle Umgebung die Schwere des Arbeitsprozesses Spannung des Arbeitsprozesses

Abschnitt III.

OKVED-Code 71.20.7 - Aktivitäten zur Bewertung der Arbeitsbedingungen

Form einer Karte für eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer

KARTE №________

besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen

_______________________________________________________________________________

(Name des Berufs (Position) des Arbeitnehmers)

Name bauliche Einheit ______________________________

Anzahl und Anzahl ähnlicher Arbeitsstätten __________________________

Zeile 010. Ausgabe von ETKS, CEN _____________________________________________

(Ausgabe, Sektion, Genehmigungsdatum)

Zeile 020. Anzahl der Mitarbeiter:

Zeile 021. SNILS der Mitarbeiter:

Linie 022. Verwendete Ausrüstung: _________________________________

_____________________________________________________________________

Verwendete Materialien und Rohstoffe: ____________________________

__________________________________________________________________ __

Zeile 030. Bewertung der Arbeitsbedingungen für schädliche (gefährliche) Faktoren:

Der Name der Faktoren der Produktionsumgebung und des Arbeitsprozesses Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen Wirksamkeit der PSA * , +/-/nicht bewertet Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen mit effektiver Verwendung von PSA
Chemisch
Biologisch
Aerosole überwiegend fibrogene Wirkung
Lärm
Infrasound
Ultraschall Luft
Vibration allgemein
Vibration lokal
Nichtionisierende Strahlung
ionisierende Strahlung
Parameter des Mikroklimas
Lichtumgebungsparameter
Die Schwere des Arbeitsprozesses
Die Intensität des Arbeitsprozesses
Endklasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen nicht gefüllt

* Fonds persönlicher Schutz

Linie 040.

Garantien und Entschädigungen für den (die) an diesem Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeitnehmer):

Nr. p / p Arten von Garantien und Entschädigungen Tatsächliche Verfügbarkeit Nach den Ergebnissen der Bewertung der Arbeitsbedingungen
die Notwendigkeit zu etablieren (ja, nein) Base
1. Höhere Löhne für den/die Arbeiter
2. Jährlicher zusätzlicher bezahlter Urlaub
3. Reduzierte Arbeitszeit
4. Milch oder ein anderes Äquivalent Lebensmittel
5. Therapeutische und präventive Ernährung
6. Das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Arbeitsrente
7. Durchführung ärztlicher Untersuchungen

_________________________

________________________________________________________________________

__________________________

Datum der Vorbereitung: ___________________

Vorsitzender der Kommission zur Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

Mitglieder der Kommission zur Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen:

Experte(n) der Organisation, die die besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt hat:

__________________ __________________ __________________ __________
(Nr. in der Sachverständigenliste) (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME) (das Datum)
__________________ __________________ __________________ __________
(Nr. in der Sachverständigenliste) (Unterschrift) (VOLLSTÄNDIGER NAME) (das Datum)

Die Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen sind mir bekannt:

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OKVED-Zertifizierung von Arbeitsplätzen

Suchergebnisse

Suche OKPD-Sonderbeurteilung der Arbeitsbedingungen

OKPD Entschlüsselung Frequenz
Sonstige technische Prüf- und Forschungsdienstleistungen 449
Dienstleistungen von Berufsverbänden 102
Dienstleistungen im Bereich der technischen Regulierung und Normung 60
45
Dienstleistungen im Zusammenhang mit unternehmerische Tätigkeit, andere, nicht in anderen Gruppen enthalten 26
Andere Dienstleistungen, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind 18
Dienstleistungen zur Analyse der chemischen und biologischen Eigenschaften verschiedener Stoffe (z. B. Luft, Wasser, Haus- und Industrieabfälle, Brennstoffe, Metalle, Böden, Mineralien, Chemikalien) 15
Andere Sicherheitsdienste 14
Sonstige Ingenieur- und technische Dienstleistungen, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind 11
Bewertungsdienste auf Honorar- oder Vertragsbasis 10

Grafische Darstellung

Die Ergebnisse der OKPD-Suche nach Produkt-/Dienstleistungsnamen werden angezeigt.
Sie sind wie folgt zu verstehen: (das Transkript für das erste Ergebnis ist angegeben)
Unter allen uns bekannten staatlichen Verträgen wurde dem Produkt (Dienstleistung) „Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen“ der OKPD-Code zugeordnet

74.60.16.000 Andere Sicherheitsdienste

74.20.37.990 Sonstige Ingenieur- und technische Dienstleistungen, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind

70.31.15.000 Bewertungsdienste auf Honorar- oder Vertragsbasis

Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen ist eine Reihe von Maßnahmen zur Erkennung potenziell schädlicher oder gefährlicher Faktoren in der Arbeitsumgebung und im Arbeitsprozess sowie zur Bewertung des Ausmaßes ihrer Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Die Sonderprüfung ersetzte die bisher gültige Arbeitsplatzzertifizierung.

Die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen für einen Arbeitnehmer ist eine der Hauptpflichten des Arbeitgebers und in Artikel 212 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation vorgesehen. Die Höhe der Versicherungsprämien für Arbeitnehmer richtet sich nach der Kategorie, der die Arbeitsplätze aufgrund der Ergebnisse einer Sonderprüfung zugeordnet werden. Je höher das Risiko von Berufskrankheiten oder Berufsunfällen bei der Arbeit ist, desto höher ist der Betrag, den der Arbeitgeber zahlen muss.

Zusätzlich nach den Ergebnissen der Sonderprüfung:

  • den Mitarbeitern werden bei Bedarf Overalls und Mittel zum individuellen und kollektiven Schutz zur Verfügung gestellt;
  • kostenlose therapeutische und präventive Ernährung der Mitarbeiter wird bereitgestellt;
  • ärztliche Voruntersuchungen und wiederkehrende Untersuchungen werden durchgeführt;
  • zusätzliche Garantien und Entschädigungen werden für Arbeitnehmer eingeführt, die unter gefährlichen und schädlichen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind.

Rechtsvorschriften über die besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Neben Artikel 212 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, der die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Durchführung einer Sonderbewertung festlegt, ist das Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 Nr. 426-FZ „Über eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen“ in Kraft Macht. Die Bewertungsmethodik selbst wurde mit Anordnung des Arbeitsministeriums vom 24. Januar 2014 Nr. 33n genehmigt.

Daneben gibt es noch viele weitere Rechtsakte:

  • branchenübergreifende und sektorale Arbeitsschutzvorschriften;
  • staatliche sanitäre und epidemiologische Regeln und Vorschriften;
  • Arbeitssicherheitsstandards;
  • Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Elektriker, Gas-Elektro-Schweißer, Fräser usw.)

Die Verantwortung für die Nichtdurchführung oder Verletzung der Auflagen der Sonderprüfung kann verwaltungsrechtlich nach Art. 5.27.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation (Geldstrafe für einzelne Unternehmer von 5 bis 10 Tausend Rubel, für Organisationen von 60 bis 80 Tausend Rubel) und kriminell nach Art. 143 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (wenn dies die Zufügung schwerer Körperverletzung oder den Tod des Arbeitnehmers zur Folge hatte).

Welche Berufe sollen bewertet werden?

Eine besondere Prüfung der Arbeitsbedingungen braucht nur bei Heimarbeitern und nicht durchgeführt zu werden Fernarbeiter, müssen alle anderen Arbeitsplätze auf ihre Sicherheit und die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards überprüft werden. Im Vergleich zur Arbeitsstättenbescheinigung, die bis zum 1. Januar 2014 galt, ist die Sonderbeurteilung ein eher globales und großräumiges Phänomen und betrifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Rechtsform und der Anzahl der Beschäftigten.

Es ist auch notwendig, die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern zu bewerten, die einen reisenden Charakter haben (Fahrer, Kuriere, Handelsvertreter, Agenten usw.) oder keinen festen Arbeitsplatz haben (Wachpersonal). Sie müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen auch für den Direktor sicher sind, dessen Arbeitsplatz befindet sich an der Privatadresse, wenn die LLC unter dieser Adresse registriert ist. Aber Einzelunternehmer sollte keine besondere Bewertung in Bezug auf sich selbst vornehmen.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Mitarbeiter Dienstleistungen erbringen, erfolgt keine besondere Prüfung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitsplätze, weil. Tatsächlich sind sie keine Arbeiter, sondern nur Vollstrecker. Das Arbeitsrecht gilt für sie nicht.

Die Kosten für die Bewertung eines Arbeitsplatzes durch eine spezialisierte Organisation beginnen bei 1.500 Rubel. Je mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, desto teurer wird es für den Arbeitgeber. Es besteht zwar die Möglichkeit, Gutachter einzusparen, wenn mehrere Jobs als ähnlich erkannt werden.

Das bedeutet:

  • Arbeitsplätze befinden sich in der gleichen Art von Industriegebäuden;
  • die Räumlichkeiten sind mit denselben Lüftungs-, Klimaanlagen-, Heizungs- und Beleuchtungssystemen ausgestattet;
  • Mitarbeiter arbeiten im gleichen Beruf, in der gleichen Position, in der gleichen Spezialität;
  • Arbeitsfunktionen, Arbeitszeit, technologischer Prozess sind vom gleichen Typ;
  • bei der Arbeit werden die gleichen Geräte, Werkzeuge, Rohstoffe und Materialien verwendet;
  • Mitarbeitern wird die gleiche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.

Für solche Jobs reicht es aus, nur 20% ihrer Anzahl zu schätzen, aber nicht weniger als zwei.

Kommission zur Durchführung einer Sonderbewertung von Arbeitsplätzen

Der Arbeitgeber muss eine besondere Prüfung der Arbeitsbedingungen organisieren und die finanziellen Kosten dafür tragen. Die Sonderbewertung selbst wird von unabhängigen, akkreditierten Organisationen durchgeführt, aber bevor Gutachter eingeladen werden, muss der Arbeitgeber eine eigene Kommission bilden. Die Anzahl der Mitglieder der Kommission sollte ungerade sein und ihr sollten Vertreter des Arbeitgebers, darunter ein Arbeitsschutzspezialist, und ein gewählter Vertreter angehören gewerkschaftliche Organisation oder eine andere Arbeitnehmervertretung (falls sie geschaffen wurde).

Die Kommission erstellt eine Liste der zu bewertenden Stellen; genehmigt den Zeitplan für seine Umsetzung; bereitet Arbeitsplätze auf eine besondere Begutachtung vor (überprüft den Betrieb von Geräten und Werkzeugen, Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen).

Es ist nicht ganz klar, wie man eine Provision für einzelne Unternehmer mit einem oder zwei Mitarbeitern oder im Fall einer GmbH erstellt, in der der Direktor ist alleiniger Gründer und ein Mitarbeiter. Noch gibt es keine breite Praxis zur Durchführung einer Sonderprüfung für solche kleinen Strukturen, aber Ende 2014 wurden Gesetzesinitiativen zur Abschaffung der Pflicht vorgelegt. Diese Initiativen wurden nicht verabschiedet, aber die Tatsache ihres Erscheinens deutet darauf hin, dass das Gesetz über die Sonderveranlagung noch nicht vollständig entwickelt ist und Schwierigkeiten bei seiner praktischen Umsetzung verursachen wird.

Wer führt eine besondere Prüfung der Arbeitsbedingungen durch?

Die Sonderprüfung wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber von unabhängigen Organisationen durchgeführt, die über mindestens fünf zertifizierte Sachverständige (zugleich muss mindestens ein Sachverständiger eine spezialisierte höhere medizinische Ausbildung haben) und ein akkreditiertes Prüflabor verfügen.

Das Arbeitsministerium führt staatliche Register von Sachverständigen und Organisationen, die zur Bewertung der Arbeitsbedingungen berechtigt sind, sodass Sie sich nur an die Gutachter wenden müssen, deren Kontakte auf der offiziellen Website des Arbeitsministeriums aufgeführt sind.

Bei Verstößen gegen das Verfahren zur Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen tragen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Gutachter eine recht schwere administrative Verantwortung (gemäß Artikel 14.54 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs der Russischen Föderation):

  • Beamte - von 20 bis 30 Tausend Rubel, bei wiederholtem Verstoß von 40 bis 50 Tausend Rubel;
  • für Organisationen - von 70 bis 100 Tausend Rubel, bei wiederholtem Verstoß von 100 bis 200 Tausend Rubel.

Wie wird eine besondere Prüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt?

Experten einer unabhängigen Organisation, die eine Sonderbewertung durchführen, stellen das Vorhandensein potenziell schädlicher oder gefährlicher Produktionsfaktoren am Arbeitsplatz fest:

  • physikalisch (Lärm, elektromagnetische Felder, Ultraschall, Strahlung, Vibration, Temperatur, Beleuchtung);
  • biologisch (Bakterien, Sporen von Mikroorganismen);
  • Chemikalien (Stoffe in der Luft des Arbeitsbereichs und Ablagerung auf der Haut der Arbeiter);
  • sensorische (nervöse) Anspannung des Arbeitsprozesses;

Wenn solche Faktoren identifiziert werden, werden ihre tatsächlichen Werte gemessen, wodurch Klassen von Arbeitsbedingungen (optimal, zulässig, schädlich und gefährlich) und ihre Unterklassen festgelegt werden. Die Höhe der zusätzlichen Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation beträgt 0% für die optimale Klasse und bis zu 8% für die gefährliche Klasse.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Sonderprüfung erstellen Sachverständige ein Gutachten, das von der Arbeitgeberkommission genehmigt werden muss. Der Bericht muss innerhalb von 30 Tagen gegen die Unterschrift der Arbeitnehmer mit dem Bericht vertraut gemacht werden, und wenn der Arbeitgeber eine offizielle Website hat, muss er auch auf der Website zur kostenlosen Einsicht veröffentlicht werden. Die Sachverständigenorganisation reicht den Bericht bei der Gewerbeaufsicht ein. Wurden nach den Ergebnissen der Sonderprüfung keine schädlichen oder gefährlichen Produktionsfaktoren festgestellt, so werden solche Arbeitsplätze als sicher anerkannt und der Arbeitgeber legt auch für diese innerhalb von 30 Tagen eine Erklärung über die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen vor (unabhängig davon des Gutachtens der Sachverständigen).

Die Erklärung wird in der Form und Weise abgegeben, die durch die Verordnung des Arbeitsministeriums vom 7. Februar 2014 Nr. 80n genehmigt wurde. Sie gilt fünf Jahre, ereignete sich in dieser Zeit jedoch ein Unfall an einem als sicher anerkannten Arbeitsplatz oder wurde bei einem Beschäftigten eine Berufskrankheit festgestellt, muss eine außerplanmäßige Sonderprüfung durchgeführt werden.

Wann ist eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen

Die Ergebnisse der Sonderprüfung sowie die vorangegangene Zertifizierung von Arbeitsplätzen sind fünf Jahre gültig. Wenn der Arbeitgeber bereits vor Ende 2013 eine Zertifizierung von Arbeitsplätzen durchgeführt hat, können Sie bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer keine besondere Bewertung dieser Orte durchführen. Gleichzeitig muss dies für neue Jobs zusätzlich zu den zertifizierten Jobs innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsplatzzertifizierung durchgeführt hat, kann die Sonderbewertung schrittweise durchgeführt werden, am wichtigsten ist, dass Sie sie bis spätestens 31. Dezember 2018 abschließen (Artikel 27 (6) des Gesetzes vom 28. Dezember 2013 N 426). -FZ). Es kann zwar nur für solche Jobs so lange hinausgezögert werden, die nicht „schädlich“ sind (nicht in den Listen Nr. 1 und Nr. 2 mit Vorruhestand enthalten sind und keine Garantien und Entschädigungen für Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Bedingungen beinhalten).

Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Regelungsgegenstand dieses Bundesgesetzes

1. Gegenstand der Regelung dieses Bundesgesetzes sind Beziehungen, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen sowie mit der Umsetzung der Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, die Sicherheit der Arbeitnehmer im Laufe ihrer zu gewährleisten Arbeitstätigkeit und die Rechte der Arbeitnehmer auf Arbeitsplätze, die den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz entsprechen.

2. Dieses Bundesgesetz schafft die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Verfahren zur Durchführung einer besonderen Prüfung der Arbeitsbedingungen, bestimmt Rechtsstellung, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Teilnehmer an einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen.

Artikel 2 Regelung der besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen

1. Die Regelung der besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen erfolgt durch das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, dieses Bundesgesetz, andere Bundesgesetze und andere Regulierungsgesetze der Russischen Föderation.

2. Die Normen zur besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen, die in Bundesgesetzen und anderen ordnungsrechtlichen Rechtsakten der Russischen Föderation enthalten sind, müssen den Normen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und diesem Bundesgesetz entsprechen.

3. Wenn ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation andere als die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Regeln festlegt, gelten die Regeln des internationalen Vertrags.

Artikel 3 Besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen a

1. Eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen ist ein einziger Satz konsequent durchgeführter Maßnahmen zur Identifizierung schädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren der Produktionsumgebung und des Arbeitsprozesses (im Folgenden auch - schädliche und (oder) gefährliche Produktionsfaktoren) und zur Bewertung des Niveaus ihrer Auswirkungen auf den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Abweichung von den von der autorisierten Regierung der Russischen Föderation festgelegten Werten Bundesbehörde Exekutivgewalt Standards (Hygienestandards) der Arbeitsbedingungen und der Einsatz von Mitteln zum individuellen und kollektiven Schutz der Arbeitnehmer.

2. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer speziellen Bewertung der Arbeitsbedingungen werden Klassen (Unterklassen) der Arbeitsbedingungen an Arbeitsplätzen festgelegt.

3. Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen erfolgt nicht in Bezug auf die Arbeitsbedingungen von Heimarbeitern, Fernarbeitern und Arbeitnehmern, die Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern eingegangen sind - Einzelpersonen die keine Einzelunternehmer sind.

4. Die Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen von Staatsbeamten und kommunalen Angestellten wird durch Bundesgesetze und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte der Russischen Föderation, Gesetze und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation geregelt Bund über den Staatsdienst und über den Kommunaldienst.

Artikel 4 Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

1. Der Arbeitgeber hat das Recht:

1) von der Organisation verlangen, dass sie eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, um die Ergebnisse ihres Verhaltens zu belegen;

2) eine außerplanmäßige Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen in der durch dieses Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise durchführen;

3) verlangen von der Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, Dokumente, die bestätigen, dass sie die in Artikel 19 dieses Bundesgesetzes festgelegten Anforderungen erfüllen;

4) Berufung gemäß dem in Artikel 26 dieses Bundesgesetzes festgelegten Verfahren gegen die Handlungen (Untätigkeit) einer Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt.

2. Der Arbeitgeber ist verpflichtet:

1) die Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen, einschließlich einer außerplanmäßigen Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen, in den in Artikel 17 Teil 1 dieses Bundesgesetzes festgelegten Fällen sicherzustellen;

2) der Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die in dem in Artikel 8 Teil 2 dieses Bundesgesetzes genannten zivilrechtlichen Vertrag vorgesehen sind und die Arbeitsbedingungen bei der charakterisieren arbeitsplatz sowie Erläuterungen zu Fragen der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen;

3) keine vorsätzlichen Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, den Bereich der Fragen einzuengen, die während einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen zu klären sind, und die Ergebnisse ihres Verhaltens zu beeinflussen;

4) vertraut machen Schreiben ein Arbeitnehmer mit den Ergebnissen einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz;

5) dem Arbeitnehmer die notwendigen Erläuterungen zu den Fragen der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz geben;

6) Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen.

Artikel 5 Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

1. Der Arbeitnehmer hat das Recht:

1) bei einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz anwesend sein;

2) Wenden Sie sich an den Arbeitgeber, seinen Vertreter, die Organisation, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, einen Experten der Organisation, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt (im Folgenden auch als Experte bezeichnet), um die Fragen der Durchführung einer Sonderbewertung zu klären der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz;

3) Berufung gegen die Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz gemäß Artikel 26 dieses Bundesgesetzes.

2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich mit den Ergebnissen einer an seinem Arbeitsplatz durchgeführten Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen vertraut zu machen.

Artikel 6 Rechte und Pflichten einer Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt

1. Eine Organisation, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, hat das Recht:

1) sich gemäß dem durch dieses Bundesgesetz festgelegten Verfahren weigern, eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchzuführen, wenn während ihrer Durchführung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mitarbeiter einer solchen Organisation entstanden ist oder entstehen könnte;

2) gegen Weisungen der zur Durchführung der Landesaufsicht befugten Beamten des Bundesvollzugsorgans über die Befolgung nach dem festgelegten Verfahren Beschwerde einzulegen Arbeitsrecht und andere regulierende Rechtsakte, die Normen enthalten Arbeitsrecht und seine Gebietskörperschaften.

2. Eine Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, ist verpflichtet:

1) auf Verlangen des Arbeitgebers einem Vertreter des gewählten Organs der obersten Gewerkschaftsorganisation oder einer anderen Arbeitnehmervertretung die Ergebnisse einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen belegen und den Arbeitnehmern Erläuterungen geben zu Fragen der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen an ihren Arbeitsplätzen;

2) auf Anfrage des Arbeitgebers Dokumente vorlegen, die die Einhaltung dieser Organisation mit den Anforderungen nach Artikel 19 dieses Bundesgesetzes bestätigen;

3) Anwendung von genehmigten und zertifizierten Verfahren in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise zur Gewährleistung der Einheitlichkeit von Messungen, Forschungsmethoden (Tests) und Methoden (Methoden) von Messungen und den entsprechenden Messinstrumenten, die verifiziert und darin enthalten sind der Informationsfonds des Bundes zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen;

4) in den folgenden Fällen keine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen einzuleiten oder deren Verhalten auszusetzen:

a) Versäumnis des Arbeitgebers, die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Informationen bereitzustellen, die der in Artikel 8 Teil 2 dieses Bundesgesetzes genannte zivilrechtliche Vertrag vorsieht und die die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz charakterisieren, sowie Erläuterungen zu den Fragen der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen;

b) die Weigerung des Arbeitgebers, die erforderlichen Bedingungen für die Durchführung von Untersuchungen (Tests) und Messungen von festgestellten schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren gemäß dem in Artikel 8 Teil 2 dieses Bundesgesetzes festgelegten zivilrechtlichen Vertrag zu schaffen;

5) Geschäfts- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse zu wahren, die dieser Organisation im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach diesem Bundesgesetz bekannt geworden sind.

Artikel 7 Anwendung der Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

Die Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen können verwendet werden, um:

1) Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer;

2) die Arbeitnehmer über die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, über das bestehende Risiko einer Gesundheitsschädigung, über Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren zu informieren und sich auf Arbeitnehmer zu verlassen, die an Arbeitsplätzen mit schädlichen und (oder) gefährliche Arbeitsbedingungen, Garantien und Entschädigungen;

3) Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für Mitarbeiter sowie Ausstattung von Arbeitsplätzen mit kollektiver Schutzausrüstung;

4) Überwachung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz;

5) Organisation, in Fällen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, obligatorische vorläufige (bei Beschäftigung) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen von Arbeitnehmern;

6) Festlegung von Garantien und Entschädigungen, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation für Arbeitnehmer vorgesehen sind;

7) Festlegung eines zusätzlichen Satzes von Versicherungsprämien in Pensionsfonds Russische Föderation unter Berücksichtigung der Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz;

8) Berechnung von Abschlägen (Zuschlägen) zum Versicherungstarif für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;

9) Begründung der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, auch auf Kosten der Mittel zur Umsetzung der Pflicht Sozialversicherung aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;

10) Vorbereitung statistische Berichterstattungüber Arbeitsbedingungen;

11) Klärung der Frage des Zusammenhangs von Krankheiten, die bei Arbeitnehmern aufgetreten sind, mit den Auswirkungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren auf Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen sowie Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;

12) Prüfung und Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber und (oder) ihren Vertretern;

13) Bestimmung, in den durch Bundesgesetze und andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegten Fällen und unter Berücksichtigung der staatlichen behördlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz, der Arten von Gesundheitsdiensten und medizinischer Unterstützung für Arbeitnehmer, ihres Umfangs und ihrer Bedingungen Bestimmung;

14) Beschlussfassung über arbeitsrechtliche Beschränkungen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern;

15) Bewertung der beruflichen Risiken;

16) andere Zwecke, die durch Bundesgesetze und andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Kapitel 2. Das Verfahren zur Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen

Artikel 8 Organisation einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

1. Die Verantwortung für die Organisation und Finanzierung der Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen wird dem Arbeitgeber übertragen.

2. Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen wird gemeinsam vom Arbeitgeber und der Organisation oder Organisationen durchgeführt, die die Anforderungen des Artikels 19 dieses Bundesgesetzes erfüllen und vom Arbeitgeber aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages eingeschaltet werden.

3. Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen wird gemäß der Methodik für ihre Umsetzung durchgeführt, die von der für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der gesetzlichen Regelung im Bereich der Arbeit zuständigen föderalen Exekutivbehörde unter Berücksichtigung der Stellungnahme von genehmigt wurde die russische dreigliedrige Kommission zur Regelung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen.

4. Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz wird mindestens alle fünf Jahre durchgeführt, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt. Die angegebene Frist wird ab dem Datum der Genehmigung des Berichts über die besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen berechnet.

5. Im Falle einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die zu Informationen zugelassen werden, die als staatlich oder als sonstiges gesetzlich geschütztes Geheimnis eingestuft sind, wird diese unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durchgeführt über Staatsgeheimnisse und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse.

Artikel 9 Vorbereitung auf eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen

1. Zur Organisation und Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen bildet der Arbeitgeber eine Kommission zur Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen (im Folgenden als Kommission bezeichnet), deren Mitgliederzahl ungerade sein muss, und den Zeitplan zur Durchführung einer besonderen Prüfung der Arbeitsbedingungen wird ebenfalls genehmigt.

2. Die Kommission umfasst Vertreter des Arbeitgebers, einschließlich eines Arbeitsschutzspezialisten, Vertreter des gewählten Gremiums der primären Gewerkschaftsorganisation oder eines anderen repräsentativen Gremiums der Arbeitnehmer (falls vorhanden). Die Zusammensetzung und das Verfahren für die Tätigkeit der Kommission werden durch die Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers gemäß den Anforderungen dieses Bundesgesetzes genehmigt.

3. Wenn ein Arbeitgeber, der gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als Kleinunternehmen eingestuft ist, eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, umfasst die Kommission den Arbeitgeber - einen einzelnen Unternehmer (persönlich), den Leiter der Organisation, andere Bevollmächtigte Vertreter des Arbeitgebers, einschließlich eines Arbeitsschutzspezialisten oder eines Vertreters einer Organisation oder eines Spezialisten, der vom Arbeitgeber aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzdienstes beauftragt wurde (Arbeitsschutzspezialist), Vertreter des gewählten Organs des primäre Gewerkschaftsorganisation oder andere Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (falls vorhanden).

4. Die Kommission wird vom Arbeitgeber oder seinem Vertreter geleitet.

5. Vor Beginn der Arbeiten zur Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen genehmigt die Kommission eine Liste der Arbeitsplätze, an denen eine Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird, unter Angabe ähnlicher Arbeitsplätze.

6. Gleichartige Arbeitsplätze im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Arbeitsplätze, die sich in einem oder mehreren ähnlichen, mit gleichen (gleichartigen) Lüftungs-, Klima-, Heizungs- und Beleuchtungsanlagen ausgestatteten Betriebsstätten (Produktionszonen) befinden, an denen Beschäftigte arbeiten gleichzeitig und von gleichem Beruf, gleicher Position, gleicher Spezialität, die gleichen Arbeitsfunktionen in den gleichen Arbeitszeiten und unter Beibehaltung des gleichen Typs ausüben technologischer Prozess mit den gleichen Fertigungsmitteln, Werkzeugen, Vorrichtungen, Materialien und Rohstoffen und mit der gleichen persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sind.

7. In Bezug auf Jobs in Organisationen, die durchführen bestimmte Typen Tätigkeit, sowie wenn die Durchführung von Arbeiten zur Durchführung einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Arbeitnehmers, der Mitglieder der Kommission oder anderer Personen darstellt oder hervorrufen kann, ist eine Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen erforderlich unter Berücksichtigung der Besonderheiten durchgeführt, die von dem föderalen Exekutivorgan festgelegt wurden, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt, im Einvernehmen mit dem föderalen Exekutivorgan, das für die Entwicklung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften in dem betreffenden Bereich zuständig ist Tätigkeitsbereich, der staatlichen Atomenergiegesellschaft "Rosatom" und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der russischen dreigliedrigen Kommission zur Regelung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen. Die Liste der Arbeitsplätze in Organisationen, die bestimmte Arten von Tätigkeiten ausüben, für die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird, unter Berücksichtigung der Merkmale, die von dem von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten föderalen Exekutivorgan festgelegt wurden (einschließlich ggf. Bewertung des Verletzungsrisikos von Arbeitsplätzen) wird von der Regierung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Stellungnahme der russischen dreigliedrigen Kommission zur Regelung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen genehmigt.

Artikel 10 Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren

1. Unter der Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren versteht man den Vergleich und die Feststellung der Übereinstimmung der Faktoren der Produktionsumgebung und des Arbeitsprozesses am Arbeitsplatz mit den Faktoren der Produktionsumgebung und des bereitgestellten Arbeitsprozesses für vom Klassifizierer schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren, der von der Exekutivgewalt des Bundesorgans genehmigt wurde, das die Funktionen der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der gesetzlichen Regelung im Bereich der Arbeit wahrnimmt, unter Berücksichtigung der Stellungnahme der russischen dreigliedrigen Kommission zur Regelung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen. Das Verfahren zur Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren wird durch die Methodik zur Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 8 Teil 3 dieses Bundesgesetzes festgelegt.

2. Die Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren am Arbeitsplatz wird von einem Experten der Organisation durchgeführt, der eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt. Die Ergebnisse der Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren werden von einer gemäß Artikel 9 dieses Bundesgesetzes gebildeten Kommission genehmigt.

3. Bei der Ermittlung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren an Arbeitsplätzen sollte Folgendes berücksichtigt werden:

1) Produktionsanlagen, Materialien und Rohstoffe, die von Mitarbeitern verwendet werden und Quellen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren sind, die identifiziert werden und bei deren Vorhandensein in den durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Fällen obligatorische Vorarbeiten (bei Beschäftigung ) und periodisch (während der Arbeit) medizinische Untersuchungen Arbeitskräfte;

2) die Ergebnisse von Studien (Tests) und Messungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die zuvor an diesen Arbeitsplätzen durchgeführt wurden;

3) Fälle von Arbeitsunfällen und (oder) der Feststellung einer Berufskrankheit, die im Zusammenhang mit der Einwirkung schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren auf den Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz entstanden sind;

4) Vorschläge der Mitarbeiter zur Umsetzung der Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren an ihren Arbeitsplätzen.

4. Wenn schädliche und (oder) gefährliche Produktionsfaktoren am Arbeitsplatz nicht festgestellt werden, werden die Arbeitsbedingungen an diesem Arbeitsplatz von der Kommission als akzeptabel anerkannt, und die Forschung (Prüfung) und Messung schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren nicht durchgeführt.

5. Wenn schädliche und (oder) gefährliche Produktionsfaktoren am Arbeitsplatz festgestellt werden, beschließt die Kommission, Untersuchungen (Tests) und Messungen dieser schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren in der in Artikel 12 dieses Bundesgesetzes festgelegten Weise durchzuführen.

6. Die Identifizierung potenziell schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren erfolgt nicht in Bezug auf:

1) Arbeitsplätze von Arbeitnehmern, Berufen, Positionen, Fachgebieten, die in den Listen der relevanten Berufe, Branchen, Berufe, Positionen, Fachgebiete und Institutionen (Organisationen) enthalten sind, wobei zu berücksichtigen ist, welche vorzeitige Zuweisung einer Altersarbeitsrente erfolgt aus;

2) Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Arbeit, an denen den Arbeitnehmern Garantien und Entschädigungen für die Arbeit mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen gemäß Gesetzgebung und anderen Rechtsvorschriften gewährt werden;

3) Arbeitsplätze, an denen schädliche und (oder) gefährliche Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der Ergebnisse früherer Zertifizierungen von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen oder einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen festgestellt wurden.

7. Die Liste der schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die der Forschung (Prüfung) und Messungen an den in Teil 6 dieses Artikels genannten Arbeitsplätzen unterliegen, wird von einem Experten der Organisation festgelegt, der eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der durchführt Liste der schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die in Artikel 13 Teile 1 und 2 dieses Bundesgesetzes aufgeführt sind.

Artikel 11 Erklärung über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz

1. In Bezug auf Arbeitsplätze, an denen schädliche und (oder) gefährliche Produktionsfaktoren aufgrund der Identifizierung nicht identifiziert werden, unterwirft sich der Arbeitgeber dem territorialen Organ des föderalen Exekutivorgans, das zur Durchführung der bundesstaatlichen Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetze und anderer Vorschriften befugt ist Rechtsakte, die arbeitsrechtliche Normen enthalten, am Standort ihres Standorts eine Erklärung über die Übereinstimmung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz.

2. Die Form und das Verfahren für die Abgabe einer Erklärung über die Übereinstimmung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz werden von dem föderalen Exekutivorgan festgelegt, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit zuständig ist.

3. Das zur Landesaufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer arbeitsrechtliche Normen enthaltenden Rechtsvorschriften befugte Bundesorgan der Exekutive sorgt für die Bildung und Führung eines Verzeichnisses der Erklärungen über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen mit den Anforderungen des Arbeitsschutzes der Länder Art und Weise, die vom föderalen Exekutivorgan festgelegt wurde, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt.

4. Die Erklärung über die Übereinstimmung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz ist fünf Jahre gültig. Die angegebene Frist wird ab dem Datum der Genehmigung des Berichts über die besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen berechnet.

5. Für den Fall, dass während der Gültigkeitsdauer der Erklärung über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz ein Arbeitnehmer, der an dem Arbeitsplatz beschäftigt ist, für den diese Erklärung angenommen wurde, einen Arbeitsunfall ereignet hat (mit der Ausnahme eines Arbeitsunfalls, der durch das Verschulden Dritter eingetreten ist). einer Arbeitsstätte wird diese Erklärung beendet und eine außerplanmäßige Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt.

6. Die Entscheidung über die Beendigung der Erklärung über die Übereinstimmung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz trifft das föderale Exekutivorgan, das befugt ist, die bundesstaatliche Aufsicht über die Einhaltung des Arbeitsrechts und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften zu führen spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen ab dem Datum des Eintritts der in Absatz 5 dieses Artikels genannten Umstände wird ein entsprechender Eintrag in das Register der Erklärungen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz vorgenommen.

7. Nach Ablauf der Erklärung über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen mit den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und in Abwesenheit der in Absatz 5 dieses Artikels genannten Umstände während der Gültigkeitsdauer gilt die Gültigkeit dieser Erklärung als verlängert die nächsten fünf Jahre.

Artikel 12 Erforschung (Prüfung) und Messung schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren

1. Alle schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die auf die in diesem Bundesgesetz festgelegte Weise identifiziert werden, werden untersucht (geprüft) und gemessen.

2. Die Liste der schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die der Forschung (Prüfung) und Messung unterliegen, wird von der Kommission auf der Grundlage der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der Eigenschaften des technologischen Prozesses und der Produktionsausrüstung, der Materialien und des Rohstoffs erstellt verwendeten Materialien, die Ergebnisse früherer Studien (Tests) und Messungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren sowie auf der Grundlage der Vorschläge der Mitarbeiter.

3. Forschung (Prüfung) und Messung der tatsächlichen Werte schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren werden vom Prüflabor (Zentrum), Experten und anderen Mitarbeitern der Organisation durchgeführt, die eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen.

4. Bei der Durchführung von Forschung (Tests) und Messungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, genehmigt und zertifiziert in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise zur Gewährleistung der Einheitlichkeit von Messungen, Forschungsmethoden (Tests) und Methoden ( Methoden) von Messungen und deren entsprechenden Mittelwertmessungen, die verifiziert und in den Informationsfonds des Bundes zur Sicherung der Einheitlichkeit der Messungen eingegeben wurden.

5. Forschungsmethoden (Tests) und Techniken, Methoden zur Messung schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren, die Zusammensetzung von Experten und anderen Mitarbeitern, die diese Studien (Tests) und Messungen durchführen, werden von der Organisation festgelegt, die eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt unabhängig.

6. Die Ergebnisse von Studien (Tests) und Messungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren werden in Protokollen für jeden dieser schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren dokumentiert, die der Forschung (Tests) und Messungen unterzogen wurden.

7. Als Ergebnisse von Studien (Tests) und Messungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die Ergebnisse von Studien (Tests) und Messungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, die von einem akkreditierten Prüflabor (Zentrum) durchgeführt wurden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ) bei der Durchführung von in der vorgeschriebenen Weise am Arbeitsplatz organisiert Produktionskontrolle für die Arbeitsbedingungen, frühestens jedoch sechs Monate vor einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen. Die Entscheidung über die Möglichkeit, diese Ergebnisse bei der Durchführung einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen zu verwenden, trifft die Kommission auf Vorschlag eines Sachverständigen der Organisation, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt.

8. Basierend auf den Ergebnissen von Untersuchungen (Tests) und Messungen von schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren klassifiziert ein Experte einer Organisation, die eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, die Arbeitsbedingungen an Arbeitsplätzen nach dem Grad der Schädlichkeit und (oder) Gefahr für Klassen (Unterklassen) von Arbeitsbedingungen .

9. Die Kommission hat das Recht, über die Unmöglichkeit der Durchführung von Untersuchungen (Tests) und Messungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren zu entscheiden, wenn die Durchführung dieser Studien (Tests) und Messungen an Arbeitsplätzen das Leben von Arbeitnehmern und Experten gefährden kann und (oder) andere Mitarbeiter der Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, sowie andere Personen. Die Arbeitsbedingungen an solchen Arbeitsplätzen gehören ohne entsprechende Untersuchungen (Prüfungen) und Messungen zu einer gefährlichen Klasse von Arbeitsbedingungen.

10. Die Entscheidung über die Unmöglichkeit der Durchführung von Untersuchungen (Tests) und Messungen aus den in Teil 9 dieses Artikels genannten Gründen ist im Protokoll der Kommission enthalten, das die Begründung für diese Entscheidung enthält und Bestandteil des Berichts über ist die besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

11. Der Arbeitgeber sendet innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der in Absatz 9 dieses Artikels genannten Entscheidung an das Gebietsorgan des föderalen Exekutivorgans, das zur Durchführung der föderalen staatlichen Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetze und anderer Rechtsvorschriften befugt ist die arbeitsrechtliche Normen enthält, am Ort ihres Standorts eine Kopie des Protokolls der Kommission, das diese Entscheidung enthält.

Artikel 13

1. Um eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchzuführen, werden die folgenden schädlichen und (oder) gefährlichen Faktoren der Arbeitsumgebung untersucht (getestet) und gemessen:

1) physikalische Faktoren - Aerosole mit überwiegend fibrogener Wirkung, Lärm, Infraschall, Luftultraschall, allgemeine und lokale Vibrationen, nichtionisierende Strahlung (elektrostatisches Feld, konstantes Magnetfeld, einschließlich hypogeomagnetischer, elektrischer und magnetischer Felder mit industrieller Frequenz (50 Hertz), Elektromagnetische Wechselfelder, einschließlich Hochfrequenz und optischer Bereich (Laser und Ultraviolett), ionisierende Strahlung, Mikroklimaparameter (Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Infrarotstrahlung), Parameter der Lichtumgebung (künstliche Beleuchtung (Beleuchtungsstärke) der Arbeitsfläche );

2) chemische Faktoren - chemische Substanzen und Mischungen, die in der Luft des Arbeitsbereichs und auf der Haut von Arbeitern gemessen werden, einschließlich einiger Substanzen biologischer Natur (Antibiotika, Vitamine, Hormone, Enzyme, Proteinpräparate), die durch chemische Synthese gewonnen werden und (oder) deren Inhalt durch chemische Analysemethoden kontrolliert wird;

3) biologische Faktoren - Mikroorganismen-Produzenten, lebende Zellen und Sporen, die in Bakterienpräparaten enthalten sind, pathogene Mikroorganismen - Erreger von Infektionskrankheiten.

2. Um eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchzuführen, werden die folgenden schädlichen und (oder) gefährlichen Faktoren des Arbeitsprozesses untersucht (getestet) und gemessen:

1) die Schwere des Arbeitsprozesses - Indikatoren für die körperliche Belastung des Bewegungsapparates und weiter funktionale Systeme der Körper des Arbeitnehmers;

2) die Intensität des Arbeitsprozesses - Indikatoren für die sensorische Belastung des Zentralnervensystems und der Sinnesorgane des Arbeiters.

3. Das Prüflabor (Zentrum) führt Untersuchungen (Tests) und Messungen der folgenden schädlichen und (oder) gefährlichen Faktoren der Produktionsumgebung und des Arbeitsprozesses durch:

1) Lufttemperatur;

2) relative Luftfeuchtigkeit;

3) Luftgeschwindigkeit;

4) Intensität und Expositionsdosis der Infrarotstrahlung;

7) die Intensität des elektrischen Wechselfeldes elektromagnetischer Strahlung im Hochfrequenzbereich;

8) die Intensität des magnetischen Wechselfeldes elektromagnetischer Strahlung im Hochfrequenzbereich;

10) Intensität von Quellen ultravioletter Strahlung im Wellenlängenbereich von 200 - 400 Nanometern;

12) Energiebelastung durch Laserstrahlung;

13) Umgebungs-Äquivalentdosisleistung von Gammastrahlung, Röntgen- und Neutronenstrahlung;

14) radioaktive Kontamination von Produktionsräumen, Elementen der Produktionsausrüstung, persönlicher Schutzausrüstung und Haut von Arbeitern;

15) Schallpegel;

16) Gesamtschalldruckpegel von Infraschall;

17) Luftultraschall;

18) allgemeine und lokale Vibration;

19) Beleuchtung der Arbeitsfläche;

20) die Konzentration schädlicher Chemikalien, einschließlich Substanzen biologischer Natur (Antibiotika, Vitamine, Hormone, Enzyme, Proteinpräparate), die durch chemische Synthese gewonnen werden und (oder) zur Kontrolle ihres Gehalts chemische Analysemethoden verwendet werden B. die Konzentration von Gemischen solcher Stoffe in der Luft des Arbeitsbereichs und auf der Haut von Arbeitnehmern (gemäß dem Akkreditierungsbereich des Prüflabors (Zentrale);

21) Massenkonzentration von Aerosolen in der Luft des Arbeitsbereichs;

22) die Schwere des Arbeitsprozesses (die Länge des Bewegungswegs der Last, die Muskelanstrengung, die Masse der bewegten Güter, der Neigungswinkel des Körpers des Arbeiters und die Anzahl der Neigungen pro Arbeitstag (Schicht), Haltezeit der Last, Anzahl stereotyper Arbeitsbewegungen);

a) ist Planung Herstellungsprozesse, Fahren von Fahrzeugen (Dauer der konzentrierten Beobachtung, Signaldichte (Licht, Ton) und Botschaften pro Zeiteinheit, Anzahl der Produktionsanlagen der gleichzeitigen Beobachtung, Belastung des Höranalysators, Zeit der aktiven Beobachtung des Produktionsprozesses);

b) besteht darin, Produktionsprozesse eines Fördertyps zu bedienen (die Dauer eines einzelnen Vorgangs, die Anzahl der Elemente (Methoden), die zur Durchführung eines einzelnen Vorgangs erforderlich sind);

c) im Zusammenhang mit langfristiger Arbeit mit optischen Geräten;

24) biologische Faktoren (entsprechend dem Akkreditierungsbereich des Prüflabors (Zentrum).

4. Für bestimmte Arten von Arbeit, Berufen, Positionen, Spezialgebieten durch das föderale Exekutivorgan, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit zuständig ist, zusammen mit dem föderalen Exekutivorgan, das für die Entwicklung zuständig ist staatliche Politik und rechtliche Regulierung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich, die Staatliche Atomenergiegesellschaft "Rosatom" im Einvernehmen mit dem föderalen Exekutivorgan, das für die Organisation und Durchführung der föderalen staatlichen Gesundheits- und Seuchenaufsicht zuständig ist, und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der russischen Dreiergruppe Kommission für die Regulierung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen, kann eine zusätzliche Liste schädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren des Arbeitsumfelds und des Arbeitsprozesses erstellen, die während einer speziellen Bewertung der Arbeitsbedingungen untersucht (getestet) und gemessen werden.

Artikel 14. Klassifizierung der Arbeitsbedingungen

1. Arbeitsbedingungen nach dem Grad der Schädlichkeit und (oder) Gefahr werden in vier Klassen eingeteilt - optimale, zulässige, schädliche und gefährliche Arbeitsbedingungen.

2. Optimale Arbeitsbedingungen (Klasse 1) sind Arbeitsbedingungen, unter denen die Auswirkungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren auf den Arbeitnehmer fehlen oder deren Expositionsniveaus die in den Standards festgelegten Werte (Hygienestandards) nicht überschreiten. der Arbeitsbedingungen und als sicher für den Menschen akzeptiert und es werden Voraussetzungen geschaffen, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auf einem hohen Niveau zu halten.

3. Zulässige Arbeitsbedingungen (Klasse 2) sind Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt ist, deren Expositionsniveau die in den Standards (Hygienestandards) der Arbeitsbedingungen festgelegten Werte nicht überschreitet und der veränderte Funktionszustand des Körpers des Arbeitnehmers während einer geregelten Ruhezeit oder bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages (Schicht) wiederhergestellt ist.

4. Schädliche Arbeitsbedingungen (Klasse 3) sind Arbeitsbedingungen, unter denen die Exposition gegenüber schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren die in den Standards (Hygienestandards) für Arbeitsbedingungen festgelegten Werte überschreitet, einschließlich:

1) Unterklasse 3.1 (Schädliche Arbeitsbedingungen 1. Grades) - Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt ist, nach denen der veränderte Funktionszustand des Körpers des Arbeitnehmers in der Regel wiederhergestellt wird , bei einem längeren Zeitraum als vor Beginn des nächsten Arbeitstages (Schicht), endet die Exposition gegenüber diesen Faktoren und das Risiko von Gesundheitsschäden steigt;

2) Unterklasse 3.2 (Schädliche Arbeitsbedingungen 2. Grades) - Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt ist, deren Expositionsniveau zu anhaltenden funktionellen Veränderungen im Körper des Arbeitnehmers führen kann das Auftreten und die Entwicklung von ersten Formen von Berufskrankheiten oder Berufskrankheiten mit leichtem Schweregrad (ohne Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit), die nach längerer Exposition (fünfzehn oder mehr Jahre) auftreten;

3) Unterklasse 3.3 (Schädliche Arbeitsbedingungen 3. Grades) - Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt ist, deren Expositionsniveau zu anhaltenden funktionellen Veränderungen im Körper des Arbeitnehmers führen kann die Entstehung und Entwicklung von Berufskrankheiten leichter und mittlerer Schwere (mit Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit) während der Beschäftigungszeit;

4) Unterklasse 3.4 (Schädliche Arbeitsbedingungen 4. Grades) - Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt ist, deren Expositionsniveau zur Entstehung und Entwicklung schwerer Berufsformen führen kann Erkrankungen (mit Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit) in der Zeit der Erwerbstätigkeit.

5. Gefährliche Arbeitsbedingungen (Klasse 4) sind Arbeitsbedingungen, unter denen der Arbeitnehmer schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt ist, deren Exposition während des gesamten Arbeitstages (Schicht) oder eines Teils davon lebensgefährlich sein kann des Arbeitnehmers und die Folgen der Exposition Diese Faktoren führen zu einem hohen Risiko, während der Beschäftigungsdauer eine akute Berufskrankheit zu entwickeln.

6. bei Anwendung durch Arbeitnehmer, die an Arbeitsplätzen mit schädlichen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind, wirksame Mittel Personenschutz, die die obligatorische Zertifizierung gemäß den einschlägigen technischen Vorschriften bestanden haben, kann die Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen von der Kommission auf der Grundlage der Schlussfolgerung eines Experten der Organisation, der eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, reduziert werden, um einen Grad in Übereinstimmung mit der vom föderalen Exekutivorgan genehmigten Methodik, die die Funktionen der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeit wahrnimmt, im Einvernehmen mit dem föderalen Exekutivorgan, das für die Organisation und Umsetzung der sanitären und epidemiologischen Landesbehörden zuständig ist Überwachung und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der russischen dreigliedrigen Kommission zur Regelung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen.

7. Im Einvernehmen mit dem für die Organisation und Durchführung der landeshygienischen und epidemiologischen Überwachung zuständigen Gebietsorgan des Bundesvorstandes am Ort der betreffenden Arbeitsstätten eine Herabsetzung der Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen um mehr als eins Grad ist in Übereinstimmung mit der in Teil 6 dieses Artikels angegebenen Methodik zulässig.

8. Bei Arbeitsplätzen in Organisationen, die bestimmte Arten von Tätigkeiten ausüben, kann eine Reduzierung der Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen gemäß den branchenspezifischen Merkmalen vorgenommen werden, die von dem für die Entwicklung und Umsetzung zuständigen Bundesvorstand genehmigt wurden staatliche Politik und gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Arbeit im Einvernehmen mit dem föderalen Exekutivorgan, das für die Organisation und Durchführung der föderalen sanitären und epidemiologischen Überwachung zuständig ist, und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der russischen dreigliedrigen Kommission zur Regelung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen.

9. Die Kriterien für die Einstufung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz werden durch die Methodik zur Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 8 Teil 3 dieses Bundesgesetzes festgelegt.

Artikel 15 Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

1. Eine Organisation, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, erstellt einen Bericht über ihr Verhalten, der die folgenden Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen enthält:

1) Informationen über die Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, mit Kopien von Dokumenten, die bestätigen, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 19 dieses Bundesgesetzes erfüllen;

2) eine Liste von Arbeitsplätzen, an denen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde, mit Angabe schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren, die an diesen Arbeitsplätzen festgestellt wurden;

3) Karten einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen, die Informationen über die Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen an bestimmten Arbeitsplätzen enthalten, die von einem Experten einer Organisation erstellt wurden, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt;

4) Protokolle für die Durchführung von Untersuchungen (Tests) und Messungen identifizierter schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren;

5) Protokolle zur Bewertung der Wirksamkeit von persönlicher Schutzausrüstung;

6) das Protokoll der Kommission, das die Entscheidung über die Unmöglichkeit der Durchführung von Forschungen (Tests) und Messungen aus den in Artikel 12 Teil 9 dieses Bundesgesetzes genannten Gründen enthält (sofern eine solche Entscheidung vorliegt);

7) ein zusammenfassendes Blatt einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen;

8) eine Liste von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes von Arbeitnehmern, an deren Arbeitsplätzen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde;

9) Schlussfolgerungen eines Experten der Organisation, der eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt.

2. Der Bericht über die Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen wird von allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet und vom Vorsitzenden der Kommission genehmigt. Ein Mitglied der Kommission, das mit den Ergebnissen einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist, hat das Recht, schriftlich eine begründete abweichende Meinung zu äußern, die diesem Bericht beigefügt wird.

3. Das Formular eines Berichts über die Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen und Anweisungen zum Ausfüllen werden von dem föderalen Exekutivorgan genehmigt, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit zuständig ist.

4. In Bezug auf Arbeitsplätze, an denen schädliche und (oder) gefährliche Produktionsfaktoren nicht festgestellt werden, muss der Bericht über die besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen die in den Absätzen 1, 2 und 9 von Teil 1 dieses Artikels vorgesehenen Informationen enthalten.

5. Der Arbeitgeber organisiert die Einweisung der Arbeitnehmer in die Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen an ihren Arbeitsplätzen gegen Unterschrift spätestens dreißig Kalendertage ab dem Datum der Genehmigung des Berichts über die Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen. Der angegebene Zeitraum umfasst keine Zeiten vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, Urlaub oder Geschäftsreise, Ruhezeiten zwischen den Schichten.

6. Der Arbeitgeber organisiert unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über personenbezogene Daten und der Gesetzgebung der Russischen Föderation über gesetzlich geschützte Staatsgeheimnisse und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse die Platzierung auf seiner offiziellen Website im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz (falls eine solche Website existiert) mit zusammenfassenden Daten zu den Ergebnissen einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Bildung von Klassen (Unterklassen) von Arbeitsbedingungen an Arbeitsplätzen und einer Liste von Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen und des Arbeitsschutzes der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde, spätestens innerhalb von dreißig Kalendertagen ab dem Datum der Genehmigung des Berichts über die Durchführung einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen.

Artikel 16 Merkmale der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen an einzelnen Arbeitsplätzen

1. Wenn ähnliche Jobs identifiziert werden, wird für 20 Prozent der Jobs aus der Gesamtzahl solcher Jobs (jedoch nicht weniger als zwei Jobs) eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt und ihre Ergebnisse werden auf alle ähnlichen Jobs angewendet.

2. Für ähnliche Jobs wird eine Karte einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen ausgefüllt.

3. In Bezug auf ähnliche Arbeitsplätze wird eine einheitliche Liste von Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen und des Arbeitsschutzes der Arbeitnehmer entwickelt.

4. Eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen an Arbeitsplätzen mit räumlich wechselnden Arbeitsbereichen, wobei der Arbeitsbereich als ein mit den erforderlichen Produktionsmitteln ausgestatteter Teil des Arbeitsplatzes angesehen wird, an dem ein Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmer ähnliche Arbeiten oder technologische Vorgänge ausführen , erfolgt durch die vorläufige Bestimmung typischer technologischer Vorgänge, die durch das Vorhandensein derselben schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren gekennzeichnet sind, und die anschließende Bewertung der Auswirkungen dieser Faktoren auf die Arbeitnehmer bei der Durchführung solcher Arbeiten oder Vorgänge. Die Ausführungszeit jeder technologischen Operation wird von einem Experten der Organisation bestimmt, der eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der örtlichen Vorschriften durchführt, indem Mitarbeiter und ihre unmittelbaren Vorgesetzten sowie der Zeitplan befragt werden.

5. Wenn bei einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen mindestens ein Arbeitsplatz festgestellt wird, der die Ähnlichkeitskriterien nach Artikel 9 dieses Bundesgesetzes nicht erfüllt, wird unter den zuvor als ähnlich anerkannten Arbeitsstätten eine Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt an allen bisher erkannten Arbeitsplätzen ähnlich.

Artikel 17 Durchführung einer außerplanmäßigen Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

1. Eine außerplanmäßige Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen sollte in folgenden Fällen durchgeführt werden:

1) Beauftragung neu organisierter Arbeitsplätze;

2) der Arbeitgeber vom Landesarbeitsinspektor beauftragt wird, im Zusammenhang mit im Rahmen der Landesaufsicht über die Einhaltung des Arbeitsrechts und anderer ordnungsrechtlicher Vorschriften festgestellten Verstößen gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes eine außerplanmäßige Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen durchzuführen enthält arbeitsrechtliche Normen;

3) Änderung des technologischen Prozesses, Austausch von Produktionsanlagen, die das Ausmaß der Exposition gegenüber schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren für Arbeitnehmer beeinflussen können;

4) Änderung in der Zusammensetzung der verwendeten Materialien und (oder) Rohstoffe, die das Ausmaß der Exposition gegenüber schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren für Arbeitnehmer beeinflussen können;

5) Änderung der verwendeten Mittel des individuellen und kollektiven Schutzes, die das Ausmaß der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren beeinflussen können;

6) ein Arbeitsunfall, der sich am Arbeitsplatz ereignet hat (mit Ausnahme eines Arbeitsunfalls, der durch das Verschulden Dritter eingetreten ist) oder eine festgestellte Berufskrankheit, deren Ursachen die Exposition des Arbeitnehmers gegenüber schädlichen und (oder) gefährliche Produktionsfaktoren;

7) Verfügbarkeit begründeter Vorschläge von gewählten Gremien der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen oder anderer Arbeitnehmervertretungen zur Durchführung einer außerplanmäßigen Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen.

2. Innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Auftretens der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fälle wird an den betreffenden Arbeitsplätzen eine außerplanmäßige Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt.

Artikel 18

1. Die Ergebnisse einer besonderen Begutachtung der Arbeitsbedingungen, auch in Bezug auf Arbeitsstätten, deren Arbeitsbedingungen als zumutbar anerkannt und als den landesrechtlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechend erklärt werden, sind an das Landesinformationssystem zu übermitteln Aufzeichnung der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen (im Folgenden - Buchhaltungsinformationssystem). Die Verpflichtung zur Übermittlung der Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen obliegt der Organisation, die eine Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen durchführt.

2. Im Resind die Gegenstände der Rechnungslegung die folgenden Informationen:

1) gegenüber dem Arbeitgeber:

a) vollständiger Name;

b) Standort und Ort der Tätigkeit;

e) Code nach dem Allrussischen Klassifikator der Wirtschaftszweige;

f) die Zahl der Arbeitsplätze;

g) die Anzahl der Arbeitsplätze, an denen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde;

h) Verteilung der Arbeitsplätze nach Klassen (Unterklassen) der Arbeitsbedingungen;

2) in Bezug auf den Arbeitsplatz:

a) individuelle Nummer des Arbeitsplatzes;

b) das Berufskodex des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmer, die an diesem Arbeitsplatz beschäftigt sind, gemäß dem Allrussischen Klassifikator für Arbeitnehmerberufe, Arbeitnehmerpositionen und Lohnkategorien;

c) die Versicherungsnummer des individuellen persönlichen Kontos des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmer, die an diesem Arbeitsplatz beschäftigt sind;

d) die Zahl der an dieser Arbeitsstätte beschäftigten Arbeitnehmer;

e) die Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen an einem bestimmten Arbeitsplatz sowie die Klasse (Unterklasse) der Arbeitsbedingungen in Bezug auf jeden schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktor unter Angabe von Namen, Maßeinheiten, Messwerten, relevante Standards (Hygienestandards) Arbeitsbedingungen, die Dauer der Einwirkung dieser schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren auf den Arbeitnehmer;

f) die Grundlage für die Entstehung von Ansprüchen auf eine vorzeitige Altersrente (sofern vorhanden);

g) Informationen über Arbeitsunfälle, die sich in den letzten fünf Jahren und darüber ereignet haben Berufsbedingte Krankheit, identifiziert bei Arbeitnehmern, die an diesem Arbeitsplatz beschäftigt sind;

h) Angaben über die Qualität der Ergebnisse einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung der Ergebnisse einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit den Anforderungen dieses Bundesgesetzes im Falle einer Prüfung der Qualität von a besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen);

3) in Bezug auf die Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt hat:

a) vollständiger Name;

b) die Registrierungsnummer der Eintragung in das Register der Organisationen, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen;

c) Steueridentifikationsnummer;

d) staatliche Hauptregistrierungsnummer;

e) Angaben zur Akkreditierung des Prüflabors (Zentrale), einschließlich Nummer und Gültigkeitsdauer der Akkreditierungsurkunde des Prüflabors (Zentrale);

f) Informationen über die Sachverständigen der Organisation, die die Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt und an ihrer Durchführung teilgenommen hat, einschließlich Nachname, Vorname, Vatersname, Position und Registrierungsnummer des Eintrags in das Register der Sachverständigen von Organisationen, die eine Sonderbewertung durchführen Einschätzung der Arbeitsbedingungen;

g) Angaben zu den von der Prüfstelle (Zentrale) eingesetzten Messgeräten, darunter die Bezeichnung des Messgeräts und seine Nummer im Informationsfonds des Bundes zur Sicherung der Einheitlichkeit der Messungen, die Seriennummer des Messgeräts, das Verfallsdatum seine Überprüfung, das Datum der Messungen, die Bezeichnung der gemessenen schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren.

3. Eine Organisation, die innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Genehmigung des Berichts über ihr Verhalten eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, überträgt sie im Formular an das Buchhaltungsinformationssystem elektronisches Dokument unterschrieben von einem qualifizierten elektronische Unterschrift, Informationen gemäß Absatz 2 dieses Artikels.

4. Für den Fall, dass eine Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, die in Teil 1 dieses Artikels vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Arbeitgeber das Recht, an das territoriale Organ des föderalen Exekutivorgans zu übertragen, das zur Durchführung des Bundesstaates befugt ist Aufsicht über die Einhaltung des Arbeitsrechts und anderer behördlicher Rechtsakte, die arbeitsrechtliche Normen enthalten, einschließlich elektronisches Formular, die Informationen, über die er in Bezug auf die in Teil 2 dieses Artikels genannten Rechnungslegungsgegenstände verfügt.

5. In dem in Absatz 4 dieses Artikels genannten Fall überträgt das Gebietsorgan des föderalen Exekutivorgans, das befugt ist, die Landesaufsicht über die Einhaltung des Arbeitsrechts und anderer arbeitsrechtlicher Normen enthaltender Rechtsakte auf das Reim Form eines elektronischen Dokuments, unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, Informationen zu den in Teil 2 dieses Artikels genannten Buchungsposten.

6. Die im Informationssystem des Rechnungswesens enthaltenen Informationen werden vom föderalen Exekutivorgan, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt, vom ihm unterstellten föderalen Dienst und vom Staat verwendet von ihr koordinierten Stellen. außerbudgetäre Mittel, sowie das föderale Exekutivorgan, das die Funktionen der Organisation und Durchführung der föderalen staatlichen Gesundheits- und Seuchenaufsicht wahrnimmt, die Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes und die Versicherer für die in Artikel 7 dieses Artikels genannten Zwecke Bundesgesetz.

7. Das Verfahren für die Bildung, Speicherung und Nutzung der im Reenthaltenen Informationen wird von der föderalen Exekutive festgelegt, die die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt.

8. Die Teilnehmer an der Informationsinteraktion sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der im Buchhaltungsinformationssystem enthaltenen Informationen zu wahren, um den Schutz dieser Informationen vor unbefugtem Zugriff gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zu gewährleisten.

9. Der Betreiber des Recist das föderale Exekutivorgan, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt.

Kapitel 3. Organisationen, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, und Experten von Organisationen, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführen

Artikel 19 Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt

1. Eine Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

1) eine Angabe in den gesetzlichen Dokumenten der Organisation als Haupttätigkeitsart oder eine ihrer Tätigkeiten, eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen;

2) die Anwesenheit von mindestens fünf Experten in der Organisation Arbeitsvertrag und über eine Sachverständigenbescheinigung für die Berechtigung zur Durchführung von Arbeiten über eine besondere Begutachtung der Arbeitsbedingungen verfügen, wobei mindestens ein Sachverständiger mit einzubeziehen ist Hochschulbildung in einer der Fachrichtungen - ein Arzt für allgemeine Hygiene, ein Arzt für Arbeitshygiene, ein Arzt für Sanitär- und Hygienelaborforschung;

3) das Vorhandensein als strukturelle Einheit eines Prüflabors (Zentrums), das von der nationalen Stelle der Russischen Föderation für die Akkreditierung in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise akkreditiert ist und dessen Akkreditierungsbereich der ist Durchführung von Untersuchungen (Tests) und Messungen schädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren in der Produktionsumgebung und im Arbeitsprozess gemäß den Absätzen 1 - 11 und 15 - 23 von Teil 3 von Artikel 13 dieses Bundesgesetzes.

2. Eine Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, ist berechtigt, Untersuchungen (Tests) und Messungen schädlicher und (oder) gefährlicher Faktoren der Arbeitsumgebung und des Arbeitsprozesses durchzuführen, die in den Abschnitten 12-14 und 24 von Teil 3 vorgesehen sind des Artikels 13 dieses Bundesgesetzes, wenn die Durchführung von Forschung (Prüfung) und Messung dieser Faktoren in den Bereich der Akkreditierung seines Prüflabors (Zentrums) fällt, selbstständig oder im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages für die Forschung (Prüfung) und Messung dieser Faktoren tätig ist Prüflaboratorien (Zentren), die von der nationalen Stelle der Russischen Föderation für die Akkreditierung in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise akkreditiert sind.

3. Das Verfahren für die Zulassung von Organisationen zur Durchführung einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen, ihre Eintragung in das Register der Organisationen, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, die Aussetzung und Beendigung von Aktivitäten zur Durchführung einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen wird festgelegt von der Regierung der Russischen Föderation.

Artikel 20 Experten von Organisationen, die eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen

1. Personen, die die Zertifizierung für das Recht zur Durchführung von Arbeiten zur besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen bestanden haben und die über ein Sachverständigenzertifikat für das Recht zur Durchführung von Arbeiten zur besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen (im Folgenden als Sachverständigenzertifikat bezeichnet) verfügen, sind zugelassen als Experte einer Organisation zu arbeiten, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt.

2. Die Bescheinigung über das Recht zur Durchführung von Arbeiten zur besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen, die Ausstellung eines Sachverständigenzertifikats als Ergebnis davon und seine Aufhebung werden von dem Bundesorgan der Exekutive durchgeführt, das die Funktionen zur Entwicklung und Umsetzung der Landespolitik ausübt und gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Arbeit, in der Art und Weise etablierte Regierung der Russischen Föderation.

3. Personen, die eine Sachverständigenbescheinigung beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1) das Vorhandensein von Hochschulbildung;

2) das Vorhandensein eines zusätzlichen Berufsausbildung, zusätzlicher Inhalt professionelles Programm die das Studium von Fragen der Bewertung der Arbeitsbedingungen in Höhe von mindestens zweiundsiebzig Stunden vorsieht;

3) Erfahrung praktische Arbeit im Bereich der Bewertung von Arbeitsbedingungen, einschließlich im Bereich der Zertifizierung von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen, mindestens drei Jahre.

4. Form des Sachverständigengutachtens, technische Anforderungen dazu und die Anweisungen zum Ausfüllen des Sachverständigenbescheinigungsformulars werden von dem föderalen Exekutivorgan festgelegt, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit zuständig ist.

Artikel 21

1. Das föderale Exekutivorgan, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt, bildet und führt ein Register der Organisationen, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen (im Folgenden als Organisationsregister bezeichnet). ) und ein Sachverständigenregister von Organisationen, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen (im Folgenden als Sachverständigenregister bezeichnet).

2. Das Verfahren zur Erstellung und Führung des Organisationsregisters wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

3. Das Verfahren zur Bildung und Führung des Sachverständigenverzeichnisses wird vom föderalen Exekutivorgan festgelegt, das die Aufgaben der Ausarbeitung und Durchführung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt.

4. In das Organisationsregister werden folgende Angaben eingetragen:

1) vollständiger Name der Organisation und ihres Standorts;

2) Steueridentifikationsnummer;

3) staatliche Hauptregistrierungsnummer;

4) die Registrierungsnummer der Eintragung in das Organisationsregister;

5) das Datum der Eintragung von Informationen über die Organisation in das Organisationsregister;

6) das Datum der Entscheidung, die Tätigkeit der Organisation als Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, auszusetzen, und die Grundlage für eine solche Entscheidung;

7) das Datum der Entscheidung, die Tätigkeit der Organisation als Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, wieder aufzunehmen, und die Grundlage für eine solche Entscheidung;

8) das Datum der Entscheidung, die Tätigkeit der Organisation als Organisation zu beenden, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, und die Grundlage für eine solche Entscheidung.

5. In das Sachverständigenregister sind folgende Angaben einzutragen:

1) Nachname, Vorname, Patronym (falls vorhanden) des Sachverständigen;

2) Nummer, Ausstellungsdatum des Sachverständigenzertifikats (Duplikat des Sachverständigenzertifikats) und Ablaufdatum des Sachverständigenzertifikats (Duplikat des Sachverständigenzertifikats);

3) Tätigkeitsbereich oder Tätigkeitsbereiche, in denen der Sachverständige Arbeiten zur Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen kann;

4) Datum der Aufhebung des Sachverständigengutachtens.

6. Die in den Teilen 4 und 5 dieses Artikels genannten Informationen werden auf der offiziellen Website des föderalen Exekutivorgans, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeit zuständig ist, im Informations- und Telekommunikationsnetz " Internet" und muss allen Interessenten kostenlos zur Einsicht zur Verfügung stehen.

Artikel 22

1. Organisationen, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, und Experten von Organisationen, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, sind unabhängig und richten sich in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach den Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, dieses Bundesgesetzes, anderer Bundesgesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, die die besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen regeln.

2. Eine Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen kann nicht durchgeführt werden:

1) Beamte der Exekutivbehörden, die befugt sind, die staatliche Aufsicht (Kontrolle) im festgelegten Tätigkeitsbereich auszuüben sowie die staatliche Prüfung der Arbeitsbedingungen durchzuführen;

2) Organisationen, Leiter und andere Funktionäre, deren Gründer (Teilnehmer) sind Rechtspersonen(Arbeitgeber) und an deren Arbeitsplätzen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird, durch Bedienstete dieser Organisationen, die für die Organisation und Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen zuständig sind;

3) Organisationen, Leiter und andere Amtsträger, die in enger Beziehung oder Eigentum (Eltern, Ehegatten, Kinder, Brüder, Schwestern sowie Brüder, Schwestern, Eltern, Kinder von Ehegatten und Ehegatten von Kindern) mit den Gründern (Teilnehmern) stehen von juristischen Personen (Arbeitgebern), an deren Arbeitsplätzen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird, durch Bedienstete solcher Organisationen, die für die Organisation und Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind;

4) Organisationen in Bezug auf juristische Personen (Arbeitgeber), an deren Arbeitsplätzen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird und für die solche Organisationen Gründer (Teilnehmer) sind, in Bezug auf Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen dieser juristischen Personen (Arbeitgeber), sowie in Bezug auf juristische Personen (Arbeitgeber), die Gründer (Teilnehmer) mit einer solchen Organisation gemeinsam haben;

5) Experten, die Gründer (Teilnehmer) von juristischen Personen (Arbeitgebern) sind, an deren Arbeitsplätzen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird, Leiter solcher Organisationen, Beamte solcher Organisationen, die für die Organisation und Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind ;

6) Sachverständige, die in enger Beziehung oder Vermögen (Eltern, Ehegatten, Kinder, Brüder, Schwestern sowie Brüder, Schwestern, Eltern, Kinder von Ehegatten und Ehegatten von Kindern) mit Gründern (Teilnehmern) von juristischen Personen (Arbeitgebern) stehen, an Arbeitsplätzen, an denen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wird, von den Leitern solcher Organisationen, Beamten dieser Organisationen, die für die Organisation und Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind.

3. Das Verfahren und die Höhe der Bezahlung für die Arbeitsleistung, die Erbringung von Dienstleistungen durch Organisationen, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, werden durch zivilrechtliche Verträge bestimmt und können nicht von der Erfüllung von Anforderungen der Arbeitgeber und (oder) ihrer abhängig sein Vertreter über die Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen, die in diesem Bundesgesetz nicht vorgesehen sind.

4. Organisationen, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführen, und ihre Experten sind nicht berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die zum Entstehen eines Interessenkonflikts führen oder die Gefahr eines solchen Konflikts schaffen (Situationen, in denen das Interesse einer Organisation, die eine Sonderbewertung durchführt, von Arbeitsbedingungen oder deren Sachverständige die Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen beeinflussen oder beeinflussen können).

5. Der Verstoß einer Organisation, die eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, oder eines Sachverständigen gegen das Verfahren zur Durchführung einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen führt zu einer Verwaltungshaftung gemäß dem Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation.

Artikel 23 Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtungen einer Organisation, die eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchführt

Eine Organisation, die während ihrer Tätigkeit eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchführt, kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Risiko der Vermögenshaftung, für Verpflichtungen aus Schäden gegenüber Arbeitgebern - Kunden einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und (oder) sicherstellen. Arbeitnehmer, in Bezug auf Arbeitsplätze, an denen eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde, und (oder) an andere Personen, indem sie einen Vertrag über eine freiwillige Versicherung dieser Haftung abschließen.

Artikel 24 Prüfung der Qualität einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen

1. Die Prüfung der Qualität einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen wird von den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation im Bereich des Arbeitsschutzes im Rahmen der im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen staatlichen Prüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt der Russischen Föderation.

2. Die Prüfung der Qualität einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen wird durchgeführt:

1) zu den Vorschlägen der Gebietskörperschaften des föderalen Exekutivorgans, die befugt sind, die bundesstaatliche Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer arbeitsrechtlicher Normen enthaltender Regulierungsgesetze im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung durchzuführen nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes, auch aufgrund von Anträgen von Arbeitnehmern, Gewerkschaften, ihren Verbänden, sonstigen von Arbeitnehmern bevollmächtigten Vertretungsorganen sowie Arbeitgebern, ihren Verbänden, Versicherern;

2) auf der Grundlage von Anträgen, die von Arbeitnehmern, Gewerkschaften, ihren Verbänden, anderen zugelassenen Vertretungsorganen direkt bei der Stelle eingereicht werden, die gemäß Teil 1 dieses Artikels zur Durchführung einer Qualitätsprüfung der besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen befugt ist von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern, deren Verbänden, Versicherern.

3. Eine Prüfung der Qualität einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen aus den in Absatz 2 von Teil 2 dieses Artikels genannten Gründen wird auf Kosten des Antragstellers gegen Entgelt durchgeführt. Richtlinien um die Höhe der Zahlung für die Durchführung einer Qualitätsprüfung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen zu bestimmen, werden sie von dem von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten föderalen Exekutivorgan genehmigt.

4. Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung einer Sachverständigenprüfung der Qualität einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen, Uneinigkeit der in Teil 2 dieses Artikels genannten Antragsteller mit den Ergebnissen einer Qualitätsprüfung der Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen vom föderalen Exekutivorgan, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeit zuständig ist, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesgesetzes vom 27. Juli 2010 N 210-FZ „Über die Organisation der Bereitstellung von staatlichen und kommunalen Diensten."

5. Das Verfahren zur Durchführung einer Prüfung der Qualität einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und das Verfahren zur Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Durchführung einer solchen Prüfung werden von dem von der Regierung der Russischen Föderation ermächtigten föderalen Exekutivorgan festgelegt.

6. Die Ergebnisse der sachverständigen Prüfung der Qualität einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen unterliegen der Übermittlung an das Rein der in Artikel 18 Teil 3 dieses Bundesgesetzes festgelegten Weise. Die Verpflichtung zur Übermittlung der Ergebnisse der Prüfung der Qualität einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird der zur Durchführung einer Prüfung der Qualität einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen befugten Stelle übertragen.

Kapitel 4. Schlussbestimmungen

Artikel 25

1. Die staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes erfolgt durch das zur Durchführung der staatlichen Landesaufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und sonstiger arbeitsrechtliche Normen enthaltende Rechtsvorschriften befugte Bundesorgan und seine Gebietskörperschaften in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, anderen föderalen Gesetzen und anderen behördlichen Rechtsakten der Russischen Föderation.

2. Die gewerkschaftliche Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes wird von den Arbeitsaufsichtsbehörden der betreffenden Gewerkschaften in der durch das Arbeitsrecht und die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien festgelegten Weise durchgeführt.

Artikel 26 Berücksichtigung von Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen

1. Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Durchführung einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen, Uneinigkeit eines Arbeitnehmers mit den Ergebnissen einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz sowie Beschwerden des Arbeitgebers über die Maßnahmen (Untätigkeit) einer Organisation, die eine Sonderprüfung durchführt Beurteilung der Arbeitsbedingungen, werden von dem zur Durchführung der Landesaufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer arbeitsrechtliche Normen enthaltenden Regulierungsrechtsakten befugten Bundesorgan der Exekutive und deren Gebietskörperschaften geprüft, deren Entscheidungen gerichtlich angefochten werden können.

2. Ein Arbeitgeber, ein Arbeitnehmer, ein gewähltes Organ einer übergeordneten Gewerkschaftsorganisation oder eine andere Arbeitnehmervertretung hat das Recht, gegen die Ergebnisse einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen vor Gericht Berufung einzulegen.

Artikel 27 Übergangsbestimmungen

1. Organisationen, die in der Weise akkreditiert sind, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft waren, haben als Organisationen, die Dienstleistungen für die Bescheinigung von Arbeitsstätten in Bezug auf Arbeitsbedingungen erbringen, das Recht, vor dem eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen durchzuführen Ablauf der bestehenden am Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes des Gesetzes über Akkreditierungsbescheinigungen von Prüflaboratorien (Zentren) dieser Organisationen, spätestens jedoch bis einschließlich 31. Dezember 2018. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Akkreditierung in nationales System Akkreditierung Die Akkreditierung von Prüflaboratorien (Zentren) erfolgt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften.

2. Organisationen, die in der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geltenden Weise als Organisationen, die Dienstleistungen zur Bescheinigung von Arbeitsstätten erbringen, akkreditiert sind und über Prüflaboratorien (Zentren) verfügen, deren Akkreditierungsurkunde erlischt im Jahr 2014 ist berechtigt, bis einschließlich 31. Dezember 2014 eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen durchzuführen, ohne die Anforderungen gemäß Artikel 19 Absatz 2 Teil 1 dieses Bundesgesetzes zu berücksichtigen.

3. Die Aufgaben der Sachverständigen der in den Teilen 1 und 2 dieses Artikels genannten Organisationen können von Personen wahrgenommen werden, die in diesen Organisationen im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten und gemäß dem Verfahren zugelassen werden, das durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Angelegenheiten festgelegt ist Verordnung, in Prüflaboratorien (Zentren) zu arbeiten, ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes, spätestens jedoch zu den in den Teilen 1 und 2 dieses Artikels festgelegten Fristen.

4. Wurde vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes über Arbeitsstätten eine Zertifizierung von Arbeitsstätten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen durchgeführt, darf innerhalb von fünf Jahren keine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen dieser Arbeitsstätten durchgeführt werden ab dem Datum des Abschlusses dieser Bescheinigung, außer wenn die in Artikel 17 Teil 1 dieses Bundesgesetzes genannten Umstände eintreten. Gleichzeitig werden für die in Artikel 7 dieses Bundesgesetzes genannten Zwecke die Ergebnisse dieser Bescheinigung verwendet, die gemäß dem Verfahren durchgeführt wurde, das vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes galt. Der Arbeitgeber hat das Recht, vor Ablauf der bestehenden Ergebnisse der Arbeitsstättenbescheinigung eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen in der durch dieses Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise durchzuführen.

5. In Bezug auf die in Artikel 9 Teil 7 dieses Bundesgesetzes genannten Arbeitsstätten wird eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen gemäß dem in diesem Bundesgesetz vorgesehenen allgemeinen Verfahren durchgeführt, bis das von der Regierung ermächtigte Bundesexekutivorgan der Russischen Föderation legt die Besonderheiten der Durchführung einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen für solche Arbeitnehmer fest.

6. Für Tätigkeiten, die nicht in § 10 Abs. 6 dieses Bundesgesetzes genannt sind, kann eine Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen stufenweise durchgeführt werden und muss spätestens bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein.

Artikel 28 Das Verfahren zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

1. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 18 dieses Bundesgesetzes am 1. Januar 2014 in Kraft.

3. Bis zum 1. Januar 2016 werden die in Artikel 18 dieses Bundesgesetzes genannten Informationen in der Weise an das zur Durchführung der Landesaufsicht über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer arbeitsrechtlicher Normen enthaltenden Rechtsvorschriften befugte Bundesorgan der Exekutive übermittelt Ein vom Bund eingerichtetes Exekutivorgan, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeit wahrnimmt.

Präsident der Russischen Föderation

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